Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden vom 29. Mai 2018

Wegen des Reisebusbrandes vom vergangenen 8. Mai 2018, dass das Bauwerk erheblich beschädigt hat, blieb der San-Bernardino-Tunnel mehrere Tage lang gesperrt. Als Sicherheitsmassnahme zur Wiedereröffnung des beschädigten Abschnitts ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h für die Fahrtrichtung Süden ab km 50.715 bis km 48.650 und Fahrtrichtung Norden, ab km 48.615 bis km 50.885 erforderlich. Diesbezüglich, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13, in beide Fahrtrichtungen: ­

Fahrtrichtung Süden, ab km 50.715 bis km 48.650: 60 km/h

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Fahrtrichtung Norden, ab km 48.615 bis km 50.885: 60 km/h

II Diese Verkehrsbeschränkung wird gemäss beiliegenden Baustellensignalisationsplan signalisiert und dauert vom 24. Mai 2018 bis voraussichtlich 30. Juni 2019 (Ende der Rückbauarbeiten).

III Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

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2018-1639

BBl 2018

IV Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

5. Juni 2018

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor ASTRA

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