Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) Wer künftig eine Waffe erwerben will, muss dazu bei den zuständigen kantonalen Behörden einen Waffenerwerbsschein beantragen. Damit wird der Unterschied zwischen dem privaten und dem professionellen Handel aufgehoben. Zudem werden Soft Air Guns und Imitationswaffen dem Waffengesetz unterstellt.

Vernehmlassungsfrist: 20. Dezember 2002 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei, Dienst für Analyse und Prävention, Taubenstrasse 16, 3003 Bern, Telefon 031 324 16 35, Fax 031 322 98 76, http://internet.bap.admin.ch/

1. Oktober 2002

6086

Bundeskanzlei

2002-2104