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Botschaft über die Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz vom 25. Juni 1980

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen hiermit unsere Botschaft über die Weiterführung der Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz und beantragen Ihnen, dem beigefügten Entwurf eines Bundesbeschlusses zuzustimmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. Juni 1980

1980-270

66 Buudcsblatt.132.Jahrg.Bd.il

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Chevallaz Der Bundeskanzler: Huber

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Übersicht Seit J961 gewährt der Bund begabten Studierenden aus Entwicklungsländern und industrialisierten Staaten ein- oder mehrjährige Stipendien, um ihnen eine Ausoder Weiterbildung an Hochschulen unseres Landes zu ermöglichen. Grundlagen dieser Stipendienaktion waren jeweils auf fünf Jahre befristete Bundesbeschlüsse.

Die Gültigkeit des geltenden Beschlusses vom 3. Dezember 1975 (BBl 1975 II 2296) läuft am 20. März 1981 ab. Zur Fortsetzung der erfolgreichen Aktion bedarf es daher einer neuen rechtlichen Basis.

Derzeit werden jedes Jahr auf Antrag der Eidgenössischen Stipendienkommission vom Departement des Innern ungefähr 100 neue Stipendien vergeben. Diese verteilen sich zu gleichen Teilen auf Studenten aus Entwicklungsländern und auf Studenten aus Industrieländern. Die Stipendien können sowohl Studienanfängern als auch Postgraduierten, die beispielsweise ein Doktorat vorbereiten, zugesprochen werden. Allerdings sind Stipendien an Angehörige industrialisierter Länder auf ein oder zwei Jahre begrenzt, während an Bewerber aus Entwicklungsländern Beihilfen für ein ganzes Studium vergeben werden können. Wegen dieser unterschiedlichen Dauer der Stipendien ist die Gesamtzahl der in der Schweiz weilenden Stipendiaten wesentlich höher als die der jährlich neu erteilten Stipendien, Im Studienjahr 1979/80 waren 250 Bundesstipendiaten in der Schweiz.

Die Stipendienaktion soll in den Grundzügen nahezu unverändert fortgeführt werden, da sie positive Ergebnisse brachte: sie wird von den Studierenden günstig beurteilt, bedeutet für die Länder, in welche diese nach ihrer Ausbildung bzw. Spezialisierung zurückkehren, eine Bereicherung und ist ein wichtiges Element unseres Dialoges mit diesen Staaten sowie der schweizerischen Präsenz im Ausland. Wir legen deshalb einen Beschlussesentwurf vor, der inhaltlich unserem Antrag aus dem Jahr 1975 in den Grundzügen entspricht, mit Rücksicht auf das Legalitätsprinzip jedoch formal ausgeweitet wurde. Dieser Antrag ist damals von den eidgenössischen Räten allerdings mit dem geltenden Beschluss in dem Sinne modifiziert worden, dass anstatt eines Gesamtkredits ein Rahmen- und ein Zusatzkredit erteilt wurden. Die Erfahrung der letzten Jahre hat nun gezeigt, dass eine derartige Aufteilung nicht nötig ist. Wir kehren darum zu unserem ursprünglichen Vorschlag zurück.
Mit Rücksicht auf den gehenden Finanzplan soll die Weiterführung der Stipendienaktion vorerst bis Ende 1983 befristet werden. Wir sehen vor, auf diesen Zeitpunkt eine neue, unbefristete Rechtsgrundlage in Form eines Bundesgesetzes vorzubereiten und eine Finanzierungsregelung auszuarbeiten, welche den künftigen finanzpolitischen Voraussetzungen entspricht.

Für die Weiterführung der Stipendienaktion beantragen wir Ihnen für die Zeit von März 1981 bis Dezember 1983 einen Rahmenkredit von 9 200 000 Franken.

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Botschaft I II III

Allgemeiner Teil Ausgangslage Entstehung und Entwicklung der Stipendienaktion

Den Anstoss für eine Stipendienaktion zugunsten ausländischer Studierender gab eine Eingabe der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz, die im Sommer 1958 in Verbindung mit den Erziehungsdirektionen der Hochschulkantone an die Bundesbehörden gerichtet worden war. Damit sollten die Leistungen unseres Landes auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe ergänzt und die kulturellen und wissenschaftlichen Aussenbeziehungen vertieft werden. Mit dem Beschluss vom 21. März 1961 ermächtigten Sie uns erstmals, zugunsten ausländischer Studierender an schweizerischen Hochschulen ein- oder mehrjährige Stipendien zu gewähren. Der auf fünf Jahre befristete Bundesbeschluss wurde 1965, 1971 und 1975 verlängert. In der letzten Periode standen ein Rahmenkredit von 18,5 Millionen Franken und zusätzlich 1,5 Millionen Franken als Reserve für die Verwendung bei ausserordentlichen Verhältnissen (z. B. dringende Aufnahme von Flüchtlingsstudenten) zur Verfügung.

Seit 1961 konnte dank dieser Stipendienaktion rund 2 800 Studenten und jungen Wissenschaftlern aus beinahe allen Ländern der Welt ein ein- oder mehrjähriger Studienaufenthalt an einer unserer Hochschulen ermöglicht werden.

Über die Zielsetzung der Aktion, die Erfahrungen damit und die Hauptzüge der Praxis der Eidgenössischen Stipendienkommission haben wir Sie in unseren früheren Botschaften vom 18. November 1960 (BB1 1960 II 1309), 26. Februar 1965 (BB1 1965 I 541), 29. April 1970 (BEI 7970 I 741) und 21. Mai 1975 (BB1 1975II 85) eingehend unterrichtet. Da die Stipendienaktion in den Grundzügen nahezu unverändert weitergeführt werden soll, beschränken wir uns im folgenden auf knappe Ausführungen, die im wesentlichen den Zeitraum betreffen, seit welchem der geltende Bundesbeschluss in Kraft steht.

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Zielsetzung

Die Stipendienaktion verfolgte von Anfang an einen doppelten Zweck. Die Ausrichtung von Stipendien an Studierende aus Ländern der dritten Welt ist vor allem eine Massnahrne im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den betreffenden Staaten, Diese haben nicht nur eine direkte materielle Unterstützung nötig, sondern bedürfen auch akademisch gebildeter Kader.

Der Ausrichtung von Stipendien an Studierende aus Industrieländern liegen vor allem wissenschafts- und kulturpolitische Gesichtspunkte zugrunde. Neben Universitätsstudenten können sich auch Kunstschaffende um diese Stipendien bewerben, die auf Regierungsebene - meist auf der Basis von Gegenseitigkeit ausgetauscht-werden. Studenten aus unserem Land erhalten dadurch vermehrt die Gelegenheit, ihre Ausbildung im Ausland zu vertiefen und zu ergänzen; für einige Staaten (Ostländer) steht einem schweizerischen Studenten in der Regel . 1449

als einzige Möglichkeit, in diesen Ländern zu studieren, eine Bewerbung um ein Stipendium des Gastlandes im Rahmen des Gegenangebots offen.

Die Stipendienaktion als wichtiger Teil unserer Aussenpolitik verfolgte von Anfang an das Ziel, aufgrund der vertieften Kenntnisse der Stipendiaten über ihr Gastland zum besseren gegenseitigen Verständnis der daran teilnehmenden Länder beizutragen.

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Heutige Ausgestaltung der Stipendienverleihung

113.1

Anzahl, Art und Höhe der Stipendien

Jedes Jahr werden ungefähr 100 neue Stipendien vergeben, zur Hälfte an Studenten aus Entwicklungsländern und zur Hälfte an Studierende aus industrialisierten Ländern. Die Dauer der Stipendien ist unterschiedlich: Die Stipendien an Studierende aus Entwicklungsländern können für ein volles Universitätsstudium oder für eine mehrjährige Spezialisierung vergeben werden. Die Stipendien für Studenten aus industrialisierten Ländern sind zeitlich begrenzt auf ein Jahr für Angehörige europäischer Staaten und auf zwei Jahre für Studenten aus aussereuropäischen Ländern. In den Genuss der Zweijahresregelung gelangen auch Studenten aus Portugal, Spanien, Griechenland und der Türkei. Aufgrund dieser unterschiedlichen Dauer der Stipendien ist die Gesamtzahl der in der Schweiz weilenden Stipendiaten wesentlich höher als die der jährlich neu erteilten Stipendien. Im Studienjahr 1979/80 studierten 250 Bundesstipendiaten in der Schweiz. Zwischen der Anzahl Stipendiaten aus Entwicklungsländern und Stipendiaten aus Industrieländern besteht ein Verhältnis von ungefähr 2 zu l.

Die Stipendien können grundsätzlich sowohl Studienanfängern als auch Postgraduierten zugesprochen werden. Innerhalb der Stipendienaktion lassen sich neben den oben erwähnten Hauptgruppen zudem vier Kategorien unterscheiden: - Stipendien im Rahmen des Europarates: Seit 1973 koordiniert der Europarat einen multilateralen Stipendienaustausch, in welchem gegenwärtig 10 Länder insgesamt 77 Stipendien anbieten. Wir steuern dazu jährlich 6 Stipendien bei, die in den 100 neuen Stipendien pro Jahr inbegriffen sind. Die Schweizer Studenten können sich um die 71 von den übrigen Mitgliedländern offerierten Europaratsstipendien bewerben; - Stipendien für künstlerische Ausbildung: Von den Stipendien für Industrieländer vergeben wir seit 1976 jährlich bis zu 7 Stipendien an junge qualifizierte Kunstschaffende (Maler, Bildhauer, Musiker usw.). Dadurch können die kulturellen Kontakte, einer der Zwecke der Stipendien, erweitert und vertieft werden. Für Schweizer Künstler ergeben sich daraus vermehrte Weiterbildungsmöglichkeiten im Ausland, namentlich auch in Ländern, die ihnen sonst verschlossen blieben. Diese Stipendien sind ebenfalls in der Zahl der jährlich 100 neuen Stipendien inbegriffen; - Stipendien für junge Professoren: Ausländische Hochschuldozenten,
die am Anfang ihrer Lehrtätigkeit stehen, können ihre Fachkenntnisse an unseren Hochschulen vertiefen und gleichzeitig mit ihren eigenen Forschungserfahrungen am Lehrbetrieb unserer Universitäten teilnehmen. Dafür stehen jährlich aus dem Kontingent der 100 bis zu 3 Stipendien zur Verfügung; 1450

- Kurzstipendien: An Universitätsabsolventen aus Entwicklungsländern werden pro Jahr 4 Stipendien von kurzer Dauer vergeben, um ihnen die für ihre künftige berufliche Tätigkeit notwendige Weiterbildung zu ermöglichen. Dies gilt vor allem für Ärzte, die die Kurse des Schweizerischen Tropeninstitutes in Basel besuchen.

Die Höhe der Stipendien wird gegenwärtig durch das Departement des Innern festgesetzt. Seit Beginn der Aktion im Jahre 1961 erwies es sich als notwendig, die monatlichen Stipendienbeträge periodisch an die Teuerung anzupassen. Gegenwärtig betragen sie für - Studierende im Vorbereitungskurs und Sprachkurs 800 Franken - Studierende ohne Hochschulabschluss 900 Franken (Nichtgraduierte) - Hochschulabsolventen 1100 Franken (Postgraduierte) - Junge Professoren 2500 Franken Postgraduierte mit einigen Jahren wissenschaftlicher Erfahrung, die einen Forschungsaufenthalt zur Spezialisierung in ihrem Fachgebiet absolvieren, oder Ärzte, die an Universitätskliniken zur Vervollkommnung ihrer beruflichen Praxis tätig sind, erhalten von Fall zu Fall ein etwas höheres Stipendium als Personen die frisch von der Universität kommen. 1979/80 z.B. wurde vier Wissenschaftlern ein Stipendium von monatlich je 1400 Franken zugesprochen. Verheirateten Stipendiaten kann das Departement des Innern vom zweiten Stipendienjahr an eine Zulage von monatlich 550 Franken sowie 150 Franken je Kind bewilligen, sofern sich die Angehörigen ebenfalls in der Schweiz befinden. Die Kosten der Reise in die Schweiz haben die Stipendiaten grundsätzlich selbst zu bezahlen, während wir bei Angehörigen aussereuropäischer Staaten für die Rückreise aufkommen. Zur Überwindung der ersten Schwierigkeiten erhalten die Stipendiaten nach ihrem Eintreffen einen einmaligen Betrag (Startgeld) von 200 Franken (Studenten aus europäischen Ländern 100 Franken). Sofern ein Stipendiat ein Bedürfnis nachweisen kann, werden ihm für Studienmaterial jährlich höchstens 500 Franken ausgerichtet. Stipendiaten aus Entwicklungsländern erhalten nach ihrer Ankunft zur Anschaffung der für unser Klima nötigen Kleider einen Betrag von 600 Franken. Fachprofessoren und Studentenbetreuer an den Universitäten überprüfen jeweils, ob diese beiden Kredite zu Recht beansprucht werden. Alle Stipendiaten sind schliesslich gegen Krankheit und Unfall versichert.

Unsere finanziellen
Leistungen erlauben es den ausländischen Stipendiaten, nur bescheidene Ansprüche zu erfüllen. Die vergleichbaren Maximalsätze der Stipendien der Hochschulkantone für Schweizer sind von unseren Grundbeträgen nicht verschieden, wenn man bedenkt, dass die Kantone bei der Festsetzung der Stipendien vorn Grundsatz einer zumutbaren Eigenleistung des Bewerbers bzw.

seiner Eltern ausgehen, und wenn man berücksichtigt, dass die ausländischen Stipendiaten keine Möglichkeit haben, während den Wochenenden oder den Semesterferien nach Hause zurückzukehren. Die Voraussetzung einer finanziellen Eigenleistung oder der Unterstützung durch die Familienangehörigen wäre mit der Zielsetzung der Aktion nicht zu vereinbaren. Da eine Regierung nämlich diese Stipendien einer anderen Regierung anbietet, trägt der Bund in einem

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hohen Masse die Verantwortung für den Aufenthalt der ausländischen Stipendiaten in unserem Land. Im Gegensatz zur Praxis der Kantone, welche ihre Ausbildungsbeihilfen fast ausschliesslich aufgrund sozialer Kriterien zusprechen, spielen hier andere Faktoren eine ebenso entscheidende Rolle (siehe Kap. 113.3).

113.2

Eidgenössische Stipendienkommission

Mit der Durchführung der Stipendienaktion haben wir die Eidgenössische Stipendienkommission beauftragt. Die Kommission setzt sich gegenwärtig zusammen aus : - drei Vertretern des Bundes (Departement für auswärtige Angelegenheiten.

Departement des Innern, Finanzdepartement) ; - einem Delegierten der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren ; - je einem Delegierten der zehn schweizerischen Hochschulen; - einem Delegierten des Verbandes der schweizerischen Studentenschaften.

Präsident der Kommission ist seit 1971 Professor Dr.E.Giddey, Lausanne. Für die Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der Universitäten zur Betreuung der Bundesstipendiaten und für die Aufsicht über den Vorbereitungskurs und den Sprachkurs der Stipendienaktion in Freiburg sind zwei Subkommissionen verantwortlich.

Die Stipendienkommission erstellt gemeinsam mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten die Liste derjenigen Länder, denen Stipendien offeriert werden, und leitet sie an das Departement des Innern weiter.

Im einzelnen erfüllt die Kommission zur Hauptsache die folgenden Aufgaben: - Sie prüft alle eingehenden Bewerbungen und übermittelt ihre Entscheidungsvorschläge über die Zuspräche von Stipendien an das Departement des Innern; - Sie klärt die Plazierung der Stipendiaten in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Hochschulen ab; - Sie übt die Aufsicht aus über den Vorbereitungskurs auf das Hochschulstudium und den Sprachkurs in Freiburg; - Sie unterbreitet dem Departement des Innern Vorschläge über die Höhe der Stipendien und der Zulagen; - Sie erstellt Richtlinien für die Betreuung der Stipendiaten, die ihre Eingliederung in die schweizerischen Hochschulen erleichtern; - Sie begleitet mit Hilfe der Delegierten der Hochschulen die Studien der Stipendiaten und unterbreitet dem Departement des Innern Vorschläge über die Verlängerung oder die Aufhebung der Stipendien; - Sie trifft in Zusammenarbeit mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten und mit den Botschaften die notwendigen Vorbereitungen zur Rückkehr der Stipendiaten in ihre Länder.

Die Kommission verfügt in Zürich über ein eigenes Sekretariat, das in enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen die oben erwähnten Aufgaben vorbereitet und durchführt und sämtliche übrigen administrativen Aufgaben einschliesslich der Stipendienzahlungen erledigt. Eine seiner wichtigen Aufgaben besteht 1452

zudem darin, ausländische und schweizerische Studenten über Stipendienmöglichkeiten zu informieren. Die Aufsicht über den gesamten Zahlungsverkehr übt die Eidgenössische Finanzkontrolle aus.

113.3

Zuteilung der Stipendien

Die schweizerischen Stipendienangebote werden durch unsere diplomatischen Vertretungen den betreffenden Regierungen mitgeteilt, die sie ihrerseits öffentlich ausschreiben. Die schweizerischen Vertretungen prüfen die Sprachkenntnisse der Bewerber und nehmen soweit möglich eine erste, allgemeine Beurteilung vor, besonders im Hinblick auf Studienmotivation der Bewerber sowie auf ihre persönlichen und materiellen Verhältnisse und leiten ihre Vorschläge an die Stipendienkommission weiter. In Ländern mit erfahrungsgemäss sehr vielen Kandidaturen treffen die Vertretungen, zum Teil in Zusammenarbeit mit den Behörden des betreffenden Landes, eine erste Auswahl der Bewerber. Die eigentliche Prüfung und Selektion der Kandidaturen für Universitätsstudien führt die Eidgenössische Stipendienkommission nach folgenden Kriterien durch: - wissenschaftliche Qualifikation der Kandidaten; - verfügbare Plätze an den verschiedenen Hochschulen; - vorhandene Spezialisierungsmöglichkeiten im gewünschten Fachgebiet; - materielle Situation des Kandidaten; - Kenntnisse der betreffenden Unterrichtssprache (Deutsch oder Französisch); - bei Kandidaten aus Entwicklungsländern: Berücksichtigung ihrer beruflichen Zukunft nach der Rückkehr ins Heimatland und Nützlichkeit der gewählten Studienrichtung für die Entwicklung des betreffenden Landes (oft werden dabei Stipendiaten im Zusammenhang mit bereits bestehenden Entwicklungsprojekten der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe ausgewählt); - bei Kandidaten aus Industrieländern: Berücksichtigung der Gegenseitigkeit (Stipendienofferte des betreffenden Landes für Schweizer Studierende).

Allgemein wird bei der Zuteilung der Stipendiaten an die einzelnen Hochschulen darauf geachtet, dass dadurch die Aufnahme von Schweizern nicht beeinträchtigt wird.

Über die Zusprechung der Stipendien für künstlerische Berufe entscheidet das Bundesamt für Kulturpflege im Departement des Innern. Massgebend dafür sind in erster Linie der Ausbildungsstand des Bewerbers sowie seine durch Probearbeiten ausgewiesene künstlerische Reife; entscheidend ist aber auch, ob geeignete Ausbildungsstätten in der Schweiz vorhanden sind und ob sie bereit sind, den Bewerber aufzunehmen. Zur Prüfung dieser Fragen werden zum Teil aussenstehende Fachstellen beigezogen, für den Bereich der bildenden
Kunst auch die Eidgenössische Kunstkommission.

Erfahrungsgemäss können jeweils nicht alle Entwicklungsländer für unsere Stipendienofferte genügend Kandidaten stellen, die den Qualifikationskriterien der Stipendienkommission entsprechen. Oft sind dafür auch politische oder administrative Schwierigkeiten verantwortlich. Die Stipendienkommission prüft deshalb jedes Jahr aus der Vielzahl der Bewerbungen und Anfragen, die ihr aus 1453

Ländern ohne Offerte oder auf anderen Wegen zugehen, eine Anzahl gut ausgewiesener Kandidaten. So können auch qualifizierte Bewerber aus Staaten berücksichtigt werden, an welche keine offizielle Offerte gemacht wurde.

Werden nicht alle angebotenen Stipendien in Anspruch genommen, kann die Stipendienkommission auf Empfehlung des betreffenden Hochschuldelegierten eine kleine Anzahl von ausländischen Studenten für Bundesstipendien vorschlagen, auch wenn sie bereits seit mehr als vier Semestern an schweizerischen Hochschulen studieren. Auf diese Weise konnten in den letzten Jahren einige ausgezeichnet qualifizierte Studenten, die aufgrund politischer oder ethnischer Verhältnisse von ihrem Land nicht als Kandidaten präsentiert worden wären, ihre Studien in der Schweiz beenden.

113.4

Vorbereitung und Betreuung der Stipendiaten

-Bereits zu Beginn der Stipendienaktion im Jahre 1961 erwies es sich wegen der häufig lückenhaften fachlichen Vorbildung der Stipendiaten aus Entwicklungsländern als notwendig, einjährige Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium einzurichten. Als Kursort wurde Freiburg bestimmt, die Organisation der Kurse - es besteht eine deutschsprachige und eine französischsprachige Abteilung - wurde einem vollamtlichen Leiter anvertraut und die Verantwortung für die ordnungsgemässe Durchführung der oben erwähnten Subkommission der Eidgenössischen Stipendienkommission übertragen.

Da seit 1965 alle ausländischen Studierenden, deren Maturitätsausweise den schweizerischen nicht als gleichwertig anerkannt werden, eine von der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz organisierte Aufnahmeprüfung zu bestehen haben, wurden die Freiburger Vorbereitungskurse 1968 auch für NichtBundesstipendiaten geöffnet. Diese neu zugelassenen Kursbesucher, zu einem wesentlichen Teil Stipendiaten privater oder kirchlicher Organisationen, Flüchtlinge und Auslandschweizer, konnten in die bestehenden Klassen eingegliedert werden. Im laufenden Wintersemester 1979/80 sind 105 Kursteilnehmer eingeschrieben; 60 von ihnen besuchen die französischsprachige und 45 die deutschsprachige Kursabteilung. Sie werden von fünf vollamtlichen Lehrern (einschliesslich Kursleiter) und einigen stundenweise verpflichteten Kräften unterrichtet. Die Nicht-Stipendiaten zahlen ein Kursgeld von 1400 - l 900 Franken pro Jahr. Die übrige Finanzierung der Vorbereitungskurse - die Kosten belaufen sich auf jährlich rund 700000 Franken, wobei der Hauptteil auf die Besoldungen der Lehrkräfte entfällt - erfolgt zu Lasten des Stipendienkredits.

1968 und 1974 fanden als Folge der politischen Ereignisse in der Tschechoslowakei und in Chile eine grosse Zahl Flüchtlingsstudenten aus diesen Ländern Aufnahme in den Vorbereitungskursen, da die Hochschulen deren Immatrikulation vom erfolgreichen Besuch der Kurse abhängig machten. Die Kommission klärt gegenwärtig ab, wieweit Flüchtlinge aus Vietnam und Kambodscha, die 1979 in der Schweiz Asyl erhielten, in diesen Kursen auf die Wiederaufnahme ihrer abgebrochenen Ausbildung vorbereitet werden können.

Mit Hilfe der Vorbereitungskurse führt die Kommission in der Zeit der Hochschulsommerferien auch Französisch- und Deutschkurse für die Bundesstipen-

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diäten durch. Der Besuch dieser Kurse, für die ein Sprachlabor zur Verfügung steht, ist für Stipendiaten mit geringen Sprachkenntnissen obligatorisch. Die Stipendienkommission hat im Laufe der Jahre die Erfahrung gemacht, dass verbesserte Sprachkenntnisse wesentlich dazu beitragen, Studienmisserfolge zu verhindern und auch die durchschnittlichen Studien- bzw. Stipendienzeiten zu verkürzen.

Auf Initiative der Eidgenössischen Stipendienkommission wurden in den sechziger Jahren an den Hochschulen Betreuungsstellen und Sozialdienste eingerichtet, die allen ausländischen Studierenden zur Verfügung stehen und von den Hochschulkantonen finanziert werden. Diese Stellen betreuen die Bundesstipendiaten von der Ankunft bis zur Abreise. Sie helfen ihnen nicht nur, geeignete Unterkünfte zu finden und sich im oft gänzlich neuen Leben zurechtzufinden, sondern bieten ihnen ausserdem die Möglichkeit, an kulturellen Anlässen teilzunehmen, sich an sportlichen Veranstaltungen zu beteiligen und Wirtschaft, Kultur und Eigenarten unseres Landes besser kennenzulernen. An die Kosten der entsprechenden Veranstaltungen erhalten die Betreuungsstellen für jeden Stipendiaten 700 Franken im Jahr.

113.5

Resultate und Erfahrungen 1975-1980

a. Insgesamt wurden für 657 Studenten, junge Wissenschaftler oder Künstler aus 92 Ländern Stipendien gewährt. An Studenten aus industrialisierten Ländern wurden insgesamt 317 Stipendien zugesprochen, davon entfielen auf europäische Länder (ohne Osteuropa, aber inkl. Zypern und Türkei) 161, auf osteuropäische Länder 61 und auf aussereuropäische Industrieländer 95, An Entwicklungsländer gingen im erwähnten Zeitraum 340 Stipendien. Davon entfielen auf afrikanische Länder 197, auf asiatische 68. 75 wurden Stipendiaten aus Mittel- und Südamerika zugesprochen. Die detaillierten Zahlen sind in der Tabelle I (Anhang) zu finden.

b. Über die Entwicklung der jährlichen Zahl der Stipendiaten sowie deren Verteilung auf die einzelnen Hochschulen, gibt die Tabelle II Auskunft.

Etwa zwei Drittel der Bundesstipendiaten studieren an den westschweizerischen Hochschulen; dies ist vor allem auf die überwiegende Zahl französischsprachiger Studenten aus Entwicklungsländer zurückzuführen.

c. Der Stipendienaustausch mit den industrialisierten Staaten erfolgt meistens auf einer - nicht formell vereinbarten - Gegenseitigkeit. Tabelle III gibt einen entsprechenden Überblick seit 1975.

d. Die Studienrichtungen der Bundesstipendiaten in den letzten fünf Jahren (Tabelle IV) wiederspiegeln die doppelte Zielsetzung der Stipendienaktion, bzw. die unterschiedliche Auswahlpraxis der Kommission, wie sie in den Kapiteln 112 und 113 erwähnt wurden. Bei den Studierenden aus Entwicklungsländern dominieren deshalb Natur- und Ingenieurwissenschaften. Im Vergleich zu früher ist der Anteil der Wirtschaftswissenschafter, vor allem unter den schwarzafrikanischen Studenten, stark gestiegen. Der geringe Anteil von Studenten in den medizinischen Wissenschaften ist auf die in diesem Gebiet nur beschränkt zur Verfügung stehenden Studienplätze in 1455

der Schweiz zurückzuführen. Bei den industrialisierten Ländern ging der Anteil der Studenten der philosophischen Fakultät I im Vergleich zur Periode 1970-1975 um einen Zehntel zurück. Auch diese Studenten haben vermehrt Wirtschaftswissenschaften sowie Architektur- und Ingenieurwissenschaften gewählt.

e. Alle Studenten haben am Ende des Stipendiums einen von der Kommission ausgearbeiteten Fragebogen, den sogenannten Schlussbericht, auszufüllen. Eine detaillierte Auswertung der Schlussberichte von insgesamt 223 Stipendiaten der Jahre 1976-1978 lässt folgende Aussagen zu: Die überwiegende Mehrheit der Stipendiaten schreibt positiv über den Aufenthalt in der Schweiz. Die meisten von ihnen verknüpfen den in unserem Lande verbrachten Aufenthalt mit lehrreichen Erfahrungen. Bei Studenten aus Industrieländern ist dieser Teil gesamthaft gesehen etwas höher als bei den Studenten aus Entwicklungsländern, die erfahrungsgemäss grösseren Schwierigkeiten gegenüberstehen. Negative Schlussberichte sind äusserst selten und stehen fast immer im Zusammenhang mit einem Misserfolg im Studium. Aus vielen Schlussberichten geht ferner hervor, dass sich Teilnehmer am Sprachkurs in Freiburg am späteren Studienort schneller und problemloser integrieren und zwar auch dann,'wenn sie am Ende des Kurses noch nicht über perfekte Sprachkenntnisse verfügen. Die Arbeit der Betreuungsstellen an den verschiedenen Hochschulen wird von praktisch allen Stipendiaten positiv gewertet.

Die Schlussberichte dienen der Stipendienkommission der laufenden Verbesserung ihrer Aktion. 1978 wurde eine neue Form des. Berichtes ausgearbeitet, der in Zukunft noch genaueren Aufschluss über die Aktion aus der Sicht der Stipendiaten geben kann.

f. Wenn auch die Erfahrungen der Kommission zum grössten Teil erfreulich sind, heisst das nicht, dass es keine Enttäuschungen zu verzeichnen gäbe.

In einer Aktion, bei der Menschen im Mittelpunkt stehen, ist dies wohl nie ganz zu vermeiden. So musste die Kommission im Zeitraum 1975-1980 dem Departement des Innern nach eingehender Prüfung der Fälle vorschlagen, insgesamt 18 Stipendien wegen Studienmisserfolgen aufzuheben.

Mit einer Ausnahme waren es Studenten im Grundstudium. Im Vergleich zur Gesamtzahl der Stipendiaten handelte es sich aber um einen sehr kleinen Anteil, waren es doch nur 6,5 Prozent der
Nichtgraduierten bzw.

2,7 Prozent aller Stipendiaten der Jahre 1975-1980.

g. Schlussberichte sind nicht der einzige Gradmesser für den Erfolg der Stipendienaktion, und der vereinzelte Studienabbruch bedeutet nicht ihren Misserfolg. Das eigentliche Resultat zeigt sich naturgemäss erst einige Jahre nach der Rückkehr der Stipendiaten in ihre Heimat, wo sie aufgrund ihrer Ausbildung in der Schweiz wertvolle Leistungen erbringen und dank ihrem Aufstieg in Schlüsselpositionen nicht selten zu wichtigen Partnern für unsere bilateralen Beziehungen geworden sind. Die Stipendienkommission und insbesondere die Delegierten der Hochschulen sowie die Betreuer bemühen sich deshalb, mit den ehemaligen Stipendiaten in Kontakt zu bleiben.

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Die Kommission hat 1978 mit Hilfe der schweizerischen diplomatischen Vertretungen bei ehemaligen Stipendiaten aus Entwicklungsländern eine grössere Nachbefragungsaktion über ihre Rückkehr und berufliche Stellung durchgeführt. Sie hat die Resultate, die sich im internationalen Vergleich sehen lassen dürfen, im einzelnen analysiert und die Ergebnisse bei den neuen Stipendienangeboten berücksichtigt. So offeriert sie Stipendien vornehmlich denjenigen Ländern der dritten Welt, in denen viele ehemalige Stipendiaten eine Anstellung gefunden haben, die ihrer in der Schweiz erworbenen Ausbildung entspricht. Anderseits reserviert die Kommission etwa vier Fünftel der Stipendien für bereits graduierte Bewerber, da es sich gezeigt hat, dass Stipendiaten, die ihr Grundstudium im eigenen Land abgeschlossen haben und für eine kürzere Zeit zur Spezialisierung in die Schweiz kommen, fast ausnahmslos auch wieder zurückkehren. Des weiteren darf festgestellt werden, dass die flankierenden Massnahmen sich bewährt haben, welche die Kommission zur Erleichterung der Rückkehr von Stipendiaten aus Entwicklungsländern getroffen hat. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Botschaft vom 21. Mai 1975.

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Vorschläge der Eidgenössischen Stipendienkommission zur Erweiterung bzw. Veränderung der Stipendienaktion

Die Eidgenössische Stipendienkommission hat sich an ihrer Sitzung vom 7. Dezember 1979 auf Wunsch des Departements des Innern eingehend über die Möglichkeiten und die Wünschbarkeit einer weiteren Ausgestaltung der ihr anvertrauten Aufgabe geäussert Sie kam zum Schluss, dass sich die Aktion in der gegenwärtigen Organisationsform bewährt hat. Die Kommission konnte die Erfahrung machen, dass sich aus ihrer Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stellen des Bundes, der Kantone und der Hochschulen keinerlei Probleme ergeben. Die Aktion selbst ist nach wie vor notwendig und stösst bei den Studierenden aller Länder auf ausserordentliches Interesse. Die Kommission befürwortet deshalb einhellig die Weiterführung der Aktion. Da einerseits bei bestimmten Stipendienkategorien und Ländern die Anzahl der Bewerber unser Angebot um ein Vielfaches übersteigt und anderseits der bildungsmässige Nachholbedarf der Entwicklungsländer in vielen Bereichen nach wie vor beträchtlich ist, wäre eine bedeutende Erhöhung der Zahl der Stipendien wünschbar. Angesichts der Finanzlage des Bundes muss darauf aber im wesentlichen verzichtet werden. Dennoch hat die Stipendienkommission im Sinne einer organisatorischen und materiellen Verbesserung ihrer Aktion einige eher geringfügige Änderungsvorschläge unterbreitet.

a. In der Periode 1976-1981 wurden von den 100 neuen Stipendien im Jahr sieben für die künstlerische Ausbildung gewährt. Für die Auswahl der Bewerber ist das Departement des Innern allein zuständig. Die Praxis der vergangenen vier Jahre hat nun gezeigt, dass daraus Schwierigkeiten entstehen können. Solange die Auswahl innerhalb desselben Kontingentes wie für die Universitätsstipendien getroffen werden muss, ergeben sich immer wieder Situationen, wo sehr gut qualifizierten Wissenschaftlern ebenso gut qualifizierte Künstler gegenüberstehen. Ein für beide Seiten geltender Be1457

urteilungsmassstab für den direkten Vergleich kann aber kaum gefunden werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, für die Künstler ein eigenes Kontingent von jährlich maximal zehn Stipendien zu schaffen und die Gesamtzahl der Universitätsstipendien entsprechend herabzusetzen. Ein eigenes Kontingent würde es uns auch ermöglichen, unsere Offerte gezielt auf besonders ausgesuchte Länder oder auf Studienrichtungen auszurichten, in denen wir gute Ausbildungsmöglichkeiten anzubieten haben.

b. Die Ausbildungsmöglichkeiten in den Entwicklungsländern sind seit dem Beginn der Aktion im Jahre 1961 besser geworden. Dennoch besteht für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Ingenieure, Ärzte, Ökonomen, Lehrer usw.) weiterhin ein Nachholbedarf. Nach Ansicht der Kommission wäre es wünschbar, wenn diese vollumfänglich in den Entwicklungsländern selbst durchgeführt werden könnte. Dies ist jedoch immer noch nicht überall möglich. Gerade einige der ärmsten Staaten können auch heute noch ihren Angehörigen keine Ausbildung auf Universitätsebene anbieten. Die Möglichkeit, Stipendien an Studienanfänger und für die ganze Dauer eines Hochschulstudiums zu gewähren, soll deshalb beibehalten werden. Allerdings wird dies - im Gegensatz zu den früheren Jahren - nicht mehr den Hauptteil der Stipendien für Studierende aus Entwicklungsländern ausmachen. In dieser Hinsicht hat sich die Praxis in den letzten Jahren den veränderten Verhältnissen angepasst, wurden doch mehr und mehr Stipendien für Nachdiplomstudien sowie für wichtige festumrissene Spezialisierungen vergeben. Zeitlich kürzere, dafür auf ein bestimmtes Einsatzziel im Herkunftsland ausgerichtete Ausbildungen helfen zudem, das Risiko, dass junge Akademiker aus Entwicklungsländern nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren, zu vermindern.

c. Die Weiterführung der Vorbereitungskurse und der Sprachkurse erscheint selbstverständlich, da diese einen wesentlichen Bestandteil der Stipendienaktion darstellen. Eine Ausweitung der Kurse ist nicht geplant. Hingegen erfordert der Umstand, dass mehr als 80 Prozent der Ausgaben auf Besoldungen entfallen, angesichts der Entwicklung im Lohnsektor längerfristig eine Erhöhung der finanziellen Mittel. Dieser Einsatz ist gerechtfertigt, da die Kurse ein unentbehrliches Mittel für die Betreuung, die Eingliederung und die Vorbereitung
für Studenten aus Entwicklungsländern sowie ein Bildungs- und Betreuungszentrum für Flüchtlingsstudenten sind. Ausserdem dienen die Kurse als Einführung in die Universitätsstudien für schweizerische Studenten, die eine ausländische Maturität oder das Reifezeugnis von einzelnen Schweizerschulen im Ausland besitzen.

d. Die zurzeit gewährten Stipendienbeträge reichen aus. Bei fortschreitender Teuerung muss indessen mittelfristig eine Anpassung an die erhöhten Lebenskosten vorgenommen werden. Es ist zu vermeiden, dass sich die Bundesstipendiaten, die auf unsere Einladung in die Schweiz kommen, am Rande des Existenzminimums bewegen müssen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die überwiegende Anzahl der Stipendiaten aus Entwicklungsländern keinen finanziellen Rückhalt bei ihren Familien hat.

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Kritische Würdigung der Ausgangslage

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Weiterführung der Stipendienaktion

Über die Weiterführung der Stipendienaktion bestehen für uns keine Zweifel.

Ihr Wesen und ihre Bedeutung haben sich seit 1975 nicht geändert. Wir sind deshalb der Ansicht, dass die vor 20 Jahren begonnene Stipendienaktion fortgesetzt werden muss. Der wissenschaftliche und kulturelle Austausch mit den industrialisierten Staaten in Europa und in Übersee hat in den letzten Jahren eine immer grössere Bedeutung erlangt. In einigen Ländern sind die Stipendien auf Regierungsebene praktisch die einzige Möglichkeit für Schweizer, Zugang zu den dortigen Hochschulen zu erhalten. Die Kontakte, die aufgrund des Austauschs von Studenten und Wissenschaftlern zustande kommen, wirken sich aber nicht nur auf der Ebene der Studenten, sondern auch auf der Ebene der Professoren sehr günstig aus.

Bei den Entwicklungsländern ist nach wie vor ein dringendes Bedürfnis nach besserer Ausbildung der einheimischen Kader vorhanden. Die rund 50 neuen Stipendien pro Jahr, die diesen Ländern offeriert werden, stellen in Anbetracht der grossen Zahl von Entwicklungsländern bereits ein Minimum dar. Die Aktion zugunsten von Studierenden aus diesen Ländern erweist sich immer mehr nicht nur als ein einseitiges Geben unsererseits. Die Kontakte gewinnen auch für unser Land mehr und mehr an Bedeutung, so dass man von einer Aktion mit gegenseitigem Nutzen sprechen kann. Die Resultate der Nachbefragung haben gezeigt, dass ehemalige Stipendiaten oft wichtige Posten in ihren Ländern versehen und so wirkungsvoll dazu beitragen können, die Beziehungen zwischen der Schweiz und diesen Ländern enger zu gestalten.

Die Stipendienaktion ist ein fester Bestandteil unserer kulturellen, wissenschaftlichen und entwicklungspolitischen Aussenpolitik. Im Ausland würde man es wohl kaum verstehen, wenn diese Aktion, die mit einem äusserst geringen administrativen Aufwand einen grossen Effekt für unser Land erzielt, lediglich aus finanzpolitischen Erwägungen - andere Gründe sind wohl nicht denkbar langfristig vermindert oder aufgehoben würde.

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Änderungsvorschläge

Ausgehend von den Vorschlägen der Eidgenössischen Stipendienfcommission beantragen wir Ihnen folgende formale Änderungen für die künftige Durchführung der Aktion :

122.1 Das jährliche Neukontingent ist nach Möglichkeit aufzuteilen in eine grössere Anzahl Stipendien für Hochschulstudenten und maximal 10 für Absolventen einer künstlerischen Ausbildung.

1459

122.2 Mit dem Beschluss vom 3. Dezember 1975 haben Sie neben dem Rahmenkredit eine Reserve für ausserordentliche Verhältnisse geschaffen. Damit war die Möglichkeit gegeben, wie bereits 1968 und 1973/74 rasch auf grössere Gruppen von Flüchtlingsstudenten zu reagieren. Die Erfahrung der letzten Jahre hat indes gezeigt, dass eine solche Aufteilung nicht unbedingt zweckmässig ist. Bei entsprechenden Situationen haben andere Stellen verschiedentlich Anspruch auf diese Reservemittel erhoben und damit in die Zuteilungspolitik der Kommission eingegriffen.

122.3 Wir erwägen, die Kommission auch mit der Prüfung von schweizerischen Studierenden zu betrauen, die sich um ein ausländisches Stipendium bewerben; diese Aufgabe wird gegenwärtig von verschiedenen verwaltungsinternen Arbeitsgruppen erfüllt. Eine solche Änderung hätte den Vorteil, dass ein einziges Organ beide Seiten des Stipendienaustausches überblicken würde, was unsere Stellung gegenüber den ausländischen Partnern verbessern könnte.

122.4 Das Prinzip der periodischen Anpassung der Stipendienbeträge an die Erhöhung der Lebenskosten findet unsere volle Unterstützung.. Die Politik der Eidgenössischen Stipendienkommission war in dieser Beziehung in den letzten Jahren zurückhaltend. Die Kommission weiss, dass es aus politischen und psychologischen Erwägungen grundsätzlich angezeigt ist, die Stipendienansätze für ausländische und schweizerische Hochschüler nach den gleichen Kriterien zu berechnen. Sie orientiert sich deshalb in dieser Beziehung am Modell zur Berechnung der Lebenshaltungskosten, das die Kommission für Stipendienpolitik zuhanden der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 1974 ausgearbeitet hat, und berücksichtigt die seither eingetretene Kostenentwicklung.

122.5 Da im geltenden Finanzplan für die kommenden drei Jahre die Höhe der jährlich verfügbaren Kredite verbindlich festgelegt ist, soll der Bundesbeschluss bis zum Ende dieser Perioden-befristet werden. Ab 1984 soll die Stipendienaktion auf einer erweiterten rechtlichen Basis und mit einem neuen Finanzierungsmodus unbefristet weitergeführt werden.

13

Postulat des Nationalrates vom 11. Juni 1979

In seiner Motion vom 14. Dezember 1978 verlangte Herr Nationalrat Hofmann als Ergänzung zur traditionellen bilateralen und multinationalen Entwicklungs-

1460

hilfe einen Ausbau des Stipendien- und Stagiairewesens in der Schweiz zugunsten junger Menschen aus den ärmsten Ländern der Dritten Welt. Der Nationalrat überwies am 11. Juni 1979 den Vorstoss als Postulat. Mit dieser Vorlage wird dem Begehren nun teilweise Rechnung getragen.

2

Besonderer Teil

Die im Kapitel 122 aufgeführten Änderungen liessen sich ohne Erweiterung des geltenden Bundesbeschlusses durchführen. Wie in Kapitel 4 begründet wird, muss aber für den neuen Erlass erstmals die Rechtsform eines allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses gewählt werden. Dies bedingt eine ausführlichere Regelung als im geltenden Erlass.

Artikel l des Beschlussesentwurfs nennt dementsprechend den Grundsatz der Stipendienaktion und den Gesamtzusammenhang, in welchem die Stipendien ausgerichtet werden.

Artikel 2 zählt die Arten von Stipendien auf und fixiert die maximalen Grundbeträge. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, zusätzlich zu den Stipendien Zulagen für Bücher, Kleider, Rückfahrt usw. zu gewähren.

Artikel 3 nennt die für die Prüfung und Auswahl der Bewerber massgebenden Kriterien, getrennt nach Hochschulstipendiaten und Kunststipendiaten.

Artikel 4 regelt die Finanzierung der Aktion.

Artikel 5 erklärt das Eidgenössische Departement des Innern für zuständig in der Stipendienzusprechung; bei Hochschulstudenten stellt die Eidgenössische Stipendienkommission Antrag.

Artikel 6 bestimmt die Zusammensetzung und die Wahlbehörde der Stipendienkommission.

Artikel 7 enthält die Schlussbestimmungen.

Wir möchten den Bundesbeschluss aus dem erwähnten Grund bis Ende 1983 befristen, haben aber die Absicht, für 1984 ein Bundesgesetz vorzubereiten, in welchem die Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz zum festen und unverzichtbaren Bestandteil unserer kulturellen und wissenschaftspolitischen Aussenbeziehungen gemacht werden. Die Finanzierung soll dann jeweils durch mehrjährige Finanzbeschlüsse erfolgen. Durch administrative Reorganisationen, insbesondere die Zusammenlegung des Sekretariates mit den Vorbereitungskursen, sollen gewisse Einsparungen erzielt werden.

3

Finanzielle und personelle Auswirkungen

31

Finanzielle Auswirkungen

1975 haben Sie 18,5 Millionen Franken für die Normalaktion und 1,5 Millionen Franken für ausserordentliche Verhältnisse bewilligt. Damals lagen der Berechnung monatliche Durchschnittsstipendien von 825 Franken zugrunde. Seither sind die Stipendien zweimal den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst worden und liegen heute auf einem Durchschnitt von 1000 Franken.

1461

Wenn der Rahmenkredit 1976-1980 für die Normalaktion trotzdem nicht überschritten wurde, so lag dies daran, dass die Stipendienaktion in den Jahren 1976-1978 die bewilligten Jahreskredite nicht voll beanspruchen musste: 240 Jahresstipendien waren budgetiert, die durchschnittliche Stipendiendauer betrug infolge vorzeitiger Abgänge aber lediglich ungefähr elf Monate. Dieser Tatsache wird bei der Berechnung des neuen jährlichen Finanzbedarfs Rechnung getragen.

Die Aufwendungen für den Sprachkurs und den Vorbereitungskurs bestehen zu mehr als 80 Prozent aus Besoldungen der Lehrer. Sie unterliegen deshalb der Teuerungsanpassung am stärksten.

Die Regelung für die normale Durchführung der Aktion sähe vor, dass jährlich etwa 110 neue Stipendien erteilt würden, so dass die Gesamtzahl der Stipendien, einschliesslich der Verlängerungen, im Jahr 250 erreichen würde.

Die Weiterführung der Stipendienaktion erfolgt min in Übereinstimmung mit dem Finanzplan für die Jahre 1981-1983. Wir halten uns in dieser Periode gezwungenermassen an die Finanzplanzahlen. Um Präjudizien für die künftige Finanzplanung zu vermeiden und die fortgesetzten Anstrengungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes nicht zu erschweren, möchten wir den neuen Bundesbeschluss bis Ende 1983 befristen. Für die Jahre 19S1-1983 stehen jährlich 3,3 Millionen Franken zur Verfügung. Verteilt auf die einzelnen Ausgabenbereiche ergibt sich folgender jährlicher Bedarf: Fr.

200 Stipendien (zu 11 Monaten) von durchschnittlich 1000 Franken Aufwendungen für den Sprachkurs Aufwendungen für den Vorbereitungskurs Aufwendungen für die Stipendiaten (Studienmaterial, Betreuung, Krankenkasse, Rückreisekosten usw.)

Administration Total Aufwendungen pro Jahr

2 200 000 90 000 560 000

320 000 130 000 3 300 000

Für die Zeit vom 21. März bis 31. Dezember 1981 ergeben sich somit Aufwendungen von rund 2 586 000 Franken. Hinzu kommen je 3,3 Millionen Franken für die Jahre 1982 und 1983. Gesamthaft beträgt der Finanzbedarf zur Weiterführung der Stipendienaktion bis Ende 1983 aufgerundet 9,2 Millionen Franken.

In dieser Periode muss nicht nur auf den an sich wünschbaren und gerechtfertigten Ausbau der Stipendienaktion auf jährlich 110 Neustipendien verzichtet werden, sondern darüber hinaus wird eine Reduktion um einen Fünftel unumgänglich. Somit können wir dem Ausland jährlich nur noch 80 neue Stipendien anbieten. Zusammen mit den bereits laufenden Stipendien ergibt sich eine Gesamtzahl von maximal 200 Stipendien im Jahr. Bei einer allfällig weiter zunehmenden Teuerung ist kein Spielraum für eine Anpassung der Stipendienbeträge vorhanden. Vom Verzicht auf den Teuerungsausgleich sind vor allem der Sprachkurs und der Vorbereitungskurs betroffen, wo die Aufwendungen zu mehr als 80 Prozent aus Besoldungen der Lehrer bestehen.

1462

32

Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen.

33

Richtlinien der Regierungspolitik

Diese Vorlage haben wir in den Richtlinien der Regierungspolitik 1979-1983 (Ziff. 514) angekündigt.

4

Verfassungsntässigkeit

Die Stipendienaktion bildet einen Teil unserer Aussenpolitik und fällt damit unter die allgemeine Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten.

Diese Zuständigkeit ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang und aus dem System der Bundesverfassung. Ausdruck davon sind namentlich die Artikel 8, 85 Ziffern 5 und 6 sowie 102 Ziffern 8 und 9 der Bundesverfassung. Die Stipendien an Angehörige von Entwicklungsländern sind eine Massnahme im Dienste der Zusammenarbeit mit diesen Staaten. Die Stipendien für Studierende aus industrialisierten Ländern sind vorwiegend unter dem Gesichtspunkt des kulturellen Austausches zu beurteilen. Für den neuen Bundesbeschluss ist daher die verfassungsmässige Grundlage gegeben.

Nach der neueren Lehre und der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 103 la 380 E. c 5 und 6, 402 E. 3a; 104 la 232 E. 2c, 309 E. 3a, 445 E. 4c) bleibt der Gesetzesvorbehalt nicht mehr auf den Bereich der sogenannten «Eingriffsverwaltung» beschränkt, vielmehr muss er grundsätzlich für den ganzen Bereich der Verwaltung, insbesondere auch für die sogenannte «Leistungsverwaltung», angewendet werden. Die Bundesleistungen, um die es hier geht, können demnach nicht mehr wie bisher in einem einfachen Bundesbeschluss verankert werden. Sie benötigen eine gesetzliche Grundlage, im vorliegenden Fall angesichts der zeitlichen Befristung einen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss, der dem fakultativen Referendum untersteht.

7275

1463

Anhang Tabelle I Geografische Herkunft und Anzahl der Bundesstipendiaten 1975-1980 Anzahl

Länder

Europa: .

Belgien Bundesrepublik Deutschland .

Dänemark Deutsche Demokratische Republik Griechenland .

.

Finnland Frankreich Irland Israel Island Italien Jugoslawien Luxemburg Malta .

Niederlande Norwegen .

Osterreich .

Polen .

Portugal Schweden .

Sowjetunion .

Spanien Tschechoslowakei .

Türkei Ungarn Zypern

11

3 7 1 11 10 2 9 5 4 2 1 7 1 10 8 13 18 10 9 28 12 7 24 6 3

Nordamerika: Kanada Vereinigte Staaten

.

.

29 11

.

4 5 6 1 6 10

Zentral- und Südamerika: Bolivien Brasilien Chile Costa Rica El Salvador Ecuador

1464

Länder

Anzahl

Guatemala Kolumbien .

Mexiko Nicaragua Panama Peru Trinidad und Tobago/Karibik Uruguay

4

13 4 4 1 7 8 2

Afrika:

2 Ägypten 8 Algerien 1 Angola 5 Benin . 20 Burundi 3 Elfenbeinküste Ghana 3 . 17 Kamerun Kenia 9 Kongo 4 2 Liberia . 27 Madagaskar 6 Mali 7 Marokko 4 Niger 2 Nigeria 7 Obervolta . 29 Rwanda 2 Senegal 1 Seschellen 7 Südafrika 4 Sudan 1 Tansania 4 Togo 4 Tschad 9 Tunesien 1 Uganda Zaire 9 5 Zentralafrikanische Republik.

1 Zimbabwe

Anzahl

Länder

Afghanistan . . .

Burma . . . . * *

i

,

14

China

·3

China (Taiwan)

J 3 10

17 A

Iran Kampuchea , . .

2 3

...

Anzahl

Lander

5 1 3 2 1 12 3 1 12

Libanon Malaysia Nepal Pakistan Sri Lanka Südkorea Syrien Thailand Vietnam Australien Neuseeland

8

Tabelle II Verteilung der Stipendiaten auf schweizerische Bildungsinstitutionen 1975-1980 Siudicnort

ETH Zürich Basel Bern Freiburg Genf Lausanne EPF Lausanne Neuenburg ·* Zürich St Gallen Diverse (Vorbereitungskurs und Kunststipendien) Total

1975/76

1976/77

1977/78

1978/79

1979/80

44 13 9 13 48 19 35 26 20 5

46 13 6 16 52 16 40 19 22 5

44 13 10 18 57 14 41 19 19 4

34 11 10 25 53 16 43 17 21 5

36 12 10 24 64 20 44 15 16 5

7

7

7

U

6

239

242

246

246

252

1465

Tabelle IH Stipendienaustausch 1975 - 1980 mit fortgeschrittenen Ländern Länder

Stipcndienangebote durch die Schweiz

an die Schweiz

Westeuropa: Belgien Dänemark Finnland Griechenland Irland Island Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Portugal Schweden Spanien Türkei Zypern Stipendien im Rahmen des Europarates

10 10 10 10 10 5 5 10 11 10 9 10 8 17 2 26

10 9 6 10 .

1 10 10 10 10 2 7 355 '*

Osteuropa: Bulgarien Deutsche Demokratische Republik Jugoslawien Polen Rumänien Sowjetunion Tschechoslowakei Ungarn

l l l 15 4 25 7 5

15 l 15 6 l

7 12

5 12

Aussereuropäische Staaten: Australien China

'> Die Angebote stammten aus: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Schweden, Griechenland, Italien, Norwegen, Türkei, Österreich Fehlende oder unausgeglichene Gegenseitigkeit beruht entweder darauf, dass im entsprechenden Land keine Universität vorhanden ist oder dass die Schweiz nach Kriterien des Nord-Süd-Gefälles auf Angebote verzichtet hat.

1466

Länder

Stipendienangcbote durch die Schweiz

Israel Japan Kanada Neuseeland Südafrika Vereinigte Staaten

,

6 15 30 6 7 12

an die Schweiz

3 12 28 21 ' 10 12

» Keine offizielle Offerte, Schweizer Studenten können sich aber bewerben.

Fehlende oder unausgeglichene Gegenseitigkeit beruht entweder darauf, dass im entsprechenden Land keine Universität vorhanden ist oder dass die Schweiz nach Kriterien des Nord-Süd-Gefälles auf Angebote verzichtet hat.

1467

Tabelle IV Studienrichtungen der Bundesstipendiaten 1975-1980 Herkunft und Verteilung

Studienrichtung

L Politische und Geisteswissenschaften davon: Politische Wissenschaften und internationale Beziehungen Psychologie Germanistik Romanistik weitere 2. Wirtschaftsschaften

und

Industrialisierte Länder

Entwicklungsländer

absolut

Prozent

absolut

Prozent

37,2

48

14,1

118

18 16 20 11 23 48

5 5 2 18

Sozialwissen30

9,5

63

18,5

3. Rechtswissenschaften

21

6,6

17

5

4. Medizinische Wissenschaften davon: Medizin Veterinärmedizin Zahnmedizin Pharmazie

19 13 4 2

6

30 21 3 l 5

8,8

5. Mathematisch-naturwissenschaftliche Studienrichtungen davon: Mathematik Chemie : Physik Geologie Biologie Zoologie weitere

52 7 12 10 3 12 l 7

16,4

88 17 32 11 11 6 7 4

25,9

1468

Studienrichiung

6. Architektur- und Ingenieurwissenschaften davon: Architektur Agronomic Bauingenieurwesen Maschineningenieurwesen Elektrotechnik Forstwissenschaft/Kultur/ Vermessong weitere 7. Kunststipendien (erst ab 1976) 8. Total

Herkunft und Verteilung Industrialisicrtc Lender

Entwicklungslander

absolut

Prozeiu

absolut

Prozent

61 6 1 8 12 17

19,2

94 12 18 18 15 17

27,7

11 6 16

317

14

5,1

100

340

100

7275

1469

Bundesbeschluss

Entwurf

über die Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. Juni 19801), beschliesst: Art. l Grundsatz 1 Der Bund kann ausländischen Studierenden an schweizerischen Hochschulen und ausländischen Kunstschaffenden ein- oder mehrjährige Stipendien zur Ausünd Weiterbildung gewähren.

2 Die Stipendien werden ausgerichtet an: a. Studierende aus Entwicklungsländern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit; b. Studierende aus Industrieländern nach kultur- oder wissenschaftspolitischen Gesichtspunkten.

Art. 2 Art und Höhe der Stipendien, Zulagen 1 Stipendien werden ausgerichtet a. für den Besuch schweizerischer Hochschulen und Hochschulinstitute an: 1. Studierende in den Vorbereitungskursen (fachliche und sprachliche Vorbildung); 2. Studierende ohne Hochschulabschluss (Nichtgraduierte); 3. Hochschulabsolventen (Postgraduierte); 4. junge Professoren; b. an junge Kunstschaffende.

2 Die monatlichen Grundbeträge der Stipendien belaufen sich auf höchstens: a. 800 Franken für Studierende in Vorbereitungskursen; b. 900 Franken für Studierende ohne Hochschulabschluss; c. 1100 Franken für Hochschulabsolventen; d. 2500 Franken für junge Professoren; e. 1100 Franken für Kunstschaffende.

Bei spürbarer Teuerung kann der Bundesrat diese Grundbeträge den gestiegenen Lebenskosten anpassen.

3 Zu den Stipendien kann der Bundesrat Zulagen gewähren.

') BEI 1980 II 1447 1470

Stipendien an ausländische Studierende

Art. 3

Kriterien

Für die Prüfung und Auswahl der Bewerber gelten folgende Kriterien: a. Für die Hochschulstipendien: 1. wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers; 2. verfügbare Plätze an den Hochschulen; 3. vorhandene Spezialisierungsmöglichkeiten im gewünschten Fachgebiet; 4. materielle Lage des Bewerbers; 5. Sprachkenntnisse; 6. bei Bewerbern aus Entwicklungsländern: Berücksichtigung ihrer beruflichen Zukunft nach der Rückkehr ins Heimatland und Nützlichkeit der gewählten Studienrichtung für die Entwicklung des betreffenden Landes; 7. bei Bewerbern aus Industrieländern: Berücksichtigung der Gegenseitigkeit.

b. Für Stipendien an Kunstschaffende: : 1. Ausbildungsstand des Bewerbers; 2. künstlerische Reife des Bewerbers; 3. Vorhandensein geeigneter Ausbildungsstätten.

Art. 4

Finanzierung

1

Für die Dauer dieses Beschlusses stellt der Bund 9 200 000 Franken für Stipendien zur Verfügung.

2

Der Bundesrat verteilt diesen Betrag auf die einzelnen Jahre und auf die verschiedenen Arten von Stipendien.

Art. 5

Zuteilung der Stipendien

Die Stipendien nach diesem Beschluss gewährt das Eidgenössische Departement des Innern. Für Hochschulstipendien stellt die Eidgenössische Stipendienkommission Antrag,

Art. 6

Eidgenössische Stipendienkommission

1

In der Eidgenössischen Stipendienkommission sind der Bund, die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, die schweizerischen Hochschulen und der Verband der Schweizerischen Studentenschaften vertreten.

2

Der Bundesrat wählt die Kommission und ihren Präsidenten auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern. Der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, den schweizerischen Hochschulen und dem Verband der Schweizerischen Studentenschaften steht für ihre Vertretung ein Vorschlagsrecht zu.

1471

Stipendien an ausländische Studierende Art. 7 Schlussbestimmung 1 Dieser Beschluss ist allgemein verbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Er tritt am 21. März 1981 in Kraft und gilt bis am 31, Dezember 1983.

1472

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz vom 25. Juni 1980

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1980

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

80.055

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.08.1980

Date Data Seite

1447-1472

Page Pagina Ref. No

10 048 100

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