Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Raif Shabani, geb. 1938, Rr. «Memin Beqiri» Nr. III/4, YU-38250 Gjilan/ Kosovo, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 9. September 2002 auf seine Eingabe vom 11. Juli 2001 (Poststempel) gegen das Urteil der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 14. Mai 2001 folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

5. November 2002

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

I 444/01 Vr

6844

2002-2321