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Kreisschreiben des

Bundesrathes an die diplomatischen Vertreter der Schweiz im Auslande, betreffend statistische Angaben über die Fabrikation und den Verbrauch von Branntwein.

(Vom 21. Juli 1883.)

Tit.

Der schweizerische Bundesrath, welcher gegenwärtig mit einer Enquete betreffend die Alkoholfrage beschäftigt ist, wünscht bei seiner Arbeit die Gesetze und Erfahrungen derjenigen Staaten zu benutzen, deren Gesetzgeber und Behörden auf diesem Gebiete bereits thätig gewesen sind. Er sieht sich daher genöthigt, durch Ihre Vermittlung die hohe Regierung, bei welcher Sie akkreditirt sind, um die gefällige Zusendung nachgenannter Akten zu bitten : 1) der Gesetze, Verordnungen etc. betreffend die Besteuerung der Branntwein- und Spiritusfabrikation, sowie die aus polizeilichen und sanitarischen Gründen eingeführten Beschränkungen derselben, endlich einer Berechnung des Ertrags dieser Steuern ; 2) der bestehenden Gesetze und Vorschriften, betreffend a. das Ausschenken von Branntwein in Gast- und Schankwirthschaften, b. den sonstigen Kleinhandel mit Branntwein; 3) der bestehenden Vorschriften betreffend das Maß und die Bezugsweise der Einfuhrsteuern auf Branntwein und Spiritus (inklusive allfällige städtische Oktrois) ; 4) der Strafbestimmungen gegenüber Betrunkenen, habituellen Säufern, Wirthen, welche der Völlerei Vorschub leisten, ferner allfälliger Vorschriften betreffend die strafrechtliche Behandlung der im Zustande der Trunkenheit begangenen Verbrechen ;

379 · 5) allfällig vorhandener offizieller oder anderer zuverläßiger Berichte über die Wirkungen der unter Ziffer l bis 4 genannten Vorschriften, eventuell über die Wirkungen früherer bezüglicher Landesgesetze ; 43) allfälliger Berichte über die Erfolge philantropischer Versuche gegenüber der Branntweinpest (Mäßigkeits- und Enthaltsamkeitsvereine, Sparkassen, Volksküchen etc.) ; 7) sofern statistische Angaben über die Zahl der im Jahre 1881 im Lande thätig gewesenen Brennereien, das Quantum des produzirten Branntweins und Spiritus, die Zahl der zum Ausschenken von Branntwein berechtigten Gast- und Schankwirthschaften, eventuell auch über das Quantum des im Lande getrunkenen Branntweins und den Handelswerth des am meisten genossenen Branntweins, ferner über den zu dessen Herstellung vorzugsweise verwendeten Rohstoff vorhanden sind, so wäre auch die Mittheilung dieser Angaben sehr erwünscht.

So sehr der Bundesrath Werth darauf legt, über die hier angedeuteten Fragen so vollständigen Aufschluß als möglich zu erhalten, so ist er doch nicht so unbescheiden, der Regierung, bei welcher Sie akkreditirt sind, besondere statistische Aufnahmen zuzumuthen, sondern wird sich mit der Uebermittelung schon vorhandener Berichte begnügen.

Auch wollen Sie diese Regierung von unserer Bereitwilligkeit zu jeweiligen Gegendiensten, sowie unserer ausgezeichneten Hochachtung versichern.

Indem wir Sie, Tit., ersuchen, uns die gewünschten Mittheilungen mit möglichster Beförderung zu verschaffen, zeichnen mit ausgezeichneter Hochachtung !

B e r n , den 21. Juli 1883.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

L. Buchonnet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an die diplomatischen Vertreter der Schweiz im Auslande, betreffend statistische Angaben über die Fabrikation und den Verbrauch von Branntwein. (Vom 21. Juli 1883.)

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Jahr

1883

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38

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.07.1883

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378-379

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