Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

Entwurf

(Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) Änderung vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 3. Mai 20021 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 20022, beschliesst: I Das Mehrwertsteuergesetz vom 2. September 19993 wird wie folgt geändert: Art. 36 Abs. 2 2 Die Steuer beträgt 3,6 Prozent auf Beherbergungsleistungen mit Geltung bis zum 31. Dezember 2006. Als Beherbergungsleistung gilt die Gewährung von Unterkunft einschliesslich der Abgabe eines Frühstücks, selbst wenn dieses separat berechnet wird.

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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BBl 2002 7312 BBl 2002 7323 SR 641.20

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2002-1891