Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 2898, 3001, 3002 Widersprechende Schweizer Verband der Raiffeisenbanken., 9001 St. Gallen, CH Marken Nr. 411 923 ,,RAIFFEISEN", Nr. 451 754 ,,RAIFFEISEN (fig), Nr. 411 574 ,,RAIFFEISENBANK" gegen Österreischischer Raiffeisenverband, A ­ 1020 Wien, IR - Marke Nr. 610 105 ,,RAIFFEISEN".

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. Februar 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widersprüche Nr. 2898, 3001 und 3002 werden in einem Verfahren vereinigt

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

3.

Der Widerspruch Nr. 2891 wird für ,,Machines et machines-outils" (Kl. 7) und für ,,Assurances et finances (Kl. 36) gutgeheissen; soweit weitergehend wird er abgewiesen.

4.

Die Widersprüche Nr. 3001 und 3002 werden für ,,Assurances et finances" gutgeheissen; soweit weitergehend werden sie abgewiesen.

5.

Der internationalen Markeneintragung Nr. 610 105 ,,RAIFFEISEN" wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung für ,,Machines et Machines-outils" und für ,,Assurances et finances" der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

6.

Die Widerspruchsgebühren von Franken 2400 verbleiben dem Institut.

8.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widerprechenden einen Betrag von Franken 1200 als Teilersatz der Widerspruchsgebühren zu bezahlen.

8.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

9.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

20. Februar 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1796

2002-0368