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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1883 (II. Serie).

(Vom 6. Dezember 1883.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrath.

1) Taggelder und Reise -Entschädigungen an die Mitglieder u n d Kommissionen .

.

.

. F r . 35,000 2) Taggelder und Reise-Entschädigungen an den Uebersetzer .

.

.

.

.

.

. ,, 400 3) Bedienung ,, 800 Fr. 36,200 B. Ständerath.

1) Taggelder und Reise-Entschädigungen an Kommissionen .

.

.

.

.

.

. F r . 4,500 3) Bedienung ,, 700 Fr. 5,200 Es wurde zwar bei Aufstellung des Budgets auf drei Sessionen Bedacht genommen; die Berathung des Zolltarifs erheischte aber zahlreiche Kommissionssitzungen und nebstdem wird die Dezembersession voraussichtlich vier, statt wie gewöhnlich nur drei Wochen dauern. Wir veranschlagen deshalb den für dea Nationalrath er-

812 forderliche u Nachtragskredit zu Fr. 36,200 und denjenigen für den Ständerath zu Fr. 5200.

D. Bundeskanzlei.

2. M a t e r i a l .

b. Buchbinderrechnungen .

c. Literarische Anschaffungen .

Budget, . Fr. 15,000 . ,, 8,000

Nachkredit.

Fr. 2400 ,, 2000

Der Kredit für Buchbinderrechnungen war mit Ende Oktober erschöpft, derjenige für literarische Anschaffungen Überschrittet) ; zu Deckung der voraussichtlich bis Ende Jahres entstehenden weitereu Ausgaben erscheinen unter Rubrik b noch Fr. 2400, unter Rubrik e noch Fr. 2000 nothwendig.

Wir wollen nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß aus dem Kredit von Fr. 8000 für literarische Anschaffungen die Bedürfnisse der Centralbibliothek und mehrerer Departemente zu bestreiten sind ; die Bundeskanzlei als solche hat 1883 davon nur Fr. 200 in Anspruch genommen,

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

A. Politisches Departement.

9. B e i t r a g an Schweiz. H ü l f s g e s e l l gesellschaften im A u s l a n d e .

.

. Fr. 150 Die Zahl unserer Hilfsgesellschaften im Auslande ist in stetem Zunehmen begriffen (91 in 1882 und 99 in 1883). Um den neuen Gesellschaften Beiträge verabfolgen zu können, ohne den alten ihre Betreffnisse zu schmälern, haben wir den Büdgetansatz um Fr. 150 überschreiten müssen.

B. Departement des Innern.

III. Bauwesen.

6. E r w e i t e r u n g s - und Umbauarbeiten.

Beleuchtung und Ventilation des Nationalrathssaa les Fr. 1000 Unterm 5. Juli 1883 haben Sie anläßlieh der Berathung der Nachtragskredite beschlossen, auf das Kreditbegehren von Fr. 21,500

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für Verlegung der Journalistenlogen und Erweiterung der Zuhörertribünen im Nationalrathssaale nicht einzutreten, vielmehr den Bundesrath einzuladen, Ihnen sobald als möglich eine Vorlage zu unterbreiten, durch welche die Frage der Beleuchtung und Ventilation des Saales gleichzeitig mit derjenigen der Journalistenplätze ihre Erledigung finden werde.

Da wir beim gegenwärtigen Stande der Frage der elektrischen Beleuchtung nicht im Falle sind, für den Nationalrathssaal die Einführung derselben zu beantragen, und anderseits diese schon so lange auf den Traktanden stehende Angelegenheit einen Sehritt weiter geführt werden sollte, so haben wir beschlossen, während der nächsten Sitzung des Nationalrathes im Saale eine Probe über Verbesserung der Gasleuchtung durch provisorisches Anbringen von Gasarmen längs den Saalwänden anstellen zu lassen. Gleichzeitig haben wir dem jetzigen Mangel an einer Ventilationseinrichtung dadurch abzuhelfen gesucht, daß wir in der Decke ob dem Saalleuchter eine große Oeffnung erstellen und auf dieselbe einen bis über Dach führenden Abzugskanal aufsetzen ließen. In letzterm sind die nöthigen Klappen zum Reguliren und überdies einige Bunsen'sche Gasbrenner angebracht, damit auch bei Tage und bei jeder Temperatur ein den Ventilationsbedürfnissen genügender Luftzug im Abzugskanale erzeugt werden kann, Es ist leicht möglich, daß durch diese einfachen Vorkehren die Ventlilationsverhältnisse im Saale derart verbessert werden, daß von weitern kostspieligen Anlagen Umgang genommen werden kann. Sollte auch die Grasbeleuchtungsprobe zur Zufriedenheit ausfallen, so würden wir dann vorschlagen, die provisorische Einrichtung durch Anbringen passender Wandleuchter an Stelle der einfachen Grasarme durch eine definitive zu ersetzen.

8. N e u b a u t e n .

1. W a g e n s c h u p p e n bei der M ü h l e m a t t scheuer in T hie r a c h e r n .

.

.

.

. Fr. 1214 Der Liegenschafts Verwaltung in Thun fehlte bis jetzt ein offener Schuppen zur Unterbringung von Wagen, Pflügen, Eggen und ähnlichen wirthschaftlichen Gegenständen. Da im Laufe dieses Jahres wieder eine Partie verschiedener derartiger Gerätschaften angeschafft wurden, so hätte genannte Verwaltung bei Hinausschiebung der Erstellung eines eigenen Wagenschuppens einen großen Theil derselben Mangels gedeckten Platzes im Freien stehen
lassen müssen, wo dieselben stark gelitten hätten. Wir sahen uns daher veranlaßt, dan Schuppen ohne Aufschub in Ausführung bringen zu lassen, was eine Ausgabe von Fr. 1214 verursachte.

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2. Z o l l h a u s in B ü r o

Fr. 6200

Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, in Büro, am Ufer des Luganersees zwischen Morcote und Figino gelegen, einen neuen Grenzwachtposten zu errichten, um eine wirksamere Uebenrwachung des dortigen Territoriums zu erzielen. In Verbindung hiemit erschien es überdies angezeigt, die inFiginoo bestehende Nebenzollstätte im Interesse des Verkehrs ebenfalls nach Büro zu verlegen und dasZollhäuschenn inFiginoo ausschließlich dem Grenzwachtposten' dessen Verstärkung auf zwei Mann in Aussicht genommen sit, zu überlassen.

Da in Büro keine Lokalität Aufnahme des Zollbüreaus eignet Wohnungsräumlichkeiten für das keinen andern Ausweg, als einen des Bundes erstellen zu lassen.

vorhanden ist, welche sich zur und nebstdem die erforderlichen Zollpersonal bietet, so sahen wir bescheidenen Neubau auf Kosten

Die Zollverwaltung machte darauf aufmerksam, daß die baldige Errichtung der Zollstätte in Büro im Interesse des Zolldienstes sehr erwünscht sei; gleichzeitig fanden wir Gelegenheit, die Baute, insofern ohne Aufschub au deren Ausführung geschrittten wurde, zu äußerst günstigen Bedingungen einem Bauunternehmer verakkordiren zu können, was uns veranlaßte, die sofortige Erstellung derselben zu beschließen. Der Ankauf des für unsere Zwecke sehr günstig gelegenen Bauterrains erfolgte zu Fr. 1700, während die Baukosten Fr. 4500 betragen, so daß sich die Gesammtauslagen auf Fr. 6200 siellen.

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

B. Instruktionspersonal.

2. K a v a l l e r i e Den Erben des verstorbenen Oberinstruktors der Kavallerie, Oberstlieutenant Schmid sei., wurde ein Gehaltsnachgenuß von obigem Bei rage bewilligt, wofür hiemit um Kreditbewilligung nachgesucht wird.

5. S a n i t ä t Für Reiseentschädigungen sind im Budget blos Fr. 1,500. --

üebertrag

Fr. 3,500

,,

800

Fr. 1,500. -- Fr. 4,300

815 Uebertrag ausgeworfen, die Ausgaben bis Ende Oktober betragen hingegen

Fr. 1,500. -- Fr. 4,300 ,, 1,904. 80

Mehrausgabe somit Fr.

Ferner ist der Posten für Hülfsinstruktoren nur mit Fr. 3200 dotirt. Nun mußten aber die beiden Inhaber dieser Stellen während des ganzen Jahres 1883 mit Fr. 1800 besoldet werden, weßhalb wir Kur Bestreitung dieser Besoldungen noch eines Kredites von .

.

.

.

,,

404. ISO.

400. --

bedürfen, zusammen somit .

.

.

Fr. 804. 80 welche auf Fr. 800 abgerundet werden.

Instruktionspersonal Fr. 4,300 C. Unterricht.

2 Rekrutenschulen.

a. I n f a n t e r i e und S c h ü t z e n .

.

. Fr. 48,212 Die büdgetirte Zahl von 10,000 Infanterierekruten wurde im laufenden Jahre um circa 350 Mann überschritten.

Wir sehen uns daher genöthigt, um Bewilligung eines Nachtragskredites für 350 Mann à Fr. 2. 90 X 47 Va Tag mit Fr. 48,212 einzukommen.

Unterricht D.

~ Fr. 48,212

Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung.

a. B e k l e i d u n g .

I. E n t s c h ä d i g u n g für R e k r u t e n .

1. I n f a n t e r i e Für die 350 mehr eingekleideten Infanterierekruten fallen in Rechnung 350 Mann X Fr. 126. 15 = Fr. 44,152.

V. G r a d a b z e i c h e n Der bedeutend vermehrte Verbrauch von Gradabzeichen gegenüber frühem Jahren ist in der Hauptsache auf die in den Jahren 1882 und 1883 stattgehabten Landwehrwiederholungskurse zurückzuführen.

Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung

Fr. 44,152

,,

2,940

Fr. 47,092

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H. Kriegsmaterial.

2. N e u a n s c h a f f u n g e n .

.

.

.

Fr. 10,126

Wir sahen uns veranlaßt, auf Grund vorgenommener Proben die Verwendung der in Oesterreich als Defensivwaffe eingeführten ,,Landtorpedos" auch für die Schweiz in Aussicht zu nehmen, und wurde mit dem Erfinder dieser Waffe gegen einmalige Entschädigung von Fr. 10,000 ein bezügliches Abkommen getroffen ; hiezu Transportkosten 126 Fr. 10,126 zusammen.

Total Kriegsmaterial

Fr. 10,126

J. Militäranstalten und Festungswerke. .

.

. Fr. 11,293 1. Infolge bundesgerichtlichen Entscheides vom 12. März 1883 mußten wir eine auf das Jahr 1872 zurückzuführende Entschädigungsforderung von Uebeschi für ein gefährdetes Gütergewerb in der Schußlinie Thun anerkennen und dafür nach stattgefundenem Vergleiche eine Summe von Fr. 4820 ausrichten. Die Kosten der Parteianwälte und des Bundesgerichts belaufen sich auf die Summe von Fr. 1978. 10, welche ebenfalls zu Lasten de» Bundes laut Schlußnahme des Bundesgerichtes bezahlt werden mußten. Da der Kredit für Militäranstalten und Festungswerke für das laufende Jahr um Fr. 10,000 reduzirt wurde, so sehen wir uns genöthigt, zur Deckung der vorerwähnten Entschädigungssumme nebst Prozeß k osten die Bewilligung eines Nachkredites im Betrage von Fr. 6,793 nachzusuchen.

2. Einem Gutsbesitzer hinter dem Schießplatz in Herisau mußte seit längerer Zeit wegen Betriebsbeeinträchtigungen eine jährliche, Entschädigung von Fr. 300 ausgeriehtet werden. Mit der Abtretung des Waß'enplatzes Herisau ging auch diese Verpflichtung vertraglich an den Bund über. Behufs Vermeidung der vorkommenden Geschoßverirrungen wurde nun ein Umbau der Schießstätte in Herisau versucht, zu welchem Zwecke Sie uns pro 1883 einen Kredit von Fr. 7500 bewilligt, hatten.

üedertrag

Fr.

6,793

817 Uebertrag Fr. 6,793 Vor Inangriffnahme dieser Umbauten langten indessen weitere Reklamationen der an die Schußlinie anstoßenden Grundeigentümer ein. Unser Militärdepartement ging deßhalb mit dem Plane um, den fraglichen Schießplatz auf das entfernte Breitfeld zu verlegen, insofern die Gemeinde Herisau es nicht übernehmen wollte, alle Reklamationen gegen eine vom Bunde zu zahlende Aversalentschädigung von sich aus zu erledigen. Die Gemeinde Herisau hat sich nun vertraglich verbindlich gemacht, die hinter den Scheiben gelegenen bedrohten Grundstücke anzukaufen und mit den Betreffenden die nöthigen Vereinbarungen zu treffen, wonach auf alle Einsprachen gegen das militärische Schießen Seitens der anstoßenden Grundbesitzer und Wegbereehtigten verzichtet wird.

Die diesfalls der Gemeinde Herisau zu bezahlende Gesammtentschädigung, durch welche die bisher ausgegerichteten jahrlichen Entschädigungen dahinfallen, beträgt Fr. 12,000, zu deren Deckung wir nebst den bereits bewilligten Fr. 7500 noch einer Summe von . Fr. 4,500 bedürfen, um deren Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

Militäranstalten und Festungswerke Fr. 11,293

1.

2.

3.

6.

D. III. Pferderegieanstalt.

Verwaltungskosten.

.

.

. Fr. 1,6011 Fourrageankäufe .

.

.

. ,, 2,000 B e s c h l ä g e und V e t e r i n ä r k o s t e n . ,, 200 Verschiedenes ,, 1,300 Zusammen

Fr. 5,100

Ad 1. Nachdem durch Bewilligung eines Nachtragskredites im Juli der Pferdebestand der Regieanstalt um circa '20 Stück erhöht werden konnte, mußte für diesen Mehrbestand das nöthige Wärterpersonal für 4Va Monate in Dienst genommen und besoldet werden, was im ordentlichen Budget nicht, vorgesehen war und woraus eine Mehrausgabe von Fr. 1600 erwachsen wird.

Ad 2. Infolge dieser Pferdevermehrung und Abgabe von Fourrage an die hiesige Pferdekuranstalt wurde dieser Kredit sehr in Anspruch genommen und wir bedürfen zur Deckung der dies-

818

bezüglichen Auslagen eines Nachtragskredil.es von Fr. 2000, dem eine entsprechende Mehreinnahme gegenüberstellt.

Ad 3. Der büdgetirte Kredit zur Deckung dieser Kosten war schon letztes Jahr zu kurz bemessen und es ist dies bei vermehrtem Pferdestand im lautenden Jahr noch mehr der Fall.

Ad 6. Die Umänderung, resp. der Neubau des Absonderungsstalles für ansteckend kranke Pferde, sowie größere Reparaturen an den gemietheten Stallungen, verursachten zu Lasten dieses Kreditpostens ausnahmsweise unvorhergesehene Ausgaben und haben zur Folge, daß derselbe nunmehr erschöpft ist, und benöthigen wir daher zur Bestreitung weiterer notwendiger Ausgaben bis Jahresschluß diese Summe.

Total Pferderegieanstalt Fr. 5,100.

E. Finanz- und Zolldepartement.

Abtheilung Finanzen.

III. Banknotenkontrole.

d. B ü r e a u b e d ü U r f n i s s e , D r u c k - u n d L i t h o g r a p h i e kosten Fr. 500 Das Budget pro 1883 weist für Büreaubedürfnisse, Druck- und Lithographiekosten einen Ausatz von Fr. 2000 auf, welcher Betrag jedoch überschritten werden mußte, daher rührend, daß der im Jahr 1883 begonnene Notenaustausch vermehrte Anschaffungen und Büreauauslagen verschiedener Natur zur Folge hatte ; sodann waren die Erstellungskosten dei auf das Banknotenwesen Bezug habenden graphischen und statistischen Tabellen bedeutender, als wir anfänglieh glaubten. Zur Deckung des Excedenten ist eine Nachbewilligung von Fr. 500 erforderlich.

VI. Liegenschaften.

C. U n t e r h a l t des W a f f e n p l a t z e s in H e r i s a u . Fr. 2680 Im Laufe dieses Jahres fand die Planaufnahme und Vermarchung des vom Bunde erworbenen Breitfeldes und der Liegenschaften am Hafnersberg statt; die daherigen Kosten belaufen sich für beiläufig 100 Hektaren auf Fr. 2680, welche im Budget nicht vorgesehen werden konnten und daher durch einen Nachtragskredit gedeckt werden müssen.

819

VIII. Münzverwaltung.

2. Fabrikation, e. M e t a l l b e s c h a f f u n g

Fr. 41,600

Es ist dieses die zur Metallbeschaffung der vom Bundesrathe unterm 4. September abbin beschlossenen Nachprägung von 500,000 Zwanzigrappenstücken, 1,000,000 Einrappenstücken für das laufende Jahr 1883 nothwendige Summe, nämlich kg. 2000 Nickelmünzplättchen à Fr. 19. 30 . Fr. 38,600. -- ,, 60 Zinn à Fr. 249. 75 .

.

.

. ,, 149. 85 ,, 15 Zink à Fr. l. .

.

.

. ,, 15. -- ,, 1500 Kupfer à Fr. 176. 50 .

.

.

. ,, 2,647. 50 Abgang, Unvorhergesehenes etc.

.

.

- T I 187. 6 5 Fr. 41,600. -- Dieser Ausgabe steht dann als Einnahme der Nennwerth der mehrgeprägten Münzen m i t .

.

.

. F r . 110,000. -- gegenüber.

Abtheilung Zölle.

I. Gehalte.

c. Z o l l s t ä t t e n

.

.

.

.

.

. F r . 40,000

Der Büdgetkredit beträgt Fr. 747,000.

Wie bereits in der Botschaft vom 19. Oktober abbin, betreffend das Budget pro 1884, gesagt, hat sich der im Voranschlage für das laufende Jahr vorgesehene Kredit für die Besoldung des Zollstätten-Personals als unzureichend erwiesen.

Bei der Zurückhaltung, welche, bezüglich der Schaffung neuer Stellen in der Zollverwaltung beobachtet wird, betrug in den letzten normalen Jahren der Zuwachs an Zollstätten-Personal durchschnittlich 4 Mann jährlich.

Die Eröffnung der durchgehenden Gotthardlinie hai: nun aber ganz neue Verhältnisse geschaffen und daher auch außerordentlichen Maßnahmen gerufen. Der Transit, der Personen- und Eilgutverkehr, welcher infolge der Eröffnung der Pinolinie den 4. Dezember vorigen Jahres eine weitere Steigerung erfuhr, hat im Laufe dieses Jahres einen solchen Umfang erreicht, daß das bisherige, in seiner Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. IV.

54

820 Zahl ohnehin schon knapp bemessene Zollpersonal nicht mehr genügte, um den Anforderungen einer raschen Zollabfertigung Genüge leisten zu können, ohne daß der geordnete Gang des Dienstes gefährdet worden wäre und die Interessen der Zollverwaltung darunter gelitten hätten.

In Folge dessen war eine entsprechende Vermehrung des Personals unvermeidlich.

Es mußten seit der Aufstellung des Voranschlages pro 1883 i 3 Einnehmerstellen (Basel [Centralbahn Wolf], Maceagno, Pino), 11 Gehülfenstellen (4 in Basel, l Schaffhausen, 4 Luino und Chiasso, 2 Genf) und 16 Aufseherstellen (3 in Basel, l Erzingen, 5 Luino, 4 Chiasso, je l Lugano und Ponte Tresa, l Genf) neu kreirt werden, deren Besoldung in dem Budget für das laufende Jahr 1883 nicht vorgesehen war.

Wir beantragen daher Erhöhung des Kredites für Gehalte des Zollstätten-Personals von .

. Fr. 747,000 auf Fr. 787,000.

F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

I. Kanzlei.

a. B e s o l d u n g e n Fr. 1,400 Infolge der uns mit Postulat vom 23. Dezember 1880 aufgetragenen Untersuchung der landwirtschaftlichen Verhältnisse in den verschiedeneu Staaten Europas, der zur Forderung der Rindviehzucht getroffenen Maßnahmen und des immer mehr sieh ausdehnenden Verkehrs mit den landwirtschaftlichen Vereinen ist im laufenden Jahre eine Vennehrung des aus drei Beamten bestehenden Personals der landwirthschaftlichen Abtheilung des Departements absolut nöthig geworden. Nachdem das Bundesgesetz über die Organisation des Handels- und Landwirthschaftsdepartements in Kraft getreten, wurde die in demselben vorgesehene Stelle eines Uebersetzers besetzt und ein Kanzlist definitiv angestellt. Für die Ausrichtung der Besoldungen dieser Beamten und eines Aushülfsarbeiters für die beiden Monate November und Dezember bedürfen wir einen Nachtragskredit von Fr. 1400.

b. B ü r e a u b e d t i r f n i s s e , D r u c k - u n d L i t h o g r a p h iek o s t e n und l i t e r a r i s c h e A n s c h a f f u n g e n . Fr. 2,500

821 Wir haben bereits in unserer Nachtragskreditbotschaft für das Jahr 1882 darauf hingewiesen, daß der für Büreaubedürfnisse, Druckund Lithographiekosten und literarische Anschaffungen bestehende Kredit von Fr. 6000 bedeutend hinter den Ausgaben, welche aus demselben bestritten werden müssen, zurückbleibt. Diese Ausgaben sind durch die Organisation eines statistischen Bureaus des Handelsdepartements neuerdings wesentlich erhöht worden, und du auch für das laufende Jahr der Kredit der nämliche geblieben ist, so muß zur Deckung der Mehrausgaben ein Nachtragskreditbegehren von Fr. 2500 gestellt werden.

III. Handelsamtsblatt

Fr. 65,000

Im Voranschlag für das Jahr 1883 sind sowohl die Einnahmen als die Ausgaben für das Handelsamtsblatt auf Fr. 25,000 büdgetirt.

Es mangelte bei der Festsetzung dieser Summen absolut an jeder Grundlage für eine genaue Berechnung, und es sind denn auch die betreffenden Zahlen von der Wirklichkeit bedeutend tiberholt worden. Schon zu Ende des Monates Oktober beliefen sieh die Ausgaben auf (rund) Fr. 79,000, die Einnahmen auf (rund) Fr. 72,000. Für den Rest des Jahres kommen wahrscheinlich noch hinzu : an Ausgaben circa Fr. 11,000, un Einnahmen circa Fr. 2500; somit ergibt sich ein J a h r e s d e f i z i t von circa Fr. 15,500.

Zur Erklärung dieses Defizites verweisen wir auf den außergewöhnlichen Umfang, den das Blatt angenommen hat. Anstalt 1200 Quartseiten, wie vorausgesetzt, wird der erste Jahrband inklusive alphabetisches Inhaltsregister circa 1600 Folioseiten = 3200 Quartseiten umfassen. Der Abonnementspreis war aut der Basis von 1200 Quartseiten berechnet; um im richtigen Verhältniß zum wirklichen Umfang des Blattes und der sich daraus ergebenden Nettokosten zu stehen, hätte derselbe Fr. 9 betragen sollen.

Die Ursache des starken Umfanges des Blattes ist einestheils der sehr beträchtlichen Inanspruchnahme durch die Publikationen des Emissionsbanken- Inspektorates zuzuschreiben (die daherigen Kosten belaufen sich auf Fr. 14,000; ehemalige Einnahme des Finanz- und Zollanzeigers Fr. 1500), anderntheils den sieh auf die Zahl von circa 32,000 belaufenden Handelsregisterpublikationen (in unserer Botschaft zum Voranschlag pro 1883 hatten wir deren 18,000 angenommen).

Die Unsicherheit, welche Auflage au drucken sei. um den sieh im Laufe des Jahres einstellenden Abonnenten zu genügen, hat ebenfalls zur Entstehung des Defizites beigetragen. Um rasch

822 über dio definitive Auflage orientirt zu werden, wurden die ersten Nummern in großer Auflage verbreitet. Der direkte Erfolg genügte allerdings, um die aus der besonderen Maßregel entstandenen Kosten zu decken, allein sichere Schlüsse ließen sich auf die definitive Abonnentenzahl doch nicht ziehen und die Auflage mußte daher, den Aussichten entsprechend, auf 6000 Exemplare festgesetzt werden. Im Laufe des Jahres haben sich 4300 Abonnenten eingefunden, 650 Exemplare wurden als Freiexemplare bestimmt, so daß der schließliche Bedarf 5000 Exemplare betrug. Dem entsprechend wurde die Auflage des ersten Theiles nach und nach auf 5000 Exemplare reduzirt für den zweiten Theil hingegen wurde die Auflage von 6000 Exemplaren beibehalten, in der Voraussicht, daß nach Schluß des Jahres und nach Erstellung des alphabetischen Registers zum «weiten Theile des Blattes der Vorrath noch an Mann gebracht werde, was zur Verminderung des Defizites beitragen würde.

IX. Landwirtschaft.

12. H e b u n g gemeinen

der

L a n d w i r t s c h a f t im A l l Fr. 6,200

Die Vollziehung des bereits oben erwähnten Postulates hat auch eine Reihe von Vorarbeiten, Gutachten, Berichten und Sitzungen nöthig gemacht, deren Kosten bei Aufstellung des Budgets pro 1883 nicht vorgesehen werden konnten. So haben wir uns u. A.

über die Förderung des Meliorationswesens einen Spezialbericht vorlegen lassen und hat unser Landwirthschaftsdepartement übeidie von den Kautonen und landwirthschaftlichen Vereinen getroffenen Maßregeln und geschaffenen Einrichtungen zur Förderung der Landwirthschaft einen Bericht, sowie eine Zusammenstellung derjenigen Vorschläge angefertigt, die uns in Betreff der Förderung der Landwirtschaft durch den Bund eingereicht worden sind, welche Berichte den uns für Druckkosten bewilligten Ansatz um so eher übersteigen mußten, als derselbe für das ganze Departement bestimmt war. Wir bedürfen zur Deckung der Kosten fertiger Arbeiten einen Nachtragskredit von Fr. 6200.

XIII. Verschiedenes

Fr. 2,000

Dieaer Kredit wurde im laufenden Jahre deßhalb sehr stark in Anspruch genommen, weil aus demselben verschiedene größere Posten, welche im Budget nicht vorgesehen waren, und für welche daher keine eigenen Kredite bestehen, bestritten werden mußten, und zwar:

823 Beitrag an die Festigkeitsermittlung von Holzarten Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen für Hebung der forstwirthschaftlichen Zustände im Kanton Wallis und für Organisation des forstliehen Versuchswesens .

Taggelder und Reiseentschädigungen au die Mitglieder der Kommissionen für das Versicherungswesen

Fr. 1,500. --

Summa

Fr. 2,870. 80

,,

732. 80

,,

638. --·

Zur Deckung dieser Posten erweist sich der Kredit von 3000 Franken, aus welchem überdieß auch der Abwart mit Fr. 920 besoldet wird, zu klein, und es ist deßhalb ein Nachtragskredit von Fr. 2000 nöthig.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

VII. F u h r w e s e n m a t e r i a l .

.

.

. Fr. 10,000 Im Dezember 1882 wurde im Bahnhof Pontarlier einer unserer altern Bahnpostwagen so stark beschädigt, daß er ausrangirt werden mußte. In Folge dessen und Angesichts der Thatsache, daß wir keine überzähligen Bahnpostwagen besitzen, waren wir genöthigt, statt der im Budget pro 1883 vorgesehenen zwei neuen Bahnpostwagen deren d r e i erstellen zu lassen.

Der obige Nachtragskredit entspricht dem Kostenpreis eines solchen neuen Wagens.

Die für den erwähnten Unfall verantwortliche Bahngesellschaft (Paris-Lyon-Mediterranée) vergütete uns den Inventarwerth des beschädigten Wagens, unter Abzug des Werthes der noch brauchbaren Bestandteile.

Die bezügliche Einnahme erscheint mit Fr. 1720 unter der Rubrik m, Ziffer 2 (Erlös an verkauftem Material, 2 altes Trainmaterial).

XVII. P r o z e s s e , E x p e r t i s e n .

.

.

. Fr. 7000

Im Jahre 1874 wurde die Kasse des Postbureau Arth (Schwyz) mittelst Einbruchs entwendet. Die sofort eingeleitete Untersuchung durch die schwyzerischen Behörden blieb erfolglos. Im Jahr 1882 wurden dann der Postverwaltung so gravirende und bestimmt lau-

824 tende Angaben über die muthmaßliche Thäterschaft gemacht, daß sie sich veranlaßt sah, dem zuständigen schwyzerischen Gerichte Anzeige zu machen und einen Strafprozeß anzuheben. Derselbe endete mit der Freisprechung des Angeklagten, und es wurde die Eidgenossenschaft zur Tragung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten verurtheilt. Letztere erreichen den Betrag von circa Fr. 9000, der nur zum kleinsten Theil aus dem ordentlichen Kredit für obige Ausgabenrubrik (Fr. 5500) bestritten werden kann.

XVIII.

Mobilia r Versicherung, gesehenes

UnvorherFr. 40,000

Der Postverwaltung ist durch Unterschlagungen des frühern Postverwalters in Schaffhausen (Schmid"), der deßhalb vom Schaffhauser Strafrichter zu einer Zuchthausstrafe verurtheilt wurde, eia Schaden von Fr. 31,698. 43 erwachsen; dazu kommt ein ungedecktes Defizit eines ebenfalls dem Strafrichter überwiesenen Postbeamten im Betrage von Fr. 4119. 77, für das auch die inzwischen zahlungsunfähig gewordenen Amtsbürgen nicht in Anspruch genommen werden konnten. Ferner waren für die Betheiligung der Postverwaltung an der schweizerischen Landesausstellung erhebliche Kosten zu bestreiten.

Fiir diese Ausnahmsfälle reicht der ordentliche Jahreskredit (Fr. 11,500) nicht aus.

Eisenbahnwesen.

VI. B U r e a u k o a t e n.

c. T e c h n i s c h e Büreaubedürfnisse und Instrumente .

.

.

.

.

. F r . 1300 In den ursprünglichen Büdgetansatz sind als außerordentliche Ausgaben Fr. 400 für Anschaffung eines Nivellirinstruments vorgesehen.

Der Ankauf eines solchen Instrumentes kam aber auf Fr. 450, also um Fr.

50 über den Voranschlag zu stehen. Dazu gesellten sich an Anschaffungen, welche im Kredit fiir die gewöhnlichen Bedürfnisse der technischen Bureaux nicht begriffen waren, sich aber als unvermeidlich herausstellten: für 2 Nivellirlatten ,, 133 ,, 2 Chronographen ,, 160 Uebertrag Fr.

243

825

Uebertrag Auslagen für Herstellung der an die Landesausstellung gesendeten Gegenstände und Unterhaltungskosten .

Ferner halten wir es für wünschenswerth, die von den Spezialbahnen an die Landesausstellung gebrachten Darstellungen zu erwerben; muthmaßliche Ausgabe .

Fr.

243

,,

450

,,

500

Der Mehrbetrag unter diesem Titel beträgt also . Fr. 1293 oder rund ,, 1300 um deren nachträgliche Bewilligung wir bitten müssen.

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes .

.

.

.

. F r . 2000

Als nach Schluß des eidgenössischen Schützenfestes in Lugano die Bauten und Dekorationen des Festplatzes beseitigt werden mußten, wandte sich das dortige Organisationskomite an den Bundesrath mit dem Ansuchen, es möchte der Bund die HelvetiaStatue, das während des Festes viel bewunderte Werk der Bildhauer Vincenzo Vela und Raimondo Pereda, dessen Erhaltung der Stadt Lugano mit Rücksicht auf die vielen von ihr für das Fest gebrachten Opfer nicht möglich sei, für sich acquiriren. Dieser Gedanke fand in weiteren Kreisen Anklang und wurde durch eine besondere Eingabe einer Anzahl von Mitgliedern der Bundesversammlung unterstützt, welche sich darauf beriefen, es sei schon während des Festes allseitig der Wunsch ausgesprochen worden, daß dieses Werk unseres auch im Auslande hochgeschätzten nationalen Künstlers nicht spurlos verschwinden, sondern eine bleibende Stätte finden möchte.

Der Umstand, daß die Schweiz sehr wenige Werke von Vela besitzt; die Erwägung, daß, wenn schon die Gypsstatue sich nicht eignet, irgendwo als Monument auf öffentlichem Platze bleibend aufgestellt zu werden, dieselbe mit allfällig wünschbaren Veränderungen später möglicherweise in haltbarem Stoffe ausgeführt werden kann; die Rücksicht auf die großen von Lugano für das schweizerische Schützenfest gebrachten Opfer, und endlich das Anerbieten des Komites für die Brückeneinweihung von Bern, die Statue auf seine Kosten in Lugano abzuholen, dieselbe während des Einweihungsfestes der Brücke auf dem sogenannten Helvetiaplatze auf-

826 zustellen und sie hernach dem Bundesrathe wohlverwahrt wieder zu übergeben, bewogen uns, auf das Gesuch des Organisationskomites von Lugano einzutreten und die Statue für die verlangte Summe von Fr. 4000, welche nur die vom Komite selbst gehabten Auslagen repräsentirt, anzukaufen. Bis weitere Verfügungen über dieselbe getroffen sind, bleibt sie in einem von Bern uns zur Disposition gestellten Räume aufbewahrt.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 6. Dezember 1883.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

L. Ruchonnet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

827

(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath fUr das Jahr 1883.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 6. Dezember 1883, beschließt: Es werden dem Bundesrathe folgende Nachtragskredite bewilligt : Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

A. Nationalrath.

Fr.

1. Taggelder und Reise-Entschädigungen an die Mitglieder und Kommissionen .

. 35,000. -- 2. Taggelder und Reise-Entschädigungen an den Ueber.

.

.

.

400. --

3 . Bedienung .

setzer .

.

.

.

800. --

Fr.

36,200. --

üebertrag 36,200. --

828 Uebertrag

Fr.

3*5,200. --

B. Ständerath.

1. Taggelder und Reise- Entschädigungen an Kommissionen .

.

.

.

3 . Bedienung .

.

.

.

4,500. -- 700. --

5,200. --

D. Bundeskanzlei.

2. M a t e r i a l .

b. Buchbinderrechnungen .

c. Literarische Anschaffungen .

2,400. -- 2,000. -- _

4,400.--

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

A. Politisches Departement.

9. Beitrag an Schweiz. Hilfsgesellschaften im Auslande .

.

.

.

.

.

B. Departement des Innern.

III. Bauwesen.

Fr.

6. Erweiterungs- und Umbauarbeiten .

.

.

. 1,000. 8 . Neubauten .

.

.

. 7,414.--

150.--

8,414. --

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

B. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l .

2 . Kavallerie .

.

.

. 3,500. 5. Sanität .

.

.

.

800. -- C. U n t e r r i c h t .

2. R e k r u t e n s c h u l e n : a. Infanterie und Schützen . 48,212. -- Uebertrag 52,512. --

54,364. --

829 Fr.

Uebertrag 52,512.-- D. B e k l e i d u n g , B e w a f f n u n g u n dA u s r ü s t u n g .

a. B e k l e i d u n g .

1. Entschädigung für Rekruten: 1. Infanterie , .

. 44,152. -- V. Gradabzeichen .

.

. 2,940. -- H. K r i e g s m a t e r i a l 2. Neuanschaffungen .

Fr.

54,364.

. 10,126. --

J. M i l i t ä r a n s t a l t e n und Festungswerke .

. 11,293.--

III. Regiepferdeanstalt.

1. Verwaltungskosten .

.

2. Fourrageankäufe .

.

3. Beschläge und Veterinärkosten .

.

.

.

6. Verschiedenes .

.

.

1,600. -- 2,000.-- 200. -- 1,300. -- 126,123. --

E. Finanz- und Zolldepartement.

Abtheilung Finanzen.

III. B a n k n o t e n k o n t r o l e .

Fr.

d. Büreaubedürfnisse, Druck- u.

Lithographiekosten .

.

500. -- VI. L i e g e n s c h a f t e n .

C. Unterhalt des Waffenplatzes i n Herisau .

.

.

. 2,680. -- VIII. M ü n z v e r w a l t u n g .

2. F a b r i k a t i o n .

c. Metallbeschaffung .

. 41,600.-- 44,780. -- Abtheilung Zölle.

I. G e h a 11 e.

c . Zollstätten .

.

.

. 40,000. -- 84,780. -- üebertrag

265,267. --

830

Uebertrag

Fr.

265,267.

F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

I. K a n z l e i : a. Besoldungen .

.

. 1,400. -- b. Büreaubedürfnisse., Druekund Lithographiekosten, literarische Anschaffungen . 2,500. -- III. Handelsamtsblatt .

. 65,000. -- IX. Land wir th s c h a f t : 12. Hebung der Landwirtschaft im Allgemeinen .

.

. 6,200. -- XIII. Verschiedenes .

.

. 2,000. 77,100.

0. Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

VII. Fuhrwesenmaterial .

. 10,000. -- XVII. Prozesse, Expertisen .

. 7,000. -- XVIII. Mobiliarversicherung, Unvorhergesehenes .

. 40,000. -- 57,000. -- Eisenbahnwesen.

VI. B u r e a u k o s t e n.

c. Technische Büreaubedürfnisse und Instrumente .

1,300. --

58,300.-

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

.

.

.

.

Total

2,000. -- 402,667. --

831

# S T #

Bundesrathsbeschluß in

Sachen des Hrn. Friedrich Kunz, Auswanderungs-Unteragent in Bern, betreffend Bestrafung wegen Nichtstempelung eines Auswanderungsvertrages.

(Vom 31. August 1883.)

Dei- s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t h hat

in Sachen des F r i e d r i c h K u n z in B e r n , Unteragenten des Auswanderungsgeschäftes von A. Zwilchenbart in Basel, gegen die Polizeikammer des Appellations- und Kassationshofes des Kantons Bern, betreffend Bestrafung wegen Nichtstempelung eines Auswanderungsvertrages ; nach Anhörung des Berichtes des eidg. Handels- und Landwirthschaftsdepartements und nach Einsicht der Akten, woraus sich ergeben : I. Durch Urtheil des Polizeirichters von Bern vom 11. April 1882 wurde Rekurrent, weil er für einen am ü. März desselben Jahres mit einem Friedrich Merz von Menziken, Kantons Aargau, wohnhaft gewesen auf dem Rain bei Bolligcn, Kautons Bern, abgeschlossenen Auswanderungsvertrag keinen Stempel verwendet hatte, auf Grund von §§ l und 8 des bernischen Gesetzes über Stempelabgabe, d. d. 16. März 1880, in eine Buße von Fr. 10, zur Bezahlung der Extrastempelgebühr und in die Kosten verfällt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1883 (II. Serie). (Vom 6. Dezember 1883.)

In

Bundesblatt

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Jahr

1883

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

62

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.12.1883

Date Data Seite

811-831

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10 012 130

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