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Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

Notifikationen

Der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Bülach hat am l I.Juni 1980 in Sachen Schweizerische Zollverwaltung, Direktion des II. Zollkreises, Untersuchungsdienst, Militärstrasse 90, 8021 Zürich, gegen , nach Einsicht in das Begehren der Schweizerischen Zollverwaltung vom 29. Mai 1980 auf Umwandlung der Zollbusse von 850 Franken gemäss Strafbescheid vom 1. September 1977 der Schweizerischen Zollverwaltung in 28 Tage Haft, verfügt: 1. Der Gebüssten wird vom Begehren Kenntnis gegeben und eine Frist von 20 Tagen ab Veröffentlichung dieser Verfügung im Bundesblatt angesetzt, um schriftlich zum Begehren Stellung zu nehmen, widrigenfalls aufgrund der Akten darüber entschieden würde.

2. Mitteilung an die Gebüsste durch einmalige Veröffentlichung im Bundesblatt.

I.Juli 1980

Bezirksgericht Bülach Die Gerichtssekretärin: Ernst

Bezirksgericht Bülach, Einzelrichter in Strafsachen wird aufgefordert, Dienstag, 26. August 1980, 17.00 Uhr, im Gerichtsgebäude Bülach, Spitalstrasse 13, in Sachen 1. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Florhofgasse 2, 8001 Zürich, 2. Bundesanwaltschaft Bern, 3000 Bern, 3. Schweizerische Zollverwaltung, Eidgenössische Oberzolldirektion, 3003 Bern, gegen , betreffend sein Begehren um gerichtliche Beurteilung des Nichteintretensentscheides der Eidgenössischen Oberzolldirektion vom 21. November 1979, persönlich vor dem Richter zu erscheinen oder sich durch eine in 35

Buntlesblau. 132, Jahrg. Bd. II

665

bürgerlichen Ehren und Rechten stehende Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen. Bei nicht genügend entschuldigtem Ausbleiben ohne Vertretung wird das Urteil aufgrund der Akten gefällt.

1. Juli 1980

Bezirksgericht Bülach Die Gerichtssekretärin: Ernst

Der Einzelrichter des Bezirks Bülach, lie. iur. Benz, hat mit Verfügung vom 19. Mai 1980 die von der Eidgenössischen Oberzolldirektion mit Strafbescheid Nr. 22/367.76 am 29. April 1977 gegen ausgefällte Busse von 3780 Franken im Umfang der noch ausstehenden 3220 Franken in 77 Tage Haft umgewandelt, unter Verweigerung des bedingten Strafvollzuges. Gegen diese Verfügung läuft dem Angeklagten eine Frist von zehn Tagen ab Veröffentlichung, um beim Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, schriftlich und begründet Rekurs einzureichen. Die Verfügung kann bei der Bezirksgerichtskanzlei Bülach bezogen werden.

1. Juli 1980

Bezirksgericht Bülach Die Gerichtssekretärin: Ernst

Der Einzelrichter des Bezirks Bülach, lie. iur. Benz, hat mit Verfügung vom 19. Mai 1980 die von der Eidgenössischen Oberzolldirektion mit Strafbescheid Nr. 22/190.76 am 30. Dezember 1976 gegen ausgefällte Busse von 6410 Franken im Umfange der noch ausstehenden 5760 Franken in 81 Tage Haft umgewandelt, unter Verweigerung des bedingten Strafvollzuges. Gegen diese Verfügung läuft dem Angeklagten eine Frist von zehn Tagen ab Veröffentlichung, um beim Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, schriftlich und begründet Rekurs einzureichen. Die Verfügung kann bei der Bezirksgerichtskanzlei Bülach bezogen werden.

1. Juli 1980

666

Bezirksgericht Bülach Der Gerichtssekretär: Schlanser

Zulassung zur Eichung von Elektrizitatsverbrauchsmesser-Systemen

vom 27. Mai 1980

Aufgrund der Artikel 9 und 17 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1977 uber das Messwesen und nach Artikel 16 der Verordnung vom 23. Juni 1933 uber die Priifung von Elektrizitatsverbrauchsmessern haben wir das nachfolgende Verbrauchsmesser-System zur Eichung zugelassen und ihm das folgende Systemzeichen erteilt: Fabrikant:

LGZ Landis & Gyr Zug AG Statische Prazisionszahler fur Wirk- und Blindverbrauch, Serie Z.T1 Wirkverbrauchszthler fur Einphasen-Wechselstrom mit einem messeriden System fur Zweileiternetze.

Typen

Nennströme (Grcnzstr6me)

ZCT 102 ZCT 102-1/2 ZCT 102 ZCT 102 ZCT 102-5/10 ZCT 102

ZCT 105 ZCT 105-1/2 ZCT 105 ZCT 105 ZCT 105-5/10 ZCT 105

Nennspannungen:

57,7 V ... 220 V

1 1(2) 2 5 5(10) 10

A A A A A A

WirkverbrauchszShler mit zwei messenden Systemen fur Drehstrom-Dreileiteranlagen Typen

ZFT 102-1/2 ZFT102 ZFT 102 ZFT 102-5/10 ZFT 102

ZFT 105 ZFT 105-1/2 ZFT 105 ZFT 105 ZFT 105-5/10 ZFT 105

Nennspannungen:

3 x 100V...3x400V

ZFT102

1980-391

Nennströme (GrenzstrGme)

1 1(2) 2 5 5(10) 10

A A A A A A

667

Elektrizitatsverbrauchsmesser-Systeme Wirkverbrauchszahler mit drei messenden Systemen fur Drehstrom-Vierleiteranlagen Typcn

Nennstrome (GrenzstrOme)

ZMT 102 ZMT 102-1/2 ZMT 102 ZMT 102 ZMT 102-5/10 ZMT 102

ZMT 105 ZMT 105-1/2 ZMT 105 ZMT 105 ZMT 105-5/10 ZMT 105

1 1(2) 2 5 5 (10) 10

A A A A A A

Nennspannungen : Blindverbrauchszahler mit drei messenden Systemen fur Drehstrom- Vierleiteranlagen Nennströme (Grenzströme)

Typen

ZMT ZMT ZMT ZMT ZMT ZMT

102 Rl 102 Rl-1/2 102 Rl 102 Rl 102 Rl-5/10 102 Rl

Nennspannungen :

ZMT ZMT ZMT ZMT ZMT ZMT ,

105 Rl 105 Rl-1/2 105 Rl 105 Rl 105 Rl-5/10 105 Rl

1 1(2) 2 5 5 (10) 10

A A A A A A

100., , 400 ,,

Frequenz: Priifspannung:

50 Hz 2000V

Zusatzeinrichtungen:

die bei der Firma LGZ Landis & Gyr Zug AG iiblichen.

Der Verkauf dieser Zahler erfolgt auch durch die Firma Sodeco-Saia SA, Genf.

27. Mai 1980

7159

668

Eidgendssisches Amt fur Messwesen Der Direktor: Perlstain

Zulassung zur Eichung von Elektrizitatsverbrauchsmesser-Systemen

vom 27. Mai 1980

Aufgrund der Artikel 9 und 17 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1977 iiber das Messwesen und nach Artikel 16 der Verordnung vom 23. Juni 1933 fiber die Priifung von Elektrizitätsverbrauchsmessern haben wir das nachfolgende Verbrauchsmesser-System zur Eichung zugelassen und ihm das folgende Systemzeichen erteilt: Fabrikant:

LGZ Landis & Gyr Zug AG Statische Prazisionszahler fur Blindverbrauch, Serie Z. Tl Blindverbrauchszahler fur Einphasen-Wechselstrom mit einem messenden System fiir Zweileiternetze Typen

Nennstrftme (Grenzstrfime)

ZCT110R ZCT110R-1/2 ZCT110R ZCT110R ZCT110R-5/10 ZCT110R Nennspannungen:

1

U2) 2 5 5(10) 10

A A A A A A

57,7 V... 220 V

Blindverbrauchszahler mit zwei messenden Systemen fur Drehstrom-Dreileiteranlagen Typen

ZFT110R

1

ZFT110R-1/2 ZFT110R ZFT110R ZFT110R-5/10 ZFT110R

1(2)

Nennspannungen: 1980-392

Nennstrttme (Grcnzstrfime)

36 Bundcsblati. 132Jahrg. Bd.II

2 5 5(10) 10

A A A A A A

3 x 100 V... 3 x 400 V

669

Elektrizitätsverbrauchsmesser-Systeme

Blindverbrauchszähler mit drei messenden Systemen für Drehstrom-Vierleiteranlagen Nennströme (Grenzströme)

Typen

i

ZMT110R ZMT110R-1/2 ZMT110R ZMT110R ZMTllOR-5/10 ZMT110R Nennspannungen : Frequenz: Prüfspannung: Zusatzeinrichtungen :

1(2) 2 5 5(10) 10 ,

A A A A A A

100,7 , 400,,

50 Hz 2000V die bei der Firma LGZ Landis & Gyr Zug AG üblichen.

Der Verkauf dieser Zähler erfolgt auch durch die Firma Sodeco-Saia SA, Genf.

27. Mai 1980

7160

670

Eidgenössisches Amt für Messwesen Der Direktor: Perlstain

Vorläufiger Lehrplan für den beruflichen Unterricht der Grafiker

vom 12. Juli 1979

Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), gestützt auf Artikel 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 '> über die Berufsbildung und Artikel 16 Absatz l der Verordnung vom 14, Juni 1976 $ über Turnen und Sport an Berufsschulen, verordnet:

l

Allgemeines

Die Berufsschule vermittelt dem Lehrling die notwendigen theoretischen Berufskenntnisse und die Allgemeinbildung. Sie unterrichtet nach diesem Lehrplan. Die auf dieser Grundlage erstellten schulinternen Arbeitspläne werden den Lehrbetrieben auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Die Klassen werden nach Lehrjahren gebildet. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

Der Pflichtunterricht wird nach Möglichkeit auf einen ganzen und einen halben Schultag angesetzt. Ein ganzer Schultag darf, einschliesslich Turnen und Sport, nicht mehr als neun, ein halber nicht mehr als fünf Lektionen umfassen. 3 ) 2

Stundentafel

Die Zahl der Lektionen und ihre Verteilung auf die Lehrjahre sind verbindlich.

Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

'> AS 1965 321

« SR 415.022 3 > Wird der berufliche Unterricht an interkantonalen Fachfcursen erteilt, richtet sich die Schulorganisation nach dem Reglement über die Durchführung dieser Kurse.

1979-579

671

Fächer

Lehrjahre

Total Lektionen

1

2

3

4

120 160

120 160

40 200

40 240

320 760

Geschäftskunde

40 40 40 40

Staats- und Wirtschaftskunde Rechnen Turnen und Sport . .

40 40 40 40 40

80 40 40 40 40

40 40 40 40 40

40 80

80

80

80

200 160 160 160 120 40 320

Total

560

560

560

560

2 240

Anzahl Schultage/Woche

VA

VA

VA

VA

1

Zeichnen

2 Fachunterricht 3 Grundlagen der visuellen Kommunika-

tion 4 5 6 7 8 9

Berufskunde .

Deutsch

3

. ..

Unterricht

Die genannten Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende der Ausbildung verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

Methodischer Hinweis

Der Lehrling soll verstehen lernen, dass die einzelnen Unterrichtsinhalte des schulischen Pflichtunterrichts nicht als gesonderte Disziplinen aufgefasst werden, sondern als Ganzes die Grundlage des grafischen Gestaltens darstellen. Er soll angehalten werden, sich interessiert und kritisch mit der Fachliteratur und mit Projekten aus dem Gebiet der visuellen Kommunikation auseinanderzusetzen. Insgesamt soll sich der angehende Grafiker seine gesellschaftliche Verantwortung vergegenwärtigen, welche ihm durch die Wirkung seiner Arbeit auf das Bewusstsein der Empfänger erwächst.

31

Zeichnen (320 Lektionen)

Richtziel Der Lehrling soll das Zeichnen als Grundlage seiner entwerferischen Tätigkeit verstehen und im gegenständlichen und ungegenständlichen Bereich anwenden können. Dabei soll er sowohl Sichtbares wie Erdachtes, Freies wie Geometrisches, Flächiges wie Räumliches linear, hell-dunkel oder farbig skizzieren und ausführen können.

Informationsziele

- nach Natur und Gegenstand zeichnen und dabei Form, Proportion, Räumlichkeit und Charakter wiedergeben 672

- Perspektive erfassen und zeichnen - Gegenstände in Schwarzweiss, Farbe, Helldunkel-Werten und Textur wiedergeben - Landschaften, Figuren und Gegenstände skizzieren - ein Thema in frei gewählter Technik darstellen und illustrieren.

32 1.

2.

3.

4.

5.

6.

Fachunterricht (760 Lektionen) Visuelle Gestaltung (440 Lektionen) Einführung in die Grundlagen der Gestaltung (80 Lektionen) Einführung in die Schrift (80 Lektionen) Einführung in die Typografie (80 Lektionen) Einführung in die Fotografie (40 Lektionen) Einführung in die Präsentations- und Realisationsmethoden und -techniken (40 Lektionen)

Hinweis zur Unterrichtsgewichtung Die angegebenen Stundenzahlen sind Richtwerte. Die einzelnen Unterrichtsfächer des Fachunterrichts werden in der visuellen Gestaltung erweitert und vertieft. Es ist den Schulen freigestellt, die Teile Typografie und Fotografie der Berufskunde mit dem Fachunterricht zusammenzulegen.

321

Visuelle Gestaltung (440 Lektionen)

Richtziel Der Unterricht in visueller Gestaltung hat eine Grundlage zu schaffen für breite berufliche Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der visuellen Kommunikation.

Die Schule erweitert die Ausbildung im Lehrbetrieb durch - die Entwicklung der Wahraehmungs- und Urteilsfähigkeit (Sensibilisierung) - die Förderung der Kreativität, der gestalterischen Fähigkeiten und handwerklichen Fertigkeiten - die Förderung des konzeptionellen Denkens und des Fachwissens.

Der Lehrling soll seinem Ausbildungsstand entsprechend einfachere bis komplexere Gestaltungsaufgaben aus den folgenden Bereichen bearbeiten und fachgerecht lösen: - Information - Werbung - Illustration - Verpackungsgestaltung - Erscheinungsbild - didaktische Kommunikation - Ausstellungsgestaltung.

673

322

Einführung in die Grundlagen der Gestaltung (80 Lektionen)

Richtziel Der Lehrling soll die Grundlagen der Form- und Farbgestaltung in einfachen und zunehmend komplexen Aufgaben anwenden. Seine Arbeit soll ständig auf Fonnqualität, Proportion, Farbgestaltung und Anordnung sowie auf Ausdruck und Verständlichkeit überprüft und bewertet werden. Dabei soll eine selbstkritische Haltung gefördert werden, mit dem Ziel, beim Lehrling den Willen zu wekken, immer von neuem das Bestmögliche zu erreichen.

Informationsziele Punkte, Linie, Fläche: - mit den gestalterischen Grundelementen Punkt, Linie, Fläche linear, flächig und räumlich, schwarzweiss und farbig gestalten, die Wirkung kennen und beurteilen lernen und verschiedene Gestaltungsprinzipien (wie Kontraste und Harmonien) anwenden.

Geometrisches Zeichnen und Gestalten: - die hauptsächlichsten geometrischen Grundformen (2- und Sdimensional) konstruieren und damit gestalten.

Farbe : - Farbordnungen darstellen und erläutern - Farbkontraste und Farbharmonien darstellen - Kompositionen mit Farbkontrasten und -harmonien gestalten - Farbwirkungen (Anmutungswerte) erkennen und damit gestalten.

323

Einführung in die Schrift (80 Lektionen)

Richtziel Der Lehrling soll die Gesetzmässigkeiten von geschriebenen und gezeichneten Schriften anwenden, Proportionen und Rhythmen sowie die Einwirkung von Figur-Grundbeziehungen und Positiv-Negativ-Wechselwirkungen wahrnehmen und damit gestalten.

Methodischer Hinweis Die Schrift als Gestaltungselement soll in allen Formen der Anwendung; also nicht nur zum Zwecke lesbarer Information, sondern auch in der freien Komposition schwarzweiss und farbig angewendet werden. Daneben soll die geschichtliche Entwicklung der Schrift an Beispielen gezeigt und in den historischen Zusammenhang gesetzt werden. Anregung: der Lehrling soll sich eine eigene Schriftdokumentation anlegen.

Informationsziele - ein Alphabet oder Teile davon realisieren - Gesetzesmässigkeiten von Schriften erläutern und anwenden - die wichtigsten Schriftfamilien unterscheiden und skizzieren.

674

324

Einführung in die Typografie (80 Lektionen)

Richtziel Der Lehrling soll mit typografischen Techniken (Blei- und Fotosatz, Abreibschriften usw.) nach formalen, informativen und semantischen Gesichtspunkten gestalten. Dabei soll die Beziehung Text-Bild besonders berücksichtigt werden.

Methodischer Hinweis Der praktische Umgang mit Blei-, Foto- und Titelsatz und der Besuch in Betrieben der Satzherstellung soll dem Lehrling helfen, technische Vorgänge besser zu verstehen und dementsprechend produktionsgerecht anzuwenden.

Informationsziele - Satzspiegel und Raster entwerfen - Drucksachen nach funktioneilen Gesichtspunkten typografisch gestalten - Gestaltungskonzepte unter Anwendung von Typografie und Bild entwerfen.

325

Einführung in die Fotografie (40 Lektionen)

Richtziel Der Lehrling soll die Fotografie für Dokumentationszwecke für einfache Gestaltungsentwürfe anwenden. Dabei soll er gestalterische Möglichkeiten der Fotografie in den Bereichen Fotogramm, Fotomontage, Reportage, Sachaufnahme und die technischen Weiterverarbeitungsmöglichkeiten wie Strichumsetzung, Rasterung und Verzug kennenlernen. Dazu soll er in der Handhabung der Reportage- und Fachkamera angeleitet werden und einfache Laborvorgänge durchführen sowie Pflichtretouchen vornehmen.

Informationsziele - Aufnahme- und Labortechniken anwenden - Einstellung, Licht und Bildausschnitt einer beabsichtigten Aufnahme bestimmen - die Fotografie als Dokumentation-, Entwurfs- und Gestaltungsmittel einset-

326

Einführung in Methoden und Techniken der Präsentation und Realisation (40 Lektionen)

Richtziel Der Lehrling soll fachgerechte Präsentationsvorlagen und -modelle erstellen, die dem Betrachter ein hinreichendes Bild von der späteren Ausführung vermitteln.

Dazu gehört die Anwendung von Entwurfs- und Darstellungstechniken, sowie fotografischer und reprofotografischer Verfahren. Er soll unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichsten Ausführungsform handwerklich einwandfreie, reproduktionsgerechte Vorlagen erstellen. Er soll mit der Handhabung einfacher 675

Aufnahme-, Reproduktions- und Laborgeräte vertraut sein, die ihm ermöglichen, eigene Reproduktionen als Bestandteile von Präsentations- und Realisationsvorlagen anzufertigen.

Informationsziele - Präsentationsvorlagen und -modelle, schwarzweiss und farbig, fachgemäss erstellen - Reinvorlagen (Werkvorlagen/Reproduktionsvorlagen) oder Teile davon sauber und reproduktionsgerecht ausführen und mit den notwendigen technischen Angaben verstehen - Reproduktionen (1:1, vergrössert, verkleinert) in Strich, Halbton und Raster auf Film und Papier erstellen - reprofotographische Umsetzungsverfahren und Übertragungstechniken, schwarzweiss und farbig (z. B. Copyproof, Copychrome, Color-Key, Haftdruckfolien, Xerografie, Siebdruck), für Aufsichts- und Durchsichtsvorlagen anwenden.

33

Grundlagen der visuellen Kommunikation (200 Lektionen)

331

Kommunikation, Werbung

Richtziel Kommunikation : Als zentrale theoretische Grundlage für die Tätigkeit im Bereich der visuellen Gestaltung soll der Lehrling Kommunikation verstehen lernen als : - Beziehung und Verständigung zwischen Menschen - Ausdruck innerer Zustände - Mitteilung von Sachverhalten oder - Aufforderung zu einem bestimmten Verhalten, Werbung: Der Lehrling soll Werbung verstehen lernen als speziellen Teil der allgemeinen Kommunikation, d. h. als zielgerichtete Beeinflussung von Menschen durch einzelne oder mehrere aufeinander abgestimmte Werbemassnahmen und Werbemittel mit der Absicht, den Kauf von Waren, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder die Veränderung von Verhaltensweisen zu erreichen, Werbung ist nicht ausschliesslich eine ökonomische Kategorie. Er soll auch ihre kulturellen und erzieherischen Funktionen und damit ihren Einfluss auf die soziale Entwicklung erkennen und die oben genannten Sachverhalte erläutern, verdeutlichen und beurteilen können.

Informationsziele - die grundlegenden Kommunikationsvorgänge in Werbung, Information, Erscheinungsbild, Verpackungsgestaltung, Ausstellungsgestaltung und didaktischer Kommunikation nennen und erläutern - eine Dokumentation für eine bestimmte Aufgabe zusammentragen - die für eine Dokumentation gewonnenen Informationen ordnen, gewichten und für eine einfache Planungsaufgabe auswerten 676

- die Ergebnisse einer Motiv- und Meinungsforschung im Hinblick auf eine gestellte Aufgabe auswerten - Kriterien für die Gestaltung von Kommunikationsmitteln nennen und beschreiben - Kommunikationsmittel aufzählen und ihre Wirkung einzeln und im Medienverbund beurteilen - ein bestimmtes Gestaltungskonzept hinsichtlich Aufwand und Wirkung untersuchen und beurteilen, 332

Kunst- und Kulturgeschichte, aktuelle Phänomene

Richtziel Der Lehrling soll sich im Fach Kunst- und Kulturgeschichte mit der bildenden und angewandten Kunst auseinandersetzen. Er soll die «aktuellen Phänomene», d.h. die heutigen Formen der Kultur wie Grafik, Fotografie, Film, Fernsehen, Presseerzeugnisse, Bauen, industrielle Formgebung, Umweltgestaltung, eingeschlossen das sogenannte Triviale (z. B. Bildgeschichten) und subkulturelle Tendenzen, verstehen lernen. In Kunst- und Kulturgeschichte soll er entwicklungsgeschichtliche und vergleichende Betrachtungen über Epochen anstellen.

Methodischer Hinweis

Im Unterricht werden zur Veranschaulichung herausragende Beispiele vorgestellt. Zur Ergänzung werden Fachbücher, Fachzeitschriften und Zeitungsartikel erörtert, Ausstellungen und Vorträge besucht sowie die Lehrlinge in die Benützung von Bibliotheken eingeführt.

Informationsziele Der Lehrling erörtert zeitgenössische und ältere Kunstwerke, Kunstrichtungen und Gestaltungskonzepte, wobei er - die wesentlichen Formmerkmale (Stilkunde) ermittelt und benennt - die Inhalte ermittelt und beschreibt - die Bedeutung davon aufdeckt und verdeutlicht - die Funktion (auch die gesellschaftliche) ermittelt und beurteilt.

34 341

Berufskunde (160 Lektionen) Arbeitsmaterial

Richtziel

Der Lehrling soll die in seinem Beruf gebräuchlichsten Arbeitsmaterialien und Arbeitsgeräte sowie ihre Handhabung und Eignung kennenlernen. Neben herkömmlichen sollen vor allem neu entwickelte Arbeitsmaterialien und -gerate berücksichtigt werden.

Informationsziele - die gebräuchlichsten Arbeitsmaterialien wie Farbmittel, Klebstoffe, Papiere, Kartons und Folien aufzählen und ihre Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten beschrieben 37 BundesblalL132.JahrE.Bd.ü

677

- die gebräuchlichsten Werkzeuge und Geräte aufzählen und deren Handhabung und Einsatzmöglichkeiten erläutern.

342

Arbeitspraxis

Richtziel Der Lehrling soll mit dem Tätigkeitsbereich seines Berufes (Werbung, Information, Illustration, Erscheinungsbild, Verpackungsgestaltung, Ausstellungsgestaltung, didaktische Kommunikation) vertraut gemacht werden und die verschiedenen spezifischen Anforderungen dieser Bereiche kennenlernen sowie die wesentlichsten Begriffe, Normen, Arbeitsmethoden und -techniken verstehen. Es sollen auch grundlegende Kenntnisse über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz vermittelt werden.

Informationsziele Arbeitsgebiete: - die wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Grafikers aufzählen und beschreiben.

Arbeitstechniken, Fachbegriffe, Normen: - die wesentlichsten Begriffe, Normen, Arbeitsmethoden, Gestaltungs-, Präsentations-, Réalisations- und Modellbautechniken nennen und beschreiben.

Typografie (20 Lektionen): - die gestalterischen, insbesondere ästhetische und funktionelle Gesetzmässigkeiten der Typografie aufzeigen - Manuskripte bearbeiten und Satzanweisungen geben - Satzkorrekturzeichen lesen und anwenden - die gebräuchlichsten Schriften nach DIN (Industrienonn) klassifizieren - manuelle Beschriftungstechniken aufzählen und beschreiben - die verschiedenen Satzherstellungstechniken, wie Hand-, Maschinen-, Schreib- und Fotosatz beschreiben - Leistungsmerkmale, Korrekturmöglichkeiten und Eignung im praktischen Einsatz bei den verschiedenen Satzherstellungstechniken aufzeigen.

Perspektive : - die wesentlichen perspektivischen Darstellungsmöglichkeiten nennen und beschreiben.

Farbenlehre: - Aufbau von Farbordnungen erläutern - additive und subtraktive Farbmischungen erklären - Farbkontraste und -harmonien beschreiben - gestalterische Aspekte der Farbe aufzeigen wie - Codierung - Signalisierung - Imitation - Symbolisierung (Anmutungswerte).

Fotografie (20 Lektionen) : - die wesentlichsten Gesetzmässigkeiten in den Bereichen Licht und Optik im Hinblick auf fotografische Techniken erläutern 678

- verschiedene Kameratypen nennen und ihre Verwendungsmöglichkeiten erläutern - die Funktion von Empfindlichkeit, Auflösungsvermögen und Gradation bei Film und Papier erklären - die einfachsten Laborverarbeitungen beschreiben - verschiedene Aufnahme- und Labortechniken beschreiben - Fachausdrücke im Bereich der Schwarz/weiss- und Farbfotografie erläutern - Möglichkeiten der Fotografie als Entwurfs- und Gestaltungsmittel beschreiben.

Retouchen : - die Techniken der Positiv- und Negativretouche bei Aufsichts- und Durchsichtsvorlage beschreiben.

343

Reproduktions- und Druckverfahren

Richtziel Der Lehrling soll über die gebräuchlichsten manuellen, maschinellen und automatisierten Satzherstellungstechniken informiert sein. Auf dem Gebiet der Reprotechnik soll er die Verfahren zur originalgetreuen Wiedergabe von ein- und mehrfarbigen Vorlagen, wie Zeichnungen, Zeichen, Schriften, Fotografien verstehen. Dem Lehrling sollen wesentliche Kenntnisse über Prinzip, Charakteristik, Wirtschaftlichkeit und Anwendungsbereiche der verschiedenen Druckverfahren und Ausrüstungstechniken vermittelt werden.

Methodischer Hinweis Als Ergänzung zum theoretischen Unterricht sollen Besichtigungen in verschiedenen grafischen Betrieben durchgeführt werden. Der Lehrling soll eine eigene Sammlung von Druckmustern anlegen.

Informationsziele Reprotechnik: - Reproduktionsvorlagen auf ihre reprotechnische Eignung überprüfen - die Eigenschaften reprografischer Filme, Papiere und Chemikalien erläutern - Funktion der verschiedenen Reproduktionsgeräte beschreiben - Eigenschaften und Anwendungsbereiche der gebräuchlichsten reprotechnischen Raster erklären - Kontakt-, Verkleinerungs- und Vergrösserungsverfahren unter Berücksichtigung von Film- und Papiernutzen beschreiben - ,die Technik des Diffusionsverfahrens (z. B. Copyproof) und dessen Bedeutung für den Grafiker aufzeigen.

Druckverfahren: - die typischen Funktionsmerkmale der unterschiedlichen Druckprinzipien (Hoch-, Flach-, Tief- und Siebdruck sowie anderer Druckverfahren) schematisch wiedergeben - die Druckeigenschaften der verschiedenen Verfahren aufzeigen - das qualitativ und wirtschaftlich geeignetste Druckverfahren für eine gegebene Aufgabe ermitteln 679

- Andruck und Auflagedruck beurteilen und auf das Original abstimmen - die Drucktechnik von vorgelegten Druckerzeugnissen bestimmen.

Druckformen: - Herstellung und Beschaffenheit von Original- und Duplikat-Druckformen der mechanischen Druckverfahren (wie Hoch-, Flach-, Tief- und Siebdruck) und Korrekturmöglichkeiten erläutern - Druckformenerstellung für manuelle Drucktechniken erklären.

Druckpapiere: - Rohstoffe, Fabrikation und Oberflächenbeschaffenheit von Druckpapieren und ihre Eignung beschreiben - die Bedeutung der verschiedenen Papierstoffklassen erläutern - Papierprüfmethoden aufzeigen.

Druckfarbe : - die wichtigsten Eigenschaften der gebräuchlichsten Druckfarben aufzählen und deren Eignung für die verschiedenen Druckverfahren erläutern.

Ausrüstung: - die gebräuchlichsten Weiterverarbeitungsmethoden, wie Schneiden, Falzen, Heften, Binden, Rillen, Stanzen aufzählen und beschreiben - mögliche Veredlungsverfahren bei Druckerzeugnissen, wie Lackieren, Laminieren, erklären.

35

Allgemeinbildung, Turnen und Sport

Für die Allgemeinbildung (Deutsch, Geschäftskunde, Staats- und Wirtschaftskunde, Rechnen) sowie für Turnen und Sport gelten die Lehrpläne des BIGA.

4

Inkrafttreten

Dieser vorläufige Lehrplan tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.

12. Juli 1979

7112

680

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Der Direktor: Bonny

Grundbauer

Foreur Scandagliatore A. Vorläufiges Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung B. Vorläufiger Lehrplan für den beruflichen Unterricht

Vorläufiges Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Grundbauer vom 19. Juli 1979

Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), gestützt auf die Artikel U Absatz 3, 28 Absatz 2 und 32 Absatz l des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 ') über die Berufsbildung (im folgenden Bundesgesetz genannt) und die Artikel 12 und 20a der zugehörigen Verordnung vom 30. März 1965 *\ verordnet:

I II

Ausbildung Lehrverhältnis

Art. l

Berufsbezeichnung, Beginn und Dauer der Lehre

1

Die Berufsbezeichnung ist A. Grundbauer, Fachrichtung Baugrundaufschlüsse; B. Grundbauer, Fachrichtung Pfahlgründungen.

1 Der Grundbauer befasst sich mit Arbeiten im Spezialtiefbau wie Baugrundaufschlüssen, Pfahlgründungen, Schlitzwänden, Verankerungen, Grundwasserabsenkungen, Filterbrunnen, Anker und Injektionen, wobei sich die Haupttätigkeit auf eine der beiden Fachrichtungen beschränkt, 3

Die Lehre dauert drei Jahre für jede der beiden Fachrichtungen. Sie beginnt mit dem Schuljahr der zuständigen Berufsschule.

4 Gelernte Grundbauer der Fachrichtung Baugrundaufschlüsse oder Pfahlgründungen werden nach mindestens einjähriger Praxis in der anderen Fachrichtung zur Lehrabschlussprüfung in dieser Fachrichtung zugelassen.

" AS 1965 321 > AS 1965 345

2

1980-592

681

Art. 2 Anforderungen an den Lehrbetrieb 1 Lehrlinge dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm nach Artikel 5 vermittelt wird.

2 Lehrbetriebe, die einzelne Teile des Ausbildungsprogramms nach Artikels nicht vermitteln können, dürfen Lehrlinge nur ausbilden, wenn sie sich verpflichten, ihnen diese Teile in einem ändern Betrieb vermitteln zu lassen. Dieser Betrieb und die Dauer der ergänzenden Ausbildung werden im Lehrvertrag festgelegt, 3 Zur Ausbildung von Lehrlingen sind berechtigt: a. gelernte Grundbauer der Fachrichtungen A und B ; b, Berufsleute, welche die Berufsprüfung für Bohrmeister bestanden haben.

4 Um eine methodisch richtige Instruktion sicherzustellen, erfolgt die Ausbildung nach einem Modellehrgang '), der aufgrund von Artikel 5 dieses Reglements ausgearbeitet worden ist.

5 Die Eignung eines Lehrbetriebs wird durch die zuständige kantonale Behörde festgestellt. Vorbehalten bleiben die allgemeinen Bestimmungen des Bundesgesetzes für die Ausbildung von Lehrlingen.

Art. 3 Höchstzahl der Lehrlinge 1 Ein Lehrbetrieb darf ausbilden: 1 Lehrling, wenn ständig mindestens vier Fachleute beschäftigt sind; ein zweiter Lehrling darf seine Lehre beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrjahr eintritt; 2 Lehrlinge, wenn ständig mindestens acht Fachleute beschäftigt sind; 1 weiteren Lehrling auf je weitere vier ständig beschäftigte Fachleute.

2 Als Fachleute für die Festsetzung der Höchstzahl der Lehrlinge gelten gelernte Orundbauer beider Fachrichtungen, Bohrmeister mit eidg. Fachausweis, dipi. Ingenieure ETH, dipi. Geologen ETH, Ingenieure HTL, gelernte Maschinenschlosser und gelernte Mechaniker.

3 Die Lehrlinge sollen so eingestellt werden, dass sie sich gleichmässig auf die Lehrjahre verteilen.

12

Ausbildungsprogramm für den Betrieb

Art. 4 Allgemeine Richtlinien 1 Der Betrieb stellt dem Lehrling zu Beginn der Lehre einen geeigneten Arbeitsplatz sowie die notwendigen Einrichtungen und Werkzeuge zur Verfügung.

2 Der Lehrling soll zu Reinlichkeit, Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem und sauberem Arbeiten erzogen werden. Er soll zu korrektem Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern angehalten werden.

') Der Modellehrgang kann bei der Vereingung schweizerischer Bohrfirmen (VSB) bezogen werden.

682

3

Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten werden alle Arbeiten abwechslungsweise wiederholt. Der Lehrling muss so ausgebildet werden, dass er am Ende alle im Ausbildungsprogramm aufgeführten Arbeiten selbständig und in angemessener Zeit ausführen kann.

4 Der Lehrling muss rechtzeitig über die bei einzelnen Arbeiten auftretenden Unfallgefahren und möglichen Gesundheitsschädigungen aufgeklärt werden.

Einschlägige Vorschriften und Empfehlungen werden ihm zu Beginn der Lehre abgegeben und erklärt.

5 Der Lehrling muss ein Arbeitsbuch1' führen, in dem er laufend alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Berufskenntnisse und seine Erfahrungen festhält. Der Lehrmeister kontrolliert und unterzeichnet das Arbeitsbuch jeden Monat. Es wird an der Lehrabschlussprüfung vorgelegt und bei den Prüfungen der Berufskenntnisse mitbewertet und darf im Fach Praktische Arbeiten als Hilfsmittel verwendet werden.

6 Der Lehrmeister hält den Ausbildungsstand des Lehrlings periodisch, mindestens aber einmal im Jahr in einem Ausbildungsbericht2' fest, den er mit dem Lehrling bespricht.

Art. 5 Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse 1 Die Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende jeder Ausbildungsphase verlangten Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

2

Richtziele für die einzelnen Lehrjahre:

Fachrichtungen A und B

Erstes Lehrjahr - Funktion, Aufbau und Einsatz der wichtigsten Werkzeuge, Geräte und Maschinen erklären - Bedienungsvorschriften und Schmierpläne von einfachen Maschinen lesen - Baugrundarten unterscheiden und bezeichnen - einfache Werkzeuge, Geräte und Maschinen bedienen und unterhalten' - Unfallgefahren erkennen und Unfallverhütungsmassnahmen treffen - Rammsondierungen ausführen - verschiedene Rapporte und Formulare unterscheiden und ausfüllen Zweites Lehrjahr - Funktion, Aufbau und Einsatz von speziellen Werkzeugen, Geräten und Maschinen erklären - verschiedene Arten von Lagern, Dichtungen, Nutringen, Schrauben und Schmiermitteln unterscheiden - verschiedene Baupumpen unterscheiden und anwenden '> Das Arbeitsbuch sowie Musterblätter können bei der VSB bezogen werden.

) Ein Musterformular für den Ausbildungsbericht kann bei der Deutschschweizerischen Benifsbildungsämter-Konferenz bezogen werden.

z

683

- verschiedene Elektro- und Verbrennungsmotoren unterscheiden und anwenden - Plastizität von verschiedenen Bodenmaterialien bestimmen - verschiedene Techniken der Metallbearbeitung und handwerkliche Arbeiten ausführen - einfache Nivellemente ausführen Fachrichtung A (Baugrundaufschlüsse)

Drittes Lehrjahr - spezielle Werkzeuge, Geräte und Maschinen bezeichnen, bedienen und unterhalten - Kernbohrungen selbständig ausführen - Anker- und Injektionsarbeiten ausführen Fachrichtung B (Pfahlgründungen) Drittes Lehrjahr

- spezielle Werkzeuge, Geräte und Maschinen bezeichnen, bedienen und unterhalten - verschiedene Pfahltypen ausführen - Schlitzwände ausführen - Brunnenbohrungen ausführen 3

Informationsziele für die einzelnen Sachgebiete:

Fachrichtungen À und B 1

Werkzeuge, Geräte, Maschinen

- die üblichen Werkzeuge unterscheiden, bezeichnen, warten und handhaben - Geräte und Baumaschinen wie z. B. kleine Bohrgeräte, Betonmischer, Dumper, Kompressoren, Betonvitratoren, Wasserpumpen usw. bedienen und warten - einfache ölhydraulische Einrichtungen unter Anleitung demontieren und wieder zusammenbauen - Drahtseile handhaben und pflegen 2

Handwerkliche Arbeiten (für Unterhalts- und Reparaturarbeiten) - Metalle sägen, feilen, bohren, meisseln und richten - Gewinde schneiden .

- mit Schieblehre messen - elektrisch und autogen schweissen - einfache Dreharbeiten ausführen - Weich- und Hartlötarbeiten ausführen - einfache Malerarbeiten an Einzelteilen ausführen

3

Nivellieren und Messen

- einfache Einmessarbeiten und Profilaufnahmen mit Messlatte, Wasserwaage und Senkel ausführen 684

- kompliziertere Absteckungs- und Einmessarbeiten nach gegebenen Plänen ausführen - Nivellemente mit mehreren Umstellpunkten durchführen und ausrechnen - Wasserspiegelmessungen in Brunnen und Piezometerrohren mit Wasserpfeife, Messstab und Elektrolot ausführen 4

Rapportwesen und Protokollführung - Bohrprofile aufzeichnen - Tagesberichte mit den geleisteten Stunden, Gerätestunden, Materialverbrauch und den erbrachten Leistungen abfassen - Stundenkarten als Belege für die Lohnzahlung ausfüllen - Regierapporte ausfüllen - VSB-Bohrprotokolle für Aufschlussbohrungen ausfüllen

5

Baustellenorganisation und Unfallverhütung - kleinere Baustellen nach Angaben einrichten, abschranken und beleuchten - die für den Spezialtiefbau wichtigen Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Bauarbeiten erläutern und anwenden - die einschlägigen Artikel der Verordnung über die Unfallverhütung beim Graben- und Schachtbau sowie bei ähnlichen Arbeiten erläutern und anwenden - zulässige Arbeiten an elektrischen Anlagen, die von nicht konzessioniertem Personal ausgeführt werden dürfen, aufzählen und ausführen - Vorschriften beim Umgang mit Gas und Sauerstoff nennen und anwenden - wichtige Kriterien oder Richtlinien für Arbeiten am, im und über dem Wasser aufzählen und einhalten - Schutzvorschriften bei der Verwendung von Kleingeraten nennen und einhalten - die Erfordernisse des Umweltschutzes erläutern und bei den spezifischen Arbeiten berücksichtigen

6

Bodenklassifikation und Feldversuche - Lockergesteine im Felde nach der USCS-Klassifikation bestimmen - Feldmethoden zur Bestimmung der Plastizität (Schüttelprobe, Knetprobe, Trockenfestigkeit) erklären und ausführen - Feldversuche mit Flügelsonde erklären und durchführen - Sicker- und Steigversuche durchführen und protokollieren

7

Rammsondierungen -

Gerät installieren Gestänge aufschrauben, rammen und ziehen Schläge auszählen Eindrihgungen messen und protokollieren

685

8

Allgemeine Fachkenntnisse - die genormten Gewinde und Schrauben, die im Maschinenbau hauptsächlich verwendet werden, unterscheiden und bezeichnen - verschiedene Fittinge und Verbindungsteile für Wasser- und Ölleitungen unterscheiden und bezeichnen - die wichtigsten handelsüblichen Schmiermittel unterscheiden und bezeichnen - verschiedene Arten von Dichtungen und Nutringen unterscheiden und ihre Anwendung erklären - verschiedene Arten von Lagern (Wälz-, Rollen- und Gleitlagern) unterscheiden und ihre Anwendungen beschreiben - Einsatzgebiete und Anwendung von Elektro- und Verbrennungsmotoren erklären und aufzeigen

Fachrichtung A (Baugrundaufschlüsse) 9

Kernbohrungen -

10

Ankerarbeiten -

11

Gerät installieren Rohrgestänge und Futterrohre auf- und abbauen Gewinde mit Kolophonium sichern Kernrohre montieren und demontieren Kerne ausstossen und in Kernkiste einordnen Bohrkronen schleifen Bohrtiefe messen Fangarbeiten ausführen einfache Bohrrapporte abfassen Sondierprofile aufnehmen ungestörte Bodenproben entnehmen, beschriften und verpacken Standard-Penetration-Tests durchführen und protokollieren vertikale und geneigte Bohrlöcher bohren Ankerelemente vorbereiten, transportieren und versetzen Verankerungsstrecke ausinjizieren (je nach System) Anker spannen und Spannprotokolle aufnehmen

Injektionsarbeiten - Mischer und Injektionspumpen installieren, unterhalten und betreiben - Injektionsgut nach Angaben aufbereiten - Mengen- und Druckkontrollen durchführen - Abpressversuche selbständig ausführen - Injektionsprotokolle erstellen

Fachrichtung B (Pfahlgründungen) 12

686

Ortsbetonbohrpfähle - kleinere Bohranlagen installieren helfen, bedienen und warten - Bohrung lotrecht und massgenau ansetzen und abteufen

-

leichte Armierungskörbe herstellen und versetzen Pfahlbeton herstellen und einfüllen (auch unter Wasser) Bohr- und Betonierprotokolle aufnehmen Probewürfel erstellen

13

Ortsbetonrammpfähle - Rammpfahlanlagen installieren helfen, bedienen und warten - Rammrohre lotrecht und massgenau ansetzen und rammen - Pfahlbeton herstellen und einfüllen - Armierungskörbe versetzen - Ramm- und Betonierprotokolle aufnehmen - Probewürfel erstellen

14

Betonschlitzwände - Schlitzwandgeräte installieren helfen, bedienen und warten - Führungsmauern erstellen - Bentonit aufbereiten - Schlitze ausheben - Fugen ausbilden - Armierungskörbe versetzen - Schüttrohre einbauen - Elemente betonieren oder versetzen - Protokolle führen - Probewürfel erstellen

15

Brunnenbohrungen - Bohrgeräte installieren helfen, bedienen und warten - Bohrungen abteufen - Filterrohre versetzen und einkiesen - Bohrrohre zurückziehen - Filter entsanden - Pumpversuche durchführen

13

Ausbildung in der Berufsschule

Art. 6 Pflichtunterricht Die Berufsschule unterrichtet nach dem vorläufigen Lehrplan des BIGA. ^ 2

Lehrabschlussprüfung

21

Durchführung

Art. 7 Allgemeines 1 An der Lehrabschlussprüfung soll der Lehrling zeigen, ob er die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht hat und über die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt.

2 Die Kantone führen die Prüfung durch.

'> Anhang zu diesem Reglement.

687

Art. 8 Organisation 1 Die Prüfung wird im Lehrbetrieb, in einem ändern geeigneten Betrieb oder in einer Berufsschule durchgeführt. Dem Lehrling müssen ein Arbeitsplatz und die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Aufgebot wird bekannt gegeben, welche Materialien und Hilfsmittel er mitbringen muss.

2 Der Lehrling erhält die Prüfungsaufgabe erst bei Beginn der Prüfung. Sie wird ihm, soweit notwendig, erklärt.

3 Das während der Lehrzeit geführte Arbeitsbuch darf bei der Prüfung im Fach Praktische Arbeiten als Hilfsmittel verwendet werden.

Art. 9 Experten 1 Die kantonale Behörde ernennt die Prüfungsexperten. In erster Linie werden Absolventen von Expertenkursen beigezogen.

2 Die Experten sorgen dafür, dass sich der Lehrling mit allen vorgeschriebenen Arbeiten während einer angemessenen Zeit beschäftigt, damit eine zuverlässige und vollständige Beurteilung möglich ist. Sie machen ihn darauf aufmerksam, dass nicht bearbeitete Aufgaben mit der Note l bewertet werden.

3 Mindestens ein Experte überwacht dauernd und gewissenhaft die Ausführung der Prüfungsarbeiten. Er hält seine Beobachtungen schriftlich fest.

4 Mindestens zwei Experten beurteilen die Prüfungsarbeiten und nehmen die mündlichen Prüfungen im Fach Berufskenntnisse ab.

5 Ein Experte darf einen Lehrling nicht prüfen, wenn beide im gleichen Betrieb tätig sind.

6 Die Experten prüfen den Lehrling ruhig und wohlwollend. Sie bringen Bemerkungen sachlich an.

22

Prüfungsfächer und Prüfungsstoff

Art. 10 Prüfungsfächer 1 Die Prüfung ist in folgende Fächer unterteilt: a. Praktische Arbeiten (Fachrichtung A oder B) 20 Stunden; b. Berufskenntnisse 4 Stunden; c. Fachzeichnen : 4 Stunden; d. Allgemeinbildung (nach dem Reglement vom 1. Juni 1978 '> über die Allgemeinbildung an der Lehrabschlussprüfung in den gewerblich-industriellen Berufen).

2 Die Prüfung in den Praktischen Arbeiten wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt.

D BB1 1978 II 162

688

Art. 11 Prüfungsstoff 1 Die Prüfungsanforderungen bewegen sich im Rahmen der Richtziele von Artikel 5 und des Lehrplans. Die Informationsziele dienen als Grundlagen für die Aufgabenstellung.

Praktische Arbeiten 2

Der Lehrling muss folgende Aufgaben selbständig ausführen:

Fachrichtung A (Baugrundaufschlüsse) 1 11 12 13 14 15 16 17 18 19 2 21 22 23

Ausführen einer Kernbohrung (ca. 12 Std.)

Kernbohrmaschine installieren Kernbohrung abteufen Kern entnehmen und in Kistenfächer deponieren Bodenschichten bezeichnen und Bohrprotokoll führen Ungestörte Bodenproben entnehmen, verpacken und beschriften Durchlässigkeitsversuche durchführen Drehflügelversuche durchführen Standard-Penetration-Tests (SPT) durchführen Fangarbeiten ausführen Allgemeine Arbeiten (ca. 8 Std.)

Handwerkliche Techniken Unterhalts- und Reparaturarbeiten für Geräte und Maschinen der Fachrichtung A Nivellieren und messen

Fachrichtung B (Pfahlgründungen) 1 Ausführen eines Bohrpfahles (ca. 12 Std.)

11 Bohranlage installieren (verschieben und einrichten) 12 Bohrung ansetzen 13 Bohrung abteufen (min. ca. 6 m) 14 Bohrgut auslegen und bezeichnen 15 Armierungskorb herstellen und versetzen 16 Pfahlbeton einbringen 17 Pfahlprotokoll aufnehmen 18 Probewürfel erstellen 2 Allgemeine Arbeiten (ca. 8 Std.)

21 Handwerkliche Techniken 22 Unterhalts- und Reparaturarbeiten für Geräte und Maschinen der Fachrichtung B 23 Nivellieren und messen 3

Die Arbeit l der Fachrichtung B steht unter Aufsicht des verantwortlichen Bohrmeisters der Baustelle.

4 Gelernte Grundbauer der Fachrichtung A oder B müssen bei der Lehrabschlusspriifung in der zweiten Fachrichtung nur die Prüfung in den Praktischen Arbeiten dieser Fachrichtung ablegen.

689

Berufskenntnisse (Fachrichtungen A und B) 5

Die Prüfung ist unterteilt in: 1 Allgemeine Fachkenntnisse (2Vi Std.)

11 Geotechnische Kenntnisse (mündl, ca. Vi Std.)

12 Baustoffkunde (mündl. oder Auswahlantwortverfahren ca. V4 Std.)

13 Rapportwesen (schriftl. ça, J Std.)

14 Unfallverhütung und Vorschriften (mündl. ca, Vz Std.)

2 Spezielle Fachkenntnisse (l Std.)

21 Schlagbohrungen, Rotary-Spühlbohrungen, Rotationskernbohrungen, Rammkernbohrungen und Hammerbohrungen (mündl. oder schriftl. ca. Vi Std.)

22 Ortsbetonpfähle (gerammt und gebohrt), Schlitz- und Pfahlwände, Injektionsarbeiten, Grundwasserfassungen und -absenkungen, Ankerarbeiten (mündl. oder Auswahlantwortverfahren ca. Vi Std.)

3 Werkzeug- und Maschinenkunde (mündl. oder Auswahlantwortverfahren '/z Std.)

Schrauben und Gewinde, Kupplungen, Ölhydrauliksysteme, Pumpentypen, Explosionsmotoren, Bohrhämmer, Dieselrammen, Störungsbehebung, Elektro- und Autogenschweissung Für die mündlichen Prüfungen wird Anschauungsmaterial verwendet.

Fachzeichnen (Fachrichtungen A und B) 6

Der Lehrling muss folgende Zeichnungen selbständig ausführen: 1 Eine Situationsaufnahme mit Massangaben zeichnen 2 Sondierprofil nach Protokoll aufzeichnen 3 Diagramm aus Pumpversuch, Belastungsprobe oder Rammsondierung aufzeichnen 4 Mass-Skizze eines einfachen Maschinenteils erstellen

23

Beurteilung und Notengebung

Art. 12 Beurteilung 1 Die Prüfungsarbeiten werden in folgenden Fächern und Positionen bewertet: Prüfungsfach: Praktische Arbeiten, Fachrichtung A Pos. l Kernbohrung 11 Installation 12 Bohrung abteufen 13 Kernentnahme 14 Bodenschichten, Protokoll 15 Bodenprobe 16 Durchlässigkeitsversuche 17 Drehflügelversuche 690

18 19 Pos. 2

Standard-Penetration-Test Fangarbeit

Allgemeine Arbeiten 21 Handwerkliche Techniken 22 Unterhalts- und Reparaturarbeiten 23 Nivellieren und messen

Prüfungsfach: Praktische Arbeiten, Fachrichtung B Pos. l

Bohrpfahl 11 Installation 12 Bohrung ansetzen 13 Bohrung abteufen 14 Bohrgut 15 Armierungskorb 16 Pfahlbeton 17 Pfahlprotokoll 18 Probewürfel

Pos. 2

Allgemeine Arbeiten 21 Handwerkliche Techniken 22 Unterhalts- und Reparaturarbeiten 23 Nivellieren und messen

Prüfungsfach: Berufikenntnisse, Fachrichtungen A und B Pos. l

Pos. 2

Allgemeine Fachkenntnisse 11 Geotechnische Kenntnisse 12 Baustoffkunde 13 Rapportwesen 14 Unfallverhütung und Vorschriften Spezielle Fachkenntnisse 21 Bohrungen 22 Pfählungen, Schlitz- und Pfahlwände, Injektionen, Grundwasserfassungen und Absenkungen, Ankerarheiten

Pos. 3

Werkzeug- und Maschinenkunde

Pos. 4

Arbeitsbuch 41 Zweckmässige Darstellung 42 Inhalt und Aussage

Prüfungsfach: Fachzeichnen Pos. l

Situationsaufnahrne 11 Richtigkeit 12 Zeichnerische Ausführung 13 Vermassung

Pos. 2

Sondierprofil 21 Richtigkeit 22 Zeichnerische Ausführung 23 Vermassung 691

Pos. 3

Pos. 4

Diagramm 31 Richtigkeit 32 Zeichnerische Ausführung Mass-Skizze Maschinenteil 41 Richtigkeit 42 Zeichnerische Ausführung 43 Vermassung

* Die Leistungen in jeder Prüfungsposition werden nach Artikel 13 bewertet.

Werden zur Ermittlung der Positionsnote vorerst Teilnoten gegeben, so werden diese entsprechend ihrer Wichtigkeit im Rahmen der Position berücksichtigt. l\ 3 Die Fachnoten sind die Mittel aus den Positionsnoten. Sie werden auf eine Dezimalstelle berechnet.

Art. 13

Notenskala

Eigenschaften der Leistung

Beurteilung

Qualitativ und quantitativ vorzüglich ausgezeichnet Annähernd richtig und vollständig sehr gut Zweckentsprechend, mit nur geringfügigen Fehlern . . . gut Befriedigend, aber mit gewichtigeren Fehlern und kleinen Lücken ziemlich gut Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Grundbauer zu stellen sind, noch knapp entsprechend. genügend Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Grundbauer zu stellen sind, nicht mehr entsprechend.. ungenügend Unvollständig, mit groben Fehlern sehr schwach Wertlos oder nicht ausgeführt unbrauchbar Andere Zwischennoten als 5,5 und 4,5 sind nicht zulässig.

Note

6 5,5 5 4,5 4 3 2 l

Art. 14 Prüfungsergebnis 1 Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Diese wird aus den folgenden Fachnoten ermittelt: - Praktische Arbeiten (zählt doppelt), - Berufskenntnisse, - Fachzeichnen, - Berufskundlicher Unterricht nach Absatz 4, - Allgemeinbildung.

2

Die Gesamtnote ist das Mittel aus den Fachnoten (Vis der Notensumme) und wird auf eine Dezimalstelle berechnet.

') Notenformulare können bei der VSB bezogen werden.

692

3

Die Prüfung ist bestanden, wenn weder die Fachnote Praktische Arbeiten noch die Gesamtnote den Wert 4,0 unterschreiten.

4 Die Fachnote Bemfskundlicher Unterricht ist das Mittel aus allen SemesterZeugnisnoten der Unterrichtsfächer Baukunde/Baumethoden, Maschinenkunde, Vermessung und Rapportwesen/Protokollführung.

5 Wer im Fach Berufskundlicher Unterricht eine ungenügende Note erreicht hat, wird bei der Wiederholung der Prüfung schriftlich geprüft. Diese dauert etwa zwei Stunden, gleichmässig auf die in Absatz 4 genannten Unterrichtsfächer verteilt.

6 Kandidaten, die nach Artikel 30 des Bundesgesetzes zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden, legen im Fach Berufskundlicher Unterricht eine schriftliche Prüfung ab. Diese dauert etwa zwei Stunden, gleichmässig auf die in Absatz 4 genannten Unterrichtsfächer verteilt.

Art. 15 Notenformular und Expertenbericht 1 Auf Einwendungen des Lehrlings, er sei in grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse nicht eingeführt worden, dürfen die Experten keine Rücksicht nehmen. Sie halten jedoch seine Angaben im Expertenbericht fest.

2 Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der betrieblichen oder schulischen Ausbildung, so tragen die Experten genaue Angaben über ihre Beobachtungen in das Notenformular ein.

3 Das Notenformular mit dem Expertenbericht wird nach der Prüfung von den Experten unterzeichnet und der zuständigen kantonalen Behörde unverzüglich zugestellt.

Art. 16 Fähigkeitszeugnis Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung «Gelernter Grundbauer, Fachrichtung Baugrundaufschlüsse» oder «Gelernter Gnindbauer, Fachrichtung Pfahlgründungen» zu führen.

Art. 17

Rechtsmittel

Beschwerden betreffend die Lehrabschlussprüfung richten sich nach kantonalem Recht.

3

Schlussbestimmung

Art. 18 Inkrafttreten Dieses vorläufige Reglement tritt am l. Januar 1980 in Kraft.

19. Juli 1979

7113

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Der Direktor: Bonny 693

Vorläufiger Lehrplan für den beruflichen Unterricht der Grundbauer vom 19. Juli 1979 Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), gestützt auf Artikel 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 ') über die Berufsbildung und Artikel 16 Absatz l der Verordnung vom 14. Juni 19762> über Turnen und Sport an Berufsschulen, verordnet: 1

Allgemeines

Die Berufsschule vermittelt dem Lehrling die notwendigen theoretischen Berufskenntnisse und die Allgemeinbildung. Sie unterrichtet nach diesem Lehrplan und berücksichtigt bei der Gestaltung des Unterrichts die in Artikel 5 des Ausbildungsreglements den einzelnen Lehrjahren zugeordneten Lernziele. Die auf dieser Grundlage erstellten schulinternen Arbeitspläne werden den Lehrbetrieben auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Die Klassen werden nach Lehrjahren gebildet. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

Der Pflichtunterricht wird nach Möglichkeit auf einen ganzen Schultag angesetzt. Ein Schultag darf, einschliesslich Turnen und Sport, nicht mehr als neun Lektionen umfassen. ^ 2

Stundentafel

Die Zahl der Lektionen und ihre Verteilung auf die Lehrjahre sind verbindlich.

Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

" AS 1965 321 »3 SR 415.022 > Wird der berufliche Unterricht an interkantonalen Fachkursen erteilt, richtet sich die Schulorganisation nach dem Reglement über die Durchführung dieser Kurse.

694

Fächer

Lehrjahre

1

i

..

Materialkunde ..

Baukunde/Baumethoden .

Maschinenkunde ..

Vermessung Rapportwesen/Protokollfübrung , . . . .

..

Fachzeichnen Fachrechnen Deutsch ..

Geschäftskunde ..

Staats- und Wirtschaftskunde Rechnen ..

Turnen und Sport ,

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Total Anzahl Schultage/Woche

3

Total Lektionen

2

20 60 60

3

20 40 20 40 20 40 20 40 40 40

20 40 40 40 20 40

40 40

40

40

60 140 120 80 60 100 40 120 120 80 40 120

360

360

360

l 080

l

l

l

20 20 20 40 40

40 40 40

Unterricht

Die genannten Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende der Ausbildung verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

31

Materialkunde (60 Lektionen)

Richtziel - die hauptsächlichsten Bau- und Hilfsmaterialien für den Spezialtiefbau bezeichnen und ihre Anwendungsgebiete und Eigenschaften erklären.

Informationsziele Beton: -

Komponenten aufzählen und vergleichen Anforderungen an die Komponenten beschreiben Betonarten beschreiben das Herstellen und Einbringen von Unterwasserbeton erklären Nachbehandlungs- und Frostschutzmassnahraen nennen Betonzusatzmittel unterscheiden und ihre Eigenschaften nennen

Eisen und Stahl: - Herstellung von Eisen und Stahl in groben Zügen beschreiben - Unterschiede zwischen Gusseisen, Stahlguss und Flussstahl grob erläutern

695

- die Gruppen der Armierungsstähle nach den geltenden Normen bezeichnen und ihre Eigenschaften unterscheiden - Lagerung und Schweissbarkeit der Armierungsstähle beschreiben Filterrohre:

- Filterrohre aus Beton, Eternit, Stahl, Kunststoff und Steinzeug usw. unterscheiden, bezeichnen und ihre Anwendung beschreiben - Schutzmöglichkeiten gegen Korrosion nennen Injektionsma terialien : - technologische Eigenschaften der verschiedenen Injektionsmaterialien aufzählen - Gefahren, die bei der Verwendung von chemischen Injektionsmaterialien auftreten können, nennen und Schutzmassnahmen beschreiben Hilfsmaterialien : - Filtergewebe aus verschiedenen Materialien unterscheiden und ihre Anwendungsgebiete beschreiben - auf der Baustelle verwendete Holzprodukte und -materialien unterscheiden und ihre Anwendungsgebiete nennen

32

Baukunde/Baumethoden (140 Lektionen)

Richtziele - nach geotechnischen Grundkenntnissen Bodenmaterialien unterscheiden und bezeichnen - verschiedene Arten von Grundwasservorkommen beschreiben - die verschiedenen Baumethoden des Spezialtiefbaus erläutern Informationsziele Geotechnische Grundkenntnisse: - verschiedene Felsarten und Lockergesteine unterscheiden und bezeichnen - die wichtigsten Fels- und Lockergesteinsarten der Schweiz aufzählen und anhand von Proben erkennen und bezeichnen - Unterschied zwischen Grundwasser und Kluftwasser erklären - die Begriffe Grundwasserleiter, Grundwasserstauer, Grundwasserstockwerke und Flurabstand definieren - Gefahren von Sumpfgasen erkennen und beschreiben - Merkmale von gespanntem und artesisch gespanntem Grundwasser vergleichen - Bodenarten, in denen ungestörte Proben entnommen werden können, bezeichnen - Funktion des Kolbenentnahmegerätes erklären - Methoden zur Bestimmung von Kornverteilung, Konsistenzgrenzen, Raumgewicht, Wassergehalt, Scherfestigkeit und Zusammendrückungsmodul aufzählen und erklären 696

Aufschlussbohrungen: - Arbeitsablauf, Vor- und Nachteile der Schlagbohrungen, Rotary-Spülbohrungen, Rotationskernbohrungen, Rammkernbohrungen und Hammerbohmngen erklären und ihre Anwendungsgebiete nennen Pfahlgründungen und Baugrubenabschlüsse: - Arbeitsablauf, Vor- und Nachteile von Ortsbeton- und Fertigpfahlverfahren erklären - Gefahren wie Grundbruch und Einschnürungen bei Ortsbetonbohrpfählen beschreiben - Anwendungsbereiche von Ortsbetonbohr- und Rammpfählen unterscheiden - Herstellungsprinzip von Ortsbetonschlitz- und Pfahlwänden sowie Fertigteilschlitzwänden erklären - Eigenschaft und Wirkungsweise von Bentonit erläutern - Herstellungsprinzip von Spund- und Rühlwänden beschreiben Anker- und Injektionsarbeiten: -

Zweck von Verankerungen erklären Aufbau der Anker beschreiben Arbeitsablauf beim Erstellen von Ankern aufzählen grundsätzliche Unterschiede zwischen Füll-, Fels- und Lockergesteinsinjektionen erklären - verschiedene Injektionsmischungen beschreiben - Injektionsdruckphasen beschreiben - Vorgehen bei einer Ankerprüfung erläutern Grundwasserfassungen und -absenkungen: - Herstellungsprinzipien von Vertikal- und Horizontalbrunnen erklären - Anwendungsbereich der Grundwasserabsenkungsverfahren mit Schwerkraft und Vakuum beschreiben 33

Maschinenkunde (120 Lektionen)

Richtziele - wichtigste Halbfabrikate und Bauteile des Maschinenbaus in bezug auf die Maschinen und Geräte des Spezialtiefbaus erläutern - Maschinen und Geräte des Spezialtiefbaus unterscheiden, bezeichnen und ihre Einsatzgebiete beschreiben Informationsziele Halbfabrikate und Bauteile: - Zweck, Aufbau und Anwendung von Wälz-, Rollen- und Gleitlagern erklären - Zweck, Aufbau und Anwendung von Dichtungen und Nutringen erläutern - bewegliche, ausrückbare Flüssigkeits- und Sicherheitskupplungen nach Bauart und Wirkungsweise unterscheiden - Bauarten und Wirkungsweise von Bremssystemen erklären - den Aufbau eines einfachen ölhydraulischen Systems erklären

697

Maschinen und Geräte: - Bauarten und Anwendungsbereiche der handelsüblichen Baupumpen erklären - Aufbau und Arbeitsweise der Elektro- und Verbrennungsmotoren in groben Zügen erklären - übliche Bohr- und Rammgeräte unterscheiden sowie ihre Anwendungsgebiete beschreiben - Bohrwerkzeuge wie Greifer, Kiespumpe, Bohrkronen usw. unterscheiden und beschreiben - Stromquellen für Elektroschweissung aufzählen - Aufbau und Funktion der Gasschweissgeräte erläutern

34

Vermessung (80 Lektionen)

Richtziel - einfache Mess- und Absteckungsarbeiten ausführen Informationsziele -

Längenmessung mit Messlatte und mit Messband ausführen Genauigkeitsunterschiede dieser zwei Messarten erläutern Werkzeuge für die Staffelmessung aufzählen Staffelmessung mit mindestens vier Staffelungen ausführen Geraden mit zwei Zwischenpunkten abstecken Geraden (bei Geländehindernis) mittels gegenseitigem Einvisieren abstecken Aufbau und Funktion des Winkelprismas erklären Rechte Winkel mit Winkelprisma abstecken Rechte Winkel mit «Maurerdreieck» abstecken einzelne Punkte von einer gegebenen Abszisse und Ordinate einmessen (Orthogonalverfahren) - Absteckungspunkte versichern - einfaches Nivellement mit Umstell- und Zwischenpunkten ausführen und die Höhen ausrechnen - Nivellierprobe durchführen

35

Rapportwesen/Protokollführung (60 Lektionen)

Richtziel - Rapport- und Protokollformulare selbständig und zweckentsprechend ausfüllen Informationsziele - Tagesberichte mit den geleisteten Stunden, Gerätestunden, Materialverbrauch und den erbrachten Leistungen abfassen sowie ihren Zweck und ihre Bedeutung begründen

698

- Stundenkarten als Belege für Lohn- und Spesenzahlungen ausfüllen und erläutern - Bohrprotokolle für Aufschlussbohrungen ausfüllen und erklären - Materialbestellungsformulare ausfüllen - Rammsondierprotokolle führen

36

Fachzeichnen (100 Lektionen)

Richtziele -- -

einfache Werkzeichnungen lesen und zeichnen Baupläne lesen werkstattgerechte Skizzen von einfachen Maschinenteilen anfertigen Sondierprofile mit der zugehörigen Situation aufzeichnen Diagramme aus Pumpversuchen, Belastungsproben und Rammsondierungen aufzeichnen

Jnformationsziele Normen: -

allgemeine Zeichnungsnormen begründen und anwenden Zeichnungsformate der A-Reihe nennen und erläutern einfache Blockschrift schreiben (vorzugsweise nach VSM-Norm) die nach VSM normierten Linienarten und Symbole erläutern und bei Zeichnungen anwenden - die üblichen Zeichnungsmassstäbe umrechnen - geotechnische Signaturen nach SNV-Norm anwenden Geometrische Konstruktionen: - Strecken und Winkel teilen - Vielecke, Ellipsen, Parabeln und andere Kurven konstruieren Normalprojektion : - einfache Werkstücke in Dreitafelprojektion (europäische Methode) darstellen - Zeichnungen und Skizzen nach Modellen anfertigen Schnitt-Darstellungen : - Voll-, Halb- und Teilschnitte erklären und zeichnen - Kegelschnitte nach Vorlagen und Modellen erklären und anfertigen Vermassung: - einfache Werkstücke vermassen - Vermassung nach Funktion, Herstellung, Prüfung und Anordnung unterscheiden Sondierprofile, Baupläne: - Sondierprofile nach erbohrtem Material aufzeichnen - Situationsplan erstellen und Bohrpunkte eintragen - einfache Baupläne des Spezialtiefbaus lesen

699

Diagramme: - Pumpversuchsdiagramme (Ganglinien) aufzeichnen - nach Werten von Probebelastungen Last-Zeit-Diagramme, Last-SetzungsDiagramme und Zeit-Setzungs-Diagramme aufzeichnen - nach Rammsondierprotokollen Diagramme aufzeichnen 37

Fachrechnen (40 Lektionen)

Richtziel - berufsbezogene Rechenprobleme systematisch und selbständig lösen Hinweis Formelsammlungen, Tabellen und Taschenrechner werden als Hilfsmittel verwendet; das überschlagsmässige Kopfrechnen soll jedoch ergänzend beibehalten werden Informationsziele Pythagoreischer Lehrsatz: - angewandte Berechnungsaufgaben in bezug auf einfache Vermessungsarbeiten lösen Flächen, Körper, Gewichte: - Inhalte von Flächen und Körpern berechnen (Quadrat, Rechteck, Dreieck, reguläre Vielecke, Kreis, Kreisring, Quader, Prisma, Pyramide, Zylinder, Hohlzylinder und Kegel) - Bestimmung der Dichte eines unregelmässigen Körpers erklären - berufsbezogene Aufgaben selbständig lösen 38

Allgemeinbildung, Turnen und Sport

Für die Allgemeinbildung (Deutsch, Geschäftskunde, Staats- und Wirtschaftskunde, Rechnen) sowie für Turnen und Sport gelten die Lehrpläne des BIGA.

4

Inkrafttreten

Dieser vorläufige Lehrplan tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.

19. Juli 1979

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Der Direktor: Bonny

7113

700

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Nachgenannten Personen sind aufgrund bestandener Prüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 36^t3 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung verliehen worden: Diplomierter Automechaniker

Ackermann Jakob, Nesslau Baerfuss Urs, Hünibach Bischofberger Hanspeter, Heerbrugg Blattner Andreas, Bachenbülach Bucher Toni, Kerns Büsser Walter, Balzers Feltscher Silvio, St. Gallen Fuchs Andreas, Luzern Gähwiler Heinz Uli, Chur Gantenbein Hanspeter, Urnäsch Gantenbein Walter, Grabs Ganz Rino, St. Gallen Gasser Reinhard, Gächlingen Gemperli Martin, Gossau SG Good Fritz, Speicher Gosteli Peter, Oberdorf/Stans Graf Anton, Schötz Gut Kurt, Stans Hermann Paul, Mühleberg Hofer Jürg, St. Gallen Hostettler Franz, Bern Homi Eduard, Siegershausen Hutter Pius, Visp Ilg Hansueli, Frauenfeld Jost Elmar, Visp Kellenberger Kurt, Wettingen Kneubühler Rudolf, Bern Krapf Roland, Weinfelden Latzer Andreas, Herisau Leu Peter, Feuerthalen Lier René, Horgen Löffel Hans, Oberburg Lutz Rudolf, Speicher Möckli Hermann, Henggart Moser Hans, Wädenswil Muff Christoph, Neuenkirch Oechslin Martin, Schindellegi Senn Walter, Emmen

Vetterli Adrian, Seuzach Voney Peter, Rickenbach TG Wanzenried Hans-Jürg, Steffisburg Wechsler Alois, Twerenegg Wenger Anton, Studen bei Brügg Wicki Hanspeter, Sissach Wurms Heinz, Winterthur Diplomierter Bankbeamter

Schindler Gerhard, Zimmerwald Steger Ernst, Wettingen Stillhard René, Urdorf Diplomierte Bäuerin

Aebi Thérèse, Aefligen Aeschlimann-Bachofner Beatrice, Madetswil Arnold Rita, Seelisberg Banga-Iselin Ruth, Münchenstein Berger-Schneider Margareth, Thielle Bieri-Meier Verena, Niederönz Billing-Beugger Marie, Rudolfingen Binder-Nater Brigitta, Knonau Boog-Schön Margrit, Cham Bracher-Gysi Christine, Mülligen Brunner-Looser Erna, Hemberg Buholzer Rita, Hohenrain Burri-Steiger Margrith, Buttisholz Burri-Wandeler Erna, Rain Camenzind-Dober Marie-Theres, Küssnacht am Rigi Christen-Schöpfer Hildegard, Gisikon Dietiker-Arnold Susanne, Wellhausen Eberli Marie-Theres, Uffikon Eigenmann-Rubi Myrtha, Müllheim Epp-Zgraggen Martha, Schüpfheim 701

Fankhauser Rosette, Trüb Fasel-Aerschmann Madien, Alters wi l FR Flückiger-Duppenthaler Marietta, Brittnau Flückiger-Schmied Anna, Auswil Flury Monika, Halten Frei-Gysin Elisabeth, Rämismühle Freitag-Marti Ursi, Matt Frutig-Stucki Erna, Suberg Gautschi-Fankhauser Lisabeth, Schlosswil Gerber Katharina, Schangnau Gfeller-Liechti Elisabeth, Oppligen Gosteli-Münger Ursula, Ostermundigen Gretener Marie-Theres, Cham Guhl-Schenk Margrit, Homburg Guyer-Lauper Christine, Seegräben Gysel-Gossweiler Elisabeth, Wilchingen Gysel-Ziegler Marianne, Wilchingen Haas-Bucheli Helene, Steinhausen Häberli-Muff Verena, Aesch LU Habermacher-Meier Regina, Rickenbach LU Haldimann-Wüthrich Marianne, Arni bei Biglen Hämmerli-Schwab Heidi, Ins Hauert-Singer Hanny, Niederösch Heiniger-Blau Elisabeth, Dürrenroth Helfenstein Verena, Neuenkirch Hirschi-Furrer Ursula, Mandach Hofer-Habegger Mathilde, Arni bei Biglen Holliger-Denzler Nelly, Ebertswil Huwiler-Meier Marie-Theres, Sins Iseli-Moor Martha, Grünenmatt Jenni-Burri Anni, Obernau Jenny-Berchtold Zita, Entlebuch Kalt-Treier Lidwina, Hettenschwil Kiener-Rösti Susanne, Zwieselberg Kilchenmann Ursula, Toffen Kim-Benz Alice, Oberhof KJäsi-Mühle Rosmarie, Grünenmatt Knüsel-Hofstetter Vreny, Egolzwil Koller-Koch Maria, Arnegg Kolly Marie-Theres, Alterswil FR 702

Krieger Marie-Theres, Grosswangen Krummenacher-Marti Elsbeth, Schötz Krummenacher-Schwegler Klara, Dietwil Küng-Kälin Marli s, Auw Kunz-Huber Ruth, Grosswangen Kurmann-Amrein Käthy, Rohrmatt Läng-Sfoggia Teresa, Mettmenhasli Lanz-Hänni Elsbeth, Gänsbrunnen Lerch-Buser Ursula, Holstein Leuenberger-Mischler Margrith, Eggiwil Linder Margrit, Langenthal Locher Magdalena, Wabern Luginbühl-Maag Sonja, Hauptwil Lustenberger-Bucher Zita, Ufhusen Mäder-Fiechter Christine, Rosshäusern Marti Paula, Luzern Matti Klara, Lyssach Maurer-Grütter Erika, Schwellbrunn Meier-Meier Dorli, Oberägeri Mettler Frida, Speicher Meyer-Schaller Heidi, Grosswangen Moser-Langenegger Elisabeth, Trimstein Muff-Abt Erna, Sulz LU Mumenthaler-Bögli Susanne, Rohrbachgraben Müller Bernadette, Eich Müller-Fischer Margrit, Ottikon Müller-Schönholzer Heidi, Eschlikon TG Müller-Sterchi Rita, Steinebrunn Nadenbousch-Spring Johanna, Mittelhäusern Nägelin-Straumann Irma, Holstein Niederer-Spöhl H anni, Uerschhausen Oesch-Eicher Lina, Unterlangenegg Pauchard-Aebischer Astrid, Bösingen Pfister Margrit, Uster Pfister-Balsiger Susanne, Kerzers Pignitter-Grässli Margrit, Kreuzungen Portraann Martha, Schüpfheim

Raschle-Scherrer Vreni, Schwellbrunn Räz Marianne, Rapperswü BE Räz-Muster Margrit, Dieterswil Reusser-Messerli Rosmarie, Teuffenthal bei Thun Reusser-Messerli Rosmarie, Uoterlangenegg Rölli-Niederöst Paula, Altbüron Rosenberg-Buholzer Maria, Winters chwil Roth-Schär Klara, Melchnau Rothenbühler-Jenzer Susanna Marianne, Rüedisbach Röthlisberger-Burri Anna-Rosa, Signau Röthlisberger-Gilgen Marianne, Bätterkinden Röthlisberger-Salzmann Rosa, Oberbözberg Rufener-Mani Verena, Blumenstein Rüegsegger-Rentsch Gertrud, Zäziwil Rüttimann Irma, Malters Rüttimann-Arnold Lydia, Hohenrain Schälchli-Müller Margrit, Altikon Schärer-Leuenberger Meieli, Melchnau Scherz-Müller Ursula, Aeschi bei Spiez Scheurer-Weber Heidi, Seedorf BE Schlapbach Anna-Maria, Enggistein Schleiss Elisabeth, Neudorf Schlup-Müller Elisabeth, Schalunen Schmid-Guyer Vreni, Welsikon Schmid-Schuler Rita, Brüttisellen Schmidlin-Disler Frieda, Schlierbach Schneider-Wernli Rosa, Würenlingen Schneider-Zaugg Verena, Biembach Schöpfer Rita, Hünenberg Schürch Verena, Bätterkinden Schwarz-Sommer Elisabeth, Steffisburg Schweizer-Buri Dora, Utzigen

Sommer-Lüthi Marianne, Rohrbachgraben Spack-Stooss Ursula, Wileroltigen Stefani-Sigrist Margrit, Döttingen Steffen-Suter Kathrin, Schwanden im Emmental Stettler-Holdener Vreni, EssJingen Studer Ursula, Röthenbach bei Herzogenbuchsee Suter-Knecht Ursula, Baden Thali-Kaufmann Christine, Gelfingen Tinguely-Bucheli Martha, St. Ursen Villiger-Beffa Maria, Alikon Villiger-Bitzi Marietheres, Hünenberg Villiger-Villiger Christine, Beinwil (Freiamt) Wanner-Grossenbacher Christine, Etzelkofen Weber Heien, Hittnau Weber Margret, Iffwil Weber-Stübi Marlies, Hofstetten bei Elgg Weisflog-Imhof Susanne, Urdorf Widmer Marlis, Hildisrieden Widmer-Abt Agi, Gelfingen Wüest-Baumeler Rosmarie, Grosswangen Wüthrich Anna-Rosa, Konolfingen Wüthrich-Fankhauser Rosmarie, Schlosswil Wyrsch-Neff Edith, Engwilen Wyss-Strebel Gertrud, Buttwil Zbinden-Pfister Käthi, Murten Zehnder-Scherrer Margrit, Niederbüren Zimmermann-Gutknecht Gertrud, Pfäffikon ZH Zimmermann-Müller Lisbeth, Alten Diplomierter Baumeister

Egger Jürg, Kloten Houdek Fritz, Winkel bei Bülach Jenny Mathias, Glanis Kappeier Rolf, Wengen Kollbrunner Rudolf, Winterthur 703

Meyer Erwin, Heiligenschwendi Mezzadri Andreas, Samstagern Pellegrini Silvio, Scharans Portmann Josef, Dietikon Renggli Josef, Malters Sieber Peter, Buchs SG Schaufelberger Jürg-Peter, Arosa Schenk Jürg, Murzelen Schenker Willy, Abtwil SG Staubli Georges, Oberurnen Völlmin Peter, Gelterkinden Zbinden Alfred, Winterthur Baupolier mit eidgenössischem Fachausweis Bischoff Peter, Zürich Bösiger Urs, Hinterkappe 1en Brünisholz Hanspeter, Kallnach Carigiet René, Breil/Brigels de Toffoli Bruno, Kilchberg ZH Eichenberger Markus, Häusernmoof Fankhauser Peter-Ernst, Kehrsatz Feuz Ernst, Schwarzenegg Freiermuth Anton, Zeiningen Fries Walter, Baar Gerber Hans Jürg, Gysenstein Graf Rolf, Trimbach Grossenbacher Egon, Basel Grünenfelder Stephan, Bern Hanhart Rudolf, Steinen SZ Heeb Max, Steinmaur Hofstetter Albert, Adliswil Hotz Max, Niederweningen Keller Heinz, Bern Keller Max, Münchenbuchsee Knüsel Josef, Arth Kölliker Ulrich, Breitenbach Liniger Hans-Rudolf, Oberbalm BE Lüthi Peter, Niederbipp Marmet Hans Ulrich, Innertkirchen Moor Ernst, Steinmaur Nef Hanspeter, Bern Recher Matthias, Ziefen Rubin Niki aus, Oftringen Sutter Walter, Gossau SG Schaub Alex, Zunzgen Schild Alexander, Toffen 704

Waser Werner, Horw Weyermann Ernst, Ölten Wyss Hans Peter, Eggiwil Betriebsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis Naeff Karl, Goldach Diplomierter Chemielaborant Dutly Andreas, Frauenfeld Ebrensperger Karl, Winterthur Eppensteiner Felix, Schaffhausen Hauser Verena, Adliswil Högger Marcel, Sirnach Jud Bruno, Bibern SH Leber Walter, Kleindöttingen Wehrli Hans, Horgen Wetli Markus, Forch Wiesmann Hans, Herrliberg Zumstein Oskar, Giswil Meisterprüfung im Coiffeurgewerbe Diplomierte

Damencoiffeuse

Ackermann Kathrin, Biel BE Arnold Therese, Bern Dürr Dora, Huttwil Fischer Silvia, Unterseen Kissling Jacqueline, Steffisburg Rüfli Gabriella, Kehrsatz Schweizer Doris, Kehrsatz Spaar Heidy, Therwil Strohmenger Elisabeth, Oberburg Weber Danielle, Hinterkappelen Diplomierter

Damencöiffeur

Glauser Jean-Claude, Grenchen Marti Heinz, Rougemont Peter Gerhard, Solothurn Diplomierte

Herrencoiffeuse

Zobrist Verena, Unterseen Diplomierter

Herrencoiffeur

Demuth René, Matten bei Interlaken

Dick Roland, Schupfen Germann Bruno, Unterseen Kläy Heinz, Bern Loepfe Bruno, Ringgenberg Orsinger René, Aarberg Pfander Adrian, Studen bei Brügg Sutter Gerhard, Buren an der Aare Diplomierter Elektroinstallateur Aeilig Markus, Bassersdorf Amhof Hansjörg, Reinach BL Binggeli Helmut, Horgen Betrisey Ignace, St-Léonard Blank: Erwin, Bern Butler Peter, Baar Eggenberger Hansuli, Effretikon Fehr Willi, Berg am Irchel Felber Isidor, Egerkingen Feiler Willy, Thun Fuhrer Friedrich, Mels Ganz Rolf, Zürich Gerber Martin, Langnau im Emmental Gisler Albert, Chur Häfliger Alex, Leuggern Hauser René, Wollerau Hess Alfred, Gontenschwil Hilfiker Peter, Zürich Kühn René, Berneck Lauenstein Heinz, Langnau im Emmental Lenherr Urs, Wattwil Maneth Otto, Dietikon Marti Hansueli, Gsteig bei Gstaad Mettauer Willi, Kaisten Mosimann Urs, Goldswil bei Interlaken Mouron Jean-François, Prilly Räss Hans, Mettau Rohner Max, Zürich Von Rohr Roman, Kappel SO Rüedi Franz, Chur Rupp Manfred, Eglisau Schär Bruno, Niederönz Schilt Kurt, Zollbrück Schmid Karl, Merenschwand Schmidli Franz, Oberdorf BL

Schönenberger René, Wädenswil Schüpbach Beat, Rüderswil Siegrist Otto, Zollikofen Soler Nikolaus, Lumbrein Staub Albert, Zug Steiner Josef, Jona Wasescha Melchior, Chur Weber Paul, Niederwil AG Weidmann Alfred, Opfikon Weyermann Artur, Adliswil Windisch Erhard, Untererlinsbach Wiederkehr Walter, Aarburg Wüthrich Daniel, Bolligen Fahrradmechaniker-Meister Fahrradmechaniker-Meister Hausammann Werner, Murgenthal Lüscher Friedrich, Spreitenbach Müller Jack, Dielsdorf Fahrrad- und Motorradmechaniker-Meister Aeberhardt Urs Friedrich, Niederscherli Bühler Herbert, Bischofszell Eberle Helmar, Frauenfeld Egli Fritz, Frauenfeld Gerber Urs, Kehrsatz Harzenmoser Felix, Feuerthalen Herren Hans Ernst, Bern Hurni Hans, Thun Krapf Norbert, Bischofszell Mosimann Hans, Gysenstein Ryf Peter, Langenthal Sahli Ulrich, Thun Schlatter Rudolf, Zeli ZH Schlemmer Werner, Dietikon Schwaller Erich, Winterthur Steinhauer Thomas, Unterbözberg Strasser Armin, Biberist Stucki Fritz, Schmerikon Sutter Walter, Fahrweid Tanner Walter jun., Diepoldsau Ulrich Roland, Mägenwil Urech Max jun., Schafisheim

705

Hafnermeister Baumann Marc, Rorschach Caflisch Felix, Trin Christinger George, Zürich Dussel Christian, Oberrieden Föllmi Erich, Pfäffikon ZH Gebs Hans, Wetzikon Grosskopf Peter, St. Gallen Hundertpfund Claudio, Chur Jenny Nikiaus, Altbüron Keiflin Roland, Village-Neuf (F) Kühnis Marc, Schötz Lerch Peter, Brittnau Nyffenegger Peter, Dürrenroth Stutz Othmar, Sursee

Diplomierte Haushaltleiterin Basler-Ermakora Mirjana, Trimbacb Bauert-Gigli Christine, Richterswil Baumann-Bachmann Lilly, Dietikon Baumgartner-Bach Verena, Bern Baur-Wyssling Vera, Sarmenstorf Bertschler-Schibli Judith, Baden Blank-Bucher Praxedis, Sächseln Bolliger-Fredrich Rita, Dübendorf Brügger-Schalcher Dora, Stein (Toggenburg) Bucher-Matter Elisabeth, Grafenort Bugmann-Erne Elsa, Döttingen Bühler Maria, Menzingen Burger-Meiert Berta Paula, Zuchwil Buser-Sigg Eveline, Muttenz Casanova-Voigt Sylvia, Hausen am Albis Dietiker Margrit, Ölten Ebersold-Böhlen Ursula, Langnau am Albis Elvedi-Pail Margrit, Dübendorf Fonk-Hohl Erika, Riehen Forster Heien, Kloten Gähler Cécile, Eschenbach SG Gaensli-Vital Annemarie, Zürich Gantenbein-Bernet Edith, Rheineck Gertsch-Roth Helena, Obererlinsbach Gfeller-Küng Verena, Dietikon

706

Güdel-Wyss Germaine, Ostermundigen Haag Annemarie, Zürich Haas-Mattli Elsbeth, Sächseln Harder-Bellgardt Brigitte, Rieden SG Hartmann-Berkenkamp Herta, Asp Hess-Uehlinger Elisabeth, Riehen Hof Irène, Laufen Homberger-Boller Myrtha, Bäretswil Huber-Eichholzer Margrit Rita, Laufen Imboden Rosmarie, Obbürgen Imperatori-Horäk Margrit, Dübendorf Joho-Vouk Monika, Hergiswil NW Jörin-Ramseier Hanni, Biglen Kliem-Hörnlimann Waltraut, Hüttwilen Kropf-Bätscher Therese, Gümligen Kuhnt-Backhausen Margot, Zürich Kull-Wey Beatrice, Stansstad Künzler-Höchner Elsi, Bichwil Liniger-Müller Ruth, Biel BE Lobsiger-Ryser Susanne, Walkringen Marbet-Hürzeler Rita Maria, Ölten Mathis-Kressig Margrit, Bad Ragaz Minder-Spack Suzanne, Bern Müller-Fricker Elisabeth, Bern Nebel-KJunder Roelina, Dällikon Niederberger-Troxler Heidi, Emmenbrücke Niedrist-Huwyler Pia, Stans Nigg-Füchslin Margarita, Knonau Oggenfuss-Bachmann Heidi, Obermumpf Pfister-Sewitz Gisela, Mutschellen Portmann-Zemp Hedi, Luzern Reichen-Goldiger Emmy, Fraubrunnen Reinhard Margret, Bern Rosenkranz-Maurer Elisabeth, Uster Röthlisberger Sophie, Basel Rüdisühli-Pronk Pieternella, St. Gallen Schärli-Stöckli Lisbeth, Sempach

Schiegg-Somrner Elisabeth, Diessbach bei Buren Senteler-Kofel Verena, Klosters Spichtig-von Flüe Ursula, Sachsein Sporn-Schweizer Frieda, Adliswil Sprenger-Bonny Gertrud, St Gallen Staudt-Bubendorf Rita, Reinach BL Steiner-Dörflinger Madeleine, Zürich Steiner-Guldimann Margarete, Tri m b ach Suter-Rebmann Susanne, Pratteln Tanner-Hächler Renate, Ennetbaden Thommen-Streuli Mädi, Regensdorf Trouerbach Hedwig, Zürich Ueltschi-Follmann Margret, Spiegel bei Bern Virgilio-Loss Silvia, Volketswil Vuadens-Bigler Heidi, Zürich Weber-Moser Elsi, Zofingen Winkler-Dietrich Lisbeth, Greifensee Wüest-Fellmann Cilli, Zürich Zähner-Meier Yvonne, Wattwil Zeller-Hügli Heidi, Maienfeld Zuberbühler-Bachmann Margaret, Zollikerberg

Rocheray Bernard, Pratteln Sidi-Ali Foudil, Lutry Schmidli Walter, Weng'en Stauffacher Urs, Halten Witschi Heinz, Zürich Wüthrich Roland, Jona

Hufschmied- und Fahrzeugschmiedmeister

Schmied-Landmaschinenmechanikermeister

Baumgartner Peter, Grabs Bigler Hansjörg, Ersigen Hunn Hans, Safenwil Lauper Daniel, Champéry Moser Walter, Frauenfeld Strasser Jakob, Dachsen

Auberson Jean, Gimel Blunschi Julius, Oberrohrdorf Boss Rudolf, Illhart Bucher Hugo, Härnikon Dubois Jean-Michel, Montfaucon Frutig Ernst, Worben Herren Hans-Ulrich, Rosshäusern Herzog Max, Müllheim TG Hiestand Walter, Uster Hild Erich, Gütighausen Knöri Andreas, Forst bei Längenbühl Küng Franz, Beinwil (Freiamt) Leubin Hans, Schupfart Minder Paul, Rüedisbach Muri Franz, Neudorf Sigg Rudolf, Winterthur

Diplomierter Küchenchef

Bernard Patrick, Pully Eder Jürgen, Sursee Franke Gerd, Adlikon Fröhling Urs, Eschenbach SG Kägi Peter, Au ZH Lepp Hermann, Zürich Mäder Willy, Savognin Muntwyler Felix, Brunnen SZ

Maurermeister

Adda Basilio, Stäfa Bachmann Walter Alois, Langnau am Albis Hayoz Franz, Gebenstorf Kolly Daniel, Safnern Küster Wilhelm, Reussbühl Läderach Ernst, Einigen bei Spiez Linder Rolf, Gunten Mäüsli Karl, Seedorf/Baggwil BE Messerli Hans-Jörg, Uetendorf BE Müller Walter, Köniz Specht Mario, Mellingen Villabruna Umberto, Weinfelden Schmiedmeister

Friedrich Christoph, Winterthur Hochstrasser Valentin, Roggwil BE Pfister Hans-Ulrich, Roggwil BE

707

Schreinermeister

Berufszweig Möbekchreinerei Brunner Erich, Toffen Eggenberger Hans, Lyss Flury Franz, Bern Gabriel Josef, Sempach Kleiner Thomas, Riedholz Oberli Hans, Schupfen Roth Gottlieb, Samstagern Schilling Willi, Münsingen Stalder Hans-Peter, Rüfenacht Streit Hans-Ulrich, Thörishaus Turtschi Urs, Brienz BE Wagner Martin, Winterthur Wenger Beat, Unterseen Wettstein Walter, Remetschwil Wyler Richard, Bern Schweissfachmann mit eidgenössischem Fachausweis

Frauenfelder Hansruedi, Andelfingen Grieder Max, Tecknau Grüttner Karl, Vevey Gubler Rudolf, Morges Keller Heinz, Elgg Morf Alfred, Zürich

I.Juli 1980

Müller Urs, Ebikon Niederer Max, Tageiswangen Oberhänsli Walter, Schaffhausen Sommer Harald, Zürich Stampili Ernst, Choindez Wenk Hans, Ermatingen Wolewinski Bernd, Frenkendorf

Technischer Beschlägefachmann mit eidgenössischem Fachausweis

Bärtschi Bernhard, Langenthal Casanova Erwino Antonio, Flawil Dörig Franz, Appenzell Egger Samuel, Wäldi Eggimann Martin Robert, Worb Föhn Peter Anton Josef, Baar Grob Kurt, Zürich Hubeli Rolf, Langenthal Kleger Markus Ernst, Niederhelfenscbwil Kubier Markus, Winterthur Ming Guido, Lyss Mühlemann Erwin, Gempen Muster Alfred Friedrich, Hagneck von Rotz Kasper Alfred, Cham Wälti Karl Ulrich, Münchenbuchsee Zbinden Hubert, Biel BE

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Abteilung Berufsbildung

708

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1980

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.07.1980

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665-708

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10 048 068

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