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Botschaft über den Beitrag an den Kanton Tessin zur Wahrung und Förderung seiner kulturellen und sprachlichen Eigenart vom 27. Februar 1980

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen hiermit unsere Botschaft über die Verstärkung der Unterstützung des Kantons Tessin bei der Wahrung und Förderung seiner kulturellen und sprachlichen Eigenart und beantragen Ihnen, dem beigefugten Entwurf eines Bundesgesetzes zuzustimmen.

Wir beantragen Ihnen ferner, das folgende Postulat abzuschreiben: 1974 P 12038 Italienische Sprache und Kultur. Bundesbeitrag (N 23. 9. 74, Speziali).

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

27. Februar 1980

1980-156

48 Bundesblatt 132 lahig Bd I

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundesprasident: Chevallaz Der Bundeskanzler: Huber

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Übersicht Seit 1931 gewährt der Bund dem Kanton Tessin jährliche Beiträge zur Wahrung und Förderung seiner kulturellen und sprachlichen Eigenart. Der geltende Bundesbeschluss datiert von 1942 und sieht einen Kredit von 225 000 Franken im Jahr vor. In den 37 Jahren seit Inkrafttreten des Erlasses hat die Tessiner Bevölkerung um fast zwei Drittel zugenommen und sind die Lebenskosten um ungefähr das Zweieinhalbfache gestiegen. An die Tessiner Ausgaben 1978 im Sinne der Zweckbestimmung des Bundesbeschlusses (9,893 Mio. Fr.) trug die Eidgenossenschaft gerade noch 2,2 Prozent bei.

In verschiedenen Vorstössen hat der Kanton Tessin seit Beginn der 1970er Jahre auf eine Verstärkung der Hilfe gedrängt. Mit dem Postulat Speziali vom 24. Juni 1974, vom Nationalrat am 23. September 1974 überwiesen, lud die grosse Kammer den Bundesrat ein, eine Erhöhung des Kredits auf 2,5 Millionen Franken zu prüfen. Anlässlich der Beratung des Budgets 1979 Messen beide eidgenössischen Räte einen Antrag Nationalrat Spezialis gut und erhöhten den Beitrag 1979 auf 1,5 Millionen Franken. Die Debatte ergab in beiden Kammern Sympathie für die Probleme des Tessins und die Bereitschaft, eine Vorlage zur Verstärkung der Unterstützung wohlwollend zu behandeln.

Diese Botschaft begründet eine entsprechende Vorlage. Im wesentlichen soll der Bundesbeitrag von bisher 225000 auf 1,5 Millionen Franken erhöht werden. Ausserdem schlagen wir vor, den Verwendungszweck nurmehr allgemein zu umschreiben, um den kantonalen Behörden die Möglichkeit zu geben, die Mittel nach dem Wandel der Bedürfnisse einzusetzen. Dazu bedarf es eines neuen Bundesgesetzes.

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Botschaft I

Allgemeiner Teil

II

Ausgangslage

III

Die Sprachenlage im Tessin

Nach der Volkszählung 1970, den neuesten Daten, gehören 11,9 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung oder 743 760 Personen zur italienischen Sprachund Kulturgemeinschaft. Mehr als ein Zehntel, dies scheint kein so geringer Anteil zu sein, dass nicht eine lebendige Kultur möglich wäre. Von der Statistik erfasst sind dabei aber auch die Ausländer italienischer Sprache, die mehrheitlich nördlich der Alpen arbeiten und aus verschiedenen Gründen zur Stärkung der dritten Landessprache und zur Präsenz der italienischen Kultur in der Schweiz kaum etwas beitragen können. Schweizer italienischer Muttersprache zählte man 1970 207 557 oder 4 Prozent. Davon wohnten knapp vier Fünftel oder rund 150 000 Personen im Tessin, etwa 13 000 in den italienischsprachigen Tälern Graubündens (Misox, Calancatal, Bergell und Puschlav) und ungefähr 37 000 in den übrigen Kantonen. Die Schweizer italienischer Muttersprache im Tessin machten also weniger als 3 Prozent der rund 6 Millionen zählenden Bevölkerung in unserem Land aus. Im Jahrzehnt 1960 bis 1970 ist zudem die Zahl der Schweizer italienischer Muttersprache deutlich weniger stark gewachsen als die anderen Sprachgruppen.

Diese an sich schon schwierige Situation wird verschärft durch die geographische Lage, die innertessinische Zersplitterung in manchen Bereichen sowie durch den nur lockeren Zusammenhang zwischen dem Tessin und den italienischsprechenden Tälern Graubündens. Dazu kommt das Problem der starken Präsenz von Deutschschweizern im Südkanton, die, wenn sie auch nur knapp einen Zehntel der Kantonsbevòlkerung ausmachen, eine wirtschaftlich einflussreiche Schicht bilden, der die sprachliche und kulturelle Assimilation schwer fällt. Ein Sprachproblem stellt auch der Tourismus, da die überwiegende Mehrheit der Feriengäste «ein sprachliches Entgegenkommen braucht» (M. Wermelinger, Tessiner Korrespondent der NZZ). Die Tessiner müssen also, selbst für das Leben im eigenen Kanton, gute Kenntnisse zumindest einer anderen Landessprache erwerben. Der Mangel an Ausbildungsstätten höherer Stufe führt zu einer Ausrichtung auf die Hochschulen in den anderen Sprachgebieten. Dadurch und durch den Verbleib zahlreicher Hochschulabsolventen in der deutschen oder welschen Schweiz gehen dem Kanton Tessin wertvolle sprachliche und kulturelle Impulse verloren.

Obwohl ausserhalb des
Tessins und der italienischsprechenden Bündnertäler von einer Präsenz der italienischen Sprache und Kultur in der Schweiz leider nicht die Rede sein kann, bestehen dennoch diesseits des Gotthards rege Sympathien für den südlichen Landesteil. Das Tessin und die deutsche Schweiz verbindet zudem ein ausgesprochenes Zusammengehörigkeitsgefühl, das seit dem 13. Jahrhundert aus der wirtschaftlichen Interessengemeinschaft der Bewohner

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des Reuss- und des Tessintals herauswuchs und wohl nicht zuletzt darum lebendig blieb, weil die Italianità der tessinischen Vogteien von den Innerschweizer Verwaltern kaum angetastet wurde.

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Die Erhaltung der Italianità als staatspolitische Notwendigkeit

Seine Italianità ist es, die dem Tessin weit über die Zahl seiner Bevölkerung und die Kraft seiner Wirtschaft hinaus in der Eidgenossenschaft eine Sonderstellung gibt, die zu bewahren der Kanton so gut wie der Bund sich anstrengen müssen. «Das Tessin ohne die Schweiz müsste aus Rang und Art fallen; die Schweiz ohne das Tessin - das wäre gleichbedeutend mit der Verstümmelung des eidgenössischen Staatsideals», so umriss vor Jahrzehnten der ehemalige Bundesrat Giuseppe Motta die Beziehung des Bundes zu seinem südlichen Glied. In der Tat verkörpert der Kanton Tessin eines der vier sprachlich-kulturellen Grundelemente unserer Eidgenossenschaft.

Die Mehrsprachigkeit gehört zum Wesen unseres Landes. Nicht eine gemeinsame Sprache, sondern die gemeinsame Geschichte, das Bekenntnis zu denselben politischen Ideen sowie der Wille, eine Nation zu sein, bilden die Grundlagen unseres Staatswesens. «Alles eigentlich Schweizerische hat sich auf diese sprachliche Vielfalt eingespielt, die zugleich eine Verschiedenartigkeit des Denkens und Empfindens ist; diese Komplikationen erscheinen nicht als Belastung, sondern als Bereicherung, die es sorgfältig zu bewahren gilt. Eine einheitliche und einförmige Schweiz hätte vor sich selbst ihre Daseinsberechtigung verloren» (Herbert Lüthy). Durch die Anerkennung des Deutschen, Französischen, Italienischen und Rätoromanischen als Nationalsprachen der Schweiz hat die Bundesverfassung in Artikel 116 Absatz l dem Prinzip der vollen kulturellen Gleichberechtigung der vier entsprechenden Stämme des Landes Ausdruck verliehen. In dieser Bindung verschiedener «Nationalitäten auf paritätischer Basis liegt das spezifische Wesensmerkmal und zugleich der tiefere Sinn unserer schweizerischen Demokratie», führt die Botschaft vom 24. April 1942 über die Erhöhung der Subvention an den Kanton Tessin und die italienischsprechenden Bündnertäler zur Erhaltung ihrer Kultur und Sprache (BB1 1942 264) aus; «hiermit ist zunächst für ihn (den Tessin) nicht bloss das Recht, sondern auch die Pflicht gegeben, dafür zu sorgen, dass seine Eigenkultur dem Gesamtstaat ungeschwächt und unverfälscht erhalten bleibe». Aber wenn es auch Sache der Kantone ist, die zur Erhaltung der Sprachenlage (Ausdehnung und Homogenität) notwendigen und geeigneten Massnahmen zu treffen, so hat auch der Bund gestützt auf Artikel
116 BV im Zusammenhang mit der Wahrung und Förderung schweizerischer Kultur gewisse Befugnisse und Pflichten, sind doch Sprache und Kultur untrennbar miteinander verbunden. Immer aber hat die Tätigkeit des Bundes auf sprach- und kultur-politischem Gebiet subsidiären Charakter.

Er greift nur ein, sofern und soweit eine Aufgabe die Möglichkeiten der Kantone übersteigt. So ist eine Mitwirkung des Bundes erforderlich, wenn die kulturelle Selbständigkeit einer Volksgruppe wegen ihrer zahlenmässigen Schwäche gefährdet ist. Dies ist der Fall bei den Minderheiten rätoromanischer und italienischer Sprache, die aus eigener Kraft nicht jene Institutionen zu schaffen vermögen, die zur Verteidigung und Entfaltung ihrer kulturellen Eigenständigkeit

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nötig sind. Angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten, denen die kleineren und schwächeren Gruppen bei der Erfüllung der kulturellen Bedürfnisse ihrer Bevölkerung einerseits und den wachsenden kulturellen Anforderungen anderseits begegnen, erwartet beispielsweise die Eidgenössische Expertenkommission für Fragen einer schweizerischen Kulturpolitik in ihrem 1976 veröffentlichten Bericht, dass der Bund immer häufiger eingreife, «und wäre es auch nur zur Sicherung des heiklen politisch-kulturellen Gleichgewichts, wie es dem Wesen der Schweiz entspricht». Aufgabe einer schweizerischen Kulturpolitik ist es nach der erwähnten Kommission, «das eidgenössische Zusammengehörigkeitsgefühl durch eine verstärkte Solidarität zwischen kulturell starken und kulturell schwächeren Teilen des Landes zu rechtfertigen und zu festigen, so dass jeder Bürger seine guten Gründe hat, diese Bindung zu verteidigen».

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Die kulturelle Lage des Tessins zwischen Italien und der Schweiz

Jedes der vier schweizerischen Sprachgebiete hat eine eigene, unverwechselbare Prägung. Drei davon sind je mit einer grossen europäischen Kultur verbunden, die sie mitformen und mitbestimmen.

Im allgemeinen sind die Beziehungen zwischen dem Tessin und Italien freundlich distanziert. Die Befürchtung Francesco Chiesas. wonach die Eidgenossen italienischer Zunge sich in unserem Lande nur behaupten könnten durch Identifikation mit der italienischen Kultur, die Attitüde des «Italianissimo», ist kaum noch verbreitet. Wenn auch die Abhängigkeit vom grösseren Kulturkreis so deutlich ist, dass die Hinwendung zu Italien nicht in Frage steht, so fordern doch gerade die Kulturschaffenden immer wieder eine verstärkte Pflege der tessinischen Sonderart. Es besteht ein Wille zur kulturellen Autonomie, ein Bedürfnis nach Begründung eines eigenständigen Kulturlebens, das aber im engen Rahmen des kleinen Kantons kaum realisiert werden kann. Das Bedürfnis nach Identifikation mit der starken Kultur Italiens und das gleichzeitige Bedürfnis nach Selbstbehauptung gerade dieser Kultur gegenüber führt in einen Zwiespalt, und die Situation wird noch schwieriger dadurch, dass die Tessiner sich «in den beiden Zusammenhängen, in denen sie stehen - dem politischen einerseits, dem kulturell-sprachlichen anderseits - zugleich als Glied zweier grösserer Gemeinschaften und als Aussenseiter in beiden empfinden müssen» (F. R. Allemann). Zwei Beispiele sollen die besondere Lage des Tessins in den Beziehungen zur übrigen Schweiz und zu Italien erläutern.

Charakteristisch für die italienische Schweiz ist das Vorhandensein von zwei verschiedenen sprachlichen Ausdrucksmitteln. Neben dem Italienischen als offizieller und literarischer Sprache behauptet sich kräftig der Dialekt als familiäre Umgangssprache. Das Italienische des Tessins weicht auf seinen verschiedenen Ebenen von der gesprochenen bis zur literarischen Sprache nicht wesentlich vom regionalen Italienisch Oberitaliens ab. Die Dialekte gehören zur Familie der lombardischen Mundarten. Zwischen Hochsprache und Ortsmundart schiebt sich in der italienischen Schweiz ein überregionaler lombardischer Dialekt, der es zwar allen Bewohnern des Tessins und der Lombardei erlaubt, sich leicht zu verständigen, der aber die Spuren lokaler Sprachgewohnheiten, an de-

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nen man die Herkunft des Sprechenden erkennt, nicht auslöscht. Nicht nur durch die Hochsprache, sondern auch durch den Dialekt ist das Tessin also stark mit Italien verbunden.

Im Jahre 1972 machten die italienischsprachigen Bücher bloss 1,8 Prozent der schweizerischen Buchproduktion aus. Bei einer kleinen Kantonsbevölkerung, bei praktisch nicht existierender Verbreitung der Werke in Italien (aus Gründen der hohen Druckkosten in der Schweiz und des italienischen Zolls) und bei einem Verkauf von weniger als 5 Prozent in der übrigen Schweiz können die Auflagen nur sehr klein sein. Für einen Tessiner Autor ist es aus diesem Grund fast unumgänglich, einen italienischen Verlag zu finden, auch für den Absatz im Tessin. Dies bewirkt, dass es in der italienischen Schweiz kein eigentliches Verlagswesen gibt, also eine wichtige infrastrukturelle Voraussetzung für die Wahrung und Förderung des literarischen Schaffens fehlt. Damit ist die italienische Literatur im mehrsprachigen Staat zum vornherein benachteiligt, beschnitten auch in der Möglichkeit, Schweizer anderer Sprache zu bereichern und ihnen schöpferische Impulse zu vermitteln durch die Auseinandersetzung mit einem anderen Teil unserer Kultur. Die in jüngster Vergangenheit verstärkten Bemühungen, durch Übersetzungen literarische Brücken zu den verschiedenen Landesteilen zu schlagen, sind kein ausreichender Ersatz.

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Leistungen des Bundes zur Erhaltung der kulturellen Identität des Tessins

Bis Mitte der 1920er Jahre hielt der Bund in jeder Hinsicht am Grundsatz einer Gleichbehandlung der Kantone fest. Diese Politik lud dem Tessin als bevölkerungsmässig und wirtschaftlich schwachem Stand und geographischem Aussenseiter die schwerste Bürde auf. Erst in der Reaktion auf die sogenannten «Tessiner Begehren» von 1925 wurde vom Bund anerkannt, die aussergewöhnliche Lage der peripheren Kantone rechtfertige auch ausserordentliche Massnahmen zu ihren Gunsten, denn die Ausnahme garantiere in solchen Fällen erst wirklich die Gleichheit. Mit dem Bundesbeschluss vom 24. März 1931 wurde den «Rivendicazioni» des Tessins eine erste Folge gegeben, indem der Kanton eine jährliche Subvention von 60 000 Franken zugesprochen erhielt, die freilich später infolge der allgemeinen Budgetsparmassnahmen aufgrund des Finanzprogramms von 1936 auf 45 000 Franken herabgesetzt werden musste. Einem solchen Beitrag kam mehr eine symbolische und moralische als eine praktische Bedeutung zu; er zeugte aber von der Wertschätzung, welche der italienischen Kultur des Tessins gezollt und von der Bedeutung, die ihr für die Eidgenossenschaft als Ganzes beigemessen wurde.

121

Der Bundesbeschluss von 1942

Mit den «Neuen Tessiner Begehren» kam 1938 auch der Kulturbeitrag wiederum zur Sprache. Im Einklang mit den Forderungen der Tessiner Behörden beantragte der Bundesrat mitten im Krieg dem Parlament eine Erhöhung der 1230

Subvention (BEI 1942 264ff.). Am 21. September 1942 verabschiedete die Bundesversammlung einen neuen Bundesbeschluss (SR 441.3), durch den der jährliche Beitrag auf 225 000 Franken festgelegt wurde. Dabei blieb es bis heute.

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Primarschulbeiträge

Allerdings trägt der Bund nicht nur gestützt auf den Beschluss von 1942 an die Erhaltung der Tessiner Kultur bei. Nach der Verordnung vom 26. Juni 1972 zum Bundesgesetz betreffend die Unterstützung der öffentlichen Primarschule (SR 411.11), geändert durch die Verordnung vom 12. Dezember 1977 zum Bundesgesetz über Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushalts (AS 7P772273), erhält der Kanton Tessin eine jährliche Bundessubvention von 702 120 Franken oder 24 Franken pro Kind. Dieser Beitrag beträgt noch rund 90 Prozent der Unterstützung, wie sie vor dem Spareingriff bestand, wahrend die Primarschulsubventionen an alle übrigen Kantone zusammen auf 40 Prozent gekürzt wurden.

Dem besonderen Bedürfnis des Tessins (wie übrigens auch demjenigen der rätoromanischen Bevölkerung Graubündens) ist also durch eine wesentlich geringere Reduktion Rechnung getragen worden. Es sei erwähnt, dass dieser Bundesbeitrag ausschliesslich zur Milderung der dem Kanton durch das Führen der Primarschule erwachsenden Last (Lehrmittel in italienischer Sprache) dient.

Demgegenüber kommt der Beitrag nach Bundesbeschluss von 1942 nur höheren Schulen und diesen lediglich soweit zugute, als es die sprachliche und geographische Situation des Kantons bedingt.

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Vorstösse zur Verstärkung der Bundesleistungen

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Hochschulzentrum in der italienischen Schweiz

Mit einer Eingabe vom 22. August 1973 ersuchte das Erziehungsdepartement des Kantons Tessin das Eidgenössische Departement des Innern, eine Erhöhung des jährlichen Bundesbeitrags zu prüfen, damit das geplante «Istituto di studi superiori» (ISS) errichtet werden könne. Es war vorgesehen, am ISS - einem Oberseminar, dessen Verwirklichung derzeit zurückgestellt ist - mehr und besser vorbereitete Mittelschullehrer auszubilden. In der Tat bereitete die Lehrerausbildung den Tessiner (wie auch den Bündner) Behörden Schwierigkeiten, die im bestehenden Hochschulsystem nicht gelöst werden konnten. Die wachsende Schülerzahl, die Notwendigkeit, den Lehrkörper zu erneuern, und die Einführung der «nuova scuola media», einer Orientierungsstufe für Schüler von 11 bis 15 Jahren, stellten den Kanton damals vor schwere Probleme: 1973 waren 22 Prozent der Mittelschullehrer Ausländer; von 1970 bis 1973 wurde der Lehrerzuwachs zu 41 Prozent mit Ausländern gedeckt. Dies hatte zum dringenden Wunsch geführt, die Mittelschullehrer an einem geeigneten Institut im Kanton selbst ausbilden zu können. Diese Situation hat sich seither allerdings verändert. Der Kanton Tessin steht heute vor dem Problem einer akuten Lehrerarbeitslosigkeit.

Die Eidgenössische Studienkommission zur Untersuchung der Probleme der Hochschulausbildung der Schweizer italienischer und rätoromanischer Sprache 1231

(«Kommission Burckhardt») war sich der Bedeutung der Lehrerausbildung in der italienischen Schweiz bewusst und empfahl deshalb 1973 in ihrem Schlussbericht, der Bund möge die Kantone bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe soweit als möglich unterstützen. Überhaupt kam die Kommission zum Schluss, dass sich die geistige und kulturelle Isolation der italienisch sprechenden Schweizer am besten durch die Schaffung eines universitären Zentrums überwinden Hesse; der Plan einer Volluniversität im Tessin sei jedoch nicht weiterzuverfolgen.

Eine Tessiner Studienkommission legte 1975 einen Bericht vor, in welchem das Konzept eines Hochschulzentrums der italienischen Schweiz näher ausgeführt wird. Als besondere Tätigkeitsgebiete von Lehr- und Forschungsinstituten werden die Verwaltungswissenschaft und Regionalstudien empfohlen; ferner sollte ein Institut für die ständige Weiterbildung von Akademikern geprüft werden.

Bei einer ersten Prüfung des Vorhabens zeigten Hochschulkonferenz und Wissenschaftsrat Verständnis für das Anliegen der Südschweiz und luden die tessinischen Behörden ein, ein ausführungsreifes Projekt auszuarbeiten und in der Folge das Anerkennungsverfahren nach dem Hochschulförderungsgesetz (HFG) einzuleiten. In ihrer Botschaft vom 16. Mai 1978 an den Grossen Rat hat die Tessiner Regierung das Projekt für die Errichtung eines Centro universitario della Svizzera italiana (CUSI) näher dargelegt; es handelt sich um ein post-universitäres Institut für Regionalstudien und um ein Departement für die ständige Weiterbildung von Akademikern.

Zur Diskussion bei den gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Instanzen stehen gegenwärtig einerseits das Grobkonzept des CUSI und gestützt darauf dessen Anerkennung nach Artikel 3 HFG, anderseits ein Gesuch um einen Beitrag an die Planungskosten. Eine definitive Anerkennung der Beitragsberechtigung des CUSI kann erst aufgrund des Gründungsbeschlusses der kantonalen Instanzen ausgesprochen werden.

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Das Postulat Speziali vom 24. Juni 1974

Arn 24. Juni 1974 reichte Nationalrat Speziali ein Postulat ein, mit dem er eine Erhöhung des Bundesbeitrags auf 2,5 Millionen Franken sowie die Änderung der nicht mehr zeitgemässen Zweckbestimmungen des Bundesbeschlusses von 1942 verlangte. In der Begründung führte der Postulant unter anderem aus, seit 1942 sei der Lebenskostenindex um das Zweieinhalbfache gestiegen; die Tessiner Bevölkerung habe um rund 100 000 Menschen oder fast zwei Drittel zugenommen; im obligatorischen Unterricht sei die Schülerzahl mehr als doppelt so gross wie 1942, und der Anteil der Gymnasiasten und Sekundarschüler habe sich versechsfacht bzw. versiebenfacht. Die Anforderungen an die Schule seien aber nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ gestiegen: der Lehrerausund Weiterbildung gelte es höchste Aufmerksamkeit zu schenken, und wegen seiner besonderen Stellung in der Eidgenossenschaft müsse im Tessin ein wirkungsvoller Unterricht in den ändern Landessprachen schon in den ersten Primarschuljahren einsetzen. Der Kanton Tessin trage darum, im Vergleich mit den ändern Ständen, überdurchschnittlich schwer daran, eine zeitgemässe Schule zu haben. Dennoch dürfe der Bundesbeitrag nicht ausschliesslich der 1232

Schule zugute kommen, sondern müsse ebenfalls zur Bewahrung und Förderung des sprachlichen, kulturellen, geschichtlichen und künstlerischen Erbes eingesetzt werden.

Der Bundesrat führte in seiner schriftlichen Antwort auf das Postulat aus, die kulturelle Vitalität des Tessins sei besonders bemerkenswert, da es ja, anders als die deutsch- und französischsprachigen Landesteile, keine Universität als geistig-wissenschaftliches Zentrum zu eigen habe. Um so notwendiger erscheine es, den Kanton instand zu setzen, seinen Aufgaben in allen Bereichen des kulturellen Lebens und des Bildungswesens nachzukommen und damit einen unersetzbaren Beitrag an die Kultur des ganzen Landes zu leisten. In der lebendigen Kultur und den Entwicklungsmöglichkeiten der italienischsprachigen Bevölkerung liege eine wesentliche Voraussetzung für das Überleben des Bundesstaates.

In der Meinung, eine Überprüfung des Beitrags im Lichte der Darlegungen des Postulanten sei gerechtfertigt, erklärte sich der Bundesrat bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen. - Das Postulat wurde überwiesen. Mit Brief vom 26. März 1975 gab das Eidgenössische Departement des Innern dem Tessiner Staatsrat Kenntnis von der Überweisung des Postulats und äusserte die Absicht, frühestens in zwei Jahren, sofern die Finanzlage des Bundes sich verbessere, eine Erhöhung des Beitrags in Aussicht zu nehmen. Mit dem Kredit sollten nach Auffassung des Departements in erster Linie Massnahmen zugunsten der Sprache und der Kultur, erst sekundär für die Schule getroffen werden. In diesemiSinne ging an den Staatsrat die Bitte, die Zwecke des Beitrags neu zu überlegen und die Ergebnisse in einem Bericht darzulegen, der auch konkrete Projekte nennen sollte.

Den gewünschten Bericht legte das kantonale Erziehungsdepartement im Dezember 1976 unter dem Titel «Per la difesa della cultura e della lingua del Cantone Ticino» vor. Er dokumentiert eingehend, was dank dem Bundesbeitrag getan werden konnte, welche Aktivitäten geplant sind und was für Unternehmungen ohne Bundeshilfe nicht verwirklicht werden könnten. Der Bericht wurde 1979 auf den neuesten Stand gebracht und teilweise modifiziert.

133

Die Erhöhung des Budgetkredits 1979 durch die eidgenössischen Räte

In der Wintersession 1978 beschloss der Nationalrat bei der Behandlung des Voranschlags auf Antrag von Nationalrat Speziali mit 74 gegen 21 Stimmen, den Budgetkredit 1979 zur Wahrung der kulturellen und sprachlichen Eigenart des Kantons Tessin trotz formell-rechtlicher Bedenken auf 1,5 Millionen Franken zu erhöhen. Der Ständerat pflichtete mit 17 gegen 15 Stimmen bei. Gestützt auf diesen Budgetbeschluss nahmen wir die Vorarbeiten für eine Revision des Bundesbeschlusses von 1942 auf und baten den Tessiner Staatsrat, in einem detaillierten Programm darzulegen, wofür er die Subvention einzusetzen gedenke. Da die Vorlage nicht auf die Dezembersession 1979 hin bereitgestellt werden konnte, wurde in den Voranschlag 1980 vorsorglich ein Bundesbeitrag von 1,5 Millionen Franken eingestellt. Vom budgetierten Betrag bleiben 1,275 Millionen bis zum Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage gesperrt.

1233

14

Tessiner Aufwendungen für die Wahrung und Förderung der Kultur und Sprache

141

Aufwendungen in den Jahren 1975 bis 1979

Der Tessiner Staatsrat gibt in seinem neuen Bericht, der sich auf die 1976 eingereichte Dokumentation stützt und diese ergänzt, zuerst einen Überblick über die kantonalen Aufwendungen zur Wahrung und Förderung der Kultur, aufgeschlüsselt nach den Verwendungszwecken des Bundesbeschlusses von 1942 (Tabelle).

Nicht angegeben sind die vom Bund gestützt auf das Gesetz vom 19. März 1965 (SR 416.0) subventionierten Stipendien und die zusätzlichen Beiträge an den Kanton Tessin für die Primarschule (Fr. 702 120.-). Weggelassen sind auch die Ausgaben für das «Vocabolario dei dialetti della Svizzera italiana», welche der Bund seit ein paar Jahren nurmehr indirekt, über den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, mitträgt. Unerwähnt bleiben ferner die aus dem Interkantonalen Lotteriefonds finanzierten kulturellen Aktivitäten: daraus wurden regelmässig das Filmfestival Locamo, die Musikwochen von Ascona sowie einmalig mehrere Regionalmuseen, das Teatro Dimitri in Verscio, die Associazione «Oggi musica» und diverse Filmprojekte unterstützt; diese Aufwendungen beliefen sich 1976 auf 135 000 Franken, 1977 auf 190000 Franken und 1978 auf 374000 Franken. Der Zweckbestimmung des Bundesbeschlusses entsprechend, aber nicht in die Tabelle aufgenommen sind schliesslich die Investitionen und Betriebsausgaben für die Sekundärschule.

Zwischen 1975 und 1978 sind die Aufwendungen des Kantons Tessin zur Wahrung und Förderung seiner sprachlichen und kulturellen Eigenart um 70 Prozent gestiegen. An die Tessiner Ausgaben 1978 im Sinne der Zweckbestimmung des Beschlusses von 1942 (9,893 Mio. Fr.) trug der Bund gerade noch 2,2 Prozent bei. Die von den eidgenössischen Räten im Dezember 1978 bewilligte Bundessubvention 1979 machte 13,5 Prozent der im Tessiner Budget 1979 vorgesehenen Kredite aus. In absoluten Zahlen beträgt die Differenz zwischen der Rechnung 1978 (9 893 000 Fr.) und dem Budget 1979 (11 056 000 Fr.) 1163 000 Franken, was ungefähr der Erhöhung des Bundesbeitrags (von 225 000 um l 275 000 auf 1,5 Mio. Fr.) entspricht. Diese Entwicklung darf als Zeichen für den festen Willen der Tessiner Behörden gedeutet werden, ihre Kulturpolitik entschlossen fortzuführen, um einerseits die eigene ethnisch-sprachliche Identität zu wahren und zu fördern, anderseits die aus der geografischen Lage
des Kantons entstehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Dabei sollen mehr Bundesmittel nicht zu einer finanziellen Entlastung des Kantons, sondern zur Ermöglichung zusätzlicher Vorhaben eingesetzt werden.

142

Vorgesehene Verstärkung und Verbreiterung der Aktivität

Obwohl nach der Begründung des Postulats Speziali 1974 und der Eingabe des Tessiner Erziehungsdepartements 1973 eine Erhöhung des Bundesbeitrags vor allem die Teuerung ausgleichen sollte, und obwohl die eben gezogenen Folgerungen zeigen, dass die von der Bundesversammlung beschlossene Erhöhung

1234

Ausgaben des Kantons Tessin nach den Verwendungszwecken von Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 21. September 1942

(in 1000 Franken)

'

Verwendungszwecke

Tabelle 1975

1976

1977

1978

1979

1.

Ausbildungsstipendien

2

Wetterbildungskurse für Lehrer

660

402

495

585

800

3.

31 32 33

Kantonsbibliothek Dotation Gehälter Besonderes

131 518

113 533 1

118 467 1

384 462 2

148 488 1

4

Anthologie

5.

5.1.

Sekundärschulen Ausrüstungen für den Unterricht in

52 5.3.

Unterrichtsmaterial Audiovisuelle Mittel und Sprachlabor .

..

170 506

316 515

201 3232

587

6 7

Italienischkurse Lehrmittel (Bücher)

357) 404J 2

219 260 1 322 1 434 412 489 3

10

8.

Erhaltung des historischen und künstlerischen Erbes Denkmalpflege Dotation Kunstmuseum Kunstpflege Sammlung historischer Dokumente und

1 550 1 414 2987 30 30 30 24 92 261

1 960 30 109

8 1.

8 2, 8.3.

8.4.

85 9.

91 9.2.

93 9.4.

«Fonti storiche ticinesi» Verschiedenes «Circoli di cultura» ...

Ankauf und Unterstützung von Publikationen Beitrag an das Radioorchester Schulsendungen von Radio und Fern-

9.5.

9.6.

Beitrag an die «Rivista Scuola ticinese» Beiträge an kulturelle und schulische

97 98 99 9.10.

9.11.

Didaktische Zentren Kantonsarchiv Besoldungen Gedenkfeiern Experten und Berater für Fremdsprachenunterricht Franzosischunterricht in der Primar-

9 12.

Erwachsenenbildung

Total

757 39

3

7

4

542

6 47

248

3 315

3 303

5 432

6

4

8

5

5

115

54 250

58 250

96 350

80 350

51 33

15 20

H 20

113 20

150 20

139 370 230

116 371

258

81 435 261

89 418 267 120

80 669 280

274

290

326

332

397

418 569

206

202 664

314 643

393 674

5802 6325 7285 9893

11 056

412

1235

1979 gerade eine Steigerung der kantonalen Aufwendungen deckte, beabsichtigt der Staatsrat des Kantons Tessin, wenigstens einen Teil der Subvention zur Verstärkung periodisch wiederkehrender Ausgaben zu verwenden und einen weiteren Teil zur Finanzierung zusätzlicher neuer Vorhaben.

Erhöht werden soll unter anderem die Dotation der Kantonsbibliothek, in welcher alles gesammelt wird, was Tessiner schreiben und was über den Kanton erscheint. Vorgesehen ist weiter, die Italienischkurse für Deutschschweizer, nicht zuletzt Lehrer, vermehrt zu unterstützen. Ankauf und Subventionierung von Publikationen aus dem Tessin und über den Kanton sollen ausgebaut werden. Ferner beabsichtigen die Behörden, die Beiträge an kulturelle Vereinigungen (wie «Pro Ticino» oder «Oggi musica») zu erhöhen, um ihnen eine vielfältige staatsunabhängige Kulturförderung zu ermöglichen.

Verschiedene neue und wichtige Unternehmen im Bereiche der Kultur werden zur Zeit geprüft oder verwirklicht: So ist die Reorganisation der Schulbibliotheken beschlossen; es wird ein Amt für die Koordination der Regionalmuseen geschaffen, dem vor allem die Pflege der tessinischen Volkskunde obliegt; ausserdem entsteht in Bellinzona eine Bibliothek, verbunden mit einem Kulturzentrum für die Region.

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Beurteilung der Situation

Unsere Ausführungen haben gezeigt, dass der Kanton Tessin auf kulturellem Gebiet verhältnismässig isoliert dasteht. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, besitzt er in kultureller und sprachlicher Hinsicht keine festen Beziehungen zu anderen Gebieten der Schweiz. Diese Isolation des Tessins wird verschärft dadurch, dass eine Universität, also ein Bildungszentrum fehlt, welches das kulturelle Leben bereichern und in die übrige Schweiz ausstrahlen würde. Es gibt im Tessin auch kein Konservatorium für Musik, keine höhere Kunstschule, neben Dimitris Theater keine Bühne. Deshalb ist es unerlässlich, und die kantonalen Behörden arbeiten zielstrebig darauf hin, schon bestehende Einrichtungen zu stützen und neue Institutionen zu schaffen, «um der italienischen Minderheit der Schweiz zu ermöglichen, ihrer Rolle unter günstigen Bedingungen gerecht zu werden», wie die Eidgenössische Expertenkommission für Fragen einer schweizerischen Kulturpolitik mahnt. Dabei wird der unbestrittenen Erkenntnis Rechnung getragen, dass die Kultur einer sprachlichen Minderheit sich nicht auf die im engeren Sinne linguistischen Gesichtspunkte beschränkt.

Dennoch ist natürlich die Schule, besonders in den höheren Zügen, zur Wahrung und Förderung der «Italianità» die primäre und bedeutendste Institution.

Sie bildet die erste, kulturell homogene Sozialisationseinrichtung, in welche Schüler sozio-kulturell und sprachlich unterschiedlicher Herkunft eintreten. So sind gerade in den höheren Schulen die Sprache und die Kultur zugleich Mittel und Gegenstand der Ausbildung. In den «Neuen Tessiner Begehren» von 1938 hiess es: «Die tessinische Schule wollte und konnte bisher den freien Instinkt der Italianità! des Tessins in Übereinstimmung bringen mit dem schweizerischen Volksgeist, indem sie die Vorrechte unserer Herkunft anpasste an die Bedürfnisse der freiwilligen Zugehörigkeit zu einem nach Rasse, Sprache und Bekenntnis anders gearteten Staat». Dies ist nur möglich, wenn die Schule auch 1236

mit eigenen Lehrmitteln arbeiten kann, und diese nicht aus dem Ausland beziehen muss. Die Herausgabe von Schulbüchern italienischer Sprache einzig für das Tessin ist nun freilich eine schwere Last, da die Auflage notwendigerweise sehr beschränkt ist und eine Zusammenarbeit mit ändern Kantonen nicht in Frage kommt. - Einen tessinischen Sonderfall in schulischer Hinsicht stellt weiter der Fremdsprachenunterricht dar. Für die Minderheit der Tessiner ist es notwendig, die Landessprachen der Mehrheit so früh wie möglich zu lernen, mit zwei Zielen: einmal den Jungen die beruflichen Möglichkeiten zu erweitern, und dann durch bessere Ausdrucksfähigkeiten die Kontakte des Tessins zu den ändern Kantonen und damit den nationalen Zusammenhang zu verstärken.

Deswegen setzt der Französischunterricht mehrheitlich schon in der ersten Primarschulklasse ein. Der Beginn der Deutschstunden wurde in der «nuova scuola media» ins achte, in einigen Experimentierklassen gar auf das sechste Schuljahr vorgezogen. Dies kostet das Tessin mehr und besser ausgebildete Sprachlehrer. - Nach einer 1978 eingegangenen Verpflichtung trägt der Kanton ausserdem an die Produktions- und Diffusionskosten der Schulprogramme von Radio und Fernsehen jährlich 100 000 Franken bei. Auch damit trägt er beträchtliche Lasten, die sich in den anderen Sprachregionen des Landes auf mehrere Stände verteilen, allein. - Selbst wenn der Bund die Primarschule des Tessins verhältnismässig stärker unterstützt als diejenige der übrigen Kantone, so reicht doch dieser Beitrag für das tessinische Schulwesen insgesamt nicht aus.

Es erscheint darum notwendig und gerechtfertigt, zur Wahrung und Förderung der italienischen Sprache und Kultur auch einzelne Aufwendungen für die höhere Schule von Bundes wegen mitzutragen.

Der Tessiner Staatsrat hat in einer sorgfältigen und umfassenden Dokumentation dargelegt, welche kulturellen Bestrebungen er in den letzten Jahren mit welchen Mitteln verfolgt hat und was er in Zukunft zusätzlich zu unternehmen gedenkt. Wir haben seinen Bericht einlässlich geprüft und sind zur Überzeugung gelangt, dass diese Politik im ganzen richtig und geeignet ist, die tessinische Kultur lebendig und der Eidgenossenschaft die «Italianità» des Tessins zu erhalten. Darum beantragen wir Ihnen, die Bemühungen der kantonalen Behörde zur Wahrung und
Förderung der sprachlichen und kulturellen Identität des Tessins künftig stärker zu unterstützen, und den jährlichen Bundesbeitrag an den Kanton im Sinne Ihres Beschlusses vom Dezember 1978 und des Voranschlags 1980 dauernd auf 1,5 Millionen Franken zu erhöhen.

Wir schlagen Ihnen dies mit um so grösserer Überzeugung vor, als der 1942 auf 30 000 Franken bezifferte Bundesbeitrag an den Kanton Graubünden zur Wahrung der kulturellen und sprachlichen Eigenart seiner Talschaften italienischer und rätoromanischer i Sprache (im gleichen Beschluss geregelt, den zu erneuern wir jetzt beantragen) seither in mehreren Etappen um das 21fache auf 640 000 Franken hinaufgesetzt worden ist, zuletzt mit Bundesbeschluss vom 23. September 1974 über die Unterstützung der Ligia Romontscha/Lia Rumantscha und der «Pro Grigioni Italiano» (SR 441.4). Es scheint uns unbillig, der einen sprachlichen Minderheit Verbesserungen zu versagen, die der ändern zu Recht bereitwillig gewährt worden sind.

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Besonderer Teil

Der Entwurf zum neuen Bundesgesetz entspricht im wesentlichen dem geltenden Bundesbeschluss von 1942, der seit dem Bundesbeschluss vom 23. September 1974 über die Unterstützung der Ligia Romontscha/Lia Rumantscha und der «Pro Grigioni Italiano» nur noch als Torso existiert. Die Gesetzesform ist nach Artikel 5 des Geschäftsverkehisgesetzes (SR 171.11) nötig, da es sich um einen unbefristeten Erlass mit rechtsetzenden Normen handelt.

Artikel l des Gesetzesentwurfs bleibt in der Umschreibung des Unterstützungszwecks unverändert. Der Bundesbeitrag soll auf 1,5 Millionen Franken steigen.

Artikel 2 erfährt eine gewisse Verallgemeinerung, indem auf einen Katalog einzelner Verwendungszwecke verzichtet wird. Die kantonale Behörde soll im Rahmen der Zweckbestimmung weitgehend frei sein, den Bundesbeitrag der Situation und den Bedürfnissen des Tessins angepasst zu verwenden. Damit die Einhaltung des Unterstützungszwecks überprüft werden kann, müssen dem Departement des Innern jeweils für ein Jahr zum voraus ein Programm für die Verwendung der Subvention und ein entsprechender Voranschlag eingereicht werden. Auf Jahresende ist dann über die Einhaltung des Programms zu berichten und Rechnung abzulegen.

Artikels regelt das Inkrafttreten des Gesetzes und bestimmt den Ersatz des Bundesbeschlusses von 1942.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

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Finanzielle Auswirkungen

Die Vorlage beinhaltet eine Erhöhung des jährlichen Bundesbeitrags von derzeit 225 000 Franken auf 1,5 Millionen Franken. Sie bedingt Mehraufwendungen von 1,275 Millionen Franken im Jahr. Im Finanzplan sind für die Jahre 1981-1983 entsprechende Aufwendungen vorgesehen.

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Personelle Auswirkungen

Für die Bundesverwaltung ergeben sich keine personellen Auswirkungen.

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Richtlinien der Regierungspolitik

Die Vorlage ist in unserem Bericht vom 16. Januar 1980 über die Richtlinien der Regierungspolitik in der Legislaturperiode 1979-1983 nicht angekündigt, weil sie Ihnen schon 1979 hätte unterbreitet werden sollen.

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Verfassungsmässigkeit

In der Botschaft zum geltenden Bundesbeschluss (BB1 1942 264ff.) wird die Frage der Verfassungsmässigkeit nicht erörtert. Die Zuständigkeit des Bundes zur Unterstützung einer schweizerischen Nationalsprache ergibt sich jedoch aus 1238

Artikel 116 der Bundesverfassung. Wie bereits in der Botschaft vom 22. Mai 1968 über die Gewährung eines jährlichen Beitrags an die Ligia Romontscha/Lia Rumantscha (BB1 1968 I 1278 f.) sinngemäss bemerkt wurde, kommt der Anerkennung einer Sprache als Nationalsprache auch die Bedeutung zu, dass diese Sprache in ihrem Bestand garantiert und die Erhaltung der überlieferten Ausdehnung sichergestellt werden soll (Fleiner/Giacometti, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 1949, S. 394f.). Wenn daher Artikel 116 der Bundesverfassung bezweckt, den Bestand der Nationalsprachen zu sichern, so muss die Bestimmung auch die Befugnis des Bundes einschliessen, für die Erhaltung einer Nationalsprache zu sorgen.

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Bundesgesetz

Entwurf

über den Beitrag an den Kanton Tessin zur Wahrung und Förderung seiner kulturellen und sprachlichen Eigenart

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 116 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. Februar 1980 ^, beschliesst:

Art. l Beitrag Der Bund gewährt dem Kanton Tessin zur Wahrung und Förderung seiner kulturellen und sprachlichen Eigenart einen jährlichen Beitrag von 1,5 Millionen Franken.

Art. 2 Verwendung Der Kanton Tessin unterbreitet dem Eidgenössischen Departement des Innern jährlich zum voraus ein Programm für die Verwendung des Beitrags und einen Voranschlag. Er legt auf jedes Jahresende einen Bericht mit Abrechnung vor.

Art. 3 Schlussbestimmungen 1 Der Bundesbeschluss vom 21. September 19422) über die Bewilligung einer jährlichen Bundessubvention an den Kanton Tessin und an die Talschaften italienischer und rätoromanischer Sprache des Kantons Graubünden zur Wahrung und Förderung ihrer kulturellen und sprachlichen Eigenart wird aufgehoben.

2 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

3 Es tritt am 1. November 1980 in Kraft.

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!) BB11980 I 1225 ) BS4252; AS 19741797

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über den Beitrag an den Kanton Tessin zur Wahrung und Förderung seiner kulturellen und sprachlichen Eigenart vom 27. Februar 1980

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Jahr

1980

Année Anno Band

1

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14

Cahier Numero Geschäftsnummer

80.014

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.04.1980

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