Vollzug des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1961 zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen Mit Wirkung ab 15. Januar 2002 werden der Name und das Zeichen der «Europäischen Stiftung für Berufsbildung», wie nachstehend veröffentlicht, gemäss dem obgenannten Gesetz (SR 232.23) geschützt: a.

b.

der Name: in Deutsch:

Europäische Stiftung für Berufsbildung

in Französisch:

Fondation européenne pour la formation

in Italienisch:

Fondazione europea per la formazione

in Englisch:

European Trainig Foundation

das Zeichen:

15. Januar 2002

2001-2778

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

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