# S T #

Anzeigen

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Die AHV- und IV-Renten im Lichte der Statistik Ergebnisse der Monatserhebungen für 1977 und 1978 Seit 1975 bestehen wieder Auswertungen über die AHV- und IV-Renten. Die jetzt vorliegenden Monatserhebungen März 1977/78 wurden gegenüber der Veröffentlichung von 1975/76 bedeutend ausgebaut, so beinhalten diese nun auch Angaben nach Rentenhöhe, nach Zivilstand der Bezüger u. a. Es wurden auch mehrdimensionale Auswertungen erstellt, z. B. nach Kantonen und Alter, nach Rentenhöhe und Alter usw. Ebenfalls erweitert wurden die grafischen Darstellungen.

Das Zahlenmaterial wird wie folgt präsentiert: I.Teil: Tabellen AHV-und IV-Renten - Gesamtresultate - Spezifische Auswertungen - Entwicklung gewisser Resultate seit 1969 2. Teil: Grafische Darstellungen 3. Teil:

Anhang - Umrechnung des Rentnerbestandes auf das Jahr - Allgemeine statistische Angaben

Mit insgesamt 194 Tabellen und 17 Abbildungen vermittelt diese Veröffentlichung einen sehr breiten Überblick über den aktuellen Stand der AHV- und IV-Renten.

280 Seiten, Bestellnummer 318.123.77-78, Preis Fr. 24.-

Zu beziehen bei .der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

[8]

414

Schriftenreihe Wohnungswesen In der Schriftenreihe Wohnungswesen werden Berichte der Forschungskommission Wohnungswesen sowie allgemeine Schriften des Bundesamtes für Wohnungswesen veröffentlicht. Die Publikationsliste kann beim Bundesamt für Wohnungswesen, Postfach 38, 3000 Bern 15, angefordert werden.

Soeben erschienen: Band 16 Fakten und Hypothesen zur Wohnungs- und Siedlungserneuerung in der Schweiz Nur in deutscher Sprache erhältlich. Die französische Fassung ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Spätherbst erscheinen.

72 Seiten, Bestellnummer 725.016d. Preis Fr. 6Diese Veröffentlichungen können unter Angabe der Bestellnummer bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

[11]

Die Altersfragen in der Schweiz Die Neubearbeitung des 1966 erstmals erschienenen Berichts enthält, nach einer ausführlichen Einleitung, die folgenden Kapitel: 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Das Altern der Bevölkerung.

Das Altern in medizinischer Sicht.

Das Altern in der Gesellschaft.

Die Berufs- und Freizeittätigkeit.

Die wirtschaftliche Lage und die soziale Existenzsicherung im Alter.

Das Wohnen im Alter.

Die sozialen Dienste im Bereich der offenen Altershilfe.

Die Ausbildung des Personals und der Personalbedarf.

Ferner enthält der Bericht eine umfassende Bibliographie.

471 Seiten, Preis Fr. 20.Zu beziehen unter der Bestellnummer 318.006 d bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

[25]

415

Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt Fr. 92.- im Jahr und Fr. 52.im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bündesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.) sowie die Übersicht über die Verhandlungen der eidgenössischen Räte.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) oder nur der Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt Fr. 48.- im Jahr und Fr. 28.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Sammlung der eidgenössischen Gesetze können, solange Vorrat, bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Druckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, und nur ausnahmsweise bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, anzubringen.

1. Dezember 1979

Bundeskanzlei

[1] 416

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Anzeigen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1980

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.09.1980

Date Data Seite

414-416

Page Pagina Ref. No

10 048 124

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.