Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Totalrevision der Rohrleitungsverordnung Die Rohrleitungsverordnung ist revisionsbedürftig. Einerseits werden bestehende Bestimmungen der geltenden Praxis der Aufsichtsbehörden angepasst, andererseits werden sie redaktionell überarbeitet oder aus systematischen Gründen anders gegliedert. Wesentliche Änderungen betreffen den Geltungsbereich, die Klarstellung der Praxis in Bezug auf Instandhaltungsarbeiten, Anpassungen des Prozesses für die Erteilung der Betriebsbewilligung sowie die Oberaufsicht.

Datum der Eröffnung: 8. Juni 2018 Vernehmlassungsfrist: 1. Oktober 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie BFE, Sektion Risikomanagement und Aufsicht Rohrleitungen, CH-3003 Bern, Telefon +41 58 463 16 32, Fax +41 58 463 25 00, www.bfe.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. Juni 2018

3380

Bundeskanzlei

2018-1804