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Botschaft

6412

des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Kauf eines Gesandtschaftsgebäudes in Lissabon (Vom 3. März 1953)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die Eidgenossenschaft unterhält seit dem Jahre 1936, dem Zeitpunkt der Errichtung einer diplomatischen Kanzlei in Lissabon, eine normale diplomatische Vertretung in Portugal. Bis dahin, und zwar seit 1925, war der schweizerische Gesandte in Spanien auch in Portugal akkreditiert, behielt aber seine Eesidenz in Madrid bei. Von 1986 bis 1941 hatte er in Lissabon einen direkten Vertreter in der Person eines interimistischen Geschäftsträgers. Vorher, und zwar seit dem Jahre 1817, war die Schweiz in Lissabon lediglich durch ein Konsulat vertreten, das im Jahre 1861 in ein Generalkonsulat umgewandelt wurde.

Die selbständige Gesandtschaft, die im Jahre 1941 errichtet wurde und die vorerst von einem ständigen Geschäftsträger geleitet wurde, steht seit dem Jahre 1945 unter der Leitung eines ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers.

Die .Bureaux wurden bei der Errichtung der Gesandtschaft in einer gemieteten Wohnung untergebracht. Auch die sich folgenden Gesandten mieteten die für ihre Privatwohnung sowie für Empfänge notwendigen Lokalitäten, Heute ist damit zu rechnen, dass die Eidgenossenschaft auch weiterhin eine ständige diplomatische Mission in Portugal unter der Leitung eines bevollmächtigten Ministers unterhalten wird. Bei dieser Sachlage stellt sich die Frage, ob es sich nicht rechtfertigen würde, eine Liegenschaft zu erwerben und so die Zufälligkeiten des MietVerhältnisses mit der Sicherheit des Eigentums zu vertauschen.

619 Finanziell gesehen dürfte der Anlauf einer guten Liegenschaft in einem zentralen Quartier der Hauptstadt sehr wahrscheinlich eine gute Anlage bedeuten. Lissabon ist eine Stadt, die sich ständig vergrössert und deren industrielle Entwicklung eine anhaltende Zunahme der Bevölkerung erwarten lässt.

Das angelegte Kapital wäre daher keinem besonderen Eisiko ausgesetzt, sondern sollte im Gegenteil eher an Wert gewinnen. Ferner hätte die Eidgenossenschaft keinen Mietzins mehr zu bezahlen. Dieser beträgt zurzeit für die Kanzleiräumlichkeiten allein 44 400 Escudos (d. h. 6788,75 Franken zum Kurs von 15,29) im Jahr, wozu noch ein gewisser Zuschuss an den Postenchef für die ihm zur Verfügung gestellte Residenz kommt.

Aus diesem Grunde wurde die Kommission, die im letzten Frühjahr nach Madrid ging, um im Hinblick auf die dortige Wohnungsnot den Erwerb einer Residenz zu prüfen, beauftragt, sich auch nach Lissabon zu begeben, um den Ankauf einer Liegenschaft zu studieren.

Von einem dort ansässigen Architekten beraten, hatte der Gesandte auf Grund der erhaltenen Weisungen vorerst Umschau gehalten, um den Experten einige Vorschläge zur Wahl unterbreiten zu können. Es ergaben sich drei Möglichkeiten : Erwerb eines Gebäudes, das so wie es war oder mit geringen baulichen Veränderungen benutzt werden konnte, Kauf eines umbaureifen Hauses oder eines Baugrundstückes.

Mehr als zwanzig Gebäude der ersten Kategorie wurden besichtigt. Diese Lösung musgte aber als zu kostspielige aufgegeben werden. Man konzentrierte sich dann auf die zweite Möglichkeit, d. h. den Kauf eines Hauses, von dem man nur den äussern Aufbau beibehalten wollte, um das Innere ganz neu einzurichten.

Die dritte Lösung, Errichtung eines Neubaues auf einem gekauften Grundstück, liess man auch fallen, da sie wiederum zu teuer gewesen wäre.

Als die Experten aus Bern, der Chef der Abteilung für Verwaltungsangelegenheiten des Eidgenössischen Politischen Departements und der Direktor der eidgenössischen Bauten, nach Lissabon kamen, konnten sie sich selbst davon überzeugen, dass diese Überlegungen begründet waren. Im Einverständnis mit dem Missionschef und dem Architekten besichtigten sie dann ein Haus, das umgebaut werden konnte, und in dem es möglich schien, nicht nur die Residenz des Gesandten, sondern auch die Gesandtschaftsbureaux unterzubringen. Es
handelt sich um ein älteres Haus mit ansehnlicher Gartenfläche an der Travessa do Patrocinio Nr. 1-lA in einem der besten Quartiere der Stadt.

In Lissabon wurden Umbaupläne vorbereitet. Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat sie seither überprüft und geändert. Sie konnte nicht auf alle Anregungen des Architekten eingehen, der eine völlige Umänderung des bestehenden Gebäudes vorsah, welche nicht nur das Innere des Hauses betraf, sondern auch seine Vorderseite und Aussenwände.

Das neue, in Bern erstellte Projekt, das zur Ausarbeitung des Kostenvoranschlages nach Lissabon gesandt wurde, sollte grundsätzlich weniger kosten, da es die-Hauptmasse des Hauses mit den Aussenwänden beibehält, deren Türen und Fenster keine Veränderung erfahren. Die Bureaux, die zwar im gleichen Ge-

620 bände, aber möglichst von der Besidenz getrennt sein sollen, will die Baudirektion auf Gartenhöhe, mit besonderem Eingang von der Strasse aus, unterbringen. Da aber hiefür die Bodenfläche dieses Stockwerkes nicht ausreicht, beabsichtigt die Baudirektion eine Vergrösserung durch Erstellung eines Anbaues in der Höhe dieses Stockwerkes, dessen Dach eine Terrasse für den oberen Stock bildet.

Die Besidenz nimmt die andern Stockwerke des Hauses ein, d. h. das eigentliche Erdgeschoss, das gegen den tiefer liegenden Garten den ersten Stock bildet, und ein darüberüegendes Stockwerk.

Sie enthält im Erdgeschoss die Empfangsräume, bestehend aus einem Eingangsraum mit Kleiderablage, einer salonähnlichen Halle, einem grossen Salon und einem Esszimmer sowie aus der Küche und ihren Nebenräumen. Als Verlängerung der salonähnlichen Halle dient das Dach der Kanzleiräume gleichzeitig als Terrasse, von der aus eine Stiege zum Garten hinabführt.

Im darüberliegenden Stockwerk bilden vier Schlaf- sowie zwei Badezimmer die Privatwohnung des Gesandten, und weitere Bäume bieten Unterkunftsmöglichkeiten für das Hauspersonal, das teilweise auch im untern Teil des Hauses wohnen würde.

Auf Gartenhöhe sollen, wie oben erwähnt, die Bureaux des Gesandten und seiner zwei diplomatischen Mitarbeiter eingerichtet werden. Von einem grossen Empfangsraum führt eine Treppe auf die Strasse. Im Anbau auf der Gartenseite ist die grosse Kanzlei untergebracht, für das gegenwärtig aus dem Kanzleichef, zwei Angestellten und drei Stenotypistinnen bestehende Dienstpersonal.

Der andere, ans Nachbarhaus angrenzende Anbau besteht aus einer Garage, einer Werkstatt, zwei Archivräumen, fünf Bureaux auf der Strassenseite und aus den sanitären Anlagen der Kanzlei.

Nach Schätzung der Eidgenössischen Baudirektion und den in Lissabon eingezogenen Erkundigungen .über die Baukosten würde die Ausführung des Projektes rund 440000 Franken kosten, und zwar: a. Ankauf der Liegenschaft b. Errichtung des Anbaues und Überstockung des bereits bestehenden Nebenhauses c. Umbau und Erneuerung des Hauptgebäudes

Escudos l 540 000 SFr. 235 466 »

710 000

» 108 559

·»

596 000

» 91128 SFr. 435 153

Nach dem in Lissabon geltenden Ortsgebrauch wären die vorgesehenen Arbeiten einem ortsansässigen Bauunternehmer zu vorher vereinbarten Bedingungen zu übertragen. Er hätte die Arbeit natürlich nach den allgemeinen Weisungen der Eidgenössischen Baudirektion sowie unter Aufsicht der Gesandtschaft und des von ihr beigezogenen Vertrauensarchitekten auszuführen.

621 Nach Ansicht der Experten, namentlich der Eidgenössischen Baudirektion, sind die veranschlagten Erstellungskosten günstig, wenn man die LiegenschaftsMarktverhältnisse, die Arbeitslöhne und die Baumaterialpreise in Lissabon berücksichtigt. Schon allein der Bau eines solchen Hauses würde in der Schweiz mehr kosten. Das Geschäft erscheint um so vorteilhafter, als neben dem eigentlichen Wert des Gebäudes und der geplanten Anbauten auch die ansehnliche Fläche des Grundstückes, welche die Anlage eines ansehnlichen Gartens-v.or dem Hause ermöglicht, schon ein bedeutendes Aktivum darstellt.

Auch wenn der heutige Kostenvoranschlag im Verhältnis zur gegenwärtigen Zahl der Beamten und Angestellten der Gesandtschaft beträchtlich zu sein scheint, so ist doch festzustellen, dass sich zu gewissen Zeiten - man denke nur an den letzten Weltkrieg - Aufgaben ergeben können, die zeigen, wie wichtig es ist, in Portugal ein Gebäude zu besitzen, das nicht gerade nur für den normalen Personalbestand ausreicht.

Die vorgesehene Lösung verdient daher die besondere Beachtung der Bundesbehörden, da damit die Eidgenossenschaft in Lissabon über ein Gebäude verfügt, das den gegenwärtigen und künftigen Bedürfnissen der schweizerischen Gesandtschaft in Portugal entspricht und eine passende Wohngelegenheit für den Gesandten schafft.

Wir ersuchen Sie daher, den Bundesrat zu ermächtigen, für den Kauf und die Instandstellung des in Frage kommenden Grundstückes einen Betrag von 480 000 Franken einzustellen und damit dem beihegenden Beschlussesentwurf zuzustimmen.

Wir bitten Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung entgegenzunehmen.

Bern, den 3. März 1953.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Etter Der Bundeskanzler: Cb. Oser

622 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Kauf eines Gesandtschaftsgebäudes in Lissabon

Dio Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 3. März 1958, beschliesst:

Art. l Der Erwerb und die Instandsetzung einer Liegenschaft für die schweizerische Gesandtschaft in Portugal und die Wohnung des Gesandten mit einem Kostenaufwand von 480 000 Franken wird bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Kauf eines Gesandtschaftsgebäudes in Lissabon (Vom 3. März 1953)

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