Gesuch um Zustimmung zur Bewilligung für das Inverkehrbringen eines immunologischen Arzneimittels mit gentechnisch veränderten Organismen für den tierärztlichen Gebrauch (Aspekt Umwelteinwirkungen) Gesuchsteller: Biokema SA/AG, Chemin de la Chatanérie 2, CH-1023 CrissierLausanne, Schweiz.

Gegenstand:

C02001: Inverkehrbringen eines immunologischen Arzneimittels mit einem gentechnisch veränderten, attenuierten Kanarienpockenvirus (ALVAC) für den tierärztlichen Gebrauch.

Gentechnische Veränderung: env und gag/pol ­ Gene aus dem Felinen Leukämievirus (FeLV-A).

Ziel und Zweck des Inverkehrbringens: Einfuhr zur Verwendung als Produkt zur aktiven Immunisierung von Katzen gegen feline Leukose.

Anwender: Tierärztinnen und Tierärzte.

Verfahren:

Rechtsgrundlage: Freisetzungsverordnung vom 25. August 1999 (FrSV) in Verbindung mit der Arzneimittelverordnung vom 17. Oktober 2001 (VAM).

Bewilligungsbehörde Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), 3003 Bern. Für die Zustimmung zur Bewilligung für den Aspekt Umwelteinwirkungen ist das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 3003 Bern, und für den Aspekt des Schutzes des Menschen vor übertragbaren Krankheiten das Bundesamt für Gesundheit (BAG), 3003 Bern, zuständig.

Einsichtnahme in die Akten: Interessierte Personen können die nicht vertraulichen Akten zu den üblichen Bürozeiten bis zum 5. Dezember 2002 beim BUWAL, Abt.

Stoffe, Boden, Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen einsehen (bitte vorher anmelden über Telefon 031 322 93 49).

5. November 2002

6842

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

2002-2308