Durchführung einer Prüfung betreffend das Zusammenschlussvorhaben Presse Publications SR SA/Imprimerie Corbaz SA (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Am 24. Mai 2002 erhielt die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das Zusammenschlussvorhaben/Imprimerie Corbaz SA. Die Presse Publications SR SA (Lausanne) soll die Kontrolle über die Imprimerie Corbaz SA (Montreux) übernehmen.

Die beteiligten Unternehmen sind unter anderem in folgenden Bereichen tätig: ­

Presse Publications SR SA ist die schweizerische Tochtergesellschaft der Gruppe Edipresse, die hauptsächlich in den Printmedien sowie Services (Betrieb von Druckereien, Distribution von Zeitungen) tätig ist. Insbesondere gibt Presse Publications SR SA in der Westschweiz mehrere Tageszeitungen heraus (24 heures, Le Matin, La Tribune de Genève).

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Imprimerie Corbaz SA gibt die Tageszeitungen La Presse Riviera Chablais und La Presse nord Vaudois heraus. Sie betreibt eine Druckerei.

Betroffene Dritte können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zum genannten Zusammenschlussvorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen sind beim Sekretariat der Wettbewerbskommission bis spätestens 15 Tage nach dem Datum dieser Publikation in schriftlicher Form und mit Vermerk des betreffenden Zusammenschlussvorhabens einzureichen. Stellungnahmen werden vom Sekretariat per Fax (031 322 20 53) oder per Post an nachfolgende Adresse entgegengenommen: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Gemäss Artikel 43 Absatz 4 des Kartellgesetzes (KG) haben nur die beteiligten Unternehmen Parteirechte.

2. Juli 2002

2002-1369

Sekretariat der Wettbewerbskommission

4395