Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Walliswil bei Wangen a.A., Waffenplatz Wangen a.A.-Wiedlisbach; Umsetzung Massnahmen aus der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) im Bereich Übungsdorf vom 21. Oktober 2011

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 29. November 2010 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) diverse Massnahmen zur Umsetzung der Generellen Entwässerungsplanung auf dem Areal des Waffenplatzes Wangen a.A.-Wiedlisbach, Gemeinde Walliswil bei Wangen a.A., unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

8. November 2011

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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