Mitteilung (Art. 36 Bst. a VwVG, SR 172.021).

Elena Eyre Drozdova, 16. Juli 1975, Bürgerin der Russischen Föderation, letzter bekannter Wohnort Wiesengrundstrasse 2, 8800 Thalwil/ZH (nicht mehr erreichbar unter dieser Adresse).

Gestützt auf Artikel 15 und 21 des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 (RAG, SR 221.302); Artikel 1, 2, 3 und 38 der Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 2007 (RAV, SR 221.302.3); die Bundesgesetze vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) und vom 17. Juni 2005 über das Bundesverwaltungsgericht (VGG, SR 173.32) verfügt die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB): 1.

Auf das Gesuch um Zulassung als Revisionsexpertin von Elena Eyre Drozdova, Bürgerin der Russischen Föderation, letzter bekannter Wohnort Wiesengrundstrasse 2, 8800 Thalwil/ZH, Registernummer 106`012, wird nicht eingetreten.

2.

Die Verfahrenskosten betragen 800 Franken und werden mit der bereits bezahlten Gebühr für die Beurteilung des Zulassungsgesuchs verrechnet.

3.

Dieser Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen seit seiner Eröffnung mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, angefochten werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder deren Vertretung zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheids und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführende sie in Händen hat.

4.

Zu eröffnen: ­ Elena Eyre Drozdova, letzter bekannter Wohnort Wiesengrundstrasse 2, 8800 Thalwil/ZH, per Publikation im Bundesblatt.

31. Mai 2011

2011-1086

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde

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