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Schweizerische Postverwaltung.

Bekanntmachung.

Soeben ist erschienen und kann zum Preise von Fr. l bei der Oberpostdirektion, bei den Kreispostdirektionen, sowie bei sämmtlichen Poststellen, der Schweiz bezogen werden :

Post-Handbuch für die Schweiz, herausgegeben von der schweizerischen Oberpostdirektion.

Das ,, P o s t - H a n d b u c h " , vorläufig nur in deutscher Sprache erschienen, ist zunächst und hauptsächlich für das mit der Post verkehrende Publikum bestimmt und enthält namentlich folgende Hauptkapitel : Organisation der Postverwaltung ; Umfang des Postdienstes ; Postregal ; Dienstverkehr mit den Poststellen ; Verbotene und bedingt zugelassene Gegenstände ; Haftpflicht der Postverwaltung ; Beförderung der Reisenden und ihres Gepäcks ; Adressirung, Frankirung, Aufgabe, Rückforderung, Spedition und Aushingabe der Postsendungen ; Portofreiheit ; Taxen und besondere Bestimmungen betreffend die verschiedenen Kategorien von Postsendungen (nebst Distanzenzeiger zur Berechnung der inländischen Fahrposttaxe für Sendungen über 5 kg.) ; Mitwirkung der Post beim Telegraphen- und beim Zolldienste ; Verzeichnis der Länder und Orte des Weltpostvereins etc.

B e r n , den 29. August 1883.

Die Schweiz. Oberpostdirektion: Ed. Höhn.

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Beschreibung der neuen schweizerischen Banknoten.

Bei Anlaß des bevorstehenden Austausches der alten gegen die neuen schweizerischen Banknoten bringt das unterzeichnete Departement folgende Beschreibung dieser letztern zur öffentlichen Kenntniß.

Noten von 50 und 100 Franken.

I. Papier.

Die neuen 50 und 100 Franken Noten haben ein aus Leinenfasern gefertigtes, weißes Handpanier, welches in der Mitte ein schattirtes Wasserzeichen, die Zahl 50, beziehungsweise 100 darstellend, enthält.

Das Papier besitzt auf zwei Seiten Naturrand. Die Note von 50 Pranken ist 10 cm. hoch und 16 cm. breit ; diejenige von 100 Franken ist 11 cm. hoch und 17.c cm. breit, wobei indessen bemerkt wird, daß mit Rücksicht auf die Erstellungsart und in Folge des Druckverfahrens unwesentliche Abweichungen in den angegebenen Dimensionen vorkommen können.

II. Notenbild, a. Vorderseite : Das TJeberdrnck- oder eigentliche Notenbild ist für die 50 Franken Note in grünem, für dia 100 Fransen Note in blauem Kupferdruck hergestellt.

Links hefindet sich die auf einem mit Edelweiß gezierten Felsbloek stehende Helvetia, mit der rechten Hand vereinigt den Wappenschild der Eidgenossenschaft und das Schwert haltend; im Gürtel drei erkennbare Kantonswappen und auf dem Haupte das Diadem mit der Inschrift ,,Liberias". Rechts ein kniender Genius.

Die Umrahmung der 50 Franken Note besteht aus Flachornamenten und einem Lorbeerkranz ; diejenige der 100 Franken Note aus Flachornamenten und einem Alpenrosenkranz.

Die Umrahmung ist unten, oben und rechts in der Mitte von Medaillons unterbrochen, in deren Mitte sich die Zahl 50, beziehungsweise 100, in weiß wirkenden Zahlen hergestellt, befindet.

Die Felder dieser Medaillons enthalten in mikroscopischer Darstellung die Zahl 50, beziehungsweise 100, und in der Einrahmung der Flachornamente der 50 Pranken Note wiederholen sich die Inschriften : Fünfzig Franken, Cinquante Francs, Cinquanta Franchi; bei der 100 Franken Note: Hundert Franken, Cent Francs, Cento Franchi. In einem Medaillon oben rechts erscheint in schwarzem Drucke der Buchstabe B mit der Ordnungsnummer der betreffenden Bank.

Der in schwarz gedruckte Text der Note lautet in der von der betreffenden Bank gewählten Landessprache, in abwechselnden Schriften : Deutsch: Die Bank N. N zahlt dem Ueberbringer, bei Sicht, Fünfzig Franken (Hundert Franken) in gesetzlicher Baarschaft.

N 1. Juli 1883.

(Folgen die Stellen und Unterschriften.)

528 Französisch :

La Banque N. N payera à vue, au porteur, Cinquante Francs (Cent Francs) en espèces ayant cours légal.

N 1" Juillet 1883.

(Folgen die Stellen und Unterschriften.)

Italienisch: La Banca N. N pagherà in contanti a vista al portatore, Cinquanta Franchi (Cento Franchi) Valuta legale N 1° Luglio 1883.

(Folgen die Stellen und Unterschriften.)

Serien und Nummern, in Rothdrnck ausgeführt, erscheinen doppelt, und zwar oben links die Serie, rechts die Nummer, unten links die Nummer, rechts die Serie.

Die typographisch und in braun hergestellte Zeichnung des Untergrundes bedeckt die ganze Fläche der Texttafel und die Gewandung der Helvetia und besteht aus guillochirten Rosetten, der Zahl 50. beziehungsweise 100 und dem eidgenössischen Kreuze, die in geordneter Reihenfolge sich wiederholen und in der Texttafel von Arabesken unterbrochen sind. In dem übrifen Theil der Note ist der Untergrund in Form von Linien oder Punkten argestellt.

b. Rückseite.

Das durch Typographie für die 50 Franken Note in grün, für die 100 Franken Note in blau erstellte Ueberdruck- oder Notenbild besteht aus drei Rundflächen; die seitigen, kleinern, mit der in der Umrahmung sich wiederholenden Zahl 50 beziehungsweise 100, enthalten den Merknr-Kopf;: die mittlere größere Kundfläche mit der gleichen Umrahmung wie die se tigen und mit Pantograph-Zeichnnngen ausgefüllt, trägt in Blockschrift den \Verth der 50 Pranken Note in folgender Reihenfolge : Cinqante Francs (in weiß wirkender Schrift), Fünfzig Franken (in grün wirkender Schrift), Cinqnanta Franchi (in weiß wirkender Schrift).

Bei der 100 Franken Note: Cent Francs (in weiß wirkender Schrift), Hundert Franken (in hlan wirkender Schrift), Cento Franchi (in weiß wirkender Schrift).

In jeder Ecke befindet sich in einem Medaillon die Zahl 50, beziehungsweise 100, in weiß wirkenden Zahlen ausgeführt.

Farbe und Zeichnung des Untergrundes sind die gleichen wie in der Texttafel der Vorderseite, ausgenommen im innern Räume der seitigen Rundflachen, wo der Untergrund durch Punkte dargestellt ist. Auf der Rückseite fehlen die Arabesken. Die Untergrundszeichnung ist von einem Rande umgeben, in welchem sich die Worte : Fünfzig Franken, Cinquante Francs, Cinquanta Franchi, heziehnngsweise Hundert Franken, Cent Francs, Cento Franchi wiederholen.

Wir bemerken ausdrücklich, daß die neuen
Noten nur in Abschnitten von 50, 100, 500 und 1000 Franken ausgegeben werden. Die Beschreibung der Noten von 500 und 1000 Franken wird später erfolgen.

B e r n , den 18. August 1883.

Eidg. Finarmleparteincut.

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Stellen-Ausschreibung.

Die durch das Bundesgesetz betreffend die Organisation des Handelsund Landwirthschaftsdepartements, vom 21. April 1883, kreirten und bisher provisorisch besetzten Stollen des Handelssekretärs und des Redaktors des Handelsamtsblattes, gelangen anmit behufs definitiver Besetzung zur Ausschreibung.

Die Bewerber haben ihre bezüglichen Anmeldungen bis zum 20. laufenden Monats dem unterzeichneten Departemente einzureichen. Die bisherigen provisorischen Stelleninhaber werden als angemeldet betrachtet.

B e r n , den 7. September 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Heinrich Gut-Gutzwüler in Untermettmenstetten, dessen Anstellung als Unteragent der Auswanderungsfirma Schneebeli & de. in Basel der Bundesrath unterm 31. Mai 1881 (Bundesblatt 1881, II, 951) genehmigt hat, ist nunmehr als TJnteragent der Agentur L o u i s K a i s e r in B a s e l angestellt.

Alois Gottlieb Eissling in Solothurn hat aufgehört als Unteragent der Auswanderungsfirma Ph. $Rommel & de. in Basel (Bundesblatt 1883, I, 390) zufungiren..

B e r n , den 4./7. September 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Emanuel Schmidt-Olivet in Lausanne (Bundesblatt 1881, III, 617) hat als Unteragent der Auawanderungsagentur Otto Stoer in Basel zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 31. August 1883.

Schweiz. Handels-, und Landwirthschaftsdepartement.

530

Bekanntmachung betreffend

die Einfuhr von Klauenvieh nach Tyrol und Vorarlberg.

Unter Aufrechterhaltene der übrigen Bestimmungen der Kundmachung vom 26. Juli 1882 (Bundesblatt 1882, Bd. III, S. 519) hat die k. k. Statthalterei in Tyrol und Vorarlberg unterm 12. laufenden Monats für die Einfuhr von Klauenvieh aus der Schweiz nach Vorarlherg für den Rest des laufenden Jahres die nachfolgenden Eintrittsstationen und Tage festgesetzt : a. »Si. Margrethen und b. Vaduz für Transporte, welche mittelst der Eisenhahn befördert werden, täglich; c. Lustenau während der Monate September und Oktober t ä g l i c h V o r m i t t a g s ; im November und Dezember jeden Dienstag und Freitag Vormittags ; ' d. Meiningen jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats ; e. Sendern jeden ersten nnd dritten Donnerstag des Monats ; f. Martinsbruck am 2. September und vom 10.--20. September, und g. Taufers im Münsterthale am 2. September und vom 10.--24. September; ferner am 10. Oktober.

B e r n , den 23. August 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement : Abtheilnng Landwirthschaft.

Gotthardbahn.

Der auf Seite 35 des schweizerisch-italienischen Tarifheftes Ha im Spécialtarif Nr. 16 für den Transport von Baumwoll- etc. Garnen von Livorno Marittima nach Pino transit irrthümlich verzeichnete Frachtsatz von Fr. 27. 71 ist zu streichen.

L u z e r n, den 29. August 1883.

Mit dem 30. November fl. Js. treten die schweizerisch-italienischen Gütertarife, soweit sie den Verkehr mit unsern Stationen betreifen, außer Kraft.

Die Ausgabe der an ihre Stelle tretenden neuen Tarife wird später publizirt.

L u z er n, den 30. August 1883.

531 Vom 10. September d. J. an gelangen die für den Transport von Steiukohlen etc. in Quantitäten von mindestens 100,000 kg. aus Deutschland nach.

Italien auf den deutsch-schweizerischen Strecken bestehenden Taxen auch dann zur Anwendung, wenn die betreffenden durch e i n e n Versender bei einer und derselben Versandtstation gleichzeitig aufgelieferten 10 Wagen über v e r s c h i e d e n e schweizerisch-italienische Uebergangsstationen nach Italien gehen, also entweder direkt nach italienischen Stationen via Chiasso und Pino oder behufs Réexpédition nach Chiasso transit, Pino transit (Luiuo) und Locamo transit abgefertigt werden.

L u z e r n , den 5. September 1883.

Die Direction.

Schweizerische Nordostbahn.

Pur die Beförderung von Getreide etc. ungarischer, serbischer, rumänischer, bulgarischer, galizischer und russischer Provenienz tritt mit 15. September d. J. ein Reexpeditionstarif mit ermäßigten Taxen ab Romanshorn transit nach den Stationen der Bötzbergbahn, Schweizerischen Centralbahn incl. Aarg. Südbahn und der Jura-Bern-Luzern-Bahn in Kraft. Derselbe kann bei unserm Tarifbüreau, sowie bei der Lagerhausverwaltung Romanshorn eingesehen und bezogen werden.

Z ü r i c h , den 30. August 1883.

Die Direction.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Der Tarif für den Güterverkehr zwischen Wald einerseits, der Aargauischen Südbahn, der Centralbahn und weiter anderseits, vom 1. Januar 1881, wird in Folge bevorstehender Umrechnung nach dem Reformtarifsystem auf 30. November d. J. gekündet.

St. G a l l e n , den 3. September 1883.

Die Generaldirection.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer bei der Hauptzollstätte Locamo. Jahresbesoldung Fr. 3000.

Anmeldung bis zum 18. September 1883 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Postkommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 21. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Liestal (Baselland). Anmeldung bis zum 21. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postbalter in Trick (Aargau). Anmeldung bis zum 14. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Postkommis in Schaffhausen. Anmeldung bis zum 21. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

1) Briefträger in Faido (Tessin). Anmeldung bis zum 14. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

.2) Telegraphist in Genf. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesetzes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 14. September 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

3) Telegraphist in Einsiedeln. Jahres Besoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. September 1883 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

4) Telegraphist in Frick (Aargau). Jabresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. September 1883 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

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08.09.1883

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