Bundesbeschluss über Bürgschaften für Investitionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten
Entwurf
Änderung vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 2000 1 beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 19952 über Bürgschaften für Investitionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten wird wie folgt geändert: Titel Bundesbeschluss über Bürgschaften für Investitionsvorhaben und überbetriebliche Finanzhilfen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten Ingress gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung und auf Artikel 9 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1995 3 zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, ...
Art. 2a (neu) Für Finanzhilfen des Bundes an Institutionen und Projekte, welche das Unternehmerpotenzial sowie die Investitions- und Innovationstätigkeit in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten fördern, wird ein Rahmenkredit von 10 Millionen Franken für eine Laufzeit von fünf Jahren bewilligt.
II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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BBl 2000 5653 BBl 1996 III 35 SR 951.93
2000-1670
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