Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Hongkong

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 39 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20152 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20143 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Mai 20184, beschliesst:

Art. 1 Kann der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten mit der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung durchgeführt werden, so wird der Bundesrat ermächtigt, zu notifizieren, dass die Besondere Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.

1

Er wird ermächtigt, zu notifizieren, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden.

2

Art. 2 Der Bundesbeschluss vom 6. Dezember 20175 über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informations-

1 2 3 4 5

SR 101 SR 653.1 SR 0.653.1 BBl 2018 3227 BBl 2018 39

2018-0310

3301

Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Hongkong. BB

BBl 2018

austauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/2019 ist sinngemäss anwendbar.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

3302