Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 - 19 MPV 1 betreffend Ausbau und Fertigstellung des Panzerpistennetzes, Schiessplatz Wichlen, Gemeinde Elm vom 15. September 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE), 3003 Bern, vom 30. November 1998 hat das Eidgenössiches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ausbau und die Fertigstellung des Panzerpistennetzes auf dem Schiessplatz Wichlen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei Elm, 8767 Elm, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

26. September 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

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2000-2018