Flughafen Bern-Belp Gesuch um Plangenehmigung für eine Büroaufstockung und ein Restaurant

Gesuchsteller:

Alpar Flug- und Flugplatzgesellschaft AG, 3123 Belp

Bauherrschaft:

BeaconAir GmbH, Flugbetriebsgesellschaft, Terminal Nord, 3123 Belp

Gegenstand:

-

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 24. November 2000 bis zum 6. Januar 2001 (Fristenstillstand vom 18. Dezember bis 1. Januar) an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: - Amt für öffentlichen Verkehr, Reiterstrasse 11, 3011 Bern; - Bauabteilung Belp, Güterstrasse 13, 3123 Belp.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Aufbau von drei Normcontainern für Büro und Pilotenraum auf bestehende Container; - Umnutzung des Clublokals in öffentlichen Gastgewerbebetrieb mit 30 Plätzen; alles im Flughafenareal, Gemeinde Belp.

Hinweise: - Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

- Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

21. November 2000

2000-2409

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 5627