Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Fläsch und Maienfeld, Waffenplatz St. Luzisteig; 3. Etappe Umbau und Sanierung der historisch erhaltenswerten Bauten vom 18. Juni 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 7001 Chur, vom 14. Dezember 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die 3. Etappe des Umbaus und der Sanierung der historisch erhaltenswerten Bauten auf dem Waffenplatz St. Luzisteig in den Gemeinden Fläsch und Maienfeld unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Fläsch, 7306 Fläsch, sowie bei der Stadtverwaltung Maienfeld, Rathaus, 7304 Maienfeld während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

2. Juli 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2002-1347