Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Ausführungsverordnungen zur Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache; sowie weitere Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich Aufgrund der Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 werden die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) sowie die Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums (VZAG) angepasst. Gleichzeitig werden gewisse Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich den Vernehmlassungsadressaten zur Stellungnahme unterbreitet.

Datum der Eröffnung: 31. Januar 2018 Vernehmlassungsfrist: 30. April 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 058 466 17 67, Fax 058 465 97 56, www.sem.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Februar 2018

2018-0291

Bundeskanzlei

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