Verfügung im Widerspruchsverfahren 2903/1998 Widersprechende/r Leo Pharmaceutical B.V., Pampuslaan 186, NL-1382 JS Weesp, Internationale Marke Nr. 169 713 (Leo), Vertreter/in E. Blum & Co., Vorderberg 11, 8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Sanum-Kehlbeck GmbH & Co. KG, Bahnhofstrasse 2, DE-27318 Hoya, Internationale Marke Nr. 689 817 (PLEO) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. März 2000 Folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2903/98 wird gutgeheissen.

3. Die provisorische vollumfängliche Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr. 689 817 (PLEO) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive vollumfängliche Schutzverweigerung umgewandelt.

4. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5. Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2000 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

14. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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2000-0570