1009 Laut dem neuesten .Ausweis über den Stand der Thierseuchen in Tyrol und Vorarlberg herrschte die M a u l - und K l a u e n s e u c h e in der Zeit vom 1. bis 15. Dezember noch in 22 Höfen mit zusammen 63 Stück Vieh.

Das Wochenbülletin von Italien vom 19. bis 25. November notirt circa 300 Fälle von M a u l - und K l a u e n s e u c h e .

B e r n , den 18. Dezember 1883.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilung Landwirthschaft.

# S T #

Inserate.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Generalversammlung der Gotthardbahn hat durch Beschluß vom 24. November 1883 die Verwaltung der Gesellschaft ermächtigt, ein 4%iges Anleihen bis zum Gesammtbetrag von ein hundert Millionen Franken aufzunehmen, in der Meinung, daß davon 94 Va Millionen Franken zur Konvertirung oder Rückzahlung der jetzt bestehenden 5 °/o Anleihen verwendet werden sollen.

Diese sind : a. das Anleihen von 74 Millionen Pranken, wofür am 13. Mai 1879 ein Pfandrecht ersten Ranges auf die Linien ImmenseeBiasoa-Bellinzona-Locarno, Cadenazzo-Pino und Lugano-Chiasso bestellt worden ist;

1010 b. das Anleihen von 6 Millionen Franken, welchem laut Bundesrathsbeschluß vom 4. September 187!) ein Pfandrecht zweiten Ranges auf dieselben Linien bewilligt wurde ; c. das Anleihen von noch 5 Millionen Franken, dem am 23. September 1879 ein Pfandrecht ersten Ranges auf die Linie Giubiasco-Lugano gewährt worden ist.

Die Direktion der Gotthardbahn beabsichtigt nun: 1) Die gegenwärtig im Umlauf befindlichen Obligationen des 5°/o Anleihens von 74 Millionen Franken successive und auf die später bekannt zu machenden Termine abzubezahlen und an Stelle derselben 4% Titel des neuen Anleihens auszugeben, welche in demjenigen Nominalbetrag in das am 13. Mai 1879 bestellte Pfandrecht I. Ranges auf den Linien Immensee-Biasca-Bellinzona-Locarno, Cadenazzo-Pino und Lugano-Chiasso eintreten sollen, der dem Betrag der jeweils zur Abzahlung und Löschung gelangenden Titel entspricht, wie das anläßlich der Bestellung des genannten Pfandrechtes durch die nachstehende Formel vorgesehen worden ist: ,,Der Gotthardbahngesellschaft bleibt das Recht gewahrt, aa Stelle von abbezahlten Titeln wieder neue in gleichem Betrag, vorbehältlich jedoch einer Aenderung des Zinsfußes, und mit gleichem Rang im Pfandrecht auszugeben."

2) Den nach Ziffer l an Stelle der Titel des bisherigen Anleihens von 74 Millionen Franken tretenden Obligationen ferner im gleichen Rang mit den übrigen 26 Millionen Franken des neuen Anleihens (Ziffer 3) ein Pfandrecht zweiten Ranges auf die Linie Giubiasco-Lugano einzuräumen, welchem Pfandrecht das im ersten Rang auf dieser Linie versicherte Anleihen von noch 5 Millionen Franken so lange vorgeht, als dasselbe nicht bezahlt sein wird.

3) Für den übrigen Theil des neuen Anleihens im Maximalbetrag von 26 Millionen Franken: a. im gleichen Bang mit den in Ziffer l und 2 behandelten 74 Millionen Franken 4% Obligationen ein Pfandrecht zweiten Ranges auf die Linie Giubiasco-Lugano, welchem Pfandrecht das auf dieser Linie im ersten Rang versicherte Anleihen von noch 5 Millionen Franken so lange vorgeht, als dasselbe nicht bezahlt sein wird, und b. ein Pfandrecht dritten Ranges auf die unter Ziffer l genannten Linien zu bestellen, dem außer den darauf im ersten Rang versicherten 74 Millionen Franken auch das am 4. September 1879 bewilligte Pfandrecht für ein Anleihen zweiten Ranges vorgeht, welches Anleihen diesen Rang bis zur Abzahlung beibehalten wird.

1011

Mit der Thatsache der Tilgung aller von der Gotthardbahn ausgegebenen 5°/oigen Obligationen werden die sämmtliche 4 °/o Titel bis zum Maximalbetrag von hundert Millionen Franken unter sich in gleichen Rang treten und als ein Anleihen ersten Ranges auf den dermalen im Betrieb stehenden Linien der Gotthardbahn.

nämlich Immensee-Giubiasco-Cadenazzo-Pino, Giubiasco-Chiasso und Cadenazzo-Locarno, versichert sein.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Vorhaben sind gemäß Art. 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874, betr. die Verpfändung der Eisenbahnen im Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft, binnen 30 Tagen, von heute an gerechnet, dem Bundesrathe einzureichen.

B e r n , den 19. Dezember

1883.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung betreuend den zollfreien Veredlungsverkehr

Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß die von der schweizerischen Zollverwaltung bisher ertheilten Freipaßbewilligungen für Veredlungsverkehr einer Erneuerung beim Schlüsse des Kalenderjahres nicht bedürfen, sondern so lange fortdauern, als sie nicht in Folge Verzichts Seitens des Inhabers oder durch Verfügung der Zollverwaltung dahinfallen.

B e r n , den 18. Dezember 1883.

Eidg. Zolldepartement.

Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. IV.

67

1012

Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e (Hafer, Heu und Stroh) für die im Laufe des Jahres 1884 auf den Waffenplätzen A a r a u und FFrauenfeldd abzuhaltende Militärkursese werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das I. Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1884 berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für P o u r r a s e l i e f e r u n g versehen, bis Samstag den 12. Januar nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per 100 Kilogramm einzureichen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der resp. KantonsKriegskommissariat in Aarau und Frauenfeld, sowie bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 18. Dezember 1883.

Das eidg, Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1884 auf den Waffenplätzen L u z e r n , A a r a u , B r ü g g, L i e s t a l , F r a u e n f e l d , St. G a l l e n , H e r i s a u und C h u r abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das I. Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1884 berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für B r öd oder Fleisch" versehen, bis Samstag den 12. Januar nächsthin dem eidgenössischen Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Ration, für Brod zu 750 und für Fleisch zu 320 Gramm, einzureichen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthlich Habhaftigkeitsbescheinigung beizabringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der resp. KantonsKriegskommissariate in Luzern, Aarau, Liestal, Frauenfeld, St. Gallen, Herisau und Chur, sowie bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 18. Dezember 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

10.13

Bekanntmachung.

Paul Dusser in Thun hat aufgehört, als Unteragent der Auswanderungsfirma Ph. Bommel <& Cie. in Basel (Bundesblatt 1882, 111, 572) zu fungiren.

B e r n , den 20. Dezember 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1883 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes au die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Räthe, und Schlussnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersiehten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung und der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre ; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen un eidg. Departemente ; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen ; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben : Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche, eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

1014

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr, bei allen schweizerischen Postamtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt, nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrücklich nicht bloß auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen hat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie hei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, Spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1883.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Warnung.

Es kommt in jüngster Zeit wiederholt vor, daß von Frankreich, namentlich von Paris aus, theils durch Zeitungsinserate, theils durch direkt an verschiedene Personen versandte Briefe, unter der Bedingung einer vorher einzubezahlenden Kaution Stellen angetragen, werden. Diejenigen, welche auf das Anerbieten eingehen, werden unter irgend einem Vorwande oder indem sich der Empfänger den weitern Nachforschungen durch die Flucht entzieht, um die geleistete Kautionssumme gebracht.

Da dieser Industrie, welche in Frankreich unter dem Namen ,,vol au cautionnement" bekannt ist, auch in der Schweiz bereits verschiedene Per-

1015 sonen zum Opfer gefallen sind, so wird das Publikum davor gewarnt, derartigen Offerten Gehör zu schenken.

B e r n , den 3. Dezember 1883.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Januar 1884 tritt ein neuer Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln und denjenigen der Schweizerischen Nordostbahn, einschließlich der Linie Effretikon-Hinweil nnd der Bötzbergbahn in Kraft. Derselbe kann bei unsern Stationen, sowie beim Tarifbüreau eingesehen und bezogen werden.

Z ü r i c h , den 14. Dezember 1883.

Mit 1. Januar 1884 tritt ein neuer Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Tößthalbahn und denjenigen der schweizerischen Nordostbahn einschließlich der Linie Effretikon-Hinweil und der Bötzbergbahn in Kraft. Derselbe kann bei unsern Stationen, sowie beim Tarifbüreau eingesehen und bezogen werden.

Z ü r i c h , den 15. Dezember 1883.

Nachdem der neue bayerisch-schweizerische Gütertarif bis jetzt nicht fertig erstellt werden konnte, Weiht der seitherige, auf 31. Dezember gekündete bayerisch-schweizerische Gütertarif vom 1. September 1881 bis auf Weiteres noch in Kraft.

Z ü r i c h , den 19. Dezember 1883.

Die Direktion.

Gotthardbahn.

Mit 1. Januar 1884 tritt für den direkten Personen- und Gepäck verkehr zwischen den schweizerischen Stationen Zürich, Luzern, Rothkreuz, Göschenen Airolo und Bellinzona einerseits und Stationen des Langensees via Locarno anderseits ein Tarif in Kraft, welcher bei. den Verhandstationen eingesehen werden kann.

L u z e r n, den 14. Dezember 1883.

1016 Mit dem 1. Januar 1884 treten zu unsern direkten Perstmentarifen folgende Nachträge, modifizirte Hin- und Rückfahrtstaxen für M e n d r i s i o enthaltend, in Kraft : 1) III. Nachtrag zum direkten Personentarif G. B. - V. S. B. und Appenzellerbahn, vom 1. Juni 1882; 2) VI. Nachtrag zum direkten Personentarif OK B. - N. 0. B., gleichen Datums ; 3) VII. Nachtrag zum direkten Personentarif G. B. - S. C. B. und A. S. B., gleichen Datums; 4) VI. Nachtrag zum direkten Personentarif G. B.-J.B. L. und E. B., gleichen Datums, und 5) II. Nachtrag zum direkten Personentarif G. B. - S. 0. & S., vom 1. September 1882.

L u z e r n, den 13. Dezember 1883.

Die Direktion.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Auf den 29. Februar 1884 treten sämmtliche Tarife für den BayrischBöhmisch-Oesterreichisch-Ungarisch-Schweizerischen Getreideverkehr mit Stationen der Vereinigten Schweizer bahnen außer Kraft; ebenso wird auf don 15. März 1884 der rumänisch-vorarlbergisch-schweizerische Getreidetarif aufgehoben. Die Einführung neuer Tarife wird seinerzeit publizirt werden.

St. G a l l e n , den 20. Dezember 1883.

Die Generaldirektion

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Wir bringen hiemit zur Kenntniß, daß auf 1. Februar 1884 die Tarifs communs internationaux für den Güterverkehr Holland-Delle und HollandBasel via Athus, vom 1. April 1881, aufgehoben und durch eine Neuausgabe ersetzt worden.

Ueber die Einführung der neuen Tarife erfolgt seinerzeit noch besondere Publikation.

B e r n , den 13. Dezember 1883.

Die Direktion.

1017 Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Die im Tarif commun (P. V.) Nr. 449 vom 15. Oktober 1883 enthaltenen Taxen für Alais, für den Transport metallurgischer Produkte ab Prankreich nach Rußland, sind in Zukunft auch auf Sendungen oben genannter Produkte ab Bessèges und Tamaris anwendbar.

L a u s a n n e , den 13. Dezember 1883.

Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den Heimatort, sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in La Plaine (Genf). Anmeldung bis zum 4. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Kondukteur für den Postkreis Lausanne.

Anmeldung bis zum 4. Januar 3) Postablagehalter und Briefträger in 1884 bei der Kreispostdirektion Flamatt (Freiburg).

in Lausanne.

4) Briefträger in Aubonne (Waadt).

5) Posthalter in Meiringen (Bern). Anmeldung bis zum 4. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Bern.

6) Postkommis in Brenets (Neuenburg). Anmeldung bis zum 4. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

7) Postkommis in Basel.

Anmeldung bis zum 4. Januar 8) Büreuchef beim Hauptpostbüreau } 1884 bei der Kreispostdirektion Basel.

j in Basel.

9) Paketträger beim Hauptpostbüreau Zürich. Anmeldung bis zum 4. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Kondukteur für den Postkreis Chur. Anmeldung bis zum 4. Januar 1884 bei der Kreispostdirektion in Chur.

1018 1) Postbote zwischen Chêne-Bourg und Genf. Anmeldung bis zum 28. Dezember 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger und Bote in Ollon (Waadt). Anmeldung bis zum 28. Dezember 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Schottland (Aargau). Anmeldung bis zum 28 Dezember g ' * 1883 bei dei Kreispostdirektion in 4) ,, ,, Schönenwerd (Soloth.) l Aarau.

5) Postkommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 28. Dezember 1883 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

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1883

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22.12.1883

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1009-1018

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