Notifikation (Art. 36 Bst. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968)

Es wird Herrn Werner Preuss, letzte bekannte Adresse: Salon-de-Provence-Ring 52, DE-97877 Wertheim, mitgeteilt, dass der Einzelrichter der Eidgenössischen AHV/IV-Rekurskommission für die im Ausland wohnenden Personen mit Urteil vom 14. Juni 2002 erkannt hat: l.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien sowie dem Bundesamt für Sozialversicherung zugestellt.

Dieses Urteil kann innert 30 Tagen ab der Veröffentlichung mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht, Adligenswilerstrasse 24, 6006 Luzern, angefochten werden. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

27. August 2002

Eidgenössische AHV/IV-Rekurskommission für die im Ausland wohnenden Personen Der Einzelrichter: Jürg Kölliker

5814

2002-1842