Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 2003­2007

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 8 des Bundesbeschlusses vom 10. Oktober 19972 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. September 20023, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung von Innovation und die Zusammenarbeit im Tourismus wird ein Verpflichtungskredit von höchstens 35 Millionen Franken für die Jahre 2003­2007 bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 935.22; AS ... (BBl 2002 7230) BBl 2002 7155

2002-1909

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