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Inserate.

Bekanntmachung.

Die k. k. Statthaltern für Tirol und Vorarlberg zu Innsbruck hat unterm 26. Dezember 1882 eine Verfügung erlassen, wonach die mit Kundmachung vom 26. Juli vorigen Jahres (Bundesblatt 1882, Bd. III, S. 519) für die Einfuhr von Klauenviehaus*der Schweiz bis zum Ablauf des Jahres 1882 angeordneten Maßregeln -- einschließlich der Bestimmungen über die festgesetzten Einfuhrstationen, Tage und Stunden -- his auf Weiteres in Wirksamkeit bleiben.

B e r n , den 10. Januar 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilung Landwirthschaft.

Bekanntmachung.

Jos. M. Pfy in Schwyz und Giov Satt. Janner in Cevio, deren Anstellung als Unteragenten der Bundesrath s. Z. genehmigt hat, sind nunmehr in gleicher Eigenschaft, ersterer bei der Auswanderungsfirma Ph. Bommel as Cie. in Basel, letzterer hei derjenigen von A. Zwilchenbart ebendaselbst, angestellt.

B e r n , den 11. Januar 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Bekanntmachung.

Carl Parilo in Winterthur wurde infolge Eingehens der von ihm vertretenen Firma J. Fr. Salmer in Basel aus der Liste der AuswanderungsUnteragenten gestrichen.

B e r n , den 12. Januar 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Franz Louis Kaiser-Kilchsperger in Basel, der vom Bundesrath das Patent zur Betreibung einer Auswanderungsagentur erhalten hat, tritt demzufolge als Unteragent der AuswanderungsfirmaSchneebeli & de. in Basel zurück (Bundesblatt 1882, Bd. I, S. 498).

Xaver Gilli Unteragen der Auswanderungsfirma M. Goldsmith in Basel hat sein Domizil von Luzern wieder nach Kriens verlegt (Bundesblatt 1882, Bd. IV, S. 250).

B e r n , den 5. Januar 1883.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement : Auswanderungswesen.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines I n s t r u k t o r s II. K l a s s e der I n f a n t e r i e wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben. Jahresbesoldung Fr. 2500--3200.

Anmeldungen sind bis längstens den 22. Januar 1883 dem schweizeri-schen Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 2. Januar 1883.

Schweiz. Militärdepartement.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von H a f e r , Heu und Stroh für die im Laufe des Jahres 1883 auf dem Waffenplatz B a s e l abzuhaltenden Militärkurse werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das erste Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1883 berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F o u r r a g e " versehen, bis 27. Januar nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztem als rar die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Eequisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in Basel und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 11. Januar 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1883 auf den Waffenplätzen B a s e l und W a l l e n s t a d t abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das erste Semester, d. h. bis 31. Juli als für das ganze Jahr berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für B r o d oder F l e i s c h " versehen, bis 27. Janaar nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Kation, die Brodration zu 750 Gramm, die Fleischration zu 320 Gramm, zu bestimmen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Basel und St. Gallen und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 11. Januar 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat

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Gotthardbahn Unter Bezugnahme auf unsere Publikation vom 16. Dezember verflossenen Jahres bringen wir dem Handelsstande hiemit zur Kenntniß, daß die mit derselben angekündigte Verkehrsstörung auf der Linie Genua-Ventimiglia seit dem 1. dieses Monats gehoben ist und daß daher Gepäck-, Eil- und Frachtguttransporte nach und von den Stationen der genannten Linie wieder zu den tarifmäßigen Taxen und Bestimmungen abgefertigt werden können.

L n z e r n , den 9. Janaar 1883.

.Die Direction.

Schweizerische Centralbahn.

Zu unserm internen Gütertarif vom 1. Januar 1883 erscheint mit Gültigkeit von heute an ein Berichtigungsblatt, das hei unsern Stationen eingesehen and bezogen werden kann.

B a s e l , den 8. Januar 1883.

Wir bringen E. E. Publikum zur Kenntniß, daß die in nachstehend verzeichneten Verkehren bestehenden T a r i f k i l o m e t e r und G e p ä c k t a x e n mit 1. April 1883 aufgehoben und ersetzt werden : 1) Personen- und Gepäcktarif Centralbahn-Céntralbahn ira Transit über die Emmenthalbahn und Jura-Bern-Luzern-Bahn, d. d. 1. September 1880; 2) Personen- und Gepäcktarif der Jura-Bern-Luzern-Bahn mit Centralbahn und Emmenthalbahn, d. d. 1. September 1880, nebst Nachträgen; 3) Personen- und Gepäcktarif Emmenthalbahn-Centralbahn, d. d. 20. Mai 1881; 4) Personen- und Gepäcktarif der Aare. Südbahn-Emmenthalbahn, Juraßern-Luzern-Bahn und ßödelibahn, d. d. 1. Dezember 1881.

Die neuen Tarifdistanzen und Gepäcktaxen werden auf erwähnten Zeitpunkt (1. April 1883) zur Einführung gelangen.

Gleichzeitig werden hiemit sämmtliche Tarifdistanzen und Gepäcktaxen zwischen den Stationen der Centralbahn, Aarg. Südhahn incl. Bremgarten, Emmenthalbahn, Jura-Bern Luzern-Bahn und Bödelibahn einerseits und Stationen der Nordostbahn, Vereinigten Schweizerbahnen, der Gotthardbahn und der Suisse Occidentale und Simplonbahn, sowie der Linie Bulle-Romont etc.

anderseits, jeweilen auf denjenigen Zeitpunkt außer Kraft gesetzt werden, auf welchen neue Gütertarife beziehungsweise Personentarife zur Einführung gelangen.

Basel, den 10. Januar 1883. .

Das Directorium

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Schweizerische Nordost bahn.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikation vom 6. Mai vorigen Jahres im Bundesblatt Nr. 24 bringen wir zur Kenntniß, daß mit 1. Februar dieses Jahres folgende Tarife beziehungsweise Taxen im Verkehr mit den Vereinigten i3chweizerbahnen außer Kraft treten : 1) Gütertarif N. 0. B. - V. S. B. 1. und 2. Heft vom 1. Mai beziehungsweise 1. Oktober 1878 sammt Nachträgen ; 2) provisorischer Gütertarif der Glattlini (Stationen Dübendorf bis Kaltbrunn) mit den Stationen Enge bis Eilten via Rappersweil-Pfäffikon vom 27. August 1878; 3) die Taxen im Gütertarif der Station Wald vom 1. Januar 1881 mit den Stationen der N. 0. B., der Linie Effretikon-Hinweil und der Bötzbergbahn, soweit sie bisher noch Anwendung fanden ; 4) Interimstarif Lenzburg-V. S. C. vom 15. Januar 1882 ; 5) die Taxen Bötzbergbahn-V. S. B. im Gütertarif der Bötzbergbahn vom.

l Januar 1879, beziehungsweise in den Nachträgen I, IV und VI zu demselben.

Vom genannten Tage an gelangen in den bezeichneten Verkehren bis auf Weiteres die neuen internen Gütertarife der betheiligten Bahnen zur Anwendung.

Z ü r i c h , den 9. Januar 1883.

Die Direction.

Stellen-Ausschreibung.

Die Stellen dreier Kontrol-Ingenieure von denen einer zur Inspektion des Rollmaterials bestimmt ist und die andern beiden bei der Beaufsichtigung der Bahnanlagen im Allgemeinen Verwendung finden sollen, und für welche je eine Jahresbesoldung bis auf 4500 Franken büdgetirt ist, werden hiemit zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen, denen Zeugnisse über fachliche Befähigung beigelegt werden müssen, sind bis am 18. Januar 1883 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 18. Dezember 1882.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement: Eisenbahnabtheilung.

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Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien' domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Ageuten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs, wohnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel ö des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 2'2. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Kegierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden seihst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirteri Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

26 Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zn erheben.

B e r n , im Februar 1879. «

Die schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzir im Januar 1883.

Bekanntmachung.

Nachfolgende Unteragenten haben ihr Domizil verlegt: Von der Agentur Wirth-Herzog in, Aarau : Silvio Pelland von Maggia nach Cadenazzo (Tessin).

Silvio Patocchi von Intragna nach Maggia (Tessin).

Von der Agentur A. Zwilchenbart in Basel:

EöLocarnn Joh.

GottfRösti achBasel» TM<* *«* August Thiemeyer von Enge-Zürich nach Wallenstadt (St. Gallen).

Conrad Conzett von Chur nach Zürich.

Von der Agentur M. Goldsmith in Basel: Franz Xaver Kehl von Basel nach Binningen (Basel-Landschaft).

Jakob Tschabold-Gammeter, Unteragent der Auswanderungsfirma Joh.

Baumgartner in Basel, hat sein Domizil in Burgdorf.

B e r n , den 22. Dezember 1882.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über Lieferang von 480 Paar Kummteisen und 480 englischen Kummten.

Zu letzteren liefert die Verwaltung gratis und franko Ankunftsstation die Kummteisen.

Die Preise sind franko Packung und Transport auf die dem Lieferanten nächstgelegene Eisenbahnstation zu stellen.

Die Lieferungstermine heginnen mit 1. Mai und (schließen mit 15. November 1883.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebote für Kriegsmaterial" franko bis zum 15. Januar 1883 einzusenden.

B e r n , den 22. Dezember 1882.

E i d g . K r i egsm a t e r i a l v er w a l t u n g : Technische Abtheilung.

Warnung.

Schweizerische Exporteure jeder Art, insbesondere Käsehändler, werden hiemit vor einem gewissen Henri V o n t o b e l , von Rüti-Maschwanden welcher in Mailand, nenestens unter dem Namen seiner Frau (Guth), ein zweifelhaftes Kommissionsgeschäft betreibt, gewarnt.

B e r n , den 28. Dezember 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei

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Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1883 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Käthe, und Schlußnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind ; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung und der Bin-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre; ferner das Viehseuchen bulletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg. Departemente; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegebeu : Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen

29 aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt, nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrücklich nicht bloß auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen hat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen iu erster Linie bei den betreffenden PostbUreaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat fUr Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, Spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Den 15. Januar 1883 wird ein ,,Tarif commun d'exportation (P. V.) n" 427" in Kraft treten; derselbe enthält Frachtsätze für Kakao und Kaffee in Säcken oder Fässern, per Wagenladungen von 5000 kg. oder dafür zahlend, ab Bordeaux transit, Nantes und St. Nazaire nach Eomanshorn transit, Lindau transit und Friedrichshafen transit, L a u s a n n e , den 31. Dezemher 1882. %

Die Direction der Westschweizerischen Bahnen nud der Simplonbahn.

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Ausschreibung.

Die Direktion des eidg. Laboratoriums in Thun eröffnet hiemit Konkurrenz über die Lieferung folgender Gegenstände : 300 Kies Papier zum Einwickeln der Patronen; 10,000 kg. Umschlagpapier ; 11,000 ,, Carton; 14,000 ,, Schwefelsäure (66 ° Beaume) ; 3,500 m. rohes Baumwollentuch Vorschriften, beziehungsweise Muster, über erforderliche Qualität der betreffenden Materialien können von der Direktion des Laboratoriums bezogen werden.

Die Waare muß franko auf die dem Versender nächstgelegene Bahnstation geliefert werden.

Lieferungsangebote sind bis Ende laufenden Monats franko an die unterzeichnete Stelle zn richten.

T h un, den 12. Januar 1883.

Eidg. Laboratorium.

Schweizerische Centralbahn.

Mit 1. Januar 1883 ist zum internen Personen- und Gepäcktarif der Centralbahn, d. d. 1. Juli 1880 (Ausgabe 1. Oktober 1880) ein I. Nachtrag in Kraft getreten, enthaltend die Bestimmung, daß zur Abfertigung von G e s e l l s c h a f t e n und S c h u l e n , von K r a n k e n t r a n s p o r t e nund von R e i s e g e p ä c k die im i n t e r n e n Distanzenzeiger der Centralbahn vom 1. Oktober 1880 enthaltenen effektiven Kilometer als T a r i f k i l o m e t e r Anwendung zn finden haben.

Dieser Nachtrag wird auf sämmtlichen Stationen der Centralbahn zur Einsichtnahme des Publikums aufgelegt.

B a s e l , den 12. Januar 1883.

Das Directorium

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Gotthardbahn.

Interessenten bringen wir hiemit zur Kenntniß, daß wir im Einverständniß mit der Verwaltung der schweizerischen Nordostbahn einer Firma unter bestimmten Bedingungen die Vergünstigung gewährt haben, ihre Sendungen roher Baumwolle ah Genua unter Einrechnung der direkten Taxen ab Chiasso transit naeh den via Cham instradirenden Stationen der schweizerischen Nordostbahn nach Rothkreuz zur Weiterbeförderung abzufertigen.

L u z e r n, den 9. Januar 1883.

Die Direction

Bekanntmachung betreffend

den zollfreien Veredlungsverkehr.

Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß die von der schweizerischen Zollverwaltung bisher ertheilten Freipassbewilligungen für Veredlungsverkehr einer Erneuerung beim Schlüsse des Kalenderjahres nicht bedürfen, sondern so lange fortdauern, als sie nicht in Folge Verzichts Seitens des Inhabers oder durch Verfügung der Zollverwaltung dahinfallen.

Bern, den 20. Dezember 1882.

Eidg. Zolldepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerter müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Chaux-de-Fonds.

Anmeldung bis zum 26. Januar 2) Postpacker in Convers (Neuenburg). 1883 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Couvet (Neuenburg). Neuenburg.

32 4) Sieben Postlehrlinge für den Postkreis Zürich. Anmeldung bis zum 26. Januar 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich. (Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich und, wenn möglich, persönlich der Kreispostdirektion Zürich einzureichen, und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung airfälliger Zeugnisse. Weitere Auskunft ertheilt die genannte Kreispostdirektion.)

5) Gehilfe der Telegraphendirektion in Bern. Jahresbesoldung nach Maßibe des Bundesgesetzes vom 2. August 1873. Anmeldung bei der elegraphendirektion bis zum 30. Januar 1883.

f

1) Briefträger in Vernier (Genf). Anmeldung bis zum 19. Januar 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Sitten. Anmeldung bis zum 19. Januar 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Zwei Postkommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 19. Januar 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenbnrg.

4) Briefträger in Amrisweil (Thnrgau). Anmeldung bis zum 19. Januar 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Posthalter und Briefträger in Taverne (Tessin). Anmeldung bis zum 19. Januar 1883 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

6) Adjunkt der Telegrapheninspektion des II. Kreises in Bern. Außerhalb der Verwaltung stehende Bewerber haben sich über allgemeine Bildung und technische Befähigung auszuweisen. Anmeldung bis zum 24. Januar 1883 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

7) Telegraphist in Chancy (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25 Januar 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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13.01.1883

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20-32

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