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I nserate.

Nachtrag zu der

Zusammenstellung der wesentlichsten Bestimmungen der Gerichtsverfassung und des Civilprozeßverfahrens in Rußland.

(Vergleiche Bundesblatt vom Jahr 1883, Band II, Seite 1033 u. ff.)

Zu HI, Ziffer 5 : Im Großfürstenthum Finnland ist die Gerichtssprache die schwedische. In den Ostseeprovinzen dürfen die an die Gerichte einzureichenden Schriftstücke nicht nur in russischer, sondern auch in deutscher Sprache und in der dem betreffenden Gerichtssprengel gesprochenen Lokalsprache (esthnisch oder lettisch) abgefaßt werden.

Zu III, Ziffer 6 : In Finnland können nach der derzeitigen Lage der dortigen Gesetzgebung Urtheile ausländischer und selbst russischer Gerichte überhaupt nicht zur Vollstreckung gebracht werden. In den Ostseeprovinzen findet die Vollstreckung ausländischer Urtheile nur auf Grund besonderer völkerrechtlicher Verträge -- wie solche zwischen der Schweia und Rußland nicht bestehen -- oder im Falle vollständiger thatsächlicher Gegenseitigkeit statt.

Anzeige.

Der eidgenössische Staatskalender für 1883/1884, mit dem Militäretat, 17 3/8 Bogen stark, ist nunmehr erschienen und kann à 1 Fr. beim Sekretariat der Drucksachen der Bundeskanzlei broschirt bezogen werden.

B e r n , den 23. Juni 1883.

'

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Bekanntmachung.

Die e g y p t i s c h e R e g i e r u n g hat nunmehr ein Dekret veröffentlicht, welches die Modalitäten festsetzt, unter welchen die Auszahlung derjenigen von der internationalen Entschädigungskommission zugebilligten E n t s c h ä d i g u n g s s u m m e n erfolgen soll, welche den Betrag von Fr. 5200 nicht übersteigen.

Hienach wird die Auszahlung durch Vermittlung der angloegyptischen Bank zu Alexandrien bewirkt.

Die Reklamanten haben auf den ihnen von der Entschädigungskommission zugesandten Benachrichtigungsschreiben (lettres d'avis) zu quittiren und diese ihre Quittungen in beglaubigter Form in den Bureaux der Bank zu präsentiren, woselbst Delegirte der egyptischen Regierung die erforderlichen Verifikationen vornehmen werden.

Die Prüfung wird sich unter Anderm darauf erstrecken, ob die betreffenden Forderungen ganz oder theilweise cedirt, beziehungsweise mit Beschlag belegt worden sind, sowie eventuell auf die Legalität der hierüber vorgelegten Dokumente.

Nach erfolgter Verifikation werden die Regierungsdelegirten diejenigen Reklamanten, deren Papiere in Ordnung befunden worden sind, durch Anschlag an der Börse von Alexandrien und an den Thüren des Bankgebäudes zur Empfangnah nie der ihnen zustehenden Zahlungen auffordern lassen.

In dieser Beziehung bringen wir den Interessenten in Erinnerung, daß das Komite der schweizerischen Hülfsgesellschaft in Alexandrien (Adresse : Herr A. Hartmann in Alexandrien, Egypten) den hierseitigen Angehörigen seine Vermittlung angeboten hat.

B e r n , den 22. Juni 1883.

Die Schweiz. Bundeskanzler.

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Bekanntmachung betreffend

die Einfuhr von Schafen nach Bayern.

Das königlich bayerische Staatsministerium des Innern hat unterm 17. laufenden Monats eine Bekanntmachung erlassen, der zufolge die Einfuhr von Schafen aus der Schweiz nach Bayern vom 1. Juli bis zum 1. November 1883 nur tiber die Eintrittsstation L i n d a u und nach vorgängiger Feststellung der Gesundheit der einzuführenden Thiere durch den Kontrolthierarzt in Lindau stattfinden darf.

Die Kosten der thierärztlichen Besichtigung des Viehes sind von dem Einführenden zu tragen.

B e r n , den 27. Juni 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement: Abtheilung Landwirthschaft.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1883 auf den Waffenplätzen Luziensteig und A 11 d o r f abzuhaltenden Militärkurse werden nierait zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für B r o d oder F l e i s c h " versehen, bis 15. Juli nächsthin dem eidgenössischen Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Ration, die Brodration zu 750 Gramm, die Fleischration zu 320 Gramm zn bestimmen.

In den Angeboten sind die Bürgen zn bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Augebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Chur und Altdorf und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

Bern, den 27. Juni 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Bekanntmachung.

Georg B a r a n d u n in C h u r , gewesener Unteragent der Auswanderungsfirma A. Zwilchenbart in Basel, ist nunmehr in gleicher Eigenschaft von der Agentur Job. B a u m g a r t n e r in Basel angestellt.

Martin Caflisch in Trins (Bundesblatt 1881, III, 615) hat als Unteragent der Auswanderungsagentur Joh. B a u m g a r t n e r in Basel zu fungiren aufgehört.

Bern, den 29. Juni 1883..

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Es haben als Auswanderungs-Unteragenten zn fungiren aufgehört: Von der Firma Louis Kaiser in Basel: Hr. Robert Torgier in Oberegg (Appenzell I,-Rb.) (Bundesblatt 1883, I, 391).

,, J. Wälti-Henriod in Neuenburg (Bundesblatt 1883, I, 391).

Von der Firma M. Goldsmith in Basel: Hr. Joh. Heinr. Oetiker in Bülach (Züriob) (Bundesblatt 1883, I, 1).

B e r n , den 22. Juni 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Oberinstruktors der Kavallerie wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung nach Maßgabe des Bandesgesetzes vom 16. Juni 1878.

Anmeldungen sind bis spätestens den 15. Juli nächstbin dem Schweiz.

Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 20. Juni 1883.

Schweizerisches Militärdepartement.

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Bekanntmachung.

Es haben als Auswanderungs-Unteragenten zu fungiren aufgehört: Von der Firma Wirth-Herzog in Aarau: Hr. Wilhelm Hermann Bein in Bern (Bnndesblatt 1881, Bd. IV, S. 1029).

,, Hermann Stahel in Wülflingen (Zürich) (Bundesblatt 1882, Bd. IV, S. 246).

Von der Firm Otto Stoer in Basel: Hr. Joseph Stöcklin ia Bättwyl (Solothurn) (Bundesblatt 1882, Bd. III, S. 248). , ,, Anton Schnyder in Lnzern (Bundesblatt 1881, Bd. IV, S. 31).

B e r n , den 15. Juni 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Die Justizdirektion des Kantons Basel-Landschaft theilt mit, daß! die dortige Regierung unterm 6. dies folgenden Beschluß gefaßt habe : ,,Als Publikationstag für die im Amtsblatt zur Veröffentlichung gelangenden Erlasse, Anzeigen und Bekanntmachungen aller Art wird nicht mehr der Sonntag, sondern der Donnerstag, d. h. der Tag der Amtsblattausgabe, angesehen und es sind demgemäß die bezüglichen Fristen anzusetzen nnd zu berechnen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag, so tritt der nächstfolgende Werktag an dessen Stelle."

Das unterzeichnete Departement gibt von dieser Mittheilung den s c h w e i z e r i s c h e n C i v i l s t a n d s b e a m t e n andurch mit dem Bemerken Kenntniß, daß die Notiz auf Seite 308 des Handbuches für die Civilstandsbeamten, b e t r e f f e n d V e r k ü n d i g u n g d e r E h e v e r s p r e c h e n im K a n t o n B a s e l - L a n d s c h a f t , demgemäß zu berichtigen ist.

B e r n , den 12. Juni 1883.

EiAg. Departement des Innern.

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Bekanntmachung.

Nachdem Präsident und Vicepräsident des l e i t e n d e n A u s s c h u s s e s für die eidg. M e d i z i n a l p r ü f u n g e n zurückgetreten sind, bringen wir andurch zur Kenntniß der Interessenten, daß wir ad intérim den Herrn S a n i t ä t s r a t h L. M e y e r , Mitglied des leitenden Ausschusses in Z ü r i c h , mit der Führung des P r ä s i d i u m s betraut haben.

B e r n , den 13. Juni 1883.

Eidg. Departement des Innern.

Bau-Ausschreibung.

Die Arbeiten zu einem Löschgeräthschaften-Magazin auf der eidg. Allmend in Thun werden Menait zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Plan, Voranschlag und Bedingnißheft sind im Bureau der eidg. Bauaufsicht in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 8.Juli nächsthin franko und mit Aufschrift: ,,Angebot für das Löschgeräthschaften-Magazin in Thun " versehen, einzureichen.

B e r n , den 29. Juni 1883.

Schweiz. Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen.

Publikation.

" A

Zufolge einer Verordnung des Staatsministeriums des Innern des Königreichs B a y e r n , d. d. 18. Mai 1883, ist die Einfuhr von Rindvieh aus Italien nach Bayern nur gestattet, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens 30tägige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchenfreien Orte Italiens oder der Schweiz nachgewiesen wird.

B e r n , den 5. Juni 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilung Landwirthschaft.

237

Auf vielfache Anfragen theilen wir mit, daß das

schweizerische Ragionenbuch dessen Firmenregister -- nunmehr gegen 30,000 Adressen umfassend -- hinsichtlich seiner [Jebereinstimmung mit den Publikationen im schweizerischen Handelsamtsblatt vom Redaktor dieses Blattes mit spezieller Ermächtigung des eidgenössischen Handelsdepartements verifizirt und kontrolirt wird, Miitte Juli zu erscheinen beginnen wird, nachdem die gesetzlichen Eintragungen in die kantonalen Handelsregister im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht worden sind.

Eine vorherige Ausgabe wäre unvollständig und daher zwecklos. -- Wir machen auch speziell darauf aufmerksam, daß das schweizerische Ragionenbuch nicht nur ein Register zum Schweiz. Handelsamtsblatt bildet, wie dies neulich von einem ähnlichen Werk als empfehlendes Moment hervorgehoben wurde, was -- da zum Handelsamtsblatt so wie so ein alphabetisches Register den Abonnenten zugestellt wird -- nebensächlich ist, sondern in seiner ganzen Anlage (der erste Theil umfaßt : Firma, Inhaber, Commanditäre,J mit Angabe der Commanditbeträ^e.

O O J Sitz -der Firma,/ Natur des Geschäftes, Seite des Handelsamtsblattes; der zweite Theil enthält das alphabetische Verzeichniß nach Bcrufsarten geordnet) den Bedürfnissen der Behörden und der Geschäftswelt entsprechen wird.

Die Verleger des schweizerischen Ragionenbuch ; S. F. Haller und StämpfW sclie Buchdruckerei in Bern.

238

Schweizerische Centralbahn.

Im internen Verkehr der Aargauischen S ü d b a h n und der L i n i e W o h l e n - B r e m g a r t e n erfolgt mit sofortiger Gültigkeit die Taxirung der W a a r e n s e n d u n g e n , welche gemäß den Bestimmungen d* Reglements vom 15. Juli '876 als Gepäck zur Gepäcktaxe abgefertigt werden, auf Grund eines M i n i m a l g e w i c h t e s von 5 Kilogr., während bis anhin die Taxe im Minimum für 25 Kilogr. berechnet wurde. Die Minimaltaxe beträgt wie bisher im internen Verkehr der Aar gauischen Südbahn 25 Cts., im internen Verkehr der Linie Wohlen-Bremgarten 40 Cts. pro Sendung.

B a s e l , den 26. Juni 1883.

Das Directorium.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Der Gütertarif für den Verkehr zwischen Altmünsterol transit und Delle transit einerseits und Basel loco und transit anderseits, vom 15. August 1882, wird hiemit auf den 30. September d. J. gekündet.

Mit dem 1. Oktober wird für den genannten Verkehr ein neuer Tarif in Kraft treten, welcher rechtzeitig auf den Stationen Basel und Delle, beziehungsweise Pruntrut aufgelegt wird und daselbst bezogen werden kann.

B e r n , den 27. Juni 1883.

Die Direction.

Schweizerische Nordostbahn.

Zum Tarif vom 1. Juni 1882 für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck im Verkehr zwischen der Schweiz und Italien via Gotthard tritt mit 1. Juli d. J. ein IV. Nachtrag, enthaltend Ergänzungen für den Verkehr via Chiasso und via Pino, in Kraft.

Z ü r i c h , den 25. Juni 1883.

239 Mit 30. September d, J. tj-etea die nachgienannten Gätertaft-ife außer Kraft.

1. Tarif für den internen- Güterverkehr der Schweiz. Nordostbahn, einschließlich der Linie Zürich-Zug Luzern, vom 1. September 1882.

2. Tarif für den Güterverkehr der Stationen der Linie Effretikon-Hinweil unter sich und mit den Stetionen der Nordostbahn, vom 1. September 1882.

a. Tarif für den Güterverkehr der Stationen der Bötzhergbahn unter'sich und mit den Stationen der Nordostbahn, einschließlich der Linie Effre^ tikon-Hinweil, vom, 1. Oktober 1883.

4. Tarif für den Güterverkehr der Station Basel, Centralbahnhof,mit den Stationen der Bötzbergbahn, der Nordostbahn, der Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln und der Vereinigten Sehweizerbahnen. voin 1. Oktober 1882.

Auf den 1. Oktober werden für di& bezeichneten Verkehre neue Tarife ·ur Einführung gelangen, deren Erscheinen besonders publizirt werden wird.

Z ü r i c h , den 26. Juni 1883.

Mit 30. Sept. 1883 verlieren die Gütertarife zwischen Basel Bad. Bahn, ferner zwischen Waldshut und der Ostschweiz vom 1. Oktober 1882 ihre Gültigkeit und werden durch entsprechende neue Tarife ersetzt. Die Ausgabe der letatern wird später besonders bekannt gegeben werden.

Z ü r i c h , den 26. Juni 1883.

Mit 25. ifüni dieses Jahres treten für Segel- und Backsteintranspörte in WagenladuDgea voa. 10,000 Klgr. jiachfplgeade ermäßigte Taxen in Tjjaft: pro 100 KlgR Zürich-Fribourg .

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8 9 Cts.

t -Komont .

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97 ,, ,, -Bullo .

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. 143 ,, Z ü r i c h , den 23. Juni 1883.

Me Bireetiou.

240

Ausschreibung vou erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Kondukteur für den Postkreis Neuenburg. Anmeldung bis zum 13. Juli 1883 bei der Kreispostdirektiou in Neuenburg.

2) Postablagehalter und Briefträger in Erstfelden (Uri). Anmeldung bis zum , 13. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

3) Telegraphist in Bern. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873.

Anmeldung his zum 11. Juli 1883 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Posthalter und Briefträger in Zoll- l Anmeldung bis zum 6. Juli brück (Bern).

. l 1883 bei der Kreispostdirektion 2) Postablagehalter in Oberburg (Bern).J in Bern.

3) Postablagehalter und Briefträger in Eiken (Aargau). Anmeldung bis zum 6. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

4) Postablagehalter und Briefträger in Wigoltingen (Tburgau). Anmeldung bis zum 6. Juli 1883 bei der Kreispostdirektwn in Zürich.

5) Briefträger in Kriens (Lnzern). Mit der Verpflichtung zur Haltung eines Gehülfen auf eigene Kosten und Verantwortlichkeit. Anmeldung bis zum 6. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

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1883

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3

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34

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.06.1883

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231-240

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10 011 962

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