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Inserate.

Aufruf

Aeufnung der botanischen und pharmazeutischen Sammlungen der Schweiz, polytechnischen Schule in Zürich.

(Vom November 1883.)

Tit.

Im Laufe der gedeihlichen Entwicklung unserer eidgenössischen technischen Hochschule hat es sich vielfach gezeigt, daß namentlich in den zum Unterrichte in Botanik und Pharmazie dienenden Sammlungen, ungeachtet der Opferwilligkeit der Schulbehörden, Lücken existiren, welche ohne die Mitwirkung weiterer Kreise, namentlich im Auslande Domicilirter schweizerischer Firmen, unmöglich ausgefüllt werden können.

Bekanntlich werden die wissenschaftlichen Institute anderer Staaten in sehr erheblicher Weise dadurch bereichert, daß nicht allein freiwillige Schenkungen einlaufen, sondern auch Staatsangestellte dabei angewiesen sind, in fremden Ländern persönlich zu Gunsten der Sammlungen zu wirken. Wir erinnern in dieser Beziehung an die schon seit geraumer Zeit bestehende englische Einrichtung des ,,Admiralty Manual of scientific inquiry", ein jährlich revidirtes Register von Desideraten, welche den Offizieren der englischen Marine zur Ausführung offiziell übermittelt werden. Da in unsern Verhältnissen dieses Vorgehen aus naheliegenden Gründen nicht nachgeahmt werden kann, so glauben wir um so eher an die Liberalität und den patriotischen Sinn unserer Landesangehörigen appelliren zu dürfen, und zögern deßhalb nicht, einer von den Do-

1050 zenten der obgenannten Fächer ausgehenden Anregung folgend, an alle schweizerischen Privaten und Finnen im In- und Auslande den Aufruf ergehen zu lassen, zur Aeufnung der botanischen Sammlungen des eidg. Polytechnikums durch Schenkung von Objekten aus den unten angeführten Kategorien nach Kräften beizutragen Wir sehen uns veranlaßt, zur Klarlegung der an unserer Anstalt obwaltenden Bedürfnisse noch einige Andeutungen folgen zu lassen, Die zu vermehrenden Sammlungen, aus getrockneten Pflanzen, Früchten, Samen, vegetabilischen Produkten und Drogue bestehend, dienen vorzugsweise zur Unterstützung folgender Vorlesungen : a") allgemeine und spezielle Botanik; b) technische Botanik (vegetabilische Rohstofflehre) ; c) Pharmacognosie (medizinische Waarenkunde).

Demzufolge erseheint eine weitere Vervollständigung derselben in nachstehender Weise i a hohem Maße erwünscht.

A. Konservirte (d. h. in Meerwasser oder Alkohol eingelegte) oder getrocknete Pflanzen und Pflanzentheile (Früchte, Samen, Stammstücke etc.). Hiebei sind in erster Linie folgende Punkte zu berücksichtigen : Seltenheit des Vorkommens, exotischer Ursprung, aulfallende Beschaffenheit einzelner Theile.

B. Theile von Nutzpflanzen, sowie zugehörige Rohstoffe, und zwar sowohl technisch verwendete Pflanzen und Rohstoffe, alt solche, die als Nahrungs und Genußmittel dienen. Ferner sind auch verschiedene Bearbeitungsstadien (Halb- und Ganzfbrikate) der Rohstoffe erwünscht, ebenso Mittheilungen über Darstellungsmethode, eventuell auch dazu verwendete Instrumente.

C. Arzneilich verwendete Pflanzentheile und Rohstoffe, sowie daraus bereitete Extrakte, Oele u. dergl. wobei insbesondere exotische, in der Volksmedizin des betreffenden Landes verwendete Produkte erwünscht sind.

In allen drei Kategorien sind ganze, möglichst vollständige Kollektionen der Flora oder der vegetabilischen Produkte einer Gegend von besonderin Werthe.

Behufs allfälliger genauerer Information und Instruktionen über Einzusendendes wolle man sich gefälligst an folgende Adressen wenden: für die Abtheilungen A und B (Botanik) an Herrn Professor Dr. G r a m e r oder Herrn Dr. C. S e h r ö t e r . beide am botanischen Institut des Polytechnikums Zürich; für C (Pharmazie) an Herrn Prof. Ed. Schär, pharmazeutische Abtheilung des Polytechnikums Zürich An dieselben Advessen sind auch eventuelle Sendungen zu

1051 richten. Zur Vermeidung größerer Transportkosten empfiehlt sich, soweit thunlich der Weg der Mustersendungen oder des Baipackes zu großem kommerziellen Sendungen.

Die unterzeichnete Behörde glaubt sicher hoffen zu dürfen, daß die obige Anregung bei der schweizerischen Geschäftswelt des Inund Auslandes die verdiente Förderung in reichem Maße finden werde.

B e r n , im November 1883.

Im Auftrag des Schweiz. Bundesrathes, Das Departement des Innern:

Schenk.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit bekannt gegeben, daß zufolge Ermächtigung durch die h. Bundesversammlung die Reduktion des Ausfuhrzolles für baumwollene und leinene Hadern von Fr. 4 auf Fr. 2 per q. (siehe Bundesblatt 1883, Band IV, Seite 679) auch bis auf Weiteres für das Jahr 1884 fortdauern wird.

B e r n , den 27. Dezember 1883.

Eidg. Zolldepartement.

[Bekanntmachung betreffend den zollfreien Veredlungsverkehr Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß die von der schweizerischen Zollverwaltung bisher ertheilten Freipaßbewilligungen für Veredlungsverkehr Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. IV.

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1052 einer Erneuerung beim Schlüsse des Kalenderjahres nicht bedürfen, sondern so lange fortdauern, als nie nicht in Folge Verzichts Seitens des Inhabers oder durch Verfügung der Zollverwaltung dahinfallen.

B e r n , den 18. Dezember 1883.

Eidg. Zolldepartement.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Generalversammlung der Gotthardbahn hat durch Beschluß vom 24. November 1883 die Verwaltung der Gesellschaft ermächtigt, ein 4%iges Anleihen bis zum Gesammtbetrag von ein hundert Millionen Franken aufzunehmen, in der Meinung, daß davon 94 1/2 Millionen Franken zur Konvertirung oder Ruckzahlung der jetzt bestehenden 5 °/o Anleihen verwendet werden sollen.

Diese sind : a. das Anleihen von 74 Millionen Franken, wofür am 13. Mai 1879 ein Pfandrecht ersten Ranges auf die Linien ImmenseeBiasca-Bellinzona-Locarno, Cadenazzo-Pino und Lugano-Chiasso bestellt worden ist; b. das Anleihen von 6 Millionen Franken, welchem laut Bundesrathsbeschluß vom 4. September 1879 ein Pfandrecht zweiten Ranges auf dieselben Linien bewilligt wurde ; c. das Anleihen von noch 5 Millionen Franken, dem am 23. September 1879 ein Pfandrecht ersten Ranges auf die Linie Giubiasco-Lugano gewährt worden ist.

Die Direktion der Gotthardbahn beabsichtigt nun: 1) Die gegenwärtig im Umlauf befindlichen Obligationen des 5°/o Anleihens von 74 Millionen Pranken successive und auf die später bekannt zu machenden Termine abzubezahlen und an Stelle derselben 4% Titel des neuen Anleihens auszugeben, welche in demjenigen Nominalbetrag in das am 13. Mai 1879 bestellte Pfandrecht I. Ranges auf den Linien Immensee-Biasca-Bellinzona-Locarno, Cadenazzo-Pino und Lugano-Chiasso eintreten sollen, der dem Betrag der jeweils zur Abzahlung und Löschung gelangenden Titel entspricht, wie das anläßlich der Bestellung des genannten Pfandrechtes durch die nachstehende Formel vorgesehen worden ist: ,,Der Gotthardbahngesellschaft bleibt das Recht gewahrt, an Stelle von abbezahlten Titeln wieder neue in gleichem Betrag, vor-

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behältlich jedoch einer Aenderung des Zinsfußes, und mit gleichem Rang im Pfandrecht auszugeben."

2) Den nach Ziffer l an Stelle der Titel des bisherigen Anleihens von 74 Millionen Franken tretenden Obligationen ferner im gleichen Rang mit den übrigen 26 Millionen Franken des neuen Anleihens (Ziffer 3) ein Pfandrecht zweiten Ranges auf die Linie Giubiasco-Lugano einzuräumen, welchem Pfandrecht das im ersten Rang auf dieser Linie versicherte Anleihen von noch 5 Millionen Franken so lange vorgeht, als dasselbe nicht bezahlt sein wird.

3) Für den übrigen Theil des neuen Anleihens im Maximalbetrag von 26 Millionen Franken : a. im gleichen Rang mit den in Ziffer l und 2 behandelten 74 Millionen Franken 4% Obligationen ein Pfandrecht zweiten Ranges auf die Linie Giubiasco-Lugano, welchem Pfandrecht das auf dieser Linie im ersten Raag versicherte Anleihen von noch 5 Millionen Franken so lange vorgeht, als dasselbe nicht bezahlt sein wird, und b. ein Pfandrecht dritten Ranges auf die unter Ziffer l genannten Linien zu bestellen, dem außer den darauf im ersten Rang versicherten 74 Millionen Franken auch das am 4. September 1879 bewilligte Pfandrecht für ein Anleihen zweiten Ranges vorgeht, welches Anleihen diesen Rang bis zur Abzahlung beibehalten wird.

Mit der Thatsache der Tilgung aller von der Gotthardbahn ausgegebenen 5%igen Obligationen werden die sämmtlichen 4 °/o Titel bis zum Maximalbetrag von hundert Millionen Franken unter sich in gleichen Rang treten und als ein Anleihen ersten Ranges auf den dermalen im Betrieb stehenden Linien der Gotthardbahn, nämlich Immensee-Giubiasco-Cadenazzo-Pino, Giubiasco-Chiasso und Cadenazzo-Loearno, versichert sein.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Vorhaben sind gemäß Art. 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874, betr. die Verpfändung der Eisenbahnen im Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft, binnen 30 Tagen, von heute an gerechnet, dem Bundesrathe einzureichen.

B e r n , den 19. Dezember

1883.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Schweizerische Nordostbahn.

Am 1. Januar 1884 tritt für die Beförderung von frischem Fleisch, frischer Butter und frischen Fischen ab schweizerischen Stationen nach Paris ein neuer Ausnahmetarif in Kraft, welcher hei unsern beteiligten Stationen eingesehen, sowie durch unsere Güterexpeditionen oder direkt beim Gütertarif bureau zu 10 Cts. bezogen werden kann: derselbe ist sowohl über Altmünstero als über Delle anwendbar. Zugleich gelangt für frische Fische ab Ermatingen nach Beifort ebenfalls mit Gültigkeit über die beiden bezeichneten Routen eine Taxe von Fr. 72. 45 pro 1000 kg. zur Einführung-.

Z ü r i c h , den 26. Dezember 1883.

Unter Bezugnahme auf unsere diesbezügliche Publikation im Bundes blatt Nr. 47 vom 22. September bringen wir zur Kenntniß, daß die Tarifhefte I und II für den württembergisch-schweizerischen Güterverkehr über den 31. Dezember bis auf Weiteres noch in Kraft bleiben.

Z ü r i c h , den 24. Dezember 1883.

Die Direktion.

Schweizerische Centralbahn.

Für den internen Güterverkehr der Centralbahn tritt am 1. Januar 1884 ein neuer Tarif in Kraft, in welchen gleichzeitig auch alle diejenigen Ausnahmetarife einbezogen wurden, welche für den internen Centralbahnverkehr gültig sind. Wir machen hiebei speziell auf den erweiterten und gegen bisher ermäfligten Ausnahmetarif für Steine und Baumaterialien aufmerksam.

Durch diesen neuen internen Gütertarif, welcher bei unseren Dienststellen eingesehen und bezogen werden kann, wird der bisherige Tarif vom 1. Januar 1883 nebat I. Nachtrag, sowie die früheren Separatausgaben der einbezogenen Ausnahmetarife aulgehoben und ersetzt.

B a s e l , den 24. Dezember 1883.

Für den Transport von f r i s c h e m F l e i s c h , f r i s c h e r B u t t e r und f r i s c h e n F i s c h e n als E i l g n t aus der Schweiz nach Paris, treten mit 1. Januar 1884 zwei Ausnahmetarife (Barème Nr. 2 via BaselAltmünsterol-Belfort und Barème Nr. 4 via Basel-Delle-Beifort) in Kraft und können dieselben hei den Verhandstationen eingesehen werden.

B a s e l , den 26. Dezember 1883.

Das Direktorium.

1055 Gotthardbahn.

Mit 1. Januar 1884 tritt ein Ausnahmetarif Nr. 7 für die Beförderung von Schiefertafeln und Griffeln im internen Verkehr der dem Reformsystem beigetretenen schweizerischen Bahnen und im direkten Verkehr dieser Bahnen unter sich in Kraft.

Exemplare dieses Ausnahmetarifes können bei den Stationen, sowie von den Verwaltungen der betheiligten Bahnen bezogen werden.

L u z er n, den 21. Dezember 1883.

Für die d i r e k t e Beförderung von Wein in Fässern aus Italien nach Mannheim bei Aufgabe von mindestens 7000 kg. pro Wagen oder dafür zahlend sind mit dem 20. ds. Mts. folgende ermäßigte Ausnahmefrachten, in Kraft getreten : Taxen pro 1000 kg.

in Franken.

Venedig Marittima-Chiasso transit .

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.

14. 53 Venedig S. Lucia-Chiasso transit .

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.

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14. 47 Chiasso transit-Mannheim 36. 20 Genua P. C.-Pino transit 10. 33 S. Benigno-Pino transit 10. 84 S. Limbania-Pino transit 10. 30 Sampierdarena-Pino transit 10. 12 Savona Letimbro-Pino transit 11. 43 Savona Marittima-Pino transit 12. -- Pino transit-Mannheim 33. 78 Die obigen Schnittsätze für Chiasso transit und Pino transit-Mannheim sind anwendbar im direkten Verkehr mit sämmtlichen italienischen Hafenstationen, sowie mit allen Stationen der süditalienischen und römischen Bahnen.

L u z e r n , den 26. Dezember 1883.

Die Direktion.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit 1. Januar 1884 tritt ein V. Nachtrag zum Personen- und Gepäcktarif zwischen Stationen der Bödelibahn einerseits und diversen schweizerischen Stationen anderseits, vom 1. Oktober 1880 in Kraft, enthaltend direkte Personen- und Gepäcktaxen zwischen den Dampfbootstationen Iseltwald, Gießbach und Brienz einerseits und Oberhofen, Gunten und Spiez anderseits, sowie mit den Bödelibahnstationen Interlaken, Zollhaus und Bönigen.

Die bezüglichen Taxen können bei den letztgenannten drei Stationen, sowie bei der Dampfschiffverwaltung in Thun in Erfahrung gebracht werden.

B e r n , den 26. Dezember 1883.

Die Direktion.

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Erklärung.

Die unterzeichneten Waffen- und Abtheilungschefs des eidgenössischen Militärdepartements bringen hiemit den Beamten ihrer resp. Dienstabtheilungen, den Herren Offizieren der Armee und ihren persönlichen Freunden zur Kenntniß, daß sie von nun an auf die Versendung von Gratulationskarten gelegentlich des Jahreswechsels verzichten.

B e r n , im Dezember 1883.

Hans Herzog, Waffenchef der Artillerie.

Zehnder, Waffenchef der Kavallerie.

FeiSS, "Waffenchef der Infanterie.

Lochmann, "Waffenchef des Genie.

Pfyffer, Chef des Generalstabsbüreau.

Dr. Ziegler, Oberfeldarzt.

v. Grenus, Oberkriegskommissär.

Gressly, Chef der technischen Abtheilnng.

v. Steiger, Chef der administrativen Abtheilung.

Potterat, Oberpferdearzt.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1883 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Räthe, und Schlussnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung und der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, im Laute eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre ; ferner das Viehseuchenbüllet ; Aus-

1057 Schreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg. Departemente ; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen ; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben: Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur fUr ein ganzes Jahr, bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrücklich nicht bloß auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Granze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen hat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen iu erster Linie bei den betreffenden PostbUreaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat fUr Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, Spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1883.

Oie Schweiz. Bundeskanzlei.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e (Hafer, Heu und Stroh) für die im Laufe d e s Jahres 1884 a u f d e n Waffenplätzen A a r a u u n d geschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das I. Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1884 berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F o u r r a g e l i e f e r u n g versehen, bis Sinus tag den 12. Januar nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per 100 Kilogramm einzureichen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der resp. KantonsKriegskommissariate in Aarau und Frauenfeld, sowie bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 18. Dezember 1883.

Das eidg, Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibimg.

Die Lieferungen von ". r o d und F l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1884 auf den Waffenplätzen Luzern, A a r a u , B r u g g , L i e s t a l , Frauenfeld St. G a l l e n , H e r i s a u und C h u r abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit nur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das 1. Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1884 berechnet, schriftlich, vorsiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für B r öd oder Fleisch" versehen, bis Samstag den 12. Januar nächsthin dem eidgenössischen Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Ration, für Brod zu 750 und für Fleisch zu 320 Gramm, einzureichen.

In den Angeboten sind die "Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als tur die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der resp. KantonsKriegskommissariate in Luzern, Aarau, Liestal, Frauenfeld, St. Gallon, Herisau und Chur, sowie bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 18. Dezember 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Bekanntmachung.

Paul Dusser in Thun hat aufgehört, als Unteragent der Auswanderungs firma Ph. Bommel & de. m Basel (Bundesblatt 1882, III, 572) zu fungiren.

B e r n , den 20. Dezember 1883.

Schweiz. Handels- and Landwirthschaftsdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer bei der Hauptzollstätte Romanshorn Jahresbesoldung bis auf Fr. 4200. Anmeldung bis zum 7. Januar 1884 bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Packer und Briefkastenleerer in Vivis (Waadt). Anmeldung bis zum 11. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postkommis in Chaux-de-Fonds.

Anmeldung bis zum 11. Januar 4) Briefträger in Chaux-de-Fonds.

1884 bei der Kreispostdirektion 5) Paketträger beim Hauptpostbüreau in Neuenburg.

Neuenburg.

6) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Seltisberg (Baselland). Anmeldung bis zum 11. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Telegraphist in Meiringen. Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis 10. Januar 1884 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

8) Telegraphist in Lotzwyl (Bern). .Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Jannar 1884 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1060 1) Briefträger in La Plaine (Genf). Anmeldung bis zum 4. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Kondukteur für dea Postkreis \ Lausanne.

.

,, ,.

.

Anmeldung bis zum 4. TJanuar 3) Postablagehalter und Briefträger in 1884 bei der Kreispostdirektion Flamatt (Freiburg).

in Lausanne.

4) Briefträger in Aubonne (Waadt).

5) Posthalter in Heiringen (Bern). Anmeldung bis zum 4. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Bern.

6) Postkommis in Brenets (Neuenburg). Anmeldung bis zum 4. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

7) Postkommis in Basel Anmeldung bis zum 4 Januar 8) Büreauchef beim Hauptpostbüreau > 1884 bei der Kreispostdirektion Basel.

l in Basel.

9) Paketträger beim Hauptpostbüreau Zürich. Anmeldung Ms zum 4. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Kondukteur für den Postkreis Chur. Anmeldung bis zum 4. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Chur.

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1883

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4

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66

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.12.1883

Date Data Seite

1049-1060

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10 012 164

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