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Inserate.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Behufs Abzahlung des auf den 31. März 1883 fälligen Anleihens von zwei Millionen Pranken, sowie eines Theiles der schwebenden Schuld, gedenkt die G e s e l l s c h a f t der Arth-Rigi-Bahn folgende zwei neue Anleihen aufzunehmen: I. ein Anleihen von Fr. 1,500,000, verzinslich zu 4 3/4% und II. , .

,, ,, 660,000, ,, ,, 6 o/o.

Das Anleihen von Fr. 1,500,000 soll, nach Ablösung des für die Schuld von zwei Millionen Pranken bestehenden. Pfandrechts, i m e r s t e n R a n g , dasjenige von Fr. 660,000 im z w e i t e n E a n g auf die Arth-Rigi-Bahn versichert werden.

Das vom Verwaltungsrath der Gesellschaft gestellte Gesuch um Bewilligung dieser Pfandrechtsbestellungen wird hiemit gemäß Art. 2 des Gesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 (Eisenbahnaktensammlung n. F., I, 121) bekannt gemacht, unter Ansetzung einer vom Tag der Publikation im Bundesblatt an laufenden Frist von 20 Tagen, innert welcher allfällige Einsprachen beim Bundesrath erhoben werden müssen.

B e r n , den 23. Februar 1883.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzlei.

Stelle-Ausschreibung.

In Folge Ermächtigung des Bundesrathes wird das unterzeichnete Departement die Stelle eines Statistikers für Handel und Landwirthschaft besetzen. Die Besoldung beträgt Fr. 4000--5000 per Jahr. Die Bewerber

228 um diese Stelle haben sich bis zum 18. März 1. J. schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden und ihrer Anmeldung Ausweise über volkswirtschaftliche Bildung und praktische Kenntnisse auf dem Gebiete der Statistik beizufügen.

B e r n , den 21. Februar 1883.

Eidg. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Einnehmer bei der Hauptzollstätte St. Margrethen - Bahnhof. Jahresbesoldung Fr. 3200--3800. Die Bewerber haben sich über praktische Kenntnisse im Zolldienst auszuweisen. Anmeldungen sind bis zum 10. März 1883 bei der Zolldirektion in Chur einzureichen.

B e r n , den 23. Februar 1883.

Eidg. Oberzolldirektion.

Gotthardbahn.

Mit Gültigkeit vom 15. laufenden Monats sind für den Transport von S c h m i e r ö l in Ladungen von 10,000 kg. pro Wagen ab den verschiedenen Ladestellen in Genna nachstehend verzeichnete Prachtsätze in Kraft getreten : Taxen pro Tonne.

Pino transit.

Chiasso transit.

Genua P. C. , .

.

Fr. 10. 33 Fr. 9. 39 S. Benigno . . .

,, 10. 84 ,, 9. 90 S. Limbania .

11. 32 ,, 10. 38 L n z e r n, den 17. Februar 1883.

Die Direction.

229 Schweizerische Centralbahn.

Zum Spezialtarif für die Beförderung von S t e i n k o h l e n , C o a k s etc.

ab Basel Centralbahnhof nach Stationen der Centralbahn, Aarg. Südbahn, Emmenthalbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn, Brünigbahn, der Westschweizer, und Simplonbahn, sowie der Bulle-Romont-Bahn, d. d. 1. Oktober 1881, tritt mit 1. März nächstkünftig ein II. Nachtrag in Kraft, enthaltend .neue Taxen für die Stationen der Gotthardbahn, der Emmenthalbahn und der Jura-BernLuzern-Bahn, durch welche die bezüglichen Taxen des Haupttarifes aufgehoben und ersetzt werden.

B a s e l , den 21. Februar 1883.

Mit Gültigkeit vom 1. März nächstkünftig tritt zum Gütertarif für den direkten Verkehr zwischen den Stationen der Schweizer. Centralbahn einerseits und denjenigen der Jura-Bern-Luzern-Bahn, der Brünigbahn und der Emmenthalbahn anderseits, vom 1. Januar 1883, ein l, Nachtrag in Kraft, enthaltend Bestimmungen betreffend die Tarifirung von Gold und Silber, gemünzt, verarbeitet oder in Barren.

Derselbe kann auf den Stationen bezogen werden.

B a s e l , den 22. Februar 1883.

Das Directorium.

Schweizerische Nordostbahn.

Am 1. März tritt für die Beförderung von Getreide und Reis aus Belgien in "Wagenladungen von 10,000 Kilogramm ein Reexpeditionstarif ab Basel S. C. B. nach Stationen der Ostschweiz in Kraft, welcher durch unsere Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden kann.

Z ü r i c h , den 19. Februar 1883.

Für Steinsalztransporte in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm ab Bisingen (Württ. Bahnen) nach Wädensweil tritt mit sofortiger Gültigkeit ein Ansnahmefrachtsatz von Fr. 12. 12 per Tonne in Kraft.

Z ü r i c h , den 21. Februar 1883.

Am 1. März tritt für die Beförderung von frischem Fleisch und frischer Butter als Eilgut ab Wädensweil nach Paris eine Taxe von Fr. 206. 20 pro 1000 Kilogramm in Kraft.

Z ü r i c h , den 22. Februar 1883.

Die Direction.

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Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Mit 10. März d. J. wird ein Tarif commun de transit (P. V.) Nr. 445 in Kraft treten. Derselbe wird ermäßigte Frachtsätze für Getreide u. drei, in Wagenladungen von 10,000 Kilogr. ab Marseille-St-Charles, MarseilleJoliette, Arles, La Ciotat, Toulon und Cette nach allen Stationen der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn enthalten.

Exemplare dieses Tarifes kann man sich durch die betreffenden Stationen oder bei unterzeichneter Direktion verschaffen.

L a u s a n n e , den 22. Februar 1883.

Die Direction der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

Postführungs-Ausschreibung.

Es wird hiemit freie Konkurrenz eröffnet über die Führung folgender Postwagen : Splügen Jahres- und Sommerkurs, Station Chur-Reichenau.

Oberländer Jahres- und Sommerkurs, Stationen Chur-Reichenau-FlimsIlanz.

Oberländer Jahreskurs, Stationen Chur, resp. Bonaduz-Ilanz.

Chur-Thusis Lokalkurs, Station Chur-Bonaduz.

Schyn-Julier Sommerkurs, Stationen Chur-Bonaduz und TiefenkastenMühlen-Silvaplana.

Lenz-Julier Jahreskurs, Stationen Chur-Churwalden und TiefenkastenMühlen-Silvaplana.

Chur-Bahnhof Fourgondienst.

Landwasser Jahreskurs, Station Tiefenkasten-Wiesen bezw. Crappaneira.

Lokal-Sommer-Doppelkurs Alveneuerbad-Crappaneira.

Die daherigen P f l i c h t e n h e f t e können bei der unterzeichneten Oberpostdirektion, sowie bei der Kreispostdirektion Chur eingesehen werden.

Die Hebernahmsangebote sind nach Anleitung der bei obgenannten Behörden zu beziehenden Formulare anzufertigen und bis zum 15. März 1883 unter verschlossenem Umschlag und mit der Aufschrift: ,,Postführungs-Angebot" an die Kreispostdirektion Chur frankirt einzusenden.

B e r n , den 16. Februar 1883.

Die Oberpostdirektion.

231 Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist die Stelle eines Kanzlisten und Uebersetzers auf dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat : neu zu besetzen. Jahresbesoldung bis auf Fr. 2800.

Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 4. März nächsthin dem schweizerischen Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 16. Februar 1883.

Schweiz. Militärdepartement.

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Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages bezogen -werden:

Ueber die Anwendbarkeit der sog. Minoritätenvertretung bei eidgenössischen Wahlen.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschirt Fr. 1.

Die gesetzgebenden Käthe der Eidgenossenschaft werden sich in naher Zeit mit einem Gesetzprojekt über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen zu befassen haben.

Einen der wesentlichen Punkte, welche dabei in Betracht kommen, bildet die Frage der Minoritätenvertretung.

Zur Orientirung über diese interessante Frage bringt das Departement des Innern zwei einverlangte Gutachten, welche zu verschiedenen Resultaten gelangen, zur Veröffentlichung.

Stämpflische Buchdruckerei in Bern.

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Jahr

1883

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.02.1883

Date Data Seite

227-231

Page Pagina Ref. No

10 011 772

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