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Inserate.

Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung der englischen Gesandtschaft in hier vom 29. vorigen Monats findet im Jahr 1884 in Edinburgh eine internationale forstliche Ausstellung statt.

Wer sich an derselben zu betheiligen gedenkt, hat sich spätestens bis zum 1. März 1884 beim Sekretariat der Ausstellung, Herrn George Cadeil, 3 George IV Bridge in Edinburgh, anzumelden.

Das unterzeichnete Departement erklärt sich bereit, die betreffenden Réglemente, Klassifikationen und Anmeldungsformulare den darum Nachsuchenden zu übermitteln.

B e r n , den 12. November 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirt hschaftsdepartement, Abtheilung Forstwesen.

Schweizerische Postverwaltung.

Offizielle Postkarten.

Es wird hiemit bekannt gemacht, daß der Kostenpreis der o f f i z i e l l e n P o s t k a r t e n (Korrespondenzkarten), welche, wie bis anhin, tausendweise vom Materialbüreau der Oberpostdirektion bezogen werden können, von nun an Fr. 2. 70 pro mille beträgt.

B e r n , den 10. November 1883.

Die Oberpostdirektion: Ed. Höhn.

451

Bekanntmachung.

"Niklans Glauser in Jeeenstorf (Bern) hat aufgehört, als Unteraeent der Auswanderungsagentur M. Goldsmith in Basel zu fungiren (Bundesol. 1883, Bd. 111, S. 391).

B e r n , den 22. Novemher 1883.

Schweiz. Handels- und Laudwirthschaftsdepartement.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit sofortiger Gültigkeit sind ab sächsischen Stationen nach solchen des herwärtigen ßahnnetzes ermäßigte Frachtsätze für Spiritns in Kraft getreten.

Dieselben können bei unserm Gütertarifhüreau in Erfahrung gebracht werden.

Z ü r i c h , den 16. November 1883.

Der Tarif für den sächsisch-schweizerischen Güterverkehr vom 1. April 1880 tritt auf 1. April 1884 anßer Kraft.

Ueber die Ersetzung desselben erfolgt später Publikation.

Z ü r i c h , den 16. November 1883.

Ein mit 20. November in Kraft tretender neuer Ausnahmetarif für Hanf und Werg aus Galizien nach Süddeutschland enthält u. A. auch Frachtsätze für Lindau, sowie für unsere Station Schaff hausen und kann heim Tarifbureau zu 10 Cts. pro Exemplar bezogen werden.

Z ü r i c h , den 18. November 1883.

Mit 15. dieses Monats ist zum Gütertarif Basel und Schaffhausen-Sachsen vom 1. Januar 1881 ein V. Nachtrag in Kraft getreten. Derselbe enthält unter Anderm neue Frachtsätze für Spiritus und kann bei uusern Güterexpeditionen Schaffhausen und Basel, sowie beim Gütertarif bureau unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 18. November 1883.

Die Tarife für den norddeutsch -schweizerischen Güterverkehr (Heft I und II vom 1. Dezember 1880 und Heft III vom 1. Januar 1881) treten auf 1. April 1884 außer Kraft.

Z ü r i c h , den 20. November 1883.

452 Mit Bezugnahme auf die Publikation im Bnndesblatt Nr. 42 vom 23. August dieses Jahres bringen wir zur Kenntniß, daß der Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen Heiden und Wienachten der RorschachHeiden-Berghahn einerseits und Stationen der Nordostbahn andererseits, vom 1. Novemher 1882, sowie der Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Nordostbahn einerseits und denjenigen der Eisenhahn Wädensweil-Einsiedeln andererseits, vom 1. Novemher 1882, noch bis 31. Dezember 1883 in Kraft verbleiben.

Z ü r i c h, den 21. Novemher 1883.

Die Direktion.

Gotthardbahii.

Mit Bezug auf unsere Bekanntm chung in Nr. 54 des Bundesblattes vom 7. dieses Monats theilen wir mit, daß die in derselben genannten Nachträge zu den deutsch-italienischen Gütertarifen, sowie die Haupttarife und die übrigen his dahin erschienenen Nachträge auch hei der G ü t e r - E x p e d i t i o n der Elsaß-Lothringischen Bahnen in Basel bezogen werden können.

L u z er n, den 21./22. November 1883.

Die Direktion.

Schweizerische Centralbahn.

Für den Transport von rohem Tannenholz ab B a s e l t r a n s i t , beziehungsweise A a r au t r a n s i t nach L u t e r b a c b wird bei Auflieferung eines Minimalqnantums von 200 Wagen à 10,000 kg. pro Ladung oder hiefür zahlend innert Jahresfrist, vom 2. Januar 1884 an berechnet, auf dem Wege der Eückerstattung auf den normalen Taxen eine Reduktion von 10"/o gewährt.

B a s e l , den 22. November 1883.

Das Direktorinin.

453 Emmenthal-Bahn.

Mit dem 1. Dezember nächsthin tritt ein II. Nachtrag znm Gütertarif Emmenthalbahn-Jura-Bern-Luzern- und Bödelibahn vom 1. Januar 1883 in Kraft, enthaltend neue Stationstarife für Interlaken und Bönigen, sowie neue Taxtabellen für den Verkehr Emmenthalbahn-Jura-Bern-Luzern-Bahn, wodurch die Stationstarife für Interlaken und Bönigen im I. Nachtrag vom 1. Mai 1883 und die Taxtabellen auf Seite 19 und 20 des Hauptarifs aufgehoben werden.

Exemplare dieses Nachtrages können bei den Stationen bezogen werden B u r g d o r f , den 16. November 1883.

Der Direktor.

Borschach-Heiden-Bergbahn.

In Ersetzung der betreffenden Tarife vom 1. November 1882 treten am 1. Januar 1884 für den direkten Güterverkehr zwischen der Rorschach-HeidenBergbahn einerseits und einer Anzahl Stationen der Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen anderseits neue Tarife in Kraft, die bei den betreffenden Stationen, sowie bei unterzeichneter Stelle eingesehen und bezogen werden können.

H e i d e n , den 17. November 1883.

Der Betriebschef der Korschach-Heiden-Bergbahn.

Bekanntmachung.

Es haben als Auswandernngsunteragenten zu fungiren aufgehört: von der Firma Joh. Baumgartner in Basel: Christian Tschabold-Hatti in Erlenbach (Bern) (Bundesblatt 1882, III, 256); von der Firma Ph. Bommel & de. in Basel: Heinrich Bäbler in Mollis (Glarus) (Bundesblatt 1882, IV, 728).

B e r n , den 15./16. November 1883. [2] Schweiz. Handels- nud Landwirthschaftsdepartement.

454 Ausschreibung.

Die Lieferungen von F l e i s c h und R r o d für die im Laufe des Jahres 1884 auf den Waffenplätzen T h u n , B e r n und Z ü r i c h abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das 1. Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Augebot für F l e i s c h " oder B r o d versehen, bis 15. Dezember nächsthin dem eidgenössischen Ober-Kriegskominissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Ration, für Fleisch zu 320 Gramm und für Brod zu 750 Grammen berechnen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letzternf a's für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Kequisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Bern und Zürich, und bei unterfertigter Amtsstelle, sowie beim eidg. Kriegskommissariat in Thun aufgelegt.

B e r n , den 13. November 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskomniissarmt.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für die im Laufe des Jahre» 1884 auf dem Waffenplatze B e r n abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit, zur freien Konkurrenz ausgesehrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das I. Semester, d. h bis 31. Juli, als für das ganze Jahr berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für H «u oder S t r o h " versehen, bis 15. Dezember nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einznsenden.

Die Preisofferten sind per 100 Kilogramm zn berechnen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhai'tigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite tehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Bern und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 13. November 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissarial

455 Ausschreibung.

Die Lieferungen von H a f e r , Heu und S t r o h für die im Laufe des Jahres 1884 auf dem Waffen platz Z ü r i c h abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das I. Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr berechnet, schriftlieh, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für H a f e r , Heu oder S t r o h " versehen, bis 15. Dezember näcbsthiii dem ei dg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferton sind per 100 Kilogramm zu berechnen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des eidg. Kriegskommissariats in Zürich und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 13. November 1883.

Das eidg, Ober-Krlegskommissariat.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschlri: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s e e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare sammt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, ùie Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten cedürfniß entgegen und darf als vorzüglicher'R a t h g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Büreaus aufs Beste empfohlen werden.

Stiimpfli'sche Buchdruckerei in Bern.

456

Bekanntmachung.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc, unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsehe und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im November 1883.

Bekanntmachung.

Laut Mittheilung des Generalkonsulates der Niederlande in Zürich beabsichtigen die vereinigten niederländischen landwirthschaftlichen Vereine, in Amsterdam im künftigen Jahr eine internationale 'landwirtschaftliche Ausstellung zu veranstalten. Dieselbe ist auf den Zeitraum vom 25. August bis 6. September 1884 festgesetzt worden. Im Programm sind nachfolgende Abtheilungen vorgesehen : I. Pferde ; II. Kühe ; Ili. Schafe ; IV. Schweine ; V. Butter, Käse, llilch; VI. Maschinen und Geräthe ; VII. Lehr-und Hilfsmittel für den landwirthschaftlichen Unterricht; VIII. Bienenzucht.

Anmeldungen sind vor dem 1. April 1884 an den Sekretär des Exekutivkomite, Hrn. P. F. L. W a l d e c k zu Loosdninen bei Haag, zu richten, von welchem Anmeldungsbogen unentgeltlich zu beziehen sind.

Das unterzeichnete Departement ist auf Verlangen gerne bereit, nähere Auskunft zu ertheilen.

B e r n , den 12. November 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilung Landwirthschaft.

457

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gehornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizüirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetebuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen' und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsheamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consnlar-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgehen, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität oeibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bnndesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glauht er zugleich die Kantonsregiernngen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung mrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die W äffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien) Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Anslande gehören worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde Detrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzhuches vorgeschriehenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

458 Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im November 1883.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Genf. Anmeldung bis zum 7. Dezember 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Aarberg (Bern). Anmeldung bis zum 7. Dezember 1883 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Postkommis in Biel. Anmeldung bis zum 30. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Posthalter und Briefträger in Gorgier (Neuenburg). Anmeldung bis zum 7. Dezember 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5) Briefträger in Kriens (Luzern). Anmeldung bis zum 7. Dezember 1883 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Kreispostkontroleur in Basel. Anmeldung bis zum 7. Dezember 1883 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis zum 7. DezemBote in Schwamendingen (Zürich).

ber 1883 bei der Kreispostdirektion 8) Postablagehalter, Briefträger und in Zürich.

Bote in Herdern (Thurgau).

459 9) Postkommis in Chur.

10) Postablagehalter und Briefträger in Murg (St. Gallen).

J Anmeldung bis zum 7. Dezember > 1883 bei der Kreispostdirektion in j Chur.

11) Postkommis in Chiasso (Tessin).

12) B · ft -· . · , (TTM in)v 12) .Briefträger m Airolo (Tessin).

) j

Anmeldung bis zum 7. Dezember } 1883beiei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

13) Telegraphist in Aarberg.. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis 12. Dezember 1883 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Postkommis in Bern. Anmeldung bis zum 30. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Postkommis in Luzern. Anmeldung bis zum 30. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Lnzern.

3) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 23. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Briefträger in Oberägeri (Zug). Anmeldung bis zum 30. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Telegraphist in Merenschwand (Aargan). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. November 1883 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

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24.11.1883

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