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Internationale Ausstellung in New-Orléans 1884.
Zur hundertjährigen Erinnerungsfeier an die Einführung der Banmwollenkultur, die Verwendung der Baumwolle in der Industrie und an den Ursprung des Baumwollenhandels in den Vereinigten Staaten Nordamerika's soll im Jahr 1884 in New-Orléans eine internationale Industrie-Ausstellung abgehalten werden. Die verschiedenen Baumwoll-Industrie-Gesellschaften, sowie auch die Regierung der Vereinigten Staaten, letztere gestützt auf einen Beschluß des Kongresses vom 10. Februar 1883, haben sich zum angegebenen Zwecke bereits geeinigt. Der Präsident der Union ist beauftragt, im Namen derselben die fremden Regierungen einzuladen, sich an der Ausstellung vertreten zu lassen. -- Es wird bei diesem Anlaße denjenigen, welche auszustellen gedenken, empfohlen, mit möglichster Beförderung sich einschreiben zu lassen, damit die Direktion in Stand gesetzt wird, wenigstens annähernd den für die Ausstellung benöthigten Raum zu bestimmen.
Die Eröffnung der Ausstellung ist auf den ersten Montag des Monats Dezember 1884 festgesetzt; der Schluß derselben hat längstens am 31. Mai 1885 zu erfolgen. Die Ausstellung ist speziell für Baumwolle bestimmt, welche in allen möglichen Kultur- und Fabrikations-Stadien vor Angen geführt werden soll ; Kunstwerke, sowie Produkte des Gewerbefleißes, des Bodens und des Bergbaues werden ebenfalls zur Ausstellung zugelassen.
Die Ausstellung umfaßt folgende Gruppen : Landbau, Gartenbau, Fischzucht, Rohprodukte, Halbfabrikate und Bestandtheile, Textilindustrie, Konfektion und Zugehöriges, gewerbliche Künste, Nahrungsmittel, Erziehungsund Bildungswesen, Kunstwerke, Metalle, Mineralien und Holz. Jede dieser Gruppen zerfällt in verschiedene Klassen.
Weder die amerikanischen noch die fremden Aussteller haben für den ihnen zugewiesenen Baum Platzmiethe zu entrichten.
Wasser, Gas, Dampf oder jede andere Triebkraft für Maschinen wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die nothwendige Anzahl Pferdekräfte ist in der Anmeldung anzugeben.
B e r n , den 5. Oktober 1883.
Die Schweiz. Bundeskanzlei.
577 Bau-Ausschreibung.
Die Arbeiten für E r s t e l l u n g e i n e r Postremise mit S t a l l u n g e n in C h e x b r e s werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.
Pläne, Voranschlag und Bedingnißheft sind beim eidg. Oberbauinspektorat in Bern, sowie im Postbureau in Chexbres zur Einsicht aufgelegt.
Uebernahmsofferten, mit der Aufschrift ,,Angebot für Postremise in Chexbres" versehen, sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 14. Oktober nächsthin franko einzureichen.
B e r n , den 4. Oktober 1883.
Schweiz. D e p a r t e m e n t des Innern: Abtheilnng Bauwesen.
Bekanntmachung.
Arnold Imoberste in Basel tritt wegen Aufgabe seines Domizils in der Schweiz als Unteragent der Auswanderungsfirma A. Zwilchenbart in Basel zurück (Bundesblatt 1883, I, 393).
B e r n , den 5. Oktober 1883.
0 Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.
Schweizerische Eisenbahnen.
Mit dem 1. k. Mts. Oktober tritt auf den schweizerischen Eisenbahnen ein II. N a c h t r a g zum R e g l e m e n t und Tarif für den T r a n s p o r t l e b e n d e r T h i e r e vom 1. Januar 1877, enthaltend Vorschriften über die Abfertigung von Hunden und andern kleinen Thieren in Kisten, Körben etc.
im schweizerischen, sowie internationalen Verkehr mit Deutschland etc., in Kraft, der auf den Stationen eingesehen werden kann.
St. G a l l e n , den 28. September 1883.
Die Generaldirektion.
578
Schweizerische Nordostbahn und Centralbahn.
Der Ausnahmetarif für die Beförderung von f r i s c h e m Fleisch nnd frischer Butter ah schweizerischen Stationen nach Paris vom 1. Januar 1882, einschließlich der ergänzenden Taxen für Wädensweil, Rüschlikon und Wyl, tritt mit Ende 1883 außer Kraft und wird auf den gleichen Termin durch einen entsprechenden neuen Tarif ersetzt werden.
Zürich/B a sei,-den 27. Septemher 1883.
Die Verwaltungen.
Schweizerische Nordostbahn.
Für S p i r i t u s nnd Sprit gelangen folgende Frachtsätze zur Einführung: Wagenladungen von 5000 kg.
10,000 kg.
pro 100 kg.
Augsburg-Basel-Bötzbergbahn .
.
238 Cts.
194 Cts.
München C.B.,, 252 ,, 205 ,, Nürnberg,, 323 ,, 262 ,, Regensburg,, 308 ,, 250 ,, Z ü r i c h , den 27. September 1883.
"Wir künden anmit die Tarife für den belgisch-schweizerischen Güterverkehr, nämlich : 1) Heft I und II vom 1. Juni 1881 ; 2) Heft III vom 1. Juli 1881 ; 3) Heft IV vom 15. November 1881 ; 4) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. vom 1. Septemher 1882, anf den 3.1. Dezember 1883. Ueber die an deren Stelle tretenden neuen Tarife wird besondere Publikation erlasseh.
Zürich, den 29. September 1883.
Ein vom 15. Oktober datirter Reexpeditionstarif ab Basel S. C. B. nach den Stationen Baden, Cham, Egnach, Frauenfeld, Glarus, Romanshorn, Rorschach, Schaffhausen, Wädensweil. Winterthur, Zug und Zürich für holländische Güter kann bei den genannten Stationen zn 10 Cts. bezogen werden.
Z ü r i c h , den 2. Oktober 1883.
Die Direktion.
579 Vereinigte Schweizerbahnen.
Der bestehende Bayerisch-Schweizerische Gütertarif vom 1. September 1881 (Heft I und III) wird in Folge Kündung am 31. Dezember 1883 aufgehoben.
Wegen Ersatz desselben wird auf spätere Publikation verwiesen.
St. Gallen, den 28. September 1883.
Die Generaldirektion.
Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Mit dem 1. Oktober d. J. tritt ein VI. Nachtrag zum Gütertarif J. B. L.S. 0., Bulle-Romont- und Simplonbahn vom 1. März 1878 in Kraft, enthaltend neue Taxen für den Verkehr zwischen den Stationen Emmenmatt bis Luzern inklusive, einerseits, und Landeron bis Concise, sowie Kerzers bis Corcelles longitudinale inklusive, anderseits.
Derselbe kann auf den genannten Stationen eingesehen werden.
B e r n , den 28. September 1883.
Die Direktion.
Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.
Mit dem 15. d. Mts. wird ein neuer Tarif für den Transport metallurgischer Produkte aus Frankreich nach Rußland in Kraft gesetzt werden, welcher denjenigen vom 15. März 1881 aufhebt und ersetzt.
L a u s a n n e , den 30. September 1883.
Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.
580
Peremtorische Vorladung, Die Vormundschaftsbehörde
des unbekannt landesabwesenden
beschloß unterm 19. August 1883, sei ermächtigt, einen gesetzlichen Anschlag der benannten Liegenschaft seines Vaters einzuleiten und dieselbe als Eigenthum zu erwerben. wird demnach aufgefordert, allfällige Einsprachen, die er gegen den Güteranschlag zu erheben gedenkt, binnen nächsten zwei Monaten beim Landammann una Regierungsrath in Stans anzubringen, ansonst letztere Behörde in Sache weitere Beschlüsse fassen wird.
S t a n s , den 17. September 1883. 3» Im Auftrage des Regierungsrathes, Per S t a n d e s k a n z l e i : Robert Wagner, Landschreiber.
A. n z e i g e.
Unter Einweisung anf die Anzeige vom 19. Mai abhin (Bundesbl. Nr. 27), betreffend die im Jahre 1884 in T u r i n stattfindende i t a l i e n i s c h e L a n d e s a u s s t e l l u n g , zu welcher in der Abtheilung ,, E l e k t r i z i t ä t " auch ausländische Aussteuer zugelassen werden, wird hiemit bekannt gegehen, daß der Anmeldungstermin bis zum 31. O k t o b e r n ä c h s t h i n verlängert worden ist.
Programme und Anmeldungsformulare können bei der Telegraphendirektion in Bern bezogen werden.
B e r n , den 27. September 1883.
D a s Post- u n d E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t , Der Stellvertreter: A. Deucher.
581
Publikation.
Kaum ist eine Anzahl neuer Banknoten in Verkehr gesetzt, so wird die Wahrnehmung gemacht, daß auf einzelnen Stücken Firmastempel angebracht werden; das Anbringen von Stempeln aber kann unter Umständen eine wesentliche Erschwerung zur Unterscheidung zwischen ächten und falschen Noten veranlaßen.
Es liegt nun in der Aufgabe der Behörden und auch im Interesse der Emissionsbanken und des Publikums, diesem Mißbrauche entgegenzutreten.
Im Falle daher derselbe fortgesetzt werden sollte, so wäre das unterzeichnete Departement genöthigt, seinerseits vorab in Erwägung zu ziehen, ob nicht bestempelte oder beschriebene Banknoten von der Annahme an den eidgen.
Kassen auszuschließen seien.
B e r n , den 17. September 1883.
Eidg. Finanzdepartement.
Bekanntmachung.
Es haben als Unteragenten der Auswanderungsfirma Wïrth-Herzog in Aarau zu fungiren aufgehört: Silvio Pallanda in Cadenazzo (Tessin) (Bundesblatt 1881, IV, 30), Silvio Patocchi in Maggia ,, ,, 1881, IV, 30).
Giovanni Battiso Polli in Sonvico ,, ,, 1881, I, 498), Pietro Zala in Grono ,, ,, 1882, l, 281), J. A. Kuprecht in Grenchen (Solothurn) " ,, 1881, III, 616), Job. Gottfr. Isliker in St. Gallen ,, 1882, IV, 727).
B e r n , den 28. September 1883.
Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.
Bekanntmachung.
Es haben als Auswanderungs-Unteragenten zu fungiren aufgehört: Von der Firma M. Goldsmith in Basel: Anton Wilhelm in Reichenburg (Schwyz) (Bundesblatt 1881, IV, 31).
582 Von der Firma Louis Kaiser in Basel: Samuel Hüssi in Buchs (Aargau) (Bundesblatt 1883, III, 263).
B e r n , den 21. September 1883.
Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.
Bekanntmachung.
Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgehen, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten "italienischen Civilgesetz bûches.
Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.
Rom, im Februar 1879
Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.
Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darau aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die "Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien) Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, h e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.
Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie
583 im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aher berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für .die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)
Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzhuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.
Hie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.
B e r n , im Fehruar 1879.
Die scliweiz. Bundeskanzlei.
Reproduzirt im Oktober 1883.
Schweizerisches Ragionenbnch (enthaltend circa 30,000 Adressen)
nach Kantonen geordnet.
I. Lieferung.
Inhalt: Basel-Stadt und. Basel-Land.
Preis Fr. 1. 20.
., Da eine Keihe von Firmen sich erst in letzter Zeit in die kantonalen Handelsregister eintragen ließen, konnte die I. Lieferung erst jetzt die Presse verlassen. Die nachfolgenden Lieferungen werden nun rasch auf einander folgen.
Bestellungen auf die Gesammtausgabe zum Preis von Fr. 20 nimmt jede Buchhandlung entgegen, sowie B. F. Haller, Marktgasse 44, Bern.
584
Ausschreibung von erledigten Stellen.
Vie Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.
Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.
1) Kontroleur bei der Hauptzollstätte Locarno. Jahresbesoldung Fr. 2600.
Anmeldung bis zum 15. Oktober 1883 bei der Zolldirektion in Lugano.
2) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Maccagn (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 800. Anmeldung bis zum 17. Oktober 1883 bei der Zolldirektion in Lugano.
3) Briefträger in Bern. Anmeldung bis zum 19. Oktober 1883 bei der Kreispostdirektion in Bern.
4) Postablagehalter und Briefträger in Windisch (Aargau). Anmeldung bis zum 19. Oktober 1883 bei der Kreispostdirektion in Aarau.
5) Telegraphist in Veyrier (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 9. Oktober 1883 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne (nicht in Genf).
6) Telegraphist in Chiésaz (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1883 hei der Telegrapheninspektion in Lausanne.
7) Telegraphist in Intragna (Tessin). Jahresbesoldnng Pr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 24. Oktober 1883 bei der Telegrapheninspektio in Beilenz.
1) Telegraphist in Buchs (Aargau). Jahresbesoldung Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 10. Oktober 1883 hei der Telegrapheninspektion in Ölten.
2) Telegraphen-Ausläufer in Chaux-de-Fonds. Jahresbesoldung Fr. 480, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Oktoher 1883 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Chaux-de-Fonds.
3) Telegraphist in Roggweil (Thurgau). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Oktober 1883 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.
Zur Nr. 49 des Bundesblattes.
Nachweisung der im Monat Juli 1883 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Zuge und deren Verspätungen.
Zusammengestellt vom schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement.
Vereinigte Schweizerbahnen ') 2
Schweizerische Nordostbahn ) Tössthalbahn
.
.
.
.
3
Schweizerische Centralbahn ) Basler Verbindungsbahn .
Emmenthalbahn Jura-Bern- Lnzern-Bahn .
4
Suisse Occidentale n. Simplon ) Brünigbahn
.
.
.
.
5
Gotthardbahn ).
Appenzellerbahn Wädensweil-Einsiedeln
8
715
90
Waldenburgerbahn .
Totale und Durchschnittszahlen Im Monat Juli 188S . . . .
2,056
941
156
233
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6,345 68,697
--
14.9
--
16.6
--
4
-- 2
-- --
0.36
-
4,615 44,148
1.2S
0.65
1,046
9,228
13.5
11.4
2,930
283
6,301 7,924
3,839
372
541
,251,243 32,213,408 1,058,047 24,486,055
44
1,011 10,994
247
14
183
40
180
20
19
7
49
77
457
172
3
7
268
7
285
188
7
1.18
1.10
3,712 85,916
26.4
17.3
2,890
264
5,578 8,097
2,815
126
554
1,148,639 29,544,624 1,019,642 23,815,467
43
1,006 10,223
351
14
122
33
223
37
21
4
39
53
514
230
6
6
265
7
284
69
2
1.20
-
3,590 83,857
26.4
17.3-
' l ) s ) 3 1 4
tool. Wald-Rttti, Toggenburgerbahn und Rapperewyl-Pfaffikon.
,, Bätabergbahn, Sulgen-Goßau und Efiretikon-Hinweil.
,, Aarg. Sadbahn und Wohlen-Bremgarten.
.
) ,, Bulle-Romont.
NB. Die ungewöhnlich große Zahl von Verspätungen und verfehlten Anschlüssen auf der Westbahn rührt vom Tunneleinsturz bei Flamatt her, welcher auch die Nichtausführung mehrerer Züge zur Folge gehabt hat.
Weitere Störungen im Zugsverkehr sind durch Wasserbeschadigungen auf den Linien St. Maurice-Brieg, Biel La Chaux-de-Fonds und Waldenburg-Liestal, ferner durch das eidg. Schützenfest in Lugano hervorgerufen worden.
*) wovon 17 wegen Verspätung der Pariseraüge avia Delle und Pontarlier
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Bundesblatt
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Foglio federale
Jahr
1883
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
49
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
06.10.1883
Date Data Seite
576-584
Page Pagina Ref. No
10 012 046
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