Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen 16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten Die WAK-S schickt zwei Vorentwürfe zum Arbeitsgesetz in die Vernehmlassung.

Der Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative 16.414 Graber Konrad sieht vor, dass Arbeitnehmende mit Vorgesetztenfunktion sowie Fachpersonen, die über wesentliche Entscheidbefugnisse in ihrem Fachgebiet verfügen, nach einem Jahresarbeitszeitmodell arbeiten können, sofern sie bei ihrer Arbeit eine grosse Autonomie geniessen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können. Bei einer Anstellung nach dem Jahresarbeitszeitmodell fällt die vom Gesetz festgelegte Grenze der wöchentlichen Höchstarbeitszeit weg und es darf unter dem Jahr Schwankungen bei der wöchentlichen Arbeitszeit geben. Im Jahresdurchschnitt dürfen jedoch höchstens 45 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Der Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative 16.423 Keller-Sutter sieht vor, dass der Arbeitgeber für die gleichen beiden Arbeitnehmerkategorien unter den gleichen Bedingungen auf die Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten verzichten kann. Damit stellt der Vorentwurf eine Erweiterung des Anwendungsbereichs von Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz dar.

Datum der Eröffnung: 4. September 2018 Vernehmlassungsfrist: 4. Dezember 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 058 322 94 38, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. September 2018

2018-2758

Bundeskanzlei

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