349

# S T #

Inserate.

Bekanntmachung.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsehe und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d.h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bandeskanzlei.

Reproduzirt im März 1883.

Publikation.

Der sechste internationale O r i e n t a l i s t e n - K o n g r e ß findet, verbunden mit einer kleinen Ausstellung bezüglicher Literaturerzeugnisse, Manuskripte u. s. w., vom 10. bis 15. September nächsthin in Leiden statt. Indem hievon den Herren Fachgelehrten und weitern Interessenten Kenntniß gegeben wird, sei gleichzeitig bemerkt, daß Anmeldungen zum KongreßBesuche jedenfalls vor dem 1. August dem Hrn. Dr. W. Pleyte in Leiden einzureichen sind.

B e r n , den 5. März 1883.

Eidg. Departement des Innern.

350

Internationale Gartenbau-Ausstellung in St. Petersburg.

Vom 17. bis 28. Mai findet in St. Petersburg eine internationale Gartenbau-Ausstellung statt. Personen, welche sich an derselben betheiligen wollen, haben sich vor dem 13. März 1883 bei dem Präsidenten der Ausstellungskommission, Hrn. E: de Regel (im kaiserlichen botanischen Garten zu St. Petersburg) unter Angabe der Abtheilung des Programms, in welcher sie auszustellen wünschen, anzumelden Das verzeichniß der Ausstellungsgegenständemuß in zwei Exemplaren spätestens den 27. April der Kommission zugestellt werden. Die Entgegennahme der Pflanzen findet vom 13.--15. Mai statt.

Im Programme sind nachfolgende Abtheilungen vorgesehen: 1. Nouveautés.

II. Verschiedene Pflanzen.

III. Zimmerkultur.

IV. Pflanzen nach Familien, Gattungen und Arten.

V. Bouquets.

VI. Früchte und Fruchtbäume.

VII. Gemüse.

VIII. Technische Gegenstände.

Das unterzeichnete Departement ist auf Verlangen gerne bereit, nähereAuskunft zu ertheilen.

B e r n , den 7. März 1883.

Schweiz. Handels» und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilung Landwirthschaft.

Schweizerische Nordostbahn.

Für den Export von Holz aller Art aus Bayern nach Frankreich via Lindau-Romanshorn tritt mit Gültigkeit seit 1. März ein neuer Ausnahmetarif mit ermäßigten Taxen in Kraft, der hei unserer Station Romanshorn.

und heim Tarifbürea zum Preise von 20 Cts. bezogen werden kann.

Z ü r i c h , den 2. März 1883.

Mit 5. März treten für rohe Baumwolle in Wagenladungen von 10,000 kg.

oder hiefür zahlend, welche ab Bremen, Bremerhafen, Geestemünd und Hamburg nach Basel S. c. B. gelangt und von hier nach den nachbenannten Stationen weitergeht, folgende Reexpeditionstaxe ab Basel S. c. B. in Kraft :

351 Baden Cham Dietikon Turgi und Zug .

Z ü r i c h , den 2. März 1883.

.

.

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.

Centimes per 100 kg.

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67 . . 106 . . 77 . .

61 .

. 103 Die Direction.

Schweizerische Centralbahn.

Mit 5. März 1883 tritt ein II. Nachtrag zum Spezialtarit' für den Transport von Steinkohlen und Coaks von Mannheim nach Stationen der Centralbaan, Aarg. Südbahn etc. via Basler Verbindungsbahn, vom 20. November 1881, in Kraft, enthaltend neue Frachtsätze für den Verkehr mit Stationen: der Aarg. Südbahn, Emmenthalbahn und Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Exemplare desselben können auf unsern Stationen bezogen werden.

B a s e l , den 3. März 1883.

Das Directoriums

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Der Speziai tarif Nr. 9 vom 15. April 1882 für den Transport von Bachsteinen, Bausteinen, Dachziegeln, Cementstein u. s. w. in Wagenladungen von 10,000 kg. oder dafür zahlend, tritt im internen Verkehr der Jura-Bern-LuzernBahn sowie im direkten Verkehr zwischen den Stationen der letztern einerseits und denjenigen der Schweiz. Centralbahn, sowie der Emmenthalbahn anderseits, mit dem 1. Juni 1883 außer Kraft.

An dessen Stelle kommen vom letztern Tage an die Sätze aus Spezialtarif III der allgemeinen direkten Gütertarife vom 1. Januar 1883 zar Anwendung, welche fast durchwegs die gleichen Taxen bieten.

B e r n , den 2. März 1883.

Die Direction.

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Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 1. kommenden Monats April tritt ein I. N a c h t r a g zum Ausnahmetarif für W e i n i n E ä s s e r n ab Stationen der T y r o l e r l i n i e der O e s t e r r e i c h i s c h e n S ü d b a h n , veränderte Taxen für 10 Tonnenladungen, sowie neue Taxen ab Neumarkt-Tramin enthaltend, in Kraft.

St. G a l l e n , den 6. März 1883.

Die Generaldirektion.

Bekanntmachung.

Der Bundesrath hat auf das Ansuchen der bernischen Regierung beschlossen, sämmtliche eidgenössische Kassastellen, welche Zahlungen an die bernische Staatsverwaltung zu leisten in Fall kommen, seien anzuweisen, die daherigen Sendungen direkte an die Kantonskasse gelangen zu lassen, welche die dafür vollgültige Quittung auszustellen die Befugniß habe. Immerhin aber solle die zuständige bernische Behörde jeweilen von der Zahlung in Kenntniß gesetzt werden.

B e r n , den 2. März 1883.

Eidg. Finanzdepartement.

Postführungs-Ausschreibung.

Es wird hiemit freie Konkurrenz eröffnet über die Führung des SimplonJahres- und Sommerkurses, eventuell eines Doppel- Jahreskurses, auf den Stationen Domo-d'Ossola-Vogogma-Ornavasso-Intra (Langensee).

Die daherigen Pflichtenhefte können bei der unterzeichneten Oberpostdirektion, sowie bei der Kreispostdirektion Lausanne und anf der schweizerischen Messagerie-Agentur in Domo-d'Ossola eingesehen werden.

Die Uebernahms-Angebote sind nach Anleitung der bei obgenannten Stellen zu beziehenden Formulare auszufertigen und bis zum 1. April 188 unter verschlossenem Umschlag und mit der Aufschrift ,,Postführungs-Angebot" an die Kreispostdirektion Lausanne frankirt einzusenden.

B e r n , den 28. Februar 1883.

Die Oberpostdirektion.

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Stelle-Ausschreibung.

In Folge Ermächtigung des Bundesrathes wird das unterzeichnete Departement die Stelle eines Statistikers für Handel und Landwirthschaft besetzen. Die Besoldung beträgt Fr. 4000--5000 per Jahr. Die Bewerber um diese Stelle haben sich bis zum 18. März 1. J. schriftlich heim unterzeichneten Departement anzumelden und ihrer Anmeldung Ausweise über volkswirtschaftliche Bildung und praktische Kenntnisse auf dem Gebiete der Statistik beizufügen.

B e r n , den 21. Februar 1883.

Eidg. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Es wurden als Auswanderungs-Unteragenten entlassen : Von der Agentur A. Zwilchenbart in Basel : Armin Müller in Biel (Bundesblatt 1881, II, 951).

Von der Agentur Ph. Rommel & de. in Basel: Joseph Müller-von Tobel, in Schaffhausen (Bundesblatt 1882, II, 851).

Von der Agentur Isaac Leuenberger in Biel: Gottlieb Scherer in Luzern (ßundesblatt 1882, IV, 247).

B e r n , den 2. März 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement

Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Die betheiligten Bahnverwaltungen haben auf dem Rückerstattungswege einen Frachtsatz von Fr. 23. 70 per Tonne ab Biberist nach Genf transit für den Transport von Papier nach Lyon, gegen Garantie eines jährlichen Minimalquantums von 225,000 kg., gewährt.

L a u s a n n e , den 24. Februar 1883. h Die Direction der Westschweizerischen Bahnen and der. Simplonbahn

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Postführungs-Ausschreibung.

Es wird hiemit freie Konkurrenz eröffnet über die Führung folgender Postwagen: Splügen Jahres- und Sommerkurs, Station Chur-Reichenau.

Oberländer Jahres- und Sommerkurs, Stationen Chur-Reichenau-FlimsIlanz.

Oberländer Jahreskurs, Stationen Chur, resp. Bonaduz-Ilanz.

Chur-Thusis Lokalkurs, Station Chur-Bonadiiz.

Schyn-Julier Sommerkurs, Stationen Chur-Bonaduz und TiefenkastenMühlen-Silvaplana.

Lenz-Julier Jahreskurs, Stationen Chur-Churwalden und TiefenkastenMühlen-Silvaplana.

Chur-Bahnhof Fourgondienst.

Landwasser Jahreskurs, Station Tiefenkasten-Wiesen bezw. Crappaneira.

Lokal-Sommer-Doppelknrs Alveueuerbad-Crappaneira. .

Die daherigen P f l i c h t e n h e f t e können bei der unterzeichneten Oberpostdirektion, sowie bei der Kreispostdirektion Chur eingesehen werden.

Die Uebernahmsangebote sind nach Anleitung der bei obgenannten Behörden zu beziehenden Formulare anzufertigen und bis zum 15. März 1883 unter verschlossenem Umschlag und mit der Aufschrift: ,,Postführungs-Angebot" an die Kreispostdirektion Chur frankirt einzusenden.

B e r n , den 16. Februar 1883.

Die Oberpostdirektion.

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, -daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuche von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgehen, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetz bûches.

355 Ferner werden sia in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassunss- und Konsnlarvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

K ö m , im Februar 1879,

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsrerierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Mederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Kegierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, h e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde hetrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzhuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

.Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erhöhen.

B e r n , im Februar 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im März

1883.

356

Schweizerische Centralbahn.

Vom 1. April 1883 an gelangen auf Station Alt-Solothurn folgende Camionagetaxen zur Erhebung : I. Zone.

II. Zone.

Eil- und ord. Stückgut per 100 kg.

.

25 Cts.

35 Cts.

Minimaltaxe 25 ,, 35 ,, Wagenladungsgüter per 100 kg.

20 ,, 24 ,, Der Camionnagetari der Centralbahn vom 20. Juni 1879 erleidet somit entsprechende Aenderung.

B a s e l , den 9. März 1883.

Zum Spezialtarif für Steinkohlen und Coaks ab L u d w i g s h a f e n nach Stationen der Centralbahn, Aarg. Südbahn etc. vom 1. November 1881 tritt, mit 15. März nächstkünftig ein II. Nachtrag in Kraft, enthaltend neue Frachtsätze für den Verkehr mit Stationen der Aarg. Südbahn, Jura-Bern-LuzernBahn, Emmenthalbahn und Gotthardbahn, wodurch die bezüglichen Taxée, des Haupttarifs aufgehoben und ersetzt werden. .

Dieser Nachtrag kann bei den Stationen bezogen werden.

B a s e l , den 9. März 1883.

Das Directurium

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Bei der Unterzeichneten ist erschienen nnd kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages bezogen werden:

Ueber die Anwendbarkeit der sog. Minoritätenvertretung: bei eidgenössischen Wahlen.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschirt Fr. 1.

Die gesetzgebenden Räthe der Eidgenossenschaft werden sich in naher Zeit mit einem Gesetzprojekt über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen; au befassen haben.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1883

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.03.1883

Date Data Seite

349-356

Page Pagina Ref. No

10 011 789

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