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Schweizerische Bundesversammlung.

Am 7. Dezember 1883 hat die Vereinigte Bundesversammlung gewählt : 1) zum Bundespräsidenten für das Jahr 1884 den Hrn. Emil W e 11 i , von Zurzach (Aargau), gegenwärtig Vizepräsident des Bundesrathes; 2) zum Vizepräsidenten dieser Behörde für die gleiche Zeitdauer den Hrn. Bundesrath Karl S c h e n k , von Signau (Bern).

Nach Erledigung der vorstehenden Wahlen wurden drei Begnadigungsgesuche (siehe Seite 731, 733 und 736 hievor) behandelt, wobei bloß dem Heinrich Morf entsprochen wurde.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 4. Dezember 1883.)

Da dem Bundesrathe zur Eenntniß gekommen ist, daß Söhne von naturalisirten Franzosen unterlassen haben, ihre Optionserklärung rechtzeitig abzugeben, wie dies in der zwischen der Schweiz und Frankreich am 23. Juli 1879 abgeschlossenen Uebereinkunft festgesetzt ist, so wurde das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössische Stände erlassen : ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Es ist in der jüngsten Zeit wiederholt vorgekommen, daß S ö h n e v o n n a t u r a l i s i r t e n F r a n z o s e n unterlassen

839 haben, innert der festgesetzten Frist ihre Optionserklärung abzugeben. Durch diese Nichtbeachtung der Vorschriften der Uebereinkunft zwischen der Schweiz und Frankreich vom 23. Juli 1879*) und der später in Bezug auf die Vollziehung derselben gegebenen Instruktionen gerathen die Betreffenden in eine mißliche Lage.

Die Uebereinkunft ist nach langen Verhandlungen speziell zu dem Zwecke abgeschlossen worden, um die Söhne naturalisier Franzosen davor zu schützen, daß sie nicht gleichzeitig in ihrer ursprünglichen und in der neuen Heimat als militärpflichtig behandelt werden. Dieselben verlieren aber diese V ortheile gänzlich und bleiben auch in Frankreich militärpflichtig, wenn sie nicht 1) im Laufe desjenigen Jahres, in welchem sie das 20. Altersjahr zurücklegen, eine ,,Anzeige" machen, daß sie, wenn einmal volljährig, die Absicht haben, für die schweizerische Nationalität zu optiren (Kreisschreiben des Bundesrathes vom 14. April 1882, Bundesblatt 1882, II, 364) und 2) im ersten Jahre nach erlangter Volljährigkeit, d. h. im Laufe ihres 22. Altersjahres, die definitive und formelle Optionserklärung nachfolgen lassen. [Art. l und 2 der Uebereinkunft von 1879 (Bundesbl. 1879, III, 921) und Kreisschreiben des Bundesrathes vom 27. Juli 1880 (Bundesbl. 1880, III, 523) und 10. Dezember 1880 (Bundesbl. 1880, IV, 676) und 19. Januar 1883 (Bundesbl. 1883, I, 128.)]

Das Formular für die ,,Anzeige1* (Ziffer 1) befindet sich im Kreisschreiben vom 14. April 1882 und dasjenige für die Optionserklärung (Ziff. 2) im Kreisschreiben vom 27.,Juli 1880.

,,Wir empfehlen Ihnen daher, eine bezügliche Publikation zu erlassen und dieselbe jedes Jahr einigemal zu erneuern, sowie die französischen Eltern bei Anlaß ihrer Naturalisation anzuweisen, dafür zu sorgen, daß ihre Söhne rechtzeitig die erwähnten Vorschriften erfüllen und die Erklärungen durch die Kantonsregierungen anher gelangen lassen.

,,Wir benutzen den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sani m t uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen."

(Vom 6. Dezember 1883.)

Der Bundesrath hat den Bundesbeschluß vom 3. dieses Monats, durch welchen die Zahl der Infanterie-Instruktoren I. Klasse von 17 auf 19 erhöht wurde, auf den 1. Januar 1884 als vollziehbar erklärt.

*) Siehe eidg. Gesetzsammlung neue Folge, Band V, Seite 178.

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Zum Posthalter in Au (8t. Gallen) wurde Hr. Johann Anton Zoller, von und in Au, bisher Postkommis daselbst, gewählt.

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Inserate.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1883 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz. « Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Räthe, und Schlußnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersiehten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung und der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg. Departemente; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft heigegeben: Dia neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschliisse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Landessprachen verfaßte Ueber-

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Jahr

1883

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

62

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.12.1883

Date Data Seite

838-840

Page Pagina Ref. No

10 012 135

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