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Gnagi Zinssatz der Bundesanleihen.
Weibel. Mietpreissenkung.
Schmid-Oberentfelden. Übergriffe von Militärpersonen.
Berthoud. Deckung der schweizerischen Auslandguthaben auf dem Kompensationswege.
Fenk. Hilfe für Sticker.
Muri. Wehrmänner-Unterstützung.
Foppa. Zollzuschlag auf Mais.
Muri. Adjutant-Unteroffizier Destefani, Weibel. Bahnhofzufahrten Luzern.
Z'graggen. Einmannsystem.
Schmid-Zürich. Inkraftsetzen des Bundesgesetzes über den wöchentlichen Ruhetag.
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 23. Februar 1933.)
Als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der schweizerischen Eidgenossenschaft bei den Königreichen von Rumänien und Jugoslawien, sowie bei der Republik Griechenland wird gewählt: Herr René de Weck, Legationsrat in Paris.
(Vom 27. Februar 1933.)
Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Verbauung der Zulg und ihrer Zuflüsse, in der Gemeinde Eriz, 40 % im Maximum Fr 40,000.
2. Dem Kanton Glarus an die zu Fr. 180,000 veranschlagten Kosten der Erhöhung des Schutzdammes am Fusse des Kilchenstockes in Linthal, 45% im Maximum Fr. 81,000.
3. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 78,000 veranschlagten Kosten der Fertigstellung der Verhauungsarbeiten am Wildbach Von Montagnier, Gemeinde Bagnes, 40%, im Maximum Fr. 31,200.
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Als Delegierte des Bundesrates an dem in Rom vom 6. bis 15. September 1933 stattfindenden V. Weltkongress für Geflügelzucht werden gewählt die Herren : Dr. Flückiger, Direktor des eidg. Veterinäramtes, in Bern, und Karl Kleb, Zentralpräsident des Schweiz. Ornithologischen Vereins, in Küsnacht.
Als Vertreter des Bundesrates iin Vorstand der Witwen- und Waisenkasse der Professoren der Eidg. Technischen Hochschule werden für eine neue, dreijährige Amtsdauer, laufend ab 1. Januar 1933, wiedergewählt die Herren: Professor Dr. A. Rohn, Präsident des Schweiz. Schulrates, in Zürich, und Dr. Oetiker, Direktor der eidg. Finanzverwaltung in Bern.
Als Oberleutnant im Instruktionskorps der Artillerie wird gewählt: Oblt. Wittsver, Hans, von Boltigen, Instruktionsaspirant in Thun.
Bekanntmachungen von Departementcn und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #
Beschlagnahme und Verwertung einer gefundenen Sache.
Am 4. Februar 1933 wurde auf einer Kiesbank im Rhein boi Rheineck ein Sack Hartkäse im G-ewichte von kg 32,8 aufgefunden. Gestützt auf Art. 102, Absatz l, des Bnndesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen ist der Käse vom Zollamt Rheineck beschlagnahmt und sogleich verwertet worden. Der rechtmässige Eigentümer wird hiermit gemäss Art. 102, Abs. 4, des genannten Gesetzes von der Beschlagnahme benachrichtigt. Er kann diese binnen 30 Tagen seit dem Erscheinen dieser Bekanntmachung bei der Zollkreisdirektion Chur durch Beschwerde anfechten. Meldet sich binnen dieser Frist kein Ansprecher, so wird der Erlös gemäss Art. 103 des Zollgesetzes verwendet.
B e r n , den 20. Februar
1933.
Eidgenössische Oberzolldirektion.
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
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Jahr
1933
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
09
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
01.03.1933
Date Data Seite
309-310
Page Pagina Ref. No
10 031 922
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