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Schweizerisches Bundesblatt,

35. Jahrgang. H.

Nr. 22.

5. Mai 1883.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Kp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck und Expedition der Stämpflischen Buchdruckerei in Bern.

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1882.

VI. Geschäftskreis des Finanz- und Zolldepartementes.

B. Abtheilung Finanzen.

I. Gesetzgebung und Réglemente.

Aus dem Gebiete der Gesetzgebung ist in diesem Geschäftszweige im Berichtsjahre nur des Gesetzes über die Organisation des Finanzdepartementes zu erwähnen -- Gesetz, dessen Referendumsfrist am 30. März d. J. zu Ende geht.

In Folge des unter' 11. Juni 1881 auf den Antrag des Herrn Nationalraths More erlassenen Postulates, betreffend Errichtung von Postsparkassen, erstattete das Finanzdepartement seinen diesbezüglichen Bericht, welchem zufolge wir vor einer definitiven Antragstellung in der Sache eine Statistik über das schweizerische Ersparnisskassawesen aufnehmen lassen zu sollen glaubten, was vom statistischen Bureau vollzogen wird.

Sammlungen-im Ausland über diese Materie sollen durch das Finanzdepartement veranstaltet werden.

Durch Bundesbeschluß vom 28. Januar 1882 (VI, 134) erhielten wir die Ermächtigung, bei Erwerbungen und Erweiterungen von Waffenplätzen das Expropriationsverfahren in Anwendung zu bringen.

Bundesblatt.

35. Jahrg. Bd. II.

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658

In Ausführung des Art 54 des Bundesgesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten wurden zwei Regulative -- das eine betreffend Ausübung der Bundeskontrole gegenüber dea schweizerischen Emissionsbanken, unter'm 2. Juni (VI, 193) und das andere, betreifend den Rückzug der Banknoten von schweizerischen Banken mit ganz oder theilweise hinfälliger Emission, unterm 12. Juni (VI, 201) -- erlassen.

Den hauptsächlich als Publikationsorgan für das Banknotenwesen neu kreirten Finanz- und Zollanzeiger haben die h. Räthe bei Anlaß der Büdgetberathung mit dem im laufenden Jahre ins Leben getretenen schweizerischen Handelsblatte zu verschmelzen beschlossen.

In Folge der Erweiterung der Artillevieschußlinie in Thun erhielt die dortige Liegenschaftsverwaltung bedeutenden Arbeitszuwachs. Die unter'm 18. April 1864 (VIII, 79) erlassene Intruktion für den Verwalter erwies sich daher als unzureichend, weßhalb eine neue verfaßt wurde, welche die Kompetenzen und Obliegenheiten des Verwalters mit den veränderten Verhältnissen in Einklang bringen soll (n. F. VI, 493, vom 3. Oktober 1882).

II. Finanzverwaltung.

Münzwesen.

Internationale Miinzkonferenz.

Auf die Anregung Italiens sollte im Monat Juli abermals eine Konferenz unter den Staaten der lateinischen Mün?,union stattfinden, um folgende Fragen zu diskutiren: 1) ob in Abänderung des Art. 4 des Vertrages vom 5. November 1878 der Feingehalt der Silberscheidemünzen (2 Fr.-, l Fr.-, Va Fr.- und 20-Centimestücke) von 835 /iooo auf 900 /iooo zu erhöhen sei: 2) ob das in Art. 10 genannten Vertrages den betheiligten Staaten bewilligte Kontingent Silberscheidemünzen von Fr. 6 per Kopf der Bevölkerung gesteigert werden solle.

Der herwärtige Delegirte, Herr.Legationsrath Dr. Lardy, wurde dahin instruirt, sowohl die Erhöhung des Feingehaltes als die Vermehrung des Kontingentes der Silberscheidernünzen eventuell zu acceptiren. Die Feingehaltserhöhung würde unzweifelhaft einen wohlthätigen Einfluß auf den fortwährend gedrückten Silberpreis ausgeübt haben, da mit derselben eine successive Verwendung von

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circa 153,000 kg. Feinsilber in den fünf Konventionsstaaten verbunden gewesen wäre; für den Fall einer bezüglichen Beschlußfassung aber sollte der herwärtige -Abgeordnete, da die Operation der Schweiz ein Opfer von circa Fr. '1,200,000 auferlegt haben würde, welches freilich aus dem Miinzreservefond hätte bestritten werden können, eine Frist von wenigstens 15 Jahren verlangen.

Betreffend das den Vereinsstaaten bewilligte Kontingent von Fr. 6 per Kopf der Bevölkerung, so erzeigt sich dasselbe für die Schweiz als unzureichend, so daß wir genöthigt waren, die französische Regierung um eine Sendung Halbfrankenstücke zu ersuchen, was auch sofort bewilligt wurde. Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß viele schweizerischen Silberscheidemünzen in Frankreich und Italien zirkuliren und auch schon zu wiederholten Malen Rückbezüge von solchen veranstaltet.

Der Konferenz sollte ferner ein Gesuch Italiens um Bewilligung einer abermaligen Prägung silberner Fünffrankenstücke unterbreitet werden. Für den Fall, daß demselben würde entsprochen werden wollen, hatte Herr Lardy den Auftrag, auch für die Schweiz ein Kontingent zu verlangen, nachdem sie von den ihr in den Jahren 1874 -- 1877 konzedirten Fr. 28,800,000 nur Fr. 7,978,250 ausgeprägt hat.

Wie schon in der Botschaft zum diesjährigen Budget sich angedeutet findet, war von Seite Belgiens auf den Fall des Rückzuges der Fünf- und Zehnfr'ankenstiicke in Gold die Frage angeregt worden, ob für den daherigen Verlust nicht auch die Schweiz, welche bisher noch kein Gold geprägt, sondern ausschließlich dasjenige der übrigen Konventionsstaaten benutzt habe, in Mitleidenschaft zu ziehen sei, worauf wir zu Händen der Konferenz die Erklärung abgeben ließen, daß den gesetzgebenden Käthen neuerdings eine Prägung schon für das laufende Jahr werde vorgeschlagen .werden, was bekanntlich auch beschlossen worden ist.

Wiewohl die Theilnahme an der Konferenz von allen betheiligten Staaten zugesagt war, so wurde dieselbe auf Verwendung Belgiens dennoch verschoben. Es war von dieser Seite her geltend gemacht worden, daß die Auflegirung der Scheidemünzen eine nutelose, kostspielige Operation und nur dazu angethan wäre, den Inhabern von Silbervorräthen einen unmotivirten Gewinn zuzuführen; Mangel an Silberscheidemünzen bestehe nach der Meinung Belgiens nicht und Fiinffrankenstücke
seien bekanntlich im Ueberflusse vorhanden.

Eine neue Vereinigung unter den Unionsstaaten wird nunmehr kaum eher stattfinden, als bis der Ablauf der Vertragsdauer oder ein neuer Zusammentritt der Weltkonferenz eine solche erfordert.

660

Deutsches Geld.

Auf die Kunde} daß deutsches Geld in Menge eingeführt und dasselbe namentlich zu Lohnzahlungen an Arbeiter verwendet werde, welche dadurch zu Schaden kommen, erließ das Finanzdepavtement eine öffentliche Warnung vor Annahme dieser Münzen, da die Mark, wenn sie lediglich als Metall verwendet werden müßte, beim gegenwärtigen Silberpreis nicht mehr als 95 Rappen werth sein würde.

Mi'mzriickzug.

Annähernd in gleichem Verhältnisse, wie die Ausprägung neuer Nickelmünzen von Statten gieng, wurden alte zurückgezogen und eingeschmolzen. Der Umstand, daß unter den Zwanzigrappenstücken eine Menge falscher und täuschend nachgemachter zum Vorschein kam, welche selbst von unseren Kassabeamten nicht im'mer erkannt werden konnten, veranlaßte das Finanzdepartement, den Einlösungsstellen Weisung zu ertheilen, nur die auf den ersten Blick von Jedermann erkennbaren gegossenen Stücke zurückzuweisen.

Vor fünf Jahren wird der Rückzug kaum beendist '5" sein können.

Münzciiisciraielznng.

Die Einschmelzung der zurückgeflossenen Münzen fand unter der Kontrole des Müazkommissariates -- das eine Mal in Frankfurt, das andere Mal in Pesay bei Genf -- statt, da die eidgenössische Münzstätte zu solchen Operationen in großem Maßstabe nicht zulängliche Einrichtungen darbietet. Es wurden eingeschmolzen : in Frankfurt .

. Fr. 330,000 in Pesay . ,, 240,000 zusammen Fr. 620,000 (14,116,962 Stück).

Die Schmelzergebnisse sind in den Beilagen Nr. i und 2 enthalten. Zu bemerken ist, daß die gegenseitigen Abweichungen sehr gering sind.

Sowohl zur Verminderung der hohen Schmelzungskosteu, als zur Erleichterung der Aufsicht, welche namentlich an fremden Orten mit großer Verantwortlichkeit verbunden ist, sollen künftighin die Schmelzungen im früheren, zur Heizung des Bundesrathhauses verwendeten Lokal, welches sich hiezu vorzüglich eignet, vorgenommen werden.

18SS.

2. Münzeinschmelzung in Pesay.

188S.

1. MUnzeinschmelzung in Frankfurt a./M.

5-Rappenstücke , Nennwerth 1 0 ,, 20,,

Fr. 82,000 n 236,000 62,000

5-Kappenstücke , Nermwerth M

M-

,,

,,

Fr. 380,000

Miinzsorte und Ort der Einschmelznn?.

BruttoGewicht.

SchmelzungsAbgang.

NettoGevvicht.

I.

1. Frankfurt a./M.

5-Rappenstücke

kg-

kg.

kg-

2527.980 5510.490 946.910

38.340 94.080 14.700

2489.640 5416.410 932.210

8985.380 147.120

8838.260

1020-

Fr. 40,000 ,, 100,000 ,, 100,000 Fr. 240,000

Feingehalt °/oo Durchschnitt.

47.55

96 137.50 --

Pein- Werth des Schmelzungssilber- Feinsilbers kosten Gewicht à 190.

à 1. 55.

Verlust.

% des Verlustes.

kg-

Fr. Kp.

Fr. Kp.

Fr. Kp.

118.596 519.965 128.214

22,533. 25 98,793. 35 24,360. 65

3,858. 93 8,395. 44 1,444. 93

63,325. 68 145,602. 09 39,084. 28

63

766.775

145,687. 25

13,699. 30

248,012. 05

--

30,835.

60,723.

61,701.

153,260.

77.1 60.7

77.2 61.7

II.

2. Pesay.

5-Rappenstücke

1020-

1246.196 2361.579 1523.807 5131.582

4.066 1242.130 8.069 2353.510 6.277 1517.530 18.412 5113.170

47 96 141 --

58.380 225.937 213.972 498.289 .,,

11,092. 20 42,928. 02 40,654. 67 94,674.;_89_

1,927.

3,651.

2,356.

7,935.

30 95 17 42

10 93 50 53

61.7

--

05 03 1

662

Liegenschaften.

Waffenplatz Thun Infolge des eingangs erwähnten Bundesbeschlusses behufs Erweiterung des Waffenplatzes in Thun wurde in den Gemeinden Amsoldingen, Thierachern und Uebeschi das Expropriationsverfahren eingeleitet. Es handelte sich dabei um die Erwerbung von 24 Liegenschaften, worunter 6 größere und kleinere Heiniwesen. Mit Ausnahme von dreien kamen sämmtliche Verträge auf gütlichem Wege zu Stande. Die anfänglichen Forderungen der Besitzer beliefen sich für 24 ha., 72 a. und 43 m 2 nebst Gebäudlichkeiten auf Fr. 183,000 , und die Unterhandlungen schlössen mit einer Kaufsumme von Fr. 155,104.

Ueber die im Prozeß liegenden drei Expropriationsfälle ist der bundesgerichtliche Entscheid erst zu gewärtigen. Die Forderung der betreffenden Eigenthümer belief sich auf Fr. 88,700, das Angebot der herwärtigen Delegirten auf Fr. 56,000 und die Schätzung der Expropriationskommission auf Fr. 59,200. Da von Seite der Expropriate gegen diesen Entscheid rekurrirt wurde, so wird letztere Summe allem Anscheine nach erhöht werden. Die erstinstanzlichen Schatzungskosten betrugen einzig Fr. 1300.

Trotz der andauernd ungünstigen Witterung und des gänzlichen Mißwachses des Obstes erzeigt das Berichtjahr eine Mehreinnah gegenüber dem Voranschlag von Fr. 2430. 12. Einen wesentlich höhern Ertrag hofft die Liegenschaftsverwaltung durch Auffütterung zu erzielen , womit eine bedeutende Mehrproduktion von festen und flüssigen Düngmitteln verbunden ist.

In der neuen Instruktion ist für den rationellen Betrieb der Landwirthschaft ein regelmäßiger Turnus in der Fruchtfolge vorgeschrieben; dieser wird aber nur dann mit Erfolg durchführbar sein, wenn die nothwendigen, dem Bedürfnisse entsprechenden Oekonomiegebäude erstellt werden. Ueber diesen Gegenstand müssen wir uns nähere Berichterstattung bei Anlaß der nächstjährigen Budgetvorlage vorbehalten.

Infolge eines vortheilhaften Angebotes verkauften wir vom Fohlenhof in Thun 90 Aren Land an Herrn Bierbrauer Feller daselbst um den Preis von Fr. 7500.

Der Fohlenhof war der bernischen Militärdirektion um Fr. 700 verpachtet.

Es erzeigte sich als nothwendig, dem neuen Verwalter, dessen Besoldung Fr. 2800--3000 nebst 2 Jucharten Pflanzland und freier

663

Wohnung beträgt, diese letztere in dem ungefähr in der Mitte der Liegenschaften stehenden Mühlemattstock behufs leichterer Ueberwachung der ihm zur Verwaltung übertragenen Liegenschaften anzuweisen.

Für Näheres über den Liegenschaftsertrag im Allgemeinen und speziell über denjenigen in Thun wird auf Abtheihmg Staatsrechnung verwiesen.

Wir haben an dieser Stelle eines infolge der Krankheit und des plötzlichen Todes des Herrn Oberstlieutenaiit Schäfer der Verwaltung erwachsenen Verlustes im Betrage von Fr. 1663. 60 zu erwähnen. Herr Schäfer litt laut ärztlichem Zeugniß an Lungenphthisie, wozu dann noch eine Gehirnaffektion trat, welche das Schwinden des Gedächtnisses und der Auffassungskraft zur Folge hatte. Diese, nebst andern zu Tage getretenen Symptomen -- wie namentlich völliger Indifferentismus -- sollen ihre Ursache in einer begonnenen Gehirnerweichung gehabt haben, welche früher oder später unzweifelhaft zum Blödsinn geführt haben würde.

Bei der einige Tage nach der Geschäftsübergabe stattgefundenen Festsetzung des Kassasaldos ergab sich sodann oberwähnter Manco, dessen Ursache nirgends anderswo, als iu der Krankheit und in dem unerwartet schnellen Hinscheide" des Verwalters gefunden werden konnte.

Unter den obwaltenden exceptionellen Umständen schien es daher nicht angezeigt, auf der Rückforderung des Ausstandes an die Verlassenschaft, welche ohnehin mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, zu beharren; dagegen wurde auch von der Ausrichtung eines Besoldungsnachgenusses Umgang genommen.

Waffenplatz Frauenfeld.

Die pro 1881 erfolgte Erweiterung dieses Artillerie-Exerzirfeldes hat im Berichtjahre keine Veränderung erfahren; dagegen wurde die theilweise etwas lückige Besamung durch Nachsaat vervollständigt und die sich längs den frühern Ackergrenzen bildenden Vertiefungen zweckentsprechend nachgefüllt.

Wafl'cnplalz Herisau.

Die Erwerbung des Waffenplalzes Herisau und die Erweiterung des dortigen Exerzirfeldes im Breitfeld hat in der in den beiden bezüglichen Botschaften näher auseinandergesetzten Weise und innert der Grenze des limitirten Kredites stattgefunden, und es steht

664 · zu hoffen, daß infolge dieser Verwendungen die bisherigen Mißstände gehoben seien.

,Die landwirthschaftliche Ausnützung des eigentlichen Exerzirfeldes geschah in bisheriger Art, und die iu der bedrohten Zone liegenden Ländereien hinter demselben und an der Schußlinie dagegen wurden zum größten Theile für längern Zeitraum fest verpachtet, ab dem kleinern der Ertrag auf dem Stocke versteigert und geeignete Parzellen und Exclusen sofort aufgeforstet. Die erzielten Erträge sind hinter denjenigen zurückgeblieben, die von unsern Experten vorausgesetzt wurden, woran zum größern Theil die Ungunst der Witterung schuld sein mag.

Akkreditirte Banken.

Wie üblich, akkreditirten wir behufs verzinslicher Anlage von Verwaltungsgeldern 26 schweizerische Banken bei der eidgenössischen Staatskasse.

Personelles.

Bei Anlaß der periodischen Wahlerneuerung wurde an Stelle des zum Revisoren beförderten Herrn Siegwart Herr Vincenz.

Schumacher von Bern als Buchhaltungsgehülfe gewählt, und der verstorbene Liegenschaftsverwalter in Thun, Hr. Oberstlieutenant Schäfer, erhielt einen Nachfolger in der Person des Hrn. G. Neueuschwander, gewesener Pächter im Schlosse Hünigen, Amts Konolfingen.

Die infolge des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1882 über die Organisation des Finanzdepartements vorgeschriebenen und' von den betreffenden Beamten geleisteten Amtsbürgschaften finden sich bei der eidgenössischen Staatskasse deponirt.

II. Kontrolbüreau.

Personelles.

An die durch Beförderung des Herrn Boell zum Adjunkten des Finanzbüreaus erledigte Stelle eines Revisoren wurde anläßlich der periodischen Erneuerungswahlen und speziell mit Rücksicht auf die Revision der Rechnungen der Militärverwaltung gewählt Herr Franz Siegwart, Major der Verwaltungstruppen, bisher Buchhaltungsgehülfe des Finanzdepartements.

Durch diese .Ersatzwahl ist der frühere Bestand der Büreaupersonals wieder hergestellt.

665 Revisionsarbeiten, Nachdem die neue Organisation der Kontrolbüreaus zum Abschlüsse gelangt und die oben erwähnte Ergänzung des Personals eine sachgemäße Arbeitsvertheilung ermöglichte, gelang es auch, die im Vorjahre etwas in Rückstand gerathenen Revisionsarbeiten wieder nachzuholen, so daß in dieser Beziehung gegen Jahresschluß die ordentlichen Verhältnisse wieder eingetreten sind. Dieß gilt namentlich auch für die Rechnungen der Militärverwaltung, welche im letzten Jahresberichte als am meisten im Rückstande bezeichnet werden mußten.

Das Ergebniß der Revision darf im Allgemeinen als befriedigend bezeichnet werden. Wenn auch hie und da kleinere Verstöße gerügt und Berichtigungen veranlaßt werden mußten, so kann doch konstatirt werden, daß das Rechnungswesen durchgehende mit Sachkenntniß und Gewissenhaftigkeit besorgt wird und Mißbräuche nichtwahrnehmbar waren.

Kassainspektionen.

Im Laufe des Berichtsjahres haben die im Reglement über die Finanzverwaltung vorgesehenen Verifikationen der Bestände der eidg. Staatskasse stattgefunden, und waren deren Ergebnisse allseitig befriedigend. Auch die Inspektionen der Hauptzoll- und Kreispostkassen, der Kassen der Militärwerkstätten, der Bezirkspulververwaltungen, der Münzverwaltung, des Polytechnikums, des Bundesgerichts und der Liegenschaftsverwaltung in Thun lieferten durchgehends günstige Resultate.

Einzelne Mängel in der Buchführung wurden vorschriftsgemäß den betreffenden Oberbehörden zur Kenntniß gebracht, welche auch ungesäumt die zur Hebung derselben ei'forderlichen Vorkehren trafen.

Eidg. Werthschriften, Spezialfonds, Kautionen und Depots.

Durch eine bei Anlaß der Ablösung der im Jahre 1883 verfallenden Zinscoupons vorgenommene Verifikation der eidg. Werthschriften, Spezialfonds, Kautionen und Depots wurde auch dießtnal die genaue Uebereinstimmung derselben mit den Büchern der Finanzkon troie konstatirt.

o Der Bestand der säinmtlichen in Verwahrung der eidgenössischen Staatskasse liegenden Werthtitel und Depots belief sich auf 31. Dezember 1882 auf die Summe von Fr. 16,969,746. 53.

·666 Es sind ferner noch bei der eidg. Staatskasse deponirt: a. Die Versicherungspolicen der Beamten des internationalen Postbüreaus ; b. die Versicherungspolicen der Beamten des internationalen Telegraphenbüreaus ; c. Bürgscheine eidg. Beamter; d. Realkautionen eidg. Beamter.

Als Zuwachs gegenüber dem Vorjahre sind zu verzeichnen: Das II. Depot der Suisse Occidentale; (Bin im Laufe des Jahres hinterlegtes Depot für nicht eingelöste Obligationen des gekündeten Anleihens der Simplonbahn, im Betrage von Fr. 9000, wurde gänzlich zur Rückzahlung der ausstehenden Obligationen verwendet.)

die Kautionen von zwei neuen Auswanderungsagenturen; die Kautionen für Anfertigung der neuen Banknotenformulare; die Kaution der Seethalbahn.

Herausgegeben wurden dagegen : 1) Die Kaution für die Wasserfallenbahn und zwar: An die Regierung des Kantons Baselland fünf Sechstheile und an die Schweizerische Centralbahngesellschaft ein Sechstheil der seiner Zeit hinterlegten Werthtitel.

2) An die Direktion der Gotthardbahn eine Anzahl zur Rückzahlung gelangter Titel im Gesammtbetrage von Fr. 798,932. 62.

3) Der Fond für Gotthardtunnelarbeiter.

Staatsanleihen von 1880.

Die Amortisation und Verzinsung desselben geht im Allgemeinen ziemlich regelmäßig von Statten.

Eine nicht unerhebliche Arbeitsvermehrung erwuchs dem Kontrolbilreau durch die Einschreibung und Uebertragung von Obligationen der Serien C und D à Fr. 5000 und Fr. 10,000.

Es wurden im Laufe des Jahres folgende Mutationen registrirt : Umwandlung von Inhabertiteln in solche auf den Namen 19 Stück ,, ,, Titeln auf den Namen in Inhabertitel 43 ,, Uebertragung von Titeln auf den Namen auf andere Eigena thümer .

.

. . .

.

.

.

. 6 ,, Total 68 Stück

667

Gemäß den dann enthaltenen Bestimmungen soll jede Handänderung dem Finanzdepartement angezeigt und letzterem zu diesem Zwecke der Titel mit gehörig beglaubigtem Uebertragungsakt eingesandt werden.

Dieser Vorschrift ungeachtet ist es schon vorgekommen, daß Titel erst nach mehrfachen Uebertragungen zur Kontrole eingesandt wurden.

Da das Finanzdepartement nicht in der Lage ist, derartige Vorkommnisse zu verhindern, jedoch die Gefahren nicht verkennt, welche infolge von daherigen Unterlassungen sowohl für den rechtmäßigen Eigenthümer der Titel als für die Staatskasse entstehen könnten, so werden wir künftig den mit der Einlösung beauftragten Kassen die Weisung ertheilen, die Rückzahlung von ausgeloosten Titeln auf den Namen zu verweigern, wenn die Uebertragungen nicht vom Finanzdepartement beseheinigt sind. In solchen Fällen sollen die betreffenden Eigenthümer angewiesen werden, Vorerst diese Formalität erfüllen zu lassen und zu diesem Zwecke die Titel dem Finanzdepartement einzusenden.

Im Uebrigen läßt sich das Finanzdepartement angelegen sein, darüber zu wachen, daß solche Uebertragungen jeweilen unter genauer Berücksichtigung der rechtsgültigen Vorschriften und mit den erforderlichen Ausweisen belegt, vollzogen werden.

Es ist dieß namentlich in den Fällen von Wichtigkeit, wo die Titel infolge Ablebens des Inhabers in andere Hände übergehen.

Verschiedenes.

Die Zahl der kontrolirten Korrespondenzen beträgt 1032.

An Mandaten und sonstigen Zahlungsanweisungen wurden kontrolirt und visirt : 1) Zahlungs- und Verrechnungsmandate .

.

. 3682 2) Zahlungsanweisungen betreffend den internationalen Postmandat-Verkehr 160 3) Zahlungsanweisungen betreffend Vorseliüsse an Postkassen 200 D i e Gesammtzahl v o n .

.

.

.

.

. 4042 verzeigt gegenüber dem Jahr 1881 eine Vermehrung von 277 Stück.

Hier ist zu bemerken, daß die große Mehrzahl der Zahlungsmandate Kollektivmandate sind, welche Ausgabeposten verschiedener Rubriken in eine Summe vereinigt enthalten, weßhalb deren Prüfung und Kontrolirung mit beträchtlicher Arbeit verbunden ist.

668

Die Zahl der revidirten Rechnungen und Inventarien inklusive Militärkomptabilitäten beträgt 604.

Ueber die Veränderungen im Inhalt der Werthschriften-Schränke, sowie über die Ergebnisse der Inspektionen der eidg. Staatskasse wurden in bisheriger Weise Verbalprozesse aufgenommen. Die Zahl dieser Verhandlungen beläuft sich im Berichtsjahr auf 49.

Als neue Obliegenheit des Kontrolbüreaus ist zu verzeichnen die Mitwirkung bei der amtlichen Verifikation und Vernichtung der zurückgezogenen Banknoten gemäß Art. 13 des Regulativs über Ausübung der Bundeskontrole etc. vom 2. Juni 1882.

In Vollziehung der Verordnung über Führung der Inventarien vom 26. November 1881 wurden sämmtliche Verwaltungen eingeladen, soweit thunlich diese Verordnung bereits bei Erstellung der Inventarien pro 1881 zur Durchführung gelangen zu lassen.

Eine fernere' Einladung, zur Erzielung eines möglichst einheitlichen Verfahrens die neuen Formulare für die Inventarien dem Finanzdepartement zur Einsicht einzusenden, wurde von der Großzahl der Verwaltungen bereits entsprochen. Der Rest ist nächstens zu gewärtigen.

Die Inventarien pro 1881 waren zum Theil auch bereits nach den Vorschriften der neuen Verordnung erstellt.

Bei den bis jetzt eingelangten Inventarien pro 1882 ist dieß durchwegs der Fall, was zu der Hoffnung berechtigt, die Verordnung sei pro 1882 allgemein zur Ausführung gelangt.

Militärsteuerwesen.

Hinsichtlich des Militärsteuerwesens waren dem Kontrolbüreau im Berichtjahre zur Bearbeitung zugewiesen : 1) Die Rekurse gegen Entscheide kantonaler Rekursinstanzen an den Bundesrath, sowie Einfragen und aridere Eingaben von Behörden und Steuerpflichtigen in Sachen des Militiirpflichtersatzes ; 2) die Vornahme der zur Erledigung des Postulates vom 29. Juni 1880 (209) erforderlichen Erhebungen in sämmtlichen Kantonen.

Ad 1. Die Gesammtzahl dieser Geschäfte beläuft sich auf 68.

Hierunter waren 19 Rekurse im Sinne von Art. 7 der Vollziehungs.verordnung v.orn i. Juli 1879, welche sämmtlich durch bundesräthlichen Entscheid erledigt wurden.

Zur Seite 668.

Auszug aus den Stammkontrolen auf 31. Dezember 1882.

Total der Männer im wehrPflichtigen Alter laut Stammkontrolen.

Kantone.

Total , der der i DienstEingeteilten.

befreiten.

i Tntnl JLUbUl

i

Prozent der Dienstbefreiten zur Gesammtzahl laut Stammkontrolen.

Taxirte.

o

Zürich Bern .

.

Luzern .

.

Uri Schwyz .

.

ObwaJden Nidwaiden .

Glarus .

.

Zug Freiburg .

Solothurn .

'Baselstadt Baselland .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden .

Aargau .

.

Thurgau Tessin .

.

Waadt .

. .

Wallis Neuenburg .

Genf

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Total

Laut Geschäftsbericht pro 1881 Total auf 1. Januar 1882

50,735 83,350 21,744 2,842 11,118 2,501 1,951 5,856 3,735 19,291 12,729 9,420 9,183 6,724 8,586 1,944 38,321 18,773 35,683 17,126 27,037 37,060 17,805 16,058 11,631 471,203

24,821

36,951 10,752 1,483 5,061 1,324 1,194 3,176 · 1,889 9,309 6,986 4,338 5.148 3^825 4,206 1,188 17,323 8,270 15,700 8,292 9,101 24,419 7,429 7,113 6,669 225,967

25,914 46,399 10,992 1 1,359 6,057 1,177 757 2,680 1,846 9,982 5,743 5,082 4,035 2,899 4,380 756 20,998 10,503 19,983 8,834 17,936 12,641 10,376 8,945 4,962 245,236

42.66

25,348 45,137 10,477 1,359 6,013 1,102 726 2,570 1,790 9,376 5,704 4,979 3,881 2,781 4,026 752 20,504 10,013 19,090 8,709 16,247 11,879 9,149 8,815 4,962

52.04

235,389

51.07 55.66 50.55

47.81 54.47

47.06 38.80 45.76 49.42

51.74

45.11 53.94 43.94

43.11 51.01 38.89 54.79 55.94

56 51.58 66.33

34.10 58.27

55.70

Halbe Ersatzsteuer.

Dienstbefreite.

Prozent i der von der Pro 1881 bezahlte ErsatzNichttaxirte. pflicht BeSteuerbeträge.

freiten zu den Dienstbefreiten.

566 1262 515 --44 75 31 110 56 606 39 103 154 118 354 4 494 490 893 125 1689 762 1227 130 -- 9847

2.18 2.71 4.68 -- 0.72

6.37 4.09

4.10 3.08 6.07 0.67 2.02 3.81 4.07 8.08 0.53 2.35 4.66 4.46 1.41 9.41 '6.02 11.82

1.45 --

4.0l

225,967

245,236

52.04

235,389

9847

4.0l

Rp.

25 89 60 55 95 55 28 48 75 40 77 73 73 50 37 73 16 39 26 55 -- 95 72 75 35

187,288 178,594 39,921 3,822 2 10,000 3,306 2 2,000 15,122 10,135 35,556 23,853 40,544 18,020 19,573 21,305 2,740 80,896 40,200 7»,396 35,426 35,462 2 69,000 2 26,257 78,257 44,470

1,105,423

66

1,100,155

58

pro 1881 1,084,768 34

Fr.

1,047,313

l!

1

Noch ungewiß. > Approximativ rückständig bei Schwyz Fr. 2000, Oswalden 2000, Waadt 19,000, Wallis 26,257. 94.

Rp.

95 20 85 72 -- 75 --

Fr.

181,539 198,138 41,192 -3,341 10,180 3,536 2,302 16,472 9,551 34,974 28,844 40,754 17,622 17,580 20,761 2,548 74,255 37,040 79,377 33,176 36,476 67,107 26,589 82,193 39,863

pro 1880

471,203

Durchschnitt von 1881 und 1882.

Pro 1882 muthmaßliche Steuerbeträge.

DurchD nrcli1schnittlich schnittlich per Kopf per Kopf der der DienstTaxirten.

hefreiten.

5 2 8 8

38 55 97 50

2 9 8

RP.

28 13 87 64 68 10 96 15 50 76 62 16 59 68 22 52 78 86 13 94 21 73 89 10 50

58

4

50

4

64

pro 1880 und 1881 1,066,040 96

4

34

4

52

Fr.

184,414

30 45 68 20 05 55 95 68 77 45 85 30 30 50 -- 94 50 57

188,366 40,557 3,582 10,090 3,421 2,151 15,797 9,843 35,265 26,348 40,649 17,821 18,577 21,033 2,644 77,575 38,620 78,886 34,301 35,969 68,053 26,423 80,225 42,166

51

1,102,789

Kp.

10 55 22

13 48 65 14 39 60 54 98 39 64 23 52 75 80 62 78 43 25 98 83 62 96

Kp.

7 12 4 06 3 69 2 64 1 67 2 91 2 84 5 89 5 33 3 53 4 59 8 -- 4 42 6 41 4 80 3 50 3 69 3 68 3 95 3 88 2 01

Fr.

Fr.

7 4

3 2 1 3 2 6 5 3 4 8 4 6 5 3 3 3 4 3 2 5

669 Gegen einen dieser Entscheide ergriff der Besteuerte den Rekurs an die hohe Bundesversammlung, welcher im laufenden Jahre zur Erledigung gelangen wird.

Bemerkenswert!! erscheint, daß von den erwähnten 19 Rekursen nur sechs von Dienstbefreiten und alle übrigen von eingeteilten Wehrpflichtigen herrühren, die wegen Dienstversäumniß besteuert wurden.

Die Erledigung der übrigen Geschäfte erfolgte durch das Finanzdepartement.

Auch im Berichtjahre waren wir im Falle, auf gestellte Anfragen an diplomatische,-, Vertreter und Konsularbeamte im Auslande Instruktionen hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei Anlage und Bezug der Ersatzsteuer zu ertheilen. Es konnte sich hiebei nur um Wegleitungen ganz allgemeiner Natur handeln, wobei namentlich darauf Rücksicht genommen wurde, daß diese Beamten nicht zu Vorkehren veranlaßt werden, welche geeignet wären, dieselben in eine mißliche Stellung zu ihren Mitbürgern zu versetzen.

Auf eine bezügliche Eintrage wurde verfügt, daß Auslagen für Porti, amtliche Nachfragen etc. von der requrirenden Kantonsregierung zu erheben seien, und zwar gestützt auf Art. 14 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878, wonach die Kantone die Hälfte des Bruttoertrages der bezogenen Steuern dem Bunde abzuliefern haben und daher keinerlei Abzüge statthaft erscheinen.

Ad 2. Das Postulat Nr. 209 vom 29. Juni 1880 lautet: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, in Anwendung der ihm durch Art. 15 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878, betreffend den Militärpflichtersatz, ertheilten Kompetenzen für eine gleichmäßige Durchführung dieses Gesetzes in allen Kantonen besorgt zu sein."

Zur Erledigung dieses Auftrages erschien es vor Allem aus nothwendig, bei den zuständigen kantonalen Behörden einläßliche Erhebungen über den gegenwärtigen Stand dieses Verwaltungszweiges vornehmen zu lassen, um auf diese Weise das Material zu einer übersichtlichen Beurtheilung der Verhältnisse in den Kantonen IM gewinnen.

Nachdem im Budget pro 1882 hiefür ein entsprechender Kredit ausgesetzt worden, wurde zunächst auf Grundlage des Gesetzes und der Vollziehungsverordnung vom Finanzdepavtement eine sachbezügliche Instruktion aufgestellt. Diese Instruktion hatte die Zweckbestimmung, sowohl dem inspizirenden Beamten als auch den betreffenden kantonalen Behörden als Wegleituug zu dienen, und so

670

eine gründliche und umfassende Durchführung dieser Erhebungen zu ermöglichen. Mit der Zusendung dieser Instruktion an sämmtliche Kantone wurde die Einladung verbunden, dieselbe zu prüfen, und die Beantwortung der gestellten Fragen, sowie allfällig weitere ihnen geeignet scheinende Anordnungen für die bevorstehende Inspektion vorzubereiten.

Nach diesen einleitenden Vorkehren erfolgten die bereits in unserm Berichte pro 1881 in Aussicht gestellten Erhebungen und zwar in sämmtlichen Kantonen. Es kann hiebei mit Befriedigung konstatirt werden, daß der beauftragte Beamte überall bereitwilliges Entgegenkommen gefunden hat.

Das Ergebniß dieser Erhebungen ist in der von der Instruktion bestimmten Ordnung kantonsweise übersichtlich zusammengestellt und steht, weil zu umfangreich, um auch nur in abgekürzter Fassung in diesem Berichte aufgenommen werden zu können, beim Finanzdepartement den Kommissionen und Mitgliedern der Räthe zur Verfügung.

Im Wesentlichen läßt sich das Resultat nach den Rubriken der Instruktion in Folgendem zusammenfassen: A. A d Art. l d e s G e s e t z e s .

1. Die Ersatzanlage wird im Allgemeinen auf sämmtliche gesetzlich Pflichtigen ausgedehnt. Zu bemerken ist, daß in neun Kantonen noch das Institut der Postläufer oder Ordonnanzläufer besteht, deren Dienst als Erfüllung der Wehrpflicht angesehen wird, obschon die neue Militärorganisation derartige Funktionäre nicht kennt. Hiezu werden jedoch gewöhnlich solche Leute verwendet, welche nur die Personaltaxe zu bezahlen hätten.

2. Auswärts wohnende Schweizerbürger werden nicht überall gleich behandelt. Während die Mehrzahl der Kantone sämmtliche Abwesenden taxirt und in den Kontrolen fortführt, thun dieß einige nur bei denjenigen, deren Aufenthaltsort bekannt ist. Andere beschränken sieh auf die Besteuerung von vorübergehend Abwesenden und solchen, deren Familienangehörige oder Rechtsvertreter belangt werden können, während auf längere Zeit Abwesende erst bei der Rückkehr oder anläßlich von Schriftenwechsel oder bei sonstigen geeigneten Anlässen auf dem Wege der Nachtaxation zur Steuer herangezogen werden. Von daher rührt zum Theil auch die Verschiedenheit in den verzeigten Steuerrückständen zwischen den einzelnen Kantonen.

671

Die vorgeschriebene besondere Kontrole für diese Kategorie von Steuerpflichtigen wird nur von sieben Kantonen geführt. In den übrigen Kantonen fìguriren dieselben in der allgemeinen Kontrole, zum Theil jedoch getrennt eingetragen. Letzteres Verfahren entspricht zwar dem Wortlaut des Gesetzes nicht, zieht jedoch eigentliche Nachtheile um so weniger nach sich, als die betreffenden Kantone ihre Kontrolen alle Jahre neu anlegen. Wo dagegen die Kontrolen für mehrere Jahre eingerichtet sind, ergibt sich das Bedürfniß einer besonderen Kontrole für Landesabwesende von selbst.

Das Resultat dieser Taxation ist durchgehends nicht befriedigend. Die Kantone, welche sämmtliche Abwesende taxiren, stoßen in Bezug auf den Inkasso gegenüber der großen Mehrzahl der Taxirten auf erhebliche Schwierigkeiten. Hieraus ergibt sich auch, daß auf eine nur annähernd vollständige Realisirung der daherigen Ausstände keineswegs gerechnet werden kann.

Nach einigen kantonalen Gesetzgebungen mußten in's Ausland sich begebende Ersatzpflichtige früher die Ersatzsteuer verbürgen.

3. Niedergelassene Ausländer werden tiberall nach den bestehenden Staatsverträsren behandelt.

B. Ad A r t . 2 des G e s e t z e s .

Eine Vermögensgrenze für die Besteuerung Erwerbsunfähiger besteht nur in einem Kanton, wo dieselbe auf Fr. 20,000 Vermögen oder Fr. 800 Einkommen bestimmt ist. Die meisten Kantone überlassen die Ausführung dieser Vorschrift dem Ermessen der Steuerbehörden. Das auf diese Weise für den Unterhalt der Pflichtigen und ihrer Familien als ausreichend bezeichnete Vermögen bewegt sich gewöhnlich zwischen Fr. 3000 bis Fr. 10,000. Einige Kantone besteuern auch Erwerbsunfähige, sobald dieselben überhaupt Vermögen besitzen.

Obschon die Zahl von Steuerpflichtigen dieser Kategorie nicht gerade groß ist, so erscheint es doch wünschenswerth, hier ein einheitlicheres Verfahren anzustreben.

C. Ad A r t . 5 des G e s e t z e s .

1. In .Bezug auf das Verfahren bei Ermittlung des Vermögens und Einkommens bestehen die wesentlichsten Verschiedenheiten in der Durchführung des Gesetzes, deren Bedeutung um so erheblicher

72 ist, als die gänzliche Beseitigung derselben kaum je möglich sein dürfte.

Mit Ausnahme von vier Kantonen, welche ein Staatssteuergesetz bis jetzt nicht besitzen, erfolgt die Ermittlung der Steuerfaktoren für die Zuschlagstaxe überall auf Grundlage des Staatssteuergesetzes, respektive der Staatssteuerregister, Nun sind aber die Steuergesetzgebungen in den Kantonen sehr verschieden.

Während die einen ein ausgebildetes Steuersystem besitzen, fehlen bei andern amtliche Schätzungen und Vermessungen des 'Grundbesitzes und wird mehr einfach und summarisch verfahren.

Wo ein Staatssteuergesetz nicht besteht, werden die GemeindeSteuerregister und die Hypothekenbücher (Grundbücher) zu Rathe gezogen. In einigen Kantonen muß das Einkommen für die Militärateuer eigens ermittelt werden, da für den Kanton eine Einkommensteuer im Sinne des Bundesgesetzes nicht besteht.

Es kann dagegen konstatirt werden, daß in den meisten Kantonen, soweit es die bestehenden Einrichtungen und Umstände gestatten, für diese Einschätzungen eine gute Organisation und Oberleitung vorhanden ist und gewissenhaft vorgegangen wird. Bei einzelnen Kantonen ist dieß allerdings weniger der Fall und scheinen dieselben mehr auf die Angaben der Gemeindebehörden angewiesen .au sein, ohne selbst wirksam eingreifen zu können.

In Bezug auf Garantie für richtige Angaben ist durchgehends bestmöglich gesorgt durch Strafbestimmungen, Verantwortlichkeit
2. Anfragen an andere Gemeinden und Kantone behufs Feststellung von Vermögen und Einkommen werden durchwegs erlassen mit Ausnahme des Kantons Basel-Stadt, der sich bis jetzt entgegen der bestehenden Vorschrift (Art. 3 der Vollziehungsverordnung vom \. Juli 1879) auch beharrlich weigerte, bezügliche Auskunft zu «rtheilen. Alle andern Kantone unterstützen sich hierin bereitwillig.

3. Bis jetzt wird die Mitwirkung der schweizerischen Vertreter im Auslande nur vom Kanton Zürich umfassend und fortgesetzt in Anspruch genommen.

Obschon die Vorkehren dieses Kantons bis jetzt nicht überall vom gewünschten Erfolge begleitet waren, hat derselbe doch im Ganzen ein sehr erhebliches Resultat zu verzeichnen.

673

Einzelne andere Kantone haben etwa in Ausnahmefällen oder versuchsweise von dieser Befugniß Gebrauch gemacht, sind aber meistens wieder davon abgekommen, wenn der Erfolg den gehegten Erwartungen nicht gleich entsprach.

Es ist in hohem Maße wiinschenswerth, daß das von Zürich gegebene Beispiel im Verlaufe von sätnmtlichen Kantonen befolgt werde, indem nur ein einheitliches Vorgehen der Kantone einen günstigen Erfolg sichert. Das vereinzelte Vorgehen einiger Kantone hat ungleiche Vollziehung des Gesetzes gegenüber dieser Kategorie von Pflichtigen zur Folge, was vermieden werden sollte, und geeignet ist, berechtigte Reklamationen und. überhaupt Schwierigkeiten zu veranlassen.

4; Die Besteuerung des beweglichen Vermögens erfolgt nicht durchwegs nach den nämlichen Grundsätzen. Einige Kantone besteuern die Beweglichkeiten gar nicht, andere nur den Viehstand, während wieder andere diese Vorschrift in ziemlich ausgedehntem Maße zur Anwendung bringen.

5. In 11 Kantonen werden nur grundpfändlich versicherte Schulden abgezogen, während die andern Kantone auch den Abzug anderweitiger nachgewiesener Schulden gestatten.

In. mehreren Kantonen besteht das Verfahren, daß vom unbe weglichen Vermögen nur Grundpfandschulden, vom beweglichen Vermögen dagegen auch andere Schulden in Abzug gebracht werden können.

6. Vom Vermögen in landwirtschaftlichen Gebäuden und Grundstücken wird in den meisten Kantonen ein Abzug gemacht, welcher der gesetzlichen Vorschrift von ein Viertel des Verkaufswerthes annähernd entspricht. Das Verfahren ist jedoch je nach den kantonalen Steuergesetzen verschieden.

7. Die für die Haushaltung erforderliche Fahrhabe, sowie Handwerks- und Feldgeräthe sind in den meisten 'Kantonen gesetzlich steuerfrei und brauchen daher für die Berechnung der Militärsteuer nicht besonders in Anschlag resp. Abzug gebracht zu werden.

Wo diese Verhältnisse nicht gesetzlich normirt sind, regeln sich dieselben nach dem Ermessen der Steuerbehörden, meistens an Hand der Selbstschätzung der Pflichtigen.

8. Das Vermögen der Ehefrau wird überall besteuert, wenn dem Ehemann die Nutznießung desselben zusteht, ohne Rücksicht darauf, ob das Vermögen selbst in das rechtliche Eigenthum des Ehemannes übergehe oder nicht.

Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. H.

45

674 9. Das anwartschaftliche Vermögen wird durchwegs nach Vorschrift des Gesetzes zur Steuer herangezogen.

10. In Bezug auf Berechnung der Naturalnutzungen herrschen einstweilen noch erhebliche Verschiedenheiten. Bezeichnend hiefür ist die Thatsache, daß infolge Berechnung der freien Station Knechte in 13 Kantonen durchwegs oder doch theilweise mit Einkommen belegt werden, während dieselben in den andern Kantonen nur die Personaltaxe bezahlen.

Dagegen haben einige Kantone (Westschweiz) gar keine Steuerpflichtigen, welchen nicht im Minimum Fr. 100--200 Einkommen berechnet wird , was , abgesehen von den günstigem Erwerbsverhältnissen, wesentlich von konsequenter Anrechnung der Naturalnutzungen herrührt.

11. Taxpflichtige, welche in einem mit Einkommensteuer belegten Geschäfte ihres Vaters oder ihrer Familie thätig sind, selbst jedoch nicht im Einkommensteuerregister figuriren, werden überall für den verhältnißmäßigen Antheil ihres Einkommens besteuert. Das Antheilsverhältniß wird in der Regel durch die Steuerkommission festgestellt.

12. Die mit der Gewinnung des Erwerbes verbundenen abzugsberechtigten Unkosten werden da, wo gesetzliche Vorschriften hierüber nicht bestehen, durch die Steuerbehörden in summarischem Verfahren festgestellt.

D. Ad Art. 6 des G e s e t z e s .

Wehrpflichtigen, welche mindestens 8 Jahre Dienst gethaa haben, wird die Taxe auf die Hälfte ermäßigt und zwar von dea meisten Kantonen von Amtswegen, während z. B. der Kanton Zürich diese Vergünstigung grundsätzlich erst auf erfolgten Ausweis Seitens des Pflichtigen eintreten läßt.

E. Ad Art. 12 des G e s e t z e s .

Dieser Abschnitt dient mehr zur Orientirung der vollziehenden; Behörde in geschäftlicher Hinsicht. Die vorgeschriebene Organisation ist prinzipiell in allen Kantonen durchgeführt und gibt zu Bemerkungen nicht Anlaß.

F. Ad Art. 13 des G e s e t z e s .

Hinsichtlich der Mittheilung der Ersatzanlage an die im Auslande wohnenden Schweizer wird verschiedenartig verfahren. Mehrere

675 Kantone beachten diese Vorschrift gar nicht, andere avisiren nur solche, die im Inlande Familienangehörige oder Rechtsvertreter haben oder .die regelmäßig bezahlen. Eine wesentliche Anzahl von Kantonen avisirt allerdings sämmtliche Pflichtigen, deren Aufenthalt bekannt ist. Ein Mehreres kann nicht verlangt werden, weil praktisch nicht durchführbar. Von allen Seiten wird jedoch darauf hingewiesen, daß der Aufenthalt einer großen Anzahl von Pflichtigen eben nicht ermittelt werden kann.

G. Ad A r t . 4 der V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g .

1. Ueber die infolge Dienstversäumniß ersatzpflichtigen Wehrmänner werden in 11 Kantonen getrennte Register geführt.

Die übrigen Kantone tragen auch diese Kategorie von Steuerpflichtigen in die allgemeine Kontrole, was urn so weniger Unzukömmlichkeiten zur Folge hat, als es Kantone betrifft, welche die Kontrolen oder Steuertabellen alljährlich neu anlegen.

2. Mit Ausnahme von 3 Kantonen, welche diese Pflichtigen unmittelbar nach erfolgter Dienstversäumniß taxiren, geschieht diese Taxation nach Vorschrift in dem auf die Dienstversäumniß folgenden Jahre und zwar auf Grund eines von den Führern der Dienstkontrolen eingereichten Verzeichnisses der Säumigen.

H. Ad Art. 6 d e r V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g .

1. Die vorgeschriebene Mittheilung des erstinstanzlichen Taxationsentscheides an die Pflichtigen ist in allen Kantonen eingeführt. Acht Kantone beschränken sich jedoch darauf, diese Anzeige nur bei erstmaliger Besteuerung und später eintretenden Aenderungen der Steuerfaktoren zu erlassen. Bin Kanton (Schwyz) avisirt nur diejenigen Pflichtigen, welche mehr als die Personaltaxe zu bezahlen haben.

Die übrigen Kantone vollziehen diese Vorschrift genau, indem die Anzeige alljährlich an sämmtliche Pflichtigen erlassen wird.

2. In einer erheblichen Anzahl von Kantonen wird die Steuerabrechnung noch immer nicht auf Ende Jahres abgeschlossen.

Mehrere Kantone waren früher mit dem Bezüge um ein Jahr und mehr im Eückstande und haben etwas Mühe, das Versäumte nachzuholen. Zudem ist namentlich in Bergkantonen der Bezug den Sommer über nur theilweise durchfuhrbar wegen regelmäßiger Abwesenheit der Pflichtigen, ein Umstand, welcher den Rechnungsabschluß wesentlich aufhält, insofern zu große Ausstände vermieden

676

werden wollen. Es sind jedoch in dieser Beziehung von Jahr zu Jahr Fortschritte zu verzeichnen.

J. Ad A r t . 9 der V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g .

1. und 2. Hinsichtlich der Vorkehren gegen säumige Schuldner wird verschieden vorgegangen. Während die Mehrzahl der Kantone sich bis jetzt darauf beschränkte, die für Civilforderungen geltenden Rechtsvorkehren in Anwendung zu bringen, wobei Konkursiten unbehelligt bleiben^ haben mehrere Kantone das Verfahren des Abverdienens durch öffentliche Arbeit eingeführt und zwar mit sehr gutem Erfolg.

Dieses Verfahren findet in letzter Zeit ziemlich Nachahmung.

Andere Kantone haben Gefängnißstrafen vorgesehen, theils zur Tilgung der Steuer durch Umwandlung, theils auch nur als bloßes Strafmittel, welches Verfahren nicht als gesetzliches Rechtsmittel zu betrachten ist.

3. Das Verfahren betreffend Elimination nicht erhältlicher Steuern gibt zu Bemerkungen nicht Anlaß.

4. Gregen säumige Pflichtige im Auslande läßt sich nicht mit Erfolg vorgehen, und zwar um so weniger, da eine Bethätigung der schweizerischen Vertreter im Auslande beim Steuerbezuge nicht zuläßig ist."

5. Nicht eingehende Steuern von taxirten Pflichtigen im Auslande werden als Rückstände verzeigt, mit Ausnahme einiger Kantone, welche in Bezug auf Vorzeigung der Ausstände überhaupt noch nicht gehörig eingerichtet sind.

6. Diese Frage gibt zu Bemerkungen nicht Anlaß, indem durchgehends nur solche Taxirte aus der Kontrole entfernt werden, hei denen gar keine Aussicht auf .Realisirung der Steuerforderung vorhanden ist.

Soviel über das Ergebniß dieser Erhebungen.

Zur Prüfung der Richtigkeit der dem Bunde abgelieferten Steuerbeträge wurden ferner, abgesehen von dem jährlich einzureichenden Generalausweis, sämmtliche kantonalen Staatsrechnungen pro 1880 einverlangt. Obschon die Verschiedenheit in der Darstellungsweise Seitens der Kantone diese Kontrolirung wesentlich erschwert, ließ sich doch mit Sicherheit konstatiren, daß die Ablieferungen allgemein richtig erfolgen. Einzig die Staatsrechnung des Kantons Nidwaiden enthält nichts von dem Militärpflichtersatz.

677

Eine spätere Untersuchung hat herausgestellt, daß dort aus dem Nettoantheil des Kantons ein Spezialfond gebildet wird, aus welchem unbemittelte Wehrpflichtige bei Dienstanlässen von längerer Dauer bestimmte Beiträge erhalten, und der im Uebrigen gleich den Winkelriedstiftungen zu Unterstützungen von im Kriege Verwundeten oder Hinterlassenen von Gefallenen bestimmt ist.

Endlich wurden 13 Kantone, deren Steuerbetrag pro 1881 per Kopf der Taxirten unter einem hierseit angenommenen Durchschnittsminimalbetreffniß von Fr. 9 (resp. 4. 50 Antheil des Bundes) geblieben, eingeladen, eine Untersuchung dieser Angelegenheit vornehmen zu lassen und uns mitzutheüen, aus welchen Gründen das genannte Minimum bis jetzt nicht erreicht worden sei. Bei diesem Anlasse wurde speziell um folgende statistische Angaben ersucht: 1} das Verhältniß der mit Zuschlagstaxe vom Vermögen und Einkommen belegten Pflichtigen in Prozenten der Gesammtzahl der Taxirten ausgedruckt; 2) a. den Durchschnittsbetrag des steuerpflichtigen Vermögens, sowohl eigenes als anwartschaftliches; 6. den Durchschnittsbetrag des steuerpflichtigen Einkoramens; beides per Kopf der mit Zuschlagstaxe besteuerten Pflichtigen berechnet; 3) das Verhältniß der Niehtzahlenden, sei es wegen Zahlungsunfähigkeit, Landesabwesenheit oder sonstigen Gründen, ebenfalls in Prozenten zur Gesammtzahl der Taxirten ausgedrückt.

Bezüglich dieser Anfragen ergeben die Berichte, soweit dieselben eingelangt sind, folgendes Resultat: Mit Zuschlagstaxe belegte Pflichtige.

>

Bern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Freiburg St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau · Tessin Wallis ·

46 32 26,4 26 39,67 40 56,7 40,9 81,5 45 25 47

Dnrchschnittsbetrag des Vermögens, l Einkommens.

Fr.

Fr.

9034.

4500.

3411.

5874.

4722.

6722.

8311.

5428.

6880.

6859.

3357.

3835.

-- 15 33 13 90 -- -- -- -- 76 --

610.

300.

211.

77.

375.

765.

619.

357.

340.

993.

190.

667.

-- -- 93 96 45 -- 05 18 -- -- 81 --

Nichtzahlende Taxirte.

%

7,s 32,4 51 38,4 ll,a 10 19,7 23,9 31,s 39 79,6 8

678

Aus dieser Zusammenstellung ergeben sich neuerdings sehr erhebliche Verschiedenheiten, die für das Ergebniß dieser Steuer von großem Einfluß sind.

Das Prozentverhältniß der mit Zuschlagstaxe von Vermögen und Einkommen belegten Pflichtigen zur Gesammtzahl der Taxirten bewegt sich zwischen 25 % bis 81,5.

Der Durchschnittsbetrag des Vermögens eines Pflichtigen schwankt zwischen Fr. 3357 bis Fr. 9034. Derjenige des Einkommens zwischen Fr. 78 bis Fr. 765.

Wenn nun auch anerkannt werden muß, daß die thatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich Vermögen und Einkommen in den einzelnen Kantonen wesentlich verschieden sind, so ist doch nicht zu verkennen, daß der Mangel eines einheitlichen Verfahrens in der Berechnung und Feststellung dieser Steuerfaktoren hier ebenfalls einwirkt.

Wir haben die Ursachen dieser Erscheinung bereits angedeutet.

Am auffallendsten ist das Verhältnis der Nichtzahlenden zur Gesammtzahl der Taxirten, welches zwischen 7,3°/o und 79,6°/o, also nahezu 4/5 der Taxirten varirt.

Es ist zwar zu bemerken, daß im Kanton Bern, welcher nur 7,3 °/o Nichtzahlende verzeigt, im Auslande wohnende Pflichtige nicht durchwegs taxirt und im Ausstande verzeigt werden, was dieses Resultat einigermaßen günstiger erscheinen läßt, als es in Wirklichkeit sein würde. Dagegen ist hervorzuheben, daß dieser Kanton einer derjenigen ist, der gegen säumige Pflichtige mit sehr gutem Erfolge das Verfahren des Abverdienens eingeführt hat.

So viel steht jedenfalls außer Zweifel, daß die hohen Prozentsätze dieser Kategorie von Pflichtigen, abgesehen von den Landesabwesenden, zum guten Theile in einem laxen Vollziehungsverfahren ihren Grund haben.

Es ist begründete Aussicht vorhanden, daß die im Berichtsjahre auf Ort und Stelle vorgenommenen Inspektionen nach verschiedenen Richtungen nicht ohne guten Erfolg bleiben werden, indem gegebene Aufschlüsse und Wegleitungen günstige Aufnahme Banden.

Sodann haben wir nicht unterlassen, sämmtlichen eidgen. Ständen das Ergebniß dieser Erhebungen mitzutheilen und dieselben einzuladen, das Verfahren bei Anlage und Bezug des Militärpflichtersatzes mit den Vorschriften des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878 in Einklang zu bringen.

"^

679

Wir werden im Uebrigen fortfahren, diesem Administrationszweig unausgesetzt unsre Aufmerksamkeit zuzuwenden.

A

III.

Banknotenwesen.

Personelles.

Zu Anfang des Jahres wurde zum Inspektor der Schweizerischen Emissionsbanken Herr Otto Scherer, Unterdirektor der Eidgenössischen Bank, und in der zweiten Hälfte des Jahres als dessen Adjunkt Herr A. Sandoz, Buchhalter bei der Filiale der Basler Handelsbank in Bern, gewählt.

Die Ausdehnung der Kontroiarbeiten erforderte eine entsprechende Vermehrung des Hülfspersonals.

Banknotenanfertigung.

Die im Vorjahre begonnenen Vorstudien über die Anfertigung der neuen Noten haben wir im Berichtsjahr eifrig fortgesetzt.

Die aus Delegirten von sechs Emissionsbanken bestehende Banknotenkommission besammelte sich zu wiederholten Malen, um von dem Stand der Angelegenheit Kenntniß zu nehmen und ihre allfälligeu Wünsche kund zu geben.

In allen wesentlichen Fragen existirte zwischen dem Departement und der Kommission die vollste Uebereinstimmung.

Als Bild für die neuen Noten adoptirten wir im Prinzipe einen von Herrn Professor Storck in Wien, dem Zeichner der österreichischen Staatsnoten, vorgelegten Entwurf und als Helvetia die von dem inzwischen verstorbenen Herrn Kunstmaler Walch in Bern gezeichnete stehende Figur.

Gestützt auf die von einem Mitgliede der Kommission an Ort und Stelle gemachten Erhebungen und eingezogenen Erkundigungen und auf die in verdankenswerther Weise von Seite der österreichischen Behörden uns gewordenen Mittheilungen, sowie endlich auf die Resultate der hierorts vorgenommenen verschiedenartigen Untersuchungen und Proben wählten wir für den Stich der Platte und den Druck der Noten im Prinzipe dasjenige Verfahren, welches in den letzten Jahren bei der Anfertigung der österreichischen Staatsund Banknoten und in jüngster Zeit auch in andern Staaten zur Anwendung gekommen ist.

680 Ab Papier bestimmten wir ein aus feinen Leinenfasern gearbeitetes Haiidpapier, welches in der Mitte ein schattirtes Wasserzeichen , den Nennwerth der Noten in Zahlen darstellend, enthalten soll.

Nachdem sich das Departement in eingehender Weise über die Leistungsfähigkeit und die technische und finanzielle Sicherheit der verschiedenen Bewerber für die Anfertigung der neuen Noten vergewissert, wurde die Erstellung des Papiers der Firma T. H. Saunders, (fe Cie in London, die Ausführung des Plattenstiches und des Druckes der Noten gemeinschaftlich den beiden Firmen Bradbury, Wilkinson & Cie in London und Stämpfli'sche Buchdruckerei in Bern übertragen., Die bezüglichen, vom Departement abgeschlossenen Lieferungsverträge erhielten am 28. November 1882 die bundesräthliche Genehmigung.

Unmittelbar nach der Ratifikation der Verträge erfolgte die Inangriffnahme der definitiven Arbeiten für die Herstellung der neuen Noten ; die Arbeiten nehmen ihren geordneten Gang und wir denken nach der ersten Hälfte des Jahres 1883 mit dem Umtausche der alten Noten beginnen zu können.

Im Uebrigen glauben wir hinsichtlich aller auf die Angelegenheit der Banknotenanfertigung Bezug habenden Verhandlungen auf den ausführlichen Bericht vom 13. November 1882 verweisen zu sollen, welcher in der letzten Wintersession auch an die Mitglieder der eidgenössischen Räthe vertheilt worden ist.

Stand der Emissionsbanken.

Die Vollziehbarkeit des Banknotengesetzes hat mit dem 1. Januar 1882 begonnen. Nach Maßgabe von Art. 51 des benannten Gesetzes waren die schon bestehenden Emissionsbanken, wenn sie ihre Notenemission fortsetzen wollten, verpflichtet, bis Ende Juni 1882 beim Bundesrathe um die daherige Ermächtigung einzukommen.

Die nachstehende Tabelle (Beilage Nr. 1) enthält die bis Ende des Berichtsjahres gesetzlich autorisirten Emissionsbanken, sowie die bewilligte Emissionssumme und die Deckungsart.

Beilage Nr. 1.

V erzeichnis der

·

Datum der Bewilligung.

Ordnung;- 1 nummer. 1

vom Bundesrathe autorisirten schweizerischen Emissionsbanken.

Vom BunBisherige desrath Emissions- bewilligte Deckungssystem.

summe. Emissionssumme.

Firma.

Fr.

Fr.

6,600,000 8,000,000 Kantonsgarantie 720,000 1,500,000 n 7,950,000 10,000,000 n

1882.

20. Januar 23.

,, 10. Februar

2 3

17. März

4

24. ,, 14. April 17. .

25. ,, 28. .

5 6 7 8 9

Bank in St. Gallen St. Gallen Crédit agricole et industriel de la Broyé Estavayer Thwgauische Kanionalbank Weinfelden Äargauische Bank Aarau Toggenburger Bank Lichtensteig

5,000,000 6,000,000 Portefeuille 300,000 500,000 Werthschriften 1,500,000 1,500,000 Kantonsgarantie 3,000,000 4,000,000 n 1,000,000 1,000,000 Werthschriften

9. Mai

10

1,650,000

2,000,000

n

750,000

1,000,000

n

2,000,000

1

St. Gallische Kantonalbank Basellandschaftliche Kantonalbank Kantonalbank von Bern

St. Gallen Liestal Bern

Zweiganstalten: Thun, Burgdorf, Langenthal.Biel, Stimmer ,Pruntrut.

Banca cantonale ticinese Bellinzona Zweiganstalten: Locamo, Lugano, Mendrisio.

Zweiganstalten:fiorschach,St.Gallen.

12. ,,

11

Banca della Svizzera Italiana Lugano Zweiganstalten: Locamo, Bellinzona, Mendrisio, Luino, Gallarate.

Thurgauische Hypothekenbank Frauenfeld

16. ,,

12

Grauliündner Kantonalbank

Zweiganstalt: Romanshorn.

Chur

Uebertrag

1,986,670 2,000,000 Werthschriften

3,000,000 Kantonsgarantie

32,456,670 40,500,000

CD 00 1

Ordnungs- 1 Dummer. 1

Datum der Bewilligung.

1882.

19. Mai 19. ,, 27. .

13 14 15

27. ,,

16

30.

12.

12.

12.

19.

17 18 19 20 21

,, Juni ,, ,, ,,

26. ,,

22

26.

30.

30.

30.

11.

23 24 25 26 27

.

,, .

,, Jnli.

1. September 28 29 1.

»

Firma.

Tom BimBisherige desrath Emissions- bewilligte, summe. Emissionssumme.

Fr.

Fr.

0 ebertrag 32,456,670 40,500,000 1,096,500 2,000,000 Luzern Genève 18,900,000 20,000,000 Herisau 2,000,000 3,000,000

Kantonale Spar- und Leihkasse Banque du commerce Appenzett A.-Eh., Kantonalbank Z w e i g a n s t a l t : Heiden.

Bank in Zürich Zürich Zweiganstalt: Winterthur.

Bank in Basel Basel Bank in Luzern Luzern Banque de Genève Genève Crédit Gruyérien Bulle Zürcher Kantonalbank Zürich Zweiganstalten:Winterthur,Affoltern a./A., Eüti, CJster, Andelfingen, Bülach, Banma, Meilen, Dielsdorf, Borgen.

Solothurnische Bank Solothurn Z w e i g a n s t a l t e n : Ölten, Baisthal.

Bank in Schaffhausen Schaffhausen Banque cantonale frïbourgeoise Fribourg Caisse d'amortissement de la dettepublique ,, Banque cantonale vaudoise Lausanne Ersparnisskassa des Kantons Uri Altdorf Kantonale Spar- una Leihkassa von .

Nidwaiden Stans Banque populaire de la Gruyère Bulle Total

5,000,000

6 00

co

Deckwigssystem.

Kantonsgarantie Portefeuille Kantonsgarantie

6,000,000 Portefeuille

8,000,000 12,000,000 n 2,000,000 2,000,000 "Werthschriften 5,000,000 5,000,000 Portefeuille 240,000 300,000 Werthschriften 15,000,000 15,000,000 Kantonsgarantie

2,200,000

2,200,000

700,000 1,681,805 750,000 6,847,410 300,000

1,000,000 Werthschriften 1,000,000 n 1,500,000 Kantonsgarantie 8,000,000 n 300,000 j»

300,000 166,600

500,000 n 300,000 Werthschriften

102,638,985 120,600,000

»

=

683 Auf Ende 1881 betrug die gesammte Emissionssumme in der Schweiz Fr. 115,221,315. Rechnen wir zu der in unserem Tableau angeführten Emissionssumme von Fr. 120,600,000 die der Solothurnischen Bank inzwischen bewilligte Erhöhung von Fr. 300,000 und ferners die von drei neuen, seit dem Inkrafttreten des Banknotengesetzes entstandenen Instituten verlangten Emissionssummen von zusammen 9 Millionen Franken, so erreichen wir eine gesetzlich bewilligte Gesammtemissionssumme von Fr. 129,900,000 oder ein Mehr von Fr.. 14,678,685 gegenüber dem Stande auf Ende 1881.

Die Ausweise über die Ermächtigung zur Notenausgabe, im Sinne von Art. 7 des Gesetzes, fanden sich den bezüglichen Bmissionsbegehren beigelegt und konnten diese letztern ohne Schwierigkeiten in Behandlung gezogen werden.

Ein Institut, welches sein Wechselportefeuille, aus sog. billets à ordre bestehend, als Deckung von 60 °/o der Emissionssumme liefern wollte, wurde mit seinem Emissionsbegehren abgewiesen; wenn auch das benannte Institut eine Abänderung der bisherigen Form seiner billets à ordre im Sinne einer Anpassung an die Bestimmungen des eidgenössischen Obligationenrechtes über die Eigenwechsel und die gezogenen Wechsel vorzunehmen sich verpflichtete, so schien doch der Charakter dieser Forderungen dem Geiste des Gesetzes in Bezug auf die Leistung der Notendeckung durch das Wechselportefeuille nicht zu entsprechen. Das betreffende Institut hat dann die Deckung nach Maßgabe von Art. 12 a des Gesetzes durch Hinterlage von Werthschriften geleistet.

Drei kantonalen Instituten, die bis jetzt keine, oder nur eine ungenügende Dotation erhalten, beschafften die betreffenden Kantone das in Art. 7 d des Gesetzes geforderte Geschäftskapital durch Ueberlassung von 41/4°/o bezw. 41/a°/o kantonalen Obligationen.

Bei einem andern kantonalen Institute transformirte der Große Rath den bestehenden Reservefond als Dotation im Sinne eines stabilen Betriebskapitalpostens.

Diese verschiedenen Kapitalbeschaffungen konnten, als den Forderungen von Art. 7 d des Gesetzes genügend, gutgeheißen werden.

Der Appenzell A.-R. Kantonalbank wurde gestattet, die Filiale Heiden, mit Rücksicht auf deren Verkehrsverhältnisse, als Zweiganstalt im Sinne des Banknotengesetzes zu streichen.

Beziehungen zu den Emissionsbanken.

Die amtliche Publikation der Ermächtigung zur Notenausgabe erfolgte für die erledigten Begehren am 1. Juli 1882, von welchem

684 /i

Zeitpunkte an die Banken verpflichtet, waren, die Baardeckung von 40 % der Zirkulation bereit zu halten und uns die Wochensituationen und Monatsbilanzen nach dem gesetzlich festgestellten Schema einzusenden.

Die Zusendung dieser Ausweise erfolgt im Allgemeinen mit Promptheit.

Wegen verspäteter Binsendung der Wochensituation, bezw. der Monatsbilanz, mußte den Direktoren von zwei Emissionsbanken eine Ordnungsbuße von je Fr. 50 auferlegt werden. Im Uebrigen war der Verkehr mit den Emissionsbanken ein geordneter und angenehmer.

Alle Ausweise der Emissionsbanken, sowie die sonstigen auf das Banknotenwesen Bezug habenden Bekanntmachungen wurden in dem seit 1. Juli 1882 erschienenen Schweizerischen Finanz- und Zollanzeiger publizirt.

Am 1. Januar 1883 fand eine Verschmelzung dieses Publikationsorgans mit dem schweizerischen Handelsamtsblatt statt und es erscheinen nun die oben erwähnten Publikationen in dem letztern.

Die nachstehende Tabelle (Beilage Nr. 2) liefert die genaue Angabe über die Emission, Zirkulation und Baarvorrath der Emissionsbanken im II. Semester 1882.

Beilage Nr. 2.

Generalsituation der gesetzlich autorisirten schweizerischen Emissionsbanken. II. Semester 1882.

Notenemission.

Datum.

Fr.

1. Juli 8. ,, .

.

15- ,, 22. ,, 29. ,, 5 . August .

.

12. ,, 19. ,, 26. ,, 2 . September .

9 .

.

16. ,, .

23. ,, .

3 0 .

.

7 . Oktober .

1 4 . f l .

21. ,, .

28. ,, .

.

.

.

.

.

.

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.

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.

.

.

.

.

.

101,459,000 101,459,000 101,808,000 101,807,000 101,757,000 101,756,000 101,805,000 101,805,000 101,805,000 101,689,000 102,174,000 102,274,000 102,272,000 102,294,000 102,624,000 102,624,000 102,693,000 102,893,000

Notenzirkulation.

°/o

%

Fr.

Fr.

88,577,000 87,442,000 86,225,000 83,957,000 84,966,000 84,443,000 83,713,000 82,673,000 82,510,000 85,519,000 84,392,000 85,172,000 85,553,000 90,045,000 90,323,000 91,229,000 92,307,000 93,520,000

Gesetzliche Baarschaft.

87 86 85 82 84 83 82 81 81 84 83 83 84 88 88 89 90 91

47,025,000 46,474,000 46,782,000 47,617,000 47,266,000 47,654,000 47,412,000 48,875,000 49,077,000 49,004,000 . 49,284,000 50,882,000 50,730,000 52,107,000 52,014,000 53,342,000 54,250,000 55,078,000

53 53 54 57 56 56 57 59 59 57 58 60 59 58 58 58 59 59 6 ÖD 5

6 g

Datum.

Notenemission.

Notenzirkulation.

Fr.

Fr.

%

Gesetzliche Baarschaft.

%

. Fr.

4 . November 1 1 .

1 8 .

2 5 .

2 . Dezember 9.

,, 1 6 .

2 3 .

30. ,,

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

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.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

102,593,000 " 102,593,000 102,593,000 102,691,000 102,696,000 102,695,000 102,625,000 103,525,000 103,584,000

96,453,000 98,223,000 96,948,000 94,528,000 94,430,000 91,001,000 91,995,000 93,689,000 99,392,000

94 96 95 92 92 89 90 90 96

53,674,000 53,414,000 54,740,000 55,924,000 56,660,000 57,360,000 58,046,000 57,865,000 54,590,000

56 54 56 59 60 63 63 62 55

Durchschnitt

.

.

.

.

102,318,000

89,601,000

88

51,746,000

58

Maxima .

.

.

.

.

T a g .

.

.

: .

.

103,584,000 30. Dezember.

99,392,000 30. Dezember.

Minima Tag

101,459,000 1./8. Juli.

.

.

.

.

.

96 58,046,000 63 11. Nov. 16. Dezember. 9./16. Dez.

30. Dez.

82,510,000 81 26. August. 19./26.Aug.

26 Banken Ms und mit 8. Juli.

27 , ,, ,, ,, 2. September.

29 ,, ,, n ,, 30. Dezember.

46,474,000 8. Juli.

53 1./8. Juli.

687

Es wäre verfrüht, aus den Zahlen unserer Halbjahrstabelle mehr oder weniger bestimmte Schlüsse über die Wirkung des Banknotengesetzes im. Allgemeinen und den Einfluß desselben auf den einheimischen Geldmarkt im Besondern ableiten zu wollen. Es wird sich dieses erst nach einer gewissen Zahl von Jahren feststellen lassen und auch selbst nur dann, wenn während dieser Zeit nicht Wechselfälle eintreten, welche den normalen Geschäftsgang wesentlich zu stören vermögen.

So viel glauben wir aber doch schon bemerkt zu haben, daß die seinerzeitige Befürchtung über einen fühlbaren Mangel an Metallgeld in Folge des Entzuges durch die Deckung von 40 % der Notenzirkulation eine übertriebene war und daß vielleicht die Emissionsbanken selbst in der Lage wären, die Situation noch zu verbessern durch eine möglichste Reduktion der direkten Notensendungen , die immerhin einen nicht unbedeutenden Betrag von Metallgeld dem gewöhnlichen Verkehre entziehen.

Die durchschnittliche Emissionssumme der gesetzlich autorisirten Banken betrug im Jahre 1882 Fr. 102,627,765 und die von den Banken für das gleiche Jahr an den Bund entrichtete Kontroigebühr Fr. 102,627. 90 Dem von 19 gesetzlich autorisirten Emissionsbanken abgegeschlossenen Konkordat für den Banknotenverkehr wurde in seiner zweiten Vorlage vom Bundesrathe die Genehmigung ertheilt.

Im Berichtsjahre stellten wir die einheitlichen Formularien fest für die Gewinn- und Verlustrechnung und die Jahresschlußbilanz; der Emissionsbanken.

Banken mit hinfälliger Emission.

Unter der Herrschaft des Banknotengesetzes haben auf die Notenemission verzichtet : Bank in Glarus, Ancienne Banque cantonale neuchâteloise, Leihkasse Glarus, Eidgenössische Bank.

Die bisherige Emissionssumme hat reduzirt: Banque cantonale fribourgeoise.

Vor dem Inkrafttreten des Banknotengesetzes haben die Notenemission vollständig aufgegeben : Caisse hypothécaire du Canton de Fribourg, Bank für Graubünden, Banque populaire de la Broyé.

688 Der Rückzug der Noten dieser Institute erfolgt nach Mitgabe der Bestimmungen des Regulativs vom 12. Juni 1882, abgeändert am 15. Dezember 1882.

Die eingesandten, perforirten Noten werden vom Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken an Hand der mitgegebenen Serien- und Nummern-Verzeichnisse geprüft und in der Gasfabrik Bern, im Beisein des Direktors derselben, verbrannt.

Den beiden glarnerischen Instituten wurde auf ihr spezielles Verlangen gestattet, ihre Noten wie bis anhin unter der Kontrole der glarnerischen Haushaltungskommission zu vernichten, mit der Bestimmung, dem Departement eine beglaubigte Abschrift des bei dieser Verhandlung aufgenommenen Verbalprozesses einzusenden.

Der Bestand der Emission der obbenannten Banken war folgender : 31. Dez. 1881. 31. Dez. 1882.

Bank in Glarus 1,278,740 1,127,330 anc. Banque cantonale neuchâteloise . 6,000,000 5,640,000 Caisse hypothécaire du Canton de Fribourg 12,660 6,470 Bank f ü r Graubünden .

.

.

.

98,600 38,460 Leihkasse Glarus .

.

.

.

300,000 260,000 Eidgenössische Bank .

.

.

. 5,000,000 1,154,200 Banque populaire de la Broyé .

.

20,000 3,850 Banque cantonale fribourgeoise .

.

891,905 246,905

Rekurse, Interpretationen.

Wir glauben folgende im Berichtjahre vorgekommene, das Banknotenwesen beschlagende Entscheidungen erwähnen zu sollen : Eine Emissionsbank rekurrirte gegen den Entscheid ihrer Kantonsregierung, welcher dahin zielte, neben dem durch das Bundesgesetz den Kantonen bewilligten Steuermaximum von 6°/oo auf der Emissionssumme, von den neu ausgegebenen, nach dem alten Typus angefertigten Noten des betreffenden Instituts die bisherige Stempelgebühr nach Maßabe der einschlägigen kantonalen Gesetzesbestimmungen zu beziehen.

Der Rekurs wurde begründet erklärt, mit Rücksicht auf den im regierungsräthlichen Entscheide liegenden Widerspruch mit den Bestimmungen des Banknotengesetzes, welche eine kantonale Belastung der Notenemission über 6°/oo, geschehe sie in welcher Form aie wolle, nicht zulassen.

689 Mehrere gesetzlich autorisirte Emissionsbanken erhielten auf ihr Ansuchen die Ermächtigung, vor dem Empfang der einheitlichen, durch den Bund zu beschaffenden Notenformularien, beschädigte und nicht mehr zirkulationsfähige Noten durch neue, nach dem alten Typus erstellte Noten zu ersetzen.

Bevor die Ausgabe dieser letztern stattfindet, sind die alten Noten unter Kontrole zu vernichten.

Dem Finanzdepartement ist eine beglaubigte Abschrift des über diese Verhandlung aufgenommenen Verbalprozesses einzusenden, sowie der nach jeder Vernichtung sich ergebende Stand der Emissionssumme mitzutheilen.

Einzelnen Banken, die vom Bundesrathe die Ermächtigung zur Erhöhung der bisherigen Notenemission erhalten hatten, konnte gestattet werden, für den bewilligten Mehrbetrag bis zum Empfang der neuen einheitlichen Notenformularien unbenutzte, nach dem alten Typus erstellte Noten zur Zirkulation zu verwenden, indem die Deckung von 60 °/o sich auf die vom Bundesrathe bewilligte Summe erstreckte und die Baardeckung von 40 °/o sich nach der jeweiligen Zirkulation zu richten hat.

Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Oepositenämtern.

Es war besonders die in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres zum Abschluß gelangte Angelegenheit der Banknotenanfertigung, welche den Inspektor der Emissionsbanken derart beschäftigte, daß derselbe seine erste Inspektion bei den meisten Banken und Depositenämtern erst im Jahre 1883 vornehmen konnte.

Das Resultat der einzelnen Untersuchungen finden Sie in Beilage Nr. 3 zum gegenwärtigen Berichte.

Absichtliche und strafbare Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen wurden durch die stattgefundenen Inspektionen keine konstatirt.

Die Aussetzungen und die aus denselben resultirenden Direktiven waren mehr formeller Natur.

Bei vielen Banken ergab sich eine ungenügende Spezialbuchung der Notendeckung und bei einzelnen Instituten war auch die örtliche Trennung der Baardeekung der Noten von den übrigen Kassabeständen nicht oder nur unvollständig durchgeführt. Zu vielfachen Bemerkungen gab die Aufstellung der Mouatsbilanz, beziehungsweise die Behandlung von einzelnen Posten derselben Veranlassung.

Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. II.

46

690 Es ist natürlich nothwendig, daß, soll die Monatsbilanz nicht nui- allgemeine summarische Angaben, sondern in geordneter Gruppirung ein möglichst richtiges Bild der zur Beurtheilung der Situation eines Institutes nothwendigen Hauptposten liefern, unter den Banken eine einheitliche Auffassung und eine übereinstimmende Behandlung der vorberührten Posten Platz greifen muß.

Im Sinne von Art. 16 c und 52 des Banknotengesetzes erhielt die Banque du Commerce in Genf eine Frist bis 1. Januar 1885 zur Veräußerung ihres in der rue centrale in Genf gelegenen und nicht zum eigenen Geschäftsbetrieb bestimmten Hauses.

Von einer Bemerkung betreffend den im Portefeuille der Banque du Commerce und der Banque de Genève befindlichen Rescriptions de la ville de Genève wurde Umgang genommen, gestützt auf die Erklärung der Verwaltungen der beiden Institute, daß die benannten Forderungen im Laufe des Jahres vermittelst eines von der Schuldnerin kontrahirten festen Anleihens zurückbezahlt werden.

Die Ersparnißkasse der Kantons Uri empfing die Weisung, die als Notendeckung verwendeten Fr. 1500 in l und 2 Franken durch Gold oder Stücke von Fr. 5 Silber auszutauschen.

Die von uns festgestellten Schemas für die Jahresschlußbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden die bisherige Form der Rechnungsabschlüsse der Emissionsbanken wesentlich umgestalten. Der größere Theil der Emissionsbanken war zwar im Falle, schon für das Berichtsjahr das neue Formular vollständig benützen, beziehungsweise ausfüllen zu können, währenddem bei einigen Instituten die verlangte Aufstellung der Jahresschlußbilanz und der Gewinn- und Verlust-Rechnung mehr oder weniger bedeutende Veränderungen in dem bisherigen System der Buchhaltung zur Bedingung macht, in Folge dessen eine allgemeine und präzise Durchführung der in den Einheitsschemas niedergelegten Bestimmungen erst für das Jahr 1883 erwartet werden kann.

Ueber die Berechtigung der den neuen Schemas zu Grunde liegenden Forderung, die Zahlen der Jahvesrechnung möglichst genau, verständlich und übersichtlich vorzuweisen, können begründete Bedenken wohl nicht geltend gemacht werden. Eine zu verläßige Ausscheidung der Aktiven nach ihrer Verfügbarkeit und Realirsirbarkeit, der Passiven nach ihrer wirklichen Kündbarkeit und Rückzahlung und anlehnend an dieses Prinzip eine nach den BilanzKonti geordnete spezialisirte Aufstellung der Gewinn- und VerlustRechnung darf und muß nicht nur im Interesse der Aktionäre und

691 der Gläubiger, sondern im Interesse der gesammten Geschäftswelt von den Zettelbanken verlangt werden.

(Beilage Nr. 3.)

Bank in Basel, 30. November, 1. und 2. Dezember 1882.

Notendeckung, a. Baardeckung : 40°/o der Circulation.

Stand der Emission am 30. November Mittags Fr. 8,000,000.-- Eigene Noten in Kassa ,, 341.250. -- Noten in Circulation welche gedeckt waren durch Fr. 1,590,000 Silber, ,, 1,530,000 Gold,

Fr. 7,658,750. --

Fr. 3,120,000.

b. Deckung von 60°/o der Notenemission.

Stand am 1. Dezember: Disconto-Platzwechsel .

.

.

. F r . 3,427,387. 45 Disconto-Schweizer Wechsel ,, 4,061,151. 33 Lombardwechsel ,, 3,888,347. 90 Deckungsfähiges Wechselportefeuille

Fr. 11,376,886. 68

Aargauische Bank, 29. Dezember 1882.

Notencieckung.

a. Baardeckung: 40°/o der Circulation.

Stand der Emission am 29. Dezember Mittags . Fr. 3,000,000 Eigene Noten in Kassa ,, 258,810 Noten in Circulation Fr. 2,741,190 welche gedeckt waren durch Fr. 570,000 Silber, ,, 400,000 Gold, ,, 131,800 Guthaben bei der Centralstelle (von dieser letztern telegraphisch bestätigt), Fr. 1,101,800.

b. Deckung von 60 °/o der Notenemission.

Diese wird, gestützt auf die von der Regierung abgegebene Garantieerklärung, durch den Kanton Aargau geleistet.

692 Basellandschaftliche Kantonalbank, 4. Januar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung : 40% der Circulation.

Stand der Emission am 4. Januar, Nachmittags . Fr. 720,000 Eigene Noten in Kassa ,, 23,700 Noten in Circulation Fr. 696,300 welche gedeckt waren durch Fr. 40,000 Silber, ,, 250,000 Gold, Fr. 290,000.

b. Deckung von 60 °/o der Notenemission.

Dieselbe wird durch die von der Regierung Namens des Kantons Baselland abgegebene Garantieerklärung geleistet.

Solothurnische Bank, 5. Januar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung : 40°/o der Circulation.

Stand der Emission am 5. Januar Mittags .

. Fr. 2,299,000 Eigene Noten in Kassa (nur Hauptbank) .

. ,, 11,440 Noten in Circulation Fr. 2,287,560 welche gedeckt waren durch Fr. 880,000. -- Gold, ,, 53,510. 10 Guthaben bei der Centralstelle (von dieser letztern telegraphisch bestätigt), Fr. 933,510. 10.

b. Deckung von. 60 °/o der Notenemission.

Diese wird geleistet durch die vom Regierungsrath Namens des Kantons Solothurn ausgestellte Garantieerklärung.

Banque de Genève, 10., 11., 12. Januar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung: 40°/o der Circulation.

Stand der Emission am 10. Januar Mittags . Fr. 5,000,000. -- Eigene Noten in Kassa ,, 294,500. -- Noten in Circulation welche gedeckt waren durch Fr. 900,000 Silber, ,, 1,000,000 Gold, Fr. 1,900,000.

Fr. 4,705,500. --

693 b. Deckung von 60°/o der Notenemission.

Stand am 11. Januar: Disconto-Platzwechsel Fr. 5,860,713. 50 Disconto-Schweizer Wechsel .

.

. ,, 1,349,189. 35 Disconto-Auslandwechsel .

.

.

. ,, 149,764. 65 Lombard Wechsel ,, 591,255. -- Deckungsfähiges Wechselportefeuille

Fr. 7,950,922. 50

Banque du Commerce, 13., 15., 16., 17., 18. Januar 1883.

Notendeckung. ° a. Baardeckung : 40 °/o der Circulation.

Stand der Emission am 13. Januar Abends Fr. 19,700,000. -- Eigene Noten in Kassa ,, 2,185,050. -- Noten in Circulation welche gedeckt waren durch Fr. 2,400,000 Silber, ,, 4,800,000 Gold, Fr. 7,200,000.

b. Deckung von 60 °/o der Stand am 15. Januar: Disconto-Platzwechsel .

.

Disconto-Schweizer Wechsel .

Disconto-Auslandwechsel .

.

Lombardwechsel .

.

.

Fr. 17,514,950. --

Notenemission.

.

.

.

.

. F r . 8,578,408. 65" . ,, 1,604,580. 60 . ·,, 392,374. 55 · ·» 4,495,500. --

Deckungsfähiges Wechselportefeuille

Fr. 15,070,863. 80

Caisse d'amortissement de la dette publique, 24. Januar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung : 40 °/o der Circulation.

Stand der Emission am 24. Januar Abends .

. Fr. 747,640 Eigene Noten in Kassa ,, 15,020 Noten in Circulation Fr. 732,620 welche gedeckt waren durch Fr. 45,000 Silber, ,, 275,000 Gold, Fr. 320,000.

694 b. Deckung von 60% der Notenemission.

Diese wird vom Kanton Freiburg, gestützt auf die regierungsräthliche Garantieerklärung, geleistet.

Banque cantonale fribourgeoise, 25. Januar 1883.

Notendeckung, a. ßaardeckung : 40 °/o der Circulation.

Stand der Emission am 25. Januar Abends Eigene Noten in Kassa .

.

.

.

. Fr. 1,246,905 . ,, 77,020

Noten in Circulation Fr. 1,169,885 ·welche gedeckt waren durch Fr. 400,000 Gold.

Die der Bank gesetzlich bewilligte Emissionssumme beträgt l Million Franken, nach welcher sich auch die vorschriftsgemäße Baardeckung von 40°/o richtet.

Der nicht zurückgezogene hinfällige Emissionsbetrag betrug am Inspektionstage noch Fr. 246,905.

b. Deckung von 60% der Notenemission.

Die beim freiburgischen Depositenamt hinterlegtenWerthschriften repräsentiren einen vom Bundesrathe festgestellten Schätzungswert!!

· von Fr. 603,240.

Crédit agricole et industriel de la Broyé, 26. Januar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung: 40°/o der Circulation.

Stand der Emission am 26. Januar Mittags .

Eigene Noten in Kassa

. Fr. 299,610 ,, 1,350

.Noten in Circulation welche gedeckt waren durch Fr. 120,000 Gold.

Fr. 298,260

f

b. Deckung von 60% des Notenemission.

Die beim freiburgischen Depositenamte zur Deckung der bewilligten Emissionssumme von Fr. 500,000 hinterlegten Werthschriften betragen laut bundesräthlicher Schätzung Fr. 300,205.

695

Banque populaire de la Gruyère, 27. Januar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung : 40 °/o der Circulation.

Stand der Emission am 27. Januar Mittags .

. Fr. 176,280 Eigene Noten in Kassa ,, 2,550 Noten in Circulation Fr. 173,730 welche gedeckt waren durch Fr. 70,600 Gold, b. Deckung von 60°/o der Notenemission.

Die der Banque populaire de la Gruyère bewilligte Eîmissionssumme beträgt Fr. 300,000, welche durch Hinterlage von Werthschriften beim freiburgischen Depositenamte im Schatzungswerthe von Fr. 180,750 gedeckt ist.

Crédit Gruyérien, 27. Januar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung: 40% der Circulation.

Stand der Emission am 27. Januar Abends .

. Fr. 240,000 Eigene Noten in Kassa ,,T 1,000 Noten in Circulation

Fr. 239,000

welche gedeckt waren durch Fr. 1,200 Silber, ,, 94,800 Gold, Fr. 96,000.

b. Deckung von 60°/° der Notenemission.

Die beim freiburgischen Depositenamt zur Deckung der gesetzlich bewilligten Emissionssumme von Fr. 300,000 hinterlegten Werthsehriften haben einen Schätzungswert von Fr. 186,900.

Bank in Luzern, i. Februar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung : 40 °/o der Circulation.

Stand der Emission am 1. Februar Mittags . Fr. 2,000,000 Eigene Noten in Kassa ,, 7,900 Noten in Circulation welche gedeckt waren durch Fr. 150,000 Silber, ,, 650,000 Gold, Fr. 800,000.

Fr. 1,992,100

696 t. Deckung von 60°/o der Notenemission.

Dieselbe besteht in Werthschriften, beim luzernischen Depositenamt hinterlegt, welche nach der buadesräthlichen Schätzung einen Werth von Fr. 1,204,850 repräsentiren.

Kantonale Spar- und Leihhasse in Luzern, 3. Februar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung: 40% der Circulation.

Stand der Notenemission am 3. Februar Mittags Fr. 1,094,300 Eigene Noten in Kassa . . .

.

.

,, 3,900 Noten in Circulation Fr. 1,090,400 welche gedeckt waren durch Fr. 450,000 Gold.

b. Deckung von 60°/° der Notenemission.

. Diese wird durch die von der Regierung Namens des Kantons Luzern abgegebene Garantieerklärung geleistet.

Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden, 3. Februar 1883.

N o t e-n d e c k u n g.

a. Baardeckung: 40°/o der Circulation.

Stand der Emission am 3. Februar Abends .

. Fr. 300,000 Eigene Noten in Kassa ,, 300 Noten in Circulation Fr. 299,700 welche gedeckt waren durch Fr. 12,800 Silber, ,, 107,200 Gold, Fr. 120,000 'b. Deckung von 60°/° der Notenemission.

Der Kantou Unterwaiden Nid dem Wald hat die Deckung übernommen durch die vom Regierungsrath abgegebene Garantieerklärung.

Banca della Svizzera italiana, 5. Februar 1883.

N o't e n d e c k un g.

a. Bàardeokung : 40°/o der Circulation.

Stótìd der Emission am 5. Februar Abends . Fr. 1,650,000 Eigene Noten in Kassa (nur Hauptbank) .

.' ,, 15,400 Noten in Circulation Fr. 1,634,600 welche gedeckt waren durch Fr. 660,000 Gold.

697 b. Deckung von 60°/o der Notenemission.

Die beim tessinischen Depositenamte zur Deckung der bewilligten Emissionssumme von 2 Millionen Franken hinterlegten Werthsehriften betragen laut der Schätzung des Bundesrathes Fr. 1,200,500.

Banca cantonale ticinese, 6. Februar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung : 40 °/° der Circulation.

Stand der Emission am 6. Februar Abends . Fr. 1,900,000 Eigene Noten in Kassa (nur Hauptbank) .

. ,, 17,420 Noten in Circulation Fr. 1,882,580 welche gedeckt waren durch Fr. 70,000. -- Silber, ,, 610,000. -- Gold, ,, 84,897. 60 Guthaben bei der Centralstelle (von dieser telegraphisch bestätigt), Fr. 764,897. 60.

b. Deckung von 60 °/o der Notenemission.

Die beim tessinischen Depositenamt zur Deckung der bewilligten Emissionssumme von 2 Millionen Franken hinterlegten Werthsehriften betragen laut bundesräthlicher Schätzung Fr. 1,200,170.

Ersparnisskasse des Kantons Uri, 1. Februar 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung: 40% der Circulation.

Stand der Emission am 7. Februar Abends .

. Fr. 300,000 Eigene Noten i n Kassa .

.

.

.

.

.

500 Noten in Circulation Fr. 299,500 welche gedeckt waren durch Fr. 20,000 Gold, ,, 98,500 Silber (Fünffrankenstücke), ,, 1,500 Kleinsilber (Ein- und Zweifrankenstücke), Fr. 120,000.

l>. Deckung von 60 °/o der Notenemission.

Diese wird vom Kanton Uri durch die von der Regierung abgegebene Garantieerklärung geleistet.

98 Banque cantonale vaudoise, 5. März 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung : 40°/o der Circulation.

Stand der Emission am 5. März Abends .

. Fr. 7,170,065 Eigene Noten in Kassa ,, 861,770 Noten in Circulation Fr. 6,308,295 welche gedeckt waren durch Fr. 2,700,000 Gold.

b. Deckung von 60°/o der 'Notenemission.

Diese wird vom Kanton Waadt durch die von der Regierung abgegebene 'Garantieerklärung geleistet.

Bank in Schaffhausen, 14. März 1883.

Notendeckung, a. Baardeckung: 40% der Circulation.

Stand der Emission am 14. März Abends .

. Fr. 700,000 Eigene Noten in Kassa ,, 30,300 Noten in Circulation

Fr. 669,700

welche gedeckt waren durch Fr. 280,000 Gold.

b. Deckung von 60% der Notenemission.

Die bewilligte Emissionssumme von 1 Million Franken wurde von der Bank durch Hinterlage von Werthschriften beim schaffhausischen Depositenamte im Schatzungswerthe von Fr. 603,600 gedeckt.

Toggenburger Bank, 15. März 1883.

N o t e n d e c k u n g.

A f. Baardeckung: 40°/o der Circulation.

Stand der Emission am 15. März Mittags .

. Fr. 1,000,000 Eigene Noten in Kassa (nur Hauptbank) .

. ,, 30,150 Noteu in Circulation

Fr.

969,850

welche gedeckt waren durch Fr, 400,000 Gold.

b. Deckung von 60°/o der Notenemission.

Die beim st. gallischen Depositenamte hinterlegten Werthschriften haben einen bundesräthlichen Schätzungswert!! von Fr. 600,780.

699 Appetiteli A.-Rh. Kantonalbank, 16. März 1883.

·Notendeckung, a. Baardeckung : 40 °/o der Circulation.

Stand der Emission am 16. März Abends .

. Fr. 2,900,000 Eigene Noten iu Kassa ,, 410,750 Noten in Circulation

Fr. 2,489,250

welche gedeckt waren durch Fr. 900,000 Gold, ,, 100,000 Silber, Fr. 1,000,000.

b. Deckung von 60 °/o der Notenemission.

Die Deckung leistet der Kanton Appenzell A.-Rh. durch die von der Regierung abgegebene Garantieerklärung.

St. Gallische Kantonalbank, 17. März 1883.

Notendeckung, a. Baardecknug : 40°/° der Circulation.

Stand der Emission am 17. März Abends .

Eigene Noten in Kassa

. Fr. 6,600,000 ,, 199,520

Noten in Circulation

Fr. 6,400,480

welche gedeckt waren durch Fr. 2,100,000 Gold, ,, 540,000 Silber, Fr. 2,640,000.

t>. Deckung von 60 °/° der Notenemission,

Diese wird vom Kanton St. Gallen durch die von der Regierung abgegebene Garantieerklärung übernommen.

Freiburgisches Depositenamt, 25. Januar 1883.

Dasselbe steht unter dem kantonalen Finanzdepartement. Der Untersuch der Titel, der Kontrole und der Aufbewahrung der Hinterlagen gab zu keinen wesentlichen Aussetzungen Veranlassung.

700

Tessinisches Depositenamt, 6. Februar 1883.

Dasselbe ist dem kantonalen Finanzdepartement zugetheilt und wird von der Staatskassa geführt.

Die von der Banca cantonale ticinese zurückgezogenen Werthschriften wurden durch andere Titel in einem höhern Betrage ersetzt, das Institut aber angewiesen, beim Bundesrathe die nachträgliche Genehmigung dieses Titelaustausches einzuholen.

Die Haltung der Kontrole gab zu verschiedenen Bemerkungen Veranlassung.

Luzernisches Depositenamt, 8. Februar 1883.

Die Untersuchung dieses dem kantonalen Finanzdepartement unterstellten Amtes veranlagte zu keinen Aussetzungen.

Schaff hausisches Depositenamt, 14. März 1883.

Dasselbe steht unter dem kantonalen Finanzdepartement und wird von der Staatskassa geführt. Die Inspektion fand die Titel> die Aufbewahrung derselben und die Kontrole in Ordnung.

St. Gallisches Depositenamt, 17. März 1883.

Die Führung desselben wurde dem kantonalen Finanzdepartement zugewiesen. Die Haltung der Kontrole veranlaßte uns zu Bemerkungen.

1Y. Eidgenössische Staatskasse.

Der Gesammtverkehr der Staatskasse betrug im Jahre 1882 : in Einnahmen . Fr. 102,809,988. 61 ,, Ausgaben . ,, 99,962,932. 96

Total Fr. 202,772,921. 57 oder gleich einem monatlichen Durchschnitt von Fr. 16,897,743. 46 ,, ,, ,, täglichen ,, ,, ,, 675,909. 73 In obigem Total befinden sich auch die bloß durchlaufenden oder sogenannten Skriplurposten im Gesammtbetratce von Fr. 44,002,624. 22

701

An Subventionen an die Gotthard- und Monte-Cenere-Bahn das X. und letzte Baujahr gingen ein : 1) vom Bunde, den Kantonen und den Eisenbahngesellschaften .

.

.

. Fr. 4,484,349.

3,950,153.

2 ) v o n Deutschland .

.

.

.

. TI 3 ) v o n Italien .

.

.

.

.

. V) 6,049,944.

für

13 18 62

Fr. 14,484,446. 93 Ferner gingen zwei rückständige Subventionsquoten nebst Verzugszinsen vom letzten und vorletzten Jahre ein im Betrage von

n

192,902. 95

Total Fr. 14,677,349. 88 welche Summe nach Maßgabe des Eingangs successive der Direktion der Gotthardbahn übersandt, resp. zur Verfügung gestellt wurde.

Zu Gunsten der Verunglückten beim Bergsturz in Elm erhielt die Staatskasse im Berichtjahre noch den Betrag von netto Fr. 8425. 78. Die Gesammteinnahme der Staatskasse vom Jahre 1881 und 1882 für diese Verunglückten betrug demnach sammt Zinsen Fr. 480,079. 30 welche Summe gegen Ende des Berichtjahres dem Landessäckelamt Glarus zu Händen der Betheiligten übersandt wurde.

Bezüglich des Bestandes der eidgenössischen Werthschriften und Spezialfonds wird hier auf die besondere Uebersicht verwiesen.

Bei der auch dieses Jahr andauernden Geldabondanz und der daherigen Schwierigkeit, bei den akkreditirten Banken zu annehmbarem Zinse Baarschaft unterzubringen, mußte auch in diesem Jahre, um Zinsverlust so viel möglich zu verhüten , vom Rechte des Diskontirens von soliden Schweizerwechseln Gebrauch gemacht werden, was in üblicher Weise vom Finanzdepartement besorgt wird.

Der Bestand des Wechselportefeuille war folgender : am 1. Februar 1882 .

. Fr. 1,715,071. 15 1. März V) T) 11 1,095,845. 50 1,512,084. 20 T) 1. April T) Vi 2,126,163. 70 Ï) 1. Mai fl T) 2,988,665. 60 ·n 1. Juni 11 11 1,154,512. 25 · Y) 11 1. Juli 11 869,564. 25 ·n 1. August ·n fl 775,234. 45 ·n 1. September 11 Ï) 900,175. 05 ti 1. Oktober n T) November ·n 735,675. 05 T) fi Dezember ·n 11 ·n 1,301,072. 80 y 3l.

Tt 11 ·n 1,788,812. 75

i: i.

(

702

Der Ertrag dieser Wechsel belief sich auf Fr. 65,955. 60.

In Ausführung des Bundesgesetzes betreffend Anlage eidgenössischer Gelder, vom 16. März 1877, wird eine Million Franken in Baar zur Deckung des ersten Geldbedarfs eines allfälligen Truppenaufgebotes , von der laufenden Kassa ausgeschieden, in der Depotkasse aufbewahrt.

M ü n z e i n l ö s u n g . Der Rückzug der Billonmünzen alter Prägung schreitet stets vorwärts.

Im Jahre 1882 wurden eingezogen : Stückzahl.

a n 5-Rappenstücken ,,10,, ,,20,,

.

.

.

.

.

.

.

. 1,520,000 . 1,730,000 4,030,000

Dieselben wurden gegen Billonmünzen neuer Prägung, soweit die Münzstätte solche liefern konnte, ausgetauscht. Der Rest wurde mit Silberscheidemünzen gedeckt.

Der Münzauswechslungsdienst der Staatskasse nimmt überhaupt VOQ Jahr zu Jahr zu, so daß dieselbe im Berichtjahre einen Umsatz von Fr. 3,425,578. 48 im Ein- und Ausgang in 1760 Sendungen verzeigt.

Von den Obligationen der Anleihen von 1867, 1871 und 1877 befindet sich nur eine Summe von Fr. 5000 und von den Interimsscheinen des -Anleihens von 1880 ein einziger von Fr. 1000 im Ausstand.

Die auf neue Rechnung vorgetragenen Postvorschüsse zur Einlösung von Geldanweisungen belaufen sich auf die Summe von Fr. 1,683,000.

V. Pulververwaltung.

Fabrikation und Handel. Die Pulverfabrikation erreichte ein Quantum von kg. 429,448, dessen Produktion sich auf die einzelnen Mühlen folgendermaßen vertheilt: Bezirke. Jagdpulver. Gewehrpulver. Kanonenpulver. Sprengpulver.

m.

rv.

kg10,555 13,915 -- 10,925

-- 41,850

Total

35,395

112,591

I.

II.

kg30,707 40,034

kg30,200 10,814 1,325 -- 42,339

kg68,073 41,225 88,175 41,650.

239,123

Total.

kg.

139,535 105,988 89,500 94,425 429,448=

703

Von der Munitionskontrole wurden untersucht und als den Anforderungen entsprechend plombirt: kg. 1048 Jagdpulver Nr. l für Revolverpatronen und Shrapnelsprengladungen, kg. 106,800 Gewehrpulver und kg. 44,150 Kieselpulver. Ein Theil des letztern> sowie alles plombirte Jagdpulver besteht aus älterem Fabrikate.

"-- Im neufabrizirten Kanonenpulver ist Inbegriffen ein Quantum grobkörniges Versuchspulver für Positionsgeschütze und ein Posten Korn Nr. 5, der erst im laufenden Jahre zur Kontrole gelangt.

Das Fabrikationsmaterial wurde in folgenden Quantitäten angeschafft und verbraucht: Ankauf.

Verbrauch.

kg.

Fr.

kg. .

Fr.

Salpeter 445,518 275,322. 45 323,089 205,161. 51 Schwefel 67,885 17,587. 92 46,886 11,521. 91 m3.

Kohlenholz Kohle

495,46 kg.

9,112

m3.

9,136. 85 2,153. 30

927,16 kg.

18,711

15,972. 28 3,870. 82

304,200. 52 236,526. 52 Der verzeichnete Ankauf von fremden Pulverkohlen wurde nothwendig infolge Umbaues mehrerer Verkohlungsöfen zu Worblaufen und Chur, und weil die Sprengpulverfabrikation der Mühle zu Kriens mehr Kohlen erfordert, als die dortige Kesselverkohlung zu produziren vermag.

Die im Vorjahre mit einem während der Destillation drehbaren Verkohlungscylinder begonnenen Versuche zur Herstellung von möglichst gleichmäßig gebrannter Pulverkohle wurden mit Erfolg fortgesetzt; die Differenzen in der elementaren Zusammensetzung der Produkte betrugen nämlich, selbst bei schwach gebrannten Kohlen, im Kohlenstoffgehalt nur 6,3 °/o und im Wasserstoffgehalt 0,66%, gegenüber 18-20% resp. 0,8--0,9% der in den festliegenden Retorten bereiteten Kohlen.

Salpeter und Schwefel konnten ohne Schwierigkeiten in bester Qualität beschafft werden und geben zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Durch die im Jahr 1882 erfolgte Erstellung eines dritten Läuferwerkes zu Lavaux ist die Umänderung und der Ausbau dieser Mühle nach dem System der schweren Läuferwerke zum Abschluß gelangt und es erübrigt nun, um auch die Churer Mühle auf die Leistungsfähigkeit von Lavaux und Worblaufen zu bringen,

704

nur noch die Vermehrung der dortigen Läuferwerke von zwei auf drei.

Da im Berichtjahre keine bedeutenden Eisenbahn- und Straßenbauten ausgeführt wurden, und auch der Bedarf der Steinbrüche an Sprengpulver geringer war als gewöhnlich, so blieb der Pulver-, verkauf um kg. 89,640 hinter dem veranschlagten Quantum zurück, derselbe erreichte nämlich in den einzelnen Bezirken folgende Beträge : ezirke.

I.

II.

III.

IV.

Jagdpulver.

kg.

Gewehrpulver.

Sprengpulver.

kg.

Kanonenpulver.

kg. .

4,725 5,438 542 3,971 14,676

31,525 22,797 5,915 18,322 78,559

19,825 6,750 750 11,475 38,800

53,900 31,865 41,265 51,295 178,325

kg.

Total. ' kg109,975 66,850 48,472 85,063 310,360

Finanzielles Ergebniß. Die Einnahmen beliefen sich auf Fr. 584,187. 62 und blieben um Fr. 6812. 38, die Ausgaben mit Fr. 495,449. 50 um Fr. 15,100. 50 hinter den Ansätzen des Voranschlags und der Nachtragskredite zurück.

Die Rechnungsresultate der Rubriken l, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 bewegen sich innerhalb der betreifenden Büdgetansätze. Rubrik 2, F a b r i k a t i o n s k o s t e n , überschreitet den Voranschlag nur scheinbar, da der Mehrausgabe von Fr. 13,916. 57 eine entsprechende Mehrproduktion von kg. 29,448 Pulver gegenübersteht. Die Rubrik 8 betrifft den Z i n s für das L i e g e n s c h a f t s k a p i t a l . Da derselbe dem Finanzdepartement entrichtet werden muß, so bedarf die Mehrausgabe von Fr. 640 keiner Recktfertigung.

Die Rubrik 10, V e r s c h i e d e n e s , überschreitet den büdgetirten Ansatz um den geringen Betrag von Fr. 122. 20, was im Hinblick auf den Umstand, daß diese Rubrik größtentheils die Abschätzung der Geräthe etc. betrifft, kaum von Belang sein kann.

-- Mit außerordentlichen Kosten für Reparaturen und Entschädigungen wurde die Rechnung nicht belastet, da die Pulverfabrikation ohne Störung und Unfall von statten ging. -- Der Nettogewinn auf dem Pulverregal im Jahre 1882 beträgt Fr. 88,738. 12.

Tl. Münzverwaltung.

Im Voranschlag für das Berichtjahr wären zur Prägung vorgesehen worden :

705

1 Million 3 Millionen 2 ,, l Million l

,,

Halbfrankenstücke Zehnrappenstücke Fünfrappenstücke Einrappenstucke Auf dem Wege kam noch hinzu: Fünfrappenstücke

im Nennwerthe von ,, ,, -n ,, ,, n ,, ,, ,, des Nachtragskredits

Fr.

-n -n ,,

im Nennwerth von

,,

8 Millionen Stück im Nennwerthe von

.

500,000 300,000 100,000 10,000 50,000

. Fr. 960,000

Dieses Quantum wurde vollständig erstellt, vor Jahresschluß abgeliefert und damit die höchste Leistung seit dem Betrieb der Anstalt, erreicht.

Das ganze in die Münzstätte geflossene Quantum Silber beträgt 943.552 kg. Feingewicht, und der Ankaufspreis einschließlich sämmtlicher Spesen beläuft sich auf die Summe von Fr. 179,557. 72, ·ergibt somit einen Durchschnittspreis von Fr. 190. 30 per Kilo fein gegenüber von Fr. 190. 85Vio im Vorjahre.

Da vom Vorjahre noch ein bedeutender Silbervorrath vorhanden war und auch durch die eidgenössische Staatskasse in alten, außer Kurs gesetzten Silbermünzen noch ein Quantum Silber eingeliefert werden konnte, so war nur ein geringer Ankauf von Barrensilber nothwendig, der im Februar stattfand ; damals wurden Fr. 190 per Kilo fein franko Bern bezahlt.

Mit Ende des Berichtjahres hatten die Prägungen von Silberscheidemünzen ihren Abschluß gefunden, indem das der Schweiz durch die lateinische Münzkonvention zustehende Quantum von Fr. 18,000,000 vollständig ausgemünzt und in Circulation gesetzt worden ist. Es sind im Ganzen an Silbermünzen geprägt worden : Zweifrankenstücke im Nennwerthe von .

. Fr. 8,000,000 Einfrankenstüeke ,, ,, .

. ,, 7,000,000 fl Halbfrankenstücke ,, ,, ,, .

. ,, 3,000,000 'Total Fr. 18,000,000 Die Ausmünzung fand von 1874--1882 statt und erheischte ein Quantum Silber von 900 metr. Zentnern.

Zur Anfertigung der Zehn- und Fünfrappenstücke, bestehend aus einer Legirung von 75 °/o Nickel und 25 °/o Kupfer, sowie auch zur Herstellung der Einrappenstücke, bestehend aus Kupfer, kamen, wie gewohnt, vorgearbeitete, von auswärts bezogene Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. II.

47

706

Plättchen zur Verwendung. In Folge günstiger Verhältnisse stellten sich die Ankaufspreise für diese beiden Plättchensorten bedeutend billiger als früher. Es kosteten mit Inbegriff sämmtlicher Spesen die Nickelmünzplättchen Fr. 5. 90 per Kilo gegenüber Fr. 6. 20 im Vorjahre, und die Kupferplättchen Fr. 3.10 gegenüber Fr. 3. 536/io per Kilo im Jahre 1880. Die über die jeweiligen Sendungen dieser Münzplättchen vorgenommenen Verifikationen und Untersuchungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Legirung, auf das Gewicht, Durchmesser und Metallbeschaffenheit gaben zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Von einer Prägung von Zwaazigrappenstücken war im Voranschlag für das Berichtjahr Umgang genommen worden. Es erschien rathsam, die weitere Ausmünzung dieser Geldsorte einige Zeit zu unterbrechen, um vorerst zu ermitteln, ob dieselbe in gleichem Maße der Fälschung unterworfen sei, wie die alten Zwanzigrappenstücke. Da letzteres jedoch nicht der Fall ist, so darf unbedenklich die weitere Ausmünzung dieser Münzgattung aus reinem Nickel befürwortet werden.

Nach Beendigung der diesjährigen Prägungen wurde eine dringend nothwendige, gründliche Reparatur und Instandstellung der Münzwerkstätten durch das Oberbauinspektorat vorgenommen.

Der Ausweis über die Prägungen stellt sich laut den Fabrikationskontrolen wie folgt: Halbfranken.

Einschmelzung.

Feinsilber aus verschiedenen Legirungen .

Darin enthaltenes Kupfer .

.

.

.

Reines Kupfer als Zusatz Vorrath verarbeiteter Metalle von 1881 .

. Kg. 1818.103 . ^, 95.802 ,, 266.250 .

,, 607.777 Kg. 2787.932

A u s g a n g.

An die Bundeskasse in neuen Halbfranken .

Fabrikationsabgang circa 7 %o Vorrath auf neue Rechnung .

.

.

.

. Kg. 2496.517 ,, 20.160 .

,, 271.255 Kg. 2787.932

Der Fabrikationsabgang stellt das Bruttogewicht dar; in demselben verhält sich das Silber zum Kupfer, wie 2*/2 zu 1.

707

Aus den Schmelzabfallen (Gekräz) erzielte die Münzstätte nach Abzug der Scheidegebühren einen Erlös von Fr. 1872. 65.

Ueber den durchschnittlichen Feingehalt, sowie über das Gewicht der abgelieferten Münzen gibt die Zusammenstellung des Münzkommissariats, dem die Kontrole über alle abzuliefernden Münzen obliegt, Auskunft (siehe Beilage).

Für die Zehn-, Fünf- und Binrappenstücke ist, wie bekannt, der Fabrikationsausweis sehr einfach, da sich die Arbeiten bei diesen Münzsorten auf die nur eine minime Gewichtsverminderung bedingenden Operationen des Rändeins, Glühens, Siedens und Prägens der Plättehen reduziren.

Zehn- und Fünfrappen.

Vorrath von 1881 .

.

. K g . 286.260 Ankauf der Münzstätte in Zehnrappenplättchen ,, 9061.700 Ankauf der Münzstätte in Fünfrappenplättehen ,, 6096.240 Kg. 15444.200 Abgelieferte ,, Abgang auf Vorrath auf

Zehnrappenstücke.

Fünfrappenstücke beiden Prägungen neue Rechnung

. Kg. 8976.810 .

,, 5984.241 . T 3.149 .

,, 480.000 15444.200

Einrappen.

Ankauf der Münzstätte in Einrappenplatten Abgelieferte Einrappenstücke . Kg. 1512.172 Fabrikationsabgang ,, 2.828 Vorrath auf neue Rechnung und Ausschuß .

85.000

1600.000

1600.000 Werthzeichenfabrikation.

Die Werthzeichenfabrikation umfaßt das Gummiren, Schneiden und Perforiren sämmtlicher Post-, Telegraphen- und Taxmarken, wie solches durch die Verordnung vom 2. März 1880, betreffend die Fabrikation der Postwerthzeichen, vorgeschrieben wird. Der Druck dieser Marken (Buch-, Kupfer- und Reliefdruck) wird durch Privatindustrie erstellt.

(708

Wegen gänzlichen Mangels an zureichenden Räumlichkeiten konnte die Fabrikation der Frankocouverts, deren Verbrauch, beiläufig gesagt, gegen früher um circa 85 % abgenommen hat, in der Münzstätte nicht untergebracht werden. Im Münzgebäude, als kantonalem Staatseigentum, sind größere bauliche Veränderungen, wie solche zur Einrichtung weiterer, zur Frankocouvertfabrikation beuöthigter Arbeitssäle nicht zu umgehen sind, unzulässig, es sei denn, daß das Gebäude, das uns ohne Zinsvergütung zur Benutzung überlassen ist, durch die Eidgenossenschaft käuflich übernommen würde.

Im Berichtjahre wurden in der Münzstätte in runder Summe 126 Va Millionen Post- und Telegraphenmarken verarbeitet. Die Bruttoeinnahmen hiefür betrugen Fr. 21,764. 05 gegenüber Fr. 14,000 des Voranschlages.

Nebenarbeiten.

Der Gesammtertrag sämmtlicher Nebenarbeiten beläuft sich nur auf Fr. 995. 30 und ist somit um Fr. 1004. 70 unter dem Voranschlage geblieben. Der' Grund dieses Minderergebnisses liegt in dem Umstände, daß im Berichtjahre keine größern Prägungen von Medaillen stattfanden, vielmehr nur eine Anzahl von Siegeln und Farbstempeln für Zollbehörden etc. zu erstellen waren. Andere Nebenarbeiten, wie Anfertigung von Bier-, Schieß- und Kontrolmarken, werden, um unsere Münzprägungen nicht unterbrechen zu müssen, der Privatindustrie überlassen.

Finanzielles.

Der Betrieb der Münzstätte ergibt für das Jahr 1882 einen Nettogewinn von Fr. 417,652. 50 gegenüber den veranschlagten v Fr. 325,140, mehr Fr. 92,512. 50. Dieses bedeutende Mehrerträgniß resultirt hauptsächlich aus den günstigen Metallankäufen, sowie aus der-nachträglich-vermehrten Prägung von Billonmünzen.

Personelles.

Nach Schluß der Silberprägungen mußte j das Arbeiterpersonal der Münzstätte etwas reduzirt werden. Bei der Münzfabrikation sind gegenwärtig 9 Arbeiter beschäftigt, bei der Werthzeichenfabrikation 3 Arbeiter und 4 Arbeiterinnen. Total des Arbeiterpersonals 16.

709

Falsche Münzen.

Auch im Berichtjahre gelangte eine bedeutende Zahl verdächtiger Münzen zur Untersuchung, die theils von Behörden, theils vom Publikum eingesandt oder vorgewiesen wurden. Fälschungen schweizerischer Münzen bestanden in gegossenen Stücken , welche, weil leicht erkenntlich und daher schwer anbringbar, nur kurze Zeit zirkuliren und deßhalb auch nicht gefährlich sind. Dem Publikum wurde jeweilen vom Vorhandensein solcher Münzen durch die Presse unter gleichzeitiger Anführung der Erkennungsmerkmale Kenntniß gegeben.

-a

Verbalprozeß Über die von der Bundeskasse zum Einschmelzen abgelieferten Silbermünzen.

O

Nennwert!» der Münzen.

Nr.

M6

/io-

8

°°/1000.

1

!900/iooo.

Rohgewicht.

Feingewicht.

Fr.

Fr.

Fr.

Kilo.

32,447. -

4590. --

6883. --

215.765

Kilo.

176.777

Normalgewicht.

Kostenpreis.

Grewichtsabgang.

Kilo.

Kilo.

in >.

?êrKil(Tfëm.

Fr.

Total.

Fr.

219.600

3.835

1.75

191.60

33,870. 47

Das Münzkommissariat erhielt zur Verifikation im Ganzen 80 Münzwerke, nämlich 10 Halbfranken-, 30 Zehnrappen-, 30 Fünfrappen-, 10 Einrappenstücke.

Durchschnitt des Feingehaltes und Gewichtes der im Jahre 1882 geprägten Münzen.

Jahr.

Münzsorte.

Mittlerer Feingehalt.

Mittleres Gewicht per Kilo.

Abweichungen im .Feingehalt.

Mehr.

1882

Halbfrankenstücke . .

0.835115

0.998607

0.0001 15

7)

Zehnrappenstüeke . .

--

0.997423

--

n

Fünfrappenstücke

. .

0.997373

--

·n

Binrappenstücke

. .

-- --

1.008115

--

im Gewicht.

Mehr.

Weniger.

0.001393

.--

--

0.002577

-- --

-- 0.008115

Weniger.

0.002627

--

VIII. Staatsrechnung I. Einnahmen.

"

\.

2.

3.

4.

5.

6.

Ertrag der Liegenschaften und angelegten Kapitalien.

A. Liegenschaften.

Ertrag.

Waffenplätze: 1880.

1881 .

1882.

a. Thun Fr. 35,298. 72 44,461. 85 42,430. 12 -- '-- b. Frauenfeld ,, -- -- 688. -- -- -- 5,434. 09 c . Herisau .

.

.

.

.

.

-- -- Schanzenboden ,, 1,448. 71 1,114. 41 1,193. 12 Pulvermühlen und Dependenzen . fl 16,8.21. -- 13,780. 70 14,440. _ Liegenschaft in Köniz .

. ,, 1,843. -- 1,843. -- 577. 50 Zollgebäude . ,, 30,973. 90 30,141. 06 30,362. 11 Postgebäude in Genf, Chur, Bern, Winterthur un.d Remise in Grlovelier ,, 26,000. -- 63,120.

57,460. -- -- Fr. 112,385. 33 154,539. 73 152,506. 23 Mehr als büdgedirt

Dagegen weniger als im Vorjahr Die den Voranschlag um Fr. 2430. 12 übersteigenden sich folgendermaßen : 1. Mieth- und Paehtzinse 2 . Allmendbesatz .

.

.

.

3. Futter, Früchte und Torf 4 . Verschiedenes .

.

.

.

Voranschlag.

1882.

40,000. -- -- -- -- -- l,200.Sf-- 13,780. "-- 1,600. -- 30,066. -- 60,320. 146,966. -- . Fr. 5,540. 23

. Fr. 2,033. 50 Einnahmen der Liegenschaften in Thun rubriziren .

.

.

. Fr. 19,019.. 66 .

.

,, 8,940.

-- .

.

,, 12,800. 20 · · . ,, 1,670. 26 Fr; 42,430. 12

-a 1 f

Neu sind die Erträgnisse de,r beiden Waffenplätze in Frauenfeld und Herisau; letzterer wird, sobald einmal volle Pachtjahre in Rechnung gestellt werden können, ungefähr doppelt so viel als im Berichtjahr abwerfen.

Die Miethzinse ad 3--6 repräsentiren 4°/o vom jetzigen Anschlagswerth der betreffenden Gebäulichkeiten Die Ablieferung des von der Telegraphenverwaltung für den von ihr benutzten Theil der Liegenschaft in Köniz zu entrichtenden Mietbzinses erfolgte zu spät, um noch Aufnahme .in dieser Rechnung zu finden.

B. Kapitalien.

Ertrag.

1. Bankdepositen .

2. Werthschriften \ 3. Wechsel }

Voranschlag.

,, 294,093. 48

1881.

178,168. 03 399 «fin 9Q 422,«bO. 29

1882.

196,228. 85 288,602. g* .65,955.

297,500. -

Fr. 450,810. 30

501,028. 32

550,786. 73

417,500. --

.

1880.

Fr. 156,716. 82

.

1882.

120,000. --

Mehr als büdgetirt

. Fr. 133,286. 73

und mehr als im Vorjahr .

.

Bankdepositen.

Stand der Kapitalien zu Ende 1881 Büdgetirt waren

.

.

.

Zu niedriger Anschlag ,

,

Fr. 4.864,657. 07 ,, 4,000,000. --

, Fr.

864,657. 07

Fr. 49,758. 11 Werthschriften und Wechsel.

Fr. 8,394,472. 06 ,, -7,000,000. -- Fr. 1,394,472. 06

7

1

2

Der in hohem Maße zu niedrige Voranschlag liegt in dem Umstände, daß zur Zeit der Aufstellung des Budgets das Rechnungsergebniß des Vorjahres jeweilen nicht einmal annähernd bekannt sein kann.

Der Zinsfuß der Bankdepositen bewegte sieh zwischen S'/z^o und 4%, das Durchschnittsergebniß ist jedoch 4,03°/o, was von neuen im Laufe des Jahres gemachten Anlagen herrührt.

Das Prozentergebniß aus den Werthschriften erreicht 4,45 °/o von deren Nominalwerth.

C. Zinse von Betriebskapitalien.

Ertrag

1. Regiepferdeanstalt

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

.

Konstruktionswerkstätte · ' · Munitionsfabrik Waffenfabrik Pulververwaltung .

Münzverwaltung Postverwaltung Telegraphenverwaltung Liegenschaft Verwaltung in Thun

1880.

. Fr.

·

.

-n "n n ·n ·n n ·n

,,

7,150.

1,880.

20,162.

6,217.

28,319.

5,500.

103,583.

30,571.

783.

Voranschlag.

1881.

43 10 95 08 35 10 52 92 50

Fr. 204,168. 95

'

6,989.

1,467.

16,881.

6,011.

23,998.

9,817.

103,239.

45,677.

624.

1882.

56

75 70 88 40 64 40 32 80

214,708. 45

7,244.

3,010.

13,883.

6,040.

17,978.

14,986.

102,972.

34,577.

765.

7,200.

2,000.

20,000.

6,217.

24,000.

14,000.

96.000.

48^000.

600.

201,459. 74

218,017.

Weniger als büdgetirt und weniger als im Vorjahr

1882.

55 20 82 70 70 05 20 92 60

*

·

·

.

.

.

.

-- -- -- -- -- -- -- -- --

-- Fr. 16,557. 26

Fr, 13,248. 71

-a i-i W

7 1

D. Allgemeine Verwaltung und Departemente.

*-

Ertrag.

1881.

1880.

Allgemeine Verwaltung.

1. Bundeskanzlei .

.

.

.'· 2 . Bundesgericht .

.

.

.

Voranschlag.

. Fr. 41,251. 74 . ,, 15,482. 85

35,060. 89 14,565. 70

Fr. 56,734. 59.

49,626. 59

1882.

1882.

17,439. 70 11,71l. 45 29,151. 15

25,000. -- 15,000. -- 40,000. --

Weniger als büdgetirt

. Fr. 10,848. 85

und weniger als im Vorjahr A. P o l i t i s c h e s D e p a r t e m e n t .

- Bewilligungen zur Erwerbung des Schweizerbürgerrechts

·

Fr.

-

*

. Fr. 20,475. 44

>

-

16,765. -

12,000. --

Mehr als büdgetirt B. J u s t i z - und P o l i z e i d e p a r t e m e n t .

Justizeinnahmen Fr.

Fr.

238. 50

683. 47

Mehr als büdgetirt , Dagegen weniger a l s i m Vorjahr

.

.

.

.

.

522. 65

4,765. --

200. -- .

Fr.

322. 65

.

Fr.

160. 82

Ertrag.

Voranschlag.

1881.

1882.

1880.

1882.

C. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t .

166,275. 76 179,662. 59 Fr. 161,933. 30 155,850. -- 1. Regiepferdeanstalt ,, 196,282. 16 184,047.

172,289. 40 203,799. -- 2. Konstruktionswerkstätte 3 . Munitionsfabrik .

.

.

. ,, 1,398,552. 11 1,505,784. 22 1,755,684. 58 1,371.200. 717,722. 15 4 . Waffenfabrik .

.

.

. ,, 749,806. .83 793,339. 83 732^800. -- 5 . Munitionsdepot .

.

.

.

2,535. 60 2,982. 60 3,328.

2,500. 486,515. 10 6. Kavalleriepferde ,, 489,742.

526,313. 50 553,100. -- 7. Réglemente, Ordonnanzen und Ì 1,583. 05 1,273. 50 1,200. -- Formulare .

.

.

.

> ,, 3,444. 70 80 20 ' 1,239.

1,588.

1,200. -- 8. Dienstbüchlein .

.

.

J 9. Blätter des schweizerischen Atlas ,, 18,528. 80 16,320. 40 20,584. 80 18,000. -- 323. 03 1,255. 97 1 0 . Verschiedenes .

.

.

. ,, 136,707. 97 3,000. -- Fr. 3,157,533. 47 3,096,179. 94 3,441,933. 54 3,042,649. -- Mehr als büdgetirt .

Fr 399,284. 54 und mehr als im Vorjahr Fr. 345,753. 60 D. F i n a n z - und Z o l l d e p a r t e m e n t .

1. Pulververwaltung .

.

. F r . 604,561. 42 653.178. 49 591,000.

584,187. 62 2. Münzverwaltung ,, 1,268,507. 05 1,274083. 85 926,000.

983,821. 35 3. Halbe Militärpflichtersatzsteuer ,, 1,220,000. -- 1,200,000. -- 1,100,000.

1,100,000.

,,.

-- -- 80,000.

4. Banknotensteuer und Bußen 102,727. 90 5. Zollverwaltung . ,, 17,211,482. 60 17,436,495. 78 18,603,985.

17,100,000.

Fr. 20,304,551. 07 20,563,758. 12 21,374,721. 87 19,797,000. -- . · Fr. 1.577.721. 87 Mehr als büdgetirt .

und mehr als im Vorjahr Fr. 810,963. 75 * · ·

{

7

t

>

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5

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B. H a n d e l s - und L a n d w i r t h s c h a f t s d e p a r t e m e n t .

° Ertrag.

Fabrik- und Handelsmarken

Weniger als büdgetirt

1881.

1880.

-- --

. Fr.

.

.

und weniger als im Vorjahr

8,810. 50

.

.

Verschiedene Einnahmen und Vergütungen .

.

.

.Fr.

Mehr a l s büdgetirt .

91,414. 40

dagegen weniger als im Vorjahr

1,206. 95

. Fr.

2,017. 45

.

.

50,571. 22 .

Fr. 287,107. 16

1,923. 27 .

.

18,246,650. --

. Fr. 587,203. 11

·

.

Fr.

18,546,745. 95 17,959,542. 84

.

und weniger als im Vorjahr

1882.

8,000. --

15,998,837. 08 15,315,765. 63 15,702,000. -2,496,038. 76 2,600,942. 36 2,495,000. 51,870. 11 42,834. 85 49,650. --

Fr. 17,886,985. -- .

1882.

6,793. 05 .

.

F. P o s t - und E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t .

1. Postverwaltung .

.

. F r . 15,513,439. -- 2. Telegraphenverwaltung .

. ,, 2,373,546. -- -- 3. Eisenbahnwesen .

.

. ,, -- Weniger als büdgetirt

Voranschlag.

18. -- Fr.

1,905. 27

. Fr. 48,647. 95

Rekapitulation der Einnahmen.

Zinse von Liegenschaften .

» ., Kapitalien .

.

.

.

.

Allgemeine Verwaltung und Departemente Verschiedene Einnahmen .

.

.

.

-

.

.

-

-

.

.

.

.

.

.

Fr.

904,752. 70 . . ,, 42,829,430. 10 . T) ,, 1,923.

j.jv*-v. 27 *- ·

·

Fr.

,,

152,506. 23 752,246. 47

Voranschlag

.

Fr. 43,736,106. 07 ,, 41,929,000. --

Mehreinnahmen

.

Fr.

Vergleichende

1,807,106. 07

Uebersieht zwischen dem Budget und der Rechnung.

I. Einnahmen.

Büdgetrubrik.

Büdgetbestimnmng.

Erster Abschnitt.



Kechnungsresultate.

Mehr Weniger als die Büdgetbestimmung.

A. L i e g e n s c h a f t e n .

Fr. 146,966. --

152,506. 23

5,540. 23

--

1. Angelegte Kapitalien .

. Fr. 417,500. -- 2. Betriebskapitalien und verzinsliche Vorschüsse . ,, 218,017. --

550,786. 73

133,286. 73

--

201,459. 74

--

16,557. 26

Fr. 635,517. --

752,246. 47

133,286. 73

16,557. 26

Mieth- und Pachtzinse

.

B. K a p i t a l i e n .

0

-a 1 7

' Büdgetßüdgetrubrik.

bestimmung.

Zweiter^Abschnitt.

o Allgemeine Verwaltung.

1. Bundeskanzlei Fr.

25,000. 2. Bundesgericht 15,000. n Fr.

40,000. --

Rechnungsresultate.

17,439. 70 11,711. 45 29,151. 15

Mehr Weniger als die Büdgetbestimmung.

-- -- --

-- -- --

7,560. 30 3,288. 55 10,848. 85

Dritter Abschnitt.

A. P o l i t i s c h e s D é p a r t e ment.

Bewilligungen zur Erwerbung des Schweizerbürgerrechts . Fr.

12,000. -- 16,765. -- B. J u s t i z - und P o l i z e i d e partement.

Justizeinnahmen Fr.

200. 522. 65 C M i l i t ä r dep artement.

166,275. 76 155,850. 1. Regiepfe-rdeanstalt Fr.

203,799. -- 172,289. 40 2. Konstruktionswerkstätte n 1,371,200. - 1,755,684. 58 3. Munitionsfabrik .

·n 793,339. 83 732,800. 4. Waffenfabrik ·n 3,328. -- 2,500. -- 5. Munitionsdepot .

.

. ·n 526,313. 50 553,100. -- 6. Kavalleriepferde .

·n 7. Réglemente , Ordonnanzen 1,200. -- 1,273. 50 und Formulare .

·n 1,200.

1,588. 20 8. Dienstbüchlein ·n 20,584. 80 18,000. -- 9. Blätter des Schweiz. Atlas . ·n 3,000. -- 1,255. 97 10. Verschiedenes ·n Fr. 3,042,649. -- 3,441,933. 54

4,765. -- v>

322. 65 10,425. 76 31,509. 60 384,484. 58 60,539. 83 828. -- 26,786. 50 73. 50 388. 20 2,584. 80

459,324. 67

1,744. 03 60,040. 13

-3 13

00

Büdgetrubrik.

Büdgetbestimmung

Eechuungsresultate.

Mehr Weniger als die Büdgetbestimmung,

Vierter Abschnitt.

D,. F i n a n z - und Z o l l departement.

Fr.

591,000. -- 1. Pul ver Verwaltung . .

2. Münzverwaltung 926,000. T) 3. Halbe Militärpfliehtersazsteuer 7) 1,100,000. 4. Banknotensteuer 80,000. -- ·n 5. Zollverwaltung ·n 17,100,000. -- Fr. 19,797,000. -- E. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Fabrik und Handelsmarken . Fr.

8,000. --

584,187.

983,821.

1,100,000.

102,727.

18,603,985.

21,374,721.

62 35 90 87

22,727. 90 1,503,985.

1,584,534. 25

6,793. 05

P. P o s t - und Eisenbahndepartement.

1. Postverwaltung .

Fr. 15,702,000. -- 15,315,765. 63 2. Telegraphenverwaltung 2,495,000. -- 2,600,942. 36 ·n 42,834. 85 3. Eisenbahnwesen 49,650. ·n Fr. 18,246,650. - 17,959,542. 84 ·

6,812. 38 57,821. 35

6,812. 38 1,206. 95

386,234. 37 105,942. 36 105,942. 36

:/

6,815. 15 393,049. 52

Fünfter Abschnitt.

Verschiedene Einnahmen und Ver-

gütungen

.

1,923. 27 Fr.

18. Total Fr. 41,929,000. -- 43,736,106. 07 Ertrag der Mehreinnahmen .

1,905. 27 -- -- 2,295,621. 16 488,515. 09 . Fr. 1,807.106. 07

-a Hi CO

-j t\s

n. Ausgaben.

o

A. Amortisation und Verzinsung des Anleihens.

Voranschlag und Naclitragskredite.

Ausgaben.

1880.

Kapitalrückzahl ung, Anleihenszinse, Provisionen und übrige Kosten Fr. 2,748,891. 32 °

1881.

1,870,582. '82

1882.

1882.

1,869,567.

1,870,100.

B. Allgemeine Verwaltungskosten.

1. Nationalrath .

.

Fr.

177,467. 85

238,628. 95

234,372. 41

1

2. Ständerath

.

.

,,

13,590. 45

13,465. 70

12,301. 65

{

3. Bundesrath .

4. Bundeskanzlei

.

.

,, ,,

85,500. -- 299,420. 26

86,453. 40 298,208. 96

85,500.

-- 345,247. 46

.

,,

145,642. 94

146,088. 60

146,875. 84

Fr.

721,621. 50

782,845. 61

824,297. 36

Uebertrag Fr. 3,470,512. 82

2,653,428. 43

2,693,864. 36

5. Bundesgericht

.

.

{

184,500.

61,500.

8,500.

4,400.

85,500.

311,900.

44,200.

149,500.

-- -- -- -- --

739,900.

! 110,100.

110,100. Z i 2,610,000.

--

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1882.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1883

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.05.1883

Date Data Seite

657-720

Page Pagina Ref. No

10 011 875

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