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Inserate.

Schweizerische Postverwaltung, Ausschreibung.

Behufs Uniformirung der schweizerischen Postbediensteten für 1884 wird hiemit über die Lieferung des nachbezeichneten Materials freie Konkurrenz eröffnet : Bedarf.

Breite innert den Leisten.

Gewicht per m.

m.

cm.

g.

Liefertermin 1884.

4800 blaumelirtes Uniformtuch .

. 135 700 1. März.

4400 blaumelirtes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

500 blaugrau Satin .

.

.

.140 750 1. April.

500 Futterleinwand .

.

.

. 120 -- 1. Juli.

1100 grau Barchent . . . . 90 -- 1. ,, 2900 Blousen aus roher, genäßter Leinwand -- 15. April.

Muster für sämmtliche Artikel können bei dem Materialbüreau (Abtheilung Dienstbekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder dort bezogen werden. Es sind somit den Eingaben keinerlei Muster beizulegen.

Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher und Blousen getheilt oder ungetheilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation.

Die frankirten, verschlossenen und mit der Aufschrift: ,,Eingabe für Post-Bekleidungs-Material" versehenen Eingaben müssen bis zum 3l. August nächsthin, Abends, in den Händen der unterzeichneten Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 11. August 1883.

Die Schweiz. Oberpostdirektion.

Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. III.

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438 Bau-Ausschreibung.

Die Arbeiten zu einem Magazingebäude für Kriegsfuhrwerke beim eidg.

Zeughaus in Kriens werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Kostenvoranschlag und Bedingnißheft sind beim eidg. Oberbauinspektorate in Bern und bei Herrn Stadtbauinspektor Stirnimann in Luzern zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten, versiegelt und mit der entsprechenden Aufschrift versehen, sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 18. August nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 8. August 1883.

Schweiz. Departement des Innern,

A b t h e i l u n g Bauwesen.

Gotthardbahn.

Mit 31. Oktober d. J. treten außer Kraft : 1) Der Tarif für den internen Güterverkehr der Gotthardbahn vom 1. Juni 1882, sammt Nachträgen.

2) Das Taxverzeichniß für den Güterverkehr ah Luzern und Rothkreuz nach den Stationen der Gotthardbahn, sowie ab Luzern und Rothkreuz transit nach Chiasso transit vom 1. Juni 1882.

Auf den 1. November wird für den internen Verkehr der G. B. ein neuer Tarif zur Einführung gelangen, dessen Erscheinen besonders publizirt wird.

L u z e r n , den 3. August 1883.

Die Direction.

Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 15. Juli in Kraft getretener III. Nachtrag zum OesterreichischUngarisch-Schweizerischen Getreidetarif vom 1. August 1882, durch welchen eine Anzahl österreichischer Stationen in diesen Verkehr ein bezogen wird, kann bei unserer Lagerhausverwaltung Romanshorn unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 31. Juli 1883.

Die Direction.

439 Tößthal-Bahn.

Der Tarif für den internen Güterverkehr der Tößthalbahn vom 15. Au-

1881, sowie die sämmtlichen bisherigen Spezialtarife werden auf den gust0. September d. J. außer Kraft gesetzt und tritt an deren Stelle mit dem 1. Oktober ein neuer Tarif nach dem Reformsystem.

W i n t e r t h u r , den 31. Juli 1883. 2 1

Die Direction.

Bekanntmachung betreffend die

Einfuhr. Ausfuhr und Durchfuhr.

von

T r a u b e n u n d Trestern.

(Vom 10. Juli 1883.)

Das schweizerische Handels- und Landwirthschaftsdepartement Abtheilung Landwirtschaft, nach Einsicht von Artikel 4 des Vollziehungsreglements, betreffend Vorkehrungen gegen die Reblaus vom 6. Februar 1880, und der internationalen Phylloxera-Konvention vom 3. November 1881 v er fü g t :

1. Die Einfuhr von Tafeltrauben, eingestampften Weinlesetrauben und Trestern aus Deutschland, Frankreich, Oesterreich'Ungarn, Portugal, Belgien und Luxemburg in die Schweiz ist ohne Vorweisung eines Ursprungszeugnisses gestattet.

Die Tafeltrauben dürfen nicht mit Blättern und Rebholz versehen und müssen in wohl verschlossenen, aber dennoch leicht zu untersuchenden Kisten, Schachteln oder Körben verpackt sein ; das Gewicht einer gefüllten Kiste, Schachtel oder eines gefüllten Korbes darf 10 Kilo nicht übersteigen.

Eingestampfte Weinlesetrauben dürfen nur in gut verschlossenen Fässern von wenigstens 5 Hektoliter Gehalt eingeführt werden ;

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die Fässer müssen so gereinigt sein, daß sie keine Erd- oder Rebbestandtheile an sich haben.

Trester dürfen nur in Kisten oder wohl verschlossenen Fässern zirkuliren.

2. Tafeltrauben aus andern Ländern dürfen in die Schweiz eingeführt werden, wenn die Regierung des Kantons, in den sie eingeführt werden sollen, die Bewilligung dazu ertheilt hat und die Sendungen im Uebrigen den sub l, AI. 2 angeführten Bedingungen entsprechen.

3. Eingestampfte Weinlesetrauben aus Italien dürfen in die Schweiz eingeführt werden : a) wenn die Regierung des Kantons, in den sie eingeführt werden sollen, die Bewilligung dazu ertheilt hat; b) wenn die Sendungen den sub I, Al. 3 angeführten Bedingungen entsprechen ; c) wenn dieselben von einem amtlichen Zeugniß begleitet sind, welches bescheint, daß in der Gemeinde, aus der sie herkommen, die Reblaus nicht herrscht und niemals vorgekommen ist.

Unter den sub b und c angeführten Bedingungen ist auch der Transit von eingestampften Weinlesetrauben aus Italien durch die Schweiz gestattet.

4. Tafeltrauben ohne Blätter und Rebholz , eingestampfte Weinlesetrauben und Trester aus den sub l angeführten Staaten, der Wein, getrocknete Trauben und Traubenkerne, woher sie auch kommen mögen, dürfen von den Kantonen keinem Einfuhrverbote unterworfen werden.

5. Die Einfuhr von nicht eingestampften Weinlesetrauben, woher sie auch kommen mögen, und die Ausfuhr von gekelterten oder nicht gekelterten Weinlesetrauben aus den Kantonen Neuenburg und Genf ist verboten.

B e r n , den 10. Juli 1883.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilnug Landwirthscüaft : Droz.

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Bekanntmachung.

Die italienische Gesandtschaft theilte mit, daß von dem Könige von Italien der Schweizerin A g n e s H a s e die Marine-Tapferkeitsmedaille verliehen worden sei, weil dieselbe den 1. September 1882 in den Gewässern ,,Forte dei Marini" mit großem Muthe zur "Rettung eines Menschen beigetragen habe.

Es sei jedoch unmöglich gewesen, der genannten Dame diese Medaille und das bezügliche Brevet zuzustellen, indem dieselbe, nachdem sie im vorigen Jahre nur kurze Zeit in Florenz sich aufgehalten, Italien verlassen zu haben, scheine. Die Gesandtschaft ersuchte daher um Mittheilung des gegenwärtigen Wohnortes dieser Dame. Anfällige Nachrichten bitten wir zu geben an die B e r n , den 25. Juli 1883.

Schweiz. Bundeskanzler

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefkastenleerer und Postbüreaudiener in Lausanne. Anmeldung hiszum 24. August 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Posthalter in Noirmont (Bern).

,, .

3) Briefträger m Biel (Bern).

Anmeldung bis zum 24. August } 1883 bei der Kreispostdirektion l in Neuenburg.

4) Büreauchef beim Hauptpostbüreau Chur. Anmeldung bis zum 24. August.

1883 bei der Kreispostdirektion in Chur.

5) Telegraphist in Sempach (Luzern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. August 1883 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

6) Telegraphist in Noirmont (Bern). Jahresbesoldung Pr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. August 1883 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

442 7) Telegraphisten in Obevwinterthur, Ossingen und Thalheim-Altikon.

Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. Anglist 1883 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Postablagehalter und Briefträger in Domdidier (Freiburg). Anmeldung bis zum 17. August 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Posthalter in Koppigen (Bern). Anmeldung bis zum 17. August 1883 bei der Kreispostdirektion in Bern.

·3X Büreaudiener beim Hanptpostbüreau Luzern. Anmeldung bis zum 17. August 1883 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

4) Briefträger in Appenzell. Anmeldung bis zum 17. August 1883 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

·5) Telegraphist in Vendlincourt (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision.

Anmeldung bis zum 22. August 1883 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

) Telegraphist in Lausanne. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. August 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

7) Telegraphist in Triengen (Luzern). Jahreshesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 14. August 1883 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

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1883

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3

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40

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.08.1883

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437-442

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