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Schweizerisches Bundesblatt.

35. Jahrgang. II.

Nr. 15.

7. April 1883.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 4 Franken.

per Zeile 15 Kp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck und Expedition der in Bern.

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1882.

Tit.

Nach Vorschrift des Artikels 102, Ziffer 16 der Bundesverfassung, haben wir die Ehre, Ihnen hiemit den Bericht über unsere Geschäftsführung im Jahr 1882 zu erstatten.

I. Geschäftskreis des politischen Departements.

Vorbemerkungen.

Die Zahl der an das politische Departement zur Besorgungöder Vorprüfung gewiesenen Geschäfte ist, namentlich infolge der Einbürgerungsgesuche, in steter Zunahme begriffen.

Während das Jahr 1876 nur 110 aufwies, belief sich die Zahl im Jahr 1880 auf 601, ,, 1881 ,, 686 und ,, ,, -1882 ,, 752.

Dieser Umstand, auf den wir Ihre Aufmerksamkeit wiederholt in unsern frühern Geschäftsberichten und namentlich in unserer Botschaft vom 31. Oktober 1881 über das Budget von 1882 (Bundesblatt 1881, IV, 123) hinlenkten, veranlaßte uns, provisorisch als Kanzlist und Registratur Herrn Karl Faller von Kammersrohr (Solothurn) anzustellen, einen frühern Angestellten der Bundeskanzlei, der schon seit einiger Zeit auf der Kanzlei des Departements verwendet wurde, Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. II.

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Sollte die Revision des allgemeinen Besoldungsgesetzes sich noch verzögern, so "werden .wir die Ehre haben, Ihnen auf die nächste ordentliche Session der Räthe einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Organisation der Kanzlei des politischen Departements auf dem Gesetzgebungswege regeln soll, wie wir in unserer Botschaft vom 4. November Ï882 über das Budget von 1883 (Bundesblatt 1882, IV, 65) Ihnen mitgetheilt haben.

I. Beziehungen zum Auslande.

A. Abgeschlossene oder ratifizirte Verträge.

Im Jahr 1882 ist kein ausschließlich in den Geschäftskreis des politischen Departements gehörender Vertrag abgeschlossen worden.

Dagegen haben wir hier zu erwähnen die Ratifikation und das Inkrafttreten von Uebereinkünften betreffend Zollverhältnisse zwischen dem Kanton Genf und Hoch-Savoyen und die Anschlüsse verschiedener französisch-schweizerischen Eisenbahnen ; Uebereinkünfte, für welche unser politisches Departement, übrigens im Einvernehmen mit dem Post- und Eisenbahn-, sowie mit dem Finanzund Zolldepartement, die Unterhandlungen leitete.

Es sind dies: 1) Eine Uebereinkunft über die Zollverhältnisse zwischen dem Kanton Genf und der freien Zone von Hoch-Savoyen, unterzeichnet in Paris am 14. Juni 1881.

2) Eine Uebereinkunft über Anschluß der Eisenbahn GenfAnnemasse, unterzeichnet in Paris am 14. Juni 1881.

3) Eine Uebei'einkunft über Anschluß einer von Besançon und Morteau über den Col des Roches nach Locle führenden Eisenbahn, unterzeichnet in Paris am 14. Juni 1881.

4) Eine Uebereinkunft über Anschluß der Eisenbahnlinie von Thonon nach Bouveret über St. Gingolph, unterzeichnet in Paris am 27. Februar 1882.

5) Eine Uebereinkunft über Anschluß der Eisenbahnlinie BosseyVeyrier an den Bahnhof in Genf, unterzeichnet in Paris am 27. Februar 1882.

Diese fünf Konventionen, die wir Ihnen mit unserer Botschaft vom 31. März 1882 (Bundesblatt I, 738) vorlegten, wurden von der Schweiz am 28. April und von Frankreich am 12, Juni ratifizirt.

Die Auswechslung der Ratifikationen erfolgte gleichen Tags in Paris

zwischen dem schweizerischen Minister, Herrn Kern, und Herrn de Freycinet, Conseilpräsident und Minister der auswärtigen Angelegenheiten der französischen Republik.

Die Anschlußkonventionen wurden sofort vollziehbar ; die Zollübereinkunft dagegen ist, gemäß Artikel 10 derselben, erst arn 1. Januar 1883 in Kraft getreten.

B. Erklärungen, Aufkündungen und Modifikationen bestehender Uebereinkiinfte, Beitrittserklärungen n. s. w.

a. Die internationale Konferenz für Revision der Verträge mit J a p a n hat ihre erste Sitzung am 25. Januar in Tokio, unter dem Präsidium des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten von Japan, Herrn Inouye, abgehalten.

Die Konferenz hielt im Jahr 1882 nicht weniger als 21 Sitzungen.

Fünfzehn Staaten (Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, die Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Japan, Italien, Niederlande, Portugal, Rußland, Schweden und Norwegen, und die Schweiz) nahmen Theil an den Verhandlungen, welche im Jahr 1883 fortgesetzt werden sollen.

Die Schweiz ist dabei durch den Minister Deutschlands in Tokio vertreten, dem wir am \. August als zweiten Delegirten Herrn A. Wolff von Zürich, Schweiz. Generalkonsul in Japan, beigeordnet haben.

Das Nähere über diese Verhandlungen folgt in unserm nächsten Geschäftsberichte.

b. Die Vereinigten Staaten sind endlich, am 1. März 1882, der am 22. August 1864 in Genf abgeschlossenen internationalen Uebereinkunft über Verbesserung des Looses der in den Feldarmeen verwundeten Militärs (A. S. VIII, 520) beigetreten.

Die Beitrittserklärung wurde uns durch Note der Gesandtschaft der Vereinigten Staaten in Bern vom 6. Juni übermittelt. Wir nahmen Akt davon und gaben am 9. gl. Mts. auch offiziellen Akt sowohl der amerikanischen Regierung als denjenigen Staaten, welche die Genferkonvention unterzeichnet haben oder derselben später beigetreten sind.

Das diplomatische Instrument über den Beitritt der Vereinigten Staaten zur Genferkonvention hat gleichzeitig auch die Zusatzartikel zu dieser Konvention, wie sie am 20. Oktober 1868 unterzeichnet wurden, im Auge. Der Austausch der Ratifikationen der

Zusatzartikel konnte aber noch nicht stattfinden. Letztere sind daher der Uebereinkunft nicht gleichzustellen, denn sie sind nicht in Kraft getreten. Es kann somit der Beitritt dei' Vereinigten Staaten zu den diesfälligen Stipulationen keine internationale Tragweite haben. Wir mußten uns diesfalls darauf beschränken, die mitkontrahirenden Staaten hievon in Kenntniß zu setzen, ohne hievon Akt zu nehmen und im Namen der letztern der amerikanischen Regierung Akt zu geben.

c. Mit Zuschriften vom 10. und 14. Juni ersuchte uns das von Herrn Gustav Moynier in Genf präsidirte internationale Hülfskomite für verwundete Militärs um offizielle Wiederaufnahme der Unterhandlungen für Ratifikation der eben genannten Zusatzartikel, welche die Konferenz von 1868 der Genferkonvention von 1864 beigefügt hat, und die, wie vorhin bemerkt, noch nicht in Kraft treten konnten. In den Zuschriften des Herrn Moynier wurde indessen eingeräumt, daß ein solcher Versuch scheitern würde, wenn man den vertragschließenden Mächten zumuthete, alle Zusatzartikel ohne Unterschied zu ratifiziren. . . . Um sich nicht einem Mißerfolge auszusetzen, sollte man daher nur die Ratifikation der auf die Marine bezüglichen Bestimmungen vorschlagen und die andern bei Seite lassen, bis zu einer Revision der Uebereinkunft selbst geschritten werden könnte, welche Revision man doch allgemein, als in mehr oder weniger ferner Zeit sich aufdrängend, voraussehe, während es dagegen zu gewagt wäre, sie bereits heute in Anregung zu bringen.

Wir glaubten auf den Vorschlag des Genfer Komites, welcher mehr als e i n e diplomatische Schwierigkeit hervorgerufen hätte, ohne groiSe Aussicht auf Erfolg zu bieten, nicht eintreten zu sollen.

Die Zusatzartikel von 1868 bilden einen internationalen Vertrag in gehöriger Form, welcher unter Ratifikationsvorbehalt von den Bevollmächtigten der bei der zweiten Genfer Konferenz vertretenen Staaten unterzeichnet wurde, und es wäre nicht angegangen, bloß die Ratifikation der zehn letzten Artikel, mit Ausschluß der fünf ersten, vorzuschlagen, ohne hiezu eine speziell mit neuer Prüfung des Vertrags sich befassende Konferenz einzuberufen. Zur Veranstaltung einer solchen Konferenz schienen uns die Umstände durchaus nicht günstig. Und zudem fanden wir, daß es nicht an der Schweiz sei, die Initiative für einen solchen ausschließlich
die M a r i n e im Auge habenden Vorschlag zu ergreifen. Es scheint uns, daß wir diese Rolle einer Seemacht überlassen müssen, und daß es nicht an uns ist, den Signatarstaaten des Zusatzvertrages von 1868 die Ratifikation gerade der Artikel allein, die wir selbst nicht zu ratifiziren haben, zu beantragen.

d. Unterm 21. April wurde in Bern vom schweizerischen Bundespräsidenten und von .Herrn Delfosse, Minister Belgiens, ein Uebereinkominen zwischen der Schweiz und B e l g i e n zur Erweiterung der Gewichts- und Dimensionsgrenzen für die mit der Briefpost im Verkehr der beiden Länder versandten Waarenmusterpakete unterzeichnet.

Die bezüglichen Unterhandlungen leitete das Post- und Eisenbahndepartement und es wird dieses Uebereinkommen hier nur erwähnt, weil es die Unterschrift des Bundespräsidenten trägt.

C. Projektirte Terträge.

In unserm letzten Geschäftsberichte theilten wir Ihnen mit, daß die Regierung von P o r t u g a l uns den Wunsch ausgesprochen, mit der Schweiz eine Konsularkonvention abzuschließen, und daß wir die Initiative für diesfällige Unterhandlungen natürlich Portugal überlassen müßten.

Seither hat uns die Gesandtschaft Portugal's einen Vertragsentwurf vorgelegt, den wir mit einem Gegenentwurfe beantworteten, welcher den Bestimmungen ähnlicher Uebereinkünfte, die wir mit andern Staaten eingegangen sind, mehr entspricht. Die portugiesische Regierung hat uns ihre Ansicht über unsere Vorschläge · noch nicht mitgetheilt.

Auch die Regierung der Republik A r g e n t i n i e n hat den Wunsch geäußert, eine Konsularkonvention mit der Schweiz abzuschließen. Wir gewärtigen ihre Vorschläge.

Die r u s s i s c h e Gesandtschaft legte uns den Entwurf einer Uebereinkunft vor, bezweckend Regelung der Konsularkompetenz für Liquidation von Erbschaften der in der Schweiz verstorbenen Russen und der in Rußland verstorbeneu Schweizer.

Der russische Entwurf, der nicht weniger als 19 Artikel enthält, bietet mehrfache Schwierigkeiten, und wir haben uns daher, auf übereinstimmendes Gutachten unseres politischen und des Justizund Polizeidepartements, entschlossen, den Text vorläufig allen Kantonen mitzutheilen, ohne damit irgendwie die Frage zu präjudiziren, ob auf der von Rußland vorgeschlagenen Grundlage in Unterhandlungen einzutreten sei oder nicht.

Bis Ende des Berichtsjahres haben wir noch nicht von allen Kantonen Antwort erhalten. Der weitere Verlauf dieser Angelegenheit fällt daher in das nächste Geschäftsjahr.

Wir müssen noch beifügen, daß die Gesandtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika dem Bundespräsidenten den Entwurf eines Vertrages vorgelegt hat, den die amerikanische Regierung mit der Schweiz abschließen möchte in Bezug auf Einbürgerung der Schweizerbürger in Amerika und der amerikanischen Bürger in der Schweiz.

Der Grundgedanke des Entwurfs ist, daß der Verlust der Staatsangehörigkeit eintreten kann durch die bloße Thatsache eines Aufenthaltes im Auslande von bestimmter Dauer. Diese Bestimmung widerspricht durchaus, sowohl dem Wortlaute des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1876 als den Grundsätzen unseres Staatsrechts über diesen Punkt, und wir bedauerten daher, dem Wunsche der amerikanischen Regierung nicht entsprechen zu können. Es bleibt noch zu prüfen, ob auf andern Grundlagen eine Vereinbarung zwischen beiden Staaten erzielt werden kann.

D. -Spezialfalle.

a. Das Gemetzel«? welches am 11. Juni in Alexandrien stattfand, und wobei zwei Schweizerbürger getödet wurden, sowie die darauf folgenden Ereignisse haben die Fremden genöthigt, das egyptische Gebiet schleunig zu verlassen.

Das französische Konsulat in Alexandrien hat die unter seinen Schutz gestellten Schweizer ganz gleich behandelt wie die Franzosen und ihnen freie Fahrt bis Marseille auf den Staatsschiffen erwirkt. Die uns zugekommenen Berichte sprechen einstimmig die Anerkennung aus, daß das Konsulatspersonal von Prankreich sieh in nobler Weise der Aufgabe entledigt hat, die ihm unter so schwierigen Umständen oblag. Wir haben denn auch, unterm 11. Juli, die schweizerische Gesandtschaft in Paris beauftragt, der. Regierung der französischen Republik offiziell unsern Dank auch zu Händen der betreffenden Konsularbeamten auszusprechen.

Das schweizerische Konsulat in Marseille ersuchte ans mit Schreiben vom 7. Juni um Instruktionen in Bezug auf die Ausschiffung der ersten Flüchtlinge von Egypten. Unser politisches Departement ermächtigte dasselbe sofort, die Kosten der Heinibeförderung aller mittellosen Schweizer, sowie auch andere zur Deckung ihrer Bedürfnisse erforderlich erachtete Kosten zu bezahlen.

So konnte das Konsulat 80 Schweizer (wovon 21 Frauen und 28 Kinder) heimbefördern. Seither wurden der Bundeskanzlei von Seiten der Kantonsregierungen der Heim beförderten die ergangenen Kosten vergütet.

Bald gingen uns vom Schweizern, die durch die Juni- und Juli-Ereignisse betroffen worden, Entschädigungsforderungen, gerichtet gegen die egyptische Regierung, ein. Der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrie Vereins wandte sich am 4. September selbst mit dem Gesuche an uns, wir möchten mit Deutschland in Unterhandlung treten, um diese Macht zu veranlaßen, alle Reklamationen unserer Angehörigen bei wem Rechtens zu unterstützen.

Wir erwiderten unterm 12. September dem Vorort, daß wir unsere Dazwischenkunfl darauf beschränken müßten, die Reklamationen unserer Landsleute in offizieller Weise der Regierung derjenigen Macht zu übermitteln, unter deren Schutz sie gestellt sind, behufs gleicher Behandlung dieser Reklamationen wie derjenigen ·der eigenen Angehörigen des betreffenden Staates oder der andern Ausländer, die auch unter seinen Schutz gestellt sein könnten.

Wir nahmen das Anerbieten des Vorortes an, alle Reklamationen zu vereinigen und uns dieselben sodann nebst Belegen zu übermitteln, und ertheilten ihm hiezu die nöthigen Instruktionen.

Im Ganzen erhielten wir, theils direkt, theils durch Vermittlung des Vororts, 42 Entschädigungsforderungen, und zwar von zwei verschiedenen Kategorien : 1) 28 Reklamationen von Schweizern (davon 20 unter französischem, 7 unter deutschem und Ì unter amerikanischem Protektorat), welche durch die Ereignisse genöthigt wurden, im Juni oder Juli abhin Egypten zu verlassen (mit Einschluß der Entschädigungsforderungen der Familien der zwei am 11. Juni in Alexandrien niedergemetzelten Schweizer); "2) 14 Reklamationen von Schweizern in der Schweiz für Guthaben, die infolge der Ereignisse in Egypten nicht eingezogen werden konnten.

Wir übermittelten die Reklamationen der ersten Kategorie den Regierungen von Frankreich, Deutschland und Amerika, und diejenigen der /weiten der deutschen Regierung, mit dem Gesuche, sie im geeigneten Zeitpunkte in der diesfalls eingesetzten internationalen Kommission unterstützen zu wollen.

Sowohl von Frankreich als von Deutschland und den Vereinigten Staaten erhielten wir Antworten in sehr befriedigendem Sinne für die Wahrung der Interessen unserer Angehörigen.

Am 31. Dezember war die Kommission noch nicht konstituirt.

Der weitere Verlauf dieser Angelegenheit fällt daher in das Geschäftsjahr 1883.

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o. In Bezug auf die Liquidation der Sold- und Pensionsrückstände der ehemaligen S c h w e i z e r r e g i m e n t e r in s p a n i s c h e n D i e n s t e n haben wir der Bundesversammlung keine weitere Mittheilung zu machen.

c. Die Schlußnahme der französischen Regierung, welche vom 7. Mai 1881 an jede Aufhebung von Engagements für die F r e m d e n l e g i o n suspendirte, ist am 28. Februar 1882 etwas modifizirt worden. Die Aufhebungsgesuche werden nun insoweit unberücksichtigt gelassen, als sie nicht durch gehörig konstatirte Gesundheitsgründe gerechtfertigt werden.

d. Der König Milan von Serbien hat uns mit Schreiben vom 10/22. März notifizirt, daß er für sich und seine Nachfolger den Titel K ö n i g von S e r b i e n angenommen habe. Die königliche Notifikation wurde uns am 5. Mai durch Herrn J. Marinovitschr Minister Serbiens in Paris, überreicht, der hiezu in einer Spezialmission nach Bern als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister akkreditirt war. Wir antworteten dem König Milan am 9. gl. Mts., indem wir ihm mit unserer Beglückwünschung unsere besten Wünsche für das Wohlergehen des neuen Königreichs aussprachen.

e. Die Frage des C o l l e g i u m B o r r o m a e u m oder des Anspruchs der Schweiz auf 24 Freiplätze im erzbischöfJichen Seminar in Mailand ist immer noch schwebend. Ungeachtet aller unserer Bemühungen konnten wir noch nicht die Wiederherstellung des Status quo, wie er dem königlichen Dekret vom 5. Dezember 1880 vorausging, erwirken. Die Unterhandlungen mit dem Kabinet des Quirinal dauern fort und wir haben diese Angelegenheit der ganzen Sorgfalt unseres neuen Ministers in Rom empfohlen.

f. Wir hatten lins mit einem Falle von V e r l e t z u n g 'des S e h w e i z e r g b i e t s und Verletzung des Hausrechts, begangen in Reggiana bei Vacallo (Kanton Tessin) durch drei in Scaletta bei Maslianico (Provinz Como) stationirte Zollbeamte, zu beschäftigen.

Bis zum 31. Dezember hatten wir noch keine Mittheilung über das Ergebniß der von uns der italienischen Regierung gegenüber verlangten Untersuchung erhalten.

g. Sodann hatten wir es mit einem noch schwereren Fall von Verletzung unseres Gebietes zu thun.

Am 17. September haben die Agenten des österreichischen Zollpostens des schweizerischen Bahnhofes bei St. M a r g a r e t h e n (St. Gallen), mit Hülfe eines
st. gallischen Landjägers, auf Schweizergebiet zwei Individuen, die im Verdachte standen, sozialistische Schriften zu besitzen, verhaftet und nach Feldkirch (Vorarlberg)

weggeführt, wo sie im Arresthause gefangen gesetzt wurden. Der schweizerische Landjäger, vom Kommandanten der Gendarmerie von St. Gallen zu einer Disziplinarstrafe verurtheilt, wurde vom Polizeidepartement des Kantons aus der Liste des Landjägerkorps gestrichen.

Wir haben sofort bei der österreichischen Regierung Reklamation erhoben wegen der gegen uns begangenen Gebietsverletzung und der flagranten Verletzung der Bestimmungen des am 27. August 1870 in Bregenz zwischen der Schweiz, Oesterreich-Ungarn (gleichzeitig auch Lichtenstein vertretend) und Bayern abgeschlossenen Staatsvertrags über Herstellung einer Eisenbahn von Lindau über Bregenz nach St. Margarethen, sowie von Feldkirch nach Buchs (A. S. X, 380).

Der Artikel 11 dieses Vertrags bestimmt nämlich ausdrücklich: ,,Die volle Landeshoheit ( a l s o a u c h d i e A u s ü b u n g d e r J u s t i z - und P o l i z e i g e w a l t ) bleibt jeder Regierung filidie auf ihrem Gebiete befindlichen Bahnstrecken unbedingt und ausschließlich vorbehalten."1 Bis zum 31. Dezember hatte uns die österreichische Regierung noch nicht das Ergebniß der Untersuchung über diesen Vorfall mitgetheilt, deren Einleitung wir von ihr verlangt haben. Ungeachtet aller unserer Bemühungen und der Energie, mit welcher die schweizerische Gesandtschaft in Wien unsere Reklamationen geltend machte, hatten wir bis dahin nicht einmal die Freilassung der am 17. September gesetzwidrigerweise verhafteten Individuen erwirkt. Seither wurden dieselben jedoch freigelassen und sprach uns die österreichische Regierung ihr Bedauern über das Vorgefallene aus, mit dem Beifügen, daß Weisungen ertheilt worden seien, um eine Erneuerung solcher Vorfälle zu verhüten.

Wir werden auf diese Angelegenheit in unserm nächsten Geschäftsberichte zurückkommen.

h. Die in unserm vorjährigen Geschäftsberichte näher berührte Frage der Abmarkung der schweizerisch-österreichischen G r e n z e zwischen M ü n s t e r (Graubünden) und T a u f e r s (Tyrol) ist durch das am 23. August abhin zu Taufers unterzeichnete Protokoll erledigt worden.

i. Auf unsere Vorschläge betreffend Abmarkung der schweizerisch-französischen G r e n z e zwischen dem W a l l i s e r Bezirk Monthey und H o c h - S a v o y e n haben wir endlich von der französischen Regierung eine Antwort erhalten; doch waren wir bis zum 31. Dezember nicht im Falle, die Unterhandlungen wieder aufzunehmen.

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j. Ebenso erhielten wir die Antwort der französischen Regierung auf unsere Mittheilungen betreffend Délimitation der schweizerisch-französischen G r e n z e zwischen dem Kanton Neuenburg und dem J u r a - D e p a r t e m e n t längs dem Bache la Rançonnière bei Lode. Auf 31. Dezember blieb diese Angelegenheit noch pendent.

k. Die Frage der Abgrenzung eines Punktes der schweizerischitalienischen G r e n z e bei C h i a s s o , welche Frage übrigens mehr von theoretischer als praktischer Bedeutung ist, führte zu einem Protokoll, das von den Abgeordneten der Schweiz und des Kantons Tessin einerseits und denjenigen Italiens anderseits am 26. Oktober in Chiasso (nebst einem Postscriptum d. d. Como, 21. November) unterzeichnet wurde. Am 31. Dezember hatten wir dieses Protokoll noch nicht ratifizirt und es wird im nächsten Geschäftsberichte darauf zurückzukommen sein.

l. Wir halten es für überflüssig, alle die verschiedenen Geschäfte zu erwähnen, die in's Detail gehen und ohne allgemeines Interesse sind, mit denen unser politisches Departement im Verkehre mit dem Auslande sich zu befassen hatte.

II. Vertretung der Schweiz im Auslande.

A. Gesandtschaften.

Infolge unserer Botschaft vom 26. November 1881 haben Sie unterm 28. Februar 1882 einen Bundesbeschluß gefaßt, der für die V e r t r e t u n g d e r S c h w e i z i n W a s h i n g t o n eine Summe von Fr. 50,000 bestimmt.

Die gesetzliche Frist von 90 Tagen, von der Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesblatte an gerechnet, ist abgelaufen,, ohne daß uns irgend ein Begehren um Volksabstimmung zuging. Wir haben sodann diesen Beschluß am 12. Mai als vollziehbar erklärt und den Herrn Oberst Emil P r e y von Mönchenstein (Basellandschaft), damals Nationalrath, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Eidgenossenschaft in Washington ernannt.

Herr Ur. Albert S c h a f f ter von Bern und Herr Karl K l o ß von Liestal haben unsern Minister nach Washington begleitet, der Erste als Legationsrath und der Letztere als Legationssekretär.

11 Durch die Errichtung des Postens in Washington ist die Zahl unserer Gesandtschaften auf fünf angestiegen.

Wir hatten im Laufe des Berichtsjahres den Abgang von drei unserer Minister, theils durch Tod, theils durch Rücktritt, zu bedauern.

Herr J. B. P i o da von Locamo ist am 3. November in Rom gestorben, nachdem er mehr als 16 Jahre lang die Stelle eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers der Eidgenossenschaft beim italienischen Hofe bekleidet hatte.

Wir akkreditirten provisorisch beim Kabinet des Quirinal Herrn J. B. P i o d a , Sohn des Verstorbenen, Legationssekretär, als interimistischen Geschäftsträger der Schweiz. Bis zum 31. Dezember hatten wir die definitive Ersetzung des Herrn Ministers Pioda noch nicht vorgenommen.

Herr Joh. Konrad K e r n , außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Eidgenossenschaft in Paris, hat seine Entlassung auf 1. März 1883, und Herr J. J. v. T s c h a d i, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Eidgenossenschaft in Wien, die seinige auf 1. April gl. J. eingereicht.

Herr Kern war schweizerischer Minister in Paris seit mehr als 25 Jahren und Herr v. Tschudi vertrat die Eidgenossenschaft in Wien seit mehr als 16 Jahren, nachdem er vorher außerordentlicher Gesandter in Brasilien gewesen.

Herr Dr. Reinhard v. W a 11 e v i l l e von Bern, Attaché bei der schweizerischen Gesandtschaft in Paris, wurde zum Legationssekretär ernannt, in Ersetzung des demissionirenden Herrn Naef von Bex (Waadt).

Hierauf trat Herr Eug. B o n h ô t e von Neuenburg bei der Gesandtschaft als Volontär-Attaché ein, an Stelle des Herrn v. Watte vil le.

B. Konsulate.

a. Auch dieses Jahr sind ziemlich zahlreiche Aenderungen im Etat unseres Konsularpersonals zu erwähnen.

B a t a v i a . Hr. Generalkonsul Eduard E r b , von Oberwinterthur, ist am 2. Februar gestorben. Wir haben hierauf das Generalkonsulat von Batavia, das die in Art. 4 des KonsularReglements vom 26. Mai 1875 für Aufstellung von Generalkonsulaten vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllt, in ein

12 Konsulat umgewandelt und zum Nachfolger des Hrn. Erb als Konsul den Hrn. Ad. S t r a u ß , von Winterthur, ernannt.

M a n i l a . Zum Vizekonsul beim Konsulat in Manila ernannten wir Hrn. Emil S p r ü n g l i, von Zürich , vom Hause C. Lutz & Cie. Dieser Vizekonsulposten war seit der Beförderung des Hrn. Keller zum Konsul (6. Februar 1880) unbesetzt geblieben.

N i z z a . Wir haben.die Demission des Hrn. Dr. Z ü r c h e r von Teufen (Appenzell A. Rh.) angenommen und provisorisch den Vizekonsul nebst dem Kanzler des Konsulats beauftragt, bis auf Weiteres die Geschäfte für den VI. schweizerischen Konsularbezirk in Frankreich (Basses-Alpes, Hautes-Alpe» und Alpes maritimes) zu besorgen.

N a n c y . Hr. Emil W i l d , von Mitlödi (Glarus), ist als Konsul für den IX. schweizerischen Konsularbezirk in Frankreich (Haute-Marne, Meurthe-et-Moselle, Meuse et Vosges) an Stelle seines Vaters, des demissionirenden Hrn. Konsul J. U. W i l d , eingetreten.

N e u - O r l e a n s . Hr. E. H ö h n , von Zürich, ersetzt als Konsul für den V. schweizerischen Konsularbezirk in den Vereinigten Staaten (Louisiana, Alabama, Tennessee, Arkansas, Mississippi) Hrn. X. W e i ß e n b a c h , von Bremgarten (Aargau), demissionirenden Konsul.

O d e s s a . Hr. Jean Emile S p ö h r l e ( S p e r l é ) , von Verrières (Neuenburg), ersetzt als Vizekonsul beim Konsulat in Odessa Hrn. Th. H ä n y , dessen Demission wir im letzten Geschäftsberichte gemeldet haben.

P a r a . Wir übertrugen dem Hrn. Frank d a C o s t a, einem brasilianischen Unterthanen, die Stelle eines Konsuls für den I. schweizerischen Konsularbezirk in Brasilien (Provinzen Para, Amazonas, Maranhaô und Piauhy), nachdem bereits im Jahr 1880 der Sitz dieses Konsulats grundsätzlich von Maranhaô nach Para verlegt worden.

St. L o u i s . Wir haben die Demission des Hrn. D. C. J a c c a r d, von Ste. Croix (Waadt) , Vizekonsul, Verweser des Konsulats von St. Louis, angenommen und Hrn. J. B u f f , von Wald (Appenzell A. Rh.) , an den seit der Demission des Hrn. M a t t h e y im Jahr 1880 vakant gebliebenen Posten, eines Konsuls für den VII. schweizerischen Konsularbezirk in den Vereinigten Staaten (Missouri, Kansas, Nebraska und den südlichen Theil von Illinois) berufen.

13 W a s h i n g t o n . Hr. Vizekonsul R. G e b n e r , von Nidau (Bern), hat seit der Demission des Hrn. Generalkonsul Hi t z bis zum Infunktiontreten der schweizerischen Gesandtschaft in den Vereinigten Staaten die Konsulargeschäfte besorgt.

Seither haben wir die beiden Konsularposten (Generalkonsul und Vizekonsul), als dahinfallend durch die Aufstellung einer Gesandtschaft, aufgehoben.

" Y o k o h a m a . Wir haben die Demission des Hrn. Vizekonsul Hermann S i b e r , von Enge (Zürich), angenommen.

b. In der Zahl unserer Konsularniederlassungen (82) ist im Jahr 1882 keine Aenderung eingetreten.

Wir erhielten wieder ziemlich zahlreiche Gesuche um Errichtung von Konsularstellen und bezügliche Dienstanerbieten, namentlich in Almeria , Cannes , Köln , Denver (Colorado) , Dünkirchen, Fürth, Gibraltar, Malta und Stockholm. Da wir uns aber überzeugen konnten, daß diese Gesuche nur persönliche Interessen im Auge hatten oder keinen wirklichen Bedürfnissen entsprachen, so ließen wir dieselben unberücksichtigt.

Die schweizerische Wohlthätigkeitsgesellschaft in Cannes hat ihr Gesuch um Errichtung eines dortigen Vizekonsulats erneuert.

Die Frage war auf 31. Dezember noch pendent, ebenso diejenige der Errichtung neuer Konsulate in Australien und Neu-Seeland.

c. Wir sahen uns genöthigt, vier Konsulaten (denjenigen von Montevideo, Nizza, Sidney und Warschau), die bis jetzt nichts erhielten, eine jährliche Entschädigung zu gewähren, um einen guten ·Gang ihres Amtsdienstes zu sichern. Die den 22 andern vom Bunde subventionirten Konsulaten bewilligten Entschädigungen sind ·die gleichen geblieben, wie im Jahr 1881.

26 Generalkonsulate und Konsulate (von 82 Konsularstellen) haben demnach folgende Beiträge erhalten: Genera Ikonsulate.

Washington Fr. 16,000 Rio de Janeiro ,, 9,000 London ,, 5,000 St. Petersburg ,, 4,000 Neapel ,, - 1,500 Uebertrag

Fr. 35,500

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Uebertrag Konsulate.

Fr. 35,500

Havre Neu-York Buenos-Ayres .

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Lyon Melbourne Besançon Moskau Montevideo Sidney Neu-Orleans .

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Marseille Philadelphia . . . . , Mailand Odessa Warschau Genua Amsterdam .

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Antwerpen .

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Bremen .

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Livorno Nizza Fr. 2000., d. h. für das IV. Quartal

,, 8,000 ,, 5,000 ,, 5,000 ,, 4,000 ,, 4,000 ,, 3,000 ,, 3,000 ,, 3,000 ,, 2,500 ,, 2,000 ,, 2,000 , 2,000 ,, 2,000 ,, 1,500 ,, 1,500 ,, 1,000 . 1,000 . 1,000 ,, 1,000 ,, 1,000 500

Fr. 89,500 Da der Büdgetkredit nur Fr. 89,000 betrug, so mußten wir bei Ihnen um einen diesfälligen Nachtragskredit von Fr. 500 einkommen (Bundesblatt 1882, IV, 537).

d. Den schweizerischen Konsularbeamten in J a p a n kommt gemäß den Bestimmungen des am 6. Februar 1864 in Yeddo zwischen der Schweiz und Japan abgeschlossenen Freundschaftsund Handelsvertrags (A. S. VIII, 683) die volle Strafjurisdiktion in allen Prozessen , bei denen Schweizer betheiligt sind , und die Civil- und Kommerzial-Jurisdiktion z u , wenn beide Parteien oder der Beklagte allein schweizerischer Nationalität sind. Sodann erstreckt sich die Jurisdiktion ebenfalls auf die Fälle, wo Schweizer infolge von Uebertretungen der Bestimmungen des Vertrags oder der beigefügten Handelsreglemente zu Bußen oder Konfiskationen verurtheilt werden.

Unser Generalkonsulat in Japan hat nun wiederholt unsere Aufmerksamkeit auf das Ungenügende der Instruktionen hingelenkt, welche der Bundesrath ihm am 14. Februar 1866 ertheilt hat.

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Das politische Departement hat die Frage einem eingehenden Studium unterzogen, und wir waren dann im Falle,, auf übereinstimmendes Gutachten dieses, sowie des Justiz- und Polizeidepartements, unterm 11. Juli ein Kreisschreiben an die schweizerischen Konsularbeamten in Japan zu richten, das als Kommentar zu den Instruktionen vom 14. Februar 1866 dienen und ihnen so die Ausübung der Jurisdiktion erleichtern sollte.

m. Auswärtige Gesandtschaften und Konsulate in der Schweiz.

A. Gesandtschaften.

Hr. Francis Ottivel A d a m s , dessen Ernennung zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister G r o ß b r i t a n n i e n s in Bern wir im letzten Geschäftsbericht erwähnten,, hat uns am 11. Januar sein Kredit!v überreicht.

Hr. General Judzuru I d a , außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von J a p a n in Paris, hat uns am 19. gleichen Monats das Schreiben des Mikado übergeben, welches ihn in der gleichen Eigenschaft bei der Eidgenossenschaft akkreditirt, in Ersetzung des am 4. Dezember 1880 in Paris verstorbenen Hrn. Naonobou S a m e s h i m a .

Die Republik St. D o m i n g o ist zum ersten Male bei der Eidgenossenschaft durch einen diplomatischen Agenten, Hrn. General L up ero n ,vertreten , welcher bereits als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von St. Domingo bei der französischen Republik und bei den Höfen von Wien und Kopenhagen funktionirte. Derselbe hat uns unterm 28. Juni das ihn ia gleicher Eigenschaft bei der Schweiz beglaubigende Kreditiv überreicht.

Der Geschäftsträger der Vereinigten Staaten von N o r d a m e r i k a , Hr. Michel J. C r a m e r , wurde zum Range eines Minister-Residenten erhoben und hat uns am" 14. August ein neues Kreditiv in dieser Eigenschaft übergeben. Zu gleicher Zeit wurde Hr. Gramer zum Generalkonsul der Vereinigten Staaten in Bern ernannt.

Hr. Genera] v. R o d e r ist zurückgetreten , nachdem er in Bern nach einander, seit 1867, Preußen, den Norddeutschen Bund und endlich seit 1871 das D e u t s c h e R e i c h als außerordent-

16 lieber Gesandter und bevollmächtigter Minister vertreten hat. Au seine Stelle trat in gleicher Eigenschaft Hr. v. B ü l o w , der uns am 21. Dezember sein Kreditiv überreichte.

Zu erwähnen bleibt hier noch die außerordentliche Mission des Hrn. J. M a r i n o v i t s c h , Ministers von S e r b i e n , die wir bereits im ersten Abschnitt (I. Beziehungen zum Auslande, D. Spezialfälle) zur Sprache gebracht haben.

B. Konsulate.

Wir haben den folgenden Konsularbeamten auswärtiger Staaten das Exequatur ertheilt: S p a n i e n. Vizekonsul in Genf; Hr. Lambert J a n e t.

V e r e i n i g t e S t a a t e n v o n N o r d a m e r i k a . Konsularagent in La Chaux-de-Fonds: Hr. 0. A. P e y e r .

Konsul in Borgen: Hr. William T. R i c e .

Konsul in St. Gallen : Hr. Emery P. B e a u c h a m p , in Ersetzung des Hrn. de Zeyk, Handelsagent.

Fr ankreich. Vizekonsul in Zürich : Hr. Emile Charles d e l à M o r l i è r e , in Ersetzung des Hrn. Brault.

G r i e c h e n l a n d . Konsul, sodann Generalkonaul in Genf: Hr. Alois D i o d a t i - E y n a r d , an Stelle des ausgetretenen Hrn. Bétant.

I t a l i e n . Generalkonsul : Hr. C. G a t t a n e o , in Ersetzung des am 21. Mai 1881 verstorbenen Hrn. Konsul Anton v. B a v i er.

Bei Umwandlung des Konsulats in Zürich in ein Generalkonsulat hat die italienische Regierung den Kanton Aargau vom Konsularbezirk Basel abgetrennt und dem Bezirk Zürich zugetheilt. Die neue Eintheilung ist im Bundesblatt vom 9. September erschienen (III, 619).

Hr. Cattaneo ist am 28. November abbin in Zürich gestorben.

M e x i k o . Konsul in Genf: Hr. Oberstlieutenant Hercule S a v i o t ti.

U r u g u a y . Konsul in Basel : Hr. Hermann W i r z , früher Vizekonsul daselbst.

r

17

IV. Schweizerische Hülfsgesellschaften im Atislande.

Wir lassen hier, wie üblich, das Kreissehreiben im Auszuge folgen,1 welches wir am 28. November an alle Kantonsregierungen erließen, bei Mittheilung der Liste über Vertheilung des für die schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande büdgetirten Bundesbeitrages von Fr. 16,500 unter 75 Gesellschaften (im Jahr 1881 Fr. 16,000 unter 68).

Dieser Auszug enthält alle die Aufschlüsse, welche wir Ihnen über den Stand dieser Gesellschaften zu ertheilen im Falle sind.

Sodann fügen wir das Verzeichniß der kantonalen Beiträge, nach Kantonen geordnet, bei, gemäß dem von den Kommissionen beider Käthe für den Geschäftsbericht von 1880 und 1881 geäußerten Wunsche. " .

Dieses Verzeichniß ist übrigens vollständig auch in der Gesammtübersicht der Wohlthätigkeitsgesellschaften von 1882 enthalten , welche wir am 28. November allen Kantonsregierungen übermittelt haben und die im Bundesblatte vom 2. Dezember (1882, IV. Beilage zu Nr. 56) erschienen ist.

Es heißt,im genannten Kreisschreiben: ,,Diese Tabelle enthält im Weitern (d. h. außer der Vertheilung des Bundesbeitrages im Jahr 1882") eine Uebersicht der Vertheilung des Bundesbeitrages im Jahr 1881 und der kantonalen Beiträge im Jahr 1882, des Vermögensstandes der Gesellschaften am Schlüsse des vorhergehenden und zu Anfang des gegenwärtigen Geschäftsjahres, endlich die Angabe ihrer Ausgaben im Jahr 1881.

,,Das Diakonissenspital in Cairo, die Vereine in ElberfeldBarraen, Guebwiller und Lima, das französische Spital*in London und der schweizerische Hülfsverein in St. Petersburg sind dieses Jahr zum ersten Mal auf der Kanzlei unseres politischen Departements eingeschrieben worden. Dagegen faßten wir unter e i n e Rubrik zusammen die schweizerische Hülfskasse und den schwei.zerischen Verein in Amsterdam, welch' letzterer die erstere im Einvernehmen mit dem dortigen eidgenössischen Konsulate verwaltet.

,,Das Repartitionstableau umfaßt also 91 Vereine (85 im Jahr "1881). Ihr gesammtes Gesellschaftskapital beläuft sich auf Fr. 1,183,966. 14 (im Jahr 1881 auf Fr. 1,009,711. 94), und ihre Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. II.

2

18 Ausgaben betrugen für Fr. 295,009. 80).

1881 Fr. 323,934. 82 (im Jahr

1880

,,Bei nichtschweizerischen Vereinen haben wir auf Anführung des Gesellschaftsvermögens und der Ausgaben verzichtet. Sonach geben die drei ersten Zahlenkolonnen ziemlich genau den Betrag des Gesellschaftskapitals und der Ausgaben der schweizerischen Wohlthätigkeitsvereine im Auslande.

,,Gemäß früheren Schlußnahmen haben wir den Beitrag für drei Vereine, die uns für das Jahr 1881 keinen oder nur ungenügenden Bericht eingaben, auf je Fr. 50 reduzirt.

,,Zum ersten Male haben wir dieses Jahr die Befriedigung gehabt, von allen eidgenössischen Ständen Beiträge zu erhalten. Di& kantonalen Subsidien erreichen die schöne Summe von Fr. 20,650 (Fr. 20,610 im Jahr 1881"), welche wir Ihnen hiemit im Namen der damit bedachten Gesellschaften aufs Lebhafteste verdanken.

,,Wir werden nicht ermangeln , Ihnen seiner Zeit durch die Bundeskanzlei die Empfangscheine dieser Gesellschaften zu übermitteln.

,,Wir fügen noch bei, daß wir, gemäß Anmerkung am Fuße der Tabelle, die Summe von Fr. 1400, welche die Regierungen von fünf Kantonen (Uri, Unterwaiden oh und nid dem Wald, Schaffhausen und Graubünden) zu unserer Verfügung stellten, ohne die nähere Verwendung selbst zu bestimmen , von uns aus unter 16 Gesellschaften vertheilt haben. Wie letztes Jahr, wurden hiebei Vereine bedacht', denen wir innerhalb der Grenzen unseres Budget nicht so viel zuwenden konnten, als wir gewünscht hätten.

,,Wir können nicht warm genug unsern Dank für das aussprechen, was Sie auch dieses Jahr wieder zu Gunsten der schweizerischen Hülfsvereine im Auslande gethan haben. Diese Wohlthätigkeitsanstalten leisten unsern Landsleuten unschätzbare Dienste.

"Wir bitten Sie, denselben auch in Zukunft Ihre wohlwollende Unterstützung angedeihen lassen zu wollen.

,,Wir benutzen diesen Anlaß u. s. w.u

19 Kantonale Beiträge, nach Kantonen geordnet.

Kantone.

Beiträge.

Fr.

Zürich Bern Luzern Uri .

Schwyz .

Unterwaiden ob dem Wald .

Untei'walden nid dem .Wald .

Glarus Zug.

Freiburg .

Solothurn Baselstadt

2,800 1,635 1,000 100* 300 100* 100* 610 160 480 500 500

Kantone.

Uebertrag Baselland Schaffhausen .

Appenzell A. Rh.

Appenzell I. Rh.

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt .

. ·.

Wallis .

Neuenburg Genf

Beiträge.

Fr.

8.285

485 500*

500 60 1,500 600* 1,200

800 1,500 1,610

210 1,400 2,000

Total 20,650 Uebertrag 8,285 Beträge, über die dem Bundesrathe die freie Verfügung überlassen wurde.

V. Innere Angelegenheiten.

a. Unser politisches Departement hat sich mit der t es sin is e h e n D i ö c e s a n f r a g e des Weitern lebhaft beschäftigt.

Wir waren endlich im Falle, mit Schreiben vom 24. Oktober der Regierung des Kantons Tessin eine provisorische Lösung vorzuschlagen, welche das Gute gehabt hätte, der anormalen Lage, in der sich diesej Kanton in kirchlicher Beziehung befindet, ein Ziel z,u setzen, ohne die Zukunft irgendwie zu eugagiren. Es würde sich darum handeln, den Kanton Tessin provisorisch der geistlichen Verwaltung des gegenwärtigen Bischofs von Chur, des Herrn Rampa, zu unterstellen.

Bis zum 31. Dezember hatte die Regierung von Tessin auf unsere Vorschläge noch keine offizielle Antwort abgegeben.

b. Der internationale Charakter, welcher der E r ö f f n u n g der G o t t h a r d b a h n natürlicherweise zukommen mußte, bewog uns,

20

'

,

die offiziellen Einladungen in der Schweiz, in Deutschland und Italien, von uns aus ergehen zu lassen; dagegen übernahm die Direktion der Gotthardgesellschaft Alles, was Bezug hatte auf Einladungen an Eisenbahnen (Verwaltungen, Direktionen, Unternehmer, technisches Personal u. s. w.) und an die Presse.

Die Eröffnungsfeierlichkeiten begannen in Luzern am 22. und endigten in Mailand am 26. Mai. Das große offizielle Eröffnungsbankett, welches nicht weniger als 679 Couverts zählte, fand am 23. Mai, unter dem Präsidium desBundespräsidenten, in Luzern statt.

VI. Einbürgerungen.

a. Unser politisches Departement hatte im Jahr 1882 602 Gesuche um Bewilligung zur Erwerbung des schweizerischen Bürgerrechts zu behandeln (591 im Jahr 1881), wovon 112 in die Vorjahre zurückreichen; eben so viele, d. h. 112 Gesuche waren am 31. Dezember noch pendent. ,, Wir hatten 507 eigentliche Gesuche zu entscheiden (495 für 1881, 486 für 1880). Naturalisationsbewilligungen ertheilten wir 480 (472 für 1881, 459 filr 1880), wovon schließlich eine abgelehnt wurde, um die Taxe nicht zu bezahlen. Dagegen wurden, weil den gesetzlichen Bedingungen nicht entsprechend, 28 Gesuche abgewiesen (23 für 1881, 27 für 1880).

Wir haben uns stets in unsern Entscheidungen an die in unsern Geschäftsberichten für 1877 und 1878 dargelegten Grundsätze und an das im Postulate Nr. 281 vom 30. Juni 1882 Gesagte gehalten, und glauben daher in dieser Beziehung nicht in nähere Details eintreten zu sollen.

b. Der Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1876 setzt Folgendes fest: ,,Die Wittwe, die geschiedene Ehefrau, sowie diejenigen Kinder eines entlassenen Schweizerbürgers, welche zur Zeit der Entlassung noch minderjährig waren, sind berechtigt, bei dem Bundesrathe die Wiederaufnahme in das Schweizerbürgerrecht zu verlangen. Diese Berechtigung erlischt je mit dem Ablauf voa zehn Jahren für die Kinder nach erlangter Volljährigkeit und für die Wittwe oder geschiedene Ehefrau nach Auflösung der Ehe.

,,Der Bundesrath wird die Wiederaufnahme aussprechen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, welche Art. 2, Ziff. 2 dieses Gesetzes für die Bewerbung um das Bürgerrecht aufstellt, und der Bewerber in der Schweiz wohnt.

21 ,,Durch die Wiederaufnahme in das Schweizerbürgerrecht, welche mit der Zustellung der darüber errichteten Urkunde erfolgt, wird auch das frühere Kantons- und Gemeindebürgerrecht von Gesetzes wegen erworben.

,,Der Kantonalgesetzgebung steht frei, immerhin unter Vorbehalt der Voraussetzungen des Art. 2, Ziffer 2, die Wiederaufnahme noch weiter zu erleichtern."

Wir erhielten zwei Gesuche, welche gemäß den vorstehenden Bestimmungen die Wiedererlangung des Schweizerbürgerrechts bezweckten. Das eine derselben mußten wir ablehnen, weil es die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllte (der Bewerber wohnte nicht in der Schweiz und es waren seit seiner Volljährigkeit mehr als zehn Jahre verflossen). Das andere Gesuch entsprach den gesetzlichen Bedingungen, weshalb wir, am 30. Dezember, die Wiederaufnahme des Bewerbers ins Schweizerbürgerrecht, als Bürger des Kantons und Angehöriger der Heimatgemeinde seines Vaters, bewilligten.

II. Geschäftskreis des Departements des Innern.

/ I. Centralverwaltung.

1. Referendumsangelegenheiten, eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.

Es haben zwei eidg. Abstimmungen stattgefunden. Die erste derselben (vom 30. Juli) betraf das .Bundesgesetz vom 31. Januar über M a ß n a h m e n g e g e n g e m e i n g e f ä h r l i c h e E p i d e m i e n , sowie den Bundesbesehluß vom 28. April über den E r f i n d u n g s s c h u t z; die zweite Abstimmung erfolgte am 26. November über den Bundesbeschluß vom 14. Juni, betreffend die A u s f ü h r u n g des A r t . 27 der B u n d e s v e r f a s s u n g . Ueber die Verwerfung aller drei Vorlagen ist durch Botschaft vom 25. Oktober (Bundesblatt 1882, IV, 257) und vom 14. Dezember (Bundesblatt 1882, IV, 632) bereits Bericht erstattet worden.

22

2. Organisation und Geschäftsgang der Bandesbehörden.

Jt^jT Die Integralerneuerungswahlen für die XII. eidg. Amtsperiode (1882--1885) haben im Personalbestand des Departements (Bundeskanzlei siehe nachher) keine Aenderung gebracht. Es bleibt lediglich zu bemerken, daß, nachdem 'der bisherige Uebersetzer, Herr Jules Dubied von Greneveys-sur-Coffrane (Neuenburg), in gleicher Eigenschaft zum Eisenbahndepartement übergegangen war, diese ·Stelle vorläufig nicht wieder besetzt wurde.

Der Verein schweizerischer Buchdruckerei besitzet1 hatte uns mitgetheilt, daß bei der A u s s c h r e i b u n g und V e r g e b u n g von D r u c k a r b e i t e n eine ungleichartige Behandlung beobachtet, Iteziehungsweise einzelne Buchdrucker von Seiten der eidg. Behörden und ihrer Organe bevorzugt werden ; namentlich aber beklagte er sich über folgende Punkte : 1. Die Ausschreibung der Druckarbeiten sei meistens in einer Weise abgefaßt, daß es fast unmöglich sei,'auf dieselben hin eine Preisofferte zu stellen, ohne vorher durch eine Reise nach der Bundeshauptstadt sich genau über den Umfang der Arbeitsleistung erkundigt zu haben, was eine sehr erhebliche Benachteiligung aller , nicht in Bern etablirten Buchdrucker involvire. Dieser Uebelstand habe seinen Grund in dem mangelnden sachlichen Verständniß der ausschreibenden Stellen.

2. Es werden Arbeiten in weit geringerer Ausstattung geliefert, als die Ausschreibung solche für einen gewissenhaften Buchdrucker als zulässig erscheinen lasse, und solchen Fachmännern sei es oft unerklärlich, daß sie bei niedrigster Berechnung und trotz billigster Papieransätze bei der Submission gleichwohl unterliegen.

3. Die Submissionsergebnisse werden nicht öffentlich bekannt gegeben.

Hierauf gestützt wünschte der Verein, daß die Ausschreibung der Druckarbeiten eine möglichst korrekte und präzise und in denjenigen Ausdrücken abgefaßt sei, welche jedem Fachmann verständlich sind. Zu diesem Zwecke anerbot derselbe die Vermittlung seines Fachorgans in der Weise, daß in demselben alle daherigen Ausschreibungen publizirt und hiebei die Departemente der Bundesverwaltung von der Redaktion jenes Organs auf die etwaigen Lücken in der Ausschreibung aufmerksam gemacht würden.

Nach Eingang der eingeholten Berichte sämmtlicher Departemente und speziell der Bundeskanzlei und des statistischen Bureau haben wir dem Verein schweizerischer Buchdruckereibesitzer unterm 2. Mai erwidert: Der Bundesrath sei Mangels bestimmter

23 ^Nachweise von Seile desselben nicht in der Lage, die erhobenen Klagen auf ihre Richtigkeit prüfen zu können, vielmehr müsse er diese letzteren, gestützt auf die eingegangenen Berichte, einzelne Ausnahmen vielleicht abgerechnet, in Zweifel ziehen. Was die übrig bleibende grundsätzliche Würdigung der aufgestellten Postulate betreffe, so müsse der Bundesrath darauf halten, daß die Ausschreibung amtlicher Druckarbeiten sowohl, wie die Ausschreibungaller andern Arbeiten, Lieferungen etc. in erster Linie in dem amtlichen Centralorgan, dem schweizerischen Bundesblatt, erscheine, woneben es den einzelnen Departementen freistehe, je nach der Natur der Sache, die Ausschreibung auch in andern geeigneten Blättern erfolgen zu lassen. Handle es sich uni größere Druckarbeiten , deren Ausschreibung das monatliche Erscheinen des Vereinsorgans der schweizerischen Buchdruckereibesitzer abwarten könne,- so werde es den Departementen ohne Zweifel erwünscht sein, von diesem Fachorgan behufs Publikation in freier Weise Gebrauch machen zu können. Die Departemente seien von dem bezüglichen Anerbieten in Kenntniß gesetzt und gleichzeitig eingeladen worden, in ihren Kanzleien darauf zu halten, daß die Ausschreibungen betreffend zu erstellende Druckarbeiten alle der Konkurrenz nöthigen Angaben in möglichst korrekter und präziser Form enthalten, wobei es hinwiederum denselben anheimgestellt bleiben müsse, ob und welches technischen Beiraths sie sich dabei bedienen wollen. Auf das weitere Begehren der Publikation der Submissionsergebnisse durch das Vereinsorgan der schweizerischen Buchdruckereibesitzer könne der Bundesrath nicht eintreten. Eine ausnahmsweise Behandlung der Druckarbeiten wäre nämlich wohl kaum gerechtfertigt; eine allgemeine Verpflichtung aber zur Publikation der sämmtlichen Submissionen und deren Ergebnisse würde viel zu weit führen und auch nicht im Interesse der eidgenössischen Verwaltung liegen. . Von dem Ergebnisse einer Submission werde im einzelnen Falle zudem Jeder, der eine Eingabe gemacht habe, in direkter Weise verständigt und auch weitere Auskunft werde den Betreffenden in der Regel nicht verweigert.

Dieser Bescheid wurde speziell auch einer Anzahl von Buchdruckereibesitzern der französischen Schweiz, die eine bessere Berücksichtigung bei der Vergebung von Druckarbeiten wünschten, bekannt gegeben. .

.

.

.

24

3. Bundeskanzlei.

I. Sitzungen der Räthe und deren Protokolle.

A. G e s e t z g e b e n d e R ä t h e .

Diese hielten im Laufe des Berichtjahres vier Sessionen : 1) vom 23. Januar bis 1. Februar; 2) ,, 17. bis 29. April; ,3) 5. Juni bis 1.Juli; 4) " 4. bis 23. Dezember.

In diesen 4 Sessionen hielt der Nationalrath zusammen 64, der Ständerath 61 Sitzungen.

Die vereinigte Bundesversammlung ihrerseits hielt zwei Sitzungen : am 31. Januar und am 14. Dezember.

B. B u n d e s r a t h.

Dieser hielt im Berichtjahre 118 Sitzungen und erledigte 6598 Geschäftsnummern.

C. P r o t o k o l l e .

Der Stand der Reinschrift der Protokolle, incl. des Missivenbuchs, erhellt aus der für die Geschäftsprüfungskommission bereit gehaltenen Tabelle.

D. R e g i s t e r.

Die Register dei- Bundesversammlung, des National - und Ständerathes, sowie des Bundesrathes sind vollständig nachgeführt.

II. Uebrige Kanzleiarbeiten.

A.

1) G e r i c h t l i e h e E r ö f f n u n g e n waren zu bestellen : für Frankreich .

.

.492 ,, Deutschland .

.

. 37 " Oesterreich .

.

. 1 8 ,, die Niederlande ,.

.

l ,, Kußland . . . .

2 550

,, verschiedene Kantone ins Ausland .

.

.

. 3 5 585 (1881: 570).

25 2) M i l i t ä r v o r l a d u n g e n waren anzulegen : für Frankreich .

.

.581 , , Oesterreich .

.

. 20 . 601 (1881: 585).

3) C i v i l S t a n d s a k t e n waren an die Kantone, sowie an auswärtige Staaten zu befördern 6927 (1881: 6777).

4) S t r a f u r t h e i l e ebenso .

. 2661 (1881: 1807).

T o t a l der b e s t e l l t e n A k t e n s t ü c k e . 10,774 (1881: 9739).

B.

!

·

Ueber den Stand der auf der Kanzlei, neben den Protokollen, geführten Bücher und Kontrolen gibt die für die Geschäftsprüfungskommission bereit gehaltene Tabelle Auskunft.

III. Kanzleisporteln.

An L e g a l i s a t i o n s g e b ü h r e n wurden eingenommen Fr. 2647. (Daneben wurden noch 974 Legalisationen unentgeltlich ausgestellt.)

Für 480 B ü r g e r r e c h t s b e w i l l i g u n g e n giengen Fr. 16,765 ein (eine blieb uneingelöst).

IV. Personelles.

Der unterm 14. Dezember 1881 neu g e w ä h l t e K a n z l e r trat sein Amt am 15. Januar an.

Am 10. März wurden gewählt: a. als K a n z l e i s e k r e t ä r und B ü r e a u c h e f , am Platze des den 16. September 1881 zum Stellvertreter des Kanzlers ernannten Herrn Schatzmann: Herr G e o r g A l b e r t P f u n d , von Unterhallau, welcher seit 1. November 1881 auf der Kanzlei und früher schon im Archiv bethätigt gewesen war; b. als K a n z l i s t : Herr Dr. jur. G u s t a v G r ä f f i n a , von Chiasso.

Am 14. Mai 1882 verstarb in Folge eines Schlaganfalles Kanzlist Hr. Bernhard K a r p f , von Oberlunkhofen (Aargau).

Bei der definitiven Wiederbesetzung der Stelle, am 18. Juli, fiel die Wahl auf Herrn R o b e r t K ö n i g , von Münchenbuchsee, gewesenen Angestellten beim Regierungsstatthalteramt Bern.

26

Ueber das Verhalten der Beamten und Angestellten der Kanzlei bleibt nichts Besonderes zu bemerken.

Was die besorgten D r u c k s a c h e n betrifft, so wurden vom B u n d e s b l a t t , welches in vier Bänden 227 8 /4 deutsche und 2 0 7 / g französische Druckbogen, sowie zahlreiche Beilagen enthält, 2216 abonnirte und 920 Gratisexemplare, zusammen 3136 Exemplare ausgegeben.

Vom V. und VI. Bande der neuen Folge der G e s e t z s a m m lung sind57 5//8 deutsche, 48Va französische und 40 3/s/s italienische, von d e r E i s e n b a h n a k t e n s a m m l u n g 73/» deutsche u n 7 7 V z französische Bogen zum Druck gelangt.

4t. Archive und Münzsammlung.

Aeltere Abschiede. Das Werk dermal t er n e i d g e n ö s s i s c h e n A b s c h i e d e ist im Berichtjahre zunächst utn einen neuen Band vermehrt worden. Derselbe, von Herrn Karl Deschwanden in Stans bearbeitet, umfaßt auf 151 Druckbogen den Zeitraum von 1541--1548 und bildet in der Reihenfolge der Sammlung den Band IV. I. d. Die Versendung erfolgte im Anfang der zweiten Hälfte des Jahres. Dagegen ist die Druckvollendung des Bandes VI, 2.

(1681--1712), die man im vorjährigen Geschäftsbericht für 1882 in sichere Aussicht glaubte nehmen zu können, nicht eingetreten, wofür die Schuld ausschließlich an der ausführenden Offizin liegt, die wiederholter nachdrucksamster Mahnung zum Trotze ihrer vertraglichen Pflicht zu Lieferung einer bestimmten Bogenzahl in der Woche nicht nachkam. Immerhin stehen zur Zeit, abgesehen von dem Register, nur noch einige wenige Bogen aus, und bereits ist die erste Hälfte des Bandes, der seines großen Umfanges wegen (ziemlich über 300 Bogen) in zwei Theile zerlegt werden mußte, an das Bundesarchiv abgeliefert worden. Die Veröffentlichung im gegenwärtig laufenden Jahr kann daher keinem Zweifel mehr unterliegen , und es ist alsdann zu gänzlicher Vollendung des großen Werkes -- wenn man von den Supplementen absieht -- nur noch der einzige Band IV. 1. e. (1549--1555) im Ausstande. Aber auch an diesen Schlußpartien ist im Berichtjahr tüchtig gearbeitet worden. Während für die Supplemente die Archive und Bibliotheken von Zürich, Luzern, Schwyz und Freiburg, sowie einige Druckwerke eine namhafte Ausbeute gewährten, sind für Band IV, 1. e. die Abschiedesammlungen von Zürich, Luzern, Schwyz, Obund Nidwaiden und Glarus erschöpft und überdies noch einige mittelbare Quellen dieser Archive benutzt worden. Da der Re-

27 daktor dieses Baudes , Herr Deschwanden , dieser Arbeit zumeist in ungestörter. Muße sich widmen kann, so darf schon für das nächstkommende Jahr die Drucklegung in Aussicht genommen werden.

Repertorium der Abschiede 1803--1813. In der Herausgabe dieses Tbeiles des Abschiedewerkes hat das Berichtjahr keine Förderung gebracht. Der mit der Arbeit betraute Bundesarchivar konnte neben den übrigen dringendem Amtsgeschäften für diese Aufgabe die nöthige Zeit nicht finden, auf welche Eventualität schon bei Anlaß der vorjährigen Berichterstattung hingedeutet worden ist.

Aktensammlung aus der Zeit der Helvetik (1798--1803). Auch diese Sammlung wurde nicht erheblich gefördert. Der mit der Arbeit beauftragte Herr alt-Staatsarchivar Dr. Strickler in Zürich war durch anderweitige, an einen bestimmten Termin gebundene Verpflichtungen während der ganzen ersten Hälfte des Jahres fast ausschließlich in Anspruch genommen und konnte erst nachher der Helvetik wieder die gebührende Aufmerksamkeit zuwenden. Im Laufe des gegenwärtigen Jahres wird Hr. Strickler nun zu dauerndem Aufenthalte nach Bern übersiedeln, und ist dadurch alle Gewähr gegeben für die wünschbare Förderung der Aktensammlung aus der Helvetik. Während des Berichtjahres wurden Arbeiten von annähernd 40 Druckbogen ausgeführt, welche der Hauptsache nach den Kommentar zu der gesetzgeberischen Thätigkeit der helvetischen Behörden während der Monate April bis Ende Juni 1799 umfassen.

Pariser Abschriftensammlung. Die aus dem Vorjahre her pendent gebliebene Frage der abschriftliehen Erwerbung auf die Geschichte der Schweiz bezüglichen Materials aus den öffentlichen Archiven und Bibliotheken in Paris ist durch Bewilligung eines erstmaligen Kredites in das Stadium wirklicher Ausführung getreten und daraufhin von uns alles Erforderliche behufs Durchführung des Unternehmens angeordnet worden. Vor Allem aus wurde ein Regulativ aufgestellt, das bei Ausführung der Arbeit als Wegleiter und Richtsch'nur zu dienen hat und die Grundsätze enthält , die zur Sicherstellung des wissenschaftlichen Werthes des Unternehmens in Hinsicht auf Treue und vollste Genauigkeit der Abschriften nöthig befunden worden sind. Es enthält zugleich die Gesichtspunkte, nach denen bei der Auswahl dessen, was in unsere Sammlung aufgenommen werden soll, zu verfahren ist. Die hierseitige Leitung des Unternehmens wurde unter die Oberaufsicht des Departements des Innern gestellt und dem Bundesarchivar über-

28

:

tragen. In Paris selbst ist dem Unternehmen in dei- Person desHerrn Legationssekretär Dr. Rott ein tüchtiger Direktor vorgesetzt worden, dessen Obliegenheiten ebenfalls durch das aufgestellte Regulativ norrnirt sind. Für die nächste Arbeitseampagne ist einstweilen der Zeitraum von 1444--1610 in Angriff genommen, lieber den ungefähren Umfang derselben gibt der Bericht des Herrn Dr. Rott vom 11. Februar 1882 an unser Departement des Innern, der an die Mitglieder der Bundesversammlung seinerzeit gedruckt ausgetheilt worden ist, nähern Aufschluß. Das ganz genaue Aktenverzeichniß im Detail sodann enthält das seither ebenfalls dem Drucke übergebene ,,Inventaire sommaire'1, das jenem Bericht als Beilage diente und in seiner Eigenschaft als Quellennachweiser über ein reiches Material zu unserer Landesgeschichte von selbstständigem,, erheblichem Werthe ist. Wir ermangelten darum nicht, dasselbe durch Abgabe an die Archive, öffentlichen Bibliotheken und historischen Vereine der Schweiz der allgemeinen Benutzung zugänglich zu machen, und vertheilten überdies eine Anzahl Exemplare an Privatgelehrte, die auf dem Gebiete der vaterländischen Geschichte besondere Thätigkeit entwickeln. Die im Berichtjahr für das Unternehmen gefertigten Kopien betragen circa 1800 Folioseiten.

Die Hauptarbeit im Bundesarchiv galt der Sichtung, Rubrizirung und Einordnung der tfaeils im Vorjahre schon und theils erst im Laufe des Benchtjahres dem Archiv übergebenen Akten der X. Amtsperiode (/L876/78). Diese Arbeit wurde beendigt in Bezug auf die Abtheilungen : Auswärtige Angelegenheiten und Militärwesen. Neu an die Hand genommen und ebenfalls vollständig bereinigt wurden die Akten über das Zoll-, das Justiz- und Polizeiwesen und die innern Angelegenheiten mit Einschluß der Bauabtheilung. Dabei ist die Vertheilung der bundesräthlichen Missivenkonzepte zu den betreffenden Akten vollendet und das Verzeichniß der Rekursakten bis zum Jahr 1878 nachgeführt und ins Reine geschrieben^worden. Eine fernere Arbeit, die während des ganzen Jahres den Archivgehülfen fast ausschließlich beschäftigte, war die Anfertigung des Registers über die weitläufige Abtheilung der sogenannten Personalakten der Jahre 1876/78; dasselbe stand am Schlüsse des Berichtjahres beim Buchstaben F. Diese Gruppe umfaßt in alphabetischer Reihenfolge allejene einzelnen
Geschäfte, welche Nachforschungen nach landesabwesenden Personen, Fahnd ungen, Auslieferungen, Erbschaf fcsangelegenheiten, kurz bloß persönliche Verhältnisse betreffen. Die Urkunden und Verträge aller Art, die nach der bestehenden Vorschrift sofort nach ihrer Inkrafterwachsung ins Archiv niedergelegt werden sollen, sind ebenfalls gehörigen Orts eingeordnet und in das Regestenverzeichniß eingetragen worden. Auch den Akten und Protokollen der statt-

29 gehabten eidgenössischen Volksabstimmungen wurde die erforderliche Sorgfalt hinsichtlich deren Aufbewahrung zugewendet, obschon dieselben nur einen vorübergehenden Werth besitzen und darum nach Verlauf einer gewissen Zeitdauer ohne jeglichen Nachtheil beseitigt werden können. Das Gleiche ist der Fall in Betreff der nationalräthlichen Wahlprotokolle, die nach der Validation der Wahlen dem Bundesarchiv einverleibt werden. Was sodann die Benutzung dés Archivs und den hierauf bezüglichen Mühewalt des Archivariats anbetrifft, so war dieselbe auch in diesem Jahre wieder eine sehr starke. Es wurden dem Archiv nicht weniger als 5234 Aktenstücke zu vorübergehender Benutzung enthoben, und von dieser Zahl standen am Schlüsse des Jahres 1547 Stücke noch aus.

Daß in einem Archiv von der Weitläufigkeit und Neuheit des unserigen das Beamtenpersonal durch eine Menge kleiner Geschäfte, die sich einer detaillirten Aufzählung entziehen, durch Berichterstattung, Auskunftgabe, Nachsehlagungen u. s. w. vielfach in Anspruch genommen wird, braucht nicht erst gesagt zu werden. Es kommt aber noch hinzu, daß der Oberarchivar einen guten Theil seiner Zeit der Leitung verschiedener literarischer Unternehmungen des Bundes, über die sich der gegenwärtige Bericht vorstehend bereits ausgesprochen hat, widmen muß.

Der Zuwachs zu der eidgenössischen Münz- und Medaillensammlung beträgt 59 Stücke (5 in Gold, 28 Silber, 21 Billon, 5 Kupfer) im Metallwerthe von Fr. 75. 73, wogegen aus den Doubletten 24 Stücke (18 Silber und 6 Billon) im Werthe von Fr. 27. 43 abgegangen sind, so daß die wirkliche Vermehrung 35 Stücke und der Wertzuwachs Fr. 48. 30 beträgt, womit auf 1. Januar 1883 der Gesamtntbestand der Sammlung mit Inbegriff der Doubletten die Zahl von 5498 Stücken und der Metallwerth die Höhe von Fr. 15,773. 62 erreicht hat.

5. Bibliothek.

Die längst postulirte rationelle Ergänzung der eidgenössisch en Centralbibliothek hat begonnen, und es wurde hiefür im Berichtjahr der bewilligte Extrakredit von Fr. 2000 verausgabt. Mit Hülfe eines jeweiligen gleichen Kredits wird nach zwei bis drei Jahren die Bibliothek mit den besten Werken geschichtlicher, volkswirtschaftlicher und staatswissenschaftlicher Natur vervollständigt sein.

Es-wurden 1140 Bände ausgeliehen, wovon am Jahresende noch 200 sich im Ausstande befanden.

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Die Bibliothek veranlaßt eine stets umfassendere Arbeit, bestehend in einer großen Korrespondenz mit Verlegern und Antiquaren , dei- Besorgung und Kontrole der neu angeschafften und ausgeliehenen Bücher u. s. w., so daß der Bibliothekar zur Mithülfe bei den übrigen Departementsgeschäften, welche im BerichtJahr auf 1912 Nummern angewachsen sind, immer seltener herangezogen werden kann.

II. Vollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischer Gesetze.

I. Primarunterricht.

· Im Laufe der Erneuerungswahlen des Nationalraths trat die Schulfrage immer deutlicher in den Vordergrund. Der Vorsteher des Departements des Innern glaubte nunmehr mit allem Ernst an die in seinen Geschäftskreis fallende Hauptfrage, die Vollziehung des Art. 27, gehen zu können und zu sollen.Vorab suchte er in nochmaligem Studium über den Inhalt der Aufgabe, die zu ihrer Lösung notwendigen Arbeiten, die Reihenfolge, in welcher sie einander zu folgen hätten, die für ihre Bewältigung nothwendigen Fristen, die erforderliche Organisation des Departementes u. s. w. sich selbst so vollständig als möglich klar zu werden. Es geschah dies in einem Programm des Departements des Innern pro 1882 bis 1884, welches, als bloßes Arbeitsprogramm, in keinerlei Weise für die Oeffentlichkeit bestimmt war.

Im Wesentlichen sollte die Sache folgenden Gang nehmen: Zuerst mußte in durchaus präliminarer Weise durch Schulmänner ermittelt und präzisirt werden, welche Postulate in den allgemein, gehaltenen Ausdrücken des Art. 27, z. B. genügender Primarunterricht, Obligatorium, ausschließlich staatliche Leitung > enthalten seien.

Sodann sollte ermittelt werden, welche Konsequenzen jedes einzelne Postulat für die Schulverhältnisse jedes einzelnen Kantons haben würde, was ein genaues Studium dieser Verhältnisse erforderte.

Ausgerüstet mit dieser genauen Einsicht in die Tragweite der einzelnen präliminaren Postulate für die einzelnen Kantone, sollte das Departement eine zweite Berathung der Postulate vornehmen und durch Feststellung derselben diese Vorarbeit abschließen.

31 Auf der Grundlage dieser Vorarbeit sollte alsdann und zwar unter Zuziehung einer neuen weitern Kommission, für die nur zum kleinen Theil Schulmänner in Aussieht genommen wurden, die eigentliche Vorlage an den Bundesrath ausgearbeitet werden.

Dieser Gang wurde von unserm Departement des Innern in der That auch verfolgt. Dasselbe hat zunächst in dem eigenen Programm die Postulate, welche ihm in den allgemeinen Forderungen des Art. 27 enthalten zu sein schienen, zu präzisiren versucht. Es hat sodann diese Postulate der Berathung einer Konferenz der bedeutendsten Schulmänner der deutschen Schweiz unterstellt, wobei jede Gruppe von Postulaten Gegenstand besonderer Bearbeitung und Vorbereitung durch je zwei Referenten war; die Berathung selbst nahm 11 dreistündige Sitzungen in Anspruch. Auf diese Konferenz folgte eine zweite Konferenz von Schulmännern der französischen Schweiz, denen die vorläufigen Ergebnisse der ersten Konferenz mitgetheilt worden waren. Es wurde auch hier Punkt um Punkt berathen und das Resultat der Verhandlung, welches in verschiedenen Punkten nicht unwesentliche Differenzen ergab, in einem besondern Protokoll festgestellt.

Damit war das erste Stadium der Vorbereitung abgeschlossen, und es wurde nun der zweite Theil der Vorarbeit organisirt, die Vergleichung der präliminaren Postulate mit den dermaligen faktischen Schulzuständen der Kantone, respektive die Ermittlung der eventuellen Konsequenzen dieser Postulate für jeden einzelnen Kauton.

Für jeden Kanton wurden ein oder zwei aus der Mitte der beiden Konferenzen genommene Referenten bestellt. Die Fragen, über welche denselben zu referiren aufgetragen wurde, gründeten sich auf die präliminaren Postulate, und der gegebenen Instruktion zufolge hatten die Referenten nur in letzter Linie, wenn alle andern vorhandenen Materialien und Informationen nicht ausreichen sollten, im Kanton selbst nachzusehen. Ihre abzugebenden Berichte hatten an die Hauptberichterstatter der einzelnen Gruppen zu gehen, welche die gewonnenen Ergebnisse zu Händen der spätem zweiten Berathung zusammenstellen sollten.

Das Departement hatte es für schicklich erachtet, durch Kreisschreiben vom 29. Juni die bestellten Referenten den Kantonsregierungen anzuzeigen und denselben, nebst seinem Programm, das Fragenschema sammt den vorläufigen Ergebnissen der beiden
Konferenzen zur Einsicht mitzutheilen. Und um Mißverständnissen vorzubeugen, hatte das Departement, nachdem inzwischen der Beschluß der Bundesversammlung vom 14. Juni (Bundesblatt III, 167) erfolgt war, beigefügt, dei- Auftrag der Referenten gründe sich

32

selbstverständlich nicht auf diesen, noch nicht in Kraft,erwachsenen Beschluß, sondern geschehe in Berufung lediglich auf Art. 27 und Art. 102 der Bundesverfassung.

In diesem Stadium der Vorarbeit befand sich unser Departement des Innern, als die Regierungen der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwaiden, Zug, Appenzell I.-Rh., Wallis und Tessin beim Bundesrath über die angeordnete Schulenquete Beschwerde erhoben. Abgesehen von den Ausstellungen, welche einzelne Regierungen bezüglich der Zusammensetzung der Fachmännerkonferenzen und der Wahl der Referenten machten, erklärten dieselben die Schulenquete als unzuläßig und für sie unverbindlich, weil a. nicht das eidgenössische Departement des Innern, sondern nur der Bundesrath zur Anordnung einer solchen Untersuchung das Recht habe; b. diese Untersuchung in dem Bundesbeschlusse vorgesehen sei, welcher noch nicht Rechtskraft habe; c. die Untersuchung Verhältnisse berühre, welche außerhalb des Art. 27 liegen.

In ihren Schlüssen waren die Eingaben der Regierungen insofern von einander abweichend, als die einen vom Bundesrath lediglich zu wissen wünschten, ob er das Vorgehen des Departements anerkenne und billige, andere positiv Sistirung der Enquête durch den Bundesrath verlangten, eine einzelne endlich -- diejenige von Tessin -- dahin lautete, man werde den Anordnungen des Departements keine Folge geben und die nöthigen Maßregeln ergreifen, damit dieselben nicht zur Ausführung gelangen.

Durch Beschluß vom 11. August hat der Bundesrath diese gegen das Vorgehen seines Departements des Innern erhobenen Einwendungen als unbegründet erklärt und den genannten Kantonsregierungen hievon Kenntniß gegeben mit dem Bemerken: der Bundesrath erwarte, sie werden ihr Verhalten, den vom Departement des Innern getroffenen Anordnungen gegenüber, demgemäß einzurichten keinen Anstand nehmen. Bei diesem Beschlüsse gingen wir von folgenden Erwägungen aus: Für die Entscheidung der Frage, ob das Departement des Innern zum Erlaß desjenigen Kreisschreibens (vom 29. Juni) befugt gewesen sei, gegen dessen Inhalt die mehrgenannten Regierungen sich verwahren, kommen folgende Bestimmungen in Betracht: 1) Art. 103 der Bundesverfassung: ,,Die Geschäfte des Bundesrathes werden nach Departementen unter die einzelnen Mitglieder vertheilt. Diese Eintheilung hat

33

aber einzig zum Zweck, die Prüfung und Besorgung der Geschäfte zu fördern; der - jeweilige Entscheid geht von dem Bundesrathe als Behörde aus.

2) Art. 20, Alinea 2, des Bundesbeschlusses über die Organisation des Bundesrathes vom 21. August 1878: ,,Unter Vorbehalt endgültigen Entscheides des Bundesrathes erledigen die Departemente von sich aus die Geschäfte, welche ihnen, sei es kraft gesetzlicher Bestimmungen, sei es in Folge besonderer Schlußnahmen des Bundesrathes, überwiesen sind."

3) Art. 24 desselben Beschlusses : ,,Dem Departement des Innern liegt die Vorberathung und Besorgung folgender Geschäfte ob (Ziffer 5) : Das Unterrichtswesen nach Maßgabe des Art. 27 der Bundesverfassung."

Werden diese Bestimmungen, neben welchen der Bundesbeschluß vom 14. Juni 1882, betreffend Ausführungdes Art. 27 der Bundesverfassung, nicht in Betracht kommt, da derselbe die schon bestehenden Kompetenzen in keiner Weise mindern kann, auf das fragliche Kreisschreiben des Departements des Innern angewendet, so gelangt man zu folgenden Ergebnissen : In dem ersten Theile des Schreibens theilt das Departement den Kantonen mit, daß es sich mit Vorarbeiten beschäftige, welche die Ausführung des Art. 27 der Bundesverfassung zum Gegenstand haben, und erklärt im Weitern, daß es sich verpflichtet halte, den Kantonsregierungen von diesen Vorarbeiten K e n n t n i ß zu g e b e n .

Selbstverständlich kann aus dieser bloßen Kenntnißgabe von ,,Programmen", ,,Projekt-Postulaten, ,,Fragenschema und ,,Expertenverzeiehniß" ein Beschwerdegrund nicht abgeleitet werden, da mit dieser Zustellung keinerlei Einladung verknüpft ist und auch sonst keine Verbindlichkeit irgend welcher Art daraus hervorgeht.

Es bleibt daher nur noch zu untersuchen, ob das Departement seine Befugniß in Bezug auf den zweiten Theil seines Schreibens eingehalten hat, worin dasselbe die höfliche Bitte an die Regierungen richtet : ,,sie m ö c h t e n dem D e p a r t e m e n t , b e z i e h u n g s w e i s e d e m m i t der B e r i c h t e r s t a t t u n g ü b e r d i e Schulv e r h ä l t n i s s e d e s K a n t o n s b e a u f t r a g t e n E x p e r t e n , behufs bestmöglicher Erfüllung seiner Aufgabe, die Einholung der nöthigen Informationen in entgegenk o m m e n d e r Weise erleichtern."

Ueber diese ,,Bitte" geht das Departement nicht hinaus. An der Hand der dem Kreisschreiben beigelegten Druckschrift ,,UnterBundesblatt. 35. Jahrg. Bd. II.

3

34

suebung der Schulverhältnisse der Kantone", sowie der darin enthaltenen für die Experten bestimmten ^Instruktionen" ist zu. erwägen,, ob jene-Bitte in der That eine unberechtigte Zumuthung enthalte und die dagegen erhobenen Beschwerden rechtfertige.

Der Bundesrath glaubt dieses aus nachstehenden Gründen verneinen zu sollen: Das Kreisschreiben enthält keinen E n t s c h e i d und keinerlei Anordnung, durch welche den Kantonen eine Verbindlichkeit auferlegt oder die Rechte derselben geschmälert würden; dasselbe greift ebensowenig den Entschließungen des, Bundesrathes vor uud betritt also nach keiner Richtung hin das Gebiet, welches der angerufene Art. 103 der Bundesverfassung ausschließlich der letztern Behörde vorbehalten hat.

Das Departement macht den Kantonen einfach die Eröffnung, daß es eventuell in die Lage kommen werde, entweder selbst oder durch einen Abgeordneten über eine Reihe von Fragen Auskunft zu verlangen, deren Beantwortung es für die richtige ,,Prüfung und Besorgung"1 des ihm durch den Organisationsbeschluß zugewiesenen Geschäftszweiges als nothwendig erachtet, j Zu einer solchen Untersuchung sind die Departemente auch ohne spezielle Ermächtigung des Bundesrathes befugt, und es ist von dieser Befugniß seit dem Bestände der Bundesverfassung vom Jahre 1848 schon vielfacher Gebrauch gemacht worden, ohne daß von Seite der Kantone irgend welcher Widerspruch dagegen erfolgt wäre, Die durch Art. 20 des Beschlusses über die Organisation des Bundesrathes den Departementen eingeräumten Befugnisse gehen sogar wesentlich weiter, indem sie unter gewissen, ini vorliegenden Falle allerdings nicht zutreffenden Bedingungen den Departementen auch ein vorläufiges Entscheidungsrecht einräumen.

Ebensowenig ist die Beiziehung von Sachverständigen zu beanstanden. In dieser Beziehung ergibt sich aus dem Kreisschreiben und seinen Beilagen, daß das Departement keineswegs eine persönliche Inspektion und Untersuchung, des gesammten Schulwesens der Kantone durch die von ihm bezeichneten Experten angeordnet hat, sondern daß die persönliche Thätigkeit dieser letztern in den Kantonen nur dann eintritt, wenn sie in den Fall kommen, an die obern Kantonalbehörden über einzelne Gegenstände Anfragen zu stellen oder von bestimmten einzelnen Verhältnissen an Ort und Stelle Einsicht zu nehmen. Aber auch in diesen beiden Fällen sind die Experten.an die besondern Weisungen des Departements.

35 gebunden, das sich die Genehmigung der von den Experten den Kantonen vorzulegenden Fragen und der von denselben beabsichtigten und vorzunehmenden Inspektionen ausdrücklich vorbehalten hat.

Aus allen diesen Gründen kann die Kompetenz des Departements im gegebenen Falle nicht beanstandet werden, und es können deßhalb die gegen die Zweckmäßigkeit einzelner Anordnungen erhobenen Bedenken unerörtert bleiben ; denn welches auch das Ergebniß der angeordneten Untersuchung sein mag, so wird dieselbe die Freiheit der Entschließung sowohl des Departements als des Bundesrathes in Bezug auf die Sache selbst und ihre weitere Behandlung durchaus nicht beeinträchtigen.

Trotz unseres vorerwähnten Beschlusses weigerte sich, auf zuvor erfolgte Anfrage hin, das Erziehungsdepartement des- Kantons Tessin, den Besuch des von unserm Departement des Innern bestellten Experten zu empfangen, um über die Primarschul Verhältnisse des dortigen Kantons Auskunft zu ertheilen.

Um dem unterm 26. Januar vom Nationalrath beschlossenen Postulate zu entsprechen, welches uns einlud, so bald als möglich, spätestens in der nächsten Dezembersession, Bericht und Antrag über die am 22. April 1881 zu neuer Untersuchung zurückgewiesene L e h r s c h w e s t e r n a n g e l e g e n h e i t einzubringen, machte unser Departement des Innern mittelst der angeordneten Enquête zunächst die Frage der ausschließlich staatlichen Leitung und des nicht konfessionellen Charakters der öffentlichen Primarschule zum Gegenstande näherer Untersuchung. Der bezügliche Bericht konnte aber bis zum Jahresschluß noch nicht fertig gestellt werden.

Schließlich erwähnen wir, daß unser Departement des Innern in einer chronologischen Zusammenstellung die auf den Art. 27 der Bundesverfassung bezüglichen Beschlüsse der Bundesversammlung und des Bundesrathes im Druck herausgab. Es ist diese Sammlung den Mitgliedern der Bundesversammlung zugestellt worden.

2. Freizügigkeit der Personen, welche wissenschaftliche Bernfsarten ausüben; Medizinalprüfnngen.

Ein aus dem Kanton Bern gebürtiger Arzt, welcher im Besitz eines schweizerischen Konkordatsdiploms 'war, suchte auf Grund desselben, nach Lugano übergesiedelt, beim Staatsrath von Tessin dieErlaubnißzurAusübungderärztlichenPraxis auf dem dortigen Kantonsgebiet nach. Diese wurde ertheilt, dagegen die Entrichtung einer G-e b ü h r von Fr. 225 gefordert. Wir

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erklärten den hiegegen ergriffenen Rekurs unterm 11. Dezember für begründet und richteten mit Beziehung auf diesfalls bereits vorliegende Entscheide und Weisungen (vide Bundesblatt 1880, II, 18 und 826, sowie 1881, II, 92) an den Staatsrath von Tessin die Einladung, die dem Rekurrenten abverlangte Gebühr von Fr. 225 auf das Maß einer bloßen Kanzleitaxe zu reduziren.

Unterm 22. Juli erklärte Herr Dr. Recordon von Lausanne seinen Rücktritt als Mitglied des l e i t e n d e n A u s s c h u s s e s für die e i d g e n ö s s i s c h e n M e d i z i n a l p r ü f u n g e n , und wir wählten an dessen Stelle unterm 22. August den Herrn Prof.

F. A. F or e l in Morges, welcher leider schon am 5. November aus Gesundheitsrücksichten wieder zurücktrat. Am Jahresschlüsse war diese Lücke noch nicht ausgefüllt. Langdauernde Krankheit hat im Frühjahr auch den Präsidenten des leitenden Ausschusses, Herrn Dr. Fr. Müller in Basel, zeitweise ganz außer Funktion gesetzt. Zufolge dieser Umstände hat der leitende Ausschuß im Berichtsjahr eine einzige Sitzung abgehalten. Aus der ziemlich großen Zahl der zur Behandlung gelangten Geschäfte ist Folgendes hervorzuheben : In Sachen der ph a r m a c e u t i s c h e n M a t u r i t ä t wurde ein vorläufiger Abschluß erzielt durch das im Bundesblatt 1882, III, 172 zur Veröffentlichung gelangte Verzeichniß derjenigen Schulen, beziehungsweise Schulstufen oder Klassen, welche auf Grund des Art. 53 der Medizinalprüfungsordnung vom 2. Juli 1880 und des revidirten Programms vom 4. November 1881 die Maturität für Pharmaceuten ertheilen können. Die M a t u r i t ä t s v e r h ä l t n i s s e d e r M e d i z i n e r sind noch immer nicht ganz geordnet, indem noch mit einigen Kantonen Verhandlungen schweben.

Die Anerkennung der neugegründeten me di z ini seh- p r o patì e u t i s c h en F a k u l t ä t von L a u s a n n e ist ihrem Abschluß näher gerückt. Unterm 13. Oktober zeigte nämlich der Staatsrath von Waadt an, es seien nunmehr die bezüglichen Einrichtungen so weit gediehen, daß die in Aussicht gestellte Expertise erwartet werden könne. Diese letztere hat am 16. November stattgefunden, und es ist der bezügliche Bericht dem Staatsrath von Waadt am 18. Dezember mit dem Ersuchen zugestellt worden, darüber sich noch erklären zu wollen, in welcher Weise er den gemachten Ausstellungen
gerecht zu werden gedenke, insbesondere durch welche Vorkehren für Beschaffung des der Fakultät nöthigen Leichenmaterials gesorgt werden könne.

In Sachen der R e c i p r o c i t ä t ist auch im Berichtsjahr ein Fortschritt wiederum, nicht zu verzeichnen. Einer neuerlichen

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P e t i t i o n des s c h w e i z e r i s c h e n Apothekervereins, dahin gehend: es möchten die Verhandlungen mit D e u t s c h l a n d , betreffend gegenseitige Anerkennung der Gehilfendiplome, wieder aufgenommen werden, glaubten wir, auf den Antrag des leitenden Ausschusses, nicht Folge geben zu sollen. Im Weitern haben wir eine theilweise ärztliche Reprozität, welche uns von E n g l a n d vorgeschlagen wurde, und worüber die Berichterstattung in's laufende Jahr fällt, vorläufig noch keineswegs billigen können.

Die nachstehende Tabelle bietet eine Uebersicht der stattgehabten Prüfungen nach ihrer Vertheilung auf die Prüfungssitze, nach ihren Kategorien und Abschnitten und nach dem Erfolg, wobei bemerkt wird, daß die stattgehabten 217 Prüfungen nur 210 Personen betreffen.

Eidgenössische Medizinalprüfungen 1882.

Basel.

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Total.

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2 7 2

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81

5

54 pharma-

37 12

zeutische Prüfungen.

-- -- 12 2 19 4 23 Ì 27 thierärztliche -- 1 1 3 1 4 J Prüfungen.

-- 17 6 71 17 175 42 217 217 Prüfungen.

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39 Sämmtliche Prüfungen vertheilen sich nach der Heimatangehörigkeit der geprüften Personen folgendermaßen: Basel.

Schweizer.

Aargau Appënzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh. .

Baselland . . .

Baselstadt Bern Freiburg St Gallen Genf . . . . .

1

. .

. .

.

Genf. Lausanne Zürich.

Total.

7

9

1

1

1

3

4 1

2 1 11

6 3 31 5 21 5 1 8 13 6 4 7 5 3 12

1

1

--

3 4 . .

Graubünden . . . .

Luzern Neuenburg Schaffhausen . . . .

Solothurn ° Tessin Thurgau Unterwaiden Unterwaiden Uri Waadt Wallis . .

Zürich Zua .

1

Bern.

3 6 1 2 2

24 3 5 1 2 2 1 1

1 1

4 -- 1 2 3

1 2 --

1

N. W. . . .

0. W. . .

1

. . . .

1 .2

11 -- 6 2

7

-- 12 1

. . . .

Ausländer.

Deutschland . . . .

Frankreich . . .

Italien Rußland

1 5 4 1 1 4 2

3

2

1 2

-- 31

--

2

51

24

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1 1

26 2

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10 2 1 3

88

217

1

23

26 3 29 2

40

3. Civilstand und Ehe.

Unterm 2. Februar haben wir die im letzten Geschäftsbericht (Bundesblatt 1882, II, 36) erwähnte U e b e r e i n k u n f t mit der b el g i s c h en . R e g i e r u n g , betreffend g e g e n s e i t i g e kostenfreie Mittheilung von Civilstandsakten, zum Abschluß gebracht (Amtl. Samml. n. F., Bd. VI, S. 140).

Nachdem uns zur Kenntniß gebracht worden war, daß Ge burts- und Trauscheine, welche italienische Staatsangehörige in der Schweiz betrafen, wegen mangelnder Vorausbezahlung von Légalisations- und Uebersetzungskosten nicht an ihren Bestimmungsort vermittelt werden, regten wir bei der i t a l i e n i s c h e n Ges a n d t s c h a f t die Frage an, ob nicht im Interesse der Angehörigen Italiens eine A u s d e h n u n g der bereits wegen der gegenseitigen kostenfreien Zustellung der Todscheine b e s t e h e n d e n U e b e r e i n k u n f t (Amtl. Samml. Bd. X , S. 299) auf Geb u r t s - u n d T r a u u n g s s c h e i n e angezeigt wäre. Gleichzeitig sprachen wir unsere Geneigtheit aus, zu einem derartig erweiterten Uebereinkommen Hand bieten zu wollen.

Um bestehenden Uebelständen entgegenzutreten, haben wir die Absicht, über die Frage der gegenseitigen kostenfreien Mittheilung von Civilstandsakten U n t e r h a n d l u n g e n mit F r a n k r e i c h , die früherhin zu keinem annehmbaren Resultat führten, neuerdings wieder aufzunehmen.

Auf Wunsch der Regierung von Luzern ließen wir der niederländischen Regierung das Gesuch unterbreiten, es möchten über die Todesfälle von Schweizern in holländisch-ind i s c h e n D i e n s t en in Zukunft vollständigere Mittheilungen als bisher gemacht werden. Ein Bericht über den Erfolg dieses Gesuches stand am Jahresschlüsse noch aus.

Durch das amerikanische Konsulat in Zürich wurde uns mitgetheilt, daß ein Angehöriger des Kantons Zürich unmittelbar v o r seiner E i n s c h i f f u n g nach A m e r i k a in Havre von einem katholischen P r i e s t e r g e t r a u t worden und kurze Zeit nachher in Amerika gestorben sei. Die überlebende Wittwe reklamirte hierauf durch Vermittlung des amerikanischen Konsuls das im Kanton Zürich liegende Vermögen des Verstorbenen. Die Herausgabe wurde indessen mit dem Bemerken verweigert, daß, weil in Frankreich die Civilehe vorgeschrieben , die fragliche rein kirchliche Trauung ungültig sei.

Der amerikanische Konsul ersuchte uns nun um Aufschluß darüber , ob jene Ehe in der Schweiz als legal betrachtet werden

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müsse; verneinendenfalls wünschte er Bekanntmachung dieses Falles, um Andere vor Schaden zu bewahren , da , wie aus einem vorgelegten Schreiben des betreffenden Priesters hervorzugehen schien, derselbe, auf eine ebenfalls vorgelegte spezielle Ermächtigung des Erzbischofs von Rouen gestützt, jährlich Hunderte solcher Ehen schloß. Wir beschieden den amerikanischen Konsul dahin, daß die Entscheidung der Frage, ob die genannte Ehe gültig oder ungültig sei, nicht in die Kompetenz des Bundesraths, sondern in diejenige der zuständigen Gerichte falle.

Im Weitern nahmen wir Veranlassung, die französische Regierung um eine Untersuchung der ganzen Angelegenheit, sowie um eine offizielle Erklärung über die Rechtsgültigkeit derartiger Trauungen anzugehen, unsere Gesandtschaft in Paris übermittelte uns sodann eine Note des französischen Ministeriums des Auswärtigen vom 8. April, aus welcher zu entnehmen war, daß der betreffende Priester ohne Ermächtigung der zuständigen civilen Behörden , ja selbst ohne deren Wissen, Ehen von Ausländern abgeschlossen habe, daß jedoch Vorsorge getroffen sei, solche Mißbräuche inskünftig zu verhüten. Ueber die Frage, ob jene in Havre abgeschlossenen Ehen als gültige Ehen zu betrachten seien, sprach sich die französische Note nicht aus.

M i td e r A u s ü b u n g c i v i l s t a n d s a m t l i c h e r F u n k t i o n e n sind nach Ar-tikel 13 des eidgenössischen Civilstandsgesetzes vom Bundesrath die s c h w e i z e r i s c h e n K o n s u l a t e in Japan , Manila und Buenos-Ayres betraut, und es ist auch das Anerbieten angenommen worden, wonach eine große Zahl von Konsulaten des Deutsehen Reichs im Ausland zur Beurkundung von Ehen , Geburts- und Sterbefällen schweizerischer Angehöriger ermächtigt ist. Von allen diesen Stellen wird jeweilen dem Bundesrathe von der erfolgten Vornahme civilstandsamtlicher Funktionen Anzeige gemacht.

Die von uns erlassene Instruktion für die konsularischen Vertreter der Eidgenossenschaft bestimmt speziell, daß e i n e Ausfertigung der betreffenden Civilstandsregister bei dem Konsulate verbleibe , während die a n d e r e -- spätestens einen Monat nach Jahresschluß -- brochirt dem Bundesrath zur Aufbewahrung eingesandt werde, und daß, wenn bei einem Konsulate im Laufe eines Jahres gar keine Eintragung stattgefunden habe, statt des Registerdoppels
eine bezügliche Bescheinigung dem Bundesrathe einzusenden sei. Endlich sind, jener Instruktion gemäß, Eintragungen, welche nach Einreichung des zweiten Doppels in dem erstem, in Händen des Konsulats zurückbleibenden nachgetragen werden, sofort dem Bundesrathe mijtzutheilen , um in der in seinen Besitz übergegan-

42 genen Ausfertigung vorgemerkt zu werden. Zum Behufe einer geeigneten Aufbewahrung dieser Akten, für welche das Bundesarchiv als Centralstelle zu behandeln ist, haben wir nun unterm 28. Februar eine .besondere Instruktion erlassen.

Nachdem wir uns an der Hand der einschlägigen Kapitel der rumänischen Civilgesetze davon überzeugt hatten, daß R u m ä n i e n eine wohlgeordnete Civilstandsführung besitzt, beschlossen wir, von der für das schweizerische K o n s u l a t in G a l a t z nachgesuchten Ermächtigung zur Civilstandsführung Umgang zu nehmen. Der Umstand, daß auswärtige Konsulate alldort civilstandsamtliche Funktionen ausüben, konnte für uns darum nicht maßgebend sein, weil jene längst bestehenden Konsulate seiner Zeit durch förmliche Kapitulationen mit der türkischen Regierung eingeführt wurden und sogar mit der Jurisdiktion ausgestattet waren , während die Kreirung eines schweizerischen Konsulats alldort ganz andere Rechtszustände und Verhältnisse vorgefunden hat.

Gemäß Artikel 12 des eidgenössischen Civilstandsgesetzes sind die K a n t o n s r e g i e r u n g e n verpflichtet, über die A m t s f ü h r u n g d e r C i v i l s t a n d s b e a m t e n a l l j ä h r l i c h Ins p e k t i o n e n anzuordnen und über deren Ergebnisse dem Bundesrath Bericht zu erstatten. Soweit diese Berichte, betreffend das Jahr 1882, zur Zeit unserer gegenwärtigen Berichterstattung schon eingelaufen waren, ist daraus zu entnehmen, daß die Civilstandsbeamten mit immer besserm Verständniß ihrer wichtigen Aufgabe obliegen, und daß die ganze Amtsführung im Allgemeinen eine wohlgeordnete ist. Gegen einige Beamte, welche Trauungen vollzogen , ohne daß der eine oder andere Ehegatte das gesetzliehe Alter erreicht hatte, und gegen einige wenige andere Beamte, welche in ihrer Registerführung nicht ordnungsgemäß zu Werke gingen, ermangelten wir nicht, das Disziplinarverfahren der betreffenden Kantonsregierungen zu veranlassen.

Darauf aufmerksam gemacht, daß vielerorts die V e r k ü n dung der Wie der ver e h e l i c h u n g von W i t t w e n und geschiedenen Frauen , desgleichen von Ehefrauen , deren Ehe nichtig erklärt worden ist, bereits vor Ablauf von dreihundert Tagen nach Auflösung der frühern Ehe erfolge, von der Ansicht ausgehend, daß der Artikel 28, letzter Absatz, des Bundesgesetzes betreffend Feststellung
und Beurkundung des Civilstandes und die Ehe, vom 24. Dezember 1874, den fraglichen Personen.das Recht gehe, nach Ablauf der genannten Frist sich t r a u e n und nicht erst die beabsichtigte neue Ehe v e r k ü n d e n zu lassen, bezeichneten wir in einem Kreisschreiben an die Kantonsregierungen (Bundesblatt 1, 400) dieses Verfahren als ein irrthümliches und

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dem Gesetze widersprechendes und verwiesen dabei speziell ,auf die unter Nr. 149 des von unserm Departement des Innern herausgegebenen Handbuchs für die schweizerischen Civilstandsbeamten enthaltenen Ausführungen, mit dem Bemerken, daß der Civilstandsbeamte, wenn eine gewesene Ehef'rau vor Ablauf von dreihundert Tagen nach Auflösung der frühern Ehe die Verkündung verlangt, .dieselbe ebenso .zu verweigern hat, wie wenn eine solche von Verlobten verlangt würde, die das gesetzliche Alter noch nicht erreicht haben.

Aus den Tnspektionsberichten der Kantone können wir im Weitern entnehmen, da.ß die Civilstandsführung sich gut eingebürgert hat und vom Volke kaum mehr preisgegeben würde. ' Was die da und dort sich .geltend machende Kritik betrifft, so glauben wir mit dem Inspektionsbericht aus dem Kanton Thurgau annehmen zu sollen, daß dieselbe nicht sowohl dem Civilstandsgesetze, als beispielsweise der zu wenig strengen Durchführung des Artikels 48 desselben seitens der Gerichte gelte. Jener Gesetzesbestimmung gemäß darf nämlich bei gänzlicher Scheidung wegen eines bestimmten Grundes der schuldige Ehegatte vor Ablauf eines Jahres nach der Scheidung kein neues Ehebündniß eingehen, und es kann diese Frist durch das richterliche Urtheil selbst bis auf drei Jahre erstreckt werden. Durch eine allzu seltene Anwendung der hier an die Hand gegebenen Kompetenzen scheint aber der Artikel o48, im Hinblick auf den strikten Vollzug -des Schlußsatzes von Artikel 28 des nämlichen Gesetzes, welcher Wittvven und geschiedenen Frauen verbietet, vor Ablauf von dreihundert Tagen nach Auflösung der frühem Ehe eine neue Ehe einzugehen, -- zu einem Privilegium scheid ungs- und bald wieder heirathslustiger Männer sich gestalten zu wollen, welche Erscheinung mit Recht die Kritik provozirt.

a Die kantonajen Berichte erklären sich befriedigt mit dem von unserm Departement des Innern herausgegebenen H a n d b u c h für die schweizerischen Civilstandsbeamten und anerkennen , daß dadurch in die Ausführung des Civilstandsgesetzes mehr Einheit und Ordnung gebracht worden sei. Unser Departement des Innern ließ durch seinen Sekretär verschiedene ivilstandsbüreaux der Kantone Aargau, Luzern, Zug, Zürich, Schwyz, Grlarus, St. Gallen und 'Graubünden inspiziren und informirte sich bei den einzelnen Beamten namentlich auch darüber, ob
das'genannte, seit Neujahr 1882 in Gebrauch stehende Handbuch seinem Zweck entspreche. Das Urtheil über das Handbuch war durchweg ein sehr günstiges. Uebereinstimmend wurde versichert, daß dasselbe, einem längst gefühlten Bedürfniß nachkom-

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mend, der ganzen Civilstandsführung mehr Sicherheit und Gleichförmigkeit gebe, ein bequemes und leicht verständliches Orientirungsmittel sei und dem einzelnen Beamten auch in schwierigem Fällen die nöthige Aufklärung verschaffe, welche früherhin oft nur durch eine umständliche Korrespondenz mit der kantonalen und eidgenössischen Aufsichtsbehörde über das Civilstandswesen erhältlich gewesen sei. Die dem Handbuch beigegebene reiche BeispielSammlung, worin immer durch beigedruckte Anmerkungen auf die Anleitung für die Registerführung verwiesen wird, scheint sich bei den Civilstandsbeamten einer ganz besondern Anerkennung zu erfreuen , und allgemeinhin darf man die Ueberzeugung hegen , daß mit der Herausgabe des Handbuchs, dessen Herstellung so viel Mühe und Zeit gekostet hat, das Eichtige getroffen und der ganzen Civilstandsführung ein guter Dienst geleistet worden sei.

Im Berichtjahre ist auch die i t a l i e n i s c h e A u s g a b e des H a n d b u c h s fertiggestellt und an die Civilstandsämter italienischer Zunge zur Vertheilung gebracht worden. (Vergi. Bundesblatt 1882, II, 38.) Die italienische Uebersetzung nebst Sachregister wurde durch Hrn. J. C u r t i , eidgenössischen Uebersetzer in Lugano, besorgt; Hr. Bundesrichter 01 gia ti hatte die Gefälligkeit , diese Arbeit einer Durchsicht zu unterwerfen und , in Verbindung mit Hrn. G a b u z z i, Advokat in Bellinzona, speziell die zugehörigen, dem italienischen Rechtsgebiet entnommenen!Beispiele zu redigiren.

4. Kosten der Verpflegung und Beerdigung armer Angehöriger anderer Kantone.

Eine Kantonsregierung ersuchte um Bekanntgabe unserer Ansicht über die Frage, ob bei der Anwendung des Artikels 2 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1875 über die Kosten der Verpflegung und Beerdigung armer Angehöriger anderer Kantone kein Unterschied zu machen sei zwischen fest ansäßigen und, vorübergehend sich aufhaltenden Unbemittelten anderer Kantone, in dem Sinne, daß bezüglich des Kostenersatzes für die letztern dem betreffenden Kanton das Regreßrecht auf die Heimatgemeinde zustehe. Unsere Antwort ging dahin, daß wir uns grundsätzlich auf eine Gesetzesinterpretation nicht einlassen können, sondern einen betreffenden Rekursfall gewärtigen müssen. Immerhin verwiesen wir auf unsere Botschaft vom 2. Juni 1875 (Bundesblatt 1875, III, 251) , auf welche gestützt das genannte Bundesgesetz mit unwesentlichen Aenderungen beschlossen wurde.

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5. Gesundheitswesen.

Die durch Bundesrathsbeschluß vom 1. März 1879 (Amtliche Sammlung n. F. IV, 29) zum Zwecke der Vorbereitung und Ausführung eines eidgenössischen Epidemiengesetzes bestellte eidgenössische S a n i t ä t s k o m m i s s i o n ist nach Ablauf ihrer dreijährigen Amtsdauer und mit Rücksicht auf die Bemerkungen der uationalräthlichen Geschäftsprüfungskommission (Bundesblatt 1880, II, 827) aufgelöst worden. Trotz der unterm 30. Juli erfolgten Verwerfung des Epidemiengesetzes muß sich aber der Bundesrath das Recht vorbehalten, bei allfällig nöthig werdenden gesundheitspolizeilichen Anordnungen Experten zuziehen zu dürfen.

Durch Postulat vom 30. Juni zur Berichterstattung über die Frage eingeladen, ob es nicht angezeigt und vom verfassungsmäßigen Standpunkt aus zuläßig sei, von Bundes wegen die nöthigen . M a ß n a h m e n zu treffen, um die Konsumenten vor g e f ä l s c h t e n oder gesundheitsschädlichen Getränken zu s c h ü t z e n , richtete unser Departement des Innern unterm 22. Juli an die Kantonsregierungen ein Kreisschreiben, worin dieselben um Binsendung der in ihren Territorien bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, welche den gedachten Schutz der Konsumenten im Auge haben, und um ihre Ansichtäußerung über die Frage ersucht wurden, ob sie die Aufstellung von Gesetzesbestimmungen zum Schütze vor gefälschten oder gesundheitsschädlichen Getränken für nöthig erachten und ob eventuell solche Bestimmungen vom Bunde aufgestellt werden könnten oder sollten?

Durch die eingegangenen Antworten wurde die letztere Frage nahezu einstimmig verneint und gleichzeitig konstatirt, daß in den meisten Kantonen bereits bezügliche Gesetzesvorschriften bestehen.

Mit Rücksicht hierauf war unser Departement des Innern im Falle, den Antrag zu stellen, es sei dem fraglichen Postulat vom Standpunkte des Sanitätswesens aus keine weitere Folge zu geben. Wir nahmen indessen Veranlassung, die ganze Frage und die hiebei von einzelnen Kantonsregierungen gemachten Anregungen auch noch von unserm Justiz- und Polizeidepartement, sowie vom Finanzund Zolldepartement prüfen zu lassen. In Folge dessen kann die abschließende Berichterstattung erst im laufenden Jahre erfolgen.

Der Bundesrath hat schon unterm 23. Dezember 1881 durch Be-, schluß des Nationàlrathes den Auftrag erhalten, ,,zu prüfen, ob ,,nicht auf
dem Wege der Verständigung mit den Kantonsregie,,rungen M a ß r e g e l n zu ergreifen seien, um dem sich steigern,,den übermäßigen G e n u ß v o n A l k o h1o I z u s t e u e r n , u n d ,,darüber Bericht und Anträge vorzulegen' .

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Zu diesem Auftrage ist in der Sommersession 1882 von Seiten derselben Behörde der weitere gekommen, die Frage zu untersuchen und zu Händen: des Käthes zu begutachten : ,,ob nicht entweder ,,durch eine authentische Interpretation des Art. 31 der Bundes,,verfassung, oder, wenn nöthig, durch eine Ergänzung desselben, ,,den kantonalen Behörden der endgültige E n t s c h e i d ü b e r die ,, A u s ü b u u g ' d e s W i r t h s c h a , f t s g e w e r b e s und des ,, K l e i n h a n d e l s m i t B r a n n t w e i n zuzugestehen sei."

Im Fernern sind verschiedene Petitionen an den Bundesrath gelangt, welche in Unterstützung des beiden Postulaten zu Grunde liegenden- Gedankens auf Maßregeln zur Beschränkung des Branntweingenusses im Lande dringen, und diesen Petitionen hätten sich, wie wir aus sicherer Quelle wissen, viele andere im gleichen Sinne angeschlossen, wenn nicht bekannt wäre, daß die Frage bereits beim Bundesrath anhängig gemacht sei.

Wenn wir nicht schon dem ersten Postulate des Nationalrathes vom vorigen Jahre sofort weitere Folge gaben, so' lag der Grund der Verschiebung darin, daß wir damals, vor Abschluß des Handelsvertrages mit Frankreich, über einen für die Behandlung der Frage sehr wesentlichen Punkt uns noch im Ungewissen befanden, über den Punkt nämlich, ob und in wie weit wir in Zukunft, betreffend die Besteuerung des von Frankreich und von andern Ländern in die Schweiz eingeführten Alkohols, freie Hand haben werden.

Nachdem nun durch den seither zu Stande gekommenen Vertrag dieser Punkt in's Klare gesetzt worden ist und eine unserer freien Aktion günstige Erledigung gefunden hat, so hindert uns nichts mehr, der großen und schwierigen Aufgabe, die uns gestellt ist, näher zu treten.

So oft einzelne um das Wohl des Landes bekümmerte Männer, so oft größere, patriotische Gesellschaften und gemeinnützige Vereine sich mit der Frage befaßt haben, wie dem Uebel des übermäßigen Branntweingenusses, gesteuert werden könne -- und es ist dies seit Jahrzehnten oft und viel geschehen -- so sind sie immer zu einer Reihe nach den verschiedensten Seiten hin ausgreifender Postulate gekommen.

Vertheuerung des Branntweins durch hohe Besteuerung der Fabrikation im Lande und entsprechende Erhöhung des Eingangszolles einerseits, durch hohe Patentgebühren für Wirthschaften und Branntweindebite andererseits;
Einschränkung der Gelegenheit zu Alkoholgenuß durch Reduktion der Wirthschaften und strenge Maßregeln gegen unpatentirte Winkel Wirthschaften, durch Erhöhung des Minimums für den Verkauf über die Gasse ; Erlaß von Straf-

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bestimmungen gegen Solche, welche durch Trunkenheit öffentliches Aergerniß geben und die Pflichten gegen ihre Familien nicht erfüllen; Bevogtung unverbesserlicher Branntweintrinker und Entziehung der Kinder; Gründung von Heilanstalten für der Trunksucht Verfallene ; Erzielung einer rationellem Volksernährung ; Ersatz des Branntweins durch physisch zuträglichere, weniger Gefahren mit sich bringende Getränke ; Aufhebung aller Ohmg.elder, welche die leichten Weine, Bier, Most vertheuern; Verbesserung der Wohnungen; unentgeltliche Oeffnung und Zugänglichhaltung von Lokalitäten, welche einen angenehmen und nützlichen Gebrauch der freien Zeit ermöglichen; stramme Erziehung zur Nüchternheit; bessere Pflege des Familienlebens; zweckmäßige Verwendung der Sonn- und Feiertage; allseitige Aufklärung des Volkes über die verderblichen Folgen der Trunksucht durch die Schule, durch .die Kirche, durch öffentliche Vorträge, durch die Presse etc. Das sind, immerhin unvollständig zusammengestellt, die Postulate, welche in dieser oder jener Gruppirung den Schluß aller öffentlichen Besprechungen des zu bekämpfenden Uebels in Schriften und Versammlungen gemeinnütziger Vereine bilden.

Wir theilen die Ueberzeugung, daß die Bekämpfung des Uebels eine von verschiedenen Punkten ausgehende, konzentrisch arbeitende sein muß. Wir halten dafür, daß das Herausgreifen eines einzelnen Punktes, z. B. Vertheuerung der Branntweinfabrikation oder Limitation der Wirthschaften oder eines andern, der Gegenstand eines Gesetzes sein könnte, einerseits nicht ausreicht, um zu einem ernstliehen Erfolge zu führen, andererseits außerordentlich schwierig wäre, weil von den verschiedensten Standpunkten aus mit Recht die Einseitigkeit eines solchen Vorgehens und die mit dieser Einseitigkeit verbundene Unbilligkeit desselben angefochten würde und werden müßte.

Die Angelegenheit kann nur auf umfassender Grundlage an die Hand genommen werden.

Man kann sich nicht verhehlen, daß die Aufgabe dadurch eine sehr umfangreiche und gleichzeitig sehr schwierige wird. Es wird sich darum handeln, die Klage über zunehmenden Branntweingenuß und die damit in Verbindung gebrachten Schädigungen des allgemeinen Wohles auf ihre Richtigkeit zu prüfen; die bezüglichen Thatsachen und Zustände so genau als möglich gleichzeitig in der ganzen Schweiz zu ermitteln: die Frage
zu untersuchen, ob das Uebel als ein vorübergehendes betrachtet werden dürfe, welches ohne direktes Zuthun des Staates und der Gesellschaft mit der Zeit von selbst abnehmen und verschwinden werde, und eventuell nachzuweisen, daß und warum dies nicht der Fall sei.

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Es wird nothwendig werden, Zustände und Verhältnisse derjenigen Länder, in welchen dasselbe Uebel aufgetreten ist und die zur Bekämpfung desselben von ihnen getroffenen Maßnahmen sammt deren Wirkungen einem gründlichen Studium zu unterwerfen.

Es wird sich im Weitern darum handeln, die Maßregeln, welche für unser Land in Aussicht genommen werden könnten, jede für sich zum Gegenstande einer allseitigen, sachverständigen Untersuchung und Bearbeitung zu machen, so die Frage der Preiserhöhung des Branntweins mit allen darin enthaltenen Punkten; die Frage der Einschränkung der Wirthschaften und was damit zusammenhängt 5 die Frage strafrechtlicher Bestimmungen gegen Trunkenheit; die Zollfrage; die auf Verbesserung der Volksernährung, der Wohnungen, auf Betheiligung der Schule, der Kirche, der ganzen Gesellschaft an der zu unternehmenden Aktion hinzielenden Postulate.

Sind die Arbeiten auf diesen verschiedenen Punkten beendigt, so wird es sich darum handeln, die Ergebnisse der einzelnen Untersuchungen nach Richtigkeit, praktischer Brauchbarkeit und Anwendbarkeit auf die Verhältnisse unseres Landes za prüfen, das Wesentliche vom Unwesentlichen, das Nothwendige vom weniger Nothwendigen auszuscheiden; vom staatsrechtlichen Gesichtspunkte aus zu untersuchen, was Sache des Staates und was Sache der organisirten Privatthätigkeit sei, und bezüglich der dem Staate zufallenden Aufgaben, was in den Bereich des Bundes fallen oder gestellt werden könne und was ausschließlich Aufgabe der Kantone sei.

Und da es sich nicht nur um Formulirung von Wünschen, sondern um ganz bestimmte Propositionen und um zielbewußte, praktische Organisationen handeln wird, so wird die letzte vorbereitende Arbeit darin bestehen, den schließlich aufgenommenen Postulaten die ihrer Bestimmung gemäße feste Gestalt zu geben.

Die Lösung dieser nur summarisch skizzirten 'Aufgabe, deren Vorberathung unserm Departement des Innern zugewiesen ist, erheischt nicht nur Zeit, sondern auch eine Mitarbeit tüchtiger Kräfte aus verschiedenartigsten Kreisen, eine Mitarbeit in größerem Maßstabe als dies bei einfachem, rein gesetzgeberischen Vorarbeiten der Fall ist.

Glücklicherweise fehlt es unserem Lande an solchen Kräften nicht. Die vorliegende Frage weist keine Seite auf, welche nicht in mehr oder weniger direkter Weise in das Arbeitsgebiet eines oder mehrerer unserer zahlreichen und thätigen schweizerischen

49 Vereine einschlüge, und manchen derselben ist sie durchaus keine neue Frage.

Es liegt also nahe, behufs Lösung der weitschichtigen Aufgabe, an die hiezu geeigneten schweizerischen Vereine zu appelliren und dieselben, a u f G r u n d e i n e s s o r g f ä l t i g e r w o g e n e n Arbeitsp l a n e s , einzuladen, d a s S t u d i u m u n d d i e B e a r b e i t u n g d e r s p e z i e l l e n , j e d e m e i n z e l n e n V e r e i n e zuzutheilenden Frage zu ü b e r n e h m e n und die A u f g a b e i n n e r t e i n e r b e s t i m m t e n F r i s t z u lösen.

In diesem Sinne hat unser Departement des Innern durch Kreisschreiben vom 5. Juli eine Reihe von Vereinen, sowie Delegirte unseres Justiz- und" Polizeidepartements, des Finanz- und Zolldepartements, des Handels- und Landwirthschaftsdepartements zur Mitwirkung eingeladen. Unter Bezeichnung von Delegirten zur Anhandnahme der gestellten Aufgabe wurde diesem Ansuchen bereitwilligst entsprochen.

Am 15. September sodann wurde jenen Delegirten ein vom Departement ausgearbeiteter bezüglicher Arbeitsplan zur Prüfung und Amendirung unterstellt, und auf Grundlage der bis zum Jahresschluß eingegangenen Mittheilungen erfolgte die Umarbeitung des zur Lösung der gegebenen Aufgabe aufgestellten Vorprojekts, so daß mit Beginn des laufenden Jahres an das Detailstudium und die konferenzielle Berathung der vorstehend angedeuteten Fragen gesehritten werden konnte ; hiedurch wird auch das unterm 30. Juni beschlossene Postulat, betreffend B e s c h r ä n k u n g des W i r t h s c h a f t s w e s e n s , seine Erledigung finden.

III. Gesetzgeberische Vorarbeiten.

Es beschränken sieh dieselben, außer den soeben erwähnten, betreffend eventuelle Maßregeln gegen den A l k o h o l i s m u s , auf die Sammlung und theilweise Bearbeitung der in- und ausländischen Wahlgesetzgebungen, behufs Vorlage eines revidirten B u n d e s g e s e t z e s ü b e r die N a t i o n a l rat h s w a h l e n , wobei die Frage der M i n o r i t ä t e n v e r t r e t u n g durch Einholung bezüglicher Gutachten eingehend zu würdigen versucht wurde. Nachdem unser Departement des Innern die zahlreichen hiebei in Betracht zu ziehenden Materialien gesammelt und. soweit an ihm, vorbereitet hat, ist die Aufstellung eines Gesetzentwurfes vom Justiz- und Polizeidep'artement an die Hand genommen worden.

Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. II.

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Was die noch pendente Petition des schweizerischen Apothekervereins betrifft, welche eine N o r m i r u n g und R e f o r m der Hauptgebiete des schweizerischen A p o t h e k e r w es en s wünscht, so schien uns, angesichts der Verwerfung, des Epidemiengesetzes, eine Anhandnahme dieser Angelegenheit nicht angezeigt zu sein, und wir gedenken uns deßhalb mit derselben vorläufig auch nicht weiter befassen zu sollen.

IV. Ausstellungen und Kongresse im In- und Auslande. ,, Dem Organisationskomite des im Juli zu Neuenburg stattgehabten L e h r e r f e s t e s d e r r o m a n i s c h e n S c h w e i z wurde, in gleicherweise wie demjenigen für den L e h r e r t a g der d e u t s c h e n S c h w e i z in F r a u e n f e l d , ein Bundesbeitrag von Fr. 500 zugewendet.

Mit der Gruppe ^ U n t e r r i c h t swesen a der im laufenden Jahre stattfindenden s c h w e i z e r i s c h e n L a n d e s a u s s t e l l u n g O

i n - Z ü r i c h unterhielt unser Departement des Innern eine lebhafte Korrespondenz. Der vorhandenen vielfachen Schwierigkeiten ungeachtet erschien am Jahresschluß das Werk einer schweizerischen Unterrichtsstatistik, wofür die Bundesversammlung einen Kredit von Fr. 30,000 bewilligt hat, gesichert.

Zur Ausführung außerordentlicher Arbeiten für die schweizerische Landesausstellung durch die eidgenössische Anstalt zur Prüfung der Festigkeit von Baumaterialien hat die Bundesversammlung auf unsern Bericht vom 9. Juni (Bundesblatt IIT, 148) einen Spezialkredit von Fr. 12,000 bewilligt.

Nachdem die a a r g a u i s c h e Erziehungsdirektion für das gesammte Lehrrnittelwesen der Schulanstalten des dortigen Kantons durch Aufstellung einer L e h r m i t t e l s a m m l u n g im Stadtschulhause von Aarau eine Centralstelle geschaffen hatte, verabreichten wir derselben, nach vorgenommener Prüfung der Ausstellung durch einen Fachmann, eine einmalige, dem Kredite für permanente Schulausstellungen entnommene Unterstützung von Fr. 400.

Der im September in G e n f stattgehabte i n t e r n a t i o n a l e h y g i e i n i s e h e K o n g r e ß , für dessen Druckkosten die Bundesversammlung einen Kredit von Fr. 10,000 bewilligt hatte, war beschickt von den Vereinigten Staaten, Frankreich, Deutschland, Oesterreich, Italien, Spanien, Portugal, Belgien, den Niederlanden,

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Schweden, Rumänien, Serbien, Bulgarien, Mexiko, Kanada, Brasilien und der Schweiz. Ueber die Kongreßverhandlungen, welche durch den Vorsteher unseres Departements des Innern, Herrn Bundesrath Schenk, eröffnet wurden, halten wir der Geschäftsprüfungskommission der gesetzgebenden Räthe einen Speziaibericht zur Einsicht bereit.

Auf die Anfrage der Regierung der Vereinigten Staaten, ob wir die Abhaltung einer internationalen K o n f e r e n z in W a s h i n g t o n z u r F e s t s t e l l u n g eines e i n h e i t l i c h e n M e r i d i a n s a l s Basis einer e i n h e i t l i c h e n Z e i t b e r e c h n u n g als wünschenswert!) erachten und eine Einladung an eine solche Konferenz annehmen würden, gaben wir die Erklärung ab, daß die Schweiz diese Anregung begrüße und gerne weitern Mittheilungen über den Verlauf der Angelegenheit entgegensehe.

Zum gleichen Zwecke ist eine internationale Konferenz auch von der italienischen geographischen Gesellschaft angeregt worden.

V. Werke der öffentlichen Gemeinnützigkeit und Wohltnätigkeit.

1. Schweizerische Naturforschende Gesellschaft.

Aus den uns erstatteten Berichten der g e o d ä t i s c h e n und g e o l o g i s c h e n Kommission dieser mit Fr. 30,000 subventionirten Gesellschaft ergibt sich Folgendes : · Nachdem im Vorjahre mit dem vortrefflichen spanischen Apparate auch die Basismessungen bei Weinfelden und Bellinzona unter Leitung von Herrn Oberst Dumur und Assistenz der Herren Professoren Hirsch und Plantamour vollendet worden waren, blieben zum Abschlüsse der g e o d ä t i s c h e n Operationen auf dem Felde nur noch die Verbindungstriangulationen der drei Basen mit dem Netze auszuführen übrig. Von diesen sind die Aarberg und Weinfelden betreifenden Operationen in diesem Jahre unter Leitung des eidgenössischen Stabsbüreau zum Abschlüsse gekommen, so daß für das nächste Jahr nur noch der Anschluß der Basis bei Bellinzona zu machen ist.

Ueberdieß hat im abgelaufenen Jahre Herr Ingenieur Scheiblauer die Berechnung der Anschlußoperationen der Sternwarten und astronomischen Punkte durchgerechnet und ist gegen Ende des Jahres beauftragt worden, das Anschlußnetz der Weinfelden-Basis in Angriff zu nehmen.

52 Der Abschluß der noch ausstehenden Längenrechuungen ist durch die Krankheit und den Tod des Hrn. Professor Plantamour verzögert worden.

·Auch die Nivellements-Rechnungen, welche nach dem Abschlüsse der Feldarbeiten in Angriff genommen werden sollten, haben durch diesen .Todesfall eine Unterbrechung erlitten.

Bei einem Bundesbeitrag von Fr. 15,000 betrugen die Einnahmen Fr. 15,638. 02, die Ausgaben Fr. 15,622. 25.

Die ungünstige Witterung im Sommer und Herbst hat die g e o l o g i s c h e Aufnahme mehrerer Blätter der geologischen Karte der Schweiz, auf deren Vollendung man glaubte zählen zu dürfen, verzögert; auch der zugesagte Druck mehrerer zugehöriger Texte ist nicht zu Ende geführt worden, so daß der Rechnungssaldo ein weit höherer ist, als zu erwarten stand. Bei einer Bundessubvention von Fr. 15,000 wurden nämlich Fr. 21,229. 43 eingenommen und Fr. 12,649. 80 ausgegeben, so daß ein Saldo von Fr. 8579. 63 für das laufende Jahr zur Verfügung bleibt.

Nachdem der im Jahre 1881 zu Bologna abgehaltene internationale geologische Kongreß die Ausführung einer g e o l o g i s c h e n K a r t e v o n E u r o p a beschlossen u n d dabei f ü r d i e größern Staaten ein Abonnement von 100, für die kleinern ein solches von 17 Exemplaren dieser aus 49 Blättern bestehenden Karte -- das Exemplar à Fr. 100 -- in Aussicht genommen hatte, gelangte der Präsident des diesfalls für die Schweiz bestehenden Romite, Hr. Professor E. Renevier in Lausanne, mit dem Gesuch an uns, es möchte der Bund die in 5 Raten zu zahlenden Kosten für 17, beziehungsweise 20 Exemplare auf sich nehmen und zwar in der Meinung, daß das genannte Romite für die weitere Begebung derjenigen Exemplare sorgen würde, welche der Bund nicht selbst zu behalten für gut finden werde, auf welche Weise der weitaus größte Theil der betreffenden Kosten wieder zur Ersetzung gelange.

Wir nahmen keinen Anstand, diesem Gesuche zu entsprechen.

Unter obstehendem Titel erstatten wir auch Berieht über den vom Bunde mit Fr. 2000 subventionirten A r b e i t s t i s c h a m z o o l o g i s c h e n I n s t i t u t i n N e a p e l . Z u r unentgeltlichen Besorgung der Geschäfte, welche der Arbeitstisch veranlaßt, bestellten · wir, unter dem Präsidium des Hrn. Prof. C. Vogt in Genf, eine Kommission von fünf Mitgliedern und erließen ein Reglement, in welchem zur Bewerbung um die Besetzung des Arbeitstisches berechtigt erklärt werden :

53 1) Lehrer und Privatdocenten an den schweizerischen Hochschulen , dem eidgenössischen Polytechnikum und den Akademien ; 2) Lehrer an den Lycéen, höhern Gymnasien und Realschulen; 3) vorgeschrittene, mit guten Zeugnissen versehene Schüler der genannten Anstalten, welche sich durch Arbeiten in den Wissenschaften, welche an der Station betrieben werden, weiter fortbilden wollen ; 4} Privatpersonen, welche sich mit den bezüglichen Wissenschaften beschäftigen und deren Qualifikation von der Kommission anerkannt ist.

Im Berichtjahre wurde der Arbeitstisch in Neapel zuerst von Hrn. L. de Watteville, von Bern, und später von Hrn. Dr. A. E.

Imhof, von Aarau, benutzt. Die gewährte Bundessubvention gelangte vollständig zur Verwendung.

2. Schweizerische geschichtforschende Gesellschaft.

Schweizerisches Idiotikon.

Bei einem Bundesbeitrag von Fr. 2200 hat die geschichtforschende Gesellschaft für literarische Publikationen Fr. 2952. 45 vei'ausgabt. ' Vom J a h r b u c h für s c h w e i z e r i s c h e Geschichte kam Band VII zur Ausgabe, von dessen Inhalt besonders die erschöpfende Studie von Prof. Salomon Vögelin über einen literarisch thätigen Zeitgenossen der Reformation, Utz Eckstein, hervorgehoben zu werden verdient. Der Druck von Band VIII, der namentlich mehrere Beiträge in französischer Sprache enthalten soll , ist begonnen worden. Von der Hauptunternehmung der Gesellschaft, der Herausgabe der Q u e l l e n z u r S c h w e i z e r g e s c h i c h t e , war am Jahresschluß Band, III bis auf einen kleinen Rest fertig gedruckt ; ebenso hatte das geographische Institut Wurster, .Randegger & Cie. in Winterthur die zu diesem Bande gehörenden Karten -- schwäbische Gaukarte und Güterkarten von Allerheiligen, Rheinau und Muri -- nahezu vollendet. Von Band VI lagen die ersten Bogen fertig vor, und die zu dieser Topographie der Schweiz im fünfzehnten Jahrhundert, des Arztes Konrad Türst, gehörende Karte, ein äußerst interessantes Blatt, da es das älteste bekannte Kartenbild der Schweiz darstellt, ist ebenfalls in der lithographischen Reproduktion abgeschlossen. Für die übrigen Theile von Band VI liegen nach dem Bericht der Gesellschaft die Manuskripte bereit, und es ist auch schon der Druck von Band VII, der die Topo-

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graphie Rhätiens von Campell enthalten wircl, begonnen worden, so daß im laufenden Jahre der Abschluß von drei Bänden in Aussicht steht. Endlich hat die Gesellschaft den 13. Jahrgang des A n z e i g e r s f ü r s c h w e i z e r i s c h e G e s c h i c h t e abgeschlossen.

Das s c h w e i z e r i s c h e I d i o t i k o n ist noch immer auf die Subvention von Bund, Kantonen und Privaten angewiesen. Da nämlich der Preis des Werkes im Interesse möglichst weiter Verbreitung in allen Schichten des Volkes sehr niedrig festgesetzt wurde, so ist an ein Honorar aus dem Verkaufserlöse, das den Redaktoren auch nur eine bescheidene Entschädigung gewähren und die Auslagen des ganzen Unternehmens decken könnte, für einmal nicht zu denken. Immerhin ist der leitende Ausschuß im Falle, uns berichten zu können, daß die Verbreitung des Idiotikons, von welchem nun vier Hefte erschienen sind , eine erfreuliche ist, und daß die Zahl der Abnehmer in der Schweiz allein bereits über 1200 beträgt. Bei einem Aktivsaldo von Fr. 3061. 38 und einem Bundesbeitrag von Fr. 4500 betrugen die Gesammteinnahmen des Idiotikons Fr. 9507. 93, und es kam hievon der Betrag von Fr. 7098. 95 zur Verwendung.

3. Schweizerische statistische Gesellschaft.

Die Herausgabe der statistischen Zeitschrift nahm ihren ungestörten Fortgang. Die statistische Arbeit über die gegenseitigen Hülfsgesellschaften in der Schweiz wird im Laufe des Jahres 1883 beendigt und allen Gesellschaften , welche hiezu Material geliefert, gratis verabfolgt werden.

Eine Jahresversammlung wurde im Berichtjahre nicht abgehalten. Die Mitglieder, welche an solchen Versammlungen Arbeiten vorzutragen oder anzuhören pflegen, betheiligten sieh dagegen an dem in Genf vom 4. bis 9. September abgehaltenen Kongreß für Hygie'ine und Démographie.

Die Einnahmen (worunter Fr. 1000 Beitrag des Bundes und Fr. 900 Beiträge der Kantone) überstiegen die Ausgaben um Fr. 348. 50. Der durch diese neue Ersparniß auf Fr. 4486. 20 angewachsene Kassabestand wird aufgezehrt werden durch die Kosten des letzten Heftes der Zeitschrift pro 1882 und die Publikation der Statistik der gegenseitigen Hülfsgesellschaften.

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4. Schweizerischer Kunstrerein.

Die Delegirtenversamthlung des schweizerischen Kunstvereins faßte, unter Zustimmung der bezugsberechtigten Sektion Genf, den Beschluß , den diesjährigen Bundesbeitrag von Fr. 6000 dem Restaurationsfond der Teilskapelle zuzuwenden, und wir nahmen keinen Anstand, dieser Verwendung unsere Genehmigung zu ertheilen.

Von der durch die k. bayerische Gesandtschaft uns gemachten Mittheilung, daß in der Zeit vom Monat Juni Bis Ende Oktober laufenden Jahres von der Münchener Künstlergenossenschaft, mit Beihülfe der Staatsregierung, im Glaspalast zu München eine internationale Kunstausstellung veranstaltet werde, gaben wir dem schweizerischen Kunstverein direkt und weitern Interessenten durch das Bundesblatt (Band. IV, 675) Kenntniß.

5. Tersicherungsverein der eidgenössischen Beamten und Bediensteten.

·Nach dem uns erstatteten Berichte fanden Neuaufnahmen statt: 1) nach Tarif A (Ableben) 126 Policen ( 95 Mitgl.) mit Fr. 379,800 2) nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersjahr) 50 ,, ( 4 6 ,, ) ,, ,, 126,300 3) nach Tarif C (Altersrenten) .

.

. -- -- -- Total 176 Policen (141 Mitgl.) mit Fr. 506,100 gegenüber dem Vorjahr mit 169 ,, (155 ,, ) ,, ,, 482,400 Versicherungssum me.

Die Zunahme nach Policen und Versicherungssumme ist somit noch günstiger als im Vorjahre, und Jäßt das Resultat des Jahres 1883 einen weitern erfreuliehen Fortschritt erwarten, da seit 1. Januar bis Mitte Februar bereits 49 neue Versicherungen mit total Fr. 163,400 ausgestellt worden sind.

Jedenfalls wird die durch die Bundessubvention nunmehr ermöglichte erhebliche Prämienreduktion, welche für das laufende Jahr 25 °/o beträgt, sehr zur Förderung des Vereins beitragen, während einzelne Mitglieder, die seit ihrem Eintritt in den Verein aus der eidgenössischen Verwaltung ausgetreten sind , allerdings auch aus dem Vereine treten; da es in keiner Weise gerechtfertigt wäre, solche Mitglieder noch weiter an der ßundessubvention partizipiren zu lassen ^Bundesrathsbeschluß vom 17. November 1882).

S6

An Todesfällen sind pro 1882 zu verzeichnen: 45 Policen (43 Mitglieder) mit Fr. 99,100, gegenüber 1881 : 61 Policen (56 Mitglieder) mit Fr. 123,366, während außerdem an Versicherungen auf das 60. Altersjahr ausbezahlt wurden : 2 Policen (2 Mitglieder) mit Fr. 4000 1881: 4 ,, (3 ,, ) ,, ,, 4284 Das Ergebniß bezüglich der Sterblichkeitsverhältnisse ist daher bedeutend (circa Fr. 24,000) günstiger als im Vorjahr.

Ausgetreten sind 22 Policen mit Fr. 55,000 (ausgeschlossen wurden 3 Policen mit Fr. 9000).

Die K a s s a r e c h n u n g stellt sich auf 31. Dezember 1882 wie folgt : A. E i n n a h m e n .

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Uebertrag von 1881 .

Prämienertrag Kapitalzinsen Bundesbeitrag Bußenertrag (muthmaßlich) Geschenke .

.

.

Verschiedenes . . .

.

. Fr. 11,486. 53 . ,, 139,545. 43 ,, 35,851. -- . ,, 50,000. -- . ,, 9,382. 50 · " 1. 65 ,, -- --

Total

Fr. 246,267. 11

B. A u s g a b e n.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Bezahlte Versicherungen .

.

Kapitalanlagen .

.

.

Rückversicherungen Marchzinsen .

.

.

..

Geschäftsbesorgung .

Buchdrucker und Buchbinder .

Reisekosten .

.

.

.

Diverses .

.

.

..

Kassasaldo .

.

.

Total

Fr. 103,100. -- ,, 130,000. ,, 1,403. 20 ,, 283. 80 ,, 2,593. 50 ,, 1,196. -- ,, 222. 65 ,, 515. 20 ,, 6,952. 76 Fr. 246.267. 11

57 Vermögensstatus.

Angelegte Kapitalien .

.

. F r . 903,000. -- Baar in Kassa .

.

.

. ,, 6,952. 76 Marchzinse ,, 13,509. 30 Total

Fr. 923,462. 06

In obiger Summe sind die Fr. 10,000 Inbegriffen, die gemäß Bundesrathsbeschluß vom 17. November 1882 pro 1883 denjenigen eidgenössischen Beamten auszuzahlen sind, die vor 1876 bereits anderwärts versichert waren , während das Deckungskapital Ende 1882 noch nicht berechnet und daher eine Ausscheidung der Vermögensbestandtheile noch nicht möglich ist, weßhalb diesfalls auf den später erscheinenden Spezialbericht des Vereins zu verweisen ist.

6. Schweizerische permanente Schulausstellungen.

Aus den uns mitgetheilten Spezialberichten der Schulausstellungen in Z ü r i c h und B e r n ergibt sich die stetige günstige Entwicklung dieser Institute, welchen eine Bundessubvention von je Fr. 1000 zugewendet wurde. Zürich hat seine Jahresrechnung bei Fr. 5016. 14 Einnahmen und Fr. 6040. 17 Ausgaben mit einem Passivsaldo von Fr. 1024. 03 abgeschlossen. Bern erzielte bei Fr. 2529. 85 Einnahmen und Fr. 2364. 10 Ausgaben einen Aktivsaldo von Fr. 165. 75. Von Zürich wurde anläßlich der Feier von Fröbel's hundertjährigem Geburtstag vom 21. bis 24. April unter Mithülfe des zürcherischen Kindergartenvereins eine Fröbelausstellung (Fröhel-Spielsachen, -Arbeiten, -Literatur) veranstaltet.

Es gelang Zürich bei diesem Anlasse , die besten und am meisten charakteristischen Fröbellehrmittel für seine Sammlungen zu erwerben, und es sind dieselben nun in einem ,,Fröbelzimmer" vereinigt worden.

Die Lehrmittelausstellung in A a r a u wurde bereits unter IV hievor erwähnt.

7. Unterstützung durch Naturereignisse Beschädigter.

Auf Wunsch der Regierung von Glarus veranlaßten wir durch Kreisschreiben vom 27. Februar an die Kantonsregierungen und die Vertreter im Ausland die Schließung der L i e b e s g a b e n s a m m l u n g für El m. Der Schlußbericht über die Vertheilung dieser Gaben wird erst im laufenden Jahre erfolgen. Vorläufig

58

können wir mittheilen, daß die Gemeindeversammlung Elm unterm 1. Oktober, mit Billigung der kantonalen Regierung, den Beschluß faßte, zu Gunsten der Hagel- und Wasserbeschädigten der Kantone Zürich und Thurgau aus dem Fonde der für Elm geflossenen Hülfsgelder die Summe von Fr. 30,000 abzutreten. Wir haben diesem die Gemeinde Elm ehrenden Beschluß unsere Genehmigung ertheilt. Mit Eingabe vom 6. November legte uns sodann die Regierung von Glarus ihren Antrag betreffend die Vertheilung der Liebesgaben vor. Unter den durch den Bergsturz von Elm Betroffenen waren hienach zwei Hauptgruppen unterschieden worden.

Zur ersten Gruppe wurden diejenigen Personen gezählt, welche bloß materiell an Liegenschaften und Fahrhabe geschädigt waren, während die zweite Grruppe diejenigen Familien- und Familienglieder umfaßt, welche, mit oder ohne materiellen Schaden, auch den Verlust von Menschenleben zu beklagen haben. Nach Auseinanderhaltung dieser beiden Kategorien und Feststellung jeder einzelnen Entschädigungssumme für die verloren gegangenen Menschenleben, die wesentlich nach ihrem Arbeitswerth taxirt wurden, stellte sich die Regierung von Glarus noch folgende Fragen : Wie soll für die Kinder gesorgt werden, welche durch den Bergsturz zu Waisen geworden sind?

Hat auch da Entschädigung einzutreten, wo keine direkten Nachkommen .Verschütteter, wohl aber Geschwister am Leben geblieben sind, und wie ist es da zu halten, wo gar keine Nachkommen vorhanden, aber der verschüttete Ehemann und Vater Schulden hinterläßt?

Sind bei der Entschädigung auch Pfandgläubiger zu berücksichtigen ?

Welche Unterschiede bezüglich der Entschädigung sind je nach den Vermögensverhältnisseil zu statuiren?

Nacti Einsicht der diesfälligen Vorlage haben wir gefunden, daß, in Berücksichtigung aller dieser Fragen, die ganze schwierige Vertheilung der Liebesgaben an die Gemeinde Elm in sorgfältiger und gewissenhafter Weise geprüft worden sei, und daß das Vertheilungsergebniß nach allen Seiten hin der Gerechtigkeit und Billigkeit entspreche. In Folge dessen ertheilten wir den vorgelegten Anträgen unterm 21. November unsere Genehmigung und -veranlaßten auf den 1. Dezember die Ausrichtung der bei unserm Finanzdepartement eingegangenen Liebesgaben.

Der Ständerath hat uns eine Petition zum Bericht überwiesen, in welcher Hr. Alfred Furrer, Redaktor in Herisau, gestützt auf Art. 2

59

der Bundesverfassung, worin als Zweck des Bundes auch die Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt der Eidgenossen genannt wird, das Gesuch stellt, die Bundesversammlung möge beschließen : 1. Es sei ein s c h w e i z e r i s c h e r H i l l f s f o n d anzulegen für solche Fälle, wo durch höhere Gewalt (Bergsturz, Hagelschlag, Hoehwasser, Theurung, anhaltende Nothlage gewisser Berufsklassen, Krieg etc.) der schweizerische Nationalwohlstand geschädigt wird.

2. Dieser Hülfsfond sei in der Weise zu bilden, daß alljährlich die Kantonsregierungen vom Bundesrath zu einem demselben passend scheinenden Zeitpunkt angewiesen werden, auf ihrem Gebiet eine Kollekte von Haus zu Haus anzuordnen und das Ergebniß der Bundeskasse einzuliefern.

3. Von dem jeweiligen Ergebniß dieser Sammlung sei alljährlich eine gewisse von der Bundesversammlung zu bestimmende Quote auszuscheiden, um damit einen Spezialfond für im Kriege verunglückte .Wehrmänner, bezw. deren Angehörige zu bilden.

Da in dieser Petition zunächst der Bethätigung der Kantonsregierungen gerufen wird, so haben wir durch Kreisschreiben vom 30. Dezember 1881 (Bundesblatt 1882, l, 19) deren Rückäußerung über dieses Projekt und dessen Ausführbarkeit nachgesucht.

Einzig die Regierung von St. G-allen begrüßte die von A. Furrer gemachte Anregung und redete der Ausführung derselben im Hinblick auf die ,,Kantonshülfskasse" von St. Gallen das Wort, welche, durch Gesetz vom 25. Juni 1803 gegründet, unter der unmittelbaren Staatsverwaltung stehe, und, nebst letztwilligen Vergabungen und Schenkungen, aus einer jeweilen nach dem eidgenössischen Bettag aufzunehmenden allgemeinen Kollekte alimentirt werde, welche jährlich durchschnittlich Fr. 15--20,000 abwerfe, und aus welcher Kasse im Laufe der Zeit Millionen von Franken an Elementarbeschädigte aller Art zur Linderung der Noth und als Beihülfe an schwer Leidende ausgezahlt worden seien.

Die übrigen Kantonsregierungen sprachen sieh gegen die Erheblieherklärung der Furrer'schen Anregung aus. In Resütnirung der diesfalls vorgebrachten Gründe, die wir auch zu den unsrigen zu machen nicht anstehen, muß zugegeben werden, daß der vom Petenten angeregte Gedanke, gegenüber Ereignissen, wie solche unser Vaterland namentlich im letzten Jahre in rascher Folge betroffen haben, sehr nahe liegt, und daß die Absicht, welcher die
Eingabe entspringt, eine durchaus löbliche und patriotische ist.

Dagegen ist vorauszusehen, daß eine in gewöhnlichen Zeiten regelmäßig und ohne besondern Anlaß veranstaltete Kollekte, auch

60 wenn sie in der ganzen Eidgenossenschaft an demselben Tage und nach einem von höchster Stelle erlassenen Aufruf erfolgt, nicht denjenigen Erfolg hat, den eine Sammlung von Liebesgaben unter dem frischen und vollen Eindruck einer soeben hereingebrochenen Katastrophe stets aufweisen wird.

Eine jährlich wiederkehrende Kollekte müßte schließlich die Gemüther abstumpfen, zumal wenn sich längere Zeit hindurch keine praktische Verwendung für ihre Ergebnisse fände und die betreffenden Summen nur zu andern Summen gelegt würden. Auch unterliegt es kaum einem Zweifel, daß beim Bestehen eines eidgenössischen Hülfsfonds nach dem Sinne des Petenten beim Hereinbrechen einer großen Katastrophe, wo rasche und ausgiebige Hülfe nöthig wäre, und zwar aller Wahrscheinlichkeit nach über die Schranken eines solchen Fonds hinaus, die Liebesthätigkeit mancherorts durch die Erwägung herabgestimmt oder ganz lahm gelegt würde, daß ja ein schweizerischer Hülfsfond bestehe, an den man bereits beigesteuert habe, und daß dieser zunächst in Mitleidenschaft zu ziehen sei. Aus dem Bestände eines eidgenössischen Hülfsfonds dürften irn Weitern sehr leicht Rechte auf Unterstützung auch dann hergeleitet werden, wenn solche Rechte nicht bestehen oder höchst zweifelhafter Natur sind. Endlich würde die Verwendung der Mittel eines solchen Hülfsfonds auf ernstliche Schwierigkeiten stoßen, da die Zwecke, denen derselbe dienen soll, so vielgestaltig sind, daß Kollisionen in einzelnen Fällen wohl nicht zu vermeiden wären.

Aus diesen kurz skizzirten Gründen halten wir dafür, daß der wohlgemeinten Anregung keine Folge gegeben werden solle.

VI. Polytechnische Schule.

Wir entnehmen dem Berichte des schweizerischen Schulraths folgende Mittheilungen : 1. Leistungen und Frequenz der Anstalt. Die Zahl der angekündigten Vorlesungen und Uebungskurse betrug im Wintersemester 211, im Sommersemester 208; davon wurden gehalten im Wintersemester 197, im Sommersemester 191.

Was die Frequenz betrifft, so betrugen die Anmeldungen zur Aufnahme als reguläre Schüler

61 im Oktober 1881 : 142 im April 1882: 16 Summa

im Oktober 1880: 179 im April 1881: 14

158

193

Davon wurden aufgenommen : im Oktober 1881: 128 im Oktober 1880: im April 1882: 16 im April 1881:

168 12

Summa 144 = 91,14 °/o 180 = 93 % der Angemeldeten. Von diesen waren 37 nach den Vorschriften des Aufnahmereglements zu prüfen; 107 Kandidaten wurde auf Grund schweizerischer und ausländischer Maturitätszeugnisse und Studienzeugnisse anderer technischer Hochschulen die Prüfung erlassen.

14 Aspiranten oder 38 °/o der Geprüften und 9 % der Angemeldeten wurden abgewiesen; im Vorjahre waren es 16,75%, respektive 7 °/o.

Die neu Aufgenommenen vertheilen sich: 1881/1882. 1880/1881.

a u f d i e Bauschule .

.

.

. 6 9 34 ,, ,, Ingenieurschule .

.

.29 ,, ,, mechanische Schule .

. 29 29 34 ,, ,, chemische Schule .

. 36 13 ,, ,, Forstschule .

.

.13 6 ,, ,, landwirthschaftliche Schule . 8 19 ,, ,, Fachlehrerabtheilung .

. 23 36 ,, ,, Vorkurs -- 180

144

Die Gesammtfrequenz beträgt : im Berichtjahre 429 Schüler 256 Zuhörer Total

685

1880/81

488 Schüler 253 Zuhörer 741

Die Abnahme an regulären Schülern beläuft sich demnach auf 59, oder wenn der Vorkurs, welcher im Berichtjahre nicht mehr existirte, nicht berücksichtigt wird, auf 22. Dagegen beträgt die Zahl der Zuhörer drei mehr als im vorigen Jahre, und die effektive Verminderung umfaßt sonach 19 Studirende.

62

Im Laufe des Schuljahres, haben 39 Schüler die Anstalt Aus den obersten Kursen sind auch mit Diplom, 105 Schüler

d. h. vor Beendigung ihrer Studien verlassen (gegen 83 im Vorjahre).

mit Abgangszeugnissen, zum Theil abgegangen (im Vorjahr 116).

Diese 144 Schüler abgerechnet von der Gesammtschülerzahl mit 429, ergibt als Uebertrag auf das Jahr 1882/83 die Zahl von 285 Schülern, gegenüber 289 für 1881/82.

Von den 429 regulären Schülern sind 240 Schweizer, 189 Ausländer. Im Jahr 1880/81 waren es 261 Schweizer und 227 Ausländer. Die Schweizer sind demnach um 21, die Ausländer um 38, das Total um 59, oder, nach Abrechnung des Vorkurses im Jahr 1880/81 mit 37 Schülern, um 22 zurückgegangen.

An den einzelnen Fachschulen studirten :

1880/81.

1881/82.

Fachschule.

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Bauschule . . . .

Ingenieurschule Mechanisch-technische Schule Chemisch - technische Schule Forstschule . . . .

Landwirthschaftliehe Schule Fachlehrerabtheilung .

Vorkurs

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gegenüber 1880/81.

24 35

3 27 78 113

21 29

4 25 2 86 115 --

32

57

89

43

64 107

57 33

32 "89 2 35

58 41

28 2

86 43

3 --

-- 8

6 53

10 7 --

16 60

6 53 10

8 8 27

14 2 61 -- 37 --

--1 37

7

66

-- -- 240 189 429 261 227 488

--

2

18

Differenz minus 59, oder ohne den Vorkurs 22.

Auf die einzelnen Kantone der Schweiz und die verschiedenen Staaten des Auslandes vertheilen sich die regelmäßigen Schüler wie folgt:

63

a. S c h w e i z e r 240, nämlich: Zürich 62, Bern 20, Aargau 18, Waadt 15, Luzern 14, St. Gallen 13, Graubünden 12, Neuenburg 12, Schaffhausen 12, Thurgau 11, Genf 9, Glarus 8, Solothurn 4, Baselstadt 4, Wallis 4, Appenzell 3, Freiburg 3, Tessin 3, Baselland 2, Zug 2, Schwyz l, Unterwaiden --, Uri --. Differenz minus 21.

b. A u s l ä n d e r 189, nämlich: Oesterreich-Ungarn 50, Deutschland mit Elsaß-Lothringen 39, Nord- und Südamerika 15, Italien 19, Russische Staaten 15, Rumänien und Serbien 11, Schweden und Norwegen 9, Großbritannien 8, Holland 6, Griechenland 6, Belgien 2, Ostindien 2, Türkei und Bulgarien 2, Dänemark 2, Frankreich l, Spanien l, Aegypten 1. Differenz minus 38.

In der Eigenschaft als Zuhörer für einzelne, meist der Freifächerabtheilung angehörende Unterriehtsgegenstände waren eingeschrieben : 256, wovon 91 Studirende der zürcherischen Hochschule.

Im Jahre 1880/81 betrug deren Zahl 253, wovon 113 Hochschulstudenten. Die Auditoren haben sich also um 3 vermehrt.

2. Fleiß und Disziplin. In Ausübung der reglementarischen Kontrole über Fleiß und disziplinarisches Verhalten wurden einer großem Anzahl Studirender durch die Vorstände und den Direktor Ermahnungen zu Theil.

13 Schüler (im Vorjahre 22) erhielten die Androhung der Wegweisung (einer wegen Uebertretung des Duellverbotes). Gegen fünf Schüler (im Vorjahre gegen vier) wurde die Relegation verfügt.

Die Nichtpromotionen in höhere Jahreskurse betragen 16,5 °/o der Schülerzahl, gegenüber 7 ?/o im Jahre 1880/81.

Von den zur Diplornbewerbung berechtigten 102 Schülern traten 66 oder 64,7 °/o als Kandidaten auf; von diesen wurden abgewiesen 11 oder 16,6 %. Das Diplom erhielten 55 oder 83,4 °/o.

Die Zahl der seit Eröffnung der Schule ertheilten Diplome beläuft sich nunmehr auf 1144.

Die gestellten P r e i s a u f g a b e n erfuhren im Berichtsjahr keine Lösung.

Was die E x k u r s i o n e n betrifft, so beschränken wir uns auf die allgemeinen Bemerkungen, daß dieselben sowohl von allen Fachschulen, als von den Studirenden der Botanik, Mineralogie und Geologie unter Leitung ihrer Professoren in ganz erheblichem Umfange ausgeführt worden sind, wobei auch mit Dank der guten Aufnahme von Seite der Industriellen, Gutsbesitzer etc., deren Etablissementen und Gütern die Exkursionen gegolten haben, Erwähnung gethan wird.

64

. 3. Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten. Die Rechnung für 1882 zeigt unter diesem Titel eine Gesammtausgabe von Fr. 100,855. 94.

Die den verschiedenen Sammlungen und Anstalten zur Verfügung gestellten Kredite, beinahe ausschließlich in der gleichen Höhe wie ~m frühern Jahren, wurden, nach Maßgabe der vorhandenen Bedürfnisse, für deren Vervollständigung verwendet.

Es würde wohl zu "weit führen und auch nicht von besonders großem Interesse sein, an diesem Orte alle gemachten Abschaffungen für die vielen verschiedenen Sammlungen im Detail aufzuzählen; wir glauben deßhalb, uns nur auf die Behandlung der verschiedenen Laboratorien für Physik und Chemie^ das landwirtschaftliche Versuchsfeld, die Sternwarte und die der Aufsicht der Schule unterstellten landwirthschaftlichen Stationen und die Festigkeitsprüfungsanstalt beschränken zu dürfen.

P h y s i k a l i s c h e s L a b o r a t o r i u m . Wissenschaftliche Arbeiten wurden im Berichtjahr ausgeführt von den HH. Professoren Weber und Sehneebeli, den Assistenten Tuchschmid und Baur und von den Praktikanten Kägi, Dr. Keller, Guillaume, Fritschi und Jänike.

Die verschiedenen Uebungskurse ' umfaßten : 1) einen Kursus für die Schüler der Fachlehrer-Abtheilung mathematischer Richtung, an welchem im Winter 11, im Sommer 10 Laboranten Theil nahmen; 2) einen ähnlichen Kursus für die Fachlehrer naturwissenschaftlicher Richtung, im Winter mit 3, im Sommer mit 7 Theilnehmern ; 3) einen Kursus spezifisch elektrischer Arbeiten mit einer Betheiligung im Winter von l, im Sommer von 3 Laboranten; 4) endlich einen Kursus für selbstständige physikalische Arbeiten, im Winter von 7, im Sommer von 3 Praktikanten besucht.

Die Summe aller Laboranten betrug sonach in jedem Semester 22.

Außerdem wurden, von vier Diplomkandidaten der VI. Abtheilung die Diplomaufgaben im physikalischen Laboratorium gelöst.

An den seminaristischen Hebungen im Gebiete der mathematischen Physik betheiligten sich im Wintersemester 4, im Sommersemester 8 Schüler.

Eine Menge von Apparaten zum Gebrauche bei den Uebungen und Arbeiten im Laboratorium, im Werthe von mindestens Fr. 6000, wurden angeschafft, davon sind 26 Nummern im Werthe von zirka

65 Fr. 2500 in der zum physikalischen Institute gehörenden Werkstätte angefertigt worden. Die Werkstätte selbst erhielt die nöthige Vervollständigung durch eine Drehbank mit den erforderlichen Hülfs Werkzeugen.

Was die Lokalitäten für den physikalischen Unterricht betrifft, so müssen wir unsere dießfälligen Bemerkungen in frühern Jahresberichten hier wiederholen. Die Verhältnisse haben sich wo möglich noch verschlimmert.

Im Laufe der letzten Semester haben nämlich regelmäßig einige Studirende der mechanisch-technischen und auch der VI. Abtheilung einen besondern Uebungskurs in dem Gebiete der Elektrizität absolvirt, um sich diejenige Summe von theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen und Anschauungen anzueignen, welche der heutige Maschineningenieur auf elektrischem Gebiete nothwendig besitzen muß, wenn er den bedeutenden und mannigfaltigen Erfolgen der modernen Elektrotechnik mit Verständniß folgen und selbstständig an den Problemen dieses interessantesten und wichtigsten Gebietes der angewandten Physik arbeiten will.

Im y erlaufe des letzten Schuljahres drang das Bedürfniß nach einem solchen Kursus praktischer elektrischer Arbeiten in weitere Kreise der mechanischen Schule, und schon gegen Ende des Sommersemesters hin meldete sich eine ganz ansehnliche Zahl Studirender dieser Abtheilung, darunter mehrere diplomirte Schüler, zur Theilnahrne an theoretischen und praktischen Studien im Gebiete der Elektrizität für das neue Schuljahr an. In Ermanglung jeglichen Raumes in den bestehenden Lokalitäten mußte ein Theil des ehemaligen Zeichmmgssaales für den Vorkurs für diese praktischelektrischen Arbeiten eingerichtet werden. Zwar läßt die Lokalität nach verschiedenen Richtungen viel zu wünschen übrig; indessen anders könnte nicht geholfen werden.

Für die physikalischen Hebungen sind nunmehr drei weit auseinander liegende, überdieß mit verschiedenen Mängeln, denen nicht abzuhelfen* ist, behaftete Lokalitäten in Anspruch genommen. Daß diese Einrichtung die Aufsicht und nöthige Anleitung von Seite des Professors und seines Assistenten sehr erschwert, daß dadurch dem Lehrer unnöthige Mühe und Arbeit überbunden wird, die für Besseres verwendet ^werden könnten, und daß endlich auch die Resultate der Arbeit notwendigerweise hinter denjenigen zurückbleiben müssen, welche bei zweckmäßiger
Einrichtung zu erzielen wären, liegt auf der Hand. Abhülfe ist deßhalb dringend geboten.

Nicht nur die Arbeitsräume, auch diejenigen für die physikalische Sammlung genügten nicht mehr. Seilt Jahren schon überfüllt, Bundesblatt. 35. Jahrg.

Bd. II.

5

66

mußte eia großer Theil der Neuanschaffungen in den verschiedensten Winkeln des Laboratoriums, ungeschützt vor Staub, Dämpfen und schädlichen Agentien, stehen und so empfindlichen Schaden leiden.

Um diesem unleidlichen Uebelstande abzuhelfen, wurde das an den Sammlungsraum anstoßende, bisher den Assistenten der darstellenden Geometrie als Arbeitslokal dienende Zimmer der physikalischen Sammlung eingeräumt und so den dringendsten Bedürfnissen für einige Zeit wieder Rechnungo eetragen.

Professor ö O O und Assistenten der darstellenden Geometrie wurden vorübergehend in einem momentan entbehrlichen kleinen Zeichnungssaal der Ingenieurschule untergebracht.

A n a l y t i s c h e s L a b o r a t o r i u m . Die Frequenz desselben betrug im Wintersemester 56 Schüler und 12 Auditoren, zusammen 63; im Sommersemester 70 Schüler und 13 Auditoren, zusammen 83 Praktikanten.

Daß mau unter diesen Umständen an den alten Uebeln des Raummangels schwer zu leiden hatte, bedarf keiner besonderen Erörterung. Um der durch die starke Frequenz bedingten Verschlechterung der Atmosphäre so viel möglich entgegenzutreten, mußten neue Kapellen erstellt, die alten Kapellen, wo es sich irgend thun ließ, umgeändert und abgeschlossen und damit das Eindringen der schädlichen Dämpfe in die Arbeitsräume einigermaßen eingeschränkt werden. Allein alle angewendeten Vorsichtsmaßregeln, wenn sie sich auch relativ ziemlich gut bewährten, erscheinen bei der Ueberfüllung der Räume mit Praktikanten doch nur als Palliativmittel, welche die herrschenden Uebelstande nur nothdürftig mildern.

Radikal kann nur durch neu zu schaffenden Platz, welcher der angewachsenen Praktikantenzahl entspricht, geholfen werden.

Selbstverständlich haben alle diese Vorrichtungen das^Büdget der Schule in ganz erheblichem Umfange belastet.

Wir übergehen die spezielle Aufführung -der vielen »Apparate und Sammlungsgegenstände, deren das Laboratorium im Berichtjahv bedurfte. Ihre Anschaffung war nothwendig, theils um entstandene Lücken auszufüllen, theils um neue, im Stande des Unterrichtes begründete Bedürfnisse zu befriedigen.

Schließlich erwähnen wir noch, daß eine größere Anzahl ·wissenschaftlicher Arbeiten durch den Vorstand des Laboratoriums sowohl, als durch Assistenten und Schüler ausgeführt und in ,,Liebig* s Annalen" und den ,,Berichten der deutschen chemischen Gesellschaft" veröffentlicht worden sind. Außerdem wurden vier

67

größere selbstständige Schriften (Habilitationsschriften und Doktordissertationen) im analytischen Laboratorium ausgeführt. Der Vorstand mit dem ersten Assistenten haben ferner eine ,,Tabelle für die qualitative Analvse a verfaßt, welche gedruckt und den Schülern als Leitfaden bei der Analyse in die Hand gegeben wurde.

Die nämlichen Klagen über Platzmangel und über schlechte Atmosphäre erhebt auch das t ech n i s c h e L a b o r a t o r i u m . Abhülfe ist auch hier absolut unmöglich, es sei denn, daß man der größten Zahl der Schüler den Besuch des Laboratoriums geradezu verbieten wollte.

Im "Wintersemester 1881/82 betrug die Frequenz 39 Schüler und 3 Auditoren, zusammen 42; im Sommersemester 1882 39 Schüler und 5 Auditoren, zusammen 44 Praktikanten.

Im laufenden Wintersemester weist das Laboratorium sogar 63 Besucher auf, die höchste je da gewesene Zahl, seitdem der erste Kurs der Chemiker nicht mehr in diesem Laboratorium arbeitet.

Es beweist die Statistik doch wohl, daß auch dieses Laboratorium einem erkannten und gefühlten Bedürfnisse dient, zumal viele Schüler und Auditoren, zum Theil weit her kommend, dasselbe besuchen, trotzdem anderwärts besser eingerichtete und größere Räume zur Verfügung stehen.

Landwirt h schaftlieh- chemisches Laboratorium.

Es ist zunächst zu erwähnen, daß an den Uebungen im Wintersemester 4, im Sommersemester 15 Praktikanten (7 Schüler der Forst- und 5 Schüler der landwirtschaftlichen Abtheilung und 3 Auditoren) Theil genommen haben. Durch den zweiten Assistenten wurde unter Leitung des Vorstandes eine Untersuchung über die Zusammensetzung und den Reifeprozeß des Emmenthaler Käses ausgeführt, welche in einer Fachzeitschrift zur Veröffentlichung gelangte.

Der Bericht des Hrn. Professor Nowacki über das l a n d vv i r t lise h a f t l i c h e V e r s u c h s f e l d gibt in der Hauptsache Aufschluß über die beiden im Jahr 1876, beziehungsweise 1880 eingeleiteten Versuche theils mit Kleegras- und Heublumensaat, theils mit reiner Kleegras- und reiner Grassaat.

Bei dem e r s t e n Versuche waren die Erträge an Heu auf den vier Vergleichsparzellen per Hektare berechnet: I. Parzelle: Kleegrassaat nach Nowacki 12,236 kg. ; Mittel vou 1876--1882 11,815 kg.

68

II. Parzelle: Kleegrassaat nach G. Schweizer 10,818.kg.; Mitte von 1876-1882 10,269 kg.

III. Parzelle: Kleegrassaat nach Dürr 10,125 kg.; Mittel von 1876-1882 10,750 kg.

IV. Parzelle : Heublurnensaat 7190 kg. ; Mittel von 1876--1882 7230 kg.

Das in den verflossenen sieben Jahren gewonnene Resultat ergibt zur Evidenz die Ueberlegenheit der Kleegrassaat gegenüber der Heublumensaat. Ebenso hat sich bei den drei in Vergleich gezogenen Kleegrasmischungen die Ueberlegenheit der rationell ausgewählten Mischung deutlich herausgestellt. Nach diesen beiden Richtungen ließe sich schon jetzt der Versuch als vollständig gelungen, und abgeschlossen betrachten. Es liegt aber im Plane, denselben im Ganzen während 10 Jahren ^fortzusetzen, um zu erfahren, wie lange die Kleegrassaaten ausclauern und ob und wann sie etwa in ihren Erträgen mit denjenigen der Heuhlumensaat annähernd gleich werden.

Der zweite Versuch ergab auf den vier Vergleichsparzellen in den Jahrea 1880--1882 per Hektare folgende .Erträge : 1880.

1881.

1882 Mittel.

I. Parzelle: Klee 6262kg. 10,862kg. 8,958kg. 8,687kg.

II.

,, Luzerne 5923 ,, 11,099 ,, 14,524 ,, 10,515 ,, III.

,, , Kleegras 9073 ,, 12,012 ,, ' 12,965 ,, 11,350 ,, IV.

,, Gras 6646 ,, 4,620 ,, 11,917 ,, 7,728 ,, Auch hier zeigt sich der Durchschnittsertvag der drei Versuchsjahre bei der Kleegrassaat sehr bedeutend höher als bei Klee und Gras, übersteigt sogar noch denjenigen der Luzerne, die im Berichtjahr, wie die Grassaat, doch ein ganz außergewöhnliches Resultat -lieferte. Die Versuche sind übrigens für definitiven Abschluß auf sechs Jahre berechnet, und wird nach Verlauf dieses Termins über die Gesammtergebnisse ausführlich Bericht erstattet werden.

~ Ueber die Thätigkeit der S a m e n k o n t r öl s t a t i on ist bereits in der schweizerischen landwirtschaftlichen Zeitschrift ein ausführlicher Bericht erschienen. Indem wir einen Separatabdruck desselben für die Geschäftsprüfungskommission bereit halten, beschränken wir uns an diesem Orte darauf, die Hauptdaten in gedrängter Kürze anzuführen.

Mit der Station stehen gegenwärtig 53 Samenhandlungen, wovon 47 schweizerische, 3 französische und 3 deutsche Firmen, in kontraktlicher Verbindung.

69

Die Zahl der zur Untersuchung eingesandten Proben belief sich auf 1745, an welchen die Schweiz durch 15 Kantone mit 1611, das Ausland mit 134 Nummern betheiligt war. 47 Proben wurden zur eigenen Orientirung des Stationsvorstandes vorgenommen, im Ganzen also 1792 Nummern untersucht.

Hiebei entfallen auf 1 2 Kleearten .

.

.

.

817 Nummern 3 1 Grasarten .

.

.

.

.

834 ,, 1 7 Arten Waldsamen .

.

.

36 ,, 6 Arten Grünfutterpflanzen .

.

15 ,, 3 Arten Gespinnstpflanzen .

.

22 ,, 6 Arten Knollengewächse und Gemüse 11 ,, 4 Arten diverse Samen .

.

57 " 79 Arten mit 1792 Nummern.

95 % der untersuchten Proben beschlagen Futtersämereien.

Von den 1745 Einsendungen waren 390 Nachuntersuchungen, von welchen innerhalb der vorgesehenen Latitude 296 garantiegemäß ausfielen, während 103 der geleisteten Garantie nicht entsprachen. Abgesehen von einem Konflikte mit einer Firma, die in der Folge gezwungen war, von der Kontrole zurückzutreten, weil eine große Anzahl von Nachuntersuchungen weit hinter der Garantie zurückblieb, erzeigten sieh im Verkehr der Anstalt mit den Kontroifirmen keinerlei Differenzen.

Die eingenommenen Honorartaxen belaufen sich netto auf Fr. 3335. 96 Rp. ; sie waren aber nicht ausreichend, die sämmtlichen Bedürfnisse zu decken. Eine Anzahl unbezahlter Rechnungen mußten nothwendig auf das nächste Jahr übertragen werden. Der bewilligte höhere Kredit wird es in Zukunft ermöglichen, den gesteigerten Anforderungen der Station Rechnung zu tragen.

D e r landwirthschaftlich-chemischen U n t e r suchungsstation hatten sich im Berichtjahr für Düngmittel 19, im Jahr 1881 17 Firmen ,, Futtermittel 5, ,, ,, ,, 6 ,, zusammen 24, ,, ,, ,, 23 ,, unterstellt. Die Gesammtzahl der Einsendungen des Jahres 1882 belief sich auf 690 Nummern, gegenüber 604 Nummern des vorhergehenden Jahres. Davon betrafen

70

a. Kostenfreie Nachuntersuchungen 438, im Jahr 1881 316 Nummern b. Honorar-Analysen 252, " ,, ,, 288 ,, Summa

690, ,,

,,

,,

604

,,

Zur Erledigung dieser Einsendungen waren erforderlich : für 438 Nachuntersuchungen 1292 Bestimmungen und 434 Kontrolbestimmungen 1776 quantitative Bestimmungen.

Für 252 Honorar-Analysen : 770 Bestimmungen und 254 Kontroibestimmungen · 1024 quantitative Bestimmungen Total

2800, gegenüber 2090 des Vorjahres.

Die allgemeine schweizerische Weinuntersuchung ist hiebei mit 4 Nummern und 20 Bestimmungen betheiligt.

Oechsle'sche Weinproben wurden 9 verifizirt, nämlich die Nummern 106 -- 114.

Dem im Uebrigen gleich wie in frühern Jahren von der Station zwei Mal veröffentlichten Futtermittelmarkte wurde als Neuerung eine Tabelle beigegeben, welche in übersichtlicher Zusammenstellung die Ansätze der von den einzelnen Firmen für allfällige Mankos geleisteten Vergütungen enthält.

Die gewaltige Arbeit der Station mußte von dem Vorstande nebst Assistenten und einigen nur vorübergehend angestellten Hülfskräften bewältigt werden. Leider haben sich die Folgen dieses Geschäftsbetriebes mit theilweise unzuverlässigen und nicht gehörig gebildeten Hülfskräften in einem Konflikte mit einer Kontrolfirma gezeigt. In Folge dessen ist eine genaue Untersuchung der Einrichtung und des Betriebes der Station durchgeführt und sind Maßregeln getroffen worden, welche ähnliche Vorgänge für die Zukunft zu verhindern geeignet sind. (Eine nähere Erörterung dieses Gegeenstandes findet sich am Schlüsse dieses Berichtes.)

Mit der e i g e n ö s s i s c h e n A n s t a l t zur P r ü f u n g von B a u m a t e r i a l i e n sind im Berichtjahr 25 Firmen in Verbindung gestanden, für welche 7624 Einzelversuche zu erledigen waren.

Von dieser Gesammtzahl der Einzel versuche fallen zirka 1500 Cementproben, die als Dauerproben erst nach Ablauf längerer Erhärtungsfristen geprüft werden können, auf das künftige Bericht-

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.jähr. Es sind somit im Bericbtjahr zirka 6200 Einzelversuche thatsächlich ausgeführt und protokollirt worden.

Es ist selbstredend, daß . bei der ansehnlichen, durch spezielle Aufträge bedingten Thätigkeit der Anstalt nicht die wünschbare Zeit zu Versuchen für rein wissenschaftliche Zwecke übrig blieb und auch die Demonstrationen zu Unterrichtszwecken auf ein Minimum beschränkt werden mußten.

Die Prüfungen umfaßten: A. In der E i s e n b r a n c h e : Drahtseile, Brückenmaterial, Schienen, Schienenschrauben, Waggoneisen, Gußeisen, Rund- und Flacheisen etc. von 13 Bestellern; 391 Einzelversuche.

B. An n a t ü r l i c h e n B a u s t e i n e n (Kalktuff) 2 Einzelversuche.

C. An h y d r a u l i s c h e n B i n d e m i t t e l n : Portland- und Roman-Cément, hydraulischer Kalk etc. ; 5697 Einzelversuche.

D. D i v e r s e s : Triebriemen etc.; 34 Einzelversuche. Total 6124 Einzelversuche.

Zur Bewältigung dieser Arbeiten sind, heben dem ständigen Arbeiter (Schlosser), ein Cementarbeiter mit Gehülfen und für die Dauer eines Monats, überdieß ein geübter Arbeiter aus der Portlandcement-Fabrik St. Sulpice, engagirt, außerdem die durch die Nordostbahn vertragsgemäß gestellte Bedienung der Festigkeitsmaschine vollständig ausgenutzt worden.

Ueber die Resultate, welche .bei den Untersuchungen der hydraulischen Bindemittel gewonnen wurden, wird in dem zu erstattenden Generalberichte über die im Interesse der Landesausstellung durchgeführten Proben des Nähern eingetreten werden.

Unbemerkt darf jedoch schon hier nicht bleiben, daß dieselben sowohl in wissenschaftlicher als in volkswirtschaftlicher Richtung schätzbares Material lieferten und manche bisherige Anschauungen im Allgemeinen, ganz speziell aber hinsichtlich des Werthes der einheimischen Erzeugnisse berichtigten und nützliche Wioke betreffend die ökonomische Verwerthung dieser Stoffe im Baugewerbe geben.

Die unerwartet großen Lieferungen von Eisen und Stahl, von Brücken- und Eisenbahnbaumaterialien, Kesselbleehen ete. ermöglichten es, eine eingehende Untersuchung über den Werth der modernen Qualitätsvorschriften anzubahnen und die Methoden der Qualitätsbestimmungen zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in der ,,Eisenbahn"1 veröffentlicht und sie haben dazu bei-

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getragen, die Anstalt in weitern Kreisen bekannt zu machen. Dio fraglichen Publikationen sind in deutsche Fachblätter übergegangen und in englischen, schwedischen und ungarischen technischen oder herg- und hüttenmännischen Zeitschriften reproduzirt worden.

Die Delegirtenversammlung des Vereins schweizerischer Ingenieure und Archikten hat im Dezember 1882 einstimmig den Beschluß gefaßt, die auf der Arbeitskapazität des Materials fußende neue Methode der Qualitätsbestimmuag bei künftigen Submissionen zu verwenden, und zu diesem Zwecke Spezialkommissionen bestellt zur Aufstellung einheitlicher Bedingnißhefte für Konstruktions-, Oberbau- und Betriebsmaterialien, für Kesselbleche u. s. w. Durch Regulirung der Frage der Qualitätsbestimmungen für Eisen und Stahl, neben den bereits 1881 erlassenen einheitlichen Bestimmungen für Lieferung und Prüfung von Cementen, tritt die eidgenössische Prüfungsanstalt tiefgreifend in die Oeffentlichkeit, und es bleibt nur zu wünschen, daß die auf Erhöhung der Sicherheit bei unsero öffentlichen Verkehrsmitteln abzielenden Bestrebungen die erwünschten Früchte tragen.

Die S t e r n w a r t e war wegen des außerordentlich ungünstigen Sommers in ihren Beobachtungen sehr gehemmt; immerhin hat sie das Mögliche geleistet, wovon die Hefte. Nr. 55 bis 57 der astronomischen Mittheilungen, welche im Berichtjahre erschienen sind, Zeugniß ablegen. Diese Mittheilungen, an unser Departement des Innern und an die fremden Sternwarten versandt, hatten von letztern zahlreiche Geschenke zur Folge, welche der Bibliothek zu Gute gekommen sind.

Noch bleibt zu erwähnen, daß die B i b l i o t h e k bereits einen Umfang von 24,604 Bänden erlangt hat, wovon 3184 Bände in den einzelnen Fachschulen untergebracht sind. Der Zuwachs im Berichtjahre beziffert sich auf 1329 Bände.

Bei dieser außergewöhnlichen Vermehrung fängt bereits der nöthige Platz zu mangeln an. Man wird in nächster Zeit daran denken müssen, diesem Uebelstande abzuhelfen.

Das Polytechnikum wurde auch im Berichtjahr mit sehr zahlreichen und oft besonders werthvollen Geschenken bedacht, welche andurch bestens verdankt werden.

4. Amtstätigkeit der Schulbehörden. Der S c h u l r a t h hielt im Berichtjahre sieben Sitzungen und behandelte in denselben 124 Geschäftsgegenstände.

Das Präsidial-Protokoll verzeigt die Abwandlung von 377 Traktanden.

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Der Schulrath verlor gegen Ende des Jahres durch den Tod seinen Vizepräsidenten, Herrn Dr. Alfred B s e h e r von Zürich.

Der Verstorbene, nachdem derselbe schon an der Gründung der Anstalt einen hervorragenden Antheil genommen, hat seit ihrer Eröffnung dem Gange und der Entwickelung der Schule ununterbrochen seine unermüdliche und einsichtige Sorge und Aufmerksamkeit gewidmet. Unter den vielen und großen Verdiensten des heimgegangenen Staatsmannes bleibt seiner Thätigkeit im Schulrathe jederzeit eine ehrenvolle Stellung eingeräumt. Sein Andenken ist in den Annalen der Schule mit dem wärmsten Danke verzeichnet.

A e n d e r u n g e n i m L e h r e r p e r s o n a l . I n unserm letzten Berichte schon haben wir des Verlustes des genialen Professors für Ingenieurwissenschaften, Herrn Dr. Culmann, Erwähnung gethan. An dessen Stelle wurden mit Amtsantritt auf 1. April berufen: Herr W i l h e l m R i t t e r von Altstetten, St. Gallen, gewesener Professor für Ingenieurwissenschaften am Polytechnikum in ßiga, ein Schüler Culmanns, und Herr E d u a r d G e r l i e h von Oderau, Oesterr. Schlesien, der gewesene leitende Ingenieur der großartigen Bauten der Gotthardbahn.

Die neu geschaffene Lehrstelle an der Forstschule, wesentlich für Waldwerthberechnung und Taxationslehre, Statik und Statistik, wurde Herrn Dr. Anton B ü h l e r von Hauerz, Württemberg, gewesener Revierförster in Baindt, übertragen, welcher seit Beginn des Wintersemesters 1882/83 funktionirt.

Endlich ist die seit dem Abgange des Herrn Prof. Dr. Heinrich Weber vakant gewesene Professur für höhere Mathematik in analystischer Richtung durch Herrn Dr. F r i e d r i c h S c h o t s k y , gewesenem Privatdozenten an der Universität Breslau, besetzt worden.

Die Professur für Pädagogik und Philosophie wurde bis auf Weiteres Herrn Dr. G u s t a v G l o g a u von Tilsit übertragen.

Die Anstalt verlor nach kurzer Krankheit den Professor der Kunstgeschichte und Archäologie, Herrn Dr. Gottfri ed K i n k e l .

Der Verlust dieses Mannes läßt eine große Lücke in der Schule.

Herr Kinkel war eine reich ausgestattete Natur, ein feinfühlender Interpret der Werke der Kunst, und trat der Jugend durch glänzende und begeisternde Beredsamkeit nahe.

Herr Dr. O s w a l d H e e r , Professor der speziellen Botanik und Direktor des botanischen Gartens, ist auf sein Verlangen wegen Kränklichkeit und hohen Alters in den Ruhestand versetzt

74 worden. Herr Heer wirkte als Lehrer der speziellen Botanik seit Eröffnung der Schule "bis jetzt ununterbrochen in hervorragender Weise an der Anstalt. Möge dem hochverehrten vaterländischen Lehrer vergönnt sein, die ihm gewordene wohlverdiente Muße seinem Wunsche gemäß noch lange Zeit so auszufüllen, daß er dem reichen Kranze seiner verdienstvollen wissenschaftlichen Arbeiten von Zeit zu Zeit ein neues Blatt beifügen kann.

An die Stelle des zurückgetretenen und bald darauf verstorbenen Herrn Professor Arduini wurde für italienische Sprache und Literatur vorerst ernannt Herr C o r r a d o C o r r a d i n i, außerordentlicher Professor der italienischen Literatur an der Universität in Turin, und nach dessen baldigem Rücktritt Herr Dr. J o s e f P i z z e von Padua,, der Herausgeber der Werke Cendrini's.

O Während des Berichtjahres haben ihre Entlassung genommen die Assistenten : Herr Karl Hilgard, Assistent der Ingenieurschule, Herr Emil Asboth, Assistent der mechanischen Schule, Herr Aug.

Tuchschmid, Assistent in Physik, Herr Heinr. Schäppi und Herr Rudolf Schoch, II. Assistenten des technischen Laboratoriums, Herr Hermann Studer, II. Assistendess analytischen Laboratoriums; sodann die Privatdozenten: Herr Dr. Aug. Stadier (Philosophie), Herr Dr. A.Dodel (Botanik), Herr Emil Asboth (Maschinenbau), Herr Dr. W. Michler (Chemie).

Die vakanten Assistentenstellen wurden mit Ausnahme derjenigen der mechanischen Schule wieder besetzt durch Herrn Hermann Girtanner von St. Gallen für die Ingenieurschule, Herrn Gust. Weber von Wollishofen für Physik, Herrn Edm. Knecht von Liverpool, II. Assistent am analytischen, und Herrn Geza Billitz von Fünfkirchen, II. Assistent am technischen Laboratorium.

Als Privatdozenten haben sich habilitirt : Herr Dr. Ed. Tauber von Ratibor und Herr Dr. E. P. Treadwell von Portsmouth für chemische Fächer, Herr Dr. Job. Keller von Mandach, Aargau, für Mathematik in geometrischer Richtung.

Herr Jakob Rudolf, seit 1864 Sekretär der Direktion, ein äußerst pflichttreuer und gewissenhafter Beamter, ist nach langer Krankheit im Berichtjahre gestorben; an dessen Stelle wurde nach vorhergegangener Ausschreibung gewählt Herr J. Jakob Holliger von Boniswyl, Kanton Aargau.

S t i p e n d i e n u n d S c h u l g e l d e r l a ß . A u s d e n Erträgnissen der Châtelain'schen Stiftung
wurden an 11 dürftige und tüchtige schweizerische Schüler Stipendien im Gesammtbetrage von Fr. 2600 bewilligt; Überdies erhielten 15 Schüler und 5 Auditoren Schulgeld-, resp. Honorarerlaß.

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0 r g a n i s a t o ri s c h e s. Auch im Berichtjahre verlangte Krankheit einzelner Dozenten und die Versetzung ' anderer in den Ruhestand vielfache Stellvertretung im Lehramte.

Für die erledigte Stelle der speziellen Botanik (raten der bisherige Assistent in allgemeiner Botanik, Herr Dr. Schröler, und der Konservator der botanischen Sammlung, Herr Privatdozent Jäggi (dieser für pharmazeutische Botanik), ein. Die längere schwere Krankheit des Chefs der Bauschule, Herrn Prof. Lasius, verlangte gleichfalls in mehrfacher Richtung Stellvertretung, welche durch die übrigen Herren Professoren der Bauschule in bereitwilligster Weise geleistet wurde. Für den erkrankten Herrn Prof. Orelli trat in der mathematischen Vorlesung der Bau-, chemisch-technischen und Fachlehrerabtheilung, Sektion B, Herr Privatdozent Dr. Rudio in die Lücke.

Reorganisation einzelner Sektionen, der S c h u l e . Die Reorganisation der B a u s c h u l e und deren Aus dehnung auf 3 Jahre, schon voriges Jahr thatsächlich beinahe vollständig durchgeführt, unterlag einer nochmaligen Erwägung auch ab Seiten des neu ernannten Schulrathes und wurde sodann auf motivirten Bericht des Schulrathes vom Bundesrathe definitiv genehmigt.

1 n g e n i e u r s c h u l e. Der schon erwähnte, für die Schule so schmerzliche Verlust des Herrn Professor Dr. Culmann mußte die Blicke des Schulrathes vor Allem aus auf raschen Ersatz und auf gründliche Reorganisation dieser Abtheilung lenken. Es wurde eine Spezialkommission (Präsident Kappeier und die. Herren Schulräthe Meyer und Bleuler) behufs möglichster Förderung dieser hochwichtigen Angelegenheit niedergesetzt und die Konferenz der Abtheilung zu rascher Abgabe eines Gutachtens veranlaßt.

Herr Culmann, ein Fachmann, welcher ein für einen, einzigen Dozenten heute ungewöhnliches Mali von technischen Fächern dieser Abtheilung beherrschte, war zur Zeit, als der Schulrath seinen Reorganisationsbericht und sein Budget vorlegte, ein Mann in der Fülle der Gesundheit, und man durfte hoffen , daß er wohl noch ein Jahrzehnt in ungebrochener Kraft au der Schule wirken würde.

Damals konnte man ganz und gar nicht daran denken, die von ihm übernommene Lehraufgabe zu theilen, ihm die Hälfte wegzunehmen und für die andere Hälfte eine volle neue Lehrkraft zu suchen, von welcher, neben einer Fülle theoretischer Kenntnisse,
reiche p r a k t i s c h e Erfahrung zu verlangen war. Herr Culmann gab während seiner Lebenszeit folgende Fächer: Graphische Statik .mit Brückenbau (eiserne Brücken, hölzerne Brücken), mit

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Oberleitung der dazu gehörigen Konstruktionsübungen. Er war der Schöpfer dieser neuen Richtung, die wesentlich durch seine Thatkraft bereits ihren Weg an allen bedeutenden Ingenieurschulen gemacht hat und deren Bedeutung täglich wächst. Schon dies allein war Arbeit genug für einen Mann. Herr Culmann dozirte aber daneben auch den gesammten Eisenbahnbau mit Tracirung und Tunnelbau. Für diesen Umfang von Fächern war kein Nachfolger zu finden, um so weniger, als die Techniker des Landes mit den Professoren der Anstalt und dem Schulrathe einmiithig verlangten, daß in Zukunft die Vorträge über Eisenbahnbau auch auf das Gebiet des Bisenbahnbetriebes, in dessen technischer Beziehung namentlich, ausgedehnt werden müssen. Bei dieser Sachlage mußte vor Allem aus darauf gesehen werden, daß, ohne Gefährdung einer solchen gründlichen Reorganisation, doch rasch die große Lücke im Interesse der Schule und der Schüler ad intérim ausgefüllt werde.

Die Ausschreibung geschah in Eile. Der Bundesrath wählte auf den Vorschlag des Schulraths Herrn Bitter von Altstetten, Professor der Culmann'schen Hauptfächer am Polytechnikum in Riga, den am eidgenössischen Polytechnikum erprobten früheren Assistenten Culmanns.- · Bei dieser Wahl wurde rücksichtlich einer späteren Vertheilung der Fächer ein klarer Vorbehalt gemacht. Herr Ritter, wesentlich für graphische Statik und Brückenbau in Aussicht genommen, war immerhin, nach seiner Vergangenheit und seinen frühern Leistungen am eidgenössischen Polytechnikum, wie kaum ein zweiter, wohl befähigt, mit theilweisem Zutritt und Mithülfe des zweiten Professors der technischen Richtung, interimistisch die große Lücke auszufüllen. Herr Ritter trat schon mit Anfang des Sommersemesters in sein Lehramt ein, so daß schon drei Monate nach Culmanns Tod für Schule und Schüler Ersatz vorhanden war.

Der Schulrath durfte indessen bei diesem Interim nicht stehen bleiben. Im Interesse gründlicher Reform schaute er nach einem zweiten Techniker für Eisenbahnbau und Betrieb aus, um den großen Verlust vollständig zu ersetzen, ja eine von den Fortschritten der Technik verlangte Ausdehnung des bisherigen Programms dieser, hochwichtigen Sektion prompt zu verwirklichen. Der Moment schien auch günstig ; denn bedeutende bewährte Meister im Eisenbahnbau wurden durch Vollendung der Bauten am Gotthard, wie man
hoffte (jedoch kaum für längere Zeit), disponibel. Dieser Moment durfte nicht verpaßt werden. Obgleich eine solche neue Professur sammt Assistenz auch im neuesten Budget nicht vorgesehen war, setzte ein Blick auf die Verantwortlichkeit gegenüber der Schule Schulrath und Bundesrath über dieses Bedenken hinweg, in der, wie wir vertrauen, gerechten Hoffnung, daß für einen s o l c h e n F a l l O

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nachträgliche Gutheißung und finanzielle Deckung von den eidgenössischen Käthen nicht verweigert werden würden.

Es wurde demnach zum Professor für Eisenbahnbau und Betrieb der zweite Hauptingenieur am Gotthardwerke, Herr Gerlich, gewählt, der, wenn gleich erst gegen Ende August ernannt, schon mit Oktober 1882 in sein Amt eintrat, nachdem provisorisch die Abgrenzung der Fächer und Aufgaben zwischen Gerlich, Ritter und Pestalozzi schon für das Wintersemester in befriedigender Art geordnet worden war.

Damit war in der Hauptsache thatsächlich eine gründliche Reform der Ingenieurschule vollzogen. Die schließliche definitive Festsetzung dieser Reform, an der die Konferenz der Lehrer und die vorberathende Kommission des Schulrathes arbeiten, wird nicht lange auf sich 'warten lassen.

M e c h a n i s c h - t e c h n i s c h e S c h u l e . D i e Reformvorschläge für die Abtheilung der Mechaniker sind.in Angriff genommen. Ueber die Grundlinien derselben ist die Meinung der Fachmänner der Schule in einigen wichtigen Punkten getheilt. Es liegen indessen bereits zwei Vorberichte der Konferenz vor, und der Schulrath wird mit möglichst wenig Zeitverlust die definitive Regelung auch dieser Reform durchzuführen trachten. Inzwischen sind erkannte wesentliche Lücken im Programm dieser Sektion faktisch bereits ausgefüllt worden. Durch die bereitwillige Initiative des Herrn Professor Dr. Weber sind namentlich Vorträge über E l e k t r o t e c h n i k in das Programm der Abtheilung gekommen, und findet auch dieses so bedeutsame Gebiet bei den Arbeiten im physikalischen Laboratorium gehörige Beachtung.

F o r s t s c h u l e . Die Reform der Forstschule, gemäß frühern Berichten und durch Eintritt des neuen ergänzenden Professors in den meisten Punkten bereits faktisch in Aasführung, ist lediglich fgleich der Reform der Ingenieurabtheilung) vor definitiver Erledigung einer nochmaligen Berathung der Lehrerkonferenz, unter Mitwirkung des neu ernannten Professors, zu unterstellen, und es wird sodann der Schulrath nicht zögern, auch seinerseiis die Frage nochmals zu prüfen und beim Bundesrathe die definitive Genehmigung der .Reform nachzusuchen.

D e r Unterricht i n d e r d a r s t e l l e n d e n G e o m e t r i e , früher nach dem Vorbilde fast sämmtlicher technischer Hochschulen für die Sektionen I, II, III und VI a
einheitlich gegeben, war seit ein paar Jahren zerrissen worden, und es drohten weitere Abtrennungen , so daß, statt E i n e s , verschiedene getrennte Kurse mit getrennten Konstruktionsübungen hätten eingeführt werden müssen.

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Der Schulrath, nachdem er erneuerte Berathungen der betheiligten Lehrerkonferenzen provozirt und durch eine Spezialkommission aus seiner Mitte (Kappeier, Meyer,- Bleuler und Direktor Geiser) die Angelegenheit wiederholter einläßlicher Prüfung unterworfen hatte, gelangte dazu, neuerdings ein einheitliches Programm aufzustellen, welches, der wissenschaftlichen Bedeutung dieser Materie möglichst Rechnung tragend, doch thunliche Begrenzung und namentlich engern Anschluß an die praktischen Bedürfnisse der Abtheilungen I, II und III anstrebt. Es ist zu hoffen, daß auf diesem Wege, durch den zusammen arbeitenden guten Willen aller betheiligten Kreise und Persönlichkeiten au der Schule, diese Angelegenheit endlich zu einem befriedigenden Abschluß gelange.

In Anregungen zu abermaligen Aenderungen im neuesten Reglement, bezüglich der disziplinarischen Verhältnisse der Schüler, ist der Schulrath nicht eingetreten, weil er in den ausgesprochenen Wünschen Abschwächung der Studien- und Fleißkontrole erkennen zu müssen glaubte.

Während der Suhulrath es an Eifer zu strammer Durchführung 'o seines gedruckten Reformberichtes von 1879 nicht fehlen ließ, wurden seiner Prüfung auch noch von anderer Seite Fragen unterstellt.

Im Nationalrathe wurde eine Motion folgenden Inhaltes eingebracht: ,,1) In welcher Weise kann die Reorganisation der Freifächerabtheilung (früher VI., jetzt VII. Sektion), durchgeführt resp. erweitert werden ?a .,,2) In welcher Weise können die kunstgeschichtlichen Sammlungen des Polytechnikums ihrem Zwecke entsprechend dotirt und der allgemeinen Benützung zugänglich gemacht werden ?"· ,, Der Schulrath hat der Prüfung dieser weitreichenden Fragen, deren Beantwortung ihm vom Bundesrathe, resp. dem Departement des Innern überwiesen wurde, die äußerste Sorgfalt gewidmet, zumal die Protokolle der Schule in dieser Richtung bereits vielfache Arbeiten verzeichnet haben. Eine Spezialkommission : Herr Schulrath Dr. v. Tschudi und Herr Direktor Geiser, unter dem Vorsitze des Präsidenten des Schulrathes, widmete diesen Fragen eine einläßliche Vorprüfung, und ihre Begutachtung wurde in pieno allseitiger Diskussion unterworfen.

Die vom Bundesrath auch zu der seiniaen »emachte Antwort o o des Schulrathes auf die vorgestellten Fragen lautet :

79 Ad i : Sofern eine wesentliche ökonomische Betheiligung der zürcherischen Hochschule hinzutreten würde, so könnte, v o r gängige feste B e r e i n i g u n g d e r Frage d e r R ä u m l i c h keiten, Sicherung der Uebereins ti mm u n g der U n t e r r i c h t s z e i t u n d f e s t e O r d n u n g der g e s a m m t e n i n n e r n Organisation und Disziplin ü b e r h a u p t v o r a u s g e s e t z t , die VI. Abtheilung des Polytechnikums durch eine beiden Anstalten (Polytechnikum und Universität) gemeinsame Unterabtheilung für Fachlehrer in modernen Sprachen, resp. durch ein vollständiges Seminar in dieser Richtung vervollständigt werden, und ebenso könnte die Abtheilung VI. B. zu einer vollständigen, die Fortschritte der Zeit in naturwissenschaftlicher Richtung befriedigenden Sektion für Bildung von Fachlehrern und Fachmännern ausgestaltet werden.

Ad 2: a. Für die Kupferstichsammlung wird die Anstellung eines sachkundigen Gustos befürwortet, dem die Fortführung der Kataloge und die Hülfeleistung an den drei wöchentlichen Besuchstagen zu übergeben ist.

b. Die Kompletirung der Gypsabdrücke durch Werke moderner Kultur zu vervollständigen, wird wegen Raummangels zur Zeit abgelehnt.

c. Für Figuren- und Landschaftszeichnen ist bereits entsprechend dem Gründungsgesetze gesorgt.

o o o Auf Einladung des Bundesrathes ist dem schulräthlichen Vorschlag auf Bestellung eines Gustos für die Kupferstichsammlung bereits Vollzug gegeben worden. Der Schulrath hat die Begründung seines Gutachtens in einem umfassenden Berichte an don Bundesrath, datirt den 28. April 1882, dargelegt. Diesem Berichte sind eine Reihe von Beilagen nnd frühern Gutachten des Schulrathes beigefügt, welche in ihrer Gesammtheit die Zustände und Verhältnisse der eidgenössischen Schule zur Universität Zürich und die an der Schule gemachten Erfahrungen in Bezug auf die Schule und deren Freiabtheilung umfassend erörtern.

R a t i o n e l l e A u f s t e l l u n g u n d O r d n u n g der geol o g i s c h - p a l ä o n t o l o g i s c h e n S a m m l u n g . D i e geologisch-paläontologische Sammlung des Polytechnikums gilt bei den Sachverständigen als eine der reichhaltigsten und werthvollsten des Kontinents. Sie besteht aus einer großen, umfangreichen Masse Materials, welche durch Jahrzehnte hindurch gemachte Sammlungen und großentheils
durch die Unermüdlichkeit und die Liberalität des verstorbenen ersten Professors der Geologie, Herrn Escher v. d. Linth, zusammengebracht und aufgehäuft worden ist. Ein Theil dieses

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außerordentlich reichhaltigen Materials ist durch vieljährige Arbeit -des Konservators, Herrn Dr Mayer, geordnet, d. h. b e s t i m m t und e t i q u e t t i r t . Der größte Theil aber befindet sich leider noch in durchaus chaotischem, für Lehre und Forschung schwer zugäns'lichetn Zustande. Wiederholt sind Anläufe Ogemacht worden O ö mit dem ungenügenden Aufwande an Geld und Kräften, den das ordentliche Budget gestattet (auch die verfügbaren Räumlichkeiten bieten Schwierigkeiten), in der Bestimmung, Aufstellung und definitiven wissenschaftlichen Ordnung zu endlichen Resultaten zu kommen. Dies ist aber bis jetzt nicht gelungen. Eine Kraft allein reicht nicht weiter aus als zur Konservation einer fertigen, festen Ordnung und zur Einreihung, Bestimmung und Ordnung des jährlichen Zuschusses. Nachdem durch ein vom Schulrathe erbetenes ·Gutachten des neuen Direktors der Sammlung, Herrn Prof. Heim, der mangelhafte Zustand nochmals präzis unter ßegleit entsprechender Anträge festgestellt worden war, wurde vom Schulrathe eine «ngereKommission aus seiner Mitte, bestehend aus Hrn. Dr. v. Tschudi, Direktor Geiser und dem Präsidenten, niedergesetzt zur Hinterbringung definitiver Vorschläge. In Würdigung der Anträge dieser Kommission stellte dann der Schulrath schon im Frühjahr 1882, mit Berieht vom 3. April, beim Bundesrathe den Antrag auf Anweisung eines Extrakredites zu diesem Zwecke. Da der Großtheil des in erste Bestimmung, Aufstellung und Ordnung zu bringenden Materials Eigenthum des Kantons und der Stadt Zürich ist, so wurde auch deren Beihülfe zu dieser außerordentlichen, aber vorübergehenden Arbeit angesprochen. Die Regierung von Zürich sagte für 5 Jahre je Fr. 500, die Stadt Zürich ein für allemal Fr. 1000 Beitrag zu. Der Bundesrath hatte den vom Schulrathe verlangten Extrakredit von je Fr. 4000 für die nächsten fünf Jahre im Grundsatz genehmigt, und so durfte der Schulrath annehmen, daß diese Angelegenheit nunmehr mit Kraft an die.Hand genommen werden könnte. Ja, er gab sich der Hoffnung hin, daß die Beiträge Zürichs (Kanton und Stadt) von den Fr. 4000 nicht abgezogen würden, damit diese außerordentliche, aber vorübergehende Arbeit mit um so größerem Nachdruck in Vollzug gesetzt werden könne. Nun flguriren aber auf dem Schulbildget pro 1883 (neben Fr. 500 vom Kanton Zürich pro 1883 und neben der
ganzen Summe der Stadt von Fr. 1000, welche per Jahr nur Fr. 200 ausmachen) nur Fr. 2500, aber nicht als außerordentlicher Kredit, sondern als ordentlicher Kredit, gewonnen durch Herabsetzung des Postens für die Kosten der Verwaltung. Dieser Ansatz für die Verwaltung verspricht indesseh keinerlei Ueberschüsse, eher das Gegentheil, wie die bisherigen Rechnungen beweisen. Er hat flxirte Besoldungen zu decken, weiter die Sitzungs- und Reisegelder des

81 Schulrathes und dazu die von Jahr zu Jahr gesteigerten Kosten der Beheizung, Reinigung, Beleuchtung u. s. w. der ausgedehnten Schullokalitäten (Chemiegebäude, landwirtschaftliches Gebäude, ·Sternwarte Inbegriffen), welche Ausgaben, wie jede Administration, ja jeder Privatmann erfahren haben wird, sich durch die Arbeitslöhne namentlich von Jahr zu Jahr vermehren statt vermindern.

Wir sehen in der That nicht ein, bemerkt uns der Schulrath, wie wir wahrend fünf Jahren jährlich eine solche Summe aus dem ordentlichen Budget der Schule beschaffen könnten, zumal mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Anstalt, wie wir sie auch in andern Beziehungen im Berichtsjahre zu schildern genöthigt waren.

Eine weitere Frage, veranlaßt durch eine Anregung- in den eidgenössischen Käthen, betreffend die landvvirthschaftliche Schule, wird nächstens ihre Beantwortung finden. Der Schulrath wartet nur noch auf den ^eingeholten Bericht der Spezialkonferenz der Lehrer und wird nicht säumen, bald möglichst die verlangte Antwort zu ertheilen.

Der Schulrath hat im Berichtsjahre, im Anschlüsse an seinen gedruckten Reorganisationsbericht vom November 1879, die Ausführung des Art. 33 der Bundesverfassung im Interesse der polytechnischen Schule beim Bundesrathe neuerdings in Anregung gebracht.

Kräftigung de r auf das P o l y t e c h n i k u m vorb e r e i t e n d e n M i t t e l s c h u l e n . Alle Kreise, die sich in den letzten Jahren mit Reformen in der Organisation der polytechnischen Schule abgegeben hatten, betonten mit gleicher Entschiedenheit, daß zum Gelingen und Gedeihen des Zweckes ganz besonders auch Hebung der schweizerischen Vorbereitungsschulen zu verlangen sei. Die frühern Schüler der kantonalen Lehranstalten durchwegs stimmten aufs Kräftigste in dieses Begehren ein. Alles, was am . Polytechnikum geschah, heißt Entgegenkommen in dieser Richtung seinerseits und anderseits Erwartung dieser Reform ab Seite der Kantone. In dieser festen Erwartung kündigte der Bundesrath auch die bisherigen Maturitätsvertrage mit den Kantonen auf Oktober 1883.

Die Verhandlungen mit den Kantonen gehen aber einen sehr schleppenden, ja mehr der Verneinung dieser Grundforderung zuneigenden Gang. Am Schlüsse des Jahres ist uns ein Konferenzprotokoll der Erziehungsdirektoren der meisten betheiligten Kantone zugestellt worden, welches
unsere Hoffnungen bitter zu enttäusehen droht. Der Schulrath theilt uns mit, daß er sich mit diesem hochwichtigen Gegenstande in der ersten Sitzung des Jahres 1883 einBundesblatt. 35. Jahrg. Bd. II.

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läßlich beschäftigen und nicht zögern werde, uns seine Entschließungen und Anträge vorzulegen. Einstweilen wollen wir die Hoffnung und den Muth nicht sinken lassen, daß die ernste Erwägung übereinstimmender Interessen des Polytechnikums und der Mittelschulen, freundliche, die Sachverhältnisse gründlich erörternde Besprechungen, auch hier eine bessere Situation für Polytechnikum und Mittelschulen herbeiführen werden.

Prozeß über die Baupflicht mit dem Kanton Z ü r i c h . Bndlich ist dieser Streit bis zum Schlüsse des Schriftenwechsels der Parteien gediehen. (Klage, Antwort, Replik und Duplik.) Das Beweisverfahren durch Abhören der Zeugen und Einholung der Expertisen kann beginnen. Leider kann bis zum Schlüsse noch ein längerer Zeitraum verfließen. Inzwischen wird der Zustand von Semester zu Semester unerträglicher. Die Abnahme der Frequenz im Allgemeinen hat in Bezug auf die wesentlich streitigen Punkte durchaius keine Linderung gebracht. Die Laboratorien der Chemie sind angefüllter als je. 78 Laboranten im einen,.

63 im andern, zusammen 141, ohne die Assistenten, arbeiten zur Zeit in Räumlichkeiten , die anfänglich nur auf 72 Laboranten (je 36 in' einem Laboratorium) berechnet 'waren. Dazu kommt der Mangel aller ausreichenden Vorrichtungen für Ventilation und Abzug der Dünste und Gase.

Das physikalische Laboratorium, resp. die sogenannten zerstreuten Räume im Souterrain, die demselben provisorisch dienen, sind alle überfüllt mit Schülern, und Einzelne müssen abgewiesen werden. Denn der Fortschritt der Wissenschaft auf physikalischem Gebiete und dessen enge Verknüpfung mit der Praxis des Maschinenbaues u. s. w. hat in neuerer und neuester Zeit die Arbeiten im physikalischen Laboratorium für den Mechaniker, und den Chemiker wie für den Fachlehrer in Mathematik und Naturwissenschaften,, gleichmäßig zu einem vi'ahren Bedprfnisse erhoben.

Die kläglichen Zustände der verfügbaren Räumlichkeiten in diesen beiden Richtungen (Chemie und Physik) nöthigen auch den Schulrath in jedem Jahre zu erheblichen baulichen Auslagen, die im Momente absolut nöthig, doch nur vorübergehende sind und für längere Dauer ungenügende Nothhülfe bringen. Die Schule leidet wahrhaft und schwer unter diesem Zustande, dessen radikale Beseitigung bei dem langsamen Gang des Prozesses noch geraume Zeit auf sich warten läßt, zumal,
wenn auch das Rechtsverhaltniß richterlich festgestellt ist, dann noch viel Zeit für die Erstellung neuer, besserer Lokalitäten erforderlich sein wird.

Die längere Fortdauer dieser Zustände ist allerdings geeignet, als selbst geschaffene Ursache nach und nach den Niedergang der

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Schule herbeizuführen, der dann als Beweis aufgeführt wird, daß mehr Räumlichkeiten und bessere Einrichtungen unnöthig seien. v Samenkontrol- und landwi r thsc haftlichchemische Untersuchungsstation. Anstalt für Prüfung der Festigkeit von Baumaterialien.

Diese Institute sämmtlich resultiren nicht aus den Gründungsgesetzen der polytechnischen Schule. Sie haben vielmehr ihre Existenz besondern Bundesbeschlüssen zu verdanken und sind der Sorge für große Landesinteressen außerhalb der Schule entnommen.

Sie sind denn auch finanziell durchaus ohne Zusammenhang mit dem Budget der polytechnischen Schule und sollten deshalb im Jahresbüdget völlig und gänzlich getrennt aufgeführt werden. Der Schulrath benutzt den Jahresbericht, urn wiederholt und dringend auf diesen Wunsch zurückzukommen, dessen Erfüllung allein Klarheit in die Finanzverhältnisse der Schule bringt. Die polytechnische Schule leistet diesen Institutionen durch Leitung und Kontrolirung u. s. w. wesentliche Dienste; sie nützt umgekehrt die wissenschaftlich praktischen Resultate dieser Institute auch für ihren Unterricht aus; aber es besteht durchaus keinerlei finanzielle Abhängigkeit derselben vom Schulbiidget, und nur die volle Trennung bringt in dieser Hinsicht Klarheit in die Büdgetverhältnisse.

Der außerordentliche Nutzen der S a m e n k o n t r o i s t a t i o n für die Landwirthschaft tritt von Jahr zu Jahr stärker hervor.

Die eidgenössischen Käthe haben deshalb eine etwelche Erhöhung des Budgets der Station bewilligt, für welche das Institut sich zu lebhaftem Danke bekennt.

Die l a n d w i r t h s c h a f t l i e h - c h e m i s c h e U n t e r s u c h u n g s s t a t i o n steht rücksichtlich ihres Nutzens für die Landwirthschaft durchaus auf gleicher Höhe, und auch hier ist die überraschende Ausdehnung und Entwicklung bemerkenswert!!. Im Laufe des Jahres wurde von einer Düngerfabrik über unzuverlässige Analysen des Instituts geklagt. Der Schulrath nahm diese Klage gleich von Anfang an mit vollem und ganzem Ernst an die Hand. Es ist von außergewöhnlichem Werthe für die schweizerische Landwirthschaft, daß das Institut in voller Zuverlässigkeit amte, uad daß auch die Düngerfabrikation durch gerechte und gewissenhafte Untersuchung in ihrem vollen Rechte geschützt werde. Der Schulrath setzte eine Kommission bewährter Fachmänner nieder
und stellte an die Spitze derselben einen Fachmann aus der Behörde selbst, Herrn Schulrath Dr. Gnehm, frühern zeitweisen Leiter des technischen Laboratoriums. Der Schulrath verlangte eine über die Spezialldage hinausgehende gründliche Untersuchung des Zustandes und der Thätigkeit dieser Station. Der Leiter des Institutes gieng aus der Untersuchung

84 großentheils gerechtfertigt hervor; doch ergaben sich theilweise Ungenauigkeiten und Untersuchungsfehler, welche die Kommission keineswegs bemäntelte, vielmehr in' s helle Licht setzte. Vor Allem stellte sich heraus, daß-die Arbeitslast des Institutes zu gewissen Zeiten des Jahres durch die ihr zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte in der That nicht mit der wünschenswerthen Gründlichkeit bemeistert werden könne, und daß zumeist daher und durch unrichtige Vertheilung der Arbeit die erkannten Mängel sich erklärten.

Die Kommission legte ia einem ausführlichen Berichte alle Resultate ihrer Untersuchung dar und stellte Anträge zu rationeller Abhülfe für die Zukunft. Sowohl rücksichtlich der Erledigung der Spezialbeschwerde, als rücksichtlich der garantirenden Vorkehren für die Zukunft wird auf die bezüglichen Publikationen im Bundesblatte 1882, III, 743, verwiesen.

Auch hier hat die Bundesversammlung, nach den Anträgen des Bundesrathes, eine erhöhte Subvention bewilligt und der Schulrath wird sich auch fernerhin angelegen sein lassen, so weit es ihm möglich ist, auf diesem Gebiete möglichste Zuverlässigkeit zu erstreben und den Düngerfabrikanten, wie der Landwirtschaft, unbefangen und fest gleichmäßig gerecht zu werden.

DieA n s t a l t für P r ü f u n g d e r F e s t i g k e i t von B a u m a t e r i a l i e n ist gegründet, um den Baugewerben des Landes in jeder Richtung den gleichen Dienst zu leisten, welchen das zweitheilige Institut der Samenkontrole und der Dangeranalyse der Landwirthschaft bietet. Auch hier ist ein sehr erfreulicher, jede Erwartung übersteigender Aufschwung unverkennbar. Das Institut hat indessen mit manchen Schwierigkeiten zu kämpfen ; auch Einrichtung und Lokalität bieten der Kritik manche Blößen.

Die einsichtige und von den Fachmännern wohl gewürdigte Thätigkeit des Vorstandes darf in der That nicht damit vergolten werden, daß das Land der trefflichen, durch ihr Wirken in nationalökonomischer Richtung viel versprechenden Einrichtung jetzt schon die materielle Hülfe entzieht oder schmälert. Im Momente nimmt die Thätigkeit des Institutes durch die Verbindung mit der Landesausstellung und dem dadurch bedingten und ertheilten außerordentlichen Kredit noch größere Dimensionen an. Die definitive Gestaltung des Institutes wird indessen die Behörden noch mehrfach beschäftigen.

Ueber ein diese Anstalt beschlagendes Postulat wird baldmöglichst Antwort ertheilt werden.

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VII. Statistisches Bureau.

Im Frühling des Berichtjahres konnte der e r s t e B a n d d e r V o l k s z ä h l u n g s e r g e b n i s s e , ,,die Bevölkerung nach Geschlecht, Altersperioden, Civilstand, Heimat, Aufenthalt, Konfession und Sprache, nebst der Zahl der Haushaltungen und der bewohnten Häuser und Räumlichkeiten" die Presse verlassen.

Da es bisher beklagt worden war, daß die Ergebnisse der Volkszählung von 1860 erst im neunten, diejenigen der Volkszählung von 1870 erst im sechsten Jahre nach der Zählung vollständig zur Publikation gelangten, so mußte einmal versucht werden, die Arbeit zu einer Zeit fertig zu bringen, in welcher die Ergebnisse noch annähernd der Wirklichkeit entsprechen und daher auch von Interesse sein können. Nachdem unser statistisches Bureau mit den statistischen Centralstellen zweier Kantone, behufs Bearbeitung des Materials dieser Kantone auf gemeinschaftliche Kosten, sich verständigt hatte, glaubte es, die Vollendung der ganzen Volkszählungsarbeit vor Ende 1883 in Aussicht stellen zu können, sofern zu dem bereits bewilligten Kredit pro 1882 ein Nachkredit von Fr. 25,000 gewährt werde; derselbe wurde von der Bundesversammlung beschlossen. Mit Hülfe desselben wurden die Tabellen des zweiten Bandes (Altersstatistik) im Berichtjahre beinahe vollständig erstellt, so daß nur noch ein Theil des Druckes und die Einleitung im Rückstände blieb. Auch ist der dritte Band (Berufsstatistik) bereits in Arbeit.

Im Frühling der Jahres 1882 erschien auch ,, d i e B e v ö l k e r u n g s b e w e g u n g in der S c h w e i z i m J a h r e 1880, a und es wurde nun die entsprechende Arbeit für 1881 in Angriff genommen und bis zum Schlüsse des Bersichtjahres nahezu vollendet.

Die wöchentliche Zusammenstellung der G e b u r t e n u n d T o d e s f ä l l e i n d e n g r ö ß t e n S t ä d t e n d e r Sch w e i z , wurde in der gewohnten Weise fortgesetzt.

Die A u s f u h r der Schweiz nach den Vereinigten S t a a t e n von A m e r i k a im J ah r e 18 81 und die ü b e r s e e i s c h e Auswanderung von Schweizer bürgern während des J a h r e s 1881 wurden in der bisherigen Form zusammengestellt und im Bundesblatt publizirt.

Für die Publikation über die p ä d a g o g i s c h e n P r ü f u n g e n b e i d e r R e k r u t i r u n g f ü r d a s J a h r 1883 w a r b i s z u m

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Schlüsse des Berichtjahres noch nicht das gesammte Material aller Kantone eingegangen ; die Arbeit ist jedoch begonnen und soll im Anfange des laufenden Jahres erscheinen.

Die Gesetzgeb u u g der a n d e r n europäischen Staaten i n B e t r e f f d e s p r i v a t e n V e r s i c h e r u n g s w e s e n s wurde zum größern Theile zusammengestellt; au einem Abschluß kann diese Arbeit erst kommen, wenn das noch fehlende Material einiger Staaten eingegangen sein wird.

Da das Organisationskomite des dieses Jahr nach G e n f eingeladenen h y g i e i n i s c h e n K o n g r e s s e s auch eine Sektion für D é m o g r a p h i e vorgesehen hatte und da diese Sektion einen Ersatz zu bieten versprach für den eingegangenen internationalen statistischen Kongreß, so lag es in der Stellung des eidg. statistischen Bureau, im Verein mit der schweizerischen statistischen Gesellschaft, in dieser Sektion nach Kräften mitzuwirken. Dies geschah denn auch; der Direktor des Bureau fungirte als Präsident, der Kanzlist als Sekretär dieser Sektion ; ferner wurden von den Beamten des Bureau drei statistische Arbeiten in der Sektion vorgetragen.

Ebenso arbeitete das Bureau, wie bisher, an der Herausgabe der s c h w e i z e r i s c h e n s t a t i s t i s c h e n Z e i t s c h r i f t mit, soweit es ohne Beeinträchtigung seiner eigenen Aufgabe geschehen konnte.

Außerdem wurde der Direktor des Bureau von der Bundesverwaltung vielfach zur Abgabe von Gutachten, namentlich in Betreff des Civilstands- und des Versicherungswesens, veranlaßt.

VIII. Schweizerische meteorologische Centralaustalt.

Die eidg. meteorologische Kommission hat im Berichtjahre eines ihrer Mitglieder, Herrn Prof. P l a n t a m o u r in Genf, durch den Tod verloren. An seine Stelle wählten wir Herrn H e n r i D u f o u r in Lausanne.

Im N e t z der der Centralanstalt unterstellten m e t e o r o l o g i s c h e n Stationen sind folgende Aenderungen eingetreten: Auf dem Weißenstein, wo man schön in frühern Jahren meteorologische Beobachtungen machte, wurde von der Centralanstalt eine neue vollständige Station eingerichtet. Dem Herrn Abbé Raemy iBour-rg i 11 on bei Freiburg, welcher-von sieh aus einzelne Instrumente angeschafft hatte, wurden, mit Rücksicht auf seine vielfachen Be-

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strebungen zur Verbreitung meteorologischer Kenntnisse, die noch fehlenden Apparate zur Ergänzung seiner Station auf Kosten der Centralanstalt geliefert und die genannte, sowie auch zwei ffanss aus o O > O Privatmitteln gegründete Stationen in W i e s e n (Graubünden) und R h e i n f e l d e n in das eidg. Netz aufgenommen. Auf den Stationen W'ald (Kanton Zürich), Altstätten, Ebnat und Wildhaus (alle drei im Kanton St. Gallen) trat in Folge Wegzuges der als Beobachter funktionirenden Lehrer ein Wechsel in der Aufsicht ein.

Die G o t t h a r d b a h n hatte s. Z. bei Beginn des Bahnbaues in Wasen, Gröschenen, Airolo, Faido, Biasca, Bellenz und Locamo auf ihre Kosten und fili- ihre Zwecke meteorologische Stationen eingerichtet, die Kontrole derselben jedoch, sowie die Reduktion und Publikation der Resultate der Centralanstalt überlassen. Nach Eröffnung der Linie erklärte die Direktion der Gotthardbahn, die Stationen in Biasca, Bellenz und Locamo wegen starker Inanspruchnahme ihres Personals nicht weiter fortführen zu können. Die Centralanstalt hat hierauf, nachdem an den betreffenden Orten anderweitige geeignete Persönlichkeiten als Beobachter bestellt waren, diese Stationen in's eidg. Netz' aufgenommen unter Benutzung der gegen eine geringe Entschädigung von Seite der Gotthardbahn überlassenen Instrumente. Die übrigen vier Stationen führt die letztere auf ihren resp. Bahnhöfen fort; nur wurde diejenige zu Wasen nach Gurtnellen verlegt.

° Die Station auf dem S a n t i s konnte, nachdem die Bundesversammlung für die Beschaffung der Instrumente und die erste Einrichtung derselben die erforderliche Summe von Fr. 5000 bewilligt und die freiwilligen Beiträge der ostschweizerischen Kantone, Vereine und Privaten für die laufenden Unterhaltungskosten, die jährlich zu zirka Fr. 6000 veranschlagt werden, annähernd diese Höhe erreicht hatten, am 1. September eröffnet werden. Gleichzeitig mit der Station trat der Telegraph in Funktion, dessen Bau bei der sehr ungünstigen Witterung große Schwierigkeiten bereitet hatte. Die vollständige Ausrüstung der Station konnte zwar vor Eintritt des Winters nicht mehr vollendet werden, da das in London bestellte Anemometer erst im Oktober, statt Ende Juni, anlangte und bei der vorgerückten Jahreszeit und der höchst ungünstigen Witterung an einen Transport des sehr schweren
und voluminösen Apparates nicht zu denken war. Als Beobachter wurde zunächst Herr Posthalter Koller, ein mit Land und Klima vertrauter Mann, engagirt. Mit Errichtung dieser Station ist dem 1879 vom internationalen meteorologischen Kongreß in Rom der Schweiz gegenüber geäußerten Wunsche entsprochen worden.

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Das Netz der Re g en in e ß S t a t i o n e n wurde unter Mithülfe der Kantoasregierungen bedeutend erweitert. In Basel-Land wurden 12, im Aargau 14, im Kanton Luzern 17, Freiburg 12, Schwyz 8, Zug 5 und in der Waadt von der dortigen kantonalen naturforschenden Gesellschaft 16 Regenmesser aufgestellt, so daß, mit den in der Ostschweiz schon vorher bestandenen, die Zahl dieser Stationen auf annähernd 200 stieg. Die Kantone Solothurn und Bern haben ihre Mitbetheiligung in sichere Aussicht gestellt, und es ist zu hoffen, daß im laufenden Jahre das" ganze Netz seiner Vollendung entgegengehen und sich auch auf die Südschweiz ausdehnen werde.

Die Regierung des Kantons Zürich regte eine s y s t e m a t i s c h e B e o b a c h t u n g der G e w i t t e r an. Dieser Gegenstand befand sich bereits auf dem Programm der meteorologischen Centralanstalt, sowie auf der Traktandenliste der meteorologischen Kommission. Letztere genehmigte denn auch einen von der Direktion der Centralanstalt eingereichten bezüglichen Entwurf, bei dessen Ausführung dem von der Bundesversammlung bei der letzten Büdgetberathung zum Beschluß erhobenen P o s t u l a t e Rechnung getragen wird, wonach auch die Hag el w e i t e r einer eingehenden Untersuchung, bezüglich ihrer örtlichen Ausbreitung, zu unterstellen sind.

Das Forstpersonal der Kantone soll diesfalls um seine Mithülfe ersucht werden.

^ Die Resultate der meteorologischen Beobachtungen des Jahres 1881 wurden unter dem. Titel ,, A n n al e n der s c h w e i z e r i s c h e n m e t e o r o l o g i s c h e n C e n t r a l a n s t a l t a zur Publikation gebracht.

Das t ä g l i c h e a u t o g r a p h i s c h e W i 11 e r u u g s b ü 11 e t in hat durch Herabsetzung des Abonnementspreises auf Fr. 12 per Jahr eine erheblich größere Verbreitung gefunden, indem die Abonnentenzahl von 62 auf Î50 stieg. Doch ist das finanzielle Ergebniß immerhin noch ein unbefriedigendes, welcher Umstand die meteorologische Kommission veranlaßte, die letztes Jahr beschlossene wöchentliche Beigabe von meteorologischen Mittheilungen der erwachsenen Mehrkosten wegen wieder fallen zu lassen und solche Mittheilungen nur zeitweise als Extrabeilage des Witterungsbülletin zu veröffentlichen. Wie früher, so wurden auch im Berichtjahre tägliche W i t t e r u n g s p r o g n o s e n telegraphisch an solche
Gemeinden und Private abgegeben, die hierauf abonnirt hatten. Die Zahl der Ortschaften, welche in den Sommer- und Herbstmonaten diese Prognosen bezogen, betrug durchschnittlich 24.

Der V e r a r b e i t u n g des auf der Centralanstalt angesammelten Beobachtungsmaterials wird volle Aufmerksamkeit geschenkt, und

89 der e r s t e Theil der schweizerischen Klimatologie, welcher die Mi t t e l w e r t h e der Beobachtungen sämmtlicher Stationen in aller Ausführlichkeit enthalten soll, wurde erheblich gefördert.

Ein T h e i l der meteorologischen S t a t i o n e n der Ostschweiz der innern Schweiz und des Kantons Tessin ist durch das Personal der Centralanstalt inspizirt worden.

IX. Abtheilung Bauwesen.

A. Allgemeines.

Den im letzten Geschäftsberichte unter diesem Titel bezüglich der von den Kantonen zu erlassenden wasserbaupolizeilichen Gesetze oder Verordnungen gemachten Mittheilungen haben wir im gegenwärtigen Berichte Folgendes beizufügen. Ihre Erledigung haben nun auch gefunden die dießbezüglichen Erlasse des Kantons Unterwaiden nid dem Walde und des Kantons Waadt, indem wir dieselben unter den gleichen Vorbehalten genehmigten, wie sie gegenüber den im Jahre 1881 erledigten Vorlagen gemacht und im damaligen Geschäftsberichte mitgetheilt worden sind. Zu den von den Kantonen Uri und Freiburg eingereichten daherigen Vorlagen sahen wir uns veranlaßt, Ergänzungen zu verlangen, welche noch nicht eingegangen sind. Die beiden genannten Regierungen wurden daher neuerdings zu baldiger Einlieferung derselben eingeladen.

Ganz im Rückstande in dieser Angelegenheit befinden sich noch die Kantone Zug, Appenzell A.-Rh. und I.-Rh. und Wallis. Wir hoffen indessen, dieselbe werde im laufenden Jahre auch bezüglich dieser Kantone, bei denen wir deßhalb in dringender Weise rechargirt haben, ihre Erledigung finden. Dabei ist aber noch Folgendes zu bemerken.

In dem Cirkular, welches der Bundesrath am 10. Januar 1879 an sämmtliche Kantone richtete, um denselben in Erinnerung zu bringen, daß die im eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze für die Einreichung der dießfälligen kantonalen Gesetze oder Verordnungen angesetzte Frist mit dem 22. Juni 1879 ablaufe, sprach er sich dahin aus, daß diese Vorschrift zunächst nur diejenigen Kantone angehe, deren Gebiet ganz oder theilweise im eidgenössischen Forstgebiete liegt, also : Uri, Schwyz, Unterwaiden, Glarus, beide Appenzell, Graubünden, Wallis und Tessin, als mit ihrem ganzen Gebiete -- und Zürich, Bern, Luzern, Zug, Freiburg, St. Gallen und Waadt als mit Theilen desselben dem eidgenössischen Forstgebiete angehörend.

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Die übrigen Kantone wurden damals als von der fraglichen Verpflichtung ausgenommen betrachtet, weil eine weitere Ausdehnung des der eidgenössischen Wasserbaupolizei unterstellten Gebietes nach Art. l b des Wasserbaupolizeigesetzes vom 22. Juni 1877 noch nicht erfolgt war. Es wurde aber im genannten Cirkulare beigefügt, falls künftig auch Gewässer anderer Kantone dem eidgenössischen Gesetze unterstellt würden, diese Kantone dann den Bestimmungen des Art. 7 des letztern ebenfalls zu genügen hätten.

0 Dieser Fall ist nun wirklich eingetreten, indem seither Bundesbeiträge auf Grund dieses Gesetzes verlangt und zugesichert worden sind für Arbeiten an Gewässern der Kantone Solothurn, Baselland, Schaffhausen, Aargau und Thurgau, in Folge dessen auch diese Kantone ihre Gesetze oder Verordnungen betreffend Wasserbaupolizei dem eidgenössischen Gesetze anzupassen hüben werden, soweit die vorzunehmende Prüfung derselben dieß noch als nothwendig ergeben wird.

B. Eigenes Bauwesen des Bundes.

I. Hochbauten.

Nebst dem gewöhnlichen Unterhalte der eidgenössischen Gebäulichkeiten sind während des Beriehtjahres eine Anzahl Umbauund Erweiterungsarbeiten ausgeführt worden, von denen die wichtigern betreffen : 1) dea Umbau der Kanzlerwohnung und des dazu gehörenden Treppenhauses im Bundesrathhause; 2) Umänderung der Bestuhlung im Ständerathssaale nebst damit im Zusammenhang stehender Abänderung der Heizungsanlage und Ausführung von Ventilationsvorrichtungen; 3) Erstellung von Dienstenzimmern im Dachraum des Bundesrathhauses ; 4)- Neue Gartenanlagen im Hofe des Bundesrathhauses; 5) Eiserne Fensterabschlüsse in den Korridoren auf der Nordseite der Kaserne Thun; 6) Umbauten und Instandstellungsarbeiten in der auf 1. Januar 1882 in den Besitz des Bundes übergegangenen Kaserne Herisau und in den auf dem Exerzierfeld Breitfeld stehenden Kantine- und Oekonomiegebäulichkeiten; 7) Erstellung von Zimmern für die Grenzwächter im Magazingebäude des Zollhauses in Brenets;

91 S) Ausbau und Instand Stellung des neu erworbenen Zollhauses in Roggenburg; 9) Vollendung des Umbaues und der Vergrößerung des Zollgebäudes Riehen; 10) Erstellung eines Magazingebäudes im Posthofe in Bern ; 11) Fensterabschliisse in der großen Halle des Postgebäudes Bern ; 12) Telephonpavillon auf dem Postgebäude Winterthur.

An Neubauten gelangten zur Ausführung und wurden den betreffenden eidgenössischen Verwaltungen zur Benützung übergeben : 1) das Reitbahngebäude Nr. 3 in Thun ; 2) das Läufermühlegebäude Nr. 3 in der Pulvermühle Aubonne ; 3) das Zollgebäude Fossard an der genferisch-savoyischen Grenze, dessen Rohbau schon im Jahre 1881 erstellt worden war; 4) das Dampfkesselhaus bei der eidgenössischen Wafienfabrik auf dem Wylevfeld bei Bern.

Durch Postulat des Nationalrathes vom 25. Januar 1882 wurden wir eingeladen', Bericht und Antrag einzubringen, wie die Ventilations- und Beleuchtungsverhältnisse im Nationalrathssaale' einer Verbesserung unterstellt werden können.

Mit der Frage der Ventilation des Nationalrathssaales haben wir uns schon zu wiederholten Malen beschäftigt, und es hat unter Anderm unser Departement des Innern zu Ende des Jahres 1881 verschiedene Projekte für Ventilation des Saales aufstellen lassen.

Die bedeutenden 'haulichen Arbeiten und die daherigen großen Kosten, welche, die Anlage eines zweckmäßigen Ventilationssystemes in einem so großen Lokale, wie der Nationalrathssaal, im Gefolge hat, haben uns bis jetzt bestimmt, von einem Antrage auf Ausführung abzusehen. In neuerer Zeit ist es überdieß das elektrische Licht, welches die Fixirtmg des in Vorschlag zu bringenden Ventilationsprojektes beeinflußt. Vor der Aufstellung des Letztern muß nämlich die Beleuchtungsart des Saales festgesetzt werden, denn es wird die Ventilation eine wesentlich verschiedene werden, je nachdem man bei dem zu wählenden Beleuchtungssysteme mit der Entwicklung resp. mit dem Abführen von Verbrennungsprodukten zu schaffen hat oder nicht.

Es sind uns in jüngster Zeit von verschiedenen Firmen Offerten für die elektrische Beleuchtung des Saales zugegangen, die wir in jeder Richtung und hauptsächlich bezüglich Garantie für ein gleich-

92 mäßiges, ruhiges Licht genau prüfen lassen werden. Je nach Ausfall des Resultats der Untersuchung werden wir bei der Feststellung des Ventilationssystems die Einführung des elektrischen Lichtes oder einer andern zweckentsprechenden Beleuchtungsart iu's Auge fassen und Ihnen unsere einschlagenden Anträge in thunlichster Bälde vorlegen.

Infolge des Postulates des Nationalrathes vom 30. Juni 1882, lautend : ,,der Bundesrath wird neuerdings eingeladen, die Frage ,,einer anständigen und zweckentsprechenden Placirung der Journa,,listen im Nationalrathssaale in Erwägung zu ziehen und dem ,,Nationalrath darüber Bericht und Antrag vorzulegen"', haben wir ein neues Projekt für Errichtung "einer Journalistentribüne ausarbeiten lassen, worüber Ihnen demnächst eine besondere Vorlage zugehen wird.

II. Wasser- und Straßenbauten.

Die Besorgung des Unterhaltes der Straßen, Wege, Uferbauteh und Kanäle fand in gewohnter Weise statt.

In der Pulvermühle Aubonne kamen die nothweudigen Kanalarbeiten für die neue Läuferwerkanlage daselbst in Ausführung.

In der Pulvermühle Chur wurde unter Benützung des Motors eines Läuferwerkes durch Ausgrabung eines Schachtes und Anlage eines Pumpwerkes ein laufender Brunnen erstellt.

C. Mobiliar.

Im abgelaufenen Jahre war ein außergewöhnlich starker Bedarf an Neuanschaffungen hauptsächlich infolge Zutheilung von mehreren neuen Zimmern an das Handels- uudLandwirthschaftsdepartement, an das Justizdepartement und an die Bundeskanzlei, sowie wegen Einrichtung von neuen Konferenzzimmern im Bundesrathhause vorhanden. Gleichzeitig mußten die neu gemietheten Lokale der schweizerischen Samenkontroistation in Zürich mit dem nöthigen Mobiliar ausgestattet werden. Die Mobiliarkontrole gibt über die Verwendung des bewilligten Kredites nähern Aufschluß. ·

D. Beschaffung von Büreaulokalen für die eidgenössische Centralverwaltung, Büreaubedienung.

Durch Postulat des Nationalrathes vom 25. Januar 1882 sind wir eingeladen worden, für diese Behörde eine Anzahl neuer

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Kommissiouszimmer einzurichten. Auch erzeigte sich die Nothwendigkeit, dem Handels- und Landwirthschaftsdepartement eine größere Anzahl Büreaulokale und dem Justizdepartemerit, sowie der Bundeskanzlei ebenfalls noch je ein Zimmer zur Verfügung zu stellen. Durch den weiter oben erwähnten Umbau der alten Kanzlerwohnung sind wir in den Stand gesetzt worden, den verschiedenen Ansuchen entsprechen zu können. Es wurden zwei neue Kommissionszimmer eingerichtet und dem Handels- und Landwirthschaftsdepartement 7 neue Zimmer, und dem Justizdepartement, sowie der Bundeskanzlei je ein weiteres Zimmer zur Benutzung überlassen.

Wie schon in der Büdgetbotschaft pro 1881 bemerkt, sahen wir uns veranlaßt, vom 1. Januar 1882 hinweg den Hauswartdienst im Bundesrathhause, dessen Ueberwachung bis xu jenem Zeitpunkte vom zurückgetretenen Kanzler besorgt wurde, zur Erleichterung des neuen Kanzlers unter die Aufsicht und Kon troie unseres Baubüreaus zn stellen.

E. Verschiedene Aufträge betreffend Hochbau.

Auch während des verflossenen Jahres haben wir dem Baubüreau mehrere Geschäfte, welche nicht auf das eigene Hochbauwesen des Bundes, sondern auf gemiethete oder durch den Bund anzukaufende Gebäude Bezug haben, zur Begutachtung überwiesen.

Es betrifft dieß unter Andenn das Postgebäude St. Gallen, die Postlokale in Locle. Delsbergo und im Bahnhof Neuenburg, sowie das Zollgebäude ßeurnevesin. Das Nähere über diese Geschäfte ist in den Jahresberichten derjenigen Departemente. in deren Ressort die Materie einschlägt, ersichtlich.

F. Kantonale Straßen und Brücken.

1. Oberaufsicht über den Unterhalt.

Durch das Oberbauiuspektorat wurden erstlich die gewöhnlichen Inspektionen zu dem Zwecke, sich von dem gehörigen Zustande dieser Straßen zu überzeugen, vorgenommen; dann fanden solche Inspektionen auch in Folge besonderer Veranlassungen, namentlich Reklamationen der eidgenössischen Postverwaltung, statt.

Wenn im Allgemeinen auch in diesem Jahre der Zustand der Straßen, an deren'Erhaltung der Bund wegen Subveutionirung ihres Baues oder Unterhaltes oder Benutzung für seine Posten ein Interesse hat (Art. 37 der Bundesverfassung), sich als ein befriedi-

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gender herausstellte, so kamen doch auch Ausnahmen vor, welche Veranlassung gaben, Anforderungen an die Kantone zu stellen wegen Abhüli'e für Mängel betreffend die Beschaffenheit der Fahrbahn oder die Sicherheit des Verkehrs. Die Simplonstraße hat durch ein im Juli stattgehabtes Hochwasser besonders auf der Südseite ziemlich bedeutende Beschädigungen erlitten. Auch der vorzeitige Schneei'all zu Anfang Septembers veranlaßte Verkehrsstörungen auf den Bergpässen und zum Theil auch in den tiefern Ausläufern derselben , hier namentlich wegen Abschöpfungen des Bodens, welche in Folge der starken Durchnässung desselben entstanden.

In beiden Beziehungen wurde wieder Wallis vorzugsweise betroffen, wo der Schneei'all auch in den tiefern Lagen, so z. B. bis Brieg hinunter, sehr stark war. Wenn dagegen die dortige Anschlußstrecke zur Furkastraße von der Simplonstraße bei Brieg bis an die Furkastraße bei Obervvald früher Anlaß zu Bemerkungen gab, nicht nur weil ihre Beschaffenheit zufolge älterer Anlage, sondern besonders auch weil der bis dahin den Territorialgemeinden obgelegene Unterhalt den Anforderungen des jetzigen Sommerverkehrs nicht genügend entsprach , so ist nun bereits die günstige Folge einer andern Klassifikation dieser Straße, zufolge welcher der Staat sie unterhält, bemerkbar.

Im Kanton Graubünden wurde auch irn Berichtjahre mit Vornahme von Verbreiterungen, beziehungsweise Anlage von Ausstellplätzen auf Straßenstrecken , deren Breite dem jetzigen Sommerverkehr nicht genügend entspricht, fortgefahren.

Den Kantonen Uri und Tessin ist in Folge der Eröffnung der Gotthardbahn die ihnen laut Artikel 30 der Bundesverfassung bisdahin für den Schueebrueh am Gotthard zugesichert gewesene besondere Vergütung 'zum letzten Male ausbezahlt worden. Dagegenwerden sie die laut dem gleichen Verfassungsartikel ihnen wie auch den Kantonen GraubUnden und Wallis mit Rücksicht auf ihre internationalen Alpenstraßen bewilligten Summen auch künftig beziehen und demgemäß gleich jenen andern Kantonen mit der sieh daran knüpfenden Unterhaltungspflicht behaftet bleiben.

2. Subventionirung von Neubauten.

Unterm 2l. Juli 1882 hat-der Bundesrath die durch Bundesbeschluß vom 30. Januar gleichen Jahres erfolgte Zusicherung eines Bundesbeitrages für den Bau einer Straße am rechten Ufer des, Thunersees, auf der Strecke von Merligen bis Neuhaus, als in Kraft

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getreten erklärt, nachdem von der Regierung des Kantons Bern mit Schreiben vom 14. Juli die Uebernahme dei- Verantwortlichkeit für die Ausführung dieser Straße übernommen worden ist.

3. Verschiedene Straßen- und Brückenangelegenheiten.

a. B r ü c k e n b a u bei B i a u f o n d .

Wir haben im letzten Geschäftsberichte die irn vorigen Jahre stattgehabte Ausführung dieser Grenzbrücke über den Doubs gemeldet. Bei dem erst im Berichtjahre stattgehabten und von der Regierung des Kantons Neuenburg dem Bundesrathe vorgängig angezeigten Akte der Uebernahme dieser Brücke von den Bauunternehmern ließ der Bundesrath sich nicht vertreten; dagegen wurde genannte Kantonsregierung eingeladen, dem eidgenössischen Militärdepartement von demselben gewünschte Pläne von dieser Brücke einzusenden.

Uebrigens hatten wir auch die Restzahlungen Frankreichs für seinen Kostenantheil an den Kanton Neuenburg, welcher den Bau besorgt hat, zu vermitteln.

b. S t r a ß e n a n s c h l u ß z w i s c h e n M ü n s t e r t h a l (G-raubünden) und Etschthal.

Den im letzten und in frühern Geschäftsberichten über diesen Gegenstand gemachten Mittheilungen ist beizufügen , daß die Gesandtschaft in Wien dem Bundesrathe die Abschrift einer Note des k. k. österreichisch-ungarischen Ministeriums des Auswärtigen vom 22. Juni 1882 einbegleitet hat, in welcher die österreichische Regierung jede Mitwirkung zur Herstellung einer Straße von Sehluderns im Tyrol an die Grenze des Kantons Graubünden als A n schluß an die s c h w e i z e r i s c h e M ü n s t e r t h a l s t r a ß e wegen militärischer Bedenken definitiv ablehnt. Nachdem wir letztes Jahr den Beschluß des tyrolischen Landesausschusses, seinerseits diese Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, bis von den interessirten Gemeinden des Vintschgaues selbst die Initiative ergriffen werde, zu melden hatten und da nach bisheriger Erfahrung von dieser letztem Initiative wenig zu erwarten ist, so scheinen alle Schritte, welche der Bundesrath wegen der nach diesseitiger Ansicht ebenso gut im Interesse der jenseitigen wie der diesseitigen Bevölkerung liegenden und mit Erstellung einer verhältnißmäßig kurzen Straßenstrecke zu bewerkstelligenden Abnahme unserer seit zehn Jahren an der österreichischen Grenze stehenden OfenbergMiinsterthalstraße gethan hat, fruchtlos bleiben zu sollen.

96 c. M a s e i a b r ti e k e b e i As co n a.

Die im letzten Berichte über diesen Gegenstand in Aussicht gestellten weitern Mittheilungen können nur dahin gemacht werden, daß seither der Große Rath des Kantons Tessin sich zwar damit beschäftigt hat, ohne aber die Angelegenheit der endlichen Erledigung näher zu bringen, da. jede Entscheidung über diesen Brückenbau verschoben wurde, bis von Seite des dortigen Bauinspektorats die Pläne und Kostenvoranschläge über die zu seiner Sicherung auf der Flußstrecke oberhalb der Brückenstelle auszuführenden Wuhrarbeiten vorliegen würden.

G. Allgemeines Wasserbauwesen.

l Oberaufsicht über die Wasserbaupolizei.

Ueber den Stand der vorn Bundesgesetz verlangten kantonalen Gesetzgebung oder Reglementirung iu dieser Materie ist schon oben sub A. A l l g e m e i n e s berichtet worden. Mit spezieller Rücksicht darauf vorgenommene Lokalbesichtigungen durch das eidgenössische Oberbauinspektorat haben im Kanton Appenzell AußerRhoden und Inner-Rhoden stattgefunden , und es sind die Ergebnisse derselben den dortigen Kantonsregierungen mitgetheilt worden.

Ueber die Motion Zschokke, betreffend Bildung eines Schutzbauten-Unterhaltungsfonds, haben wir dem Ständerathe schon unterm 28. November abhin Bericht und Antrag unterbreitet, und es hat letzterer, dahin gehend, es sei dieser Motion für einstweilen weitere Folge nicht zu geben , die Zustimmung des Ständerathes erhalten.

Der von den eidgenössischen Räthen am 30. Juni 1882 betreffend den Geschäftsbericht des Bundesrathes und denjenigen des Bundesgerichts vom Jahr 1881 gefaßte und durch Zuschrift des Nationalrathes vom gleichen Datum dem Bundesrathe zur Vollziehung mitgeteilte Beschluß ist bezüglich seiner Bestimmung sub 4 dem Departement des Innern (Bauwesen) überwiesen worden. Diese Bestimmung lautet: ,,Der Bundesrath ist eingeladen, bei Gewährung von Bundes"subsidien an Wildwasserverbauungen von den bezüglichen Kan,,tonen ausdrücklich und als Vorbedingung die rechtzeitige Anhand,,nahme derjenigen Maßregeln zu verlangen , welche zum Schutze ,,der mit diesen Werken in unmittelbarer Beziehung stehenden Abgänge erforderlich erscheinen."

Es mag hier die Erwähnung ihre Stelle finden, daß schon der Bundesbeschluß vom 21. Juli 1871, betreffend Schutzbauten an den

97 Wild wassern und Aufforstungen im Hochgebirge, die Bestimmung enthielt, der Bundesrath werde dafür besorgt sein , daß mit den Schutzbauten auch die nöthigen Aufforstungen in angemessener Weise verbunden werden.

Demgemäß wurde °an alle auf Grund jenes Bundesbesehlusses für Schutzbauten ertheilte SubventionsbewilJigungen diese Bedingung geknüpft, soweit nach Natur der speziellen Ortsverhaltnisse.es sich darum handeln konnte. Dies ist dagegen nicht mehr geschehen , seitdem das eidgenössische Wasserbau- und Forstwesen ganz gesonderten Verwaltungen angehören und eine solche Bestimmung in die bezüglichen jetzt geltenden Gesetze nicht aufgenommen worden ist. Es wird dies nun aber wieder geschehen mit jedesmaliger Kenntnißgabe an die eidgenössische Forstverwaltung, um derselben Anlaß zu geben, die in ihr Fach einschlagenden nähern Vorschriften in den einzelnen Fällen zu ertheilen und deren Becbachtung zu überwachen.

Von den im letzten Geschäftsberichte in dieser Unterabtheilung behandelten Projekten sind einzelne während des Berichtjahres zur Subventionirung gelangt und werden daher in den hier folgenden Unterabtheilungen 2 und 3 erwähnt werden.

Diesen Fortschritt hat die Verbauung des obern Laufes des Grün bâches bei FJüelen noch nicht gemacht. Die Gotthardbahndirektion hat dafür nach mit dem Oberbauinspektorate vereinbarten Grundzügen ein vollständiges Projekt anfertigen lassen, welches auch durch Vermittlung unseres Departements des Innern der Regierung von Uri zur Kenntniß gebracht worden ist, welche aber jede Betheiligung an den Ausführungskosten abgelehnt hat.

Auf Ansuchen dieser Regierung ist das Oberbauinspektorat mit Untersuchung und Berichterstattung darüber, wie den durch den Palankabach bei Seedorf öfter verursachten Ueberschwemmungen und Verheerungen abgeholfen werden könne, beauftragt, und es ist dieser Auftrag auch ausgeführt und der Bericht der Regierung von Uri mitgetheilt worden.

In Folge eines Gewitters, welches am 21. Juli vorigen Jahres die Gegenden vom Vierwaldstättersee bis in die March betroffen hat, richteten besonders der Aabach in der Gemeinde Steinen bei Schvvyz und der Spreiteubaoh bei Lachen große Verheerungen an.

In Folge eines durch diese Ereignisse veranlaßten Gesuches der Regierung von Schwyz wurde das eidgenössische Oberbauinspektorat beauftragt, zu Händen
derselben die an diesen Bächen behufs möglichster Verhütung der Wiederkehr solcher Ereignisse zu ergreifenden Maßregeln zu begutachten, welcher Auftrag ebenfalls ausgeführt worden ist.

Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. II.

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98 Den in den letzten zwei Geschäftsberichten gemachten Mittheilungen über die diesseitige Bethätigung bezüglich der Gewässer des Kantons Zug ist beizufügen, daß dortige Regierung im Beriehtjahre ein Subventionsgesuch betreffend die Korrektion und Verbauung der' Lorze nebst Zuflüssen eingereicht, dasselbe aber infolge der darauf bezüglichen Untersuchung und Berichterstattung des eidgenössischen Oberbauinspektorats zum Zwecke der Modifikation des Projekts wieder zurückgezogen hat.

In Folge eines auf Gesuch der Regierung von Obwalden ihm ertheilten Auftrages hat das Oberbauinspektorat genaue Untersuchungen und Erhebungen am Wildbache der Laui und seinen Verzweigungen zu dem Zwecke vorgenommen, die zufolge der ungeheuren Geschiebsentleerungen dieses Baches für die Gemeinde Giswyl so zu sagen eine Lebensfrage bildende Verbauung desselben zu begutachten.

Auf Gesuch des Baudepartements von Solothurn wurde das Oberbauinspektorat mit Abgabe eines Gutachtens betreffend eine Strecke der Emme zunächst unterhalb dem Wuhre von Biberist beauftragt.

Ein Namens der Gemeinde Fischbach im Kanton Aargau von Beauftragten derselben direkt an' den Bundesrath zu Händen der Bundesversammlung gerichtetes Subventionsgesuch, betreffend die Reußkorrektion bei Fischbach-Künten-Göslikon, wurde an die Regierung von Aargau zur Vernehmlassung überwiesen. Aus einer vom 4. Juni vorigen Jahres datirten Antwort derselben geht hervor, daß die Notwendigkeit der fraglichen Korrektion schon längst anerkannt sei, daß aber ein dem jetzigen Zustande des Flusses angepaßtes Projekt nicht vorliege, daher ein solches vorbereitet werden wolle, um dasselbe dann mit einem Subventionsgesuche dem Bundesrathe einzureichen. Diese Eingabe ist bisher nicht erfolgt.

Zwei den Kanton Tessin angehende Angelegenheiten gaben zu Korrespondenzen Veranlassung einerseits mit der Regierung dieses Kantons und anderseits mit der Gesandtschaft von Italien. Dieselben betrafen: erstlich das Projekt des sogenannten V ili o r e si - K an a 1s, welcher vom Luganersee nach der Lombardei abgeleitet werden sollte ; zweitens Rechnungsverhältnisse betreffend Räumungsarbeiten an der T r e s a , welche von Tessin und Italien gemeinschaftlich zu bestreiten sind.

99 Ueber die A b f l u ß v e r h ä l t n i s s e d e s V i e r w a J ds t ä d t e r s e e s reichte die Expertenkommission ihr sehr umfangreiches Elaborat mit einem die Beantwortung der Expertenfragen enthaltenden Schlußberichte ein, welch letzterer im Drucke vervielfältigt und den betheiligten Kantonen, sowie der Stadt Luzern mitgetheilt wurde. Das Hauptergebniß ist, daß die Senkung der Hochwasserstände des Vierwaldstättersees möglich ist, daß dieselben aber besonders wegen des dazu erforderlichen Umbaues des Reußwehres in Luzern bedeutende Kosten verursachen würde.

Wegen des Projektes der T i e f e r l e g u n g der H o c h w a s s e r s t ä n d e d e s B o d e n s e e s , nämlich lediglich z u Beurtheilung der daherigen technischen Fragen, war im Berichtsjahre eine Konferenz von Technikern der verschiedenen bei der -Sache betheiligten Staaten angesetzt. Dieselbe mußte aber wegen eingetretener Verhinderungen wieder verschoben werden.

2. Subventionirung von Korrektionen und Verbauungen durch den ßundesrath.

Den nachstehend kantonsweise aufgeführten Subventionsbewilligungen und Beitragszahlungen wird die Bemerkung vorangeschickt, daß in allen Fällen, gestützt auf vorgenommene Inspektionen, die nöthige Prüfung der Projekte und der Abrechnungen stattgefunden hat.

K a ri t o n B e r n.

Die schon im letzten Berichte aufgeführten subventionirten Werke werden hier nach der dortigen Reihenfolge wieder behandelt wie folgt : 1. G r ü n b a c h bei Mer ü g e n am T h u n e r s e e .

Die Verbauung dieses Wildbaches in der sogenannten Hölle wurde vollendet und an den Bundesbeitrag für diese Abtheilung eine Restzahlung geleistet von Fr. 448. 60.

2. Biedernbach bei Oberhofen.

An die im Berichtsjahre fortgesetzten Korrektionsarbeiten an diesem Bache wurde eine weitere Beitragszahlung geleistet von Fr. 4800.

3. B e t t e l r i e d b a c h bei Z w e i s i m m e n.

Die Ausführung der Verbauungsarbeiten im obern Laufe dieses Wild bâches ist im Berichtsjahre sehr weit vorgerückt und es wurde daran eine Beitragszahlung geleistet von Fr. 6000.

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4. Z e i g b a c h bei St. S t e p h a n (Simmenthal).

Dieses, wie das vorgenannte des Bettelriedbaches, sehr vollständige Verbauungswerk ist voriges Jahr vollendet worden, und es wurde daher daran der Rest des Bundesbeitrages ausbezahlt mit Fr. 3190. 50.

5. V e r b a u u n g des Gersternbaches bei Sigriswyl.

Dieser Bau ist begonnen und es ist daran eine Beitragszahlung geleistet von Fr. 2600.

6. V e r b a u u n g des L u g i g r a b e n s bei Diemtigen.

An diese im Berichtsjahre fertig gestellte Arbeit ist der Bundesbeitrag ausbezahlt worden mit Fr. 1533. 35.

7. Die K o r r e k t i o n des D o r f b a c h e s bei Hil terfin g en ist ebenfalls fertig ausgeführt und hat einen Beitrag erhalten von Fr. 2850.

8. K o r r e k t i o n der Z u l g bei S t e f f i s b u r g .

Die Ausführung dieses größern Werkes ist im Berichtsjahre wesentlich gefördert worden und es wurden entsprechend der Arbeitsleistung an den Bundesbeitrag bezahlt Fr. 13,400.

9. K o r r e k t i o n s - und V e r b a u u n g s a r b e i t e n an d e r G ü r b e bei W a t t e n w y l .

An den Bundesbeitrag für diese voriges Jahr begonnenen Arbeiten wurden bezahlt Fr. 2500.

Im Berichtsjahre wurden Bundesbeiträge zugesichert an folgende Werke : 1 0 .K o r r e k t i o n d e r A a r e u n t e r h a l b T h u n m i t d e r Z u l g z u n ä c h s t d e r M ü n d u n g i n d i e Aare.

Es handelt sich hiebei um Vollendungs-, beziehungsweise Ergänzungsarbeiten an diesem in der Hauptsache schon früher ohne Subvention ausgeführten Werke. Entsprechend dem Vorrücken der Arbeiten im Berichtsjahre wurden an den Bundesbeitrag bezahlt Fr. 17,300.

11. V e r b a u u n g des R i e d b a c h e s bei L e i ß i g e n .

Die Arbeiten, bestehend in Drainirungen und Verbauungen zu Beseitigung von das Dorf Leißigen bedrohenden Bodenabrutschungen,

101

wurden im projektirten Umfange vollendet und es wurde dafür ein Bundesbeitrag ausbezahlt von Fr. 1239. 08.

Total der obigen irii Berichtsjahre an den Kanton Bern ausbezahlten Bundesbeiträge Fr. 55,861. 53.

Bezüglich einer beabsichtigten Korrektion der Simme an der Lenk und eines dieselbe betreffenden Subventionsgesuches machte die Regierung von Bern eine vorläufige Mittheilung, welche noch zu keiner Schlußnahme Anlaß gab.

K a n t o n Seh wy z.

Laut den zwei letzten Geschäfsberichten sind diesem Kanton in den Jahren 1880 und 1881 Bundesbeiträge zugesichert worden: Für Korrektionen und Verbauungen an verschiedenen Bächen in Inner-Wäggithal, sodann am Tobelbach bei Schwyz und am Tiefenbach bei Gersau.

Dazu sind im Berichtsjahre solche Zusicherungen gekommen für den Wildbach Bächlera im Muotathal, für den Steinbach im Euthale, Gemeinde Einsiedeln, und für den Mosenbach in der Gemeinde Galgenen.

Zur Ausführung ist noch keines dieser Projekte gelangt.

K a n t o n Ob w a i d en.

Hier ist an der Korrektion und Verbauung der k l e i n e n S c h l i e r e n gearbeitet worden. Mit der auf 150m. Länge von der Chausseebrüeke abwärts ausgeführten Einschränkung des Baches wurde bereits eine sehr bedeutende Vertiefung seines Bettes bewirkt und damit der bei dieser Brücke wegen der hohen Lage desselben bestandene gefährliche Zustand beseitigt. Mit der weitern Fortsetzung dieser Korrektion nach abwärts kann daher nun zugewartet werden, bis die Verbauungen im obern Laufe des Baches weiter gefördert sein werden. Dieselben sind zwar auf der untern Partie im sogenannten Seveli vollendet, und auch die für die obere Partie in der Gärtli- und Schlattalp projektirten Arbeiten sind, abgesehen von vorgenommenen Modifikationen, ausgeführt. .Aber man hat sich, Angesichts der damit erzielten guten Wirkung und der großen Wünschbarkeit ihrer Ausdehnung auch auf andere Strecken des Bachlaufes, hiezu entschlossen. Für diese Arbeiten an der kleinen Schlieren wurde im Berichtsjahre eine Beitragsquote ausbezahlt von Fr. 7240.

102

K a n t o n N i d w a i d e n.

Die Verbauung des Buochser Dorfbaches wurde gänzlich vollendet, .und es ist der Rest des Bundesbeitrages für dieselbe mit Fr. 466. 94 ausbezahlt worden. Auch dieses sehr vollständige Werk verspricht nach dea bisherigen Erfahrungen besten Erfolg.

K a n t o n G l a r u s.

Indem in der Ausdehnung des Bergsturzes von Elm auch das Bett des Sernftbaches verschüttet wurde, ergab sich das Bedürfnis, ein solches in geeigneter Richtung neu herzustellen. Für diese Sernftkorrektion ist eine Bundessubvention von der Regierung von Glarus nachgesucht und vom Bundesrathe bewilligt worden. Dieselbe befindet sich laut erhaltener Anzeige auch in Ausführung.

An der noch nicht in ganzer Ausdehnung vollendeten Korrektion und Verbauung der Guppenruns bei Schwanden etc. sind im Berichtsjahre nur Unterhaltungsarbeiten auf den schon ausgeführten Strecken vorgekommen.

K a n t o n F r e i b u r g.

Das schon früher erwähnte Projekt der Verbauung des Wildbaches Mortivue bei Semsales ist im Berichtsjahre zum Abschlüsse gekommen, und der Bundesrath hat auf Gesuch der Regierung von Freiburg dasselbe genehmigt und für die Ausführung dieses Verbauungswerkes einen Bundesbeitrag zugesichert.

K a n t o n Solo t hur n.

Die Regierung dieses Kantons hat um eine Bundessubvention für die Korrektion des verwilderten Emmenlaufes auf der 1600 m.

langen Strecke von der Grenze des Kantons Bern bis zum Wehre bei Biberist, von welchem abwärts die Korrektion schon ausgeführt ist, nachgesucht und der Bundesrath hat diesem Gesuche entsprochen.

K a n t o n B a s e 11 a n d.

Diesem Kanton wurde eine Subvention zugesichert aü die Korrektion der Ergolz, auf der. 719 m. langen Strecke von unterhalb Bökten bis zum Sissacher-Mühlewehr, und des Homburgerbaches auf der 821 tn. langen Strecke vom Dorfe Thürnen bis zur Mündung dieses Baches in die Ergolz.

103 K a n t o n S c h a f f h a u s e n.

Im letztjährigen Berichte wurde erwähnt, daß eine von Schaffhausen beabsichtigte Korrektion der Wutach zwischen Schleitheim und Stühlingen, weil dieses Wasser auf der fraglichen Strecke die Landesgrenze bildet, ein Einverständniß mit der großh. badischen Regierung erfordere. Dieses Ein verstand uiß ist denn auch auf dem Wege kommissarischer Verhandlung erzielt worden.

An der Bewuhrung des Rheines boi Rüdlingen, welche die rechtseitige Ergänzung der von Zürich auf der linken Seite im Anschlüsse an die Thurkorrektion auszuführenden Rheinkorrektion bildet und für welche Schaffhausen laut früherer Mittheilung ein Bundesbeitrag zugesichert ist, wurde im Berichtsjahre gearbeitet.

K a n t o n St. G a l l e n .

Hier ist an den nachbenannten, schon in frühern Geschäftsberichten besprochenen Werken gearbeitet und es sind dafür im Berichtsjahre die beigesetzten Beitragszahlungen geleistet worden: Verbauung des Vilterser Dorfbaches .

.

. Fr. 2,000. -- Korrektion und Verbauung des Kaltbrunner Dorfbaches ,, 13,000. -- Verbauung des Kirchenbaches zu Wallenstadt . ,, 2,400. -- Total Fr. 17,400. -- Kanton Graubünden.

In diesem Kanton sind von den für das letzte Jahr angemeldet gewesenen Arbeiten im devisirten Betrage von Fr. 151,904. 94 nur solche im Kostenbetrage von Fr. 56,392. 88 ausgeführt worden, und es wurden daran Bundesbeiträge verabfolgt im Betrage von Fr. 19,376. 25.

Diese Beiträge vertheilen sich auf folgende Flußgebiete und Arbeiten : 1. G e b i e t des V o r d e r r h e i n s : Fortsetzung der Glennerkorrektion im Valserthale und Ergänzungsarbeiten an der Glennerkorrektion bei Ilanz.

2. G e b i e t des H i n t e r r h e i n s : Fortsetzung des Wuhrbaues in der Isla bei Rhäzüns.

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3. G e b i e t des v e r e i n i g t e n R h e i n s : Fortsetzung der Rheinkorrektionsarbeiten auf Gebiet der Gemeinden Ems, Chur und Trimmis; Verbauungsarbeiten an der Altenschutzrüfe und Valpargherarüfe bei Chur; Kanalanlage an der Theilerrüfe bei Maienfeld-Jenins ; Korrektionsarbeiten an der Landquart bei Grüsch.

4. G e b i e t d e s I n n : Verbauung der Rufe von Val Bugliauna bei Scanfs.

5. G e b i e t d e s R a m : Fortsetzung der Rüfeverbauung von Archa granda, Gemeinde Valcava.

6. G e b i e t des P o s c h i a v i n o : Verbauung der Rufe von Val Vestagione, Gemeinde Brusio.

Die von der Regierung von Graubünden für die vorgenannten Flußgebiete ohne Posehiavino, "dagegen mit Moësa für das Jahr 1883 eingereichten Bauanträge sind im devisirten Kostenbetrage von Fr. 90,015. 70 genehmigt worden. Die Beschlußfassung über eine neu angemeldete größere Arbeit (Drainirungen bei Fettan zu Beseitigung von Bodenbewegungen) mußte verschoben werden, weil bei Eingang der Anmeldung die Jahreszeit für die Lokalbesichtigung schon zu spät war.

K a n t o n T e s s i n.

Die rechtseitige Bewuhrung der Verzasca vom Austritte dieser letztem aus der Felsschlucht unterhalb der Chausseebrücke bis zur Bisenbahnbrücke, deren Inangriffnahme im letztjährigen Berichte gemeldet wurde, ist im Berichtjahre vollendet worden. Der dafür ausbezahlfe Bundesbeitrag beläuft sich auf Fr. 20,715. 30.

Für die Fortsetzung dieser Bewuhrung unterhalb der Eisenbahnbrücke ist das Projekt von der Regierung von Tessin eingereicht und vom Bundesrathe genehmigt worden.

Ebenso wurde für ein Stück Wuhr an der Maggia zu Boschetto, Gemeinde Cevio, und für einen Kolmatirungskanal in dieser Gemeinde das Projekt genehmigt und an die Kosten ein Bundesbeitrag bewilligt.

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Endlich ist genannter Regierung eine Subvention zugesichert, worden für eine Wuhrstrecke am Brenno bei Malvaglia im Bleniothale, welche einem früher schon mit Subvention aus der Hülfsmillion theilweise ausgeführten Korrektionsprojekte entspricht.

K a n t o n Waadt.

An die in Fortsetzung der Verbauung des obern Laufes der Gryonne im Berichtjahre ausgeführten Arbeiten ist eine Beitragszahlung von Fr. 4166. 67 geleistet worden. Für das Jahr 1883 wurde das Bauprogramm für dieses Verbauungswerk festgestellt.

Uebrigens hat sich dasselbe auch im letzten Jahre bei vorgekommenen sehr starken Anschwellungen der Gryonne sehr gut bewährt.

Kanton Wallis.

An die Entsumpfungskanäle, deren Ausführung auch letztes Jahr auf den verschiedenen Abtheilungen des Rhonethaies fortgesetzt wurde, sind Bundesbeiträge im Gesammtbetrage von Fr. 21,166. 08 ausbezahlt worden. Dieses parallel zur Rhonekorrektion laufende Werk ist auf einzelnen Abtheilungen bereits vollendet und nähert sich auch auf andern successive der Vollendung. Wenn daher seine große Bedeutung für das Rhonethal schon thatsächlich vorliegt, so stellt sich anderseits auch das damit gesteigerte Erfordernis vor Augen, die Rhone' und deren mit diesen Kanälen öfter unterfahrene Zuflüsse vollständig in Schranken zu halten, indem ihr Austreten an diesen Kanälen großen Schaden veranlassen müßte.

Bundesbeiträge wurden ferner an den Kanton Wallis für folgende Arbeiten und in. beigesetzten Beträgen verabfolgt : Verbauung des Wildbaches Bruson-Proz-Frey bei Chable, Gemeinde Bagnes Fr. 1,943. 60 Verbauung der Bonne-Eau bei Siders ,, 908. 25 Korrektion der Visp bei Täsch-Randa .

,, 1,866. 67 Total 'für den Kanton Wallis Fr. 25,884. 60 Außerdem wurde an Wallis für die Entsumpfungskanäle aus der Hülfsmillion ein Beitrag von Fr. 9435. 81 bezahlt.

Sämmtliche vorstehend aufgeführten Beitragszahlungen an die Kantone aus der Bundeskasse zusammen ergeben die Summe von Fr. 151,111. 29 und sie erreichen somit die Büdgetsumme von Fr. 170,000 nicht. Dieß würde dagegen der Fall gewesen sein, wenn alle Arbeiten, welche für 1882 angemeldet waren, ausgeführt

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worden und zugleich alle Abrechnungen rechtzeitig eingegangen wären, um die Beitragszahlungen noch aus dein letztjährigen Budget leisten zu können. Bei der immer bestehenden Ungewißheit über das Maß der wirklich zur Ausführung gelangenden Arbeiten läßt sich die erforderliehe Büdgetsumme nicht genau bemessen, für das laufende Jahr dürfte indessen die vorstehende für dasselbe auch wieder angenommene Summe kaum zu hoch sein, vielleicht sogar nicht ausreichen.

3. Große Gewässerkorrektionen, subventionirt durch besondere Bundesbeschlüsse.

a. Rheinkorrektion von Tardisbrüclce bis Monstein /St. Gallen und GraubündenJ.

Hier ist wieder mit Ausführung der verschiedenen Vollendungsarbeiten, wie sie in den letzten Berichten schon wiederholt bezeichnet worden sind, fortgefahren worden. An St. Gallen konnte das Jahresmaximum von Fr. 150,000 an die Kachsubvention schon auf Grund der in den frühern Jahren ausgeführten Arbeiten verabfolgt werden, indem die ergangenen Kosten bereits den Betrag des Voranschlages, nach welchem die letztere bestimmt wurde, überstiegen haben. Vor Leistung der auf das Jahr 1884 fallenden Restzahlung ist nachzuweisen , daß die Vollendung der Korrektion, für welche laut Art. l des Bundesbeschlusses vom 16. August -1878 die Nachsubvention bewilligt wurde, wirklich erfolgt sei.

Auf der Strecke des Kantons Graubünden wurde entsprechend den im Berichtjahre ausgeführten Arbeiten ein Beitrag " von Fr. 17,572. 10 (Jahresmaximum Fr. 20,000) ausbezahlt.

Besondere Vorkommnisse sind vom Rhein aus dem vergangenen Jahre nicht zu- melden, indem bedeutendere Hochwasser an demselben nicht vorgekommen sind.

In der Durchstichangelegenheit haben sich die letztes Jahr gemeldeten bessern Aussichten für dieselbe bisher nicht erfüllt.

b. Rhonekorrektion in Wallis und Waadt.

Im Kanton Wallis wurden auf der ganzen Linie die Vollendungsarbeiten betrieben ; bedeutendere Dimensionen hatten dieselben aber nur an folgenden Stellen: auf Gebiet der Gemeinde Granges, wo Erhöhung der Dämme, sowie Erhöhung und Verlängerung der Traversen sich als nöthig

107 erwies, um das Ueberfluthen der erstem zu verhindern und die Fortbewegung der Geschiebe zu fördern; bei Sion, wo auf der Strecke von dortiger Brücke abwärts rechtseits die Hinterdämme noch fehlten und daher letztes Jahr ausgeführt wurden; endlich bei Rosei auf der rechten Seite zunächst unterhalb der Dransemündung, wo ein Stück weit noch das ganze System der Rhonekorrektion auszuführen war, weil bisher die Wuhrpflichtigkeit daselbst im Streite lag.

Von denjenigen zur Unternehmung der Rhonekorrektion gehörigen Arbeiten aa den Zuflüssen, welche sich auf deren Einschränkung von ihrem Austritte aus den Seitenthälern oder Schluchten bis zur Rhone beziehen, kamen letztes Jahr noch solche von etwas größerem Belange vor: an der Baltschieder bei Baltschieder; an der Bietsch bei Raron und an der Bonne-Eau bei Siders.

Der Kostenbetrag der an Rhone und Zuflüssen ausgeführten Arbeiten gestattete, an den Kanton Wallis eine Abschlagszahlung auf die Nachsubvention von Fr. 60,000 als dem Jahresmaximum zu verabfolgen.

Auf Gebiet des Kantons Waadt sind im Berichtjahre ebenfalls eine Reihe von Arbeiten ausgeführt worden, welche auf die Vervollständigung und Konsolidirung der Eindämmung der Rhone abzielen. Dieselben finden sich in der eingereichten Abrechnung im Einzelnen verzeichnet, wie dies auch auf derjenigen von Wallis der Fall ist. Entsprechend den dafür ergangenen Kosten ist an den Bundesbeitrag für Waadt eine Abschlagszahlung von Fr. 23,306 (Jahresmaximum Fr. 40,000) geleistet worden.

Noch mag hier die Erwähnung ihre Stelle finden, daß an der Mündung der Rhone in den Genfersee es mindestens sehr wünschbar erscheint, die Einschränkung mit niedrigen Werken über das Delta, welches sich im Lauf der Jahre vor diese Mündung gelegt hat, bis zum tiefen See zu verlängern, um die Geschiebsabfuhr zu fördern, beziehungsweise die Versandung des Rhonebettes auf der untersten Strecke zu verhindern.

Die Rhone hatte während des Monats Juli letzten Jahres durchgehends hohe Wasserstände; der höchste war der vom 9. Juli, welcher das bisher am Pegel von Sion beobachtete Maximum von 3,70m erreichte. Derselbe wurde durch ein ganz enormes An-

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sehwellen aller von der linkseitigen, die Grenze gegen Italien bildenden Gebirgskette kommenden Gewässer, von Val cTAnniviers aufwärts bis zur Binn oberhalb Brieg, verursacht. Daher erreichten besonders die Rhone oberhalb der Mündung der Visp und dieser letztere von der Monte' Rosa - Gruppe kommende Zufluß eine ganz außerordentliche, bisher nicht vorgekommene Höhe. Dagegen war der Wasserstand der Rhone im untern Laufe ein weniger extremer, indem die dortigen Zuflüsse von der linken Seite, wie überhaupt alle Zuflüsse von der rechtseitigen Gebirgskette nicht stark angeschwollen waren.

Abgesehen von einzelnen Beschädigungen besonders auf der Strecke von Granges, wo die Eisenbahn überschwemmt war, bewährte sich die Rhonekorrektion im Allgemeinen auch bei diesem Anlasse.

c. Juragewässerkorrektion.

· Nachdem wir uns in der Botschaft vom 3. November abhin, betreffend das Gesuch um Nachsubvention der an diesem Korrektionswerke betheiligten Kantone, über letzteres in jeder Beziehung einläßlich geäußert haben, glauben wir unter Bezugnahme darauf uns hier kurz fassen zu dürfen. Eine Beitragszahlung wurde nur an die Kantone der obern Korrektion irn Betrage von Fr. 50,000 geleistet. Der für den Kanton Bern noch vorhandene Subventionsrest wird erst ausbezahlt werden, nachdem auch die Kanalstrecke Meyenried-Büren vollendet sein wird.

In vorgenannter Botschaft ist auch die Gestaltung der Wasserstandsverhältnisse im Gebiete der Juragewässerkorrektion unter dem Einflüsse eines im September 1881 eingetretenen maximalen (dem von 1852 gleichkommenden) Standes der Aare zu Aarberg mitgetheilt worden und es hat sich daraus ergeben, welche sehr große Retention zu Gunsten des untern Aarelaufes damals stattfand, trotzdem der Bielersee und entsprechend auch der Neuenburger- und Murtensee bedeutend unter dem für die Zeit nach Ausführung der Korrektion vorgesehenen Maximalstande geblieben sind. Erst in den letzten Tagen Dezembers und in den ersten des Januars abhin ist nun wieder eine Anschwellung dieser Gewässer eingetreten, bei welcher zwar die Aare zu Aarberg den Stand vom September 1881 nicht erreichte, dagegen die drei Seen unter dem Einflüsse ihrer übrigen"Zuflüsse bedeutend höher angestiegen, sind als damals, und es erscheint mit Rücksicht auf die sich daran knüpfende Frage bezüglich des Erfolges der Juragewässerkorrektion angemessen, hier einige den hydrometrischen Aufzeichnungen unseres Baubüreaus.

entnommene einschlägige Daten aufzunehmen.

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Das Verhältniß der beiden vorgenannten höchsten seit der Ausführung der Juragewässerkorrektion vorgekommenen Hochwasser zum Maximum vor derselben und zu dem vorgesehenen Maximum nach derselben ergibt sich aus folgenden Zahlen: Die im Jahr '1801 (eine frühere Angabe geht noch bedeutend höher) und später beobachteten höchsten Wasserstände des Bielersees betrugen, ausgedrückt in Höhe über dem Nullpunkte des Pegels von Murgenthal, 31,50m. bis 32,00m. Das für die Zeit nach Ausführung der Korrektion vorgesehene Maximum ist 29,70 m.

Besagte beide Hochwasser betrugen nun: Für Aare (Aarberg).

m.

Bielersee

m.

Neuen- Murtnerburgersee see.

m.

m.

Das vom September 1881 Das von Dezember/Januar 1882/83

48,45

28,86

28,51

28,93

47,73

29,61

30,08

30,49

Also letzteres

-- 0,72

+ 0,75

+1,57

+ 1,56

Trotzdem somit die Aare zu Aarberg jetzt 0,72 m. tiefer stand als 1881, stieg der Bielersee um 0,75 m. höher an als damals, erreichte aber dennoch nicht ganz das vorgesehene Maximum. Der Neuenburgersee stieg 1,57 m. und der Murtnersee 1,56 m. höher als 1881. Indem dabei aber der erstere nur 0,47 m. und der letztere 0,88 m. über dem Bielersee stand, was innert dem .normalen Höhenunterschiede zwischen jenen und diesem liegt, so ergibt sich daraus, daß dieselben das für künftig vorgesehene Maximum ebenfalls nicht überschritten haben und daß sie wie der Bielersee weit unter den früher vorgekommenen maximalen Ständen geblieben sind. Die Aare war zu Meyenried bloß 0,17m. höher als 1881.

Berücksichtigt man dabei, daß das seltene Eintreten des ungünstigsten Falles, nämlich das Zusammentreffen eines immerhin sehr hohen Aarestandes zu Aarberg mit einer ganz außerordentlichen Anschwellung der übrigen Zuflüsse der Seen, das letzte Hochwasser der letztem veranlagte, so muß doch wohl auch dieses Ereigniß als Beweis für den Erfolg der Korrektion angesehen werden.

d. Melchaa- und Aawasserkorrektion.

Hier wurde erstlich der Damm auf der rechten Seite der großen Schlieren ausgeführt, welcher den Zweck hat, die Mündung dieses geschiebreichen Zuflusses nach abwärts zu verlegen, um

110 damit eine der Verschüttung durch denselben bisher ausgesetzt gewesene Strecke des Aalaufes von 600 m. Länge davor zu schützen und also die Vertiefung des Bettes auf derselben zu Gunsten des Gefälles auf der obern Strecke zu ermöglichen.

Die weitem Arbeiten bezogen sich auf Vervollständigung und Konsolidirung der Uferversicherungen längs dem ganzen neuen Aalaufe, wie ferner Verbreiterung und Vertiefung des Bettes erstlich auf der hoch aufgeschotterten Partie bei der alten Melchaamündung und dann besonders auch auf der Strecke vom Seeausflusse bis zur Dorfbrücke in Samen. Die Erfahrung des letzten Sommers hat, indem der See bei Anlaß starker Zuflüsse wieder einen ziemlieh hohen Stand erreichte, bewiesen, daß diese Arbeiten noch vervollständigt, namentlich auch auf eine zu enge Partie unterhalb genannter Brücke ausgedehnt werden müssen, und es bildete dieß daher die noch übrige Hauptaufgabe für die Zeit des Niederwasserstandes 1882/83, für deren Lösung aber die bekannten außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse dieses Winters sich sehr ungünstig gestalteten.

Zufolge des Fortganges der Ausführung wurde wieder das Jahresmaximum von Fr. 35,000 an den Bundesbeitrag für die Melchaaund Aakorrektion ausbezahlt, so daß jetzt nur noch ein kleinerer Rest für den Zeitpunkt der gänzlichen Vollendung zahlbar bleibt.

e. Aarekorrejttion im Haslithal.

An die durch Bundesbeschluß vom 16. August 1878 für dieses Werk gewährte Subvention wurde die zweite Jahresrate von Fr. 40,000 ausbezahlt, nachdem eine Inspektion dessen guten Zustand ergeben hatte. Dasselbe hatte im Laufe des letzten Sommers ein außerordentliches Hochwasser, jedenfalls das höchste seit seinem Bestände, auszuhalten. Dieses Hochwasser fand am gleichen Tage statt, wie das früher erwähnte der Rhone, nämlich am 9. Juli, wobei auffallend ist, daß letzteres, wie früher bemerkt, seinen Ursprung nicht in der Gebirgskette zwischen Wallis und Bern, sondern in der gegenüberliegenden, die Grenzscheide gegen Italien bildenden, hatte.

f. Neueste Subventionszusicherungen.

Durch Schlußuahmen der eidgenössischen Räthe vom 28. Juni 1882 sind neuerdings Bundesbeiträge zugesichert worden: Dem K a n t o n A a r g a u für die Korrektion der Aare von Böttstein bis zur Mündung in den Rhein.

Ili Dem K a n t o n Z ü r i c h für Korrektionen an der Thur (inklusive den Rhein zunächst der Thurmündung), der Töß, der Glatt, der Limmat und der Sihl.

Dem K a n t o n T h u r g a u für die Korrektionen an der Thur und der Murg.

Dem K a n t o n St. G a l l e n für die Binnengewässerkorrektion im Bezirk Werdenberg.

Die Subventionsbewilligung für die Aarekorrektion im Aargau, bezüglich welcher die Frist für Eiureichung der Ausweise bis Ende 1883 läuft, gab dein Bundesrathe noch keine Veranlassung zu weiterer Bethätigung.

Die schon vor dem Subventionsbeschlusse begonnen gewesene Ausführung der Korrektionen in den Kantonen Zürich und Thurgau wurde auch seither fortgesetzt, und indem daher dem Bundesrathe die auf diese Fortsetzungen bezüglichen technischen Vorlagen zur Genehmigung eingereicht worden sind, hat die .vorschriftmäßige Behandlung und Erledigung derselben stattgefunden.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat den nöthigen Nachweis für die Sicherung der Ausführung der genannten Binnengewässerkorrektion geleistet und der Bundesrath hat sodann die Beitragszusicherung als -in Kraft getreten erklärt.

Auch wurde dem Ausführungsprojekte die definitive Genehmigung ertheilt und die Arbeiten befinden , sich schon während des ganzen Winters 1882/83 in vollem Gange.

;

g. Pendente Subventionsgesuche.

In Behandlung vor den eidgenössischen Käthen befinden sich : laut bundesräthlicher Botschaft vom 16. Dezember 1881, das Gesuch von Graubünden, betreffend Landwasserkorrektion zu Davos; laut bundesräthlicher Botschaft vom 14. April 1882, Subventionsgesuch von Graubünden, betreffend Rheinkorrektion im Domleschg ; laut bundesräthlicher Botschaft vom 22. September 1882, Subventionsgesueh vonWaadt, betreffend Korrektion der Veveysej laut .bundesräthlicher Botschaft vom 10. Oktober 1882, Subventionsgesuch von Tessin, betreffend Tessinkorrektion ; laut bundesräthlicher Botschaft vom 3. November 1882, Gesuch um Nachsubvention für die Juragewässerkorrektion der Kantone Freiburg, Waadt und Neuenburg und des Kantons Bern ;

112

laut bundesräthlicher Botschaft vom 1. Dezember 1882, Subventionsgesuch von Waadt für die Korrektion des untern Laufes der Gryonne.

Ein weiteres Subventionsgesuch hat die Regierung von Bern unterm 19. Dezember 1882 eingereicht, betreffend die Korrektion der untern Emme von der Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg abwärts bis an die Kantonsgrenze Beru-Solothurn.

h. Linthunternehmung.

Dem Amtsberichte der Linthkommission für 1882 entnehmen wir Folgendes : In Vollziehung des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1882, betreffend Aenderung und Ergänzung des Bundesgesetzes vom 6. Dezember 1867 über -die Unterhaltung des Linthwerkes, in Kraft getreten am 10. Oktober abbin, hat die Kommission das Reglement für den Einzug- der Linthbeiträge entworfen und den Regierungen der Linthkantone zur Vernehmlassung mitgetheilt, deren Autworten im Berichtsjahre aber noch nicht eingegangen sind. Die im letzten Berichte in Aussicht genommene gänzliche Erledigung der Baggerungsangelegenheit beim Rapperswylerseedamme hat sich noch nicht vollzogen und ist daher der Linthingenieur beauftragt, darüber zu wachen, daß dieselbe im laufenden Jahre erfolge.

Die nach letztjähriger Meldung vorgenommene Untersuchung hat ergeben, daß die zu Zürich in Ausführung befindlichen Quaibauten für die Abflußverhältnisse des Zürichsees keine nachtheiligen Folgen haben werden.

Zufolge der für die Schifffahrt im Linthkanal günstigen Wasser· stände im Sommer und bis in das Spätjahr hat sich dieselbe gegenüber den Vorjahren etwas* gehoben, in Folge dessen die Löhne für das aufwärts Recken der Schiffe Fr. 575. 75 mehr als 1881 (im Ganzen Fr. 4618. 10) betrugen.

Der im letzten Berichte gemeldete Anstand mit der Niederurner-Hintergrabengenossame wurde geregelt. Der NiederurnerHintergraben wurde auf dem Exekutionswege gereinigt wegen Unterlassung dieser Arbeit Seitens des Vorstandes der Genossame.

Die im Berichtsjahre ausgeführten Arbeiten betreffen außer dem · gewöhnlichen Unterhalte: am E s c h e r k a n a l den Umbau eines alten Wuhres und am L i n t h k a n a l die Fortsetzung der Anlage von Stein- und Faschinenwuhren zum Zwecke der regelmäßigen Gestaltung des Mittelprofiles. Dann ist auch an der Fortsetzung der Korrektion unterhalb Grynagearbaitet und sind ferner

113 Arbeiten für Rechnung der betreffenden G-enossamen an den Hintergraben von Schanis-Uznaçh, Eilten-Tuggen und Niederurnen ausgeführt worden.

Die ergangenen Kosten betragen: Für den Escher- und den Linthkanal .

. Fr. 35,147. 29 Für die Korrektion unter Grynau .

. ,, 12,194. 31 Verwaltung und allgemeine Auslagen .

. ,, 12,815. 09 Zurückzuerstattende Auslagen für Hintergraben etc. .

.

.

.

.

. fl 10,637. 28 Total Fr. 70,793. 97 gegenüber Fr. 69,374. 96 im Vorjahre.

Bezüglich des Vermögensstandes wird als Ergebniß der Rechnung für 1882, welche aber die Revision noch nicht passirt hat, tnitgetheilt: Stand zu Ende 1881 Fr. 427,255. 71 ,, ,, ,, 1882 .,, 418,222. 79 also Verminderung Fr. 9,032. 92 welche -aber auf den Kredit für die Grynauerkanal-Korrektion .zu schreiben-ist.

4. Hydrometrie.

Die daherigen Arbeiten wurdeji vom eidgenössischen Baubüreau in gewohnter Weise betrieben. Der anormale Charakter der Wasserstandsvevhältnisse im letzten Jahre gab auch noch zu besondern Erhebungen und Aufzeichnungen Veranlassung. Dieser Charakter trat schon im Beginne des Jahres hervor, indem alle Gewässer einen seit langer Zeit nicht mehr beobachteten niedrigen Stand und also eine entsprechend geringe Wassermenge hatten, und dies war nicht nur in den Wintermonaten, sondern auch später verhältnißmäßig zur Jahreszeit der Fäll, da die regelmäßige, durch die Schneeschmelze im Gebirge verursachte Anschwellung aus Mangel an Schnee fast ganz ausblieb. Es wurden daher zu Ermittlung der Niederwasserstände dieses Jahres die Kantonsregierungen um vollständigere Mittheilungen, als die den regelmäßig eingesandten Pegelbeobachtungen zu entnehmenden, angegangen. Zu einem solchen Ansuchen wurde dann auch von dem Hochwasser Veranlassung genommen, welches .erst zu Ende Dezember eingetreten ist. Bezüglich dieses letztern hat sich, wie zwar im Allgemeinen schon a priori anzunehmen war, ergeben, daß es vorzugsweise vom ßundesblatt. 35. Jahrg. Bd. 11.

°8

114 Hügellande und den Vorbergen, etwa bis zur Höhe von 1500 m.r gespeist wurde, dagegen, nicht vom Hochgebirge; so blieb z. B.

der Rhein in Graubünden auf Niederwasser und erhob sich auch die Rhone im Wallis kaum über dasselbe, während allerdings diekleinern Zuflüsse der letztern, und zwar im Gegensatze zum Hochwasser vom Juli besonders die von der rechten Seite kommenden, sehr hoch anschwollen.

Die Ursache dieses erst an der Jahreswende stattgehabten Hochwassers war der nach vorangegangenem Schneefalle eingetretene Regen. Von den größern Flüssen giengen am höchsten die Aare und der Rhein unterhalb der Mündung der erstem, indem auch alle Zuflüsse des letztern von dort abwärts und von beiden Seiten 'sehr hoch angeschwollen waren. Die Aare war, wie bereits an anderer Stelle bemerkt wurde, schon zu Aarberg hoch, empfieng aber verhältnißmäßig noch mehr Wasser von den Juragewässern einschließlich der Broye, dann von den weiter unten mündenden Zuflüssen, wie Emme etc.

Im Allgemeinen wurde die Schweiz trotz aller Unregelmäßigkeit und Ungunst der Witterungsverhältnisse während des vergangenen Jahres von Hochwassern und daherigem Schaden nicht schwer betroffen, zumal im Vergleiche zu den diesfälligen Ereignissen in den umliegenden Ländern. Zur Zeit der diesfälligen Katastrophen in Italien und Tyrol wurden Grenzdistrikte in Tessin und Graubünden (hier nur zu unterst im Münsterthal) davon berührt. Mehr kam dagegen allerdings der Norden und Westen zur Zeit der großen Ueberschwemmungen in Deutsehland und Frankreich in Mitleidenschaft.

Auch kamen während des Jahres bald da und bald dort lokal starke Niederschläge vor, welche das Anschwellen einzelner meist kleinerer Gewässer und damit zum Theil bedeutenden Schaden verursachten, wie denn solcher laut an anderer Stelle schon gemachter Mittheilung in bedeutendem Maße besonders auch durch.

Bodenabschlipfungen, veranlaßt durch die große Nässe in der zweiten Jahreshälfte, entstanden ist.

115

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Uebertragung der Konzession für die Straßeneisenbahn von Ponte Tresa bis an die italienische Grenze bei Fornasette (Luino).

(Vom 27. März 1883.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 30. Januar 1882 ist der Bank der italienischen Schweiz in Lugano, Namens einer zu bildenden Aktiengesellschaft ,i die Konzession für den Bau und Betrieb einer mit Dampfmotor auszurüstenden Straßeneisenbahn von Ponte Tresa bis an die italienische Grenze bei Fornasette (Luino) ertheilt worden, welche Konzession unterm 28. Juni 1882 und 20. Dezember gleichen Jahres mit Rücksicht auf die in den Artikeln 5 und 6 angesetzten Fristen dahin abgeändert wurde, daß der Termin für die Einreichung der vor dem Baubeginn vorzulegenden Nachweisungen auf den 1. Dezember 1883 und dementsprechend auch die Termine für die Bauausführung und für die Vollendung der Bahn verlängert worden sind.

Mit Eingabe vom 15. Februar 1883 theilte die Bank der italienischen Schweiz unserm Eisenbahndepartement mit, daß ihr auch die Konzession für die auf italienischem Gebiet zu bauende unmittelbare Fortsetzung der Bahn von Fornasette bis Luino und gleichzeitig die Ermächtigung zum Bau und Betrieb der ganz auf italienischem Gebiet liegenden und nur in mittelbarem Zusammenhang mit O

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1882.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1883

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.04.1883

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1-115

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