Bundesbeschluss Entwurf über den Rahmenkredit für den Beitrag des Bundes an die Projekte für das Vermächtnis der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 20182, beschliesst:

Art. 1

Rahmenkredit für die Projekte für das Vermächtnis der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz

Für Beiträge an die Projekte für das Vermächtnis der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz wird ein Rahmenkredit von 40 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2

Bedingungen für den Rahmenkredit

Der Rahmenkredit ist an folgende Bedingungen geknüpft: a.

Das Projekt «Sion 2026» erhält den Zuschlag für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026.

b.

Die Trägerorganisation beteiligt sich mit mindestens 51 Millionen Franken an den Projekten für das Vermächtnis der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz; fällt diese Beteiligung geringer aus, so reduziert sich der Bundesbeitrag anteilsmässig.

Art. 3

Verwendungszwecke

Beiträge nach Artikel 1 können zur Förderung von Projekten verwendet werden, die in einem Zusammenhang zu den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2026 in der Schweiz stehen und Impulse für Entwicklungen in den folgenden Bereichen auslösen: 1

1 2

SR 101 BBl 2018 4005

2018-1181

4089

Rahmenkredit für den Beitrag des Bundes an die Projekte für das Vermächtnis der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz. BB

a.

Sport, Bewegung und Gesundheit;

b.

Tourismus, Landwirtschaft und Regionalentwicklung;

c.

Energie, Umwelt und Raum.

BBl 2018

Der Bundesrat legt für jeden Bereich nach Absatz 1 einen Maximalbeitrag fest.

Wird der Maximalbetrag in einem Bereich nicht ausgeschöpft, so kann der Bundesrat Verschiebungen bewilligen.

2

Art. 4

Verfahren

Der Entscheid über die Subventionsvergabe liegt bei den zuständigen Bundesämtern.

1

2

Das Subventionsverfahren richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Recht.

Art. 5

Schlussbestimmungen

Dieser Beschluss tritt nur zusammen mit dem Bundesbeschluss vom ... 3 über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Kosten der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz, dem Bundesbeschluss vom ...4 über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kantone für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz und dem Bundesbeschluss vom ... 5 über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz in Kraft.

1

2

3 4 5

Er untersteht nicht dem Referendum.

BBl 2018 4081 BBl 2018 4085 BBl 2018 4087

4090