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Inserate.

Bekanntmachung.

Die Justizdirektion des Kantons Basel-Landschaft theilt mit, daß die dortige Regierung unterm 6. dies folgenden Beschluß gefaßt habe: ,,Als Publikationstag für die im Amtsblatt zur Veröffentlichung gelangenden Erlasse, Anzeigen und Bekanntmachungen aller Art wird nicht mehr der Sonntag, sondern der Donnerstag, d. h. der Tag der Amtsblattausgabe, angesehen und es sind demgemäß die bezüglichen Fristen anzusetzen und zu berechnen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag, so tritt der nächstfolgende Werktag an dessen Stelle."

Das unterzeichnete Departement gibt von dieser Mittheilung den s c h w e i z e r i s c h e n Civilstandsbeamte andurc mit dem Bemerken Kenntniß, daß die Notiz auf Seite 308 des Handbuches für die Civilstandsbeamten, b e t r e f f end V e r k ü n d i g u n g d er Eh e ver sp r e c h e n im K a n t o n B a s e l - L a n d s c h a f t , demgemäß zu berichtigen ist.

B e r n , den 12. Juni 1883.

Eidg. Departement des Innern.

Bekanntmachung.

Nachdem Präsident und Vicepräsident des l e i t e n d e n A u s s c h u s s e s für die eidg. M e d i z i n a l p r ü f u n g e n zurückgetreten sind, bringen wir andurch zur Kenntniß der Interessenten, daß wir ad intérim den Herrn S a n i t ä t s r a t h L. M e y e r , Mitglied des leitenden Ausschusses in Z ü r i c h , mit der Führung des P r ä s i d i u m s betraut haben.

B e r n , den 13. Juni 1883.

Eidg. Departement des Innern.

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Bekanntmachung.

Es haben als Auswanderungs-Unteragenten zu fungiren aufgehört: Von der Firma Wirth-Herzog in Aarau: Hr. Wilhelm Hermann Bein in Bern (Bundesblatt 1881, Bd. IV, S. 1029).

,, Hermann Stahel in Wülflingen (Zürich) (Bundesblatt 1882, Bd. IV, S. 246).

Von der Firm Otto Stoer in Basel: Hr. Joseph Stöcklin in Bättwyl (Solothurn) (Bundesblatt 1882, Bd. III, S. 248).

,, Anton Schnyder in Luzern (Bundesblatt 1881, Bd. IV, S. 31).

B e r n , den 15. Juni 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Uebersetzers des eidg. Departement des Innern wird hiemit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, welche sich um diese im Maximum mit Fr. 3500 besoldete Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre mit Leumunds- und Fähigkeitszeugnissen begleitete Anmeldung bis zum 1. Juli nächsthin dem unterzeichneten Departement franko einzusenden.

B e r n , den 12. Juni 1883.

Eidg. Departement des Innern.

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Demission vakant gewordene Stelle eines Schiessinstruktors dir Infanterie wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung nach Maßgabe des Bundesgesetzes vom 16. Juni 1877.

Anmeldungen sind bis zum 26. Juni nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 12. Juni 1883.

Schweiz. Militärdepartement.

93 Stelle-Ausschreibung.

Auf dem eidg. Oberkriegskommissariat ist die Stelle eines Sekretärs für das Personelle zu besetzen. Jahresbesoldung bis auf Fr. 3000.

Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 29. Juni 1883 dem Schweiz.

Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 12. Juni 1883.

Schweiz. Militärdepartement.

Bau-Ausschreibung.

Die Erd-, Maurer- und Steinhauer-Arbeiten zu den Kanälen für die Transmissionen der Turbinen bei den eidg. Werkstätten in Thun werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Voranschlag und Bedingnissheft sind bei der eidg. Bauaufsicht in Thun und im Bureau des eidg. Oberbauinspektorates in Bern zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 22. Juni nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 13 Juni 1883.

Schweiz. Departement des Innern, A b t h e i l u n g Bauwesen.

Publikation.

Zufolge einer Verordnung des Staatsministeriums des Innern des Königreichs B a y e r n , d. d. 18. Mai 1883, ist die Einfuhr von Rindvieh aus Italien nach Bayern nur gestattet, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens 30tägige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchenfreien Orte Italiens oder der Schweiz nachgewiesen wird.

B e r n , den 5. Juni 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilung Landwirthschaft.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für die im Laufe des Jahres 1883 auf dem Waffen platz L u z e r n abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für H e u oder Stroh" versehen, bis 30. Juni nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per 100 Kilogramm zu bestimmen.

In den Angeboten sind, die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Luzern und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 14. Juni 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von F l e i s c h für die vom 1. August 1883 hinweg auf den Waffenplätzen Basel und Binningen abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F l e i s c h " versehen, bis 80. Juni nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Eation von 320 Gramm zu bestimmen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbesebeinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Basel und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 14. Juni 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat

95

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für die im Laufe des Jahres 1883 auf dem Waffenplatz Lie s t al. stattfindenden Brigade-Uebungen werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, die per 100 Kilogramm zu bestimmen sind, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für H e u oder S t r o h " versehen, bis 80. Juni nächsthin dem eidgenössischen Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Liestal und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

Bern, den 14. Juni 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von S c h l a c h t v i e h und M e h l für die im Laufe des Jahres 1883 auf dem Waffenplätzen K u l m und L i es t al stattfindenden Brigade-Uehungen werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, diejenigen für Mehl mit Mustern begleitet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für S chi ach tvieh oder M e h l " versehen, bis 30. Juni nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Aarau und Liestal und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 14. Juni 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Schweizerische Centralbahn.

Zu dem seit 1. Januar 1883 gültigen Eeexpeditionstarif ab Basel bad.

Bahnhof transit nach Stationen der S. C. B. und J. B. L. für Güter aus Belgien und Holland tritt mit 15. Juni nächstkünftig ein I. Nachtrag in Kraft, enthaltend neue, ermäßigte Taxen für den Verkehr mit den Stationen Interlaken und Bönigen, wodurch die bezüglichen Taxen des Haupttarifs aufgehoben und ersetzt werden. Exemplare sind auf den Verbandstationen erhältlich.

B a s e l, den 8. Juni 1883.

Pur den Transport von 80 Wagen à je 10,000 kg. roher und leicht behauener Bansteine, lieferbar bis Ende Mai 1884, ab Ostermunding nach Basel wird auf dem Wege der Rückerstattung der Steinbruchgesellschaft in Ostermundingen eine ermäßigte Transporttaxe von Fr. 50 pro Wagen bewilligt.

- B a s e l , den 6. Juni 1883.

Im i n t e r n e n Verkehr der Centralbahn wird, mit Gültigkeit vom 1. Juli 1883 an, die Transporttaxe für W a a r e n s e n d u n g e n , welche anf Grund der Bestimmungen des Reglements vom 15. Juli 1876 als Gepäck zur Gepäcktaxe abgefertigt werden, nach Einheiten von 5 Kilogramm berechnet, wobei jeder Bruchtheil von 5 Kilogramm für eine ganze Einheit gilt. Die Minimaltaxe beträgt wie bisher 40 Cts. pro Sendung.

B a s e l , den 11. Juni 1883.

Das Directorium.

0 .

Der Gütertarif für den Verkehr zwischen Delle transit, Verrières transit und Genf transit einerseits, und Schaff hausen, Singen loco und transit, Konstanz, Romanshorn transit, St. Margrethen transit und Buchs transit anderseits, vom 1. Juli 1882, sammt Nachträgen, wird hiemit auf den 30. September d. J. gekündet.

Mit 1. Oktober tritt alsdann ein neuer Tarif in Kraft, welcher seiner Zeit durch Vermittlnng unserer Stationen bezogen werden kann.

B e r n , den 8. Juni 1883.

Die Direction.

97 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Zum Gütertarif S. C. B. -- J.B. L., Bödelibahn und Emmenthalbahn, vom 1. Januar 1883, ist ein III. Nachtrag, d. d. 1. Juni 1883, in Kraft getreten.

Derselbe enthält Taxberichtigungen für einige Relationen und kann durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden.

B e r n , den 11. Juni 1883.

Die Direction.

Emmenthal-Bahn.

Vom 1. Juli nächstkünftig an wird im internen Verkehr der Emmenthalbahn im Sinne einer Verkehrserleichterung zur Berechnung der Taxen für W a a r e n s e n d u n g e n a l s G e p ä c k z u r Gepäcktaxe n u r mehr ein M i n i m a l g e w i c h t von 5 K i l o g r a m m zu Grunde gelegt, in dem Verständniß immerhin, daß die konzessionsgemäße Minimaltaxe von 40 Cts. nach wie vor zur Erhebung gelange.

Burgdorf, den 14. Juni 1883.

Der Director.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Vom 1. Juli 1883 an erfolgt sowohl in unserm lokalen Verkehr als im direkten Verkehr mit den Stationen der Schweiz. Centralbahn und der Emmenthalbah die Taxation der W a a r e n s e n d u u n g e n als G e p ä c k zur G e p ä c k t a x e unter Annahme des Minimalgewichtes einer Sendung von 5 Kilogramin, gegenüber dem bisher zur Anwendung gekommenen Minimum von 25 Kilogramm.

Die Minimaltaxe von 60 Cts. per Sendung bleibt hievon unberührt.

B e r n , den 14. Juni 1883.

Die Direction.

98

Truppenzusammenzug der IV. Armee-Division 1883.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die vom 27., 29. und 30. August bis 6./7. September nächsthin in Stans, Sursee und Zug abzuhaltenden Vorkurse des Schützenbataillons IV, der II. Abtheilung des Trainbataillons IV und des Feldlazarethes IV und V werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für B r o d, F l e i s c h nach S t a n s , S u r s e e oder Zug" versehen, bis den 7. Juli nächsthin dem unterzeichneten DivisionsKriegskommissär in Luzern franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben mit ihren Angeboten bis zum 23. Juli behaftet.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux des eidg. Ober-Kriegskommissariats in Bern und der Kantons-Kriegskommissariate in Stans, Luzern und Zug, sowie bei dem Unterzeichneten aufgelegt.

L u z e r n , den 1. Juni 1883.

% Der K r i e g s k o m m i s s ä r der IV. A r m e e - D i v i s i o n : C. Weber, Oberstlieutenant.

Truppenzusammenzug der IV. Armee - Division 1883.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von M e h l und S c h l a c h t v i e h für die Regieverpflegung, sowie die Käse- und W e in-Lieferungen für die Extraverpflegung und des Bedarfes an B r e n n h o l z für die IV. Armee-Division vom 27. August bis 13. September nächsthin nach Luzern werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

99 Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für M e h l, S c h l a c h t v i e h , K ä s e , W e i n , H o l z versehen, bis den 7. Juli nächsthin dem unterzeichneten Divisions-Kriegskommissär in Luzern franko einzusenden. Die Eingaben für Mehl, Käse und Wein sind mit entsprechenden Mustern zu begleiten.

Die Bewerber bleiben mit ihren Angeboten bis z am 23. Juli behaftet.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux des eidg. Ober-Kriegskommissariats in Bern und der Kantons-Kriegskommissariate in Luzern, Bern und Zürich, sowie bei dem Unterzeichneten aufgelegt.

L u z e r n , den 1. Juni 1883.

% Der Kriegskommissär der IV. A r m e e - D i v i s i o n : C. Weber, Oberstlieutenant

Truppenzusammenzug der IV. Armee-Division 1883.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brod und Fleisch für die vom 27. und 29. August bis 5. September nächsthin in W a n g e n an der Aare abzuhaltenden Vorkurse des Genie-Bataillons IV und der I. Abtheilung des Train-Bataillons IV werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für B r o d , F l e i s c h nach W a n g e n " versehen, bis den 7. Juli nächsthin dem unterzeichneten Divisions-Kriegskommissär in Luzern franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben mit ihren Angeboten bis zum 23. Juli behaftet.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeits bescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux des eidg. Ober-Kriegskommissariats in Bern und des Kantons-Kriegskommissariats in Bern, bei Herrn Kreiskommandant Gygax in ßleienbach, sowie bei dem Unterzeichneten aufgelegt.

s L u z e r n , den 1. Juni 1883.

s Der K r i e g s k o m m i s s ä r der IV. A r m e e - D i v i s i o n : C. Weber, Oberstlieutenant.

100

Bekanntmachung.

Von. der Auswanderungsfirma A. Zwilchenbart in Basel wird dem unterzeichneten Departement die Mittheilung gemacht, daß a. Henri Joliat in Courtetelle (Bundesblatt 1881, Bd. II, S. 951) und Gottlieb Kropf-Thönen in Frutigen (Bundesblatt 1882, Bd. I, S. 498) aufgehört bähen, ihre Unteragenten zu sein; h. August Thiemeyer sein Domizil von Wallenstadt nach Ragaz verlegt habe (Bundesblatt 1882, Bd. IV, S. 676).

Joseph Anton Müller in Herznach (Aargau), dessen Anstellung als Auswanderungs-Unteragent der Bundesrath unterm 23. Juni vorigen Jahres genehmigt hat (Bundesblatt 1882, Bd. III, S. 248), ist in gleicher Eigenschaft von der Firma A. Zwilchenbart in Hasel angestellt.

B e r n , den 6. Juni 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages bezogen werden:

Ueber die Anwendbarkeit der sog. Minoritätenvertretun bei eidgenössischen Wahlen.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschirt Fr. 1.

Die gesetzgebenden Käthe der Eidgenossenschaft werden sich in naher Zeit mit einem Gesetzprojekt über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen zu befassen haben.

Einen der wesentlichen Punkte, welche dabei in Betracht kommen, bildet die Frage der Minoritätenvertretung.

Zur Orientirung über diese interessante Präge bringt das Departement des Innern zwei einverlangte Gutachten, welche zu verschiedenen Resultaten gelangen, znr Veröffentlichung.

Stämpflische Buchdruckerei in Bern.

101

Bekanntmachung.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische) und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Keservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Buudeskanzlei.

Keproduzirt im Juni 1883.

Ausschreibung von Druckarbeiten.

Der Druck eines Katalog-Supplementes der eidgenössischen Bibliothek wird hiemit zur öffentlichen Konkurrenz ausgeschrieben.

Zahl der Auflage: 500.

Zahl der Druckbogen: circa 12.

Format: Octav.

Schrift: Latein.

Papier: Schreibpapier.

Die Ablieferung des Katalogs hat broschirt binnen der Frist von 30 Tagen zu geschehen. Für Korrekturen wird keine Entschädigung gestattet.

Uebernahmsofferten sind bis 20. ds. Mts. an das unterzeichnete Departement zu richten, welches auf allfälligen Wunsch nähere Auskunft ertheilt und woselbst entsprechende Muster eingesehen werden können.

B e r n , den 5. Juni 1883.

Eidg. Departement des Innern.

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Gotthardbahn.

Wir machen hiedurc bekannt, daß die bisher von der Station Luzern ausgegebenen eintägigen Sonntagsbillet nach Gesehenen und zurück vom 15. ds. Mts. an eine zweitägige Gültigkeitsdauer in der Weise erhalten, daß mit denselben die Hin- nnd Rückfahrt entweder am Samstag und Sonntag oder Sonntag und Montag ausgeführt werden kann.

Gleichzeitig gelangen mit der nämlichen Gültigkeitsdauer und zn reduzirten Taxen Lustfahrtsbillete Luzern-Airolo für Hin- und Rückfahrt zur Ausgabe.

L u z e r n , den 14. Juni 1883.

Vom 1. Juli nächsthin an treten für den Personen- und Gepäckverkehr zwischen der Station Lnzern einerseits und den Stationen der Paris-LyonMittelmeerbahn Mentone, Nizza und Cannes via Gotthard anderseits direkte Taxen in Kraft, welche hei unserer Einnehmerei Luzern eingesehen werden können.

L u z e r n , den 13. Juni 1883.

Die Direction.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zn geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 29. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter und Briefträger in Rossinières (Waadt).

Anmeldung bis zum 29. Juni 3) Briefträger in Vallorbes (Waadt).

1883 bei der Kreispostdirektion in 4) Postablagehalter und Briefträger in Lausanne.

Alterswyl (Freiburg).

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5) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau.

Bern 6) Briefträger in Thun.

Anmeldung bis zum 29. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in Bern.

7) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Rikenbach (Luzern). Anmeldung bis zum 29. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Brief träger und Packer in Prauenfeld) Anmeldung bis zum 29. Juni 9 , .

,, ., > 1883 bei der Kreispostdirektion in 9) Postkommis in Zürich.

l Zürich.

10) Briefträger in Langgasse (St. Gallen). Anmeldung bis 29. Juni 1883bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telegraphist in Puplinge (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 30. Juni 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Vésenaz (Genf). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. Juli 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in Melide (Tessin). Jahresbesoldnng Pr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. Juli 1883 bei der Telegrapheninspektion in Beilenz.

1) Zwei Einnehmerstellen bei den Schweiz. Nebenzollstätte in den Sahnhöfen von Maccagno und Pino (Italien). Besoldung für jede dieser Stellen bis auf Pr. 800. Anmeldung bis zum 20. Juni 1883 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Büreaudiener, Briefkastenleerer und Bote in Corouge (Genf). Anmeldung bis zum 22. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Briefträger in Lausanne.

Anmeldung bis zum 22. Juni 4) Briefträger in Salavaux (Waadt).

1883 bei der .Kreispostdirektion in 5) Posthalter und Briefträger in Lausanne.

St. Georges (Waadt).

6) Postpaketträger in Bern.

Anmeldung bis zum 22. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion 7) Briefträger in Bern.

l in Bern.

8) Kondukteur für den Postkreis Neuenburg. Anmeldung bis zum 22. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

9) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 22. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Ablagehalter und Briefträger in Mühlehorn (Glarus). Anmeldung bis zum §2. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Briefträger in Lugano. Anmeldung bis zum 22. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

12) Telegraphist in Simplon. Jahresbesoldung Pr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20. Juni 1883 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

104 13) Telegraphist in Ibevg (Schwyz). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. Juni 1883 bei der TelegraphenInspektion in Zürich.

14) Telegraphist in Genf. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873.

Anmeldung bis 26. Juni 1883 bei der Telegrapneninspektion in Lausanne.

15) Vier Telegraphisten in Basel. Gehalt gemäß ßundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 26. Juni 1883 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

16) Zwei Telegraphisten in Luzern. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 26. Juni 1883 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

17) Zwei Telegraphisten in Zürich. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 26. Juni 1883 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

18) Ein Telegraphist in Beilenz. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 26. Juni 1883 hei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

19) Telegraphist in Bonfol (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20. Juni 1883 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

20) Telegraphist in'Diesbaoh (Glarus). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. Juni 1883 bei der TelegraphenInspektion in St. Gallen.

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1883

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3

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32

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1883

Date Data Seite

91-104

Page Pagina Ref. No

10 011 946

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