Verfügung im Widerspruchsverfahren 3967 Widersprechende/r Uponor Innovation AB, Industrivägen, SE-51381 Fristad, Internationale Marke Nr. 580 961 (ECOFLEX), Vertreter/in A. Braun, Braun Héritier Eschmann AG, Postfach 160, 4003 Basel gegen Widerspruchsgegner/in Anton Hummel Verwaltungs GmbH, 2, Mozartstrasse, D-79183 Waldkirch, Internationale Marke Nr. 718 644 (Ecoflex) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Februar 2002 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 3967 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von Fr. 800.- verbleibt dem Institut.

3.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 1800.- (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

26. Februar 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-0451

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