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Nachricht an die Civilstandsbeamten.

Zu H ä n d e n d e r s c h w e i z e r i s c h e n C i v i l s t a n d s b e a m t e n wird, auf Wunsch der schweizerischen Gesandtschaft in Rom, andurch neuerdings in Erinnerung gebracht, daß civilstandsamtliche Mittheilungen, welche für das Ausland bestimmt sind, nicht nur die Unterschrift des betreffenden Civilstandsbeamten tragen müssen, sondern daß die letztere überdies l e g a l i si r t sein soll.

Was speziell die T o d s c h e i n e derjenigen Angehörigen der Schweiz und Italiens, welche auf dem Gebiet des einen der beiden Länder verstorben sind, betrifft, so sollen dieselben (siehe Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten, Seite 183) ,,auf diplomatischem Wege kostenfrei und gehörig legalisirt den zuständigen Behörden des Heimatstaates übermittelt werden".

B e r n , den 7. Mai 1883.

Eidg. Departement des Innern,

Bekanntmachung.

Es wird hiemit" bekannt gemacht, daß das schweizerische Bundesgericht den Druck und Verlag der von ihm veröffentlichten ,,Amtlichen Sammlung der Entscheidungen des schweizerischen Bundesgerichtes" vom 1. Januar 1883 an der Buchhandlung und Buchdruckerei Georges Bridel in Lausanne übertragen hat: ebenso ist der Vertrieb der frühern Jahrgänge dieser Sammlung (1875--1882) der genannten Firma übergeben worden. Sämmtliche auf die · amtliche Sammlung bezüglichen Bestellungen und Reklamationen sind also in Zukunft au die Firma Georges Bridel und nicht mehr, wie bisher, an die Bundesgerichtskanzlei zurichten. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß der Abonnementspreis der Sammlung vom 1.Januar 1883 an auf Fr. 5 per Jahrgang festgesetzt worden ist und daß auch die frühern Jahrgänge in Zukunft nur noch zu diesem Preise abgegeben werden.

L a u s a n n e , den 27. April 1883.

1 Pur die Bundesgerichtskanzlei, Der Gerichtsschreiber: Rott.

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Gotthardbahn.

Mit 1. Juni nächsthin tritt für den Transport von flüssiger Milch und frischer Butter im Abonnement im internen Verkehr der Stationen der Gotthardbahn unter sich ein besonderer Tarif in Kraft, der bei unsern Stationen eingesehen und zum Preise von 20 Cts. per Stück bezogen werden kann.

L u z e r n, den 5. Mai 1883.

Die Direktion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich' angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Bmpfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Revisor liei der OberzolldireJction. Jahresbesoldung Fr. 3200. Die Bewerber haben sich über Kenntniß der drei Landessprachen, sowie über praktische Erfahrungen im Zollwesen auszuweisen. Anmeldung bis zum 19. Mai 1883 bei der Oberzolldirektion in Bern.

1) Briefträger in Interlaken. Anmeldung bis zum 18. Mai 1883 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Briefträger in Brenets (Neuenburg). Anmeldung bis zum 18. Mai 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenbm-g.

3) Briefträger in üster (Zürich). Anmeldung bis zum 18. Mai 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Posthalter und Briefträger in Schmerikon (St. Gallen). Anmeldung bis zum 11. Mai 1883 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

5) Telegraphist in Schmerikon. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Mai 1883 bei der TelegraphenInspektion in St. Gallen.

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09.05.1883

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823-824

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10 011 887

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