Vollzug des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1961 zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen Mit Wirkung ab 15. Januar 2002 werden der Name und das Zeichen der «Europäischen Stiftung für Berufsbildung», wie nachstehend veröffentlicht, gemäss dem obgenannten Gesetz (SR 232.23) geschützt: a.
b.
der Name: in Deutsch:
Europäische Stiftung für Berufsbildung
in Französisch:
Fondation européenne pour la formation
in Italienisch:
Fondazione europea per la formazione
in Englisch:
European Trainig Foundation
das Zeichen:
15. Januar 2002
2001-2778
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
375