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Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

Rechnungen des Bundes 1977-1979; Quartalsergebnisse 1980

30. Juni 1980

Rechnungen 1977-1979; Quartalsergebnisse 1980 Fiskaleinnahmen des Bundes - Roherträge, Quartalsergebnisse - Quartalsergebnisse kumuliert - Kantonsanteile - Jahresergebnisse Zölle Treibstoffzollanteile Rückstellungen und aktivierte Ausgaben für Strassenbau Tabakbelastung Verrechnungssteuer Rohertrag der eidgenössischen Stcmpelabgaben

Die Quartalszahlen orientieren über den Stand der Aasgaben und Einnahmen im Vergleich zu entsprechenden früheren Zahlen. Indessen lassen sie keine unbedingten Schlüsse auf das voraussichtliche Jahresergebnis zu, da weder die Ausgaben noch die Einnahmen kontinuierlich anfallen.

1980-589

52 Bundesblan.132.Jahre.Bd.il

1101

Rechnungen 1977-1979; Quartalsergebnisse 1980 (in Millionen Franken) Aufwand

Ausgaben

1

.S

Jahr Quartal

R. 1977 R. 1978 R. 1979 V. 1980 1977 I. Quart, 11. » III. » IV. . » Nachtrag

*u ,E2

i a

'J3 *

C

1



2

3

4

5

801 791 797 800

1677 1720 1779 1851

1405 1466 1493 1496

1110 1046 1124 1331

327 131 158 143 42

365 412 389 479 32

218 299 299 386 203

206 478 780 61 581 512 1502 80 178 433 790 60 144 508 1668 75 1 35 641 18

254 368 363 528 148

133 178 262 382 65

126 574 847 89 67 71 174 546 1783 106 2 27 717 20

290 300 330 487 189

113 185 239 410

g

c o

1

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1

1

1 «Sf < <

bo C

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l C

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1

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s |S'ä ·g3 ·Ji T3£

-0

'II 1-s

Sa 6

"O

c 2

M

G §

oi

7

8

.9

1966 5381 2188 5517 2252 5658 2595 5580

294 1661 353 1596 442 1863 493 2006

"a C =) "5 1

e -S E E^ O i QS 10

1020 989 1068 1053

11

· 1,

Toial

C S

C =

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il

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13

5p

12

M trt

11 . .£> T3 'S

Total

1 g "·3

· Sì

ËS

I

ul c£

il

a.

14

15

16

17

178 15493 1467 610 896 2973 2301 1.59 15825 719 622 907 2248 1521 136 16612 1714 560 813 3087 2325 132 17337 1291 555 816 2662 2072 26 59 58 25 10

2848 } 4122 2990 M 467 610 896 2973 2301 4338 1195 J

16 14 33 34 42 62

2909 3786 3182 · 719 622 907 2248 1521 4562 1386

1978

I. Quarl. 247 395 212 II. » 215 402 295 III. » 143 398 321 IV. » 148 494 380 Nachtrag 38 . 31 258 1979 I. Quart.

II. » III. » IV. » Nachtrag

243 213 143 131 67

401 410 416 517 35

225 307 317 429 215

554 498 1256 190 543 914

170 554 972 104 219 116 17 3021 656 550 1416 82 334 209 26 4203 137 566 690 80 369 297 18 3033 ·1714 560 813 3087 2325 159 556 1958 127 574 420 47 4918 2 26 622 49 367 26 28 1437

1980 I. Quart. 278 426 249 104 624 1174 m 266 130 206 434 335 700 641 578 104 390 236 II. » III. » IV. » Nachtrag

1102

18 3380 13 3637

315

22

F-rlrüg

Einnahmen n

C

ex

|2 3

C

·£ 4i

g u

R u

,1s

.52 C U. 'ü

sg H II

Total

22

w C

C

Ȕ

~ J=

·sa

i

IR

19

20

2l

176 265 107 152

425 371 342

12623 13451 13256 14433

802

31 51 20

22

374

1019 1193 1087

C :/-.

«1 0

f

R .--

=

II

14026 15106 14898 16046

112 151 152 157

3446 l 4132 2969 }· 2312

.

Total

c -S

uj

E-

C

> -o

û£

24

2.S

64

608 580 586 522

147 176

68

Jahr Quartal

« ÌC

JS u > ·

Jl

B ^

C

=fl E«

26

672 727 762

590

y

H7

__ -- -- --

R.

R.

R.

V.

1977 1978 1979 1980

1977 I. Quart,.

II. » III. » IV. »

8 66

24

3281 3909 2523 2123

84

787

230

11.67 J

Nachtrag

24 51 99 16

35 234 41 19

3008 4198 2800 2451

105 163 121 177

3172 ] 4646 3061 2663

1978 I. Quart.

II. » III. » IV. »

75

42

994

453

1564 .,

Nachtrag

24 20 27

--20

3124 4371 2550 2220

77

3205 ' 4725 2773 2619

1979 I. Quart.

II. » III. » IV. »

8 28

4 10

21

274

66 34 222 40 5 62

991

268 162 169 5)7

2858 . 4703

87 216

64

147

176

608

580

586

672

727

762

--

--

--

Nachtrag

1576 ,

2954 ' 4991

33

1980 I. Quart.

II. » III. » IV. » Nachtrag

1) Eirredh :iten siehe 1 olgcnde Sei ten.

1103

Fiskaleinnahmen des Bundes (in 1000 Franken) Quartal Jahr

Varrechnungsstcucr

Wchrsteucr

MilUärpllichtcrsau

Slempelabgaben

Warcnumsalzsteucr

Tabaksteuer

Biïrsteuer u

4

;

6

7

8

- Roherträge, Quartalsergebnissc

l 1978, I.

II.

III.

IV. 3)

1979, I.

II.

III.

IV. 3) 1980, I.

II.

III.

3

2 4

14453l ' 722 934 2066604« 15452 687 9294' -64 200 307314 4 > 695 167

100945

130518 153097 117828 129 172

903 107 1012051 1012571

155029 153400 119048 141255

7096 7119 8953 8,808

555-517 -113957 2 209 209 - 48 370 774 812 4)24) 171 920* 548 958 107318

142350 195895 146 007 159587

1 149943 954 779 1075238 1 054 359

172222 191083 103 303 170 569

7 100 6966 9193 8948

141 179 1 248 776 1 2 7215410 7 7 3 4)) 1 106 295

155393 170 843

7311 7093

4

338 504 >

330 804 1 4 5 7 5 2 1935814 ) 2

r*

1 110655

IV. 3>

- Quartalsergebnisse kumuliert

1978, L- 11. 2211135 738 386 I.-III. 2899064 674186 Jahresergebnis 3206378 1 369353 100945

283615 401 443 530 6.1 5

2013762 3025813 4038384

308 429 427 477 568 732

14215 23 168 31976

1979, L- II. 2547713 I.-IIÏ. 2918525

338 245 2 104 722 484 252 3 179960 643 839 4234319

363 305 466 608 637 177

14066 23259 32207

Jahresergebnis

3 090 445

1980, L- IT. 2 273 525 l.-III.

441 560 392 786 941 744

107318

524 385

--

356589

2355071

326 236

14404

110000

680 000

4 400 000

680 000

32000

--

--

Jariresergcbnis

V. 1980

3 450 000 1 400 000

- Kantonsanteile - Jahrcstrgebnisse 1978 1979 1980

822 362 880169

115450 92972

17161 21464

89260 127566

1) Gesamtbduülung des Biers pro 1979 76.6 Millionen 'Franken, wovon Biersicucr 32,2. Zoll zuschlage 13,2 und Warenumsatzsteuer 3 1..2.

-' Preiszuschläge u. a. (Sachgruppe 85 der Sraatsrcchnung).

3> Inbegriffen Nachtrag,

1104

Fintuhr-

zölle 5)

Tabak. aille

Tnsibstoffzölle

Zollzuschlag auf Treibstoffen

Cbriyc Zollzuschläge

Übrige Abgaben

Quartal J:-lhr

Total |

-- Roherträge, QuartalsergebnJsse o

IO

n

,2

14

13

15

16

207 209 225 489 208 686 222 674

1 1 1 1

548 642 881 726

195693 233576 249761 224 380

261 928 311980 332711 288 996

4651 5 OSO 4477 5619

66072 121043 121 232 306 959

3 007 864 4 197 589 2800357 3 445 586

1978, 1.

II, · III.

213360 227 543 210409 224617

1 296 2188 1 691 1 735

202 538 231 020 2365)5 233 507

271214 308 671 314745 300 364

5097 5393 4703 5511

64433 152867 125987 223 900

3 123 574 4371657 2 549 829 3211293

1979. I.

224 980 238 356

1 606 210074 1 526 228718

280681 305 629

5373 5599

105955 102951

2857884 4 703 774

1980. I.

II.

III.

IV. 3)

II.

III.

IV. 3)

IV. 3)

- Quartalsergebnisse kumuliert 3 190 432 698 641 384 5071 864 058" 6797

429 269 573 908 679 030 906619 903 410 1195615

9731 14208 19827

187 115 308 347 615306

7 205 453 10005810 13451396

i978. I.- II.

I.-III.

440 903 3484 5 175 651312 875 929 7) 6910

433 558 579885 670073 894630 903 580 1 194994

10490 15193 20704

217300 343 287 567 187

7495231 10 045 060 13256353

1979. L- II.

I.-III,

463 336

3 132

438 792

586310

10972

208 906

7561658

1980, 1.-II.

I.-III.

900 750

7200

950 000 1 260 000 22000

540 403

1,4 432 353

Jahresergebnis

Jahresergebnis

Jahresergebnis

V. 1980

- Kantonsanteile - Jahresergebnisse

--

· __

-- .

J1

-- ,

Nach Überweisung ( --) bzw, Entnahme ( -r- ) der Vorauszahlungen (Mio. Fr.): 1978 1V79 1980 1. Quartal -- -- II.

» -463,0 + 750.0 --230, 0 111.

» --162,0 IV.

» - [25,0 --

Total

--750.0

-- --

_

1 044233 1 122 171

1978 1979 1980

51

inkl. Ausfuhrzölle.

Davon 375 Tausend Franken Ausfuhrzölle.

7) Davon 1384 Tausend Franken Ausfuhrzölle 111

+ 750,0

1105

Zölle (in 1000 Franken) Jahr Monat

Einfuhrzölle 1)

Tabakzöllc

TrcibstolTzöllc

Zollzuschlag auf Treibstoffen

Übrige Zoll-

zu schlage

Total

1

2

3

4

5

6

7

1978 Januar Februar März April Mai Juni Juli August Seplember Oktober November Dezember

864 058 67687

6797

903410

1 195615

19827

2 989 707

487 370 691 449 474 719 592 920 369 468 851 407

65 479 56 364 73 850 66886 82170 84520 82973 88693 78 095 84075 66 798 73507

87741 75510 98 677 89701 109 632 112647 110520 118246 103 945 112229 78456 98 3 U

1 803 1513 1 335 1 791 1739 1 550 1614

793 2070 2 4SI 1628 1 5.10

223 197 198436 249 396 228460 263 842 285465 266 994 274 271 256251 282075 224 146 237174

1979 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

875 929 68274 70643 74443 72340 75939 79264 69933 70427 70049 Sì 930 79264 63423

6910

903 580 61 906 70 647 69 985 65844 85 139 80037 · 77542 82601 76371 87877 68618 77013

1194994 83 018 94545 93 650 88241 U 3 981 106450 103339 109 956 101 450 117066 80579 102 719

20704 1617 1793 1687 1625 1847 1921 1703 1032 1967 2328 1780 1404

3 002117 215158 238 ISO 240 166 228847 277686 268283 253150 264 718 250 194 289 709 230 696 245330

88 684 84316 107681 100912 104 882 99835

1560 1951 1 863 2086 1566 1945

64 679 74 S43 69633 69827 86029 71295 65619 71772 82 322 76413 63439

343 552 401 797 780 611 633 702 357

508 455 771

1980 Januar Februar März April Mai Juni

73373 74616 76991 79 OIS 77954 81 3S5

1) Ohne Treibstoff und Tabakzöllc

1106

318 829 459 448 374 704

'

66 337 63 141 80595 75581 78 363 74774

230 272 224853. · 267589 258 045 263 139 258 643

Treibstoffzollanteile

(Art.36'"BV, BB vom 23.Dezember 1959; BBvom 29. September 1961)

(in Millionen Franken)

Verteilung Jahr

1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979

Anlei!

307,7 341,9 374,1 404,0 - 443,6 495,7 503,4 535,8 488,5 493,6 502,5 526,3 542,0 542,2

1) bis 1963 = 22% 2) 5 R p . ab 15. Jan. 1962 7 R p . ab 2. Sepl. 1963 12 Rp. ab 3. Mai IMS 14 Rp. ab 3. April 1967 I S R p . ab 1. April 1968 20 Rp. ab 15. DH. 1971 30 Rp. ab 31. Aug. 1974

o ~J

Alpenslrasse

und Strassenbauforschung

2,2 2,2 2,3 2,3 2,3 2,7 2,7 3,1 3,1 4,5 3,9 4,0 4,1 4,2

Allgemeine Beitrage

Nalionalstrassen 51

Finanzausgleich

Hauptstrassen

6%M

L9% u 15KB 19% «

30% 23,64% J>

35 %·»

91,7 101,9 111,6 120,5 132,4 147,9 150,3 159,8 145,6 146.8 117,8

24,4 27,2

29,7 32,1 35,3 39,4 40,0 42,6 38,8 39,1 29,9 182,8 188,3 188,3

58,0 64,5 70,6 76,3 83,9 93,7 95,1 101,2 92,2 92,9 74,8 99,2 102,2 102,2

M ab 1976 ·» ab 1977 si Vorschiisse aus alleeraeinen Bundesmilldn Ende 197S: 1528,7 Mm 1979: 1267,6 Mil)

davon An(ei3 Treibsloffzoll

Niveauubergange

3%

To Lai

40%

Zollzuschlag

53 % 3) 42%fl

2,36%«

4%«

9,2

405,3

10,2 11,1 12,1 13,2 14,8 15,0 16,0 14,6 14,7 11,8 20,9 2!,5 21,5

470,6 546,4 601,2 647,0 740.0 952,1 1001,4 1043,6 1301,9 1372,5 1381,3 1421,5 1420,9

122,2

135,9 148,8 160,7 176,5 197,2 200,3 213,1 194,2 195,6 264,3 219,4 225,9 225,9

283,1 334,7 397,6 440,5 470,5 542,8 751,8 788,3 849,4 1106,3 1108,2 1161,9 1195,6 1195,0

Rückstellungen und aktivierte Ausgaben (-) für Strassenbau (in Millionen Franken) 1979

Naiionalstrasscn

Allgemeine Beiträge und Finanzausgleich

Hauptstraßen

NiveauÜbergänge

(-1859, S) -1528,7 ( 1421 5) -1420,9

(182,8) '188,4 (188,3) 188,3

('70,7) 82,9 (1022) 102,2

(25,2) 32,7 (21, S) 21,5

(- 438,3} - 107,8 Entnahmen . . . ( 992,8) 1071,9 97,7) 87,9 Zinsbelastung. . (

(371,1) 376,7 (182,8) 188,3

(172,9) 185,1 (49,7) 54,2 ( 90,0) 81,0 (17,0) 23.0

(188,4) 188,4

( 82,9) 104,1 (32,7) 31,2

Stand am Jahresanfang . .

Einlagen

Stand am Jahresende . . . . (-1528,7) -1267,6 ( K u r s i v - Vorjahr)

Tabakbelastung (in 1000 Franken) Der Ertrag der Tabaksteuer und -zolle ist nach Artikel 34quater der Bundesverfassung zur Finanzierung der AHV bestimmt.

Jahr

Total

Tabaksteuer

Tabafczölle

1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970

256 180

1 59 386 189531 212468 253 539

96 794 114413 120099 146 151 159317 194059

1971

1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979

1108

303 944 332 567

399 690 434092 514064 648 467 646 1.01 673 084 650 068 639 5 1 9 556519

525 108 574889 575 529 644 087

274 775

320 005 625 036 642 452 669 027 645 5 1 7 634 883 552321 519 1 1 7

567 704 568 732 637 177

23431

3 649

4057 4551

4636 4198 5991 7185

6797 6910

-

Verrechnungssteuer (in 1000 Frankcn) 1979

II. Quarial

IILQiiartal

1980

IV, Quarial

II.Qu;lrl;il

I. Quanal

Eingange Ruckerstattungen

1718303 1 027588 1 227 846 1 729812 1 988 452 I 832260 1 076 362 678 888 1 399 008 1 794871

Verrechnungssteuer Rohertrag . .

-113957 :- 48774 --'

193581

548 958 -330 804

Rohertrag der eidgenossischen Stempelabgahe (in 1000 Franken) 1979

1980

Stem pelabga ben II. Quanal \ IH.Quflrlal

IV. Quarts!

1. Quartal

II.Quiirlal

/. Emission von Wcrtpapieren: a Obligationen b Aktien .

c. Ubrige Wertschriften ' ' . . .

-10 36565 2924

-3 30968 4858

10 32959 3764

10 29534 2962

5 55607 3075

Total

39479

35823

36733

32506

586S7

2. Umsatz vo« Wertpapieren: a. Inlandische Wertpapiere . .

b. Ausliindische Wertpapiere

22867 89304

14646 73125

16137 81624

16852 75398

19034 89163

Total

112171

87771

97761

92250

108 197

-346 44500 91

22389 24

25063 30

16399 24

48500 26

195895

146 007

159587

141 179

215410

? Wechsel

Rohertrag IJ

C J m h l 1- vind Genossenschaftsanteile

Anteile :in Anlagefonds ausliirnlisuhc Wcnpupicrc,

5816

1109

Notifikationen (Art. 64 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht [VStrR]) wird hiermit eröffnet: Die Eidgenössische Oberzolldirektion in Bern verurteilte Sie am 26. Februar 1976 aufgrund des am 20. Juni 1975 gegen Sie aufgenommenen Schlussprotokolls wegen Zollübertretung und Hinterziehung der Warenumsatzsteuer in Anwendung der Artikel 74 Ziffer 3 und 87 des Zollgesetzes sowie der Artikel 52 und 53 des Bundesratsbegchlusses über die Warenumsatzsteuer zu einer Busse von 2570 Franken, unter Auferlegung einer Spruchgebühr von 120 Franken.

Dieser Strafbescheid wird Ihnen hiermit eröffnet. Gegen den Strafbescheid kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern Einsprache erhoben werden.

Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen bestimmten Antrag sowie die zur Begründung dienenden Tatsachen zu enthalten; die Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (Art. 68 VStrR).

Nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist wird der Strafbescheid rechtskräftig und vollstreckbar (Art. 67 VStrR).

Sie werden hiermit aufgefordert, den nach Abzug der aus dem Verkauf des als Zollpfand beschlagnahmten Teppichs erzielten 300 Franken geschuldeten Restbetrag von 2390 Franken innert 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des Strafbescheides an den Zolluntersuchungsdienst Zürich, Postscheckkonto 80-21074, zu zahlen. Eine nicht bezahlte Busse kann in Haft umgewandelt werden (Art. 10 VStrR).

5. August 1980 Eidgenössische Oberzolldirektion wird hiermit eröffnet: Die Eidgenössische Oberzolldirektion in Bern verurteilte Sie am 5. September 1979 aufgrund des am 5. Februar 1979 gegen Sie aufgenommenen Schlussprotokolls wegen Zollübertretung und Hinterziehung der Warenumsatzsteuer in Anwendung der Artikel 74 Ziffer 3 und 87 des Zollgesetzes sowie der Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer zu einer Busse von 495 Franken, unter Auferlegung einer Spruchgebühr von 40 Franken.

Dieser Strafbescheid wird Ihnen hiermit eröffnet. Gegen den Strafbescheid kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation 1110

bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern Einsprache erhoben werden.

Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen bestimmten Antrag sowie die zur Begründung dienenden Tatsachen zu enthalten; die Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (Art. 68 VStrR).

Nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist wird der Strafbescheid rechtskräftig und vollstreckbar (Art. 67 VStrR).

Nach Eintritt der Rechtskraft des Strafbescheides wird der geschuldete Gesamtbetrag von 535 Franken mit der von Ihnen geleisteten Hinterlage verrechnet.

Der verbleibende Restbetrag wird bei der Zollkreisdirektion Basel hinterlegt und kann dort durch Sie oder eine durch Sie bevollmächtigte Person gegen Quittung in Empfang genommen werden.

5. August 1980 Eidgenössische Oberzolldirektion wird hiermit eröffnet: Die Eidgenössische Oberzolldirektion in Bern verurteilte Sie am 17. Juni 1977 aufgrund des am 14. Oktober 1976 gegen Sie aufgenommenen Schlussprotokolls wegen Hinterziehung der Warenumsatzsteuer in Anwendung von Artikel 87 des Zollgesetzes sowie der Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses über die .Warenumsatzsteuer zu einer Busse von 980 Franken, unter Auferlegung einer Spruchgebühr von 70 Franken.

Dieser Strafbescheid wird Ihnen hiermit eröffnet. Gegen den Strafbescheid kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern Einsprache erhoben werden.

Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen bestimmten Antrag sowie die zur Begründung dienenden Tatsachen zu enthalten; die Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (Art. 68 VStrR).

Nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist wird der Strafbescheid rechtskräftig und vollstreckbar (Art. 67 VStrR).

Sie werden hiermit aufgefordert, den nach Abzug der geleisteten Hinterlage von 400 Franken geschuldeten Restbetrag von 650 Franken innert 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des Strafbescheides an den Zolluntersuchungsdienst Zürich, Postscheckkonto 80-21074, zu zahlen. Eine nicht bezahlte Busse kann in Haft umgewandelt werden (Art. 10 VStrR).

5, August 1980

Eidgenössische Oberzolldirektion

1111

wird hiermit eröffnet: Die Eidgenössische Oberzolldirektion in Bern verurteilte Sie am 3I.Oktober 1979 aufgrund des am 14. Juni 1979 gegen Sie aufgenommenen Schlussprotokolls wegen Zollübertretung und Hinterziehung der Warenumsatzsteuer in Anwendung der Artikel 74 Ziffer 3 und 87 des Zollgesetzes sowie der Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer zu einer Busse von 1145 Franken, unter Auferlegung einer Spruchgebühr von 50 Franken.

Dieser Strafbescheid wird Ihnen hiermit eröffnet. Gegen den Strafbescheid kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern Einsprache erhoben werden.

Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen bestimmten Antrag sowie die zur Begründung dienenden Tatsachen zu enthalten; die Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (Art. 68 VStrR).

Nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist wird der Strafbescheid rechtskräftig und vollstreckbar (Art. 67 VStrR).

Sie werden hiermit aufgefordert, den nach Abzug der geleisteten Hinterlage von 850 Franken geschuldeten Restbetrag von 345 Franken innert 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des Strafbescheides an das Zollinspektorat Basel Freiburgerstrasse, Postscheckkonto 40-7290, zu zahlen. Eine nicht bezahlte Busse kann in Haft umgewandelt werden (Art. 10 VStrR).

5. August 1980

1112

Eidgenössische Oberzolldirektion

Giessereitechnologe Agent technique de fonderie Agente tecnico di fonderia A. Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung B. Lehrplan für den beruflichen Unterricht

Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Giessereitechnologen vom 13. August 1979

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 11 Absatz l, 28 Absatz! und 32 Absatz l des Bundesgesetzes vom 20. September 1963^ über die Berufsbildung (im folgenden Bundesgesetz genannt) und die Artikel 12 und 20a der zugehörigen Verordnung vom 30, März 1965 ^ sowie die Artikel 54 und 57 der Verordnung l vom 14. Januar 19663) zum Arbeitsgesetz, verordnet: I

Ausbildung

II

Lehrverhältnis

Art. T

Berufsbezeichnung, Beginn und Dauer der Lehre

1

Die Berufsbezeichnung ist Giessereitechnologe.

1

Der Giessereitechnologe befasst sich mit der Herstellung von Gussstücken. Er ist in der Lage, dafür erforderliche praktische, arbeitsvorbereitende und giessereitechnologische Arbeiten weitgehend selbständig durchzuführen. Die Ausbildung erfolgt in einer der Fachrichtungen : A. Eisenguss; B. Stahlguss; C. Nichteisen-Metallguss.

Die gewählte Fachrichtung ist im Lehrvertrag festzuhalten. Ein Wechsel der Fachrichtung kann im gegenseitigen Einverständnis der Vertragsparteien während der ersten Lehrzeithälfte erfolgen. Er ist vom Lehrmeister der kantonalen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

*> AS 1965 321 » AS 1965 345

« SR 822.111 1980-111

1113

3

Die Lehre dauert vier Jahre. Sie beginnt mit dem Schuljahr der zuständigen Berufsschule.

4 Ein gelernter Gussformer hat die Möglichkeit, eine Zusatzlehre als Giessereitechnologe im dritten Lehrjahr zu beginnen, sofern er den fehlenden Lehrstoff nacharbeitet und die Fähigkeit besitzt, dem Ausbildungsgang folgen zu können.

Er besucht den beruflichen Unterricht im dritten und vierten Lehrjahr. Es ist ein neuer Lehrvertrag abzuschliessen.

Art. 2 Anforderungen an den Lehrbetrieb ' Lehrlinge dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm nach Artikel 5 vermittelt wird.

2

Lehrbetriebe, die einzelne Teile des Ausbildungsprogramms nach Artikel 5 nicht vermitteln können, dürfen Lehrlinge nur ausbilden, wenn sie sich verpflichten, ihnen diese Teile in einem ändern Betrieb vermitteln zu lassen (z. B.

das Modellbau-Praktikum). Dieser Betrieb und die Dauer der ergänzenden Ausbildung werden im Lehrvertrag festgelegt.

3 Zur Ausbildung von Lehrlingen sind berechtigt: a. gelernte Giessereitechnologen und gelernte Giesser; b. Absolventen der einschlägigen Fachrichtung einer Universität, technischen Hochschule, höheren technischen Lehranstalt oder einer Technikerschule, sofern sie über eine hinreichende Praxis in der Gussstückherstellung verfügen und im gleichen Betriebszweig wie die Lehrlinge beschäftigt sind.

4 Um eine methodisch richtige Instruktion sicherzustellen, erfolgt die Ausbildung nach einem Modellehrgang'), der aufgrund von Artikels dieses Reglements ausgearbeitet worden ist.

1 Die Eignung eines Lehrbetriebs wird durch die zuständige kantonale Behörde festgestellt. Vorbehalten bleiben die allgemeinen Bestimmungen des Bundesgesetzes für die Ausbildung von Lehrlingen.

Art. 3 Höchstzahl der Lehrlinge 1 Ein Lehrbetrieb darf ausbilden: 1 Lehrling, wenn ständig mindestens ein Fachmann beschäftigt ist; ein zweiter Lehrling darf seine Lehre beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrjahr eintritt; 2 Lehrlinge, wenn ständig mindestens drei bis vier Fachleute beschäftigt sind; 3 Lehrlinge, wenn ständig mindestens fünf bis acht Fachleute beschäftigt sind; 1 weiteren Lehrling auf je weitere fünf ständig beschäftigte Fachleute.

2 Als Fachleute für die Festsetzung der Höchstzahl der Lehrlinge gelten Berufsleute nach Artikel 2 Absatz 3.

3 Die Lehrlinge sollen so eingestellt werden, dass sie sich gleichmässig auf die Lehrjahre verteilen.

'' Der Modellehrgang kann beim Zentralsekretariat des Verbandes schweizerischer Eisengiessereien (VSE), Zürich, bezogen werden.

1114

12

Ausbildungsprogramm für den Betrieb

Art. 4 Allgemeine Richtlinien 1 Der Betrieb stellt dem Lehrling zu Beginn der Lehre einen geeigneten Arbeitsplatz sowie die notwendigen Einrichtungen und Werkzeuge zur Verfügung.

2 Der Lehrling soll zu Reinlichkeit, Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem und sauberem Arbeiten erzogen werden. Er soll zu korrektem Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern angehalten werden.

3 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten werden alle Arbeiten abwechslungsweise wiederholt. Der Lehrling muss so ausgebildet werden, dass er am Ende alle im Ausbildungsprogramm aufgeführten Arbeiten selbständig und in angemessener Zeit ausführen kann.

4 Der Lehrling muss rechtzeitig über die bei einzelnen Arbeiten auftretenden Unfallgefahren und möglichen Gesundheitsschädigungen aufgeklärt werden.

Einschlägige Vorschriften und Empfehlungen werden ihm zu Beginn der Lehre abgegeben und erklärt.

5 Der Lehrling eignet sich im Verlaufe des dritten Lehrjahres in einem drei Monate dauernden Modellbau-Praktikum allgemeine Kenntnisse in der Modellherstellung an. Dieses Praktikum soll in ihm das Verständnis für die mit der Gussstückherstellung zusammenhängenden Probleme der Formgebung wecken und sein räumliches Vorstellungsvermögen schulen.

6 Der Lehrmeister hält den Ausbildungsstand des Lehrlings periodisch, mindestens aber einmal im Jahr in einem Ausbildungsbericht0 fest, den er mit dem Lehrling bespricht.

7 Im Ausbildungsprogramm nach Artikel 5 sind Tätigkeiten enthalten, die nach den Artikeln 54 und 55 der Verordnung l zum Arbeitsgesetz als verboten gelten.

Das Ausüben dieser Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Ausbildung wird hiermit gestützt auf Artikel 57 der genannten Verordnung bewilligt.

Art. 5 Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse 1 Die Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende jeder Ausbildungsphase verlangten Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

2

Richtziele für die einzelnen Lehrjahre: Erstes Lehrjahr - mit den Arbeitsverhältnissen und der Betriebsorganisation der Giesserei vertraut sein - betriebliche Sicherheitsvorschriften und Massnahmen der Berufshygiene kennenlernen - mit den bei der Form- und Kernherstellung verwendeten Werkzeugen, Maschinen, Einrichtungen, Werkstoffen und Arbeitsverfahren vertraut sein '> Ein Musterformular für den Ausbildungsbericht kann bei der zuständigen kantonalen Behörde bezogen werden.

1115

- zwei- und mehrteilige Sandformen mit mehreren Kernen und anspruchsvollen Scheidungen herstellen und über Grundkenntnisse in der maschinellen Formherstellung verfügen - Kerne in ein- und mehrteiligen Kernbüchsen von Hand und mit Kernformmaschinen anfertigen.

Zweites Lehrjahr - die Verarbeitung besonderer Formsande kennenlernen und bei der Spezialformherstellung anwenden - grosse Kerne durch Verarbeitung verschiedenartiger Kernsande von Hand und auf Kernformmaschinen herstellen.

Drittes Lehrjahr - die Verarbeitung von speziellen Formsanden und -Stoffen kennenlernen und bei der Herstellung von Grossgussstücken anwenden - die Aufbereitung und Rückgewinnung von Form- und Kemsanden kennenlernen, Form- und Kernsande für die Qualitätsüberwachung selbständig prüfen - bei der Herstellung von Schmelzen mitarbeiten, einfache Proben entnehmen und beurteilen - mit den Handwerkzeugen, Maschinen und Werkstoffen des Modellbaus vertraut sein, Arbeitsverfahren kennenlernen und bei der Herstellung einfacher Modelle anhand von Zeichnungen das räumliche Vorstellungsvermögen schulen.

Nur für Lehrlinge der Fachrichtung C - Gussstücke mit und ohne Kerne nach dem Kokillengiessverfahren selbständig herstellen.

Viertes Lehrjahr - die der Analyse, Schliffprobenherstellung und Materialprüfung zugrunde liegenden Arbeitsverfahren überblicken und für die Beurteilung von Werkstoffeigenschaften anwenden - Gussstücke mechanisch nachbehandeln und über Kenntnisse der Wärmebehandlung und Reparaturschweissung verfügen - die Qualitätskontrolle und Methoden zur Qualitätssicherung kennenlernen - die Aufgaben der Arbeitsvorbereitung und die Arbeitsverfahren überblicken und bei der Bearbeitung von Werkstattzeichnungen, Zeit- und Fabrikationsplänen anwenden - Gussstücke mit erhöhten Ansprüchen im Nassguss- und Speziai formverfahren selbständig und in der vorgegebenen Zeit herstellen.

3

Informationsziele für die einzelnen Sachgebiete:

Einführung und Unfallverhütung - die Stellung seines Lehrberufes innerhalb des Giessereibetriebes erläutern und die während seiner Ausbildung anfallenden Arbeiten in groben Zügen schildern - die Aufgaben aller Arbeitsbereiche, die der Lehrling während seiner Ausbildung zu durchlaufen hat, in groben Zügen schildern

1116

- Gefahrenquellen bei der Bedienung von Maschinen und Einrichtungen und im Umgang mit flüssigem Metall aufzählen, Unfallursachen nennen und sich vorschriftsgemäss verhalten - bestehende SicherheitsVorschriften und Massnahmen der Berufshygiene nennen, erklären und anwenden.

Formh erstellung - Formwerkzeuge handhaben und instand halten - Einrichtungen zur maschinellen Formherstellung nennen, erklären und bedienen - den Formsand entsprechend der Gussstückgrösse und dem Gewicht mit Hand- und Pressluftstampfer verdichten - die Modelle zum Einformen vorbereiten und die dazu passenden Formkasten wählen - Formscheidungen von Hand und mit Formscheidungsklötzen herstellen .

- Formen und Kerne durch Luftstechen und Einformen von Luftkanälen entlüften - Modelle handhapen und vorschriftsgemäss lagern - Einguss-, Anschnitt- und Speisersysteme entsprechend dem Werkstoff der vergossen werden soll, nach Zeichnungen ausführen; Hilfsmittel zur Erstarrungslenkung einsetzen - Formen schlichten und trocknen, Trockeneinrichtungen bedienen - Kerne einlegen und befestigen - den Auftrieb durch Belasten, Verschrauben und Verklammern der Formen abfangen - das Giessgewicht schätzen und die Schmelzmenge bestimmen - die Giesstemperatur bestimmen und messen, die Schmelze abschlacken und vergiessen - Gussstücke von Hand und mit mechanischen Einrichtungen auspacken - Gussstücke bezüglich Formtreue und Oberflächenfehler beurteilen, Fehlerursachen nachweisen und Abhilfemassnahmen festlegen, Kernherstellung - Kernherstellungsgeräte und Kernbüchsen handhaben und instand halten - Kerne in ein- und mehrteiligen Kernbüchsen von Hand und auf Kernformmaschinen- anfertigen - Kernsande nach Qualitätsanspruch und Wirtschaftlichkeit wählen und verarbeiten - die Bedeutung, Eigenschaften und Arten von Kernarmierungen nennen, Kernarmierungen herstellen und Kerne armieren - die Begriffe Luftstechen, Entlüftungsschnüre, Koksbett erklären, die Wahl der damit bezeichneten Arbeitsverfahren begründen und diese anwenden - Kerne ausschalen, schlichten und zur Trocknung zweckmässig lagern und trocknen - Kerne zu Kernpaketen zusammenmontieren - Trockentemperaturen und -prozesse nach der verwendeten Sandart bestimmen, Trockeneinrichtungen bedienen.

1117

Spezialformherstellung - Formen nach zwei- und mehrteiligen Modellen herstellen und dabei kalthärtende Sande und Trockenguss-Sande verarbeiten - Spezialformsande und Formstoffe verarbeiten - Bindemittel nach der Art der Aushärtung unterscheiden und verarbeiten - Modelle für die Einformarbeiten vorbereiten und dabei die verwendeten Formsande berücksichtigen - Formen schlichten und fallweise trocknen - Trockentemperatur und Trockenprozess nach der verwendeten Sandart bestimmen, Trockeneinrichtung bedienen - Formen rüsten, giessbereit machen und abgiessen - Auftriebskräfte berechnen, Belastungsgewichte bestimmen und anbringen - Gussstücke von Hand und maschinell auspacken und den dabei anfallenden Altsand rückgewinnen - Gussstücke im Kernformblockverfahren herstellen - bei der Formherstellung in Gruben- oder grossen Kastenformen mitarbeiten, die Verfahren in den Grundzügen erklären und die dabei verwendeten Materialien und Einrichtungen nennen.

Sandaufbereitung - Sandmischungen für die Form- und Kernherstellung zubereiten - Eigenschaften, Merkmale, Arten und Anwendungsmöglichkeiten von Sanden, Bindemitteln und Zusätzen nennen - die Funktion der verschiedenen Sandaufbereitungsmaschinen in den Grundzügen erläutern und Unterschiede nennen - die Aufgaben der maschinellen Einrichtungen im Sandkreislauf nennen - die Bedeutung der Sandrückgewinnung nennen, Methoden aufzählen und anwenden - formstoffbedingte Fehler an Gussstücken aufzeigen, begründen und Abhilfemöglichkeiten festlegen - Schlichten aufbereiten - Sandproben entnehmen und auf Wassergehalt, Festigkeit, Gasdurchlässigkeit und Feuerbeständigkeit prüfen - Korngrösse und Schlämmstoffgehalt von Sanden normgerecht analysieren - die Qualitätsüberwachung von Sandmischungen begründen und erläutern - Messergebnisse auswerten, Prüfprotokolle erstellen und beurteilen.

Schmelzbetrieb - Ofentypen nach Bauart und Wirkungsweise .unterscheiden - Einsatzmaterialien unterscheiden und nach Angaben bereitstellen - Schmelzöfen und Giesskessel auskleiden - beim Schmelzen und Behandeln von Metallen mitarbeiten, die dabei verwendeten Einrichtungen und Verfahren nennen und in den Grundzügen erklären - Analysen- und Betriebsproben entnehmen und beurteilen - schmelzereibedingte Gussfehler aufzeigen, Ursachen nennen und Abhilfemassnahmen festlegen.

1118

Kokillengiesserei (nur für Lehrlinge der Fachrichtung C) - Kokillengiessvorrichtungen einrichten - Aufbau, Ausführungsarten und Verwendungsmöglichkeiten von Kokillenformen beschreiben - die Arbeitstechniken zur Herstellung von Kokillenguss erklären und beim Abgiessen von Gussstücken verschiedener Schwierigkeitsgrade anwenden - Kokillen behandeln.

Modellbau - die gebräuchlichen Handwerkzeuge und Maschinen bei der Bearbeitung von Holz- und Kunststoffmodellen handhaben - einfache Modelle nach Zeichnung herstellen und die dabei verwendeten Modellbauwerkstoffe nennen - die Arbeitstechniken zur Herstellung von Holz- und Kunststoffmodellen in den Grundzügen beschreiben - Unfallverhütungsvorschriften bei der Verwendung von Werkzeugen und beim Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen nennen und anwenden, Metallurgische, metallographische und physikalische Laborarbeiten - bei der Analyse von Gusswerkstoffen mitarbeiten und die dabei verwendeten Einrichtungen und Verfahren nennen und erklären - Schliffproben herstellen, anhand von Vergleichsbildern das Mikrogefüge beurteilen und mechanische Eigenschaften ableiten - bei der Prüfung der Werkstoffe auf Zugfestigkeit, Dehnung und Härte mitarbeiten und die dabei verwendeten Einrichtungen und Verfahren nennen und erklären, Gussnachbehandlung - Werkzeuge und Maschinen handhaben und warten - Gussfehler, verursacht durch die Nachbehandlung, erkennen und Ursachen feststellen - Gussstücke durch Trennen, Schleifen, Strahlen und Meissein nachbehandeln - Wärmebehandlungsverfahren nennen und erklären - Reparaturschweissverfahren nennen und erklären.

Qualitätskontrolle - die Aufgabe der Qualitätskontrolle nennen, Kontrollverfahren nennen und erklären - Methoden zur Früherfassung von Ausschussursachen nennen - Gussstücke durch Sichtkontrollen auf Oberflächenfehler prüfen - Rohgussstücke durch Masskontrollen auf Ausschuss prüfen, Kontroll-Lehren anwenden - bei zerstörungsfreien Prüfverfahren mitarbeiten und die Anwendung der Verfahren in den Grundzügen erklären.

A rbeitsvorbereitung - die Aufgaben der Arbeitsvorbereitung nennen, Arbeiten aufzählen und erklä-

1119

- die folgenden giessereitechnischen Angaben bestimmen und in Werkstattzeichnungen eintragen: Bearbeitung, Kernkonturen, Keramarken, Kerneinlege-Reihenfolge, Stampfrichtung der Kerne, Modelltrennung, Anschnitt- und Speisersysteme - Modell Qualitäten nach den VSM-Normen bestimmen - Schwindmasse festlegen - das Giessgewicht und das Ausbringen von Formen errechnen - Vorgabezeiten für die Form- und Kernherstellung bestimmen - aufgrund praktischer Kenntnisse einfache Fabrikationspläne erstellen.

13

Ausbildung in der Berufsschule

Art. 6 Pflichtunterricht Die Berufsschule unterrichtet nach dem Lehrplan des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit '> für die Berufe der Giessereitechnologen und Technischen Modellbauer.

2

Lehrabschlussprüfung

21

Durchführung

Art. 7 Allgemeines 1 An der Lehrabschlussprüfung soll der Lehrling zeigen, ob er die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht hat und über die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt.

2 Die Kantone führen die Prüfung durch.

Art. 8 Organisation 1 Die Prüfung wird im Lehrbetrieb, in einem ändern geeigneten Betrieb, der gleiche Gussarten herstellt wie der Lehrbetrieb, oder in einer Berufsschule durchgeführt. Dem Lehrling müssen ein Arbeitsplatz und die erforderlichen Materialien, Werkzeuge und Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Aufgebot wird bekannt gegeben, welche persönlichen Formerwerkzeuge und Hilfsmittel er mitbringen muss.

2 Der Lehrling erhält die Prüfungsaufgabe erst bei Beginn der Prüfung. Sie wird ihm, soweit notwendig, erklärt. Die Prüfungsunterlagen enthalten auch die für die Beurteilung massgebende Vorgabezeit. Der Lehrling wird über die Auswirkungen einer allfälligen Überschreitung dieser Zeit orientiert, bevor er die Arbeit aufnimmt.

Art. 9 Experten 1 Die kantonale Behörde ernennt die Prüfungsexperten. In erster Linie werden Absolventen von Expertenkursen beigezogen.

'> Anhang zu diesem Reglement.

1120

2

Die Experten sorgen dafür, dass sich der Lehrling mit allen vorgeschriebenen Arbeiten während einer angemessenen Zeit beschäftigt, damit eine zuverlässige und vollständige Beurteilung möglich ist.

3 Mindestens ein Experte überwacht dauernd und gewissenhaft die Ausführung der Prüfungsarbeiten. Er hält seine Beobachtungen schriftlich fest.

4 Mindestens zwei Experten beurteilen die Prüfungsarbeiten und nehmen die mündlichen Prüfungen im Fach Berufskenntnisse ab.

5 Die Experten prüfen den Lehrling ruhig und wohlwollend. Sie bringen Bemerkungen sachlich an.

22

Prüfungsfächer und Prüfungsstoff

Art. 10 Prüfungsfächer ' Die Prüfung ist in folgende Fächer unterteilt: a. Gussstückherstellung etwa 13 Stunden; b. Technologie 9 Stunden; c. Berufskenntnisse 4 Stunden ; d. Allgemeinbildung (nach dem Reglement vom t. Juni 1978") über die Allgemeinbildung an der Lehrabschlussprüfung in den gewerblich-industriellen Berufen).

2 Die Prüfung in den Praktischen Arbeiten (Gussstückherstellung und Technologie) wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt.

Art. 11 Prüfungsstoff 1 Die Prüfungsanforderungen bewegen sich im Rahmen der Richtziele von Artikel 5 und des Lehrplans. Die Informationsziele dienen als Grundlagen für die Aufgabenstellung.

Gussstückherstellung Der Lehrling muss für zwei verschiedene Werkstücke die Giessformen mit den dazu passenden Kernen selbständig ausführen und dabei die grundlegenden form- und giesstechnischen Erfordernisse für das jeweilige Modell berücksichtigen. Die Prüfungsaufgaben umfassen folgende Arbeiten; - Anfertigen der Kerne, - Herstellen der Giessformen, - Giessformen fertigmachen, zurüsten und abgjessen.

Der Lehrling der Fachrichtung A stellt die eine Giessform mit den dazugehörenden Kernen im Nassguss-, die andere im Spezialformverfahren her. Für die Herstellung im Nassgussverfahren soll das Modell ein- oder zweiteilig, im Spezialformverfahren zwei- oder mehrteilig sein.

Für Lehrlinge der Fachrichtungen B und C wird die Wahl des Formverfahrens dem Experten überlassen. Dieser nimmt jedoch Rücksicht auf die Branche des Lehrbetriebes.

2

D BEI 1978 II 162

1121

Technologie 3

Der Lehrling muss folgende Arbeiten selbständig ausführen: - Gusskontrolle (2 Std.)

- Gussstücke durch Sicht- und Masskontfollen bezüglich Ausschuss, Oberflächenfehler und Masshaltigkeit beurteilen - Prüfprotokoll erstellen - Sandprüfung von zwei verschiedenen Sanden (2 Std.)

- Sandproben anfertigen und bezüglich Festigkeit, Gasdurchlässigkeit und Wassergehalt prüfen - Prüfprotokoll erstellen - Arbeitsvorbereitung (schriftlich, 5 Std.)

- giesstechnische Angaben erarbeiten und in einer einfachen Werkstattzeichnung eintragen - Modellqualität nach VSM bestimmen - Schwindmass festlegen - Giessgewicht und Ausbringen ermitteln - Arbeitszeit für Form- und Kernherstellung ermitteln.

Berufskenntnisse 4 Die Prüfung ist unterteilt in: - Material- und Werkstoffkunde (mündlich und schriftlich, l Std.), - Werkzeuge und Einrichtungen, Allgemeine Fachkunde (mündlich und schriftlich, l Std.), - Zeichenkunde (schriftlich, l Std.), - Fachrechnen (Berechnungen aus den Gebieten Mathematik und Physik) (schriftlich, l Std.).

Die mündlichen Prüfungen dauern zusammen höchstens l Stunde. Sie werden unter Verwendung von Anschauungsmaterial durchgeführt. Die schriftliche Prüfung kann auf der Grundlage des Auswahlantwortverfahrens erfolgen.

23

Beurteilung und Notengebung

Art. 12 Beurteilung 1 Die Prüfungsarbeiten werden in folgenden Fächern und Positionen bewertet: Prüfungsfach : Gussstückherstellung Pos. l Anfertigen der Kerne Pos. 2 Herstellen der Giessformen Pos. 3 Fertigmachen, Zurüsten und Abgiessen.

Prüfungsfach: Technologie Pos. l Gusskontrolle Pos. 2 Sandprüfung Pos. 3 Arbeitsvorbereitung.

Prüfungsfach: Berufskenntnisse Pos. l Material- und Werkstoffkunde 1122

Pos. 2 Pos. 3 Pos, 4

Werkzeuge und Einrichtungen, Allgemeine Fachkunde Zeichenkunde Fachrechnen.

2

Die Leistungen in jeder Prüfungsposition werden nach Artikel 13 bewertet.

Werden zur Ermittlung der Positionsnote vorerst Teilnoten gegeben, so werden diese entsprechend ihrer Wichtigkeit im Rahmen der Position berücksichtigt.1' Massgebend für die Beurteilung sind Arbeitsgüte (fachgemässe, saubere und genaue Ausführung) und Handfertigkeit.

3 Die praktischen Arbeiten sind vollständig auszuführen. Wird die Vorgabezeit überschritten, so wird der zeitliche Mehraufwand ermittelt und bei der Berechnung der Fachnote berücksichtigt.

4 Die Fachnoten sind die Mittel aus den Positionsnoten. Sie werden auf eine Dezimalstelle berechnet.

Art. 13

Notenskala

Eigenschaften der Leistung

Beurteilung

Qualitativ und quantitativ vorzüglich ausgezeichnet Annähernd richtig und vollständig sehr gut Zweckentsprechend, mit nur geringfügigen Fehlern , , . gut Befriedigend, aber mit gewichtigeren Fehlern und kleinen Lücken ziemlich gut Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Giessereitechnologen zu stellen sind, noch knapp entsprechend genügend Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Giessereitechnologen zu stellen sind, nicht mehr entsprechend ungenügend Unvollständig, mit groben Fehlern sehr schwach Wertlos oder nicht ausgeführt unbrauchbar Andere Zwischennoten als 5,5 und 4,5 sind nicht zulässig.

Note

6 5,5 5 4,5

4

3 2 l

Art. 14 Prüfungsergebnis 1 Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Diese wird aus den folgenden Fachnoten ermittelt: - Gussstückherstellung, - Technologie, - Berufskenntnisse, - Allgemeinbildung.

'> Notenformulare können beim Zentralsekretariat des VSE, Zürich, bezogen werden.

1123

2

Die Gesamtnote ist das Mittel aus den Fachnoten (Vi der Notensiimme) und wird auf eine Dezimalstelle berechnet.

3 Die Prüfung ist bestanden, wenn weder die Fachnoten Gussstückherstellung und Technologie noch die Gesamtnote den Wert 4,0 unterschreiten.

Art. 15 Notenformular und Expertenbericht 1 Auf Einwendungen des Lehrlings, er sei in grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse nicht eingeführt worden, dürfen die Experten keine Rücksicht nehmen. Sie halten jedoch seine Angaben im Expertenbericht fest.

2 Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der betrieblichen oder schulischen Ausbildung, so 'tragen die Experten genaue Angaben über ihre Beobachtungen in das Notenformular ein.

3 Das Notenformular mit dem Expertenbericht wird nach der Prüfung von den Experten unterzeichnet und der zuständigen kantonalen Behörde unverzüglich zugestellt.

Art. 16 Fähigkeitszeugnis Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung «Gelernter Giessereitechnologe (Fachrichtung Eisenguss, Fachrichtung Stahlguss oder Fachrichtung Nichteisen-Metallguss)» zu führen.

Art. 17 Rechtsmittel Beschwerden betreffend die Lehrabschlussprüfung richten sich nach kantonalem Recht.

3

Schlussbestimmungen

Art. 18 Aufhebung bisherigen Rechts Die Réglemente vom 3. Oktober 1947') über die Lehrlingsausbildung und die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Giesserberuf werden aufgehoben.

Art. 19 Übergangsrecht 1 Lehrlinge, die ihre Lehre vor dem 1. Januar 1980 begonnen haben, schliessen sie nach den bisherigen Reglementen ab.

2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis am 3'. Dezember 1985 auf sein Verlangen nach dem bisherigen Reglement über die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung geprüft.

" BEI 1947 III 847 851

1124

Art. 20 Inkrafttreten Die Bestimmungen über die Ausbildung treten am 1. Januar 1980 in Kraft, diejenigen über die Lehrabschlussprüfung am 1. Januar 1984.

13. August 1979

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Honegger

7192

1125

Lehrplan für den beruflichen Unterricht der Giessereitechnologen und Technischen Modellbauer vom 13, August 1979

Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), gestützt auf Artikel 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963') über die Berufsbildung und Artikel 16 Absatz l der Verordnung vom 14. Juni 19762) über Turnen und Sport an Berufsschulen, verordnet: 1

Allgemeines

Die Berufsschule vermittelt dem Lehrling die notwendigen theoretischen Berufskenntnisse und die Allgemeinbildung. Sie unterrichtet nach diesem Lehrplan und berücksichtigt bei der Gestaltung des Unterrichts die in Artikel 5 des Ausbildungsreglements den einzelnen Lehrjahren zugeordneten Lernziele. Die auf dieser Grundlage erstellten schulinternen Arbeitspläne werden den Lehrbetrieben auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Die Klassen werden nach Lehrjahren gebildet. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

Der Pflichtunterricht wird nach Möglichkeit im ersten und zweiten Lehrjahr auf einen ganzen und einen halben und in den übrigen Lehrjahren auf einen ganzen Schultag angesetzt. Ein ganzer Schultag darf, einschliesslich Turnen und Sport, nicht mehr als neun, ein halber nicht mehr als fünf Lektionen umfassen. 3 ) 2

Stundentafel

Die Zahl der Lektionen und ihre Verteilung auf die Lehrjahre sind verbindlich.

Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

') AS 1965 321 > SR 415.022 V Wird der berufliche Unterricht an interkantonalen Fachkursen erteilt, richtet sich die Schulorganisation nach dem Reglement über die Durchführung dieser Kurse.

3

1126

,

'

Fächer

Lehrjahre

Total Lektionen

1

1

3

4

120

80

80 80 40

40 40 80

40

40

80

100

200 120 300

40

80

80

60

260

40 40 80

40 40 40 80

40 40 40 40

40 40 40 40

160 160 120 240

Total

520

520

360

360

1760

Anzahl Schultage/Woche

l'/i

VA

l

l

2 3 4

5

6 7 8 9

Mathematik - Algebra - Fachrechnen - Trigonometrie Zeichenkunde Werkstoffkunde Physik - Mechanik - Wärmelehre - Festigkeitslehre - Elektrotechnik - Maschinenlehre Berufskunde - Betriebstechnik - Maschinenelemente - Fertigungstechnik Deutsch Geschäftskunde Staats-und Wirtschaftskunde Turnen und Sport

2

3

200

Unterricht

Die genannten Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende der Ausbildung verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

31

Mathematik (200 Lektionen)

311

Algebra (ca. 80 Lektionen)

Richtziel Die algebraischen Grundkenntnisse erarbeiten, die zum Lösen beruflicher Rechnungsaufgaben nötig sind.

Informationsziele Positive und negative allgemeine und gebrochene Zahlen

- addieren, subtrahieren, multiplizieren, dividieren und potenzieren mit ganzen Exponenten.

1127

Binome

- addieren, subtrahieren, multiplizieren und quadrieren.

Polynome

- addieren, subtrahieren, multiplizieren und durch Binome teilen.

- addieren, subtrahieren, multiplizieren und dividieren.

Potenzen und Wurzeln mit gleicher Basis Proportionen mit 4 Gliedern Gleichungen ersten Grades mit einer Unbekannten

312

- aus praktischen Aufgaben aufstellen und auflösen.

- im Rahmen der aufgeführten Grundrechnungsarten angewandte Aufgaben selbständig aufstellen, umformen und lösen.

Fachrechnen (ca. 100 Lektionen)

Richtziele Berufsbezogene Rechenprobleme systematisch, selbständig und sicher lösen.

Formelsammlungen, Tabellen und Rechengeräte sicher einsetzen.

Informationsziele Rechengeräte

Tabellenlesen

Zeit

Winkel Prozent und Promille

Längen

1128

sicher multiplizieren, dividieren, quadrieren, kubieren, quadratwurzelziehen die Kreisfläche aus dem Durchmesser sicher bestimmen und umgekehrt.

die Werte für n2, n3, l/n, '/n. Kreisumfang, Kreisfläche und Kreisdurchmesser mit Stellenwert sicher herauslesen die im Beruf üblichen Tabellen, wie Gewichtstabellen, Lochkreistabellen sicher handhaben und lesen.

Zeitangaben in Stunden, Minuten und Sekunden ins Dezimalsystem umrechnen und umgekehrt.

Winkelangaben ebener Winkel ins Dezimalsystem umrechnen und umgekehrt.

die Begriffe Steigung, Anzug, Konizität, Abbrand, Ausschuss, Ausbringen und Schwindmass erklären sowie Werte berechnen Gattierungen berechnen.

Streckenteilungen, Abstände, Kreisumfänge und gestreckte Längen berechnen Längenangaben des Dezimalsystems mit Hilfe von Tabellen in Zoll umrechnen und umgekehrt

- mît Hilfe des pythagoreischen Lehrsatzes Längen berechnen.

Flächen

- Inhalte von einfachen und zusammengesetzten Flächen berechnen (Quadrat, Rechteck, Dreieck, regelmässige Vielecke, Kreis, Kreissegment, Kreissektor, Kreisring, Ellipse).

Volumen, Masse

- Inhalte, Masse und Dichte einfacher und zusammengesetzter Körper berechnen (Würfel, Prisma, Pyramide, Zylinder, Kegel, Pyramidenstumpf, Kegelstumpf, Kugel, Kugelsektor, Kugelsegment).

313

Trigonometrie (ca. 20 Lektionen)

Richtziel Die Beziehungen zwischen den Seiten und Winkeln eines rechtwinkligen Dreiecks an berufsbezogenen Aufgaben aufzeigen und rechnerisch anwenden.

Informaiionsziek Winkelfunktionen

32

- die Begriffe Sinus, Kosinus, Tangens und Kotangens als Formeln definieren - die Tabellenwerte, auf eine Minute genau interpoliert, herauslesen - Winkel und Längen in berufsbezogenen Aufgaben berechnen.

Zeichenkunde (200 Lektionen)

Richtziel Aus Einzelteilzeichnungen Form, Fabrikationsangaben und Funktion von Werkstücken herauslesen; Normung anwenden.

Informationsziele Technische Zeichnung

- Informationsinhalt beschreiben.

Normung

- begründen.

Linienarten

- unterscheiden.

Massstab

- in Zeichnung interpretieren.

Stückliste

- interpretieren.

Perspektive

- aus perspektivischen Darstellungen die Normalprojektionen herauslesen und umgekehrt.

1129

Normalprojektion

europäische und amerikanische Methode unterscheiden Risskombinationen durch Herauslesen der räumlichen Formen interpretieren.

Durchdringungen: Prisma, Zylinder, Kegel, Pyramide und Kugel

in vorgegebenen Zeichnungen interpretieren; Extrempunkte der Schnittkurven festlegen.

Schnitte: Vollschnitt, Halbschnitt, Teilschnitt, Schnittverlauf, Schnittebenen und umgeklappte Querschnitte

Risskombinationen durch Herauslesen der Formen interpretieren.

Besondere Ansichten: Angrenzende Teile, einzelne ebene Flächen, vor einer Schnittebene liegende Partien, Umklappung einzelner Partien und Lochkreise, symmetrische Teile, abgebrochen und unterbrochen dargestellte Teile Massangaben: Vermassungen Vermassungsarten

- deuten.

an Zeichnungen von einfachen Gussteilen und Modellen interpretieren nach Funktion, Herstellung, Prüfung und Anordnung unterscheiden Formsymbole und Vermassung von Anschrägungen, Teilungen, Winkeln, Sehnen, Bogen, Konen, Neigungen (Anzug) deuten.

Masstoleranzen: Durch ISO-Symbole und durch Ziffern angegebene Masstoleranzen

Begriffe erklären Aufbau des Systems in den Grundzügen beschreiben Angaben interpretieren

Oberflächenzustand und Bearbeitungsangaben

Zeichnungsangaben interpretieren Rauheitsklassen unterscheiden Bearbeitungsangaben mit Hilfe der Normen deuten.

Maschinenelemente: Gewinde, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Federringe, Splinten, Keile, Konen, Schweissnähte, Zahnräder, Federn

1130

Sinnbilder und Normbezeichnungen deuten.

33

Werkstoffkunde (120 Lektionen)

Richtziele Die grundlegenden physikalischen und chemischen Zusammenhänge und Sachverhalte bei der Gewinnung, Verarbeitung und Verwendung der Werkstoffe überblicken. Die Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten von Werkstoffen aufgrund ihrer Eigenschaften beurteilen. Die gebräuchlichen Normbezeichnungen deuten.

Informationsziele Gemenge, reiner Stoff, Verbindung, Molekül, Atom, Ion

die Begriffe erklären und voneinander unterscheiden.

Formeln einfacher chemischer Verbindungen

die Zusammensetzung anhand der Formeln deuten.

Aggregatzustände eines Stoffes

fest, flüssig und gasförmig in bezug auf Teilchenbeweglichkeit, Teilchenabstand und Ordnungszu stand vergleichen.

Luft

die Bestandteile aufzählen.

Sauerstoff, Wasserstoff, Kohlenstoff und deren Verbindungen

das Vorkommen, die Eigenschaften und Verwendung schildern.

Oxydation, Reduktion

den chemischen Vorgang erläutern das Verhalten der Metalle beim Erhitzen beschreiben.

die Herkunft und Gewinnung beschreiben und Erzeugnisse nennen.

Eigenschaften und Verwendung erläutern die Auswirkungen auf Metalle nennen den pH-Wert als Unterscheidungsmerkmal erklären.

Kohle, Erdöl, Erdgas Säure, Lauge

Neutralisation, Salzbildung

Begriffe erläutern und Beispiele aus der Praxis nennen.

Elektrolyt, Nichtelektrolyt

Eigenschaften nennen und anhand von Beispielen unterscheiden.

Elektrolyse Gifte, Chemikalien

ihre technische Anwendung schildern.

den Umgang mit giftigen Stoffen und Erzeugnissen nach den Vorschriften der Giftgesetzgebung erläutern Vergiftungsmöglichkeiten sowie Massnahmen der Ersten Hilfe schildern.

Werkstoffe: Eigenschaften der Stoffe

Gruppierungsmöglichkeiten nennen die Adhäsion, Kohäsion und Kapillarwirkung erklären

1131

physikalische, technologische und chemische Werkstoffeigenschaften auseinanderhalten.

Metalle: Aufbau Legierung Erze Eisenmetalle

Roheisen Gusswerkstoffe

Stahl

Spanlose Formung

den kristallinen Aufbau erklären, Raumgitterformen und Gefügearten nennen den Begriff und Zweck des Legierens erklären chemische Verbindung und Vorkommen schildern grundsätzliche Eigenschaften in Abhängigkeit von C-Gehalt und Einlagerungsform erläutern die Roheisengewinnung erläutern und Produkte beschreiben Merkmale unterscheiden Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Gusseisen mit Lammellengraphit (GG), Gusseisen mit Kugelgraphit (GGG), Hartguss, Temperguss, Stahlguss und legierten Gusswerkstoffen beschreiben Herstellungsverfahren in den Grundzügen erläutern Block- und Stranggiessen vergleichen Begriffe «beruhigt/unberuhigt vergossen» erklären Stahlsorten nach Zusammensetzung und Verwendung einteilen die Verfahren Walzen, Ziehen, Strangpressen, Schmieden, Rohrherstellung in den Grundzügen beschreiben.

Nichteisenmetalle: Gewinnung Schwermetalle, Leichtmetalle und ihre Legierungen Warmbehandlung der Eisenmetalle

Warmbehandlung der Leichtmetalle

1132

gruppieren und Merkmale nennen am Beispiel von Cu und AI die Gewinnung der Nichteisenmetalle erläutern Eigenschaften und Verwendung nach der technischen Bedeutung schildern den Einfluss auf das Gefüge deuten die Verfahren Glühen, Härten, Altern, Vergüten und Oberflächenhärten und ihren Zweck erklären Verfahren und Zweck erklären

Korrosionsschutz

- die Beständigkeit metallischer Werkstoffe beurteilen - Verfahren zum Schutz metallischer Werkstoffe nennen - Eigenschaften und Anwendungen an praktischen Beispielen erläutern,

Nichtmetalle: Kunststoffe

Isolierstoffe

Schmiermittel Brenn- und Heizstoffe Werkstoffprüfung

34 341

- gruppieren und Merkmale nennen - nach ihren Eigenschaften unterscheiden und Ausgangsstoffe nennen - Verwendung und Verarbeitung berufsgebräuchlicher Kunststoffe nennen - nach Arten, Merkmalen und Verwendung im Zusammenhang mit Wärme, Kälte und Elektrizität unterscheiden - Aufgaben der Schmiermittel nennen - Arten, Merkmale und Verwendung unterscheiden - die in der Werkstatt in einfacher Weise durchführbaren Werkstoffprüfverfahren aufzählen und bezüglich Aussagewert beurteilen - Druck-, Zug- und Kerbschlagversuch beschreiben - Härteprüfverfahren nach der Art der Eindringkörper unterscheiden.

Physik (300 Lektionen) Mechanik (ca. 160 Lektionen)

Richtziele Physikalische Zusammenhänge und Sachverhalte, insbesondere an Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeugen erkennen und beschreiben. Berufsbezogene Berechnungsaufgaben unter Anwendung von Tabellen, Formelsammlungen, graphischen Darstellungen und Rechenhilfen selbständig lösen.

Informationsziele Gleichförmige Bewegung

Beschleunigung und Verzögerung ÌÌ

Bundcsbliui. 132,Jahrï- Bd.ll

- die Beziehungen zwischen Weg, Zeit und Geschwindigkeit für gleichförmig geradlinige und gleichförmige Kreisbewegungen aufzeigen und angewandte Berechnungsaufgaben lösen.

- die Begriffe erklären.

1133

Riemen-, Reibräder- und Zahnrädergetriebe

- Begriffe und Wirkungsweisen erläutern - Zusammenhänge zwischen Übersetzung, Drehzahl, Durchmesser und Zähnezahl an praktischen Beispielen aufzeigen - angewandte Rechnungsaufgaben lösen.

Masse, Kxaft und Gewicht

- die physikalische Bedeutung erklären - Dichte und spezifisches Gewicht unterscheiden.

- Aktions- und Reaktionskräfte unterscheiden.

Gesetz von Newton Zusammenwirken von zwei Kräften und Kräftezerlegung in zwei Komponenten Hebel und Drehmoment

- berufsbezogene Aufgaben graphisch lösen.

Begriffe Hebelarm und Drehmoment definieren berufsbezogene Beispiele von ein- und mehrarmigen Hebelsystemen rechnerisch lösen Begriffe stabiles, labiles und indifferentes Gleichgewicht sowie Standsicherheit erklären.

Mechanische Arbeit, Mechanische Leistung, Wirkungsgrad

Grundgesetze erläutern und daraus die gebräuchlichen Einheiten ableiten praktische Berechnungsaufgaben aus den Gebieten der gleichförmig-geradlinigen Bewegung lösen die Begriffe kinetische und potentielle Energie erläutern.

Reibung

die Begriffe Haft-, Gleit- und Rollreibung unterscheiden.

Begriffe und Wirkungsweise erklären, Kräfteverhältnis und Wirkungsgrad in praktischen Beispielen ermitteln.

Rollen feste, lose, Kombinationen

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase: - die Begriffe erklären, Masseinheiten zuordnen und erläutern

Druck, Luftdruck

Hydrostatischer Druck

- die Gesetzmässigkeit nennen und an Rechnungsaufgaben anwenden

Lehrsatz von Pascal

- das Gesetz über die allseitige Druckausbreitung sinngemäss wiedergeben - praktische Anwendungsmöglichkeiten beschreiben - Boden- und Seitendruck berechnen - den Auftrieb in Flüssigkeiten und Gasen begründen

Gesetz von Archimedes

1134

Belastungsgewichte von Giessformen berechnen Auftriebskräfte und spezifische Gewichte berechnen Gesetz von Boyle-Mariotte

die Gesetzmässigkeit über die Druck-Volumen-Beziehung bei Gasen (konstante Temperatur) sinngemäss wiedergeben und an praktischen Beispielen erläutern

Temperatur-Druck-Beziehung bei Gasen

an Beispielen erläutern

Kontinuitätsgleichung

die Beziehung zwischen Strömungsgeschwindigkeit, Leitungsquerschnitt und Volumenstrom an praktischen Aufgaben erklären

Druckmessinstrumente

Druckmessgeräte nennen und die Wirkungsweise von Manometer und Barometer am Modell erklären.

342

Wärmelehre (ca. 20 Lektionen)

Richtziele Die Grundbegriffe und die physikalischen Zusammenhänge thermischer Vorgänge erfassen. Rechenbeispiele unter Verwendung von Tabellen- und Formelsammlungen lösen.

Informationsziele Temperatur, Wärmemenge Spezifische Wärme, Wärmekapazität, Wärmeausdehnung Wärmeübergang Temperaturmessung

Wärmeenergie

343

- die Begriffe erläutern.

- die Begriffe erklären und in Wärmebedarfsberechnungen anwenden.

- die Begriffe Wärmeleitung, Wärmeübertragung und Wärmestrahlung umschreiben.

- die Wirkungsweise folgender Messinstrumente beschreiben: Flüssigkeitsthermometer, Bimetallthennometer, Thermoelement, Strahlungspyrometer, elektrisches Widerstandsthermometer.

- den Zusammenhang zwischen mechanischer Energie und Wärmeenergie aufzeigen.

Festigkeitslehre (ca. 20 Lektionen)

Richtziel Beanspmchungs- und Verformungsarten erkennen.

1135

Informationsziele Allgemeine Grundlagen

Zug, Druck

Schub, Abscherung, Torsion, Biegung

344

- die Begriffe Festigkeit, Elastizität, Spannung und Sicherheitsgrad definieren - Beanspruchungsaiten nennen und an Beispielen aus der Praxis erkennen.

- das Spannungs-Dehnungs-Diagramm interpretieren - die Bedeutung von Dehnzahl und Elastizitätsmodul im Rahmen des Hookeschen Gesetzes erläutern.

- die Begriffe definieren.

Elektrotechnik (ca. 60 Lektionen)

Richtziele Die Grundbegriffe der Elektrotechnik erfassen, um - die Wirkungsweise elektrischer Apparate, soweit sie nachstehend aufgeführt sind, zu erklären - die Grundgesetze an einfachen Rechenbeispielen anzuwenden - die Gefahren der Elektrizität bei Nichtbeachten der elementaren Vorschriften zu erkennen.

Informationsziele Leiter, Nichtleiter Spannung, Strom, Widerstand Stromarten

Spannungsquellen Elementarwirkungen

Gefährlichkeit

Ohmsches Gesetz

1136

- in der Praxis übliche Leiter und Isolatoren nennen und unterscheiden.

- die Begriffe definieren und Masseinheiten zuordnen.

- den Unterschied zwischen Gleich- und Wechselstrom nennen sowie Anwendungsbereiche aufzählen.

- Möglichkeiten der Spannungserzeugung aufzählen.

- thermische, magnetische und chemische Wirkungen des elektrischen Stromes an praktischen Beispielen aufzeigen.

- die Wirkung der Elektrizität auf Lebewesen beschreiben und die Gefahrengrenzen inbezug auf Stromstärke und Spannung nennen, - die Zusammenhänge von Strom, Spannung und Widerstand im elementaren Stromkreis nennen und rechnerisch aufzeigen.

Schaltung von Verbrauchern und Erzeugern

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad

Elektromagnetismus Induktion

Wechselstrom

Elektrische Apparate

345

Spannungs- und Stromverhältnisse in einfachen Stromkreisen bei Serie- und Parallelschaltung von Verbrauchern und Erzeugern erläutern.

die Begriffe unterscheiden und Masseinheiten zuordnen Messgeräte zur Bestimmung von Arbeit und Leistung in Gleichstromkreisen nennen elektrische, mechanische und Wärmeenergien vergleichen, den Begriff Wirkungsgrad erläutern und Berechnungsbeispiele lösen.

den prinzipiellen Aufbau eines Elektromagneten beschreiben.

die Induktion einer Spannung an einem bewegten Leiter im Magnetfeld beschreiben.

die Entstehung einer Wechselspannung erklären die Begriffe Frequenz und Periode unterscheiden.

die Wirkungsweise der nachstehenden Apparate und Geräte erklären: Galvanisches Element, Akkumulator, Schalter, Sicherung (Schmelzsicherung, Sicherungsautomat) Relais, Schaltschütz, Transformator, Induktionsofen, Glühlampe, Leuchtstoffröhre.

Maschinenlehre (ca. 40 Lektionen)

Richtziele Einen Überblick über Aufbau, grundsätzliche Wirkungsweise, Wirkungsgrade und Anwendungsformen der üblichen Kraft- und Arbeitsmaschinen gewinnen!

Probleme von Maschine und Energie im Zusammenhang mit unserer Umwelt aufzeigen.

Informationsziele Gruppierung der Maschinen

Maschinen nach physikalischer Wirkungsweise und Bauart einteilen und unterscheiden.

Pumpen

die Wirkungsweise von Kolben-, Zentrifugal-, Zahnrad-, Drehkolben- und Strahlpumpen anhand von Modellen, Abbildungen und Prinzipskizzen erläutern.

1137

Wasserturbinen

Hoch- und Niederdruckturbinen in bezug auf Druck und Wassermenge unterscheiden.

Verbrennungsmotoren

grundsätzliche Unterschiede in Aufbau und Wirkungsweise zwischen Diesel- und Benzinmotor, zwischen Kolben- und Kreiskolbenund zwischen 4- und 2-Takt-Motoren an Modellen, Abbildungen und Prinzipskizzen erklären.

Kompressoren, Verdichter, Ventilatoren

die grundsätzliche Wirkungsweise und den Aufbau des Kolbenkompressors, Radialund Achsialverdichters, der FlüssigkeitsringVakuumpumpe und des Ventilators (radial und achsial) anhand von Modellen und Abbildungen erläutern.

Gasturbine

die grundsätzliche Wirkungsweise und den Aufbau an Modellen, Abbildungen und Prinzipskizzen erklären und Beispiele ihrer Anwendung nennen.

die grundsätzliche Wirkungsweise und den Aufbau an Modellen, Abbildungen und Prinzipskizzen erklären.

die grundsätzliche Wirkungsweise und den Aufbau von Kälteerzeugungsmaschinen, die auf dem Prinzip der Verdampfung eines Kältemittels beruhen, anhand von Modellen, Zeichnungen und Skizzen erläutern.

Dampferzeuger, Dampfturbine, Kernreaktor Kälteerzeugungsmaschinen

35 351

Berufskunde (260 Lektionen) Betriebstechnik (ca. 40 Lektionen)

Richtziel Die Zusammenhänge in der Organisation eines Giessereibetriebes in den Grundzügen überblicken, um die Probleme seines Arbeitsbereiches besser zu verstehen.

Informationsziele Ablauf eines Auftrags

Betriebsstruktur

1138

den Weg einer Auftragsabwicklung von der Anfrage bis zur Auslieferung des Produkts in den Grundzügen beschreiben.

die Arbeitsplatz-Anordnung für Einzel- und Serienfertigung unterscheiden die Bedeutung und Auswirkung des Materialflusses und grundsätzliche Merkpunkte dafür nennen.

Formulare

die Verwendung von Formularen begründen.

Produktivität, Rationalisierung

Arbeitsvorbereitung

Arbeits- und Zeitstudien

Terminwesen

Qualität

Lohnwesen

Qualifikationswesen

Betriebliches Rechnungswesen

352

die Begriffe zueinander in Beziehung bringen den Einfluss der Mechanisierung, Fliessfertigung und Automation an praktischen Beispielen aufzeigen.

die Aufgaben der Arbeitsvorbereitung in bezug auf den Fabrikationsablauf aufzeigen die Bedeutung des Fabrikationsplans für die Herstellung eines Werkstücks erläutern.

den Zweck begründen und Untersuchungsmöglichkeiten nennen den Aufbau einer Vorgabezeit aufzeigen.

die Aufgabe der Terminplanung erklären die Bestimmungsgrössen Kapazität und Belastung erklären Möglichkeiten zu Kapazitätserhöhung aufzählen.

Möglichkeiten zur Förderung der Qualität beschreiben die Aufgabe der Qualitätsüberwachung erklären und Kontrollarten aufzählen.

die Lohnteile nennen, die die Lohnhöhe bestimmen die Begriffe Zeit- und Leistungslohn erklären Vor- und Nachteile des Zeit- und Leistungslohns (Zeitakkord) nennen den Stundenverdienst am Beispiel des Zeitakkords berechnen die Aufgabe von Prämien nennen.

die Aufgabe der Arbeits-, Leistungs- und persönlichen Bewertung beschreiben die Einflussgrössen in der persönlichen Bewertung aufzählen.

- den Aufbau und die Bedeutung der Betriebsabrechnung erklären.

Maschinenelemente (ca. 40 Lektionen)

Richtziel Einen Überblick über Eigenschaften, Verwendung und Normung der im Modellbau und in der Giesserei gebräuchlichen Maschinenelemente gewinnen.

1139

Informationsziele Lösbare Verbindungselemente: Gewinde

die gebräuchlichsten Arten aufzählen

Schrauben, Muttern

nach Form und Anwendung unterscheiden Sicherungsmöglichkeiten nach Wirkungsweise und Verwendung beschreiben

Keile, Stifte, Konen

nach Form, Wirkungsweise und Anwendung unterscheiden.

Nichtlösbare Verbindungen: Lot- und Schweissverbindungen Klebverbindungen

den Begriff erklären und Arten aufzählen Verfahren aufzählen, beschreiben und nach ihrer Anwendung unterscheiden Eigenschaften und Anwendungsbeispiele nennen.

Übertragungselemen te : Wellen, Achsen, Zapfen, Lager, Riemen, Ketten Zahnräder

Getriebe

Kupplungen

353

nach Form, Wirkungsweise und Anwendung unterscheiden den Begriff Stirn-, Kegel-, Schrauben-; Schneckenrad und Schnecke erläutern und den Einsatz dieser Zahnräder nennen die Grundbegriffe Teilkreis, Fusskreis, Kopfkreis, Teilung, Modul und Achsdistanz deuten Aufbau und Wirkungsweise von Zahnrad-, Reibrad- und Kettengetrieben sowie von Riemen- und Kurbeltrieben beschreiben und ihre Einsatzmöglichkeiten vergleichen nach Hauptgruppen gliedern und ihre Verwendung erklären.

Fertigungstechnik (ca. 180 Lektionen)

Richtziele Einen Überblick über Aufbau, Eigenschaften und Verwendbarkeit der im Modellbau und in der Giesserei zum Einsatz gelangenden spezifischen Werkstoffe gewinnen. Die der Modell- und Gussstückherstellung zugrundeliegenden Arbeitsverfahren überblicken und Zusammenhänge erkennen. Den Aufbau und die Arbeitsweise der eingesetzten Maschinen und Einrichtungen überblicken.

1140

Informationsziele Form- und

Hilfsstoffe:

Form- und Kernsand

die Eigenschaften und das Aussehen der körnigen Grundbestandteile von Formsand vergleichen Form- und Kernsande nach den Einflussgrössen Kornform, Oberfläche und Tongehalt unterteilen Anforderungen an Form- und Kernsande nennen

Bindemittel

die Aufgaben und Unterschiede in der Art beschreiben sowie Vor- und Nachteile der Verwendung nennen

Entlüftungsmateriali en

die Funktion, Arten und Verwendungsmöglichkeiten beschreiben

Überzugsstoffe

die Aufgaben und Arten, den Aufbau und die Verarbeitungstechnik beschreiben aus dem Normblatt den Zweck der Prüfung tongebundener Sande ableiten.

Formsandprüfung Giessereirohstoffe: Schrott, Gussbruch, Kreislaufmaterial Legierungsmaterialien Ofen- und Pfannenauskleidungsmaterialien

die Begriffe erklären und Einsatzmöglichkeiten beschreiben Arten aufzählen und ihren Einfluss auf die Eigenschaften der Gusswerkstoffe nennen Arten, Eigenschaften und Anwendungsbereiche der feuerfesten Materialien nennen, Anforderungen an die Ausmauerung erläutern-

Modellba urohstoffe : Holz

den Aufbau der Zellen und ihr Wachstum erklären das Wachstum des Baumes erklären Nadelhölzer, Laubhölzer und Exotenhölzer aufgrund ihres Äusseren unterscheiden Merkmale und Eigenschaften nennen sowie ihre Verwendung beschreiben Herstellung, Eigenschaften und Verwendung veredelter Voll- und Lagen-Hölzer (Halbfabrikate) in den Grundzügen beschreiben Arten von Holzfehlern und Holzkrankheiten aufzählen und ihre Auswirkungen im Modellbau nennen

1141

Mineralische Werkstoffe, Kunststoffe Metalle Klebstoffe und Modellüberzugsstoffe Kitte Formherstellungsmaschinen : Grundsätzliches

Slinger, Presse, Rüttler, Hochdruckpresse

Trennen von Modell und Form

Anforderungen an die Holzqualität beim Holzeinkauf beschreiben und Schnittarten nennen die Bedeutung der Holztrocknung und -lagerung für den Holzmodellbau nennen und die sich dabei abspielenden Vorgänge erklären die Eigenschaften und die Verwendung von Gips, Steinmasse, Füllstoff und Glasfaserstpff erläutern die Verwendung im Modellbau beschreiben nach ihrem Aufbau gruppieren, Eigenschaften nennen und ihre Verwendung beschreiben Merkmale, Eigenschaften und Verwendung beschreiben.

Sandverdichtungsmethoden aufzählen die Verdichtungscharakteristik durch Slingern, Rütteln und Pressen aufzeichnen und Auswirkungen auf die Gussstückherstellung nennen den Arbeitsvorgang und die baulichen Merkmale an einem Schema beschreiben den Formvorgang an der Membranpressmaschine und an der kastenlosen Formmaschine anhand von Schemaskizzen schildern Vor- und Nachteile der Formherstellungsverfahren vergleichen Verfahren nennen sowie Vor- und Nachteile anhand praktischer Beispiele einander gegenüberstellen.

Kernherstellungsmaschinen:

Hotbox- und Maskenkernherstellungsmaschine Giessvorrichtungen : Mechanische Giessvorrichtungen

1142

die Hauptelemente der Maschinen an einem Schema benennen und ihr Arbeitsprinzip an Skizzen erklären die Einrichtungen bezüglich Aufbau und Einsatz in den Grundzügen beschreiben.

die Funktion mechanischer Giessvorrichtungen in den Grundzügen erläutern die erforderlichen Einrichtungen für das Giessen mit Bassin und Birne nennen.

Schmelzanlagen; - die zu schmelzende Metallart den Schmelzofentypen zuordnen Kupolofen

Elektroschmelzöfen

- den Aufbau des Kupolofens schematisch zeichnen und dessen Elemente benennen - Heiss- und Kaltwindkupolofen unterscheiden, - den Aufbau und die Wirkungsweise im Prinzip erklären

Tiegelofen

- Bauart und Wirkungsweise des öl- oder gasbeheizten Ofens erklären

Sandaufbereitungsanlagen

- die Aufgaben nennen, den Aufbau und die Arbeitsweise in den Grundzügen beschreiben

Gussnachbehandlungseinrichtungen

- Verfahren zum Aussanden und Entkernen von Gussstücken nennen und in ihren Grundzügen beschreiben - Warmbehandlungs-Einrichtungen nennen und ihre spezielle Zweckbestimmung aufzeigen.

Allgemeine Einrichtungen im Modellbau: Staub- und Späneabscheider

- Möglichkeiten und Verfahren zur Staubabscheidung nennen

Belüftung, Luftbefeüchtung

- den Einsatz von Lüftungsanlagen erläutern, Auswirkungen der Luftfeuchtigkeit nennen.

Formherstellungsmethoden : - Formherstellungsmethoden aufzählen und den Gruppen der verlorenen Formen und Dauerformen bzw. den Gruppen mit Dauermodell, mit verlorenem Modell und ohne Modell zuordnen - Anwendungsbereiche aufzählen Handform Schablonenform

- Merkmale des Handform-, Kastenformund Grubenform-Verfahrens beschreiben - die Verwendung der Dreh- und Ziehschablone begründen - den Einsatz von Exzentervorrichtungen erläutern - die Verwendung von Kombinationen mit Teilmodellen begründen - geeignete Formstoffe den Verfahren zuordnen und begründen - Kriterien für die Wahl zwischen Modellund Schablonenform nennen

1143

Skelettform

- die Merkmale der Skelettform nennen

Maschinenform

- die Voraussetzungen für die Wahl des Maschinenformverfahrens nennen - Arbeitsverfahren von neu entwickelten Verfahren in den Grundzügen erläutern

Kernform

- Vor- und Nachteile von Kernform und Handform einander gegenüberstellen und bewerten

Maskenform

- die Voraussetzungen bei der Maskenherstellung durch das Schutt- und Blasverfahren erklären - die Anforderungen an den Formstoff nennen - die Voraussetzungen für die Wahl des Maskenformverfahrens begründen.

Giessverfahren: Feingiessen (Präzisionsgiessen) Vollformgiessen

- die Arbeitsverfahren beschreiben

Kokillengiessen

- die Merkmale des statischen Verfahrens beschreiben - die Unterschiede in der Herstellung von Spritzguss und Druckguss nennen

Schleudergiessen

- das horizontale Verfahren beschreiben und Anwendungsgebiete nennen - die Merkmale des horizontalen und vertikalen Verfahrens in den Grundzügen beschreiben - die Methode zur Herstellung von Hohlbarren beschreiben - Vor- und Nachteile des Stranggiessens aufzählen.

Stranggiessen

- die Arbeitsverfahren beschreiben und Anwendungsbeispiele nennen - die Anforderungen an die Beschaffenheit des Formstoffs nennen und begründen - Vor- und Nachteile des Vollformgiessens nennen

Verfahrenstechnik zur Formherstellung: Nassguss - die Anforderungen an die Formherstellung bei Verwendung von Nassguss-Sanden beschreiben - Zusammenhänge zwischen Gasbildung und Gasdurchlässigkeit begründen

1144

Trockenguss- oder selbsthärtende Sande

- die Anforderungen an die Formherstellung bei Verwendung von Trockenguss- oder selbsthärtenden Sanden beschreiben - Kriterien zur Wahl der Formstoffe nennen - Vor- und Nachteile von Nassguss- und Trockenguss-Sanden bzw. selbsthärtenden Sanden gegenüberstellen.

Verfahrenstechnik zur Kernherstellung:

Maschinelle Kernherstellung

Kernverfestigung, Kerntrocknung

- die an die Kerne zu stellenden mechanischen und thermischen Anforderungen beschreiben - den Zweck der Armierung und der Entlüftung nennen und Arten aufzählen - die an Kernbüchsen und Schiess-Sande gestellten Anforderungen nennen - Hilfsmittel zur Kernablage und zur Kerntrocknung nennen - Anwendungsgebiete der maschinellen und manuellen Keraherstellung gegenüberstellen - die bei der Verfestigung der Kerne ablaufenden Vorgänge nennen und an praktischen Beispielen erklären - Kerntrocknungszeiten und -temperaturen, bezogen auf die Art der Bindemittel, nennen und begründen.

Verfahrenstechnik im Modellbau: Grundlagen

- anhand typischer Beispiele folgende Begriffe und ihre Anwendung beschreiben: - Modellqualität nach VSM-Norm - Schwindmass - Bearbeitungszugabe - Formtrennung/Formscheidung - Kernlagerung, Stampfrichtung der Kerne, Kernspiel (Toleranzen) - Giess-System - Modellverteilung auf Formplatten.

Modellkonstruktion: Arbeitsvorbereitung

- die Aufgaben der Arbeitsvorbereitung in bezug auf Zeichnung, Aufriss, Skizze, Lehre und Holzbestellung erläutern

1145

Holz-Modelleinrichtungen Holz-Verbindungen Grundkörper

Bewegliche Modellteile

Kernbüchsen

Schablonen

Kunststoffmodelle

Lagerung und Bewirtschaftung von Modellen

Grundlagen und Herstellung schildern die wesentlichen Verarbeitungsgrundsätze nennen und begründen den Aufbau und die Herstellung von Grundkörpern in massiver Hohlbauweise und zusammengesetzter Bauweise für Modelle und Kernbüchsen beschreiben die zur Herstellung erforderlichen Faktoren beschreiben wirtschaftliche und technische Vor- und Nachteile der Verwendung von beweglichen Modellteilen nennen den Aufbau bezüglich Art und Form sowie die Anforderung und Ausführung von Kernbüchsen (Schütterkernbüchsen, halbe, zwei- und mehrteilige Kernbüchsen) beschreiben den Aufbau, die an sie gestellten Anforderungen sowie Ausführungsarten von Drehund Ziehschablonen, Skelett-, Handform-, Maschinen- und Kernformmodellen beschreiben den Aufbau von Maschinenmodellen mit ebener und unebener Trennung erläutern den Aufbau und die Herstellungsarten von Modellen aus Kunststoff oder mineralischen Werkstoffen schildern die sachgemässe Lagerung von Modellen erläutern und begründen.

Anschnitt- und Speisertechnik:

Anschnitt-Technik

1146

die Elemente des Anschnitt- und Speisersystems benennen und ihre Aufgaben beschreiben Forderungen an das gesamte Anschnittsystem formulieren formtechnische Überlegungen anstellen und ihre Auswirkungen auf die Anschnitt-Technik nennen Ausführungsformen von Einguss, Schlakkenlauf und Anschnitt skizzieren und ihre Vor- und Nachteile gegenüberstellen Anschnittarten an praktischen Beispielen erläutern die Dimensionierung von Anschnitt-Elementen anhand von Merkblättern erläutern

Speisertechnik

die Merkmale der flüssigen bzw. festen Schwindung und Erstarrungsschrumpfung unterscheiden Auswirkungen der Erstarrungsschrumpfung ableiten Anforderungen an Speiser beschreiben die Grundsätze der Speiserberechnung am Beispiel einfacher Gussstücke darlegen Ausführungsarten von Speiser an praktischen Beispielen erläutern

Kühlelemente

die Aufgabe beschreiben und Forderungen bezüglich Ausführung aufzählen die Unterschiede zwischen Innen- und Aussenkühlungsmethoden aufzeigen und an praktischen Beispielen erläutern.

Giessgerechtes Gestalten von Gussstücken

das form- und putzgerechte Gestalten und das giessgerechte Gestalten von Wanddikken-Übergängen an praktischen Beispielen erläutern.

Auswirkungen von Gussfehlern ableiten die folgenden Gussfehlerarten charakterisieren sowie Ursachen und Abhilfemöglichkeiten aufzeigen: Lunker, Blasen, unvollständige Gussstücke, Sandausdehnungsfehler, Risse, Oberflächenfehler, Einschlüsse und Massfehler.

Gussfehler

Gussstückkontrolle

Zerstörungsfreie

Unfallverhütung

36

die Aufgabe der Kontrolle erläutern das Wesen der Sicht-, Mass- und Dichtheitskontrolle an praktischen Beispielen verdeutlichen den Zweck der Protokollierung erläutern.

Werkstoffprüfung: die Magnetrissprüfung, Eindringprüfung, Röntgen- und Ultraschallprüfung in den Grundzügen erklären die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen sinngemäss wiedergeben.

Allgemeinbildung, Turnen und Sport

Für die Allgemeinbildung (Deutsch, Geschäftskunde, Staats- und Wirtschaftskunde) sowie für Turnen und Sport gelten die Lehrpläne des BIGA.

1147

4

Schlussbestimmungen

41

Aufhebung bisherigen Rechts

Der Normallehrplan vom Juli 1952') für die Berufsklassen der Oiesser und Modellschreiner wird aufgehoben.

42

Übergangsrecht

Lehrlinge, die ihre Lehre vor dem 1. Januar 1980 begonnen haben, werden nach dem bisherigen Normallehrplan unterrichtet.

43

Inkrafttreten

Dieser Lehrplan tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.

13. August 1979

') Im BEI nicht veröffentlicht.

1148

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Der Direktor: Bonny

Technischer Modellbauer Modeleur de fonderie Modellista di fonderia A. Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung

B. Lehrplan für den beruflichen Unterricht

Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Technischen Modellbauer vom 13. August 1979

Das Eidgenössische Volkswirtschafisdepartement, gestützt auf die Artikel 11 Absatz l, 28 Absatz 2 und 32 Absatz l des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 '' über die Berufsbildung (im folgenden Bundesgesetz genannt) und die Artikel 12 und 20a der zugehörigen Verordnung vom 30. März 19651), verordnet: I

Ausbildung

II

Lehrverhältnis

Art. l Berufsbezeichnung, Beginn und Dauer der Lehre 1 Die Berufsbezeichnung ist Technischer Modellbauer.

2

Der Technische Modellbauer befasst sich mit der Anfertigung und Reparatur von Modellen für die Herstellung von Gussstücken. Er verarbeitet Holz und Kunststoffe zu Modellen, Modellplatten, Giess-Systemen, Urmodellen, Kopiermodellen und anderen modelltechnischen Einzelteilen.

3 Die Lehre dauert vier Jahre. Sie beginnt mit dem Schuljahr der zuständigen Berufsschule.

Art. 2 Anforderungen an den Lehrbetrieb 1 Lehrlinge dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm nach Artikel 5 vermittelt wird.

2

Lehrbetriebe, die einzelne Teile des Ausbildungsprogramms nach Artikel 5 nicht vermitteln können (z. B. das Giessereipraktikum), dürfen Lehrlinge nur ausbilden, wenn sie sich verpflichten, ihnen diese Teile in einem ändern Betrieb '> AS 1965 321 2 > AS 1965 345 1980-112

1149

vermitteln zu lassen. Dieser Betrieb und die Dauer der ergänzenden Ausbildung werden im Lehrvertrag festgelegt.

3 Zur Ausbildung von Lehrlingen sind berechtigt: - gelernte Technische Modellbauer und gelernte Modellschreiner.

4 Um eine methodisch richtige Instruktion sicherzustellen, erfolgt die Ausbildung nach einem Modellehrgang l\ der aufgrund von Artikel 5 dieses Reglements ausgearbeitet worden ist.

5 Die Eignung eines Lehrbetriebs wird durch die zuständige kantonale Behörde festgestellt. Vorbehalten bleiben die allgemeinen Bestimmungen des Bundesgesetzes für die Ausbildung von Lehrlingen, Art. 3 Höchstzahl der Lehrlinge 1 Ein Lehrbetrieb darf ausbilden : 1 Lehrling, wenn ständig mindestens ein Fachmann beschäftigt ist; ein zweiter Lehrling darf seine Lehre beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrjahr eintritt; 2 Lehrlinge, wenn ständig mindestens drei bis vier Fachleute beschäftigt sind; 3 Lehrlinge, wenn ständig mindestens fünf bis acht Fachleute beschäftigt sind; 1 weiteren Lehrling auf je weitere fünf ständig beschäftigte Fachleute.

1 Als Fachleute für die Festsetzung der Höchstzahl der Lehrlinge gelten gelernte Berufsleute nach Artikel 2 Absatz 3.

3 Die Lehrlinge sollen so eingestellt werden, dass sie sich gleichmässig auf die Lehrjahre verteilen.

12

Ausbildungsprogramrn für den Betrieb

Art. 4 Allgemeine Richtlinien 1 Der Betrieb stellt dem Lehrling zu Beginn der Lehre einen geeigneten Arbeitsplatz sowie die notwendigen Einrichtungen und Werkzeuge zur Verfügung.

2 Der Lehrling soll zu Reinlichkeit, Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem und sauberem Arbeiten erzogen werden. Er soll zu korrektem Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern angehalten werden.

3 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten werden alle Arbeiten abwechslungsweise wiederholt. Der Lehrling muss so ausgebildet werden, dass er am Ende alle im Ausbildungsprogramm aufgeführten Arbeiten selbständig und in angemessener Zeit ausführen kann. Insbesondere sollen die Fähigkeit, Zeichnungen zu lesen, und das Vorstellungsvermögen geschult werden.

4 Der Lehrling muss rechtzeitig über die bei einzelnen Arbeiten auftretenden Unfallgefahren und möglichen Gesundheitsschädigungen aufgeklärt werden.

Einschlägige Vorschriften und Empfehlungen der SUVA werden ihm zu Beginn der Lehre abgegeben und erklärt.

') Der Modellehrgang kann beim Arbeitgeberverband schweizerischer Maschinen- und Metallindustrieller (ASM), Faebstelle für das Lehrlingswesen, Graben 25, 8400 Winterthur, bezogen werden.

1150

5

Der Lehrling eignet sich im Verlaufe des zweiten oder dritten Lehrjahres in einem zwei Monate dauernden Aufenthalt in einer Giesserei allgemeine Fachkenntnisse über die wichtigsten Formverfahren an. Das Giessereipraktikum soll das Verständnis für die giessereigerechte Ausführung von Modellen und anderen modelltechnischen Einzelteilen fördern.

6 Der Lehrmeister hält den Ausbildungsstand des Lehrlings periodisch, mindestens aber einmal im Jahr in einem Ausbildungsbericht1) fest, den er mit dem Lehrling bespricht.

Art. 5 Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse 1 Die Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende jeder Ausbildungsphase verlangten Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

2

Richtziele für die einzelnen Lehrjahre: Erstes Lehrjahr - mit den Arbeitsverhältnissen und der Organisation im Modellbaubetrieb vertraut sein - betriebliche Sicherheitsvorschriften und Massnahmen der Berufshygiene nennen - mit den bei der Modellherstellung verwendeten Handwerkzeugen sicher umgehen und über grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Bedienung von Bohr-, Bandsäge-, Schleif-, sowie Abriebt- und Dickenhobelmaschinen verfügen - an Lehrarbeiten und Arbeiten der Produktion nach Anweisung einfache Modelleinrichtungen und Modellteile aus Holz aufreissen und anfertigen und dabei die notwendigen Schwindmasse, Bearbeitungszugaben und Formtechniken berücksichtigen.

Zweites Lehrjahr - die im ersten Lehrjahr angeeigneten Grundkenntnisse vertiefen und bei der Anfertigung angemessener Modelleinrichtungen nach Zeichnung anwenden - über grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Bedienung von Dreh-, Fräs- und Kreissägemaschinen verfügen - über grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Verarbeitung von Kunstharzen und bei der Ausführung von Malerarbeiten an Holz und Kunststoffmodellen verfügen.

Drittes Lehrfahr - mit den Handwerkzeugen, Maschinen, Einrichtungen und Werkstoffen der Gussstück-Formherstellung vertraut sein, grundlegende Formverfahren überblicken und über allgemeine Kenntnisse verfügen, die für die Modellherstellung von Bedeutung sind

'' Ein Musterformular für den Ausbildungsbericht kann bei der zuständigen kantonalen Behörde bezogen werden.

1151

- anspruchsvolle Modelleinrichtungen aus Holz und Kunststoff selbständig und nach Angaben anfertigen, zusammenpassen, reparieren und ändern, indem alle in den beiden ersten Lehrjahren erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse abwechslungsweise wiederholt werden.

Viertes Lehrjahr - nach anspruchsvollen Modell- und Werkstattzeichnungen und unter Berücksichtigung von Arbeitsgüte und Zeitaufwand selbständig Modelleinrichtungen herstellen - einfache Operationspläne durch bestmögliche Ausnützung der zur Verfügung stehenden Materialien, Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeuge erstellen.

3

Informationsziele für die einzelnen Sachgebiete :

01

Grundausbildung Handarbeiten

01.01

Werkstoffe Modellholzarten und im Modellbau gebräuchliche Kunststoffe unterscheiden und benennen, ihre Bearbeitungseigenschaften nennen und Verwendungsmöglichkeiten aufzeigen.

.01

01.02

Messen Nachstehende Messwerkzeuge handhaben, einsetzen und instandhalten: Massstab Schieblehre Richtplatte Tiefenmass Radienschablonen und -lehren Winkelmesser Greifzirkel Innen- und Aussentaster.

.01 .02 .03 .04 .05 .06 .07 .08 01.03

Anreissen und Kennzeichnen Nachstehende Anreisswerkzeuge handhaben, einsetzen und instandhalten: .01 Winkel .02 Lineal .03 Reissnadel .04 Stangenzirkel und Zirkel .05 Höhenreisser ,06 Streichmass ,07 Anreissarbeiten: ,0) Einfache geometrische Figuren mit geraden und bogenförmigen Linien anreissen .02 Werkstücke anreissen.

1152 ·

.

01.04 .01 .02 .01 .02 .03 .04 .05 .06 ,07 .08 .09 01.05

Modell- und Formtechnik Modellaufrisse erstellen Modelltechnische Angaben interpretieren und anwenden: Trennung von Modell und Kernbüchse Anzug Kernlager Kernspiel Fassonnierung Bearbeitungszugabe Losteile Modell- und Kernbüchsenaufbau Skizzen und Listen erstellen.

.01

Sägen von Hand Absetz- und Stichsäge handhaben und damit nach Riss sägen.

.01 .02 .03 .04 .05 .06

Feilen und Raspeln Raspel und Feile wählen, handhaben, einsetzen und instandhalten Feile führen Ebene Flächen feilen Planparallel und winklig feilen Aussenrundfeilen (Radien) Innenrundfeilen.

.01 .02

Schärfen und Abziehen von Werkzeugen Handwerkzeuge Fräsmesser, Drehstähle, Bohrer.

.01 .02 .03 .04 .05

Hobeln von Hand Hobelwerkzeuge wählen, handhaben um) instandhalten Schruppen < Schlichten Auf Dicke hobeln Fügen.

.01 .02 .03 .04 .05

Werkzeuge wählen und führen Flächen stechen Bombierungen stechen Kugelformen ausstechen Hohlkehlen stechen.

01.06

01.07

01.08

01.09

Stecharbeiten

01.10

Handschleifarbeiten .01

Flächen in Längs- und Querrichtung schleifen.

1153

02

Grundausbildung Maschinenarbeiten I

02.01 .01 .02 .03

Allgemeines für das Arbeiten an Bohrmaschine, Bandsäge und Schleifmaschinen Aufbau, Arbeitsweise und Bedienung der Maschinen erläutern Laufende Wartungsarbeiten ausführen Werkzeuge wählen, spannen und einstellen.

.01 .02 .03 ,04 .05 .06

Bohrarbeiten Werkstücke spannen und ausrichten Schnittgeschwindigkeit und Vorschub wählen und einstellen Durchgangslöcher bohren Ansenken und versenken Sacklöcher bohren Bohren mit der Handbohrmaschine.

.01 .02 .03 .04 .05 .06 .07

Bandsägearbeiten Auf Riss sägen Holz grob zuschneiden Scheiben zusagen Segmente sägen Rundkörper längs und quer sägen Sägen mit Schrägklötzen Aus Vierkanthölzern Drehrohlinge sägen.

.01 .02 .03 .04 .05 .06 .07 .08

Teller-, Zylinder- und Bandschleifmaschinenarbeiten Schleifteller und-zylinder spannen, richten und neu beschichten Formschleifen Anzugschleifen Aussenrundschleifen Innenrundschleifen Hohlkehlen ausschleifen Ecken Dünne Werkstücke schleifen.

.01 .02 .03 .04

Erweiterte Grundausbildung Handarbeiten und Maschinenarbeiten Höh lagern, trocknen und rüsten Modellholzarten wählen Holzeigenschaften nennen Holzfehler erkennen und beurteilen Holzlagerung beschreiben und anwenden.

.01 .02 .03 .04 .05 .06 .07

Verleimen Bretter verleimen Klötze verleimen Absperren Aufleimen Sohlen zweiteilige Dreharbeiten verleimen Hohlkörper verleimen.

02.02

02.03

02.04

03 03.01

03.02

1154

03.03

Holzverbindungsarbeiten .01 .02 .03 .04 .05 .06 .07 .08

Überblatten Schlitzen Zinken Dübeln Federn Dauben Zapfen Bogen und Ringe aus Segmenten herstellen.

04

Grundausbildung Maschinenarbeiten II

04.01

Allgemeines für das Arbeiten an Abriebt- und Dickenhobelmaschinen Aufbau, Arbeitsweise und Bedienung der Maschinen erläutern Laufende Wartungsarbeiten ausführen Werkstücke führen Messer einstellen Vorschub und Spandicke wählen und einstellen.

.01 .02 .03 .04 .05 04.02

Arbeiten an Abrichtmaschinen .01 .02 .03 .04 .05

04.03

Abrichten Fügen Fasen Ringe planhobeln Auf Riss abrichten.

Arbeiten an Dickenhobelmaschinen

.01 .02 .03 .04

Hobeln auf Mass Profile nach Profillehre hobeln Dünne Werkstücke hobeln Dünne, hohe Werkstücke hobeln.

05

Grundausbildung Maschinenarbeiten III

05.01

Allgemeines über das Arbeiten an Dreh- und Fräsmaschinen .01 .02 .03 .04 .05 .06

05.02

Aufbau, Arbeitsweise und Bedienung der Maschinen erläutern Laufende Wartungsarbeiten ausführen Werkstücke spannen und ausrichten Werkzeuge wählen, spannen und einstellen Schnittwinkel an Werkzeugen benennen und für die Bearbeitung verschiedener Werkstoffe bestimmen Schnittgeschwindigkeit, Vorschub und Spantiefe wählen.

Dreharbeiten von Hand und mit Stahlhalter

.01 Drehen von ein- und mehrteiligen Modellkörpern: .01 Segmentringe .02 Daubenkörper .03 Exzenter

1155

05.02.02 .01 .02 ,03 .04 .03 .01 .02 .03 05.03 .01 .02 .03 .04 .05 .06 06

Innendrehen: Bohren Durchgehende und abgesetzte Bohrungen ausdrehen Einstechen Formdrehen mittels Formstählen Drehen von Konen: Aussenkonen Irmenkonen Aussen- und Innenkonen zusammenpassen.

Fräsarbeiten Waagrechte und senkrechte ebene Aussenflächen nach Riss und Skala fräsen Ebene Aussenflächen unter bestimmten Winkeln fräsen Stufen mit und ohne Abrundungen fräsen Nuten rechteckförmiger und beliebiger Querschnittsformen fräsen Gebogene aussen- und innenliegende Flächen fräsen Rundfräsen.

Grundausbildung Maschinenarbeiten IV

06.01

.02

Allgemeines über das Arbeiten mit Kleinmaschinen Aufbau, Arbeitsweise, Einsatzmöglichkeiten und Bedienung von Kleinmaschinen erläutern Laufende Wartungsarbeiten ausführen.

.01 .02 .03

Folgende Kleinmaschinen als Ergänzung zu den fest installierten Holzbearbeitungsmaschinen handhaben können: Handschleifmaschinen Handkreissägen Handoberfräsmaschinen.

.01 .02 .03 .04

Allgemeines für das Arbeiten an der Kreissäge Aufbau, Arbeitsweise und Bedienung der Kreissäge erläutern Laufende Wartungsarbeiten ausführen Blatthöhe einstellen Spaltkeil, Schutzhaube und Anschläge anbringen und einstellen.

.01 .02

Arbeiten an der Kreissäge Zuschneiden Ablängen.

.01

06.02

06.03

06.04

07

Kunstharzverarbeitung und Malerarbeiten

07.01

Kunstharze und Überzugsstoffe Arten, Eigenschaften und Verwendungsbeispiele nennen Verhaltensvorschriften für die Aufbereitung, den Umgang und die Verwahrung erläutern Verarbeitungsgrundsätze erläutern.

.01 .02 .03

1156

07.02 .01 .02 .03 .04 .05 .06 .07 .08 .09

Kunstharzarbeiten Urmodelle oberflächenbehandeln Trennmittel auftragen Mehrkomponenten-Harze zubereiten Grundieren Laminieren Verrippen Hinterfüllen Giessen Spachteln.

.01 .02 .03 .04 .05

Malerarbeiten Grundieren Spachteln Spachtelschleifen Hohlkehlen anbringen Anstriche auftragen.

07.03

08

Formtechnische Ausbildung in einer Giesserei

08.01

Form- und Kernherstellung Arbeitstechniken in den Grundzügen beschreiben Den Einsatz von Handwerkzeugen und einfachen Form- und Kernherstellurtgsmaschinen beschreiben Einfache Formen und Kerne bis zum Abgiessen unter Anleitung herstellen und dabei verwendete Formwerkstoffe nennen.

.01 .02 .03

13

Ausbildung in der Berufsschule

Art. 6 Pflichtunterricht Die Berufsschule unterrichtet nach dem Lehrplan des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit1) für die Berufe der Giessereitechnologen und Technischen Modellbauer.

2

Lehrabschlussprüfung

21

Durchführung

Art. 7 Allgemeines 1 An der Lehrabschlussprüfung soll der Lehrling zeigen, ob er die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht hat und über die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt.

2 Die Kantone führen die Prüfung durch.

Anhang zu diesem Reglement.

1157

Art. 8 Organisation 1 Die Prüfung wird im Lehrbetrieb, in einem ändern geeigneten Betrieb oder in einer Berufsschule durchgeführt. Dem Lehrling müssen ein Arbeitsplatz und die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Aufgebot wird bekannt gegeben, welche Werkzeuge, Materialien und Hilfsmittel er mitbringen muss.

2 Der Lehrling erhält die Prüfungsaufgabe erst bei Beginn der Prüfung. Sie wird ihm, soweit notwendig, erklärt. Die Prüfungsunterlagen enthalten neben allen notwendigen Angaben für die Ausführung der Arbeit auch die für die Beurteilung massgebende Vorgabezeit. Der Lehrling wird über die Auswirkungen einer allfälligen Überschreitung dieser Zeit orientiert, bevor er die Arbeit aufnimmt.

Art. 9 Experten 1 Die kantonale Behörde ernennt die Prüfungsexperten. In erster Linie werden Absolventen von Expertenkursen beigezogen.

2 Mindestens ein Experte überwacht dauernd und gewissenhaft die Ausführung der Prüfungsarbeiten. Er hält seine Beobachtungen schriftlich fest.

3 Mindestens zwei Experten beurteilen die Prüfungsarbeiten.

4 Die Experten prüfen den Lehrling ruhig und wohlwollend. Sie bringen Bemerkungen sachlich an.

22

Prüfungsfächer und Prüfungsstoff

Art. 10 Prüfungsfächer Die Prüfung ist in folgende Fächer unterteilt: a. Praktische Arbeiten etwa 23 Stunden; b. Berufskenntnisse 3 Stunden; c. Allgemeinbildung (nach dem Reglement vom 1. Juni 1978 ') über die Allgemeinbildung an der Lehrabschlussprüfung in den gewerblich-industriellen Berufen).

Art. 11 Prüfungsstoff 1 Die Prüfungsanforderungen bewegen sich im Rahmen der Richtziele von Artikel 5 und des Lehrplans. Die Informationsziele dienen als Grundlagen für die Aufgabenstellung, Praktische Arbeiten ^ Der Lehrling muss folgende Aufgaben selbständig ausführen: - Modellaufriss ; 1

" BB1 1978 II 162 ) Zeichnungen von Prüfungsstücken und Bewertungsblätter können durch die Prüfungsorgane beim ASM, Fachstelle für das Lehrlingswesen, Winterthur, bezogen werden.

2

1158

- Anfertigen eines zwei- oder mehrteiligen Modells samt Kernbüchse, bzw. einzelner Teile davon.

Die einzelnen Arbeitstechniken sind entsprechend ihrer Bedeutung innerhalb der gesamten Ausbildung bei der Aufgabenstellung zu berücksichtigen.

Berufskenntnisse ' ) 3

Die Prüfung wird schriftlich nach dem Auswahlantwortverfahren durchgeführt. Der Umfang der Prüfung in den einzelnen Wissensgebieten richtet sich nach deren Bedeutung im Rahmen der gesamten Ausbildung.

23

Beurteilung und Notengebung

Art. 12 Beurteilung 1 Die Prüfungsarbeiten werden in folgenden Fächern bewertet: Prüfungsfach: Praktische Arbeiten Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Wichtigkeit der verlangten Arbeitsgüte, Sauberkeit und Arbeitsweise nach folgenden Kriterien : a. Messbare Resultate - Tolerierte Masse - Nichttolerierte Masse; b. Kontrollierbare Resultate - Anzug, Kernspiel, Flächen, Winkel, Radien, Hohlkehlen; c. Schätzbare Resultate - Einhalten von Bearbeitungsangaben - Sauberkeit der Ausführung; d. Arbeitsweise - Gebrauch der Handwerkzeuge, Maschinen, Hilfsmittel und Vorrichtungen - Wahl und Einsatz der Werkzeuge - Spannen und Ausrichten der Werkstücke - Zeichnungskonforme Ausführung.

Prüfungsfach: Berufskenntnisse Das Ergebnis der Prüfung wird aus dem Gesamttotal aller Prüfungsfragen durch eine Fachnote ausgedrückt, 2 Die Leistungen in den Prüfungsfächern Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse werden nach Artikel 13 bewertet. Die Praktischen Arbeiten sind vollständig auszuführen. Wird die Vorgabezeit überschritten, so wird der zeitliche Mehraufwand ermittelt und bei der Erteilung der Fachnote berücksichtigt-:)

]) 2

Prüfungsunterlagen können durch die Prüfungsorgane beim ASM, Faebstelle für das Lehrlingswesen, Winterthur, bezogen werden.

> Notenformulare können beim ASM, Fachstelle für das Lehrlingswesen, Winterthur, bezogen werden.

1159

Art. 13

Notenskala

Eigenschaften der Leistung

Beurteilung

Note

Qualitativ und quantitativ vorzüglich Annähernd richtig und vollständig Zweckentsprechend, mit nur geringfügigen Fehlern ...

Befriedigend, aber mit gewichtigeren Fehlern und kleinen Lücken Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Technischen Modellbauer zu stellen sind, noch knapp entsprechend

ausgezeichnet 6 sehr gut ,5,5 gut 5 ziemlich gut

4,5

genügend

4

Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Technischen Modellbauer zu stellen sind, nicht mehr entsprechend ungenügend Unvollständig, mit groben Fehlern sehr schwach Wertlos oder nicht ausgeführt unbrauchbar Andere Zwischennoten als 5,5 und 4,5 sind nicht zulässig.

~3 2 l

Art. 14 Prüfungsergebnis 1 Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Diese wird aus den folgenden Fachnoten ermittelt: - Praktische Arbeiten (zählt doppelt), - Berufskenntnisse (zählt doppelt), - Allgemeinbildung.

2 Die Gesamtnote ist das Mittel aus den Fachnoten (Vi der Notensumme) und wird auf eine Dezimalstelle berechnet.

3 Die Prüfung ist bestanden, wenn weder die Fachnote Praktische Arbeiten noch die Gesamtnote den Wert 4,0 unterschreiten.

Art. 15 Notenformular und Expertenbericht 1 Auf Einwendungen des Lehrlings, er sei in grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse nicht eingeführt worden, dürfen die Experten keine Rücksicht nehmen. Sie halten jedoch seine Angaben im Expertenbericht fest.

2 Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der betrieblichen oder schulischen Ausbildung, so tragen die Experten genaue Angaben über ihre Beobachtungen in das Notenformular ein.

3 Das Notenformular mit dem Expertenbericht wird nach der Prüfung von den Experten unterzeichnet, und der zuständigen kantonalen Behörde unverzüglich zugestellt.

1160

Art. 16

Fähigkeitszeugnis

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung «Gelernter Technischer Modellbauer» zu führen.

Art. 17 Rechtsmittel Beschwerden betreffend die Lehrabschlussprüfung richten sich nach kantonalem Recht.

3

Schlussbestimmungen

Art. 18

Aufhebung bisherigen Rechts

Die Réglemente vom 30. Juni 1943 "> über die Lehrlingsausbildung und die Mindestvorschriften der Lehrabschlussprüfung im Modellschreinerberuf werden aufgehoben.

Art. 19 Übergangsrecht 1 Lehrlinge, die ihre Lehre vor dem I.Januar 1980 begonnen haben, schliessen sie nach den bisherigen Reglementen ab.

2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis am 31. Dezember 1985 auf sein Verlangen nach dem bisherigen Reglement über die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung geprüft.

Art. 20

Inkrafttreten

Die Bestimmungen über die Ausbildung treten am 1. Januar 1980 in Kraft, diejenigen über die Lehrabschlussprüfung am 1. Januar 1984.

13. August 1979

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Honegger

7193

» BB1 1943 642 646

1161

Lehrplan für den beruflichen Unterricht der Giessereitechnologen und Technischen Modellbauer vom B.August 1979

Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), gestützt auf Artikel 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 '> über die Berufsbildung und Artikel 16 Absatz l der Verordnung vom 14. Juni 1976^ über Turnen und Sport an Berufsschulen, verordnet: 1

Allgemeines

Die Berufsschule vermittelt dem Lehrling die notwendigen theoretischen Berufskenntnisse und die Allgemeinbildung. Sie unterrichtet nach diesem Lehrplan und berücksichtigt bei der Gestaltung des Unterrichts die in Artikel 5 des Ausbildungsreglements den einzelnen Lehrjahren zugeordneten Lernziele. Die auf dieser Grundlage erstellten schulinternen Arbeitspläne werden den Lehrbetrieben auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Die Klassen werden nach Lehrjahren gebildet. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

Der Pflichtunterricht wird nach Möglichkeit im ersten und zweiten Lehrjahr auf einen ganzen und einen halben und in den übrigen Lehrjahren auf einen ganzen Schultag angesetzt. Ein ganzer Schultag darf, einschliesslich Turnen und Sport, nicht mehr als neun, ein halber nicht mehr als fünf Lektionen umfassen. ^ 2

Stundentafel

Die Zahl der Lektionen und ihre Verteilung auf die Lehrjahre sind verbindlich.

Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

» AS 1965 321 SR 415.022 ) Wird der berufliche Unterricht an interkantonalen Fachkursen erteilt, richtet sich die Schulorganisation nach dem Reglement über die Durchführung dieser Kurse.

2 > 3

1162

Fächer

Lehrjahre

Total Lektionen

---- J

1

3

4

120

80

80 80 40

40 40 80

40

40

80

100

200 120 300

40

80

80

60

260

40 40 80

40 40 40 80

40 40 40 40

40 40 40 40

160 160 120 240

Total

520

520

360

360

1760

Anzahl Schultage/Woche

l Vi

l Vi

l

l

2 3 4

5

6 7 8 9

Mathematik - Algebra - Fachrechnen - Trigonometrie Zeichenkunde . . . . : Werkstoffkunde Physik - Mechanik - Wärmelehre - Festigkeitslehre - Elektrotechnik - Maschinenlehre Berufskunde - Betriebstechnik - Maschinenelemente - Fertigungstechnik Deutsch Geschäftskunde Staats- und Wirtschaftskunde Turnen und Sport

Z

3

200

Unterricht

Die genannten Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende der Ausbildung verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

31 311

Mathematik (200 Lektionen) Algebra (ca. 80 Lektionen)

Richtziel Die algebraischen Grundkenntnisse erarbeiten, die zum Lösen beruflicher Rechnungsaufgaben nötig sind.

Informationsziele Positive und negative allgemeine und gebrochene Zahlen

- addieren, subtrahieren, multiplizieren, dividieren und potenzieren mit ganzen Exponenten.

1163

Binome

- addieren, subtrahieren, multiplizieren und quadrieren.

Polynome

- addieren, subtrahieren, multiplizieren und durch Binome teilen.

- addieren, subtrahieren, multiplizieren und dividieren.

- aus praktischen Aufgaben aufstellen und auflösen.

- im Rahmen der aufgeführten Grundrechnungsarten angewandte Aufgaben selbständig aufstellen, umformen und lösen.

Potenzen und Wurzeln mit gleicher Basis Proportionen mit 4 Gliedern Gleichungen ersten Grades mit. einer Unbekannten

312

Fachrechnen (ca. 100 Lektionen)

Richtziele Berufsbezogene Rechenprobleme systematisch, selbständig und sicher lösen.

Formelsammlungen, Tabellen und Rechengeräte sicher einsetzen.

Informationsziele Rechengeräte

Tabellenlesen

Zeit

Winkel Prozent und Promille

Längen

1164

sicher multiplizieren, dividieren, quadrieren, kubieren, quadratwurzelziehen die Kreisfläche aus dem Durchmesser sicher bestimmen und umgekehrt.

die Werte für n2, n3, l/n, I/n, Kreisumfang, Kreisfläche und Kreisdurchmesser mit Stellenwert sicher herauslesen die im Beruf üblichen Tabellen, wie Gewichtstabellen, Lochkreistabellen sicher handhaben und lesen.

Zeitangaben in Stunden, Minuten und Sekunden ins Dezimalsystem umrechnen und umgekehrt.

Winkelangaben ebener Winkel ins Dezimalsystem umrechnen und umgekehrt.

die Begriffe Steigung, Anzug, Konizität, Abbrand, Ausschuss, Ausbringen und Schwindmass erklären sowie Werte berechnen Gattierungen berechnen.

Streckenteilungen, Abstände, Kreisumfänge und gestreckte Längen berechnen Längenangaben des Dezimalsystems mit Hilfe von Tabellen in Zoll umrechnen und umgekehrt

- mit Hilfe des pythagoreischen Lehrsatzes Längen berechnen.

Flächen

Volumen, Masse

313

- Inhalte von einfachen und zusammengesetzten Flächen berechnen (Quadrat, Rechteck, Dreieck, regelmässige Vielecke, Kreis, Kreissegment, Kreissektor, Kreisring, Ellipse).

- Inhalte, Masse und Dichte einfacher und zusammengesetzter Körper berechnen · (Würfel, Prisma, Pyramide, Zylinder, Kegel, Pyramidenstumpf, Kegelstumpf, Kugel, Kugelsektor, Kugelsegment).

Trigonometrie (ca. 20 Lektionen)

Richtziel Die Beziehungen zwischen den Seiten und Winkeln eines rechtwinkligen Dreiecks an berufsbezogenen Aufgaben aufzeigen und rechnerisch anwenden.

Informationsziele Winkelfunktionen

32

- die Begriffe Sinus, Kosinus, Tangens und Kotangens als Formeln definieren - die Tabellenwerte, auf eine Minute genau interpoliert, herauslesen - Winkel und Längen in berufsbezogenen Aufgaben berechnen.

Zeichenkunde (200 Lektionen)

Richtziel Aus Einzelteilzeichnungen Form, Fabrikationsangaben und Funktion von Werkstücken herauslesen; Normung anwenden.

Informationsziele Technische Zeichnung Normung

- Informationsinhalt beschreiben.

- begründen.

Linienarten

- unterscheiden.

Massstab

- in Zeichnung interpretieren.

Stückliste

- interpretieren.

Perspektive

- aus perspektivischen Darstellungen die Normalprojektionen herauslesen und umgekehrt.

54 Bundesblait. 132. Jahrg. Bd. II

1165

Normalprojektion

Durchdringungen : Prisma, Zylinder, Kegel, Pyramide und Kugel Schnitte: Vollschnitt, Halbschnitt, Teilschnitt, Schnittverlauf, Schnittebenen und umgeklappte Querschnitte

europäische und amerikanische Methode unterscheiden Risskombinationen durch Herauslesen der räumlichen Formen interpretieren.

in vorgegebenen Zeichnungen interpretieren; Extrempunkte der Schnittkurven festlegen.

Risskombinationen durch Herauslesen der Formen interpretieren.

Besondere Ansichten: Angrenzende Teile, einzelne ebene Flächen, vor einer Schnittebene liegende Partien, Umklappung einzelner Partien und. Lochkreise, symmetrische , Teile, abgebrochen und unterbrochen dargestellte Teile Massangaben: Vermassungen Vermassungsarten

Masstoleranzen : Durch ISO-Symbole und durch Ziffern angegebene Masstoleranzen Oberflächenzustand und Bearbeitungsangaben

- deuten.

an Zeichnungen von einfachen Gussteilen und Modellen interpretieren nach Funktion, Herstellung, Prüfung und Anordnung unterscheiden Formsymbole und Vermassung von Anschrägungen, Teilungen, Winkeln, Sehnen, Bogen, Konen, Neigungen (Anzug) deuten.

Begriffe erklären Aufbau des Systems in den Grundzügen beschreiben Angaben interpretieren Zeichnungsangaben interpretieren Rauheitsklassen unterscheiden Bearbeitungsangaben mit Hilfe der Normen deuten.

Maschinenelemente: Gewinde, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Federringe, Splinten, Keile, Konen, Schweissnähte, Zahnräder, Federn

1166

Sinnbilder und Norrnbezeichnungen deuten.

33

Werkstoffkunde (120 Lektionen)

Richtziele Die grundlegenden physikalischen und chemischen Zusammenhänge und Sachverhalte bei der Gewinnung, Verarbeitung und Verwendung der Werkstoffe überblicken. Die Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten von Werkstoffen aufgrund ihrer Eigenschaften beurteilen. Die gebräuchlichen Normbezeichnungen deuten.

Informationsziele Gemenge, reiner Stoff, Verbindung, Molekül, Atom, Ion

die Begriffe erklären und voneinander unterscheiden.

Formeln einfacher chemischer Verbindungen

die Zusammensetzung anhand der Formeln deuten.

Aggregatzustände eines Stoffes

fest, flüssig und gasförmig in bezug auf Teilchenbeweglichkeit, Teilchenabstand und Ordnungszustand vergleichen.

Luft Sauerstoff, Wasserstoff, Kohlenstoff und deren Verbindungen

die Bestandteile aufzählen.

das Vorkommen, die Eigenschaften und Verwendung schildern.

Oxydation, Reduktion

den chemischen Vorgang erläutern das Verhalten der Metalle beim Erhitzen beschreiben.

Kohle, Erdöl, Erdgas

die Herkunft und Gewinnung beschreiben und Erzeugnisse nennen.

Eigenschaften und Verwendung erläutern die Auswirkungen auf Metalle nennen den pH-Wert als Unterscheidungsmerkmal erklären.

Säure, Lauge

Neutralisation, Salzbildung Elektrolyt, Nichtelektrolyt

Begriffe erläutern und Beispiele aus der Praxis nennen.

Eigenschaften nennen und anhand von Beispielen unterscheiden.

Elektrolyse

ihre technische Anwendung schildern.

Gifte, Chemikalien

den Umgang mit giftigen Stoffen und Erzeugnissen nach den Vorschriften der Giftgesetzgebung erläutern Vergiftungsmöglichkeiten sowie Massnahmen der Ersten Hilfe schildern.

Werkstoffe: Eigenschaften der Stoffe

Gruppierungsmöglichkeiten nennen die Adhäsion, Kohäsion und Kapillarwirkung erklären

1167

physikalische, technologische und chemische Werkstoffeigenschaften auseinanderhalten.

Metalle: Aufbau Legierung Erze Eisenmetalle

Roheisen Gusswerkstoffe

Stahl

Spanlose Formung

den kristallinen Aufbau erklären, Raumgitterformen und Gefügearten nennen den Begriff und Zweck des Legierens erklären chemische Verbindung und Vorkommen schildern grundsätzliche Eigenschaften in Abhängigkeit von C-Gehalt und Einlagerungsform erläutern die Roheisengewinnung erläutern und Produkte beschreiben Merkmale unterscheiden Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Gusseisen mit Lammellengraphit (GG), Gusseisen mit Kugelgraphit (GGG), Hartguss, Temperguss, Stahlguss und legierten Gusswerkstoffen beschreiben Herstellungsverfahren in den Grundzügen erläutern Block- und Stranggiessen vergleichen Begriffe «beruhigt/unberubigt vergossen» erklären Stahlsorten nach Zusammensetzung und Verwendung einteilen die Verfahren Walzen, Ziehen, Strangpressen, Schmieden, Rohrherstellung in den Grundzügen beschreiben.

Nichteisenmetalle: Gewinnung Schwermetalle, Leichtmetalle und ihre Legierungen Warmbehandlung der Eisenmetalle

Warmbehandlung der Leichtmetalle

1168

gruppieren und Merkmale nennen am Beispiel von Cu und AI die Gewinnung der Nichteisenmetalle erläutern Eigenschaften und Verwendung nach der technischen Bedeutung schildern den Einfluss auf das Gefüge deuten die Verfahren Glühen, Härten, Altern, Vergüten und Oberflächenhärten und ihren Zweck erklären Verfahren und Zweck erklären

Korrosionsschutz

- die Beständigkeit metallischer Werkstoffe beurteilen - Verfahren zum Schutz metallischer Werkstoffe nennen - Eigenschaften und Anwendungen an praktischen Beispielen erläutern.

Nichtmetalle: -. gruppieren und Merkmale nennen Kunststoffe

- nach ihren Eigenschaften unterscheiden und Ausgangsstoffe nennen - Verwendung und Verarbeitung berufsgebräuchlicher Kunststoffe nennen

Isolierstoffe

- nach Arten, Merkmalen und Verwendung im Zusammenhang mit Wärme, Kälte und Elektrizität unterscheiden

Schmiermittel

- Aufgaben der Schmiermittel nennen

Brenn- und Heizstoffe

- Arten, Merkmale und Verwendung unterscheiden

Werkstoffprüfung

- die in der Werkstatt in einfacher Weise durchführbaren Werkstoffprüfverfahren aufzählen und bezüglich Aussagewert beurteilen - Druck-, Zug- und Kerbschlagversuch beschreiben - Härteprüfverfahren nach der Art der Eindringkörper unterscheiden.

34

Physik (300 Lektionen)

341

Mechanik (ca. 160 Lektionen)

Richtziele Physikalische Zusammenhänge und Sachverhalte, insbesondere an Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeugen erkennen und beschreiben. Berufsbezogene Berechnungsaufgaben unter Anwendung von Tabellen, Formelsammlungen, graphischen Darstellungen und Rechenhilfen selbständig lösen.

Informationsziele Gleichförmige Bewegung

- die Beziehungen zwischen Weg, Zeit und Geschwindigkeit für gleichförmig geradlinige und gleichförmige Kreisbewegungen aufzeigen und angewandte Berechnungsaufgaben lösen.

Beschleunigung und Verzögerung

- die Begriffe erklären.

1169

Riemen-, Reibräder- und Zahnrädergetriebe

- Begriffe und Wirkungsweisen erläutern - Zusammenhänge zwischen Übersetzung, Drehzahl, Durchmesser und Zähnezahl an praktischen Beispielen aufzeigen - angewandte Rechnungsaufgaben lösen.

Masse, Kraft und Gewicht

- die physikalische Bedeutung erklären - Dichte und spezifisches Gewicht unterscheiden.

Gesetz von Newton

- Aktions- und Reaktionskräfte unterscheiden.

Zusammenwirken von zwei Kräften und Kräftezerlegung in zwei Komponenten

- berufsbezogene Aufgaben graphisch lösen.

Hebel und Drehmoment

Begriffe Hebelarm und Drehmoment definieren berufsbezogene Beispiele von ein- und mehrarmigen Hebelsystemen rechnerisch lösen Begriffe stabiles, labiles und indifferentes Gleichgewicht sowie Standsicherheit erklären.

Mechanische Arbeit, Mechanische Leistung, Wirkungsgrad

Grundgesetze erläutern und daraus die gebräuchlichen Einheiten ableiten praktische Berechnungsaufgaben aus den Gebieten der gleichförmig-geradlinigen Bewegung lösen die Begriffe kinetische und potentielle Energie erläutern.

die Begriffe Haft-, Gleit- und Rollreibung unterscheiden.

Reibung Rollen feste, lose, Kombinationen

Begriffe und Wirkungsweise erklären, Kräfteverhältnis und Wirkungsgrad in praktischen Beispielen ermitteln.

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase: - die Begriffe erklären, Masseinheiten zuordnen und erläutern

Druck, Luftdruck

Hydrostatischer Druck

- die Gesetzmässigkeit nennen und an Rechnungsaufgaben anwenden

Lehrsatz von Pascal

- das Gesetz über die allseitige Druckausbreitung sinngemäss wiedergeben - praktische Anwendungsmöglichkeiten beschreiben - Boden- und Seitendruck berechnen - den Auftrieb in Flüssigkeiten und Gasen begründen

Gesetz von Archimedes

1170

Belastungsgewichte von Giessformen berechnen Auftriebskräfte und spezifische Gewichte berechnen Gesetz von Boyle-Mariotte

Temperatur-Druck-Beziehung bei Gasen Kontinuitätsgleichung

Druckmessinstrumente

342

die Gesetzmässigkeit über die Druck-Volumen-Beziehung bei Gasen (konstante Temperatur) sinngemäss wiedergeben und an praktischen Beispielen erläutern an Beispielen erläutern die Beziehung zwischen Strömungsgeschwindigkeit, Leitungsquerschnitt und Volumenstrom an praktischen Aufgaben erklären Druckmessgeräte nennen und die Wirkungsweise von Manometer und Barometer am Modell erklären.

Wärmelehre (ca. 20 Lektionen)

Richtziele Die Grundbegriffe und die physikalischen Zusammenhänge thermischer Vorgänge erfassen. Rechenbeispiele unter Verwendung von Tabellen- und Formelsammlungen lösen.

Informa tionsziele Temperatur, Wärmemenge Spezifische Wärme, Wärmekapazität, Wärmeausdehnung Wärmeübergang Temperaturmessung

Wärmeenergie

343

- die Begriffe erläutern.

- die Begriffe erklären und in Wärmebedarfsberechnungen anwenden.

- die Begriffe Wärmeleitung, Wärmeübertragung und Wärmestrahlung umschreiben.

- die Wirkungsweise folgender Messinstrumente beschreiben: Flüssigkeitsthermometer, Bimetal Ithermometer, Thermoelement, Strahlungspyrometer, elektrisches Widerstandsthermometer.

- den Zusammenhang zwischen mechanischer Energie und Wärmeenergie aufzeigen.

Festigkeitslehre (ca. 20 Lektionen)

Richtziel Beanspruchungs- und Verformungsarten erkennen.

1171

Informationsziele Allgemeine Grundlagen

die Begriffe Festigkeit, Elastizität, Spannung und Sicherheitsgrad definieren Beanspruchungsarten nennen und an Beispielen aus der Praxis erkennen.

Zug, Druck

das Spannungs-Dehnungs-Diagramm interpretieren die Bedeutung von Dehnzahl und Elastizitätsmodul im Rahmen des Hookeschen Gesetzes erläutern.

Schub, Abscherung, Torsion, Biegung

die Begriffe definieren.

344

Elektrotechnik (ca. 60 Lektionen)

Richtziele Die Grundbegriffe der Elektrotechnik erfassen, um - die Wirkungsweise elektrischer Apparate, soweit sie nachstehend aufgeführt sind, zu erklären - die Grundgesetze an einfachen Rechenbeispielen anzuwenden - die Gefahren der Elektrizität bei Nichtbeachten der elementaren Vorschriften zu erkennen.

Informationsziele Leiter, Nichtleiter Spannung, Strom, Widerstand Stromarten

Spannungsquellen Elementarwirkungen

in der Praxis übliche Leiter und Isolatoren nennen und unterscheiden.

die Begriffe definieren und Masseinheiten zuordnen.

den Unterschied zwischen Gleich- und Wechselstrom nennen sowie Anwendungsbereiche aufzählen.

Möglichkeiten der Spannungserzeugung aufzählen.

thermische, magnetische und chemische Wirkungen des elektrischen Stromes an praktischen Beispielen aufzeigen.

Gefährlichkeit

die Wirkung der Elektrizität auf Lebewesen beschreiben und die Gefahrengrenzen inbezug auf Stromstärke und Spannung nennen.

Ohmsches Gesetz

die Zusammenhänge von Strom, Spannung und Widerstand im elementaren Stromkreis nennen und rechnerisch aufzeigen.

1172

Schaltung von Verbrauchern und Erzeugern

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad

Elektromagnetismus Induktion

Wechselstrom

Elektrische Apparate

345

Spannungs- und Stromverhältnisse in einfachen Stromkreisen bei Serie- und Parallelschaltung von Verbrauchern und Erzeugern erläutern.

die Begriffe unterscheiden und Masseinheiten zuordnen Messgeräte zur Bestimmung von Arbeit und Leistung in Gleichstromkreisen nennen elektrische, mechanische und Wärmeenergien vergleichen, den Begriff Wirkungsgrad erläutern und Berechnungsbeispiele lösen.

den prinzipiellen Aufbau eines Elektromagneten beschreiben.

die Induktion einer Spannung an einem bewegten Leiter im Magnetfeld beschreiben.

die Entstehung einer Wechäelspannung erklären die Begriffe Frequenz und Periode unterscheiden.

die Wirkungsweise der nachstehenden Apparate und Geräte erklären: Galvanisches Element, Akkumulator, Schalter, Sicherung (Schmelzsicherung, Sicherungsautomat) Relais, Schaltschütz, Transformator, Induktionsofen, Glühlampe, Leuchtstoffröhre.

Maschinenlehre (ca. 40 Lektionen)

Richtziele Einen Überblick über Aufbau, grundsätzliche Wirkungsweise, Wirkungsgrade und Anwendungsformen der üblichen Kraft- und Arbeitsmaschinen gewinnen.

Probleme von Maschine und Energie im Zusammenhang mit unserer Umwelt aufzeigen.

Informationsziele Gruppierung der Maschinen

Maschinen nach physikalischer Wirkungsweise und Bauart einteilen und unterscheiden.

Pumpen

die Wirkungsweise von Kolben-, Zentrifugal-, Zahnrad-, Drehkolben- und Strahlpumpen anhand von Modellen, Abbildungen und Prinzipskizzen erläutern.

1173

Wasserturbinen

Hoch- und Niederdruckturbinen in bezug auf Druck und Wassermenge unterscheiden.

Verbrennungsmotoren

grundsätzliche Unterschiede in Aufbau und Wirkungsweise zwischen Diesel- und Benzinmotor, zwischen Kolben- und Kreiskolbenund zwischen 4- und 2-Takt-Motoren an Modellen, Abbildungen und Prinzipskizzen erklären.

die grundsätzliche Wirkungsweise und den Aufbau des Kolbenkompressors, Radialund Achsialverdichters, der FlüssigkeitsringVakuumpumpe und des Ventilators (radial und achsial) anhand von Modellen und Abbildungen erläutern.

Kompressoren, Verdichter, Ventilatoren

Gasturbine

die grundsätzliche Wirkungsweise und den Aufbau an Modellen, Abbildungen und Prinzipskizzen erklären und Beispiele ihrer Anwendung nennen.

Dampferzeuger, Dampfturbine, Kernreaktor

die grundsätzliche Wirkungsweise und den Aufbau an Modellen, Abbildungen und Prinzipskizzen erklären.

die grundsätzliche Wirkungsweise und den Aufbau von Kälteerzeugungsmaschinen, die auf dem Prinzip der Verdampfung eines Kältemittels beruhen, anhand von Modellen, Zeichnungen und Skizzen erläutern.

Kälteerzeugungsmaschinen

35 351

Berufskunde (260 Lektionen) Betriebstechnik (ca. 40 Lektionen)

Richtziel Die Zusammenhänge in der Organisation eines Giessereibetriebes in den Grundzügen überblicken, um die Probleme seines Arbeitsbereiches besser zu verstehen.

Informationsziele Ablauf eines Auftrags

Betriebsstruktur

1174

- den Weg einer Auftragsabwicklung von der Anfrage bis zur Auslieferung des Produkts in den Grundzügen beschreiben.

- die Arbeitsplatz-Anordnung für Einzel- und Serienfertigung unterscheiden - die Bedeutung und Auswirkung des Materialflusses und grundsätzliche Merkpunkte dafür nennen.

Formulare Produktivität, Rationalisierung

Arbeitsvorbereitung

Arbeits- und Zeitstudien

Terminwesen

die Verwendung von Formularen begründen.

die Begriffe zueinander in Beziehung bringen den Einfluss der Mechanisierung, Fliessfertigung und Automation an praktischen Beispielen aufzeigen.

die Aufgaben der Arbeitsvorbereitung in bezug auf den Fabrikationsablauf aufzeigen die Bedeutung des Fabrikationsplans für die Herstellung eines Werkstücks erläutern.

den Zweck begründen und Untersuchungsmöglichkeiten nennen den Aufbau einer Vorgabezeit aufzeigen.

die Aufgabe der Terminplanung erklären die Bestimmungsgrössen Kapazität und Belastung erklären

Möglichkeiten zu Kapazitätserhöhung aufzählen.

Qualität

Lohnwesen

Quali fikations wesen

Betriebliches Rechnungswesen

352

Möglichkeiten zur Förderung der Qualität beschreiben die Aufgabe der Qualitätsüberwachung erklären und Kontrollarten aufzählen.

die Lohnteile nennen, die die Lohnhöhe bestimmen die Begriffe Zeit- und Leistungslohn erklären Vor- und Nachteile des Zeit- und Leistungslohns (Zeitakkord) nennen den Stundenverdienst am Beispiel des Zeitakkords berechnen die Aufgabe von Prämien nennen.

die Aufgabe der Arbeits-, Leistungs- und persönlichen Bewertung beschreiben die Einflussgrössen in der persönlichen Bewertung aufzählen.

- den Aufbau und die Bedeutung der Betriebsabrechnung erklären.

Maschinenelemente (ca. 40 Lektionen)

Richtziel Einen Überblick über Eigenschaften, Verwendung und Normung der im Modellbau und in der Giesserei gebräuchlichen Maschinenelemente gewinnen.

1175

Informationsziele Lösbare Verbindungselemente: Gewinde

die gebräuchlichsten Arten aufzählen

Schrauben, Muttern

nach Form und Anwendung unterscheiden Sicherungsmöglichkeiten nach Wirkungsweise und Verwendung beschreiben

Keile, Stifte, Konen

nach Form, Wirkungsweise und Anwendung unterscheiden.

Nichtlösbare Verbindungen: den Begriff erklären und Arten aufzählen Lot- und Schweissverbindungen Klebverbindungen

Verfahren aufzählen, beschreiben und nach ihrer Anwendung unterscheiden Eigenschaften und Anwendungsbeispiele nennen.

Übertragungselem en te : Wellen, Achsen, Zapfen, Lager, Riemen, Ketten

nach Form, Wirkungsweise und Anwendung unterscheiden

Zahnräder

den Begriff Stirn-, Kegel-, Schrauben-, Schneckenrad und Schnecke erläutern und den Einsatz dieser Zahnräder nennen die Grundbegriffe Teilkreis, Fusskreis, Kopfkreis, Teilung, Modul und Achsdistanz deuten Aufbau und Wirkungsweise von Zahnrad-, Reibrad- und Kettengetrieben sowie von Riemen- und Kurbeltrieben beschreiben und ihre Einsatzmöglichkeiten vergleichen

Getriebe

Kupplungen

353

nach Hauptgruppen gliedern und ihre Verwendung erklären.

Fertigungstechnik (ca. 180 Lektionen)

Richtziele Einen Überblick über Aufbau, Eigenschaften und Verwendbarkeit der im Modellbau und in der Giesserei zum Einsatz gelangenden spezifischen Werkstoffe gewinnen. Die der Modell- und Gussstückherstellung zugrundeliegenden Arbeitsverfahren überblicken und Zusammenhänge erkennen. Den Aufbau und die Arbeitsweise der eingesetzten Maschinen und Einrichtungen überblicken.

1176

Informationsziele Form- und

HilfsStoffe:

Form- und Kernsand

Bindemittel

die Eigenschaften und das Aussehen der körnigen Grundbestandteile von Formsand vergleichen Form- und Kernsande nach den Einfhissgrössen Kornform, Oberfläche und Tongehalt unterteilen Anforderungen an Form- und Kernsande nennen die Aufgaben und Unterschiede in der Art beschreiben sowie Vor- und Nachteile der Verwendung nennen

Entlüftungsmaterialien

die Funktion, Arten und Verwendungsmöglichkeiten beschreiben

Überzugsstoffe

die Aufgaben und Arten, den Aufbau und die Verarbeitungstechnik beschreiben

Formsandprüfung

aus dem Nonnblatt den Zweck der Prüfung tongebundener Sande ableiten.

Giessereirohstoffe : Schrott, Gussbruch, Kreislaufmaterial Legierungsmaterialien Ofen- und Pfannenauskleidungsmaterialien

Modellbaurohstoffe: Holz

die Begriffe erklären und Einsatzmöglichkeiten beschreiben Arten aufzählen und ihren Einfluss auf die Eigenschaften der Gusswerkstoffe nennen Arten, Eigenschaften und Anwendungsbereiche der feuerfesten Materialien nennen, Anforderungen an die Ausmauerung erläutern.

den Aufbau der Zellen und ihr Wachstum erklären das Wachstum des Baumes erklären Nadelhölzer, Laubhölzer und Exotenhölzer aufgrund ihres Äusseren unterscheiden Merkmale und Eigenschaften nennen sowie ihre Verwendung beschreiben Herstellung, Eigenschaften und Verwendung veredelter Voll- und Lagen-Hölzer (Halbfabrikate) in den Grundzügen beschreiben Arten von Holzfehlern und Holzkrankheiten aufzählen und ihre Auswirkungen im Modellbau nennen

1177

Mineralische Werkstoffe, Kunststoffe Metalle Klebstoffe und Modellüberzugsstoffe Kitte Formherstellungsmaschinen : Grundsätzliches

Slinger, Presse, Rüttler, Hochdruckpresse

Trennen von Modell und Form

Anforderungen an die Holzqualität beim Holzeinkauf beschreiben und Schnittarten nennen die Bedeutung der Holztrocknung und -lagerung für den Holzmodellbau nennen und die sich dabei abspielenden Vorgänge erklären die Eigenschaften und die Verwendung von Gips, Steinmasse, Füllstoff und Glasfaserstoff erläutern die Verwendung im Modellbau beschreiben nach ihrem Aufbau gruppieren, Eigenschaften nennen und ihre Verwendung beschreiben Merkmale, Eigenschaften und Verwendung beschreiben.

Sandverdichtungsmethoden aufzählen die Verdichtungscharakteristik durch Slingern, Rütteln und Pressen aufzeichnen und Auswirkungen auf die Gussstückherstellung nennen den Arbeitsvorgang und die baulichen Merkmale an einem Schema beschreiben den Formvorgang an der Membranpressmaschine und an der kastenlosen Formmaschine anhand von Schemaskizzen schildern Vor- und Nachteile der Formherstellungsverfahren vergleichen Verfahren nennen sowie Vor- und Nachteile anhand praktischer Beispiele einander gegenüberstellen.

Kernherstettungsmaschinen :

Hotbox- und Maskenkernherstellungsmaschine Giessvorrichtungen ; Mechanische Giessvorrichtungen

1178

die Hauptelemente der Maschinen an einem Schema benennen und ihr Arbeitsprinzip an Skizzen erklären die Einrichtungen bezüglich Aufbau und Einsatz in den Grundzügen beschreiben.

die Funktion mechanischer Giessvorrichtungen in den Grundzügen erläutern die erforderlichen Einrichtungen für das Giessen mit Bassin und Birne nennen.

Schmelzanlagen:

Kupolofen

Elektroschmelzöfen Tiegelofen Sandaufbereitungsanlagen

Gussnachbehandlungseinrichtungen

- die zu schmelzende Metallart den Schmelzofentypen zuordnen - den Aufbau des Kupolofens schematisch zeichnen und dessen Elemente benennen - Heiss- und Kaltwindkupolofen unterscheiden - den Aufbau und die Wirkungsweise im Prinzip erklären - Bauart und Wirkungsweise des öl- oder gasbeheizten Ofens erklären - die Aufgaben nennen, den Aufbau und die Arbeitsweise in den Grundzügen beschreiben - Verfahren zum Aussanden und Entkernen von Gussstücken nennen und in ihren Grundzügen beschreiben - Warmbehandlungs-Einrichtungen nennen und ihre spezielle Zweckbestimmung aufzeigen.

Allgemeine Einrichtungen im Modellbau: Staub- und Späneabscheider - Möglichkeiten und Verfahren zur Staubabscheidung nennen Belüftung, iLuftbefeuchtung - den Einsatz von Lüftungsanlagen erläutern, Auswirkungen der Luftfeuchtigkeit nennen.

Formherstellungsmethoden :

Handform Schablonenform

- Formherstellungsmethoden aufzählen und den Gruppen der verlorenen Formen und Dauerformen bzw. den Gruppen mit Dauermodell, mit verlorenem Modell und ohne Modell zuordnen - Anwendungsbereiche aufzählen - Merkmale des Handform-, Kastenformund Grubenform-Verfahrens beschreiben - die Verwendung der Dreh- und Ziehschablone begründen - den Einsatz von Exzentervorrichtungen erläutern - die Verwendung von Kombinationen mit Teilmodellen begründen - geeignete Formstoffe den Verfahren zuordnen und begründen - Kriterien für die Wahl zwischen Modellund Schablonenform nennen

1179

Skelettform Maschinenform

- die Merkmale der Skelettform nennen

Kernform

- Vor- und Nachteile von Kernform und Handform einander gegenüberstellen und bewerten

Maskenform

- die Voraussetzungen bei der Maskenherstellung durch das Schutt- und Blasverfahren erklären - die Anforderungen an den Formstoff nennen - die Voraussetzungen für die Wahl des Maskenformverfahrens begründen.

-- die Voraussetzungen für die Wahl des Maschinenformverfahrens nennen - Arbeitsverfahren von neu entwickelten Verfahren in den Grundzügen erläutern

Giessverfahren: Feingiessen (Präzisionsgi essen) Vollformgiessen

Kokillengiessen

Schleudergiessen Stranggi essen

- die Arbeitsverfahren beschreiben - die Arbeitsverfahren beschreiben und Anwendungsbeispiele nennen - die Anforderungen an die Beschaffenheit des Formstoffs nennen und begründen - Vor- und Nachteile des Vollformgiessens die Merkmale des statischen Verfahrens beschreiben die Unterschiede in der Herstellung von Spritzguss und Druckguss nennen das horizontale Verfahren beschreiben und Anwendungsgebiete nennen die Merkmale des horizontalen und vertikalen Verfahrens in den Grundzügen beschreiben die Methode zur Herstellung von Hohlbarren beschreiben Vor- und Nachteile des Stranggiessens aufzählen.

Verfahrenstechnik zur Formherstellung: Nassguss

1180

- die Anforderungen an die Formherstellung bei Verwendung von Nassguss-Sanden beschreiben - Zusammenhänge zwischen Gasbildung und Gasdurchlässigkeit begründen

Trockenguss- oder selbsthärtende Sande

- die Anforderungen an die Formherstellung bei Verwendung von Trockenguss- oder selbsthärtenden Sanden beschreiben - Kriterien zur Wahl der Formstoffe nennen - Vor- und Nachteile von Nassguss- und Trockenguss-Sanden bzw. selbsthärtenden Sanden gegenüberstellen.

Verfahrenstechnik zur Kemherstellung: - die an die Kerne zu stellenden mechanischen und thermischen Anforderungen beschreiben - den Zweck der Armierung und der Entlüftung nennen und Arten aufzählen Maschinelle Kernherstellung - die an Kernbüchsen und Schiess-Sande gestellten Anforderungen nennen - Hilfsmittel zur Kernablage und zur Kerntrocknung nennen - Anwendungsgebiete der maschinellen und manuellen Kernherstellung gegenüberstellen Kernverfestigung, Kerntrocknung

- die bei der Verfestigung der Kerne ablaufenden Vorgänge nennen und an praktischen Beispielen erklären - Kerntrocknungszeiten und -temperaturen, bezogen auf die Art der Bindemittel, nennen und begründen.

Verfahrenstechnik im Modellbau: Grundlagen

Modellkonstruktion: Arbeitsvorbereitung

- anhand typischer Beispiele folgende Begriffe und ihre Anwendung beschreiben: - Modellqualität nach VSM-Norm - Schwindmass - Bearbeitungszugabe - Formtrennung/Formscheidung - Kernlagerung, Stampfrichtung der Kerne, Kernspiel (Toleranzen) - Giess-System - Modellverteilung auf Formplatten.

- die Aufgaben der Arbeitsvorbereitung in bezug auf Zeichnung, Aufriss, Skizze, Lehre und Holzbestellung erläutern

1181

Holz-Modelleinrichtungen

Grundlagen und Herstellung schildern

Holz-Verbindungen

die wesentlichen Verarbeitungsgrundsätze nennen und begründen den Aufbau und die Herstellung von Grundkörpern in massiver Hohlbauweise und zusammengesetzter Bauweise für.

Modelle und Kernbüchsen beschreiben

Grundkörper

Bewegliche Modellteile

die zur Herstellung erforderlichen Faktoren beschreiben wirtschaftliche und technische Vor- und Nachteile der Verwendung von beweglichen Modellteilen nennen

Kernbüchsen

den Aufbau bezüglich Art und Form sowie die Anforderung und Ausführung von Kernbüchsen (Schütterkernbüchsen, halbe, zwei- und mehrteilige Kernbüchsen) beschreiben

Schablonen

den Aufbau, die an sie gestellten Anforderungen sowie Ausführungsarten von Drehund Ziehschablonen, Skelett-, Handform-, Maschinen- und Kernformmodellen beschreiben den Aufbau von Maschinenmodellen mit ebener und unebener Trennung erläutern

Kunststoffmodelle

den Aufbau und die Herstellungsarten von Modellen aus Kunststoff oder mineralischen Werkstoffen schildern die sachgemässe Lagerung von Modellen erläutern und begründen.

Lagerung und Bewirtschaftung von Modellen Anschnitt- und Speisertechnik:

die Elemente des Anschnitt- und Speisersystems benennen ,und ihre Aufgaben beschreiben Forderungen an das gesamte Anschnittsystem formulieren formtechnische Überlegungen anstellen und ihre Auswirkungen auf die Anschnitt-Technik nennen Anschnitt-Technik

1182

Ausführungsformen von Einguss, Schlakkenlauf und Anschnitt skizzieren und ihre Vor- und Nachteile gegenüberstellen Anschnittarten an praktischen Beispielen erläutern die Dimensionierung von Anschnitt-Elementen anhand von Merkblättern erläutern

Speisertechnik

die Merkmale der flüssigen bzw. festen Schwindung und Erstarrungsschrumpfung unterscheiden Auswirkungen der Erstarrungsschrumpfung ableiten Anforderungen an Speiser beschreiben die Grundsätze der Speiserberechnung am Beispiel einfacher Gussstücke darlegen Ausführungsarten von Speiser an praktischen Beispielen erläutern

Kühlelemente

die Aufgabe beschreiben und Forderungen bezüglich Ausführung aufzählen die Unterschiede zwischen Innen- und Aussenkühlungsmethoden aufzeigen und an praktischen Beispielen erläutern.

Giessgerechtes Gestalten von Gussstücken

das forra- und putzgerechte Gestalten und das giessgerechte Gestalten von Wanddikken-Übergängen an praktischen Beispielen erläutern.

Auswirkungen von Gussfehlern ableiten die folgenden Gussfehlerarten charakterisieren sowie Ursachen und Abhilfemöglichkeiten aufzeigen: Lunker, Blasen, unvollständige Gussstücke, Sandausdehnungsfehler, Risse, Oberflächenfehler, Einschlüsse und Massfehler.

Gussfehler

die Aufgabe der Kontrolle erläutern das Wesen der Sicht-, Mass- und Dichtheitskontrolle an praktischen Beispielen verdeutlichen den Zweck der Protokollierung erläutern.

Gussstückkontrolle

Zerstörungsfreie

Werkstoffprüfung: die Magnetrissprüfung, Eindringprüfung, Röntgen- .und Ultraschallprüfung in den Grundzügen erklären

Unfallverhütung

36

die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen sinngemäss wiedergeben.

Allgemeinbildung, Turnen und Sport

Für die Allgemeinbildung (Deutsch, Geschäftskunde, Staats- und Wirtschaftskunde) sowie für Turnen und Sport gelten die Lehrpläne des BIGA.

1183

4 41

Schlussbestimmungen '

Aufhebung bisherigen Rechts

Der Normallehrplan vom Juli 1952 "> für die Berufsklassen der Giesser und Modellschreiner wird aufgehoben.

42

Übergangsrecht

Lehrlinge, die ihre Lehre vor dem 1. Januar 1980 begonnen haben, werden nach dem bisherigen Normallehrplan unterrichtet.

43

Inkrafttreten

Dieser Lehrplan tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.

13. August 1979

7193

!> Tm BB1 nicht veröffentlicht.

1184

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Der Direktor: Bonny

Gussformer Mouleur de fonderie Formatore di fonderia A. Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung B. Lehrplan für den beruflichen Unterricht

Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Gussformer vom 13. August 1979

Das Eidgenössische

Volkswirtschaftsdepartement,

gestützt auf die Artikel 11 Absatz l, 28 Absatz 2 und 32 Absatz l des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 0 über die Berufsbildung (im folgenden Bundesgesetz genannt) und die Artikel 12 und 20a der zugehörigen Verordnung vom 30. März 1965 $ sowie die Artikel 54 und 57 der Verordnung l vom 14. Januar 19663) zum Arbeitsgesetz, verordnet: I

Ausbildung

II

Lehrverhältnis

Art. l

Berufsbezeichnung, Beginn und Dauer der Lehre

1

Die Berufsbezeichnung ist Gussformer.

Der Gussformer befasst sich mit der Herstellung von Formen und Kernen für kleine und mittelgrosse Gussstücke. Die Ausbildung erfolgt in einer der Fachrichtungen : 2

A. Eisenguss ; B. Stahlguss; C. Nichteisen-Metallguss.

Die gewählte Fachrichtung ist im Lehrvertrag festzuhalten. Ein Wechsel der Fachrichtung kann im gegenseitigen Einverständnis der Vertragsparteien während der ersten Lehrzeithälfte erfolgen. Er ist vom Lehrmeister der kantonalen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

« AS 1965 321 2 > AS 1965 345

« SR 822.111 1980-113

1)85

3

Die Lehre dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Schuljahr der zuständigen Berufsschule.

4

Ein gelernter Gussformer hat die Möglichkeit, eine Zusatzlehre als Giessereitechnologe im dritten Lehrjahr zu beginnen, sofern er den fehlenden Lehrstoff nacharbeitet und die Fähigkeit besitzt, dem Ausbildungsgang folgen zu können.

Es ist ein neuer Lehrvertrag abzuschliessen.

Art. 2

Anforderungen an den Lehrbetrieb

1

Lehrlinge dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm nach Artikel 5 vermittelt wird.

2 Lehrbetriebe, die einzelne Teile des Ausbildungsprogramms nach Artikel 5 nicht vermitteln können, dürfen Lehrlinge nur ausbilden, wenn sie sich verpflichten, ihnen diese Teile in einem ändern Betrieb vermitteln zu lassen. Dieser Betrieb und die Dauer der ergänzenden Ausbildung werden im Lehrvertrag festgelegt.

3 Zur Ausbildung von.Lehrlingen sind berechtigt: - gelernte Giessereitechnologen, gelernte Giesser und gelernte Gussformer.

4 Um eine methodisch richtige Instruktion sicherzustellen, erfolgt die Ausbildung nach einem Modellehrgang1), der aufgrund von Artikels dieses Reglements ausgearbeitet worden ist.

s Die Eignung eines Lehrbetriebs wird durch die zuständige kantonale Behörde festgestellt. Vorbehalten bleiben die allgemeinen Bestimmungen des Bundesgesetzes für die Ausbildung von Lehrlingen.

Art. 3 Höchstzahl der Lehrlinge 1 Ein Lehrbetrieb darf ausbilden: 1 Lehrling, wenn ständig mindestens ein Fachmann beschäftigt ist; ein zweiter Lehrling darf seine Lehre beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrjahr eintritt; 2 Lehrlinge, wenn ständig mindestens drei bis vier Fachleute beschäftigt sind; 3 Lehrlinge, wenn ständig mindestens fünf bis acht Fachleute beschäftigt sind; 1 weiteren Lehrling auf je weitere fünf ständig beschäftigte Fachleute.

2 Als Fachleute für die Festsetzung der Höchstzahl der Lehrlinge gelten gelernte Berufsleute nach Artikel 2 Absatz 3, 3

Die Lehrlinge sollen so eingestellt werden, dass sie sich gleichmässig auf die Lehrjahre verteilen.

') Der Modellehrgang kann beim Zentralsekretariat des Verbandes schweizerischer Eisengiessereien (VSE), Zürich, bezogen werden.

1186

12

Ausbildungsprogramm für den Betrieb

Art. 4

Allgemeine Richtlinien

1

Der Betrieb stellt dem Lehrling zu Beginn der Lehre einen geeigneten Arbeitsplatz sowie die notwendigen Einrichtungen und Werkzeuge zur Verfügung.

2

Der Lehrling soll zu Reinlichkeit, Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem und sauberem Arbeiten erzogen werden. Er soll zu korrektem Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern angehalten werden.

3

Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten werden alle Arbeiten abwechslungsweise wiederholt. Der Lehrling rouss so ausgebildet werden, dass er am Ende alle im Ausbildungsprogramm aufgeführten Arbeiten selbständig und in angemessener Zeit ausführen kann.

4

Der Lehrling muss rechtzeitig über die bei einzelnen Arbeiten auftretenden Unfallgefahren und möglichen Gesundheitsschädigungen aufgeklärt werden.

Einschlägige Vorschriften und Empfehlungen werden ihm zu Beginn der Lehre abgegeben und erklärt.

5

Der Lehrmeister hält den Ausbildungsstand des Lehrlings periodisch, mindestens aber einmal im Jahr in einem Ausbildungsbericht '> fest, den er mit dem Lehrling bespricht.

6

Im Ausbildungsprogramm nach Artikel 5 sind Tätigkeiten enthalten, die nach den Artikeln 54 und 55 der Verordnung l zum Arbeitsgesetz als verboten gelten.

Das Ausüben dieser Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Ausbildung wird hiermit gestützt auf Artikel 57 der genannten Verordnung bewilligt.

Art. 5

Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse

1

Die Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende jeder Ausbildungsphase verlangten Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

2

Richtziele für die einzelnen Lehrjahre :

Erstes Lehrjahr - mit den Arbeitsverhältnissen und der Betriebsorganisation der Giesserei vertraut sein - betriebliche Sicherheitsvorschriften und Massnahmen der Berufshygiene kennenlernen - mit den bei der Form- und Kernherstellung verwendeten Werkzeugen, Maschinen, Einrichtungen, Werkstoffen und Arbeitsverfahren vertraut sein - zwei- und mehrteilige Sandformen mit mehreren Kernen und einfachen Scheidungen, Giess- und Speisersystemen herstellen - Kerne in ein- und mehrteiligen Kernbüchsen von Hand und mit Kernformmaschinen anfertigen.

'' Ein Musterformular für den Ausbildungsbericht kann bei der zuständigen kantonalen Behörde bezogen werden.

1187

Zweites Lehrjahr - durch praktische Mitarbeit die Herstellung und das Abgiessen von Schmelzen kennenlernen - durch praktische Mitarbeit die Aufbereitung von Form- und Kernsanden kennenlernen - zwei- und mehrteilige, kernreiche Sandformen für Mittelgussstücke mit anspruchsvollen Scheidungen, Anschnitten und Gusstrichtern fertigen - Gussstücke mit erhöhten Ansprüchen im Nassguss- und Spezialformverfahren selbständig und in der vorgegebenen Zeit herstellen.

Nur für Lehrlinge der Berufsrichtung C: - Gussstücke mit und ohne Kerne nach dem Kokillengiessverfahren selbständig herstellen.

Praktische Arbeiten 3

Informationsziele für die einzelnen Sachgebiete :

Einführung - die Stellung seines Lehrberufes innerhalb des Giessereibetriebes erläutern und die Während seiner Ausbildung anfallenden Arbeiten in groben Zügen schildern - die Aufgaben aller Arbeitsbereiche, die der Lehrling während seiner Ausbildung zu durchlaufen hat, in groben Zügen schildern.

Formherstellung

- die Formwerkzeuge handhaben und instand halten - den Formsand entsprechend der Gussstückgrösse und dem Gewicht mit Hand- und Pressluftstampfen verdichten - die Modelle zum Einformen vorbereiten und die dazu passenden Formkasten wählen - Formscheidungen von Hand und mit Forscheidungsklötzen herstellen - Formen und Kerne durch Luftstechen und Einformen von Luftkanälen entlüften - die Modelle handhaben und vorschriftsgemäss lagern - Einguss-, Anschnitt- und Speisersysteme entsprechend dem Werkstoff, der vergossen werden soll, ausführen - Formen schlichten und trocknen, Trockeneinrichtungen bedienen - Kerne einpassen, abstützen und befestigen - den Auftrieb durch Belasten, Verschrauben und Verklammern der Formen abfangen - auf einfach zu bedienenden Formmaschinen bei der Formherstellung mitarbeiten - das Giessgewicht schätzen und die Schmelzmenge bestimmen - das Schmelzgut abschlacken und in die Sandformen vergiessen - Gussstücke von Hand und mit mechanischen Einrichtungen auspacken.

Kernherstellung

- Kernherstellungsgeräte und Kernbüchsen handhaben und instand halten

1188

- Kerne in ein- und mehrteiligen Kernbüchsen von Hand und auf einfach zu bedienenden Kernformmaschinen anfertigen - Kernsande nach Qualitätsanspruch und Wirtschaftlichkeit wählen und verarbeiten - die Bedeutung, Eigenschaften und Arten von Kernarmierungen nennen und Kerne damit versteifen - die Begriffe Luftstechen, Entlüftungsschnur und Koksbett erklären, die Wahl der damit bezeichneten Arbeitsverfahren begründen und diese anwenden - Kerne ausschalen, schlichten und zur Trocknung zweckmässig lagern und trocknen - Kerne zu Kernpaketen zusammenmontieren.

Spezialformherstellung - Formen nach zwei- und mehrteiligen Modellen herstellen und dabei kalthärtende Sande und Trockenguss-Sande verarbeiten.

- Spezialformsande und Formstoffe verarbeiten - Bindemittel nach der Art der Aushärtung unterscheiden und verarbeiten - Modelle für die Einformarbeiten vorbereiten und dabei die verwendeten Formsande berücksichtigen - Formen schlichten und fallweise trocknen - Formen rüsten, giessbereit machen und abgiessen - den Auftrieb durch Belasten, Verschrauben und Verklammern der Formen abfangen - Gussstücke von Hand und maschinell auspacken.

Sandaufbereitung - bei der Aufbereitung von Form- und Kernsanden mitarbeiten, die Verfahren in den Grundzügen erklären und die dabei verwendeten Einrichtungen nennen - formstoffbedingte Fehler an Gussstücken aufzeigen, begründen und Abhilfemöglichkeiten festlegen - Schlichten aufbereiten.

Schmelzbetrieb - Einsatzmaterialien unterscheiden und nach Angaben bereitstellen - beim Schmelzen und Behandeln von Metallen mitarbeiten, die Verfahren in den Grundzügen erklären und die dabei verwendeten Einrichtungen nennen.

Kokillengiesserei (nur für Fachrichtung C) - Kokillengiessvorrichtungen einrichten - Aufbau, Ausführungsarten und Verwendungsmöglichkeiten von Kokillenformen beschreiben - die Arbeitstechniken zur Herstellung von Kokillenguss erklären und beim Abgiessen von Gussstücken verschiedener Schwierigkeitsgrade anwenden - Kokillen behandeln.

Berufskenntnisse 4

Rieht- und Informationsziele für die einzelnen Sachgebiete: 1189

1

Materialkunde

Richtziel Die wichtigsten, in der Giesserei verwendeten Materialien und deren Eigenschaften und Verwendung überblicken.

Informationsziele Form- und HilfsStoffe: - Anforderungen an Form- und Kernsande erläutern sowie Anwendungsgebiete von Spezialformsanden nennen - Arten und Verwendungsbeispiele von Bindemitteln und Zusatzstoffen nennen - Aufgaben und Grundbestandteile von Form- und Kernüberzugsstoffen nennen - Arten, Aufgaben und Anwendungsbeispiele von Entlüftungsmaterialien nennen.

Giessereirohstoffe: - die Begriffe Schrott, Gussbruch und Kreislaufmaterial erläutern und ihre Verwendung im Schmelzprozess nennen -, die hauptsächlichsten Legierungsmaterialien aufzählen.

Guni'werkstoffe: - Gusseisen mit Lamellengraphit (GG), Gusseisen mit Kugelgraphit (GGG), Stahlguss sowie Leichtmetall- und Schwermetallgussteile nach dem Aussehen unterscheiden, Legierungshauptbestandteile und Giesstemperaturbereiche nennen, Verwendungsbeispiele aufzählen.

2

Werkzeuge und Einrichtungen

Richtziel Einen Überblick über Arten und Einsatz von Giessereiwerkzeugen und -einrichtungen gewinnen sowie ihre Wirkungsweise in-den Grundzügen beschreiben.

Informationsziele Werkzeuge: - persönliche Handwerkzeuge sowie Hilfs- und Messwerkzeuge zur Form- und Kernherstellung aufzählen und ihre Verwendung erläutern - Unterschiede zwischen Natur- und Schwindmassmetern begründen und ihren Einsatz den Gusswerkstoffen zuordnen - die Aufgabe von Formkasten beschreiben und Arten aufzählen - Naturmodelle, Modelle mit Kernbüchsen und Modelle auf Formplatten nach Form und Verwendung unterscheiden und benennen - Kernbüchsen nach dem Verwendungszweck unterscheiden.

Einrichtungen: - die Arbeitsweise von Form- und Kernherstellungsmaschinen in den Grundzügen beschreiben, Vor- und Nachteile ihres Einsatzes nennen

1190

- Giesspfannen nach Bauart unterscheiden und ihre Verwendung zuordnen - Schmelzofentypen unterscheiden und ihnen die zu schmelzenden Gusswerkstoffe zuordnen.

3

Allgemeine Fachkunde

Richtziel Die der Gussstückherstellung zugrundeliegenden Arbeitsverfahren beschreiben, Grundsätze der Anschnitt- und Speisertechnik erläutern sowie Erkennungsmerkmale von Gussfehlern mit den verwendeten Materialien und Arbeitsverfahren in Beziehung bringen.

Informationsziele Verfahrenstechnik: - die Gussstückherstellung in verlorenen Formen und Dauerformen aufzählen und beschreiben, Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren einander gegenüberstellen - Arbeitstechniken zur Gussstückherstellung bei Verwendung von Nassguss-, Trockenguss- und kalthärtenden Sanden erklären, Unterschiede gegenüberstellen und Anwendungsbeispiele nennen - Arbeitstechniken zur Kernherstellung von Hand und mit Maschinen erklären, Anforderungen an Kerne nennen und die Verarbeitung von ton- und ölgebundenen, sowie kalt- und heisshärtenden Sanden beschreiben und einander gegenüberstellen - Aufgaben und Ausführungsbeispiele der Kernentlüftung und -armierung nennen.

Anschnitt- und Speisertechnik: - Elemente von Anschnitt- und Speisersystemen benennen und ihre Aufgaben erläutern, Ausführungsarten und -formen unterscheiden sowie Grundsätze der Dimensionierung wiedergeben - Aufgabe der Innen- und Aussenkühlelemente beschreiben und die Anforderungen, denen sie genügen müssen, aufzählen, dessen und Gussfehlerkunde: - Giessverfahren nennen sowie Grundregeln zur Durchführung einwandfreier Giessprozesse aufzählen - Erkennungsmerkmale für folgende Gussfehlerarten beschreiben: Lunker, Gasblasen, Kaltschweiss, Sandstellen und getriebener GUSS.

Unfallverhütung: - arbeitsgesetzliche Bestimmungen sinngemäss wiedergeben - Sicherheitsrnassnahmen beim Lastentransport und bei Umgang mit flüssigen Metallen nennen - die Notwendigkeit der Vorschriften über Körperschutz und Maschinenschutz begründen und Beispiele von Schutzmassnahmen nennen - Berufskrankheiten aufzählen und Massnahmen der Berufshygiene nennen und anwenden.

1191

13

Ausbildung in der Berufsschule

Art. 6 Pflichtunterricht Die Berufsschule unterrichtet nach dem Lehrplan des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit. ') 2

Lehrabschlussprüfung

21

Durchführung

Art. 7 Allgemeines ' An der Lehrabschlussprüfung soll der Lehrling zeigen, ob er die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht hat und über die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt.

2 Die Kantone führen die Prüfung durch.

Art. 8 Organisation 1 Die Prüfung wird im Lehrbetrieb, in einem ändern geeigneten Betrieb, der gleiche Gussarten herstellt wie der Lehrbetrieb, oder in einer Berufsschule durchgeführt. Dem Lehrling müssen ein Arbeitsplatz und die erforderlichen Materialien, Werkzeuge und Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Aufgebot wird bekannt gegeben, welche persönlichen Formerwerkzeuge und Hilfsmittel er mitbringen muss.

2 Der Lehrling erhält die Prüfungsaufgabe erst bei Beginn der Prüfung. Sie wird ihm, soweit notwendig, erklärt. Die Prüfungsunterlagen enthalten auch die für die Beurteilung massgebende Vorgabezeit. Der Lehrling wird über die Auswirkungen einer allfälligen Überschreitung dieser Zeit orientiert, bevor er die Arbeit aufnimmt.

Art. 9 Experten 1 Die kantonale Behörde ernennt die Prüfungsexperten. In erster Linie werden Absolventen von Expertenkursen beigezogen.

2 Die Experten sorgen dafür, dass sich der Lehrling mit allen vorgeschriebenen Arbeiten während einer angemessenen Zeit beschäftigt, damit eine zuverlässige und vollständige Beurteilung möglich ist.

3 Mindestens ein Experte überwacht dauernd und gewissenhaft die Ausführung der Prüfungsarbeiten. Er hält seine Beobachtungen schriftlich fest.

4 Mindestens zwei Experten beurteilen die Prüfungsarbeiten und nehmen die mündlichen Prüfungen im Fach Berufskenntnisse ab.

5 Die Experten prüfen den Lehrling ruhig und wohlwollend. Sie bringen Bemerkungen sachlich an.

'' Anhang zu diesem Reglement.

1192

22

Prüfungsfächer und Prüfungsstoff

Art. 10 Prüfungsfächer 1 Die Prüfung ist in folgende Fächer unterteilt: a. Praktische Arbeiten etwa 14 Stunden; b. Berufskenntnisse 4 Stunden; c. Allgemeinbildung (nach dem Reglement vom 1. Juni 1978 '> über die Allgemeinbildung an der Lehrabschlussprüfung in den gewerblich-industriellen Berufen).

2 Die Prüfung in den Praktischen Arbeiten wird an 2Vi aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt.

Art. 11 Prüfungsstoff 1 Die Prüfungsanforderungen bewegen sich im Rahmen der Richtziele von Artikel 5 und des Lehrplans. Die Informationsziele dienen als Grundlagen für die Aufgabenstellung.

Praktische Arbeiten Der Lehrling muss für zwei verschiedene Werkstücke Giessformen mit den dazu passenden Kernen selbständig ausführen und dabei die grundlegenden form- und giesstechnischen Erfordernisse für das jeweilige Modell berücksichtigen. Die Prüfungsaufgaben umfassen folgende Arbeiten: - Anfertigen der Kerne, - Herstellen der Giessformen, - Giessformen fertigmachen, zurüsten und abgiessen.

Der Lehrling der Fachrichtung A stellt die eine Giessform mit den dazugehörenden Kernen im Nassguss-, die andere im Spezialformverfahren her. Für die Herstellung im Nassgussverfahren soll das Modell ein- oder zweiteilig, im Spezialformverfahren zwei oder mehrteilig sein.

Für Lehrlinge der Fachrichtungen B und C wird die Wahl des Formverfahrens dem Experten überlassen. Dieser nimmt jedoch Rücksicht auf die Branche des Lehrbetriebes.

2

Berufskenntnisse Die Prüfung ist unterteilt in: - Material- und Werkstoffkunde (mündlich und schriftlich, l Stunde), - Werkzeuge und Einrichtungen, Allgemeine Fachkunde (mündlich und schriftlich, l Stunde), - Zeichenkunde (schriftlich, l Stunde), - Fachrechnen (schriftlich, l Stunde).

Die mündlichen Prüfungen dauern zusammen höchstens l Stunde. Sie werden unter Verwendung von Anschauungsmaterial durchgeführt. Die schriftliche Prüfung kann auf der Grundlage des Auswahlantwortverfahrens erfolgen.

3

» BEI 1978 H 162

1193

23

Beurteilung und Notengebung

Art. 12 Beurteilung 1 Die Prüfungsarbeiten werden in folgenden Fächern und Positionen bewertet: Prüfungsfach: Praktische Arbeiten Pos. l Anfertigen der Kerne Pos. 2 Herstellen der Giessformen Pos. 3 Fertigmachen, Zurüsten und Abgiessen.

Prüfungsfach: Berufskenntnisse Pos. l Material- und Werkstoffkunde Pos. 2 Werkzeuge und Einrichtungen, Allgemeine Fachkunde Pos. 3 Zeichenkunde Pos. 4 Fachrechnen.

2

Die Leistungen in jeder Prüfungsposition werden nach Artikel 13 bewertet.

Werden zur Ermittlung der Positionsnote vorerst Teilnoten gegeben, so werden diese entsprechend ihrer Wichtigkeit im Rahmen der Position berücksichtigt.')

Massgebend für die Beurteilung sind Arbeitsgüte (sachgemässe, saubere und genaue Ausführung) und Handfertigkeit.

3 Die praktischen Arbeiten sind vollständig auszuführen. Wird die Vorgabezeit überschritten, so wird der zeitliche Mehraufwand ermittelt und bei der Berechnung der Fachnote berücksichtigt.

4 Die Fachnoten sind die Mittel aus den Positionsnoten. Sie werden auf eine Dezimalstelle berechnet.

Art. 13

Notenskala

Eigenschaften der Leistung

Beurteilung

Qualitativ und quantitativ vorzüglich ausgezeichnet Annähernd richtig und vollständig sehr gut Zweckentsprechend, mit nur geringfügigen Fehlern . . . gut Befriedigend, aber mit gewichtigeren Fehlern und kleinen Lücken ziemlich gut Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Gussformer zu stellen sind, noch knapp entsprechend , genügend Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Gussformer zu stellen sind, nicht mehr entsprechend .. ungenügend Unvollständig, mit groben Fehlern sehr schwach Wertlos oder nicht ausgeführt unbrauchbar Andere Zwischennoten als 5,5 und 4,5 sind nicht zulässig.

Note

6 5,5 5 4,5 4 3 2 l

') Notenformulare können beim Zentralsekretariat des VSE, Zürich, bezogen werden.

1194

Art. 14 Prüfungsergebnis 1 Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Diese wird aus den folgenden Fachnoten ermittelt: - Praktische Arbeiten (zählt doppelt), - Berufskenntnisse, - Allgemeinbildung.

2 Die Gesamtnote ist das Mittel aus den Fachnoten (Vt der Notensumme) und wird auf eine Dezimalstelle berechnet.

3 Die Prüfung ist bestanden, wenn weder die Fachnote Praktische Arbeiten noch die Gesamtnote den Wert 4,0 unterschreiten.

Art. 15 Notenformular und Expertenbericht 1 Auf Einwendungen des Lehrlings, er sei in grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse nicht eingeführt worden, dürfen die Experten keine Rücksicht nehmen. Sie halten jedoch seine Angaben im Expertenbericht fest.

2 Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der betrieblichen oder schulischen Ausbildung, so tragen die Experten genaue Angaben über ihre Beobachtungen in das Notenformular ein.

3 Das Notenformular mit dem Expertenbericht wird nach der Prüfung von den Experten unterzeichnet und der zuständigen kantonalen Behörde unverzüglich zugestellt. .

Art. 16 Fähigkeitszeugnis Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung «Gelernter Gussformer (Fachrichtung Eisenguss, Fachrichtung Stahlguss oder Fachrichtung Nichteisen-Metallguss)» zu führen.

Art. 17 Rechtsmittel Beschwerden betreffend die Lehrabschlussprüfung richten sich nach kantonalem Recht.

3

Schlussbestimmungen

Art. 18 Aufhebung bisherigen Rechts Die Réglemente vom S.Oktober 1947') über die Lehrlingsausbildung und die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Giesserberuf werden aufgehoben.

» BEI 1947 III 847 851

1195

Art. 19 Übergangsrecht 1 Lehrlinge, die ihre Lehre vor dem I.Januar 1980 begonnen haben, schliessen sie nach den bisherigen Reglementen ab.

2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis am 31. Dezember 1983 auf sein Verlangen nach dem bisherigen Reglement über die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung geprüft.

Art. 20 Inkrafttreten Die Bestimmungen über die Ausbildung treten am 1. Januar 1980 in Kraft, diejenigen über die Lehrabschlussprüfung am 1. Januar J982.

13. August 1979

1196

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Honegger

Lehrplan für den beruflichen Unterricht der Gussformer vom 13. August 1979

Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), gestützt auf Artikel 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 ^ über die Berufsbildung und Artikel 16 Absatz l der Verordnung vom 14. Juni 19762^ über Turnen und Sport an Berufsschulen, verordnet: 1

Allgemeines

Die Berufsschule vermittelt dem Lehrling die notwendigen theoretischen Berufskenntnisse und die Allgemeinbildung. Sie unterrichtet nach diesem Lehrplan und berücksichtigt bei der Gestaltung des Unterrichts die in Artikel 5 des Ausbildungsreglements den einzelnen Lehrjahren zugeordneten Lernziele. Die auf dieser Grundlage erstellten schulinternen Arbeitspläne werden den Lehrbetrieben auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Die Klassen werden nach Lehrjahren gebildet. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.3) Der Pflichtunterricht wird nach Möglichkeit auf einen ganzen Schultag angesetzt. Ein Schultag darf, einschliesslich Turnen und Sport, nicht mehr als neun Lektionen umfassen.4) · 2

Stundentafel

Die Zahl der Lektionen und ihre Verteilung auf die Lehrjahre sind verbindlich.

Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

'> AS 1965 321 > SR 415.022

2

3

) Können keine Fachklassen für Gussformer geführt werden, so besuchen sie den beruflichen Unterricht zusammen mit den Detailmonteuren und Werkzeugmaschinisten.

Der vorliegende Lehrplan ist auf die Lernziele dieser Berufe abgestimmt.

4 ) Wird der berufliche Unterricht an interkantonalen Fachkursen erteilt, richtet sich die Schulorganisation nach dem Reglement über die Durchführung dieser Kurse.

SS Bundisbliu. 132.Jahrg. Bd.ll

1197

Fächer

2

1

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

40 40

40 40 40

60 140 60 60 40 40 80 80

40 40

40 40

80 80

360

360

720

1

1

60 60 20 20 40

Mathematik Zeichenkunde Werkstoffkunde Physik Maschinenelemente Fertigungstechnik Deutsch Geschäftskunde Staats- und Wirtschaftskunde Turnen und Sport

Total . . . .

Anzahl Schultage/Woche

3

Total

Lehrjahr«

80 40 40

Unterricht

Die genannten Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende der Ausbildung verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

31

Mathematik (60 Lektionen)

Richtziele Die aus der obligatorischen Schulzeit erworbenen mathematischen Grundkenntnisse festigen und berufsbezogene Rechenprobleme systematisch, sicher und selbständig lösen. Formelsammlungen und Tabellen sicher einsetzen.

Informationsziele Algebraische Grundlagen

Winkel, Zeit

Prozent, Promille 1198

die vier Grundoperationen mit reellen ganzen und gebrochenen Zahlen an angewandten Beispielen sicher ausführen.

einfache Winkel- und Zeitangaben von Grad bzw. Stunden, Minuten und Sekunden ins Dezimalsystem umrechnen und umgekehrt Winkel an geometrischen Grundformen und Werkstücken berechnen (keine Verwendung trigonometrischer Funktionen).

die Begriffe Steigung, Anzug und Konizität

unterscheiden und anhand berufsbezogener Aufgaben anwenden.

Streckenteilungen, Abstände, Kreisumfänge, Kreisteilungen und gestreckte Längen berechnen.

Länge

Fläche

Inhalte von einfachen und zusammengesetzten Werkstückflächen berechnen (Quadrat, Rechteck, Dreieck, Kreis, Kreissektor, Kreisring).

Volumen, Masse

Volumen und Masse einfacher zusammengesetzter Werkstücke berechnen (Würfel, Prisma, Pyramide, Zylinder, Kegel).

32

Zeichenkunde (140 Lektionen)

Richtziel Aus Einzelteil- und einfachen Zusammenstellungszeichnungen Form, Fabrikationsangaben und Funktion von Werkstücken herauslesen.

Informationsziele Technische Zeichnung

den Informationsinhalt beschreiben.

Normung

allgemein begründen Linienarten in ihrer Bedeutung unterscheiden Massstab in Zeichnungen interpretieren, interpretieren.

Stückliste Perspektive

Normalprojektion Schnitte: Vollschnitt, Halbschnitt, Teilschnitt, Schnittverlauf, Schnittebenen und umgeklappte Querschnitte

aus perspektivischen Darstellungen die Normalprojektion herauslesen und umgekehrt.

Risskombinationen durch Herauslesen der richtigen räumlichen Form interpretieren.

in vorgegebenen Zeichnungen interpretieren.

Besondere Ansichten: Angrenzende Teile, einzelne ebene Flächen, vor einer Schnittebene liegende Partien, Umklappung einzelner Partien und Lochkreise, symmetrische

die Darstellung in Zeichnungen interpretieren.

1199

Teile, abgebrochen und unterbrochen dargestellte Teile Vermassung

Massangaben nach Funktion, Herstellung und Prüfung unterscheiden die Massarten, -eintragung sowie -anordnung in Zeichnungen interpretieren Formsymbole von Anschrägungen, Ansenkungen, Teilungen, Winkeln, Sehnen, Bogen, Konen und Neigungen (Anzug) deuten und die Vermassung interpretieren.

Masstoleranzen : Durch ISO-Symbole und durch Ziffern angegebene Masstoleranzen

die Bedeutung der Begriffe interpretieren und an praktischen Beispielen anwenden.

Oberflächenzustand und Bearbeitungsangaben

Zeichnungsangaben interpretieren Rauheitsklassen unterscheiden Symbole und zusätzliche Angaben mit Hilfe der Normen deuten.

Maschinenelemente: Gewinde, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Federringe, Splinten, Nieten, Keile, Konen, Schweissnähte, Zahnräder, Federn

33

Sinnbilder und Normbezeichnungen deuten.

Werkstoffkunde (60 Lektionen)

Richtziele Einen Überblick über den Aufbau der Stoffe gewinnen. Die Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten von Werkstoffen aufgrund ihrer Eigenschaften nennen. Die gebräuchlichen Normbezeichnungen deuten.

Informationsziele Gemenge, reiner Stoff, Verbindung, Molekül, Atom

Oxydation, Reduktion

Aggregatzustände Luft, Wasser Sauerstoff, Wasserstoff, Kohlenstoff, Kohlenoxyde

1200

- die Begriffe erklären und voneinander unterscheiden - Symbole der wichtigsten chemischen Elemente nennen.

- das Wesen und den chemischen Vorgang der Oxydation (Korrosion) und der Reduktion in den Grundzügen erläutern.

- das Wesen fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe unterscheiden.

- die Bestandteile nennen.

- Vorkommen, Eigenschaften und Verwendung nennen.

Erdgas, Kohle, Erdöl

Gifte, Chemikalien

Werkstoffe

Metalle: Aufbau Legierung

Erze

Eisenmetalle Stahl

Gusswerkstoffe

Nichteisenmetalle: Gewinnung Metallkeramik

Schwermetalle, Leichtmetalle und ihre Legierungen Warmbehandlung von Eisenmetallen

Korrosionsschutz

56 Bundesblatl. 132Jahrg. Bd.I

die Herkunft nennen und ihre Bedeutung als Rohstoff für Schmiermittel, Brennstoffe, Lösungsmittel und Kunststoffe aufzeigen.

den Umfang mit giftigen Stoffen und Erzeugnissen nach den Vorschriften der Giftgesetzgebung erläutern.

gruppieren chemische, physikalische und technologische Werkstoffeigenschaften an Beispielen auseinanderhalten.

die Begriffe Gefüge und Korngrösse umschreiben Begriff und Zweck des Legierens erklären den Begriff erklären den Einfluss des C-Gehaltes auf die Eigenschaften nennen die Gewinnung in den Grundzügen erläutern und Produkte nennen Stahlsorten nach Zusammensetzung und Verwendung einteilen Merkmale, Eigenschaften und Verwendung von Gusseisen mit Lamellengraphit (GG), Gusseisen mit Kugelgraphit (GGG), Temperguss und Stahlguss beschreiben.

am Beispiel von Kupfer und Aluminium in den Grundzügen erläutern Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Sinter- und Hartmetallen in den Grundzügen beschreiben Eigenschaften und Verwendung von Cu, AI, Zn, Sn, Pb und Mg nach der technischen Bedeutung schildern die Verfahren Glühen, Härten, Anlassen und Vergüten in den Grundzügen beschreiben und Auswirkungen auf die Werkstoffeigenschaften nennen die Beständigkeit metallischer Werkstoffe abschätzen Verfahren zum Schutz metallischer Werkstoffe nennen sowie Eigenschaften und Anwendungsbeispiele erläutern.

1201

Nichtmetalle: Kunststoffe

Eigenschaften und Verwendung berufsgebräuchlicher Kunststoffe aufzählen und den Gruppen Thermoplaste, Duroplaste und Elaste zuordnen

Isolierwerkstoffe

nach Arten, Merkmalen und Verwendung im Zusammenhang mit Wärme, Kälte und Elektrizität unterscheiden

Schmier- und Kühlmittel

die Aufgaben nennen das Qualitätsmerkmal Viskosität umschreiben Arten nach Herkunft und Verwendung aufzählen.

34

Physik (60 Lektionen)

Richtziele Physikalische Zusammenhänge und Sachverhalte für das Verständnis der Arbeitsweise von Maschinen, Einrichtungen und Werkzeugen erkennen und beschreiben. Einfachste berufsbezogene Berechnungsaufgaben unter Anwendung von Formelsammlungen selbständig lösen.

Informationsziele Mechanik: Gleichförmige Bewegung

die Beziehungen zwischen Weg, Zeit und Geschwindigkeit für gleichförmige geradlinige und kreisförmige Bewegungen an einfachen Rechenbeispielen anwenden die Zusammenhänge zwischen Übersetzung, Drehfrequenz, Durchmesser und Zähnezahl am Beispiel von einstufigen Riemen- und Zahnradgetrieben rechnerisch anwenden

Masse, Kraft

die physikalische Bedeutung unterscheiden und Masseinheiten zuordnen

Reibung

die Begriffe Haft, Gleit- und Rollreibung unterscheiden die Hebelgleichung an berufsbezogenen Beispielen von ein- und zweiarmigen Hebeln rechnerisch anwenden die Begriffe unterscheiden Grundgesetze an praktischen Beispielen der geradlinig- und gleichförmigen Bewegung rechnerisch anwenden.

Hebelgesetz

Mechanische Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase: Druck, Volumen, Dichte

1202

- die Begriffe Luftdruck und Gasdruck unter-

scheiden, Masseinheiten zuordnen und Druckmessinstrumente nennen die Beziehungen zwischen Druck, Kraft und Fläche rechnerisch aufzeigen Druckausbreitung

die Abhängigkeit des Boden- und Seitendrucks von der Höhe der Flüssigkeitssäule aufzeigen das Gesetz über die allseitige Druckausbreitung sinngemäss wiedergeben und an einfachen Rechenbeispielen anwenden.

Wärmelehre: Temperatur, Wärmemenge

die Begriffe erläutern und TemperaturMessinstrumente nennen

Wärmeausdehnung

die Zusammenhänge der Wärmeausdehnung am Beispiel von Länge und Volumen erklären

Zustandsänderung bei Gasen

35

- die Beziehungen zwischen Druck, Volumen und Temperatur an praktischen Beispielen wiedergeben.

Maschinenelemente (40 Lektionen)

Richtziel Einen Überblick über Arten, Eigenschaften, Verwendung und Normung von Maschinenelementen gewinnen.

Informationsziele Lösbare Verbindungselemente: Gewinde

die gebräuchlichsten Arten aufzählen

Schrauben, Muttern

nach Art, Form und Verwendungszweck unterscheiden und benennen Sicherungsmöglichkeiten nach Wirkungsweise und Anwendung unterscheiden

Stifte, Keile, Konen

nach Form, Wirkungsweise und Anwendung unterscheiden.

Nichtlösbare Verbindungen: den Begriff erklären und Arten aufzählen Klebverbindungen

Eigenschaften geklebter Verbindungen und Anwendungsbeispiele nennen

Lot- und Schweissverbindungen

Hart- und Weichlotverbindung in ihrer Anwendung unterscheiden die gebräuchlichsten Schweissverbindungs-

1203

arten aufzählen und in ihrer Anwendung unterscheiden.

Übertragungselemente: Wellen, Achsen, Zapfen, Lager

grundlegende Eigenschaften und Anwendungsbeispiele von Stirn-, Kegel- und Schraubenrädern sowie von Schneckenrädern und Schnecken nennen die Grundbegriffe Teilkreis, Fusskrëis, Kopfkreis, Teilung, Modul und Achsdistanz deuten Arten unterscheiden und Anwendungsbeispiele nennen Aufbau und Wirkungsweise von Riementrieben, Zahnrad- und Kettengetrieben in den Grundzügen beschreiben und ihre Einsatzmöglichkeiten vergleichen

Zahnräder

Ketten Getriebe

Kupplungen Federn Dichtungselemente

36

die Begriffe erläutern und nach Form, Wirkungsweise und Anwendung unterscheiden

gebräuchliche Ausführungsarten aufzählen und ihren Einsatz erläutern nach Form bzw. Verwendung unterscheiden und benennen nach Bauart und Verwendung unterscheiden.

Fertigungstechnik (40 Lektionen)

Richtziel Arbeitsverfahren in den Grundzügen überblicken.

Informationsziele Spanende Formgebung:

die spanabhebenden Arbeitsverfahren: Drehen, Fräsen, Bohren, Senken, Reiben, Hobeln, Stossen, Räumen, Schleifen, Honeri und Läppen in den Grundzügen beschreiben die durch die einzelnen Arbeitsverfahren und Bearbeitungsgrade erreichbare Qualität und Oberflächengüte deuten.

Spanlose Formgebung: Kneten

-1204

die durch Walzen, Ziehen, Strangpressen und Schmieden hervorgerufenen Auswir-

Giessen

-

Messen

-

37

kungen auf die Werkstoffeigenschaften schildern Herstellungsverfahren unterscheiden und die Vor- und Nachteile bei der Anwendung in den Grundzügen beschreiben gebräuchliche Handelsformen gekneteter Produkte nennen den Einfluss des Giessverfahrens auf Werkstückform und Werkstoffeigenschaften schildern die Giessverfahren Sand-, Kokillen-, Strangund Druckguss unterscheiden und die Vorund Nachteile bei der Anwendung in den Grundzügen beschreiben.

Messen/Prüfen unterscheiden persönliche Fehler und Messgerätefehler unterscheiden Verfahren zum Messen von Längen, Winkeln und Bohrungen nennen und die damit verbundenen Messfehler deuten.

Allgemeinbildung, Turnen und Sport

Für die Allgemeinbildung (Deutsch, Geschäftskunde, Staats- und Wirtschaftskunde) sowie für Turnen und Sport gelten die Lehrpläne des BIGA.

4

Inkrafttreten

Dieser Lehrplan tritt am 1. Januar 1980 in Kraft, 13. August 1979

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Der Direktor: Sonny

7223

1205

Buchdrucker-Offsetdrucker Imprimeur typo-offset Stampatore tipo-offset A, Vorläufiges Reglement Über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung B. Vorläufiger Lehrplan für den beruflichen Unterricht

Vorläufiges Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Buchdrucker-Offsetdrucker vom 14. Dezember 1979

Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), gestützt auf die Artikel 11 Absatz 3, 28 Absatz 2 und 32 Absatz l des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 '> über die Berufsbildung (im folgenden Bundesgesetz genannt) und die Artikel 12 und 20a der zugehörigen Verordnung vom 30. März 19652\ verordnet:

I II

Ausbildung Lehrverhältnis

Art. l

Berufsbezeichnung, Beginn und Dauer der Lehre

1

Die Berufsbezeichnung ist Buchdrucker-Offsetdrucker.

2

Der Buchdrucker-Offsetdrucker befasst sich mit der Herstellung von ein- und mehrfarbigen Druckerzeugnissen im Buch- und Offsetdruck.

3

Die Lehre dauert vier Jahre. Sie beginnt mit dem Schuljahr der zuständigen Berufsschule.

Art. 2

Anforderungen an den Lehrbetrieb

1

Lehrlinge dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm nach Artikel 5 vermittelt wird. Die Lehrbetriebe müssen zudem mindestens über die folgenden Einrichtungen verfügen: Buchdruck - Tiegel- oder Zylinder-Druckmaschine.

') AS 1965 321 > AS 1965 345

2

1206

.

I9SO-34

Offsetdruck - Montagetisch mit Liniereinrichtung im Mindestformat A2, - Plattenkopiergerät im Mindestformat A2, - Einrichtung zur Plattenentwicklung, - zwei Offsetdruckmaschinen, wovon eine im Mindestformat A2.

2

Zur Ausbildung von Lehrlingen sind berechtigt: a. gelernte Buchdrucker-Offsetdrucker; b. gelernte Buchdrucker mit Zusatzlehre Offsetdruck; c. gelernte Offsetdrucker mit Zusatzlehre Buchdruck; d. Berufsleute, die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buch- und Offsetdrucks tätig gewesen sind.

3 Um eine methodisch richtige Instruktion sicherzustellen, erfolgt die Ausbildung nach einem Modellehrgang'', der aufgrund von Artikels dieses Reglements ausgearbeitet worden ist.

4 Die Eignung eines Lehrbetriebs wird durch die zuständige kantonale Behörde festgestellt. Vorbehalten bleiben die allgemeinen Bestimmungen des Bundesgesetzes für die Ausbildung von Lehrlingen.

Art. 3 Höchstzahl der Lehrlinge 1 Ein Lehrbetrieb darf ausbilden: 1 Lehrling, wenn ständig mindestens 1-4 Fachleute beschäftigt sind; ein zweiter Lehrling darf seine Lehre beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrjahr eintritt; 2 Lehrlinge, wenn ständig mindestens 5- 8 3 Lehrlinge, wenn ständig mindestens 9-12 4 Lehrlinge, wenn ständig mindestens 13-16 5 Lehrlinge, wenn ständig mindestens 17-20 Fachleute beschäftigt sind; 1 weiteren Lehrling auf je weitere 5 ständig beschäftigte Fachleute.

2 Anrechenbar für die Festsetzung der Höchstzahl der Lehrlinge sind die Berufsleute nach Artikel 2 Absatz 2. Betriebsinhaber und Fachleute, die hauptsächlich im Büro tätig sind, dürfen nicht mit gerechnet werden.

3 Die Lehrlinge sollen so eingestellt werden, dass sie sich gleichmässig auf die Lehrjahre verteilen.

12

Ausbildungsprogramm für den Betrieb

Art. 4 Allgemeine Richtlinien 1 Der Betrieb stellt dem Lehrling zu Beginn der Lehre einen geeigneten Arbeitsplatz sowie die notwendigen Einrichtungen, Werkzeuge, Hilfsmittel und Arbeitsmaterialien zur Verfügung.

·> Der Modellehrgang kann bei der Zentralkommission für das Lehrlingswesen im schweizerischen Buchdruckgewerbe bezogen werden.

1207

2

Der Lehrling soll zu Reinlichkeit, Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem und sauberem Arbeiten erzogen werden. Er soll zu korrektem Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern angehalten werden.

3 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten werden alle Arbeiten abwechslungsweise wiederholt. Der Lehrling muss so ausgebildet werden, dass er am Ende alle im Ausbildungsprogramm aufgeführten Arbeiten selbständig und in angemessener Zeit ausführen kann.

4 Der Lehrling muss rechtzeitig über die bei einzelnen Arbeiten auftretenden Unfallgefahren und möglichen Gesundheitsschädigungen aufgeklärt werden.

Einschlägige Vorschriften und Empfehlungen werden ihm zu Beginn der Lehre abgegeben und erklärt.

ì Der Lehrmeister hält den Ausbildungsstand des Lehrlings periodisch, mindestens aber einmal im Jahr in einem Ausbildungsbericht1' fest, den er mit dem Lehrling bespricht.

Art. 5 Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse 'Die Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende jeder Ausbildungsphase verlangten Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

2

Richtziele für die einzelnen Lehrjahre:

Erstes Lehrjahr Der Lehrling ist am Ende des ersten Lehrjahres fähig, selbständig alle einfachen ein- und mehrfarbigen Arbeiten im Buchdruck auszuführen. Er perforiert, numeriert, prägt, rillt und stanzt selbständig und mischt Farben unter Anleitung des Lehrmeisters.

Zweites Lehrjahr Der Lehrling ist am Ende des zweiten Lehrjahres fähig, Einteilungsbogen für die Weiterverarbeitung zu erstellen. Im weitern soll er unter Anleitung Bogenmontagen ausführen und auf vorbeschichtete Platten kopieren. An der Offsetdruckmaschine richtet er einfache Arbeiten ein und druckt sie.

Drilles Lehrjahr Der Lehrling soll am Ende des dritten Lehrjahres einfache Arbeiten selbständig an Offsetdruckmaschinen einrichten und drucken sowie unter Anleitung anspruchsvolle Arbeiten ausführen können. Er ist fähig, beim Druck auftretende Schwierigkeiten zu erkennen und zu beheben.

Viertes Lehrjahr Der Lehrling ist am Ende des vierten Lehrjahres fähig, selbständig mehrfarbige Arbeiten zu montieren, zu kopieren und zu drucken, 3 !)

Informationsziele für die einzelnen Sachgebiete: Formulare für den Ausbildungsbericht können bei der Zentralkommission für das Lehrlingswesen im schweizerischen Buchdruckgewerbe bezogen werden.

1208

Allgemeines -

Arbeitsplatz einrichten Massnahmen der Berufshygiene beachten Unfälle an Maschinen und elektrischen Anlagen vermeiden Massnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung treffen mit Chemikalien zweckmässig umgehen und Umweltbelastungen vermeiden Werdegang eines Druckauftrages erklären Weiterverarbeitung des Druckgutes schildern klimatische Bedingungen für den Druckprozess erläutern mit Materialien sparsam umgehen (kleinstmöglicher Ausschuss) die gebräuchlichen Werkzeuge handhaben.

Buchdruck -

Satz fachgerecht behandeln Format machen und Formen schliessen Formen fachgerecht behandeln Aufzug machen und prüfen Walzen stellen und pflegen Bogenanlagen einstellen Farbkasten stellen und Farbe einlaufen lassen Standkorrekturen ausführen und kontrollieren Papierdurchlauf und Abstellvorrichtung einstellen und kontrollieren Zweck des Zurichtens erklären Zurichtungen fachgerecht erstellen eine Arbeit fortdrucken, bestäuben sowie auf- und wegsetzen Fortdruck auf Qualität überwachen Druckschwierigkeiten erkennen und beheben.

Speîialarbeiten im Buchdruck - Erstellen einfacher Druckformen zum Rillen, Perforieren, Stanzen, Prägen und Numerieren - fachgerecht rillen, perforieren, stanzen, prägen und numerieren - Numerierwerke warten und pflegen.

Montage -

Einteilungsbogen mit den notwendigen Hilfszeichen erstellen unter Berücksichtigung der Weiterverarbeitung ausschiessen Filme auf Kopierfähigkeit beurteilen Positiv- und Negativfilme für ein- und mehrfarbige Arbeiten montieren Masken zum Wegbelichten erstellen.

Druckplattenherstellung - vorbeschichtete Positiv- und Negativplatten nach Testkeil kopieren, entwikkeln und beurteilen - Fehler auf der Platte korrigieren - Platten vor, während und nach dem Druck und für die Archivierung fachgerecht behandeln - mit Kopierchemikalien zweckentsprechend umgehen.

1209

Offsetdruck - Offsetdruckmaschine bedienen, warten und ihre Sicherheitsvorrichtungen benützen - Feuchtwalzen beziehen, pflegen und stellen - Farbwalzen stellen und pflegen - Gummituch mit geeigneten Mitteln behandeln und pflegen - Papierlauf mit Fehl- und Doppelbogenkontrolle einstellen und kontrollieren - Druckplatte einrichten und Gummituchaufzug mit Messinstrument überprüfen - Druckbeistellung der Zylinder nach Bedruckstoff einstellen - Vorder- und Seitenmarken nach Stärke des Bedruckstoffes einstellen - Drucklänge entsprechend der Abwicklung regulieren - Puderapparat nach Druckgut einstellen - Färb- und Wasserführung sowie Passer beim Fortdruck überwachen und regulieren - Qualitätskontrolle durchführen - Druckschwierigkeiten erkennen und beheben - Auflage fachgemäss behandeln und transportieren.

Farben und Zusätze - verschiedene Farbtypen zweckentsprechend einsetzen - Druckhilfsmittel dem Bedruckstoff entsprechend anwenden - Farben nach Vorlage mischen und druckfertig machen - Farbrezepte erstellen, Feuchtwasser - Feuchtwasserzusätze nach Angabe beigeben, pH-Wert messen und abstimmen.

Papier - Papier im Hinblick auf die klimatischen Bedingungen richtig behandeln und lagern - Papier fachgemäss behandeln (abzählen, aufstossen und stapeln) - Bedruckbarkeit verschiedener Papiere beurteilen - Laufrichtung des Papiers feststellen - Rupffestigkeit des Papiers prüfen - pH-Wert des Papiers kontrollieren.

Material - Satzmaterialien und Druckstöcke des Buchdrucks unterscheiden - Filme und Aufsichtsmontagen fachgerecht behandeln und anwenden - Anwendung und Eigenschaften der Kopierchemikalien für vorbeschichtete Druckplatten nennen - Anwendung und Eigenschaften der vorbeschichteten Druckplatten beschreiben - Einsatzmöglichkeiten verschiedener Gummitücher nennen - Druckhilfsmittel, ihre Anwendung und Auswirkung beschreiben - Plattenbehandlungsmittel und ihre Anwendung aufzählen

1210

- Auswirkung der Wischwasserzusätze erklären - die elektrostatische Aufladung des Papiers erkennen und Massnahmen zur Entladung treffen - Eigenschaften der Druckfarben erklären.

Druckmaschinen, Apparate und Geräte - Arbeitsweise der Buchdruckmaschinen erklären - Apparate und Einrichtungen für Montage und Plattenkopie erklären - Arbeitsweise der Offsetdruckmaschinen erklären - Funktion und Pflege der Sicherheitsvorrichtungen an Maschinen und Apparaten erklären - Aufzugsarten und Druckabwicklungen erklären.

13

Ausbildung in der Berufsschule

Art. 6 Pflichtunterricht Die Berufsschule unterrichtet nach dem Lehrplan des BIGA. l> 2

Lehrabschlussprüfung

21

Durchführung

Art. 7 Allgemeines 1 An der Lehrabschlussprüfung soll der Lehrling zeigen, ob er die im Ausbildungsreglement und iip Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht hat und über die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt.

2 Die Kantone führen die Prüfung durch.

Art. 8 Organisation 1 Die Prüfung wird im Lehrbetrieb, in einem ändern geeigneten Betrieb oder in einer Berufsschule durchgeführt. Dem Lehrling müssen ein Arbeitsplatz und die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Aufgebot wird bekannt gegeben, welche Materialien und Hilfsmittel er mitbringen muss.

1 Der Lehrling erhält die Prüfurigsaufgabe erst bei Beginn der Prüfung. Sie wird ihm, soweit notwendig, erklärt.

Art. 9 Experten 1 Die kantonale Behörde ernennt die Prüfungsexperten. In erster Linie werden Absolventen von Expertenkursen beigezogen.

2 Die Experten sorgen dafür, dass sich der Lehrling mit allen vorgeschriebenen Arbeiten während einer angemessenen Zeit beschäftigt, damit eine zuverlässige und vollständige Beurteilung möglich ist. Sie machen ihn darauf aufmerksam, dass nicht bearbeitete Aufgaben mit der Note l bewertet werden.

'> Anhang zu diesem Reglement.

1211

3

Mindestens ein Experte überwacht die Ausführung der Prüfungsarbeiten dauernd und gewissenhaft. Er hält seine Beobachtungen schriftlich fest.

4 Mindestens zwei Experten beurteilen die Prüfungsarbeiten.

5 Ein Experte darf einen Lehrling nicht prüfen, wenn beide im gleichen Betrieb tätig sind.

6 Die Experten prüfen den Lehrling ruhig und wohlwollend. Sie bringen Bemerkungen sachlich an.

22

Prüfungsfächer und Prüfungsstoff

Art. 10 Prüfungsfächer 1 Die Prüfung ist in folgende Fächer unterteilt : a. Praktische Arbeiten (ohne Plattenbelichtungszeit) 2P/2 Stunden; b. Berufskenntnisse 3 Stunden; c. Allgemeinbildung (nach dem Reglement vom I.Juni 1978'' über die Lehrabschlussprüfung in den gewerblich-industriellen Berufen).

2 Die Prüfung in den Praktischen Arbeiten wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt.

Art. 11 Prüfungsstoff 1 Die Prüfungsanforderungen bewegen sich im Rahmen der Richtziele von Artikel 5 und des Lehrplans. Die Informationsziele dienen als Grundlagen für die Aufgabenstellung.

Praktische Arbeiten 2

Der Lehrling muss folgende Aufgaben selbständig ausführen:

l

Buchdruckarbeit (3 Std.)

Einrichten: eine Form im Format A4 mit gemischtem Satz, Linien und fetter Titelzeile; diese Form in einem zweiten Druckgang perforieren und rillen.

Papier: 160-180 g/m2, satiniert, chamois Postkarten, SK6.

Fortdruck: 300 Exemplare,

1

Montage und Kopie (5 Std. ohne Plattenbelichtungszeit) Montage und Kopie: 16 Seiten im Format A5 in Schön- und Widerdruck, äussere Form vierfarbig; alle Filme (positiv) geliefert.

Innere Form: einfarbig schwarz; 4 Seiten Lithos und 4 Seiten Strich/Text.

Äussere Form : 4 Seiten Strich/Text einfarbig 4 Seiten mehrfarbig mit einem Vierfarben-Litho.

Die Montagen müssen mitdruckende Testkeile enthalten. Die 5 Montagen werden auf vorbeschichtete Platten nach Testkeil kopiert.

'> BB1 1978 II 162

1212

3

Einstellen der Offsetdruckmaschine

(2Vi Std.)

Walzen einstellen Gummituchaufzug einspannen und Druckbeistellung Papierlauf einstellen.

4

Einrichten und Druck ( 10 Std.)

Vierfarbige Arbeit einrichten und fortdrucken Papier: 120 gm2, masch.-gestr., 44 x 62 cm SB.

Fortdruck: 500 Exemplare.

5

SK3,

Mindestformat

Farbmischen (l Std.)

Einen druckfertigen Ton mischen; Nuance Drittfarbe nach Farbvorlage.

Alle Zeitangaben sind als Richtzeiten anzusehen.

Berufskenntnisse 3

Die Prüfung wird schriftlich und/oder mündlich durchgeführt. Sie ist unterteilt in: 1

Allgemeine Fachkenntnisse -

2

Unfallgefahren, Berufshygiene, Umweltschutz Reproduktionsfotografie, Klischeeherstellung Satzherstellung Ausschiessen Montage Kopie Druckverfahren Spezialarbeiten Buchdruck Weiterverarbeitung.

Materialkenntnisse

- Platten - Papier - Farbe.

3

Drucktechnik und Maschinenkenntnisse - Drucktechnik Buchdruck - Drucktechnik Offsetdruck - Offset- und Buchdruckmaschinentypen - mechanische Funktionen der Druckmaschinen - Färb- und Feuchtwerksysteme - Zusatzapparate.

Das Fachrechnen wird in Verbindung mit einzelnen Gebieten der Berufskenntnisse geprüft.

1213

23

Beurteilung und Notengebung

Art. 12 Beurteilung 1 Die Prüfungsarbeiten werden in folgenden Fächern und Positionen bewertet: Prüfungsfach: Praktische Arbeiten Pos. l Buchdruckarbeit Pos. 2 Montage und Kopie Pos. 3 Einstellen der Offsetdruckmaschine Pos. 4 Einrichten und Druck (zählt doppelt) Pos. 5 Farbmischen.

Prüfungsfach: Berufskenntnisse Pos. l Allgemeine Fachkenntnisse Pos. 2 Materialkenntnisse Pos. 3 Drucktechnik und Maschinenkenntnisse (zählt doppelt).

2

Die Leistungen in jeder Prüfungsposition werden nach Artikel 13 bewertet.

Werden zur Ermittlung der Positionsnote vorerst Teilnoten gegeben, so werden diese entsprechend ihrer Wichtigkeit im Rahmen der Position berücksichtigt. ^ 3 Die Fachnoten sind die Mittel aus den Positionsnoten. Sie werden auf eine Dezimalstelle berechnet.

Art. 13

Notenskala

Eigenschaften der Leistung

Beurteilung

Note

Qualitativ und quantitativ vorzüglich Annähernd richtig und vollständig Zweckentsprechend, mit nur geringfügigen Fehlern . . .

Befriedigend, aber mit gewichtigeren Fehlern und kleinen Lücken Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Buchdrucker-Offsetdrucker zu stellen sind, noch knapp entsprechend Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Buchdrucker-Offsetdrucker zu stellen sind, nicht mehr entsprechend Unvollständig, mit groben Fehlern Wertlos oder nicht ausgeführt

ausgezeichnet sehr gut gut

6 5,5 5

ziemlich gut

4,5

genügend

4

ungenügend sehr schwach unbrauchbar

3 2 l

Andere Zwischennoten als 5,5 und 4,5 sind nicht zulässig.

') Notenformulare können bei der Zentralkommission für das Lehrlingswesen im schweizerischen Buchdruckgewerbe bezogen werden.

1214

Art. 14

Prüfungsergebnis

1

Das Ergebnis der Lehrabschlusspriifung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Diese wird aus den folgenden Fachnoten ermittelt: - Praktische Arbeiten (zählt doppelt), - Berufskenntnisse, - Berufskundlicher Unterricht nach Absatz 4, - Allgemeinbildung.

2 Die Gesamtnote ist das Mittel aus den Fachnoten (Vi der Notensumme) und wird auf eine Dezimalstelle berechnet.

3 Die Prüfung ist bestanden, wenn weder die Fachnoten Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse noch die Gesamtnote den Wert 4,0 unterschreiten.

4

Die Fachnote Berufskundlicher Unterricht ist das Mittel aus allen SemesterZeugnisnoten der Unterrichtsfächer Berufskunde, Materialkunde und Maschinenkunde.

Art. 15

Notenfqrmular und Expertenbericht

1

Auf Einwendungen des Lehrlings, er sei in grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse nicht eingeführt worden, dürfen die Experten keine Rücksicht nehmen. Sie halten jedoch seine Angaben im Expertenbericht fest.

2

Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der betrieblichen oder schulischen Ausbildung, so tragen die Experten genaue Angaben über ihre Beobachtungen in das Notenformular ein.

3

Das Notenformular mit dem Expertenbericht wird nach der Prüfung von den Experten unterzeichnet und der zuständigen kantonalen Behörde unverzüglich zugestellt.

Art. 16

Fähigkeitszeugnis

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung «Gelernter Buchdrucker-Offsetdrucker» zu führen.

Art. 17

Rechtsmittel

Beschwerden betreffend die Lehrabschlussprüfung richten sich nach kantonalem Recht.

3

Schlussbestimmungen

Art. 18

Aufhebung bisherigen Rechts

Das vorläufige Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Buchdrucker vom 18. Februar 1975') wird aufgehoben.

" BEI 1975 II 1829

1215

Art. 19 Übergangsrecht 1 Lehrlinge, die ihre Lehre vor dem 1. Januar 1980 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement ab.

2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis am 31. Dezember 1985 auf sein Verlangen nach dem bisherigen Reglement geprüft.

Art. 20 Inkrafttreten Die Bestimmungen über die Ausbildung treten am 1. April 1980 in Kraft, diejenigen über die Lehrabschlussprüfung am 1. Januar 1984.

14. Dezember 1979

7216

1216

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Der Direktor: Bonny

Vorläufiger Lehrplan für den beruflichen Unterricht der Buchdrucker-Offsetdrucker vom 14. Dezember 1979

Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), gestützt auf Artikel!! Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 D über die Berufsbildung und Artikel 16 Absatz l der Verordnung vorn 14. Juni J976 2 > über Turnen und Sport an Berufsschulen, verordnet:

1

Allgemeines

Die Berufsschule vermittelt dem Lehrling die notwendigen theoretischen Berufskenntnisse und die Allgemeinbildung. Sie unterrichtet nach diesem Lehrplan und berücksichtigt bei der Gestaltung des Unterrichts die in Artikel 5 des Ausbildungsreglements den einzelnen Lehrjahren zugeordneten Lernziele. Die auf dieser Grundlage erstellten schulinternen Arbeitspläne werden den Lehrbetrieben auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Die Klassen werden nach Lehrjahren gebildet. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

Der Pflichtunterricht wird nach Möglichkeit im ersten und zweiten Lehrjahr auf einen ganzen und einen halben und in den übrigen Lehrjahren auf einen ganzen Schultag angesetzt. Ein ganzer Schultag darf, einschliesslich Turnen und Sport, nicht mehr als neun, ein halber nicht mehr als fünf Lektionen umfassen.3 > 2

Stundentafel

Die Zahl der Lektionen und ihre Verteilung auf die Lehrjahre sind verbindlich.

Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BIGA.

» AS 1965 321 V SR 415.022 J > Wird der berufliche Unterricht an interkantonalen Fachkursen erteilt, richtet sich die Schulorganisation nach dem Reglement über die Durchführung dieser Kurse.

1217

Fächer

l 2 3 4 5 6 1 8 9

Lehrjahre

Berufskunde Materialkunde Maschinenkunde Naturlehre Deutsch Geschäftskunde Staats- und Wirtschaftskunde Rechnen . ..

Turnen und Sport

80 80 80 80 40 40 40

80 40 80

160 40

40 40 40

40 40 40

80

80

40

40

520 160 200 160 160 160 120 40 240

Toital

520

520

360

360

1760

An zahl Schultage/Woche

IVi

Wi

1

1

3

200

Total Lektionen

40 80 40 40 40

Unterricht

Die genannten Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende der Ausbildung verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

31

Berufskunde (520 Lektionen)

Richtziel Der Lehrling soll sich im Betrieb inbezug auf Gefahren, Gesundheit und Umwelt richtig verhalten. Er soll über Grundkenntnisse zur Berufsausübung verfügen, die Druckverfahren unterscheiden, alle im Beruf vorkommenden Berechnungen mit Satz, Papier, Farbe und Druckform ausführen. Er weiss die Drucktechnik, Druckschwierigkeiten und Spezialarbeiten im Buchdruck sowie die Formherstellung, Qualitätskontrolle, Drucktechnik, Feuchtung und die Druckschwierigkeiten im Offsetdruck zu erklären.

Informationsziele Organisation eines grafischen Betriebes: Organisationsschema Das Organisationsschema eines Hoch-, Tiefund Flachdruckbetriebes aufzeichnen.

Tätigkeiten

Anhand typischer Aufträge die Tätigkeiten in den verschiedenen Abteilungen aufzählen.

Hauptdruckverfahren

Die Hauptmerkmale des Hoch-, Tief- und Flachdruckes nennen.

1218

Unfallgefahren, Berufshygiene und Umweltschutz: Unfallgefahren

Brandursachen Hygiene Umweltschutz

Vorschriften

Satzherstellung: Typografische Masse Druckschriften Satzherstellung Korrekturzeichen Bu.chdru.ckverfahren : Bildherstellung

Druck

Druckmaschinen

Anwendungsmöglichkeiten Merkmale Ausrüstung: Falzmaschinen

Die Unfallgefahren (Chemikalien, Lösungsmittel, Arbeitsgeräte, Maschinen) in den einzelnen Abteilungen eines Betriebes erläutern, Die Brandursachen aufzählen. Ihre Verhütung und Bekämpfung nennen.

Die wichtigsten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit aufzählen.

Die Erfordernisse des Umweltschutzes erkennen und Massnahmen zu dessen Förderung aufzählen.

Die bestehenden gesetzlichen Vorschriften nennen. Die wichtigsten Sicherheitsvorschriften (SUVA-Vorschriften) aufzählen.

Das typografische Masssystem erläutern und einfache Umrechnungen ausführen.

Die charakteristischen Merkmale der Druckschriften unterscheiden.

Die verschiedenen Arten der Satzherstellung aufzählen.

Die Korrekturzeichen lesen und erklären.

Die Herstellung der geätzten, der gravierten und der Auswaschklischees erklären und ihre Einsatzmöglichkeiten aufzählen. Die Herstellung des Stereos erklären. Die Duplikatklischees bestimmen und ihre Einsatzmöglichkeiten erklären.

Die Einrichtarbeiten (Druck mit und ohne Farbe, Farbfolienheissprägen) schildern und die dazu nötigen Geräte aufzählen.

Die Druckmaschinen (Tiegel, Eintouren, Bogenrotation und Rollenrotation), ihre Druckprinzipien und Einsatzmöglichkeiten aufzählen.

Die Anwendungsmöglichkeiten erläutern.

Die Unterschiede zu den ändern Druckverfahren nennen und Druckmuster bestimmen.

Die verschiedenen Falzmaschinen (Schwertund Taschenfalzmaschinen, kombinierte Falz-

1219

Bindearten

Zusammentragarten

Weiterverarbeitung

Schneiden Drucktechnik (Buchdruck): Walzen

Tiegel- und Zylinderdruckmaschinen

Druckschwierigkeiten: Allgemeine

maschine und Rotationsfalzmaschinen) erklären, die Falzschemen aufzeichnen und den Bogen entsprechend falzen.

Die Faden-, Draht-, Klebe-, Spezialheft- und Bindearten unterscheiden und erklären und daraus die notwendigen Massnahmen für die Fonnenherstellung ableiten.

Die verschiedenen Techniken des Zusammentragens einer Zusammentragmaschine erklären.

Die Weiterverarbeitung wie Perforieren, Stanzen, Rillen, Prägen, Ritzen, Lackieren und Laminieren erklären.

Die verschiedenen Schneidetechniken und ihre Anwendung erklären.

Die verschiedenen Walzenmaterialien bestimmen, ihre Eigenschaften, die Behandlung und den Einsatz erklären.

Die Aufzüge, das Formenschliessen, das Standmachen, das Zurichten (hinter der Form und im Aufzug) erklären. Die Herstellung der verschiedenen Kraftzurichtungen erläutern.

Die Schwierigkeiten bei falscher Arbeitsweise aufzählen.

Die Druckschwierigkeiten (Spiessen, Schmieren, Schmitzen, Quetschen, Perlen, Abziehen, Kleben, Rupfen, Abstossen, Fahren, Farbspiegel, Walzenstreifen usw.) anhand von Musterbogen bestimmen, die Ursachen erläutern und das Beheben erklären.

Speziatarbeiten : Rillen Stanzen und Ritzen Perforieren Numerieren

1220

Die verschiedenen Rillarten aufzählen und ihre Vor- und Nachteile nennen.

Den Aufbau einer Stanz- und Ritzform und ihre Zurichtung erklären.

Die verschiedenen Perforationsarten aufzählen und ihre Einsatzmöglichkeiten erklären.

Die Funktion der verschiedenen Numerierwerke schildern und ihre Einsatzmöglichkeiten nennen.

Prägen

Die verschiedenen Patrizenmaterialien aufzählen und den Aufbau einer Patrize erklären.

Reproduktionsfotografie: Arbeitsgeräte Filmmaterial Strich, Raster und Farbauszug

Fotolithografie Druckform Vorbereitung : Ausschiessen

Standbogen

Montage

Offsetdruckverfahren Platten

Arbeitsgeräte in der Reprofotografie aufzählen.

Die wichtigsten Eigenschaften des Filmmaterials nennen.

Die Herstellung von Strich-, Raster- und Halbtonfilmen schildern. Den Werdegang eines Farbauszuges erklären.

Die Fotolithografie und die Duplikatfilmherstellung erklären.

Die Papierformate (Normal- und Streifenformate) nennen. Wendearten des Bogens erklären. Den Bogen nach den Falzschemen falzen und die Seiten auf die Druckform übertragen.

Das Papierformat bestimmen, eine Arbeitsskizze ausführen und den Aufbau des Standbogens erläutern.

Die Montage erklären. Die Zeichen für den Druck und die Weiterverarbeitung nennen und nach dem Standbogen kontrollieren.

:

Druck

Anwendungsmöglichkeiten Merkmale Formherstellung (Offset): Montage

Die Herstellung der Druckformen (Aluplatten und Mehrmetallplatten vorbeschichtet und selbstbeschichtet) erklären und ihre Einsatzmöglichkeiten anhand von Beispielen schildern.

Die wichtigsten Maschinentypen (Einfarbenund Mehrfarbenmaschinen, Rollenrotation) anhand von Zeichnungen unterscheiden, die Einrichtarbeiten erklären und die Druckprinzipien und Einsatzmöglichkeiten aufzählen.

Die Anwendungsmöglichkeiten des Offsetverfahrens erläutern.

Die Unterschiede zu den ändern Druckverfahren nennen und Druckmuster bestimmen.

Die wichtigsten Eigenschaften der gebräuchlichsten Montagefolien nennen. Die Montageverfahren nach üblichen Systemen (positiv,

1221

Platten

Kopie

Qualitätskontrolle: Testkeile für die Kopie

Farbmessstreifen

Densitometrie Messung Drucktechnik (Offset): Aufzugsberechnung

Gummitücher

Drucklänge

Abwicklung

1222

negativ, Anhaltekopie, Passnockensysteme) erklären. Die häufigsten Montagefehler aufzählen.

Die verschiedenen Plattentypen nach Trägermaterial, Kopierschicht, Oberflächenstruktur und Kopierverfahren unterscheiden. Ihre Herstellung und Anwendung erläutern. Die Behandlung verschiedener Platten vor, während und nach dem Druck erklären und die Korrekturmöglichkeiten nennen.

Die gebräuchlichsten Lichtquellen aufzählen und vergleichen. Punkt- und Streulicht erläutern. Die Funktionen des Kopiergerätes und des Lichtdostergerätes erklären. Einfluss des Lichtes auf die verschiedenen Kopierschichten erläutern. Den Entwicklungsprozess der verschiedenen Plattenschichten erklären. Die Entwicklungsarten (Hand, Kuvette, Automat) aufzählen und deren Vor- und Nachteile nennen.

Die häufigsten Kopierfehler aufzählen.

Die Bestimmung der optimalen Belichtung und Entwicklung mit handelsüblichen Testkeilen beschreiben.

Die wichtigsten Farbmessstreifen nennen, den Zweck der einzelnen Felder erklären und Unterschiede zwischen den verschiedenen Streifenarten erkennen.

Den Einsatz des Densitometers erklären.

Die Messung der einzelnen Felder ausführen und ihre Aussage für den Drucker beurteilen.

Den Aufzug aufgrund des Zylindereinstiches und der gewünschten Druckspannung (einschl. Schmitzringläufer) berechnen.

Den Aufbau und die Eigenschaften der verschiedenen Gummitücher und Unterlagen (kompressibel, inkompressibel, Dicke, Laufrichtung) sowie deren Pflege erläutern.

Den Einfluss der Dicke des Plattenaufzuges und des Bedruckstoffes auf die Drucklänge erklären.

Den Einfluss der Aufzüge und der Materialstärke auf die Abwicklung (Wulstbildung,

Druckspannung Einstellung des Farbwerkes

Einstellung des Feuchtwerkes

Druckschärfe, Passer) aufzeichnen und erläutern.

Anhand von Druckgut und Gummituch die nötige Druckspannung bestimmen.

Die Einstellung des Farbwerkes (Farbkasten, Farbwalzen, Verreibung und Hebereinsatz) erläutern.

Die Einstellung des Feuchtwerkes unter Berücksichtigung des Walzenmaterials und der Überzüge erklären.

Feuchtung Begriffe Zusätze Drucksch Gierigkeiten : Papier

Farbe

Druckplatte

Maschine

Feuchtwasser

Tiefdruck: Zylinderaufbereitung

Die Begriffe pH-Wert, Oberflächenspannung und Härte erklären.

Die Wirkung von Feuchtwasserzusätzen auf Platte, Farbe und Papier erklären.

Die häufigsten mit dem Papier zusammenhängenden Druckschwierigkeiten aufzählen (Papierstaub, Partisanen, Planlage, pH-Wert, Dimensionsstabilität, Faltenbildung, Luftfeuchtigkeit) und Gegenmassnahmen nennen.

Die häufigsten mit der Farbe zusammenhängenden Druckschwierigkeiten aufzählen (Aufbauen, Emulgieren, Trocknen, Perlen, Ablegen, Rupfen, Sublimieren, Zusetzen, Kleben, Verschmutzen, Übertragen) und Gegenmassnahmen nennen.

Die häufigsten mit der Druckplatte zusammenhängenden Druckschwierigkeiten aufzählen (Blindlaufen, Tonen, Oxydieren) und Gegenmassnahmen nennen.

Die häufigsten mit der Maschine zusammenhängenden Druckschwierigkeiten aufzählen (Passer, Doublieren, Falten, Quetschen, Schieben, Verkratzen, Markieren) und Gegenmassnahmen nennen.

Die häufigsten mit dem Feuchtwasser zusammenhängenden Druckschwierigkeiten aufzählen (Blindlaufen, Tonen, Oxydieren, Emulgieren, Trocknen usw.) und Gegenmassnahmen nennen.

Den Aufbau eines Tiefdruckszylinders (Stahl-

1223

kern mit Achse, Grundkupfer, Trennschicht und Ballardhaut) erklären.

Pigmentkopie

Die Funktion des Pigmentpapiers nennen. Die Funktion des Tiefdruckrasters mit der des autotypischen Hoch- und Flachdruckrasters vergleichen.

Übertragen, Ätzen, Verchromen

Den Arbeitsablauf beim Herstellen einer Tiefdruckform schildern.

Druckmaschinen

Die wichtigsten Druckmaschinen (Bogen- und Rollenrotation) unterscheiden und die Einsatzmöglichkeiten aufzählen.

Anwendungsmöglichkeiten

Die Anwendungsmöglichkeiten des Tiefdruckverfahrens erläutern.

Merkmale

Die Unterschiede zu den ändern Druckverfahren nennen und Druckmuster bestimmen.

Weitere Druckverfahren: Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten

Die Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten des Flexo-, Stichtief-, Stahlstich- und Prägedrucks, der Lithografie, des Lettersets, Blechund Siebdrucks aufzählen.

Fachrechnen: Satz

Typografische Masse in metrische Masse umrechnen.

Papierformate, Papiermengen, Papiergewichte (g/m2 und 1000-Bogen-Gewicht) berechnen und Rollenberechnungen (Länge, Breite, Gewicht, g/m 2 Nutzen) und Zuschussberechnungen durchführen.

Papier

Farbe

Farbrezepte, Farbzusätze und Farbverbrauch berechnen.

Druckform

VergrÖsserung und Verkleinerung von Bildvorlagen berechnen sowie Mischungsrechnungen von Chemikalien und Lösungen durchführen.

32

Materialkunde (160 Lektionen)

Richtziel Die Rohstoffe des Papiers, des Kartons und der Farbe aufzählen, ihre Fabrikation und Zusammensetzung erklären sowie ihre Eigenschaften in bezug auf den Druck erläutern und ihre Eignung beurteilen.

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Informationsziele Papier: Rohstoff Herstellung

Veredelung

Kartonherstellung Papiernormierung Papiereigenschaften

Papierprüfung

Papierbehandlung

Farbe.'

Farbmittel Bindemittel, Lösemittel und Zusatzstoffe Konsistenzen und Trocknungsvorgänge Zusammensetzung der Druckfarben Echtheiten und Farbprüfung

Die Eigenschaften und Verwendung der Rohstoffe erläutern.

Die Herstellung des Papiers erläutern. Die Langsiebraaschine erklären und die Ausrüstung (Satmieren, Schneiden und Sortieren) beschreiben.

Die Papierveredelungstechniken (Streichen, Beschichten, Kaschieren und Gummieren) schildern, Die Kartonherstellung und die Herstellungsmaschinen erklären.

Die Papiernormierung (Stoffklassen und Formate) benennen.

Den Einfluss der Mahlung, der Füll-, Leimund Farbstoffe auf das Papier ableiten. Die Eignung des Papiers für den Druck beurteilen.

Den pH-Wert, die relative Feuchtigkeit (Stapelfeuchtigkeit), die Dicke und das Flächengewicht messen. Die Laufrichtung, die Sieb- und Oberseite, die Holzhaltigkeit und die Rupffestigkeit prüfen. Die Opazität, den Leimgrad, den Strich und die Glätte beurteilen. Die Prüfmethoden der Papier- und Kartonfabriken aufzählen.

Die richtige Papierbehandlung bei der Lagerung sowie vor, während und nach dem Druck erläutern.

Die Herkunft und Eigenschaften der Farbmittel aufzählen.

Die Herkunft und Eigenschaften der Bindemittel, Lösemittel, Verschnitt- und Farbzusätze aufzählen.

Die Konsistenzen und Trocknungsvorgänge erklären und die Auswirkungen für die verschiedenen Druckverfahren ableiten.

Die Zusammensetzung der Druckfarben für Buch-, Tief- und Flachdruck erklären.

Die Farbprüfung (Viskosität, Zügigkeit, Deckkraft und Nuance) und die Echtheiten erklären und daraus den Einsatz ableiten.

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Spezi alfarben

Die Spezialfarben (Goldunterdruck, leuchtmetallisierende Farben und Bronzefarben) aufzählen und ihre Eigenschaften erklären.

Farbenlehre

Die idealen mit den realen (technischen) Farben anhand aufgezeichneter Remissionskurven vergleichen.

Normalskala

Normalskala erklären.

Farbmischen

Mit Druckfarben einen Farbenkreis erstellen und daraus die Mischregeln ableiten.

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Maschinenkunde (200 Lektionen)

Richtziel Die Buchdruckmaschinen, ihre Bauarten und die Funktionen der einzelnen Teile erläutern. Die Offsetdruckmaschinen, ihre Bauarten, die dazugehörenden Apparate und die Funktionen der einzelnen Teile erklären.

Informationsziele Buchdruckmaschinen : Tiegel

Den Bewegungsablauf der Drucktiegel (Gally und Boston) schildern und die Vor- und Nachteile des Tiegeldrucfcs erläutern.

Zylinderdruckmaschine

Den Bewegungsablauf der Zylinderdruckmaschine (Eintouren) erklären und die Vor- und Nachteile des Zylinderdrucks erläutern.

Die Druckeinheit erklären und ihre Einsatzmöglichkeiten schildern.

Rollenrotation Einleger, Rollenstern

Die verschiedenen Einleger- und Rollensternsystème erläutern, die wichtigsten Teile nennen und ihre Funktion erklären.

Passer- und Registersteuerung

Die verschiedenen Geräte und Bestandteile für die Passer- und Registersteuerung (Vorausrichtung, Vorder- und Seitenmarke, Bogenkontrollen, Fotozellen, Vorspannregulierung und Papierbahnführung) erklären.

Die verschiedenen Bogenübergabe- und Greifersysteme sowie Papierregelungsmöglichkeiten unterscheiden und ihre Aufgaben erklären.

Die Bestandteile und Einstellmöglichkeiten der Ausleger, der Wiederaufwicklung, der Planoauslage sowie deren Hilfsapparate (Paketausleger, Schüttelgeräte) erklären.

Bogenübergabe- und Greifersysteme

Auslage, Wiederaufwicklung und Planoauslage

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Puderapparate und lonisatoren

Die Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Puderapparate, Ionisatoren und Silikonapparate erläutern.

Schmiermittel

Eigenschaften und Anwendung der verschiedenen Schmiermittel an den Druckmaschinen erklären.

Einfarben-Bogenoffsetdruckmaschine: Bauarten Die Bauarten der gebräuchlichsten Maschinen und deren Vor- und Nachteile kennen.

Zylinderverstellung

Zylinderausrüstung

Zylinderverstellung an verschiedenen Maschinen aufzählen und deren Auswirkungen nennen.

Die Ausrüstung von Platten-, Gummi- und Druckzylinder (Spannschienen, Einpassvorrichtungen, Greifereinstellung) erklären.

Farbwerk

Das Farbwerksystem erläutern. Die Auswirkungen des Farbwerkes (Farbfluss unterschiedliche Walzendurchmesser, Farbabfall, Abstossen, Shorehärte, Zonenschrauben, Eigenschaften des Walzenmaterials und Pflege) auf das Druckerergebnis erklären.

Feuchtwerksysteme

Die verschiedenen Feuchtwerke unterscheiden.

Die Funktion und den Einsatz von Numerierund Eindmckwerken sowie Perforier-, Schneid- und Rilleinrichtungen erklären.

Zusatzgeräte

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Naturlehre (160 Lektionen)

Richtziel Die Grundlagen der physikalischen und chemischen Vorgänge erläutern. Die Grundbegriffe der Farbenlehre, der Fotographie, der Mechanik und der Wärmelehre erklären. Das Wesen der Elektrizität, ihre Masseinheiten, die Messgeräte und ihre Anwendung erläutern. Den Aufbau und das Funktionieren von Elektromotoren und Generatoren sowie den Aufbau des elektrischen Netzes erklären.

Informationsziele Optik: Schatten

Das Wesen der Lichtenergie und ihre Ausbreitung erklären.

Lichtwirkung

Die Lichtwirkung (Spiegelgesetz) am ebenen Spiegel und an rauhen Flächen erläutern.

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Sammellinse

Die Brechung des Lichtes an der Sammellinse (Fotoobjektiv) erklären.

Linsengesetz

Die Bilder an der Sammellinse (Gegenstandsweite und Bildweite) und das Linsengesetz erläutern.

Totalreflexion

Die Lichtbrechung am Prisma erklären.

Lichtzerlegung

Die Zusammensetzung und die Zerlegung des weissen Lichtes erläutern (Spektrum) additive und subtraktive Farbmischung erklären.

Ergänzungsfarben

Die Ergänzungs- oder Komplementärfarben bezeichnen,

Mechanik: Masseinheiten

Masseinheiten (Sl-Einheiten) nennen und ihre Bedeutung erklären.

Kräfte

Die Wirkung der Kräfte auf Stoffe erklären.

Schwerpunkt

Den Schwerpunkt und die verschiedenen Gleichgewichte erklären.

Hydraulik

Den hydrostatischen Druck, den Auftrieb und die hydraulischen Systeme erläutern.

Luftdruck und Luftfeuchtigkeit

Den Luftdruck und die Luftfeuchtigkeit erklären.

Hebelgesetz

Die Wirkung von Hebeln, Rad, Rollen, Transmissionen und Zahnrädern mit dem Hebelgesetz erklären und berechnen.

Walzendrücke erklären und berechnen.

Die Maschinenelemente bezeichnen und erklären.

Belastung Maschinenel emente Technisches Zeichnen

Einfache technische Zeichnungen lesen und erläutern.

Wärmelehre: Wärme Temperatur Wärmeauswirkungen Wärmeverhalten

Heizwert

Den Begriff Wärme beschreiben.

Instrumente zur Messung der Temperatur (Wärmeintensität) beschreiben.

Die Wärmedehnung der Körper und die Änderung der Zustandsformen beschreiben.

Den Begriff spezifische Wärme, die verschiedenen Arten der Wärmeübertragung und die Wärmemenge erklären.

Den Heizwert der Brennstoffe nennen.

Chemie: Stoffarten

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Chemische und physikalische Vorgänge unterscheiden.

Arbeitsmethoden

Teilchentheorie, Atomtheorie

Chemische Bindungsarten Formelbildung

Mol-Begriff Sauerstoff Redoxvorgänge

Säuren, Laugen, Salze

Elektrochemie Kohlenstoff und seine Verbindungen Feuergefahr, Berufsgifte Elektrotechnik: Begriffe

Widerstände Elektrische Leistung und Arbeit Sicherung

Aufbau und Zerlegung von Stoffen beschreiben. Gemenge, Gemische, reine Stoffe und Elemente unterscheiden. Trenn- und Reinigungsmethoden erklären.

Bohr'sches Atommodell skizzieren und beschreiben. Die Entstehung von Ionen und Molekülen aus Atomen erklären. Chemisches Verhalten und Periodensystem erläutern.

Ionen-, Metall-, Molekül- und Diamantbindung erklären.

Bruttoformeln, Strukturformeln und chemische Gleichungen einfacher Art aufstellen.

Einfache praktische Beispiele rechnen.

Atommasse, Molekülmasse und Mol erklären.

Mol/l als Normallösung nennen.

Sauerstoff, sein chemisches Verhalten und seine häufigsten Verbindungen erläutern.

Die Oxydation als Elektronenabgabe und die Reduktion als Elektronenaufnahme beschreiben. Beispiele aus Metallgewinnung und Fotografie aufführen.

Ätzvorgänge und Neutralisation als ProtonenÜbergangsreaktionen darstellen. Den pH-Wert erklären. Die Begriffe Säure, Laugen und Salze definieren.

Die Wirkung der Elektrolyte erklären. Die Galvanotechnik erläutern.

Kohlenstoffverbindungen aus Kohle und Erdöl nennen. Kohlenwasser- und Brennstoffe nennen.

Die Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe und die Wirkung von Berufsgiften nennen.

Die elektrische Spannung, die Stromstärke, den Widerstand und das Ohmsche Gesetz erklären und in Experimenten vorführen.

Die Schaltung von Widerständen erklären und in Experimenten vorführen.

Leistung und Arbeit, die Umwandlung elektrischer Energie in andere Energieformen erklären und in Experimenten vorführen.

Die Absicherung elektrischer Anlagen erläutern.

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Magnetismus Wechselstrom/Drehstrom Transformator

Motoren

Elektrounfälle

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Magnetische Wirkung des elektrischen Stromes erklären.

Die Erzeugung und Wirkung von Wechselstrom und Drehstrom erläutern.

Den Aufbau und die Funktion des Transformators erklären, einen einfachen Transformator berechnen und mittels Experiment vorführen.

Die verschiedenen Motorensysteme, Schalter und Schützen erklären und im Experiment vorführen.

Die Hilfeleistung bei Elektrounfällen erklären und vorführen.

Allgemeinbildung, Turnen und Sport

Für die Allgemeinbildung (Deutsch, Geschäftskunde, Staats- und Wirtschaftskunde, Rechnen) sowie für Turnen und Sport gelten die Lehrpläne des BIGA.

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Inkrafttreten

Dieser vorläufige Lehrplan tritt am 1. April 1980 in Kraft.

14. Dezember 1979

7216

1230

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Der Direktor: Bonny

Verfügung über die Genehmigung der Einführung eines Lärmzuschlages auf die Landegebühr der Flughäfen Zürich und Genf-Cointrin vom 15. Juli 1980

Das Bundesamt für

Zivilluftfahrt,

gestützt auf die Gesuche der Kantone Zürich und Genf, in Anwendung von Artikel 39 des Bundesgesetzes vom 2 I.Dezember 19481' über die Luftfahrt, verfugt: 1. Die Einführung eines Lärmzuschlages wird genehmigt. Auf den beiden Landesflughäfen wird demnach ab I.November 1980 ein Lärmzuschlag auf die Landegebühr für Flugzeugmuster erhoben, die den Klassen I-IV zugeordnet sind. Der Lärmzuschlag beträgt: für die Klasse I 300 Franken für die Klasse II 200 Franken für die Klasse III 150 Franken für die Klasse IV 100 Franken Von den der Klasse V zugeordneten Flugzeugmustern wird kein Lärmzuschlag erhoben.

Massgebend für die Klasseneinteilung ist der energetische Schallpegelmittelwert eines Flugzeugmusters, gemessen an den Messstellen in den unmittelbar angrenzenden Wohngebieten der Flughäfen.

Die Klasseneinteilung der einzelnen Flugzeugmuster ist im Schweizerischen Luftfahrtinformationsblatt vom 24. Juli 1980 (AIC 121/80 APP; AIC INTL 5/80 APP) veröffentlicht.

Neue oder nachträglich umgerüstete Flugzeuge sowie Flugzeugmuster, die im Schweizerischen Luftfahrthandbuch nicht genannt sind, werden bis zum Vorliegen gesicherter Messwerte der KJasse V zugeordnet.

2. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Diese Beschwerde muss im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung eingereicht werden und die Begehren und deren Begründung enthalten. Eine allfällige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

') SR 748.0 1980-592

1231

Flughäfen Zurich und Genf-Cointrin

Begrundung Die Flughafenhalter haben nachgewiesen, dass durch die ihnen gesetzlich vorgeschriebene aktive und passive Larmbekampfung erhebliche Kosten entstehen.

Die den Flughafen durch den Larmzuschlag zufliessenden Mittel sind im Hinblick auf die neuen finanziellen Verpflichtungen und auf die allgemeine finanzielle Lage gerechtfertigt.

15. Juli 1980

Bundesamt fiir Zivilluftfahrt Der Direktor: Guldimann

7254

1232

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1980

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.08.1980

Date Data Seite

1101-1232

Page Pagina Ref. No

10 048 089

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