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Inserate.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e (Heu und Stroh) für die im Laufe des Jahres 1883 auf dem Waffenplatz W i n t e r t h u r ahzuhaltenden Militärkurse werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F o u r r a g e " versehen, bis 3. Februar nächst hin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in Zürich und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 20. Januar 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat,

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1883 auf den Waffenplätzen W i n t e r t h u r und S c h a f f h a u s e n abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für B r o d oder F l e i s c h " versehen, bis 3. Februar nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Ration, für das Brod zu 750 Gramm und für das Fleisch zu 320 Gramm, zu bestimmen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztem als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeits-

141 bescheinigung beizubringen. . Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Zürich und Schaffhausen und hei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 20. Januar 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Gotthardbahn.

Nachdem der Verkehr auf der Brennerroute wieder eröffnet ist und normale Betriebsverhältnisse auf der Gotthardbahn eingetreten sind, übernehme» wir für den Güterverkehr auf unsern Linien vom 20. dies an wiederum die Verbindlichkeit für die reglementarischen Lieferfristen.

Gleichzeitig wird die unterm 4. November abhin publizirte Maßnahme, wonach für alle auf der Station Chiasso ankommenden Lokalgüter die lagerzinsfreie Zeit auf 12 Stunden beschränkt wurde, aufgehoben.

L u z e r n , den 19. Januar 1883.

Die Direction.

Schweizerische Centralbahn.

Wir bringen hiemit E. E. Handelsstand zur Kenntniß, daß der Anhang 5 zum Spezialtarif Nr. 6 für den Transport von Getreide etc., enthaltend Frachtsätze ab Basel Centralbahnhof nach nnd von den Stationen der Centralhbahn, Emmenthalbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn und Suisse Occidentale und Simplonbahn auf den 30. April 1883 außer Kraft gesetzt wird, da die Taxen desselben in Folge theilweiser Abänderung der Tarifdistanzen und Einführung des Reformsystems auf der Centralbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn und Emmenthalbahn den Verhältnissen nicht mehr völlig entsprechen.

Vom 1. Mai 1883 an unterliegt die Abfertigung von Getreide etc. nach und von Basel S. C. B. entweder den Taxen und Bestimmungen des Spezialtarifs Nr. 6, d. d. 1. Dezember 1878, Neuauflage vom 1. Januar 1882, oder soweit billiger, den Taxen und Bestimmungen der a l l g e m e i n e n Gütertarife.

142 Bei Anwendung des Spezialtarifs Nr. 6-sind für die Berechnung der Transporttaxen zwischen Basel einerseits und den Stationen der Centralbahn, Emmenthalbahn und den via Centralbahn instradirenden Stationen der JuraBern-Luzern-Bahn anderseits die im Gütertarif ab Basel S. C. B., d. d. 1,, Januar 1883, enthaltenen Tarifdistanzen anzuwenden und für den Verkehr zwischen Basel S. C. B. nnd den Stationen der Westschweizerischen Bahnen, exclusive Bulle, die Distanzen des Gütertarifs ab Basel S. C. B., d. d. 1. Januar 1880.

B a s e l , den 18. Januar 1883.

Das Directorium.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Februar nächsthin tritt zum Personen- und Gepäcktarif Nordostbahn-Westschweizerische Bahnen, Simplonbahn und Bulle Romont-Bahn vom 1. August 1881 ein II. Nachtrag in Kraft.

Z ü r i c h , den 20. Januar 1883.

Am 1. Februar tritt zu den direkten belgisch-schweizerischen Tarifheften II, III und IV, sowie zum Ausnahmetarif für Steinkohlen und Coaks ans Belgien vom 1. September 1882 je ein Nachtrag mit neuen, von den bisherigen abweichenden Instradirungsvorschriften m Kraft. Exemplare dieser Nachträge können hei unsern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 24. Janaar 1883.

Die Direction.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Zum Gütertarif Delle transit-Chiasso transit vom 1. November 1882 tritt mit 1. Februar 1883 ein I. Nachtrag in Kraft, welcher Berichtigungen der Taxen in den Ausnahmetarifen enthält und durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden kann.

B e r n , den 24. Januar 1883.

Die Direction.

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Gerichtliche Aufforderung.

Hana Conrad Hirs von Dielsdorf, geb. 26. März 1842, welcher seiner Zeit nach Amerika ausgewandert und von welchem seit Herbst 1866 keine ·sichere Kunde mehr in seine Heimat gelangt ist, sowie allfällige hierorts unbekannte Erben desselben werden hiemit aufgefordert, binnen 9 Monaten von heute an in der Kanzlei des unterzeichneten Gerichtes sich zu melden, ansonst der Abwesende als verschollen erklärt und die hierorts bekannten Erbea berechtigt würden, die Nutznießung des in waisenamtlicher Verwaltung .liegenden Vermögens des Abwesenden anzusprechen.

D i e l s d o r f , den 6. Februar 1882.

Im Namen des Bezirksgerichtes, Der Gerichtsschreiber: Merkli.

Bekanntmachung.

Es werden als Unteragenten entlassen : Von der Agentur A. Zwilchenbart in Basel: Oscar Jacob in Hurten (Bundesblatt 1881, IV, 577), Mobert Meienberg ,, Bremgarten (Aargau) ( ,, ,, I I , 951), Peter Matter ,, Kölltken ,, ( ,, 1882, IV, 246), Gustav Wir z ,, Solotlmrn ( ,, ,, III, 572), Agostino Molo ,, Lugano ( ,, ,, I , 498), 'Caspar Müller ,, Sitten ( ,, 1881, III, 616).

Von der Agentur M. Goldsmith in Basel: Franz Xaver Kehl in Binningen (Basel-Landschaft) (BB1. 1882, IV, 676).

Xaver Gilli in Kriens (Luzern) (Bundesblatt 1883, I, 6).

B e r n , den 17./19. Januar 1883.

Schweiz. Handels- und Laiidwirthschaftsdeparteinent.

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Bekanntmachung.

Jos. M. Pfyl in Schwyz und Giov. Satt. Janner in Cevio, deren Anstellung als Unteragenten der Bundesrath s. Z. genehmigt hat, sind nunmehr in gleicher Eigenschaft, ersterer hei der Auswanderungsfirma Ph. Bommel & Cie. in Basel, letzterer bei derjenigen von A. Zwilchenbart ebenda-selbst angestellt.

B e r n , den 11. Januar 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stelle-Ausschrei bung.

Die infolge Hinscheides des bisherigen Inhabers erledigte Stelle eines .Direktionssekretärs und Gebietskassiers bei der Zolldirektion in Chur, mit einer Jahresbesoldung von Fr. 3200--4000, wird hiemit zur Wiederbesetzung -ausgeschrieben.

Anmeldungen von Bewerbern, welche sich über praktische Erfahrungen im Zollwesen, sowie über die Kenntniß mindestens zweier Landessprachen ausweisen können, sind bis 31. Januar nächsthin der Zolldirektion in Chur ·einzureichen.

B e r n , den 19. Januar 1883.

Eidg. Oberzolldirektion.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Die Stelle eines ständigen Assistenten an der landwirthschaftlich-chemischen Untersuchungsstation des eidg. Polytechnikums, mit einem Jahresgehalte von 2000--2800 Franken, wird hiemit zur Besetzung ausgeschrieben.

Bewerber wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Ausweisen über ihre Befähigung bis zum 3. Februar d. J. an den Unterzeichneten einsenden.

Z ü r i c h , den 17. Januar 1883.

Der Präsident des Schweiz. Shulrathes : Dr. C. Kappeier.

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Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntaiß gebracht, daß der Abounementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1883 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im gun/en Umfange der Schweiz.

Das Bundesbiatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen' des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Käthe, und Schlußnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von 'allgemeiner Bedeutung sind; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung und der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg. Departemente; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und niclit selten auch von auswärtigen ;igv.

Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben : Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Bisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente,

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o

die ausdrücklich nicht bloß auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern, desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Kappen ; hingegen hat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für Drucksache» der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postblireaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden,.

und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestensaber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogert 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung.

Die Direktion des eidg. Laboratoriums in Thun eröffnet hiemit Konkurrenz über die Lieferung folgender Gegenstände: 300 Eies Papier zum Einwickeln der Patronen; 10,000 kg. Umschlagpapier; 11,000 ,, Carton; 14,000 ,, Schwefelsäure (66 ° Beaume) ; 3,500 m. rohes Baumwollentuch.

Vorschriften, beziehungsweise Muster, über erforderliche Qualität der betreffenden Materialien können von der Direktion des Laboratoriums bezogen werden.

Die Waare muß franko auf die dem Versender nächstgelegene Bahnstation geliefert werden.

Lieferungsangebote sind bis Ende laufenden Monats franko an die unterzeichnete Steile zu richten.

T h u n , den 12. Januar 1883.

Eidg. Laboratorium»

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Bekanntmachung.

Carl Parilo in Winterthur wurde infolge Eingehens der von ihm vertretenen Firma /. Fr. Bahner in Basel aus der Liste der AuswanderungsUnteragenten gestrichen.

B e r n , den 12. Januar 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und porto f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren K a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deut lieh angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postpaketträger in Burgdorf. Anmeldung bis zum 9. Februar 1883 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Briefträger in Biel. Anmeldung bis zum 9. Februar 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Zwei Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 9. Februar 1883 bei der Kreispostdirektion., in Zürich.

4) Telegraphist in Veyrier (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7, Februar 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

5) Telegraphist in Valleyres-sous-Rances (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200?

nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 14. Februar 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

6) Kontrolgehilfe der Telegraphendirektion. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesetzes vom 2. August 1873. Anmeldung bei der Telegraphendirektion in Bern bis zum 13. Februar 1883.

148 1) Postkommis in Vivis.

2) bnefkastenleerer in Freiburg.

Anmeldung bis zum 2. Februar } 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter in Courgenay (Bern). Anmeldung bis zum 2. Februar 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 2. Februar 1883 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger und Bote in Lanfenburg (Aargau). Anmeldung bis zum 2. Februar 1883 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Kondukteur für den Postkreis Zürich. Anmeldung bis zum 2. Februar 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 22. Januar d. J. hat die königlich bayerische Gesandtschaft bei der Schweiz. Eidgenossenschaft dem Bundesrathe zur Kenntniß gebracht : 1) daß der Beginn der internationalen Kunstausstellung zu München auf den 1. Juli d. J. festgesetzt worden sei ; 2) daß als Einsendungstermin die Zeit vom 1. bis 31. Mai d. J.

bestimmt sei; 3) daß für Werke, welche v o r dem 1. Mai d. J. in München eingehen, eine Garantie nicht übernommen werde.

B e r n , den 27. Januar 1883.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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27.01.1883

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140-148

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