Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Neubau Telekommunikationsverbindung Radio-Village bis Panzerwaschplatz Feisterloo, Waffenplatz Kloten-Bülach vom 8. November 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB) vom 28. August 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau einer Telekommunikationsverbindung vom Radio-Village bis zum Panzerwaschplatz Feisterloo auf dem Waffenplatz Kloten-Bülach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtverwaltung Kloten, 8302 Kloten, und der Gemeindeverwaltung Winkel, 8185 Winkel, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

19. November 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2002-2459

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