Bundesbeschluss über militärische Immobilien 2001
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 163, 167 und 173 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 2000 1, beschliesst:
Art. 1
Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit
Dem Bundesrat wird für das Vorhaben «Sanierung und Ausbau der Kaserne Liestal BL» ein Verpflichtungskredit von 23 220 000 Franken bewilligt.
Art. 2
Nicht der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit
Dem Bundesrat wird für Vorhaben bis 10 Millionen Franken ein Verpflichtungskredit von 349 880 000 Franken bewilligt.
Art. 3
Geringfügige Verschiebungen
1
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Generalstab) kann im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Rahmen des Verpflichtungskredites innerhalb der Rubriken geringfügige Verschiebungen vornehmen.
2
Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.
Art. 4
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
10966
1
BBl 2000 3695
1999-6026
3725
Immobilienbotschaft Militär 2001. BB
Anhang
Zusammenstellung der beantragten Verpflichtungskredite
Franken
1
Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit
Sanierung und Ausbau der Kaserne Liestal BL, für das HEER, Bundesamt für Betriebe des Heeres, Ausbildungsinfrastruktur (Ziff. 2.1.3)
2
23 220 000
Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit
Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken: Verpflichtungskredite gemäss den Ziffern (2.1.4), (2.2.2) und (2.3.8) der Immobilienbotschaft Militär 2001
349 880 000
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite
373 100 000
3726